Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen und Bundesfreiwillige als Budgetbremse für die Rentner? Ein Exkurs über die faktische Kraft der Statistik in der realen Sozialpolitik

Preisfrage: Kann jemand erklären, wie es diejenigen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten oder die als Bundesfreiwillige gute Dinge zu tun versuchen, schaffen, den 20 Millionen Rentenbeziehern in Deutschland ihre Vorfreude auf den Sommer 2015, in dem die nächste Rentenerhöhung ansteht, zu verderben?

Geht nicht, weil das nichts miteinander zu tun hat?

Dann kennt man nicht wirklich die Tiefen, besser Untiefen der letztendlich nur historisch zu verstehenden Sozialpolitik. Wir haben es zugleich mit einem Lehrbuchbeispiel zu tun, an dem man studieren kann, wie die Dinge alle miteinander verklebt sind. Oder vielleicht hat man schlichtweg auch keine Zeit, sich über solche Zusammenhänge Gedanken machen zu können, denn man geht einem Zweitjob neben seinem eigentlichen Normaljob nach, sicher, weil man so gerne arbeitet – oder? Schauen wir einmal genauer hin, auf beide Sachverhalte.

Die 20 Millionen Rentner in Deutschland müssen sich 2015 mit einer deutlich niedrigeren Rentenerhöhung begnügen als zunächst erwartet. Dies ist auf eine Korrektur der Beschäftigtenstatistik zurückzuführen, die wiederum die Höhe der Rentenanpassung beeinflusst, berichtet Thomas Öchsner in seinem Artikel Rentenerhöhung fällt niedriger aus als erwartet. Nach Angaben von Rentenexperten müsse man davon ausgehen, dass durch diesen statistischen Einmaleffekt der Aufschlag bei den Renten im nächsten Jahr um etwa einen Prozentpunkt niedriger ausfallen wird. Wobei man die an sich erst einmal eher verharmlosend daherkommende Nachricht von einem Prozentpunkt auch so gelesen werden kann bzw. muss:

»Angenommen die Rentenerhöhung würde im Westen und Osten zwei Prozent betragen, käme nur ein Aufschlag von einem Prozent heraus. Bei einer Rente von 1000 Euro würde das Plus also statt 20 Euro nur zehn Euro betragen.«

Wie nun kann es zu einer Halbierung der eigentlich anstehenden Rentenerhöhung – die bescheiden genug ausfällt – kommen? Öchsner führt dazu aus:

»Die Bundesagentur für Arbeit hatte weitgehend unbemerkt zum 30. Juni 2013 drei große Gruppen in die Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten neu aufgenommen. Dazu zählen knapp 300.000 Menschen mit einer Behinderung, die zum Beispiel in Werkstätten arbeiten. Hinzu kommen mehr als 30.000 Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder etwa Berufsbildungswerken beschäftigt sind, sowie knapp 80.000 meist junge Leute, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Dabei handelt es sich überwiegend um Beschäftigte aus dem Niedriglohnbereich – und das schlägt sich in der nächsten und übernächsten Rentenanpassung nieder.« (Nur eine korrigierende Anmerkung: Die Änderung hat nicht im vergangenen Jahr stattgefunden, sondern erst in diesem, also 2014).

Darüber wurde auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ Anfang September kritisch berichtet: »Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass diese zusätzlich rund 400.000 Personen als sozialversicherungspflichtig beschäftigt gelten, nicht nur irgendwie als erwerbstätig, was ja auch Selbständige, geringfügig Beschäftigte oder Beamte sind. Also irgendwie „richtige“ Arbeitnehmer. Nun wird der eine oder die andere fragen, huch, Beschäftigte in Behindertenwerkstätten oder Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst – sind die wirklich „normal“ beschäftigt?« Eine gute und überaus berechtigte Frage. Denn Beschäftigte in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bekommen bekanntlich gar kein „normales“ Entgelt, sondern eine Art Taschengeld und es darf an dieser Stelle nur darauf verwiesen werden, dass es derzeit eine Debatte über die Frage gibt, ob nicht auch diese Beschäftigten Anspruch haben auf den gesetzlichen Mindestlohn (vgl. weiterführend die aktuelle Publikation von Caroline Richter und Alexander Bendel: Zwischen Entgelt und Geltung: Zur Problematik von Lohnsystemen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung, August 2014). Und auch die „Buftdis“, also die im Bundesfreiwilligendienst Tätigen bekommen ja nur ein Handgeld für das, was sie da machen.

