Die einen wachsen (scheinbar), die anderen tun sich schwer: Die Leiharbeit auf der einen und der Bundesfreiwilligendienst in der Flüchtlingshilfe auf der andern Seite

Immer diese Zahlen. Man muss einerseits genau hinschauen, andererseits kann man ihnen auch viel entnehmen. Verdeutlichen kann man das an zwei aktuellen Beispielen aus der Arbeitsmarktstatistik.
Beginnen wir mit der Leiharbeit, ein bekanntlich sehr umstrittenes Beschäftigungssegment. »Leiharbeit ist in Deutschland auf dem Vormarsch. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervorgeht, nahm die Zahl sogenannter Verleihbetriebe in den vergangenen drei Jahren zu. Demnach zählte die Bundesagentur für Arbeit 2015 insgesamt 50.293 Betriebe, die Arbeitnehmer anderen Betrieben überlassen. Im Jahr 2013 waren es noch 46.755 solcher Firmen. Entsprechend hat sich auch die Zahl der Leiharbeiter in Deutschland erhöht: Von 867.535 vor zwei Jahren auf 961.162 Beschäftigte im vergangenen Jahr«, kann man dem Artikel Leiharbeit soll häufiger unangekündigt kontrolliert werden entnehmen. Dort bezieht man sich auf die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Grünen Leiharbeit – Fakten und Kontrollen vom 24.02.2016. Der eine oder andere wird stutzig geworden sein bei der Zahl von 50.000 Verleihbetrieben. So auch Markus Krüsemann, der das in seinem Beitrag Warum es statt 18.000 plötzlich 50.000 Verleihbetriebe gibt thematisiert hat.

»In der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde die Zahl der Verleihbetriebe jahrelang mit deutlich unter 20.000 angegeben. In aktuellen Presseberichten ist hingegen von mehr als 50.000 Betrieben die Rede, die Beschäftigte an andere Unternehmen ausleihen würden.« Das ist natürlich ein richtig heftiger Unterschied. Sollten innerhalb kürzester Zeit aus 18.000 gut 50.000 Verleihbetriebe geworden sein? Hat es einen derart großen Gründungsboom in der Arbeitnehmerüberlassung gegeben?

Ein Blick auf die Zahl der Leiharbeitnehmer in Deutschland zeigt zwar am aktuellen Rand einen Anstieg der so Beschäftigten um mehr als 100.000 innerhalb eines Jahres, aber das reicht offensichtlich für eine Ausdehnung der Leiharbeitsbranche in dem genannten Umfang nicht wirklich aus. Krüsemann geht in seinem Beitrag dieser Frage nach und klärt uns etwas auf: »Wo kommen plötzlich all die Betriebe her? … Die Antwort liegt in einer Umstellung der Statistik.« Er führt weiter aus:

»Während die Daten der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik bis 2015 noch aus den halbjährlich versandten Meldungen der Verleihbetriebe stammten, hat die BA die Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung auf das Meldeverfahren zur Sozialversicherung und damit auf eine andere Datenquelle umgestellt. Die Datenbasis für die neue Statistik bilden seitdem die laufenden Meldungen der Arbeitgeber im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung. Die Umstellung erlaubt eine sehr viel genauere Erfassung der Beschäftigten und der Betriebe … ein Großteil der Arbeitgeber mit Verleiherlaubnis hat nicht für jeden seiner Betriebe einen gesonderten Meldebeleg abgegeben, sondern meist nur für das gesamte Unternehmen. Die genaue Anzahl der Betriebe mit mindestens einem Leiharbeitnehmer konnte so nicht erfasst werden. Klar war nur, dass sie deutlich höher liegen würde.«

Krüsemann bezieht sich auf den Methodenbericht Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung auf Basis des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung der Bundesagentur für Arbeit aus dem Dezember 2015.

Bei der Interpretation der alten und neuen Zahlen zu den Verleihbetrieben sollte man allerdings diesen Hinweis aus dem Methodenbericht der BA (S. 21) zur Kenntnis nehmen:
»Bei der Interpretation der statistischen Ergebnisse ist es wichtig zu beachten, dass in der Beschäftigungsstatistik Betriebe mit Leiharbeitnehmern gezählt werden. Diese Zahl ist nicht zu verwechseln mit der Anzahl der Arbeitgeber, welche eine Verleiherlaubnis besitzen. Ein solcher Arbeitgeber kann durchaus sehr viele Betriebe in verschiedenen Regionen besitzen, in der Leiharbeitnehmer beschäftigt sind. Über die Anzahl der Arbeitgeber, welche eine Verleiherlaubnis besitzen, kann die Beschäftigungsstatistik keine Aussagen machen, da eine Zuordnung von Betrieben zu Unternehmen, welche letztendlich Erlaubnisinhaber sind, nicht möglich ist.«
Wenn man allerdings de Zahl der Betriebe aus der alten und der neuen Statistik-Welt vergleicht, deren Schwerpunkt überwiegend oder ausschließlich die Arbeitnehmerüberlassung ist, dann zeigen sich keine erkennbaren Abweichungen.

Fazit: Die Erfassung der Betriebe ist genauer geworden, aber keineswegs kann man davon sprechen, dass sich die „Verleihunternehmen“ mehr als verdoppelt haben.

Es bleibt aber zum einen der Befund, dass die Zahl der Leiharbeiter zugenommen hat (und das trotz des insgesamt günstigen arbeitsmerklichen Umfelds, das dazu führt, dass der eine oder andere, der früher einen Leiharbeitsjob annehmen musste, weil es nichts anderes gab, heute bessere Auswahlmöglichkeiten hat). Das liegt auch daran, dass in immer mehr Bereichen auf das Instrument der Leiharbeit zurückgegriffen wird, was auch Auswirkungen hat auch die Zahl der Verleihbetriebe. Dazu nur ein Beispiel aus der bayerischen Provinz: In dem Artikel Leiharbeiter vom Maschinenring? wird über die Jahreshauptversammlung des Maschinen- und Betriebshilfsring Erding berichtet:

»Der Maschinen- und Betriebshilfsring Erding erschießt sich neue Arbeitsfelder, vor allem im Bereich der Betriebshilfe. Nach einer Strategiekonferenz gibt es Überlegungen, externe Kräfte auf Höfen einzusetzen, die dafür Bedarf anmelden. Mit einem solchen Service im Wege der Arbeitnehmerüberlassung würde der Ring dem Beispiel anderer Organisationen folgen: also Leiharbeit anbieten. Dazu müsse eine „Maschinenring Personaldienstleister GmbH“ gebildet werden.«

Solche Beispiele könnte man ohne Probleme  beliebig erweitern. Die Leiharbeit ist und bleibt offensichtlich ein Wachstumsfeld.