Auch der DGB hatte sich Anfang September kritisch zu Wort gemeldet mit einer Pressemitteilung unter der Überschrift Geänderte BA-Statistik: Plötzlich 414.000 Beschäftigte mehr: »Ohne die zusätzlichen Personengruppen wäre nach dem neuen Konzept die sozialversicherte Beschäftigung absolut sogar um 67.000 Personen gesunken. Nun aber wird das Beschäftigungsniveau rein rechnerisch um 347.000 Personen höher ausfallen.« Wie praktisch. Wichtig ist der methodische Einwand des DGB gegen diese statistische „Korrektur“ der Beschäftigtenzahlen:

»Umgangssprachlich wird der Begriff der sozialversichert Beschäftigten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verwendet, die gegen Lohn oder Gehalt am regulären Arbeitsmarkt tätig sind. Das trifft auf viele Menschen in den neu erfassten Personengruppen aber nicht zu. Teilweise werden künftig auch nicht erwerbsfähige Personen mitgerechnet.

So wie bei den jetzt erstmals einbezogenen Menschen mit Behinderung in Behinderten-Werkstätten. Sie können in der Regel (noch) nicht auf dem regulären Arbeitsmarkt tätig sein und erhalten neben einem sehr geringen Einkommen meist Sozialhilfe. Die hier tätigen Menschen mit Behinderung stehen in der Regel in keinem Arbeitsverhältnis. Der Verdienst in den Werkstätten ist gering und liegt im Schnitt unter 200 Euro pro Monat.

Auch bei den Freiwilligendiensten FSJ, FÖJ und BFD handelt es sich um keine klassische Beschäftigung für Lohn und Gehalt. Beim Bundesfreiwilligendienst wird beispielsweise nur eine Art „Taschengeld“ gezahlt – und zwar maximal sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Das sind aktuell 357 Euro im Westen und 300 Euro im Osten.«

Die damalige Kritik auch in meinem Blog-Beitrag auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ bezog sich vor allem auf die methodische Begründung für die Korrektur seitens der BA (vgl. hierzu die Erläuterungen im Monatsbericht der BA auf der Seite 10) und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitsmarktstatistik im engeren Sinne – die nun thematisierten Folgen für die Rentenpolitik hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm. In den zutreffenden Worten des DGB:

»Die Bundesagentur für Arbeit begründet die Änderungen unter anderem mit einer Annäherung an die statistischen Erhebungen der Internatioanlen Arbeitsorgansiation ILO und deren „Erwerbstätigenkonzept“. Mit diesem statistischen Modell werden aber alle Erwerbstätigen erfasst, ganz gleich in welchem Umfang sie arbeiten. Auch Menschen, die nur eine Stunde pro Woche arbeiten oder für ihre Tätigkeit nur Sachleistungen erhalten, fallen unter die ILO-Definition.«

Ein „wunderbarer“ Ansatz, um am Ende das Problem der Arbeitslosigkeit nicht nur zu halbieren, wie es ein Peter Hartz mal in Aussicht gestellt hat, sondern sukzessive ganz zu beseitigen. Also statistisch gesehen, so meine damalige Kommentierung.

Nun aber zurück zum deutschen Rentner und seiner Vorfreude auf die nächste Rentenerhöhung, die durch diese statistische Rumfummelei arg strapaziert wird. Wie läuft hier der Übertragungsmechanismus? Dazu schreibt Öchsner in seinem Artikel:

»Wie kräftig eine Rentenerhöhung ausfällt, hängt maßgeblich davon ab, wie sich die Löhne und Gehälter pro Arbeitnehmer nach den sogenannten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR-Löhne) im Vergleich zum Vorjahr verändert haben. Den Ausschlag für 2015 gibt dabei der Vergleich der Einkommen von 2014 zu 2013. Da 2014 diese Geringverdiener neu in der Statistik hinzukommen, verringert dies den Lohnfaktor in der Rentenformel, was sich im Geldbeutel der 20 Millionen Ruheständler zunächst negativ bemerkbar macht.«

Bevor jetzt aber die Wutwelle zu pulsieren beginnt, muss man auch den folgenden Absatz zur Kenntnis nehmen: »2016 kehrt sich dies jedoch um. Die Rentenerhöhung wird dann entsprechend höher ausfallen, so dass unterm Strich die Rentner durch die statistischen Einmaleffekte nach den zwei Jahren weder besser noch schlechter gestellt sind.« Es sei denn, dass die Zahl der Niedriglöhner weiter ansteigt, in anderen Gruppen, wofür es in der Vergangenheit ja durchaus Beispiele gegeben hat. Wer sich wirklich für das Minenfeld der Berechnung der jährlichen Rentenanpassung interessiert, dem sei hier mein Blog-Beitrag Ein bescheiden gemachter Schluck aus der Pulle – wie die Rentenerhöhung 2014 berechnet wird. Zugleich ein Lehrstück für moderne „Formel-Sozialpolitik“ aus dem Juli 2014 empfohlen.

Fazit: Der Ärger für die Rentner ist berechtigt, aber auf ein „verlorenes Jahr“ begrenzt, wenn denn die optimistische Variante der nachträgliche Korrektur 2016 auch eintritt. Der eigentliche und weiterhin zu kritisierende Effekt der Korrektur der Beschäftigtenstatistik liegt darin, dass die Zahl der „normalen“, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, was ja auch immer ein Qualitätsmerkmal darstellt, verwässert wird.

Aber bleiben wir beim Thema Arbeitsmarkt. Und werfen wir noch einen Blick auf eine ganz besondere Gruppe von Jobs. Den Zweitjobs.

»Nach aktuellen Zahlen der Bundesregierung ergänzten im vergangenen Jahr rund 2,35 Millionen Menschen ihren sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf durch einen abgabenfreien Minijob. Das sind fast doppelt so viele wie vor zehn Jahren«, berichtet Rainer Woratschka in seinem Artikel Zahl der Minijobber hat sich verdoppelt, wobei er – ganz korrekt formuliert – nicht alle Minijobber meint bzw. meinen kann, sondern diejenigen, die das neben einem anderen Job ausüben, also nicht die Gruppe der ausschließlich geringfügig Beschäftigten.

Doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren – darunter mag es Menschen geben, die gerne arbeiten, die vielleicht – aus welchen Gründen – möglichst spät nach Hause kommen wollen. Aber das wird eine überschaubare Gruppe sein. Daneben wird es eine Menge Menschen geben, die auf einen Zuverdienst angewiesen sind, weil sie in ihrem Hauptjob zu wenig Geld verdienen. Wobei das eben nicht nur ganz arme „working poor“ sein müssen, sondern auch viele heutige „Normalverdiener“ brauchen einen Zweitjob, um sich beispielsweise einmal im Jahr einen halbwegs ordentlichen Urlaub leisten zu können. Darüber wissen wir empirisch noch zu wenig bis gar nichts. Aber dass die Verdoppelung der Zweitjobs überwiegend auf arbeitssüchtige Menschen zurückzuführen ist, das glaubt doch wirklich keiner ernsthaft, außer, er oder sie muss es aus beruflichen Gründen so verkaufen.

Geförderter Wildwuchs: Ausbildungslosigkeit auf beiden Seiten der privaten Sicherheitsdienste und das „verständliche“ Totstellen eines abgemagerten Staates

Eine Tätigkeit im privaten Sicherheitsdienst ist der „Beruf“ der Woche – nicht nur vor dem Hintergrund der Übergriffe in nordrhein-westfälischen Flüchtlingsheimen, sondern weil man daran eine ganze Reihe an Strukturproblemen aufzeigen kann und muss. Friseure sind 150 mal qualifizierter als Sicherheitskräfte, so ist ein interessanter Artikel dazu überschrieben. Einige wenige Zahlen mögen genügen, um aufzeigen zu können, das wir hier nicht von Kleinigkeiten sprechen:

»Von den bundesweit rund 185.000 Mitarbeitern haben nur rund 10.000 eine mindestens zweijährige Ausbildung, in NRW sind es rund 2.000 von fast 40.000. Die große Mehrheit hat 30 Stunden Unterricht bei der IHK genossen, bevor sie für Sicherheit und Ordnung sorgt – auch in überfüllten Asylantenheimen, unter angespannten Menschen, deren Sprache sie nicht sprechen, deren Mentalität sie nicht kennen und um deren Traumata sie nicht wissen.«

Und diese Ausbildungslosigkeit betrifft nicht nur diejenigen, die als Beschäftigte der „Sicherheitsdienste“ arbeiten (müssen), sondern auch deren Arbeitgeber.