Abschließend ein Blick auf einen ganz anderen Bereich, den Bundesfreiwilligendienst. Aus dieser Welt kommt so eine Meldung zu uns: »10.000 neue Jobs im Bundesfreiwilligendienst sollten ehrenamtliche Flüchtlingshelfer entlasten. Bisher ist aber nur ein Bruchteil der Stellen vergeben«, berichtet Nils Wischmeyer in seinem Artikel Neue Freiwilligendienst-Stellen kaum besetzt.  Auch hier geht es vordergründig um nackte Zahlen, hinter denen allerdings höchst komplexe und angesichts des Themenfeldes Flüchtlingshilfe auch überaus relevante Tatbestände stehen. Die Bestandsaufnahme kommt ernüchternd daher:

»Das Ziel der Bundesregierung war klar: die erschöpften, ehrenamtlichen Helfer in der Flüchtlingshilfe entlasten. Dafür wollte das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bafza) ab dem 1. Dezember jährlich 10.000 neue Stellen im Bundesfreiwilligendienst schaffen. 50 Millionen Euro will das Bafza bis 2018 jährlich investieren. Doch mehr als drei Monate nach Beginn des Programms ist die Bilanz ernüchternd. Von den 10.000 zusätzlichen Stellen sind Anfang März gerade einmal knapp 1.800 besetzt, davon knapp 330 von Flüchtlingen.«

Dabei hieß es noch Anfang Dezember 2015: „Es gibt einen regelrechten Ansturm auf die Stellen“, so wird der Sprecher des BAFzA, Peter Schloßmacher, zitiert. Die Stellen dürfen nur von Flüchtlingen selbst oder Menschen, die Angebote für Flüchtlinge organisieren, besetzt werden.
Verteilt werden die 10.000 Stellen nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Dieser regelt in Deutschland auch die Verteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer. Nach diesem Schlüssel stehen Thüringen knapp 270 neue Stellen zu, Bayern etwa 1.500. Die Streuung zwischen den Bundesländern bei der Umsetzung ist erheblich:

»So waren Mitte Februar bereits 100 der 270 Stellen in Thüringen besetzt. Das entspricht knapp 40 Prozent. In den westlichen Bundesländern ist der Anteil an vergebenen Jobs wesentlich geringer: Das Bundesland Bayern hatte Mitte Februar gerad einmal 80 der angedachten 1.500 Stellen und damit 5,3 Prozent vergeben.«

Vor dem Hintergrund der besonderen Konzeption, bei diesen Stellen vor allem Flüchtlinge selbst zu beschäftigen, sind diese Befunde mehr als ernüchternd:

»Nur drei Prozent der Stellen – knapp 330 – wurden von Flüchtlingen besetzt.«

Wie kann das sein? Es gibt doch genügend Flüchtlinge, sollte man meinen. Warum dann nur so ein überschaubares Ergebnis?

»Der Grund dafür sei ein einfacher: bürokratische Hürden. Als schwerwiegendstes Problem sehen die Johanniter die Notwendigkeit eines gesicherten Aufenthaltstitels. Denn wollen Flüchtlinge einen Bundesfreiwilligendienst antreten, müssen sie bereits als Flüchtlinge anerkannt sein. Migranten, die bisher nur geduldet oder noch im Asylverfahren sind, werden von den Stellen ausgeschlossen. Doch viele Geduldete würden über Jahre in Deutschland bleiben und sich gerne engagieren, sagt ein Sprecher der AWO.«

Hinzu kommen weitere bürokratische Hemmnisse: »Eine Schulleiterin aus Berlin, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will, berichtet, dass sie gerne einen Flüchtling engagieren würden. Doch der bräuchte dafür ein erweitertes Führungszeugnis. Bis er das hat, würden aber noch Monate vergehen. Bis dahin müsse man nun warten.«

Und natürlich – wieder einmal das Geld, denn für den Bundesfreilligendienst wird zurzeit ein sogenanntes Taschengeld von maximal 372 Euro gezahlt, das bei den Flüchtlingen aber mit den sonstigen Sozialhilfen verrechnet wird.

Man könnte aber neben aller berechtigten Kritik an den Regelungsvorgaben für diejenigen, die solche Programme (neben vielen anderen) umsetzen müssen, auch darauf hinweisen, dass das schlichtweg Zeit braucht, damit das ins Rollen kommt.

Wenn man die nicht hat, dann sollte man die Finger lassen von den vielgestaltigen Sonderprogrammen, Modellvorhaben und Einzelprojekten, sondern denen, die an der sozialpolitischen Front arbeiten, ein sehr flaches Regelwerk sowie ein an möglichst wenig Auflagen gebundenes Budget zur Verfügung stellen. Man könnte sich vorstellen, dass die in 95 Prozent der Fälle sehr gut und genau mit den Freiheitsgraden arbeiten können.

Ein betriebliches Integrationsjahr für Flüchtlinge und Langzeitarbeitslose. Endlich ein großer Wurf?

Endlich mal nicht einer dieser kleinteiligen Vorstöße in der Debatte über die Frage, wie man die Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge hinbekommen kann – und dann auch noch ohne Ausblenden der anderen, die schon hier sind und ebenfalls erhebliche Probleme haben, (wieder) auf dem Arbeitsmarkt landen zu können, also den Langzeitarbeitslosen. Und gleichsam als Sahnehäubchen oben drauf auch noch die Perspektive, dass der Ansatz – kommt er doch von einer Gewerkschaft – selbstverständlich nicht die eigenen Tarife unterlaufen soll.

Darum geht es: »Die IG Metall schlägt ein betriebliches Integrationsjahr für anerkannte Flüchtlinge und für Langzeitarbeitslose vor, um durch Arbeit ein selbständiges Leben zu ermöglichen.« so die Ankündigung in einer Pressemitteilung, die überschrieben ist mit IG Metall fordert betriebliches Integrationsjahr für Flüchtlinge und Langzeitarbeitslose. Und weiter erfahren wir: »Das von der IG Metall geforderte Integrationsjahr soll neben einem Arbeitsplatz auch Integrations- und Sprachkurse für die Flüchtlinge umfassen. Qualifizierung und Arbeit sollen betriebsnah kombiniert werden. Finanziell gefördert würde das Integrationsjahr von der Bundesagentur für Arbeit. Dafür sollen bereits vorhandene Programme genutzt werden.«

Auf den ersten Blick kommt der Ansatz wie die lange gesuchte eierlegende Wollmilchsau daher, denn hier werden bekannte, für eine gelingende Arbeitsmarktintegration erfolgsträchtige Elemente vereint: Eine Förderung für die Arbeitgeber im Sinne einer Lohnkostenbezuschussung, um bestimmte Defizite des zu integrierenden Arbeitnehmers auszugleichen, eine Platzierung in der realen betrieblichen Welt über ein echtes Arbeitsverhältnis, die Verbindung von echter Arbeit und Qualifizierung, bei den Flüchtlingen besonders relevant die Sprachförderung und das alles unter dem konzeptionellen Dach des Gedankens, dass wenn die Betroffenen erst einmal schon den einen Fuß in der betrieblichen Tür haben, einige von ihnen auch den zweiten reinbekommen, wenn man mit ihnen positive Erfahrungen gesammelt und die positiven Potenziale zur Kenntnis genommen hat.

Und besonders wichtig vor dem Hintergrund der aktuell ich immer stärker Konfrontation aufladenden Debatte über eine angebliche Bevorzugung der Flüchtlinge der eben nicht nur lapidare Hinweis der Gewerkschaft: »Die von der IG Metall vorgeschlagenen Maßnahmen sollen nicht nur Flüchtlingen, sondern auch allen anderen am Arbeitsmarkt Benachteiligten offen stehen.«

Wie kann man sich das genauer vorstellen? Die Umsetzung solle auf Basis der tariflichen Entgelte erfolgen und der Arbeitgeber wird durch das heute schon vorhandene Instrument des Eingliederungszuschusses für seine Integrationsleistung entlastet, so die IG Metall. Es wären auch Teilzeitmodelle denkbar, die zusätzliche sprachliche Qualifikationen für Flüchtlinge, durchaus teilweise außerhalb der Arbeitszeit, ermöglichen. Denkbar sei eine Vier-Tage-Woche mit reduziertem Entgeltanspruch: vier Tage bezahlte Arbeit und ein Tag Sprachkurs. Und wenn das Integrationsjahr die Tür für eine Anschlussbeschäftigung eröffnet, dann könne die berufliche Qualifizierung beispielsweise durch den in der Metall- und Elektroindustrie bestehenden Tarifvertrag Bildungsteilzeit oder das Wegebauprogramm der BA fortgesetzt werden.

Aber die großen Zahlen, werden die einen oder anderen Kritiker einwerfen. Das mag vielleicht für einige wenige klappen – aber für so viele, die gekommen sind? Zusätzlich zu den vielen Langzeitarbeitslosen, die bekanntlich schon seit langem da sind und die ja auch profitieren sollen von dem neuen Ansatz.

Die IG Metall negiert die großen Zahlen keineswegs, sondern greift diese auf (allerdings in der Pressemitteilung leider dann doch wieder „nur“ reduziert auf die Flüchtlinge, die es in den Arbeitsmarkt zu integrieren gilt: »Nach aktueller Auskunft der Bundesagentur für Arbeit werden dem Arbeitsmarkt durch die Geflüchteten rund 380.000 Menschen zusätzlich zur Verfügung stehen können. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr wurden rund 700.000 neue, zusätzliche  sozialversicherungspflichtige Stellen in Deutschland aufgebaut und 2,1 Millionen offene Stellen bei der Arbeitsagentur gemeldet.«
Also eigentlich kein Problem?

Über die allgemein gehaltenen Informationen aus der zitierten Pressemitteilung hinaus hat es weitere konkretisierende Informationen gegeben, die man der Presseberichterstattung entnehmen kann, beispielsweise IG Metall will Flüchtlinge mit kräftigen Lohnzuschüssen integrieren oder der von Stefan von Borstel unter diese Überschrift gesetzte Artikel: IG Metall fordert Integrationsjahr für Flüchtlinge.

Auch hier wieder erst einmal die großen Zahlen mit der relativierenden Botschaft dessen, was da auf uns zukommt, wenn man es aus der Vogelperspektive betrachtet. Borstel zitiert dazu Jörg Hofmann, den Vorsitzenden der IG Metall:

»Deutschland habe 420.000 Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten, rechnete Hofmann vor. Wenn jeder dieser Betriebe nur einen zusätzlichen Integrationsplatz zur Verfügung stellen würde, wäre die Arbeitsmarktintegration der Hartz-IV-Bezieher keine Frage fehlender Arbeitsplätze. Das größte Potenzial gebe es im deutschen Handwerk mit seinen 584.000 Betrieben.«

Bleibt die Frage nach dem Instrumentarium für die Förderung, da wurde seitens der IG Metall darauf hingewiesen, dass man kein neues Programm schaffen wolle, sondern ein vorhandenes Instrument nutzen möchte, das es schon seit langem gibt – den Lohnkostenzuschuss.  Der Arbeitsplatz soll mit einem Einstellungszuschuss von bis zu 50 Prozent gefördert werden. Diese Zuschüsse gibt es heute schon.