»Auch wer ein Sicherheitsunternehmen gründen möchte, muss gerade mal 80 Stunden IHK-Unterricht besuchen, dann darf er sein Personal losschicken: in überfüllte Asylcontainer, zu Popkonzerten mit Tausenden aufgewühlten Fans, in die Hochhäuser von Problemvierteln, wo die Security als Hausmeister, de facto aber auch als Streitschlichter fungiert, an Bus- und Bahnsteige, an Flughäfen, vor militärische Anlagen, in den Einzelhandel oder zum Werkschutz.«

„Konsequent“ dazu dann das beobachtbare Lohnniveau für unseren „Beruf“ der Woche:

»Der Großteil der Mitarbeiter erhält in NRW offiziell den Mindestlohn, der bei neun Euro liegt. Zu dem Preis aber lässt sich eine gute Ausbildung kaum finanzieren, so bemängeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer unisono. Psychologische Schulung, differenziertes Deeskalationstraining oder gar Fremdsprachenkenntnisse könne man da nicht erwarten. Und das werde sich nicht ändern, solange Staat und Unternehmen nicht verpflichtet seien, Sicherheitsfirmen nach Qualität statt allein nach Preis auszusuchen, prophezeit Ver.di-Expertin Andrea Becker.«

Doch selbst der Mindestlohn ist nicht sicher und wird in vielen Fällen noch deutlich unterlaufen. Laut BDSW (das ist der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft) bei 20 Prozent, laut Ver.di bei bis zu 40 Prozent der Firmen könne man nicht ausschließen, dass sie systematisch Ungelernte für vier bis fünf Euro anheuerten, so Till-R. Stoldt in seinem Artikel. Hinzu kommt ein beliebte Masche, die man auch aus anderen Niedriglohnbranchen kennt:
In vielen Firmen sei es eher Regel als Ausnahme, dass Mitarbeiter keine fest vereinbarte Arbeitszeit und damit kein fixes Gehalt haben, was natürlich bei der Asymmetrie zwischen den Beschäftigten und ihren Mitarbeitern Umgehungsstrategien beim Mindestlohn ermöglicht und fördert.

In dem Artikel wird der Finger noch in eine andere Wunde gelegt, wenn auf „eine atemberaubende Nachlässigkeit von Bund und Land bei der Überprüfung der Sicherheitsfirmen“ hingewiesen wird – und hier liegt nicht nur der schwarze Peter, sondern die Schuld eindeutig auf Seiten des Staates: »Seit Jahren fordert der Branchenverband, sämtliche Firmen und ihre Mitarbeiter regelmäßig auf deren Zuverlässigkeit zu überprüfen. Aber das interessierte niemanden.«

Beispiel Nordrhein-Westfalen, wo ja die Folgen einer Auslagerung von Schutzaufgaben an private Sicherheitsdienste eine traurige Aktualität bekommen haben aufgrund der Vorfälle in Flüchtlingsheimen:

»Sowohl der BDSW als auch mehrere Gewerkschaften beklagen, sie hätten das NRW-Innenministerium gewarnt – vor Gefahren durch unterqualifiziertes, unkontrolliertes und nur nach Preis ausgewähltes Personal. Schon Ende 2013 hatte auch ein WDR-Team Innenminister Ralf Jäger mitgeteilt, die minimalen Ausbildungs- und Lohnvorgaben für private Sicherheitsleute würden in NRW hundertfach unterlaufen. Im Frühling 2014 hatte dann das Team um den Kölner Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff einem Millionenpublikum vorgeführt, wie überfordert Mitarbeiter mancher Sicherheitsfirmen in Asylantenheimen agieren.«

Es kann wahrlich keiner sagen, dass die Ereignisse gleichsam völlig überraschend vom Himmel gefallen sind.

Man kann es drehen und wenden, wie man will: Das Innenministerium verzichtete darauf, höhere Qualitätsstandards zu definieren oder regelmäßige Kontrollen einzurichten. Und dieses Abtauchen ist auch durchaus „rational“ aus Sicht des Landes:

»Denn: Um die permanent wachsende Branche zu kontrollieren, müsste Personal eingestellt werden. Und das liefe der Ministeriumslinie zuwider, beim Staatspersonal zu sparen und es von Aufgaben zu entlasten – anstatt neue obendrauf zu legen.«

Nun gibt es auch noch die Bundesebene, könnte ein geschundener Vertreter der Landesebene einwerfen. Auch die nimmt der Artikel ins Visier und führt zu Recht aus:

»Vor allem auf Bundesebene sprach noch ein anderer Grund dafür, über die brisante Mischung aus geringer Qualifikation, fehlender Kontrolle und schlechten Arbeitsbedingungen hinwegzusehen: Sie war mit Blick auf den Arbeitsmarkt gewollt. In den Bundesministerien für Arbeit und Wirtschaft versprach man sich von diesem kaum regulierten Niedriglohnbereich (übrigens zurecht) neue Jobs für sonst schwer vermittelbare Ungelernte. Im Umkehrschluss: Durch höhere Anforderungen bei Lohn und Ausbildung drohten Jobs zu verschwinden.«

Wobei die letzte Schlussfolgerung nicht wirklich logisch ist. Nehmen wir einmal an, wir würden die Kosten für die Sicherheitsdienstleistungen nach oben treiben (müssen), um das zu machen, dessen Fehlen heute so beklagt wird. Werden dann überall die Dienstleistungen der Sicherheitsdienste eingestellt? Wird also die Dienstleistung eingespart oder nach Transylvanien verlagert? Wohl kaum.
Aber es gibt einen weiteren Grund dafür, hier nicht genau hinzuschauen, geschweige denn substanziell etwas zu ändern:

„Die gesamte Sicherheitsarchitektur“ des Landes würde zusammenbrechen“ ohne private Sicherheitsfirmen, so wird ein Polizeigewerkschafter zitiert. Sie sind unverzichtbar geworden. Wollte man die Privaten durch Polizisten ersetzen, müsste das Land Hunderte Millionen Euro investieren. Die hat es schlichtweg nicht.

Insofern ist es auch „verständlich“, dass der nordrhein-westfälische Innenminister Jäger (SPD), der durch die Vorfälle in den Flüchtlingsheimen und den Vorwürfen, sein Ministerium wäre schon seit längerem mit den Problemen konfrontiert worden, schwer unter Beschuss geraten ist, lediglich eine Aktivitätssimulation präsentieren konnte:

»Diese Woche verkündete er, fortan müssten sich Mitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften vorab von Polizei oder Verfassungsschutz überprüfen lassen. Über Kontrollen bei anderem Sicherheitspersonal, über höhere Ausbildungsstandards und humanere Arbeitsbedingungen verlor er kein Wort. Wegen drei Übergriffen gegen Asylbewerber wird das unverzichtbare Reservoir billiger Sicherheitsknechte offenbar nicht zur Disposition gestellt.«

Warum sollte er das alles auch zur Disposition stellen? Der (an dieser Stelle) „abgemagerte“ Staat kann es gar nicht, auch wenn einzelne es wollten.

Angleichung „von unten“ und „von oben“. Zur Erwerbstätigkeit von Frauen ist West- und Ostdeutschland anlässlich des Tags der deutschen Einheit

Der 3. Oktober ist der Tag der deutschen Einheit. Bei weiter fortbestehenden Unterschieden zwischen Ost und West. Statistisch und inhaltlich gesehen gibt es immer noch in vielen Bereichen eine weniger brutale, dennoch wirksame Mauer zwischen den beiden Teilen Deutschlands (vgl. hierzu die Daten in dem Feature Das geteilte Land).

An dieser Stelle soll ein Blick auf die Unterschiede und die Annäherungen, die man seit der Wiedervereinigung hinsichtlich der Erwerbstätigkeit der Frauen identifizieren kann, geworfen werden, um einen Aspekt aus dem Universum der sozial- und gesellschaftspolitisch relevanten Themen herauszugreifen.