Ganz offensichtlich ist der „Eingliederungszuschuss“ nach § 88 SGB III gemeint: »Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten (Eingliederungszuschuss).« Im § 89 SGB III finden wir Hinweise auf die mögliche Höhe und Dauer dieser Förderung: »Der Eingliederungszuschuss kann bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu zwölf Monate betragen. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, kann die Förderdauer bis zu 36 Monate betragen.« Nur der Vollständigkeit halber: Im § 90 SGB III ist als Sonderform noch der „Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen“ geregelt, bis zu 70% Lohnkostenzuschuss für 24 Monate, wobei die Laufzeit in besonders schweren Fällen und bei einem Alter ab 55 auf bis zu 96 Monate ausgedehnt werden kann.

Wie sieht die bisherige Nutzung dieses Instruments aus? Wenn man einen Blick in die Eingliederungsbilanzen der BA wirft, dann erfährt man beispielsweise für das Jahr 2014, dass es 77.032 Zugänge in eine Förderung über den Eingliederungszuschuss gegeben hat, davon 48.783 bei den besonders förderungsbedürftigen Personengruppen. Hinsichtlich der finanziellen Dimension: 2014 wurden insgesamt 5,56 Mrd. Euro für aktive Arbeitsmarktpolitik ausgegeben (davon 2,7 Mrd. Euro im SGB III und 2,86 Mrd. Euro im SGB II). Auf den Eingliederungszuschuss entfielen davon 433 Mio. Euro, also (nur) fast 8%. Eine Vorstellung von den der Förderung zugrundeliegenden berücksichtigungsfähigen Löhnen vermittelt die durchschnittlichen Förderaufwendungen für dieses Instrument in Höhe von 666 Euro pro Monat.

Auf der einen Seite eine Bestätigung des grundsätzlichen Ansatzpunktes des IG Metall-Vorschlags wie aber auch zugleich Anlass für ein großes Fragezeichen kann man den Daten zum Erfolg des Instruments entnehmen. Beim Eingliederungszuschuss für die besondere Gruppe der Langzeitarbeitslosen wird eine Eingliederungsquote von 72,8% ausgewiesen (76,3% für alle Geförderten) – ein sehr hoher Wert. Der wiederum angesichts der Besonderheiten auch nicht überrascht, denn die Förderung gibt es nur, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht (und wir wissen schon seit langem – auch nicht wirklich überraschend: Je betriebsnäher die Förderung, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Geförderten „hängen bleiben“ im Unternehmen, vor allem wenn man in Rechnung stellt, dass wir es in der Praxis mit einer „positiven Selektion“ dergestalt zu tun haben, dass man nicht gerade die Arbeitslosen, die mit mehreren Vermittlungshemmnissen belastet sind, sondern eher die „guten Risiken“ mit dieser Förderung versorgt).

Mit Blick auf das, was es bisher in diesem Bereich gibt, müssen wir also zum einen festhalten, dass es rein quantitativ gesehen um ein sehr überschaubares Fördervolumen geht – wir also mithin über eine gewaltige Aufstockung der Förderung sprechen, wenn der Vorschlag der IG Metall Wirklichkeit werden soll. Denn dann geht es nicht mehr wie 2014 um 77.000 Förderfälle mit dem Eingliederungszuschuss, sondern um mehrere Hunderttausend, vor allem, wenn nicht nur die Flüchtlinge, sondern grundsätzlich völlig richtig, auch die Langzeitarbeitslosen berücksichtigt werden sollen. Da beißt die Maus keinen Faden ab – wenn man diesen Weg gehen möchte, dann müssen wir die Mittel dafür erheblich aufstocken. Zur Finanzierung findet man in den vorliegenden Berichten keine wirklich verwertbaren Hinweise, außer Allgemeinplätze. So in dem Artikel von Borstel: »Zu den Kosten des Modells machte der IG-Metall-Chef keine Angaben. Es sei aber günstiger, als den Betroffenen Hartz-IV zu zahlen.«

Jeder wünscht sich endlich einen großen Wurf, aber angesichts der bisherigen Erfahrungen wie auch der Besonderheiten „des“ Arbeitsmarktes (den es als solchen gar nicht gibt), bleibt eine gehörige Portion Skepsis. Dies kann man auch an einem parallel vorgelegten konkreten Programm verdeutlichen: Aus Flüchtlingen werden Auszubildende, vermeldet das Bundesbildungsministerium.

»Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) haben dazu eine gemeinsame Qualifizierungsinitiative für junge Flüchtlinge gestartet. Ihr Ziel: Durch ein umfassendes Qualifizierungs- und Betreuungssystem sowie eine intensive fachliche Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sollen Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sowie Asylbewerber oder Geduldete mit Arbeitsmarktzugang an eine Ausbildung im Handwerk herangeführt werden.«

Angesichts der Tatsache, dass etwa die Hälfte der Flüchtlinge, die in den vergangenen Monaten zu uns gekommen sind, unter 25 Jahre alt sind, überzeugt dieser Ansatzpunkt erst einmal. Es geht also auch hier um eine Personengruppe im Umfang von mehreren hunderttausend Personen. Vor diesem Hintergrund werfen wir dann aber mal ein Blick auf die angestrebten (das heißt bekanntlich noch lange nicht: realisierten) Zahlen, die man mit dem neuen Programm erreichen will:

»Das Programm wendet sich an Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sowie an Asylbewerber oder Geduldete mit Arbeitsmarktzugang. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Programm ist, dass die jungen Flüchtlinge nicht mehr schulpflichtig und unter 25 Jahre sind, über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und sich im deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungsmarkt orientieren können. Sie sollten deshalb einen Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie das Programm „Perspektiven für junge Flüchtlinge“ der Bundesagentur für Arbeit durchlaufen haben, das auf eine Feststellung ihrer Kompetenzen und eine allgemeine Berufsorientierung ausgerichtet ist.
In der anschließenden „Berufsorientierung für Flüchtlinge“ bereitet das BMBF die jungen Flüchtlinge auf eine Ausbildung im Handwerk vor und setzt dabei auf eine vertiefte fachliche und praktische Berufsorientierung in den Bildungszentren des Handwerks … Das Handwerk unterstützt den Praxisbezug durch betriebliche Praktika für die Teilnehmer der speziellen Berufsorientierung und stellt die Infrastruktur der Bildungsstätten zur Verfügung.«

Soweit die Beschreibung des geplanten Programms. Und wie viele sollen daran partizipieren?

»Das Programm ist zunächst auf 24 Monate angelegt. Ziel ist die Integration von bis zu 10.000 Flüchtlingen in eine Handwerks-Ausbildung.«

„Bis zu 10.000“? Das haut einen jetzt nicht wirklich vom Hocker. Vielleicht kommt diese Bescheidenheit daher, dass wir es mit einer dieser klassischen „Litfaßsäulen“-Modellprogramme zu tun haben (mit denen wir gerade in der Arbeitsmarktpolitik immer wieder konfrontiert und vertröstet werden), nach dem Motto: Wir tun doch was. Oder aber dahinter steckt die Erkenntnis, dass die Arbeitsmarkt- und Ausbildungsintegration eine überaus sperrige Angelegenheit darstellt, die es aufgrund der ihr innewohnenden Komplexität und zugleich Individualität des konkreten Handelns aufgrund des damit verbundenen Aufwands unmöglich macht, das Rad an der ganz großen Zahl zu drehen.

An sich gute Nachrichten aus der Schattenwirtschaft. Wenn da nicht die Flüchtlinge wären, von denen Gefahr droht. Aber ist das wirklich so?

Es ist schon eine Krux mit dieser Schattenwirtschaft. Im vergangenen Jahr sollte sie steigen – „natürlich“ wegen dem Mindestlohn. Das ist jetzt nicht wirklich passiert, „natürlich“ wegen der „guten Konjunktur“. Aber bloß nicht ausruhen und freuen, denn nun sind es – „natürlich“ – die Flüchtlinge, die den positiven Trend gefährden. Spiegel Online bilanziert forsch: Das sei so, „weil viele Flüchtlinge illegal beschäftigt werden“. Klingt für viele auf den ersten Blick auch nachvollziehbar, aber kann man das dem Material wirklich entnehmen?

Zum Hintergrund: Jedes Jahr veröffentlicht das Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) mit Sitz in Tübingen in Zusammenarbeit mit dem an der Universität Linz lehrenden Schattenwirtschaftsexperten Professor Friedrich Schneider Modellberechnungen zum Umfang der „Schattenwirtschaft“. Darunter versteht man Schwarzarbeit, aber auch illegale Beschäftigung (beispielsweise illegale Arbeitnehmerüberlassung) sowie weitere illegale Tätigkeiten.

Anfang Februar 2015 veröffentlichten die Forscher ihre Modellberechnungen für 2015 unter der Überschrift Langfristiger Rückgang der Schattenwirtschaft kommt zum Stillstand.
Darin findet man den Hinweis, „steigende Sozialbeiträge und die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 € (verstärken) die Anreize, in der Schattenwirtschaft zu arbeiten.“ Allerdings wurden auch gegenläufige Effekte gesehen: „Die robuste Situation auf dem Arbeitsmarkt und das geringe, aber positive erwartete Wirtschaftswachstum üben einen dämpfenden Effekt auf das Ausmaß der Schattenwirtschaft aus.“

Zum Einfluß des damals gerade erst eingeführten Mindestlohns schrieben die Wissenschaftler differenzierter:

»Der am 1. Januar 2015 eingeführte Mindestlohn in Höhe von 8,50 € wird die Schattenwirtschaft nach den Modellrechnungen um 1,5 Mrd. € erhöhen. Ergänzende Berechnungen auf der Basis des Sozio-ökonomischen Panels zeigen, dass in Bereichen mit hohem Vorkommen von Schwarzarbeit (persönliche Dienstleistungen, Landwirtschaft, Gaststätten und Hotels und Teile der Bauwirtschaft) vor der Einführung des Mindestlohns vielfach Löhne unter 8,50 € gezahlt wurden. Dies galt für knapp 40 % der Beschäftigten. Die gesamte zur Einhaltung des Mindestlohns notwendige Lohnsteigerung in diesen Bereichen beträgt 7 Mrd. €, also ein Mehrfaches des prognostizierten Anstiegs der Schattenwirtschaft. Nach der Modellschätzung wird also nur ein relativ kleiner Teil der notwendigen Anpassungen durch ein Ausweichen in die Schattenwirtschaft umgangen.«

Gut, da war eben der gegenläufige Effekt durch die „gute Konjunktur“ stärker, so dass man davon nicht wirklich was merken konnte.

Und wie sieht es nun mit den Flüchtlingen aus? Was schreiben die Forscher in ihrem neuesten Bericht, der unter der Überschrift Gute Arbeitsmarktlage reduziert erneut die Schattenwirtschaft erschienen ist?

»Der Beschäftigungsanstieg auf dem offiziellen Arbeitsmarkt sowie das positive Wirtschaftswachstum werden im Jahr 2016 zu einem Rückgang der Schattenwirtschaft um ca. ein Prozent führen. Das Verhältnis von Schattenwirtschaft zu offizieller Wirtschaft reduziert sich dadurch auf 10,8. Andere Einflüsse machen sich kaum bemerkbar.«

Ja und die Flüchtlinge nun?

Spiegel Online klärt uns auf:

»Der Rückgang der Schwarzarbeit könnte den Studienautoren zufolge allerdings durch den Flüchtlingszuzug abgebremst werden. Sie rechnen verschiedene Modelle durch, denen zufolge zwischen 100.000 und 300.000 Flüchtlinge illegal beschäftigt sein werden, etwa als Putzkraft oder Hilfsarbeiter auf dem Bau. „Wegen der fehlenden Deutschkenntnisse vieler Schutzsuchender ist es wahrscheinlich, dass es zunächst Jobs im Niedriglohn-Sektor sein werden“, sagt Schneider.
Am plausibelsten sei wohl die Zahl 300.000. Das entspräche einer Wertschöpfung von 2,16 Milliarden Euro. „Die Flüchtlinge sind monatelang in ihren Unterkünften zum Nichtstun verdammt, also ist es doch naheliegend, dass sie irgendwann raus wollen und sich als Schwarzarbeiter verdingen“, sagt der Linzer VWL-Professor.«

In der schriftlichen Fassung von Schneider und IAW (2016) liest sich das – nun ja – irgendwie weniger aufregend:

„Flüchtlinge und Schattenwirtschaft: verlässliche Prognose nicht möglich“, schreiben sie auf Seite 2 des neuen Berichts. Warum das?