Dazu haben die beiden Wissenschaftlerinnen Elke Holst und Anna Wieber vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin einen Beitrag veröffentlicht und diesen überschrieben mit: Bei der Erwerbstätigkeit der Frauen liegt Ostdeutschland vorn. Darin führen sie aus:

»Auch fast ein Vierteljahrhundert nach dem Mauerfall liegt die Erwerbstätigkeit von Frauen in Ostdeutschland immer noch höher als in Westdeutschland. Der Abstand ist heute allerdings gering. Gestartet sind die beiden Regionen von höchst unterschiedlichen Niveaus. Im Westen lag die Erwerbstätigenquote von Frauen kurz nach der Wende (1991) bei 54,6 Prozent und ist seitdem von Jahr zu Jahr auf 67,5 Prozent (2012) gestiegen. In Ostdeutschland ging sie nach der Wende zunächst massiv zurück, stieg dann aber wieder deutlich an und lag 2012 mit 69,1 Prozent leicht höher als im Westen. In beiden Teilen Deutschlands arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit als früher, im Osten lag der tatsächliche Arbeitsumfang mit 27,8 Wochenstunden 2013 aber deutlich höher als im Westen (21,7 Stunden). Viele von ihnen, das zeigt die Studie des DIW Berlin auf Grundlage des SOEP, würden gern mehr Wochenstunden leisten. Vergleicht man die gewünschte, vereinbarte und tatsächliche Wochenarbeitszeit von Frauen in Ost und West, so liegen in der Durchschnittsbetrachtung die ostdeutschen Frauen in allen drei Kategorien über dem höchsten Wert aller Arbeitszeitgrößen im Westen. Die meisten erwerbstätigen Männer in Ost und West wollten 2013 hingegen 40 Wochenstunden arbeiten, tatsächlich tun dies aber im Westen nur 22,6 Prozent und im Osten 29,2 Prozent. Die meisten sind länger erwerbstätig; obwohl lange Arbeitszeiten auch bei den Männern unbeliebt sind. Die Veränderungen nach der Wende hatten erhebliche Auswirkungen auf die Lebensformen in Paarhaushalten mit Kindern: Das modernisierte Ernährermodell (Vater Vollzeit / Mutter Teilzeit) hat in beiden Teilen Deutschlands an Gewicht hinzugewonnen – in Westdeutschland auf Kosten des Alleinernährermodells (Vater Alleinverdiener), im Osten auf Kosten des Egalitätsmodells mit zwei Vollzeitbeschäftigten.« (vgl. zur gesamten Untersuchung Elke
Holst und Anna Wieber: Bei der Erwerbstätigkeit der Frauen liegtOstdeutschland vorn, in: DIW-Wochenbericht, Nr. 40/2014, S. 967 ff.)

Besonders die Ausführungen im letzten Teil des Zitats sind hervorzuheben. Man kann das vielleicht so zusammenfassen: Was wir seit der Wiedervereinigung sehen ist eine „doppelte Angleichung“ zwischen Ost und West. „Doppelt“ in dem Sinne, dass sich die Lebensformen der Paare im Westen „nach oben“ angeglichen haben, also weg von dem traditionellen Alleinernährermodell des Mannes bei einer zunehmenden überwiegend teilzeitigen Integration der Frauen in Erwerbsarbeit, während es im Osten des Landes eine Angleichung „nach unten“ gegeben hat, denn auch hier hat das Gewicht des „modernisierten Ernährermodells“ (er arbeit Vollzeit, sie Teilzeit) zugenommen, allerdings auf Kosten des früher stärker verbreiteten Egalitätsmodells, bei dem Mann und Frau Vollzeit arbeiten. Dass sich damit angesichts der spezifischen Verwobenheit der sozialen Sicherungssysteme mit dem Tatbestand einer Vollzeiterwerbstätigkeit die Frauen auf Dauer sozialpolitisch gesehen ins Knie schießen, ist ein Folgeproblem, mit dem dann nicht nur wie in der Vergangenheit die meisten westdeutschen Frauen konfrontiert sein werden, sondern zunehmend auch mehr ostdeutsche Frauen, von denen dann viele zusätzlich belastet sind durch die höhere und oftmals auch deutlich länger andauernden Arbeitslosigkeitsphasen im Lebensverlauf. Auch eine Form der Herstellung von Einheit, ein Begriff, der ja nicht für sich aussagt, was, wer, wie und vor allem in welche Richtung vereinheitlicht wird.