»Der Zustrom an arbeitsfähigen Personen erhöht das potenzielle Angebot an Arbeitskräften. Allerdings ist eine Modellabschätzung noch nicht möglich, zumal die Zusammensetzung des Flüchtlingsstroms noch nicht bekannt ist.«

Das Problem kennen andere Akteure, die sich mit der Flüchtlingsfrage beschäftigen, zur Genüge.

Was hat man also gemacht? Projektionen hat man gemacht:

»Um eine Vorstellung über mögliche Größenordnungen zu gewinnen, wurde eine Projektion der Schattenwirtschaft von Asylbewerbern und Flüchtlingen vorgenommen. Nach Angaben des IAB ist 2016 infolge der Zuwanderung mit einer Erhöhung des (legalen) Erwerbspersonenpotenzials um 380.000 Personen zu rechnen. Hinzu kommen diejenigen, deren Asylantrag noch bearbeitet wird oder die in Deutschland bleiben, obwohl ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Nach einer Abschätzung ist insgesamt mit ca. 800.000 Personen im erwerbsfähigen Alter zu rechnen.
Nimmt man an, dass 25 % dieser Personen in der Schattenwirtschaft tätig werden, so ergibt sich unter weiteren Annahmen über Arbeitsumfang und Entlohnung eine zusätzliche Wertschöpfung von knapp 1,5 Mrd. Euro.«

Der aufmerksame Leser wird erkannt haben, dass Spiegel Online eine höhere Wertschöpfung aus einem der Szenarien zitiert, während die Autoren selbst mit 1,5 Mrd. Euro darunter bleiben. Und nein, wir fragen jetzt nicht, warum man annimmt, dass 25 Prozent eine Tätigkeit in der Schattenwirtschaft aufnehmen werden. Projektionen leben von den Annahmen, die man macht.

Aber auch wenn es 25 Prozent sein sollten, worüber man streiten kann – die Ergebnisse in der Veröffentlichung von Schneider und IAW klingen nun wirklich eher ernüchternd:

»Nimmt man an, dass 25 % dieser Personen in der Schattenwirtschaft tätig werden, so ergibt sich unter weiteren Annahmen über Arbeitsumfang und Entlohnung eine zusätzliche Wertschöpfung von knapp 1,5 Mrd. Euro … Dieses zusätzliche Volumen der Schattenwirtschaft ist aber geringer als die für 2016 prognostizierte Abnahme der gesamten Schattenwirtschaft. Dies gilt auch für alternativ aufgestellt Szenarien.«

Wie man daraus „Doch der Trend gerät in Gefahr – weil viele Flüchtlinge illegal beschäftigt werden“ machen kann, wie in dem zitierten Spiegel Online-Artikel, bleibt ein Geheimnis des Mediums. Vielleicht hat man sich da aber auch nur gedacht, diese forsche Interpretation passt in den Zeitgeist. Und hängen bleibt bekanntlich oftmals das, was ganz oben steht. Und das aus einigen Annahmen herausdestillierte Diktum „weil viele Flüchtlinge illegal beschäftigt werden“ steht direkt unter der Artikelüberschrift, es wird sich einprägen und passt sicher derzeit vielen ins Weltbild.

Gute Arbeit, schlechte Arbeit und die jungen Beschäftigten dazwischen. Ergebnisse einer DGB-Studie

Man kann es sich einfach machen und argumentieren, irgendeine Erwerbsarbeit ist besser als gar keine. Das ist eine klare Ansage, auch hinsichtlich der damit einhergehenden Akzeptanz schlechter Arbeitsbedingungen und keinesfalls eine Position nur aus dem gesicherten Elfenbeinturm marktradikaler Wissenschaftler, sondern „philosophische“ Grundlage beispielsweise der „Agenda 2010“ und der handfesten Normierungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung und vor allem der Grundsicherung, man denke hier nur an die Frage der Zumutbarkeit von Arbeit im SGB III und II.

Aber es gibt auch eine andere Seite, die argumentiert, dass es eben nicht egal ist bzw. sein darf, von welcher Qualität die Jobs sind, mit denen die Arbeitnehmer ihren Lebensunterhalt decken müssen. Das hat in Deutschland schon eine längere Tradition, vor allem seit der massiven Zunahme von Niedriglohnbeschäftigung ab Mitte der 1990er Jahre, der „Aufstocker“-Thematik im Grundsicherungssystem bis hin zu der intensiven Debatte über die krankmachenden Bedingungen bestimmter Arbeit bzw. genauer: Arbeitsbedingungen. Man denke hier nur an die vielen Erkenntnisse hinsichtlich der Zunahme der psychischen Erkrankungen und der Diskussion über den Einfluss der Arbeit darauf. Dass die Gewerkschaften hier ein besonders Interesse haben, sich nicht nur mit irgendeiner Arbeit zufrieden zu geben, sondern es ihnen um „gute Arbeit“ im gewerkschaftlichen Verständnis geht, liegt nahe. Um die Wahrnehmung der Unterschiede zwischen „guter“ und „schlechter“ Arbeit zu verstärken, veröffentlichen sie seit 2007 den DGB-Index Gute Arbeit. Seit dem Jahr 2007 werden in einer jährlichen bundesweiten Repräsentativerhebung die abhängig Beschäftigten danach gefragt, wie sie ihre Arbeitsbedingungen bewerten – denn sie sind die Experten für Arbeitsqualität, so die Argumentation der Gewerkschaften.

Methodisch muss man also an dieser Stelle festhalten, dass es sich um eine Befragung handelt, mithin unvermeidbar immer auch subjektive Verzerrungen zu bedenken sind, die aber grundsätzlich nicht das Instrument an sich diskreditieren. Wie bei jeder anderen Studie auch muss man natürlich einen kritischen Blick werfen auf die weiteren methodischen Schritte, die dann am Ende zu dem der Öffentlichkeit präsentierten „DGB-Index Gute Arbeit“ führen, also konkret: Was wird wie gefragt und wie im Index gewichtet? An diesen Stellen haben die Kritiker vor allem aus den Reihen der Arbeitgeberverbände angesetzt. So veröffentlichte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) im August 2015 ein Papier mit einer heftigen Kritik an dem DGB-Index: Fakten statt Zerrbilder. Arbeitsqualität in Deutschland. Anfang Oktober 2015 hat sich das Institut DGB-Index Gute Arbeit zu den Vorwürfen in einer Stellungnahme geäußert und diese zu widerlegen versucht: Stellungnahme zur Broschüre der BDA „Fakten statt Zerrbilder. Arbeitsqualität in Deutschland“.

Neben der allgemeinen Berichterstattung über die Ergebnisse gibt es immer wieder Sonderauswertungen – wie jetzt zu der Frage, wie es den Beschäftigten geht, die unter 35 Jahre alt sind: Junge Menschen im Job enorm unter Druck. Wunsch und Wirklichkeit klaffen auseinander: »Viele arbeiten befristet, machen regelmäßig Überstunden und stehen stark unter Druck. Das zeigt eine repräsentative Studie zur Arbeitsqualität bei jungen Menschen«, so der DGB. Die Ergebnisse der Sonderauswertung wurden von den Medien aufgegriffen, vgl. hierzu Typisch: atypische Beschäftigung von Marisa Janson oder Junge leiden unter unsicheren Jobs, um nur zwei Beispiele zu zitieren.

Einige Ergebnisse der Studie im Detail:

  • Über ein Viertel der jungen Beschäftigten unter 35 Jahren arbeiten in atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Bei den unter 25-Jährigen sind es sogar fast die Hälfte.
  • Junge Menschen sind mehr dreimal so oft befristet beschäftigt wie ältere.
  • 31 Prozent der jungen Beschäftigten verdienen weniger als 1.500 Euro brutto im Monat.
  • 52 Prozent der unter 35-Jährigen halten ihr Einkommen für nicht angemessen. Nur 8 Prozent sind mit ihrem Einkommen voll zufrieden.
  • Vor allem im Gastgewerbe (70,7 Prozent) und in Gesundheitsberufen (61,8 Prozent kommt es zu Belastungen durch nicht angemessene Einkommen.
  • In fast allen Branchen können junge Menschen keinen oder nur geringen Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitszeit nehmen.
  • 60,9 Prozent der jungen Beschäftigten machen regelmäßig Überstunden. Im Schnitt sind es 4,1 Stunden in der Woche.
  • Fast jeder Zweite (47,2 Prozent) arbeitet zu Zeiten außerhalb des Normalarbeitsverhältnisses, z.B. in Spät- oder Nachtschichten.
  • 52 Prozent fühlen sich bei der Arbeit „sehr häufig“ oder „oft“ gehetzt oder unter Zeitdruck. Besonders hoch ist die Belastung im Gesundheitswesen und im Bausektor.
  • 65,9 Prozent der jungen Beschäftigten sind in den letzten 12 Monaten krank zur Arbeit gegangen; 28 Prozent sogar mehr als 10 Tage.

Die ganze Studie kann hier als PDF-Datei abgerufen werden:

DGB: Arbeitsqualität aus der Sicht von jungen Beschäftigten 6. Sonderauswertung zum DGB-Index Gute Arbeit, Berlin, Dezember 2015.

Nun kann und muss man sicher eine auch kritische Diskussion der Ergebnisse führen, beispielsweise hinsichtlich der Frage, ob man die Werte für einzelne, hier als negativ bewertete Tatbestände wie der befristeten Beschäftigung einfach so aggressiveren kann, denn offensichtlich macht es einen erheblichen Unterschied, ob eine befristete Beschäftigung am Anfang einer Erwerbsbiografie lediglich ein transitorisches Phänomen ist, also nur vorübergehend und dann in ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis einmündend – oder aber ob sich die als prekär identifizierten Arbeitsbedingungen chronifizieren.

Abgesehen davon ist es aber wichtig, einen differenzierten Blick auf die Frage zu fördern, welche Arbeit es denn ist, mit dem die Arbeitnehmer konfrontiert werden. Diese Sichtweise wird auch in anderen Zusammenhängen aufgegriffen und zum Thema bzw. zur Aufgabe gemacht. Man denke hier an die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung mit der zentralen Kennzahl des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bzw. dem Gross Domestic Product (GDP) im angelsächsischen Sprachraum. Um diese so wichtige Wirtschaftskennzahl gibt es seit langem eine kritische Debatte hinsichtlich der Erweiterung dessen, was dort abgebildet wird. Das ist keinesfalls eine akademische Diskussion, denn die Entwicklung dieser Kennzahl ist Grundlage für viele wirtschafts- und auch sozialpolitische Entscheidungen.

Ein aktuelles Beispiel für konkrete Vorschläge eine inhaltliche Erweiterung der Wohlfahrtsmessung in diesem Bereich betreffend, findet man in diesem Beitrag von Karen Jeffrey, einer Wissenschaftlerin vom New Economics Foundation’s Centre for Wellbeing, im Blog der London School of Economics and Political Science: Because GDP is not enough: five headline indicators for better policymaking. Hier wird für eine Ergänzung des GDP um fünf zentrale Indikatoren geworben.

»To enable a more balanced approach to policymaking, we need a new set of headline indicators that will create the incentive for political action, and offer a compelling new vision of what we define as national success.« Einer dieser fünf Indiktoren ist überschrieben mit „Good Jobs“ und damit zumindest begrifflich durchaus passend zu der in diesem Beitrag geführten Diskussion über „Gute Arbeit“. Wie sieht der Vorschlag – der sich übrigens konkret an die Statistik-Behörde in Großbritannien richtet – im Detail aus?

»While employment figures already receive a lot of attention, the unemployment rate doesn’t distinguish between the number of people in precarious, low-paid employment, and the number of people with secure jobs and decent pay.
Adopting a headline indicator of good jobs that reflects the proportion of the labour force in secure employment that pays at least the Living Wage, will draw attention to the number of people in good jobs – not just any jobs.
As well as increasing the overall number of jobs available, policy prioritising this indicator would require or incentivise businesses to pay higher wages to low earners, and improve job security.
Though it’s easy to imagine businesses resisting such interventions, many examples of forward-thinking, responsible businesses acting in the interests of staff already exist. Examples include the recent wave of employers pledging to pay staff at least the Living Wage (including IKEA, Lidl and Aldi), to those doing away with zero-hours contracts.«

Es ist eine Komponente, die hier ins Auge fällt: Nicht mehr die Gesamtzahl der Jobs unabhängig von deren Ausgestaltung soll Maßstab der Erfolgsbeurteilung sein, sondern es wird eine Differenzierung vorgenommen entlang der Scheidelinie „LivingWage“. Also ob die Beschäftigten unterhalb oder über dem Living Wage bezahlt werden. Es ist bedeutsam, darauf hinzuweisen, dass der „Living Wage“ nicht der Mindestlohn ist („Minimum Wage“), sondern konzeptionell geht es dabei darum, eine Lohnhöhe zu bestimmen, mit der man über die Runden kommen kann. Weitere Informationen zur Frage What ist the Living Wage? findet man auf der Website der Living Wage Foundation.

Auch und gerade für das „Jobwunderland“ Deutschland würde man sich eine solche differenziertere Herangehensweise wünschen.

Rückblick und Blick nach vorne: Der Mindestlohn. Von Horrorszenarien am Jahresanfang über einen offensichtlich mindestlohnresistenten Arbeitsmarkt hin zur Quo vadis-Frage im kommenden Jahr

Mit Beginn des nunmehr auslaufenden Jahres 2015 trat er in Kraft, der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde für – nun ja: fast – alle. Als unterste Auffanglinie für die vielen Niedriglöhner, die in der Prä-Mindestlohnwelt für teilweise deutlich weniger in der Stunden hatten arbeiten müssen. Und wenn wir uns zurückerinnern an die letzten Monate des Jahres 2014 und die ersten dieses Jahres, dann war die veröffentlichte Debatte geprägt von einem dieser typisch deutschen Entweder-Oder-Formationen. Entweder der Mindestlohn als „Jobkiller“ und als Auslöser des Untergangs des Arbeitsmarktes für Millionen Niedriglohnbeschäftigte, die in Folge der für Arbeitgeber unbezahlbar werdenden Arbeit ausgespuckt und zum Nichtstun verdammt sein werden. Oder aber auf der anderen Seite der Mindestlohn als Rettung vor dem „working poor“-Dasein, bei manchen Apologeten dieses Instrumentariums sicher auch eine nachholende Korrektur dessen, was man bei den „Hartz-Reformen“ längst mit hätte machen müssen.

Wie immer im Spiel gibt es auch die Nachdenklichen, die zwischen den Welten des Schwarz oder Weiß pendeln und deren skeptische Sichtweise durch die folgende Ambivalenz angerissen werden kann: Auf der einen Seite ist ein gesetzlicher Mindestlohn eine Art Kapitulationserklärung, da offensichtlich diejenigen, die über Tarifverträge eigentlich Ordnung auf den Arbeitsmärkten schaffen sollten, also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, dazu nicht (mehr) in der Lage sind und der Staat unterstützend eingreifen muss, um eine weitere sich verstärkende Abwärtsbewegung der Löhne nach unten zu verhindern bzw. wenigstens aufzuhalten. Auf der anderen Seite wurde bei nüchterner Betrachtung des Gesamtzusammenhangs auch darauf hingewiesen, dass die 8,50 Euro pro Stunde eigentlich zu niedrig angesetzt sind, um damit (zumindest in den Ballungsgebieten) über die Runden kommen zu können, von der Versorgung einer Familie ganz abgesehen. Und auch für eine Rente oberhalb dessen, was man als Grundsicherung im Alter bekommen würde, reichen die 8,50 Euro pro Stunde nicht aus, vor allem wegen der Absenkung des Rentenniveaus durch die Rentenreformen der damaligen rot-grünen Bundesregierung am Anfang des Jahrtausends.

Das wird viele Arbeitsplätze kosten – so lautet eine der Hauptbotschaften im Vorfeld der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes seitens der Kritiker einer solchen Lohnuntergrenze. Nicht nur einige Arbeitsplätze hier und da, sondern fast eine Million Jobs werden bei einem Mindest- lohn von 8,50 Euro pro Stunde vernichtet, so die damaligen Vorhersagen.

Das ifo-Institut für Wirtschaftsforschung hatte eine Pressemitteilung dazu am 19.03.2014 kurz und bündig so überschrieben: Der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro gefährdet bis zu 900.000 Arbeitsplätze. Diese Zahl geisterte lange Zeit durch die Landschaft und wurde von vielen Journalisten abgeschrieben.

»Die gesamten Beschäftigungsverluste belaufen sich danach auf bis zu 900.000 Arbeitsplätze. Dabei ist auch der Verlust von 660.000 geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (einschließlich Rentner und Studenten) mitgezählt. In Vollzeit-Stellen entsprechen die gesamten Verluste in etwa 340.000 Arbeitsplätzen.«

Mittlerweile sind wir erheblich schlauer und bereits frühzeitig im Jahr 2015 wurde darauf hingewiesen, dass die Arbeitsmarkteffekte anders zu bewerten sind (vgl. hierzu beispielsweise aus dem April 2015 Sell, Stefan: 100 Tage gesetzlicher Mindestlohn in Rheinland-Pfalz. Eine erste Bestandsaufnahme und offene Fragen einer Beurteilung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 16-2015. Remagen 2015).

Und so kann es auch nicht verwundern, dass am Jahresende 2015 die Befürworter des Mindestlohns triumphierend darauf hinweisen, dass die Beschäftigung weiter angestiegen sei und sich die allermeisten Befürchtungen der Mindestlohn-Gegner – und hierbei handelt es sich um den Mainstream der deutschen Wirtschaftswissenschaft – als haltlos erwiesen haben (vgl. nur als ein Beispiel die Pressemitteilung des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) vom 21.12.2015: Ein Jahr Mindestlohn: Mehr reguläre Beschäftigung gerade in Niedriglohnbranchen). Bis Ende September 2015 sind deutschlandweit im Vergleich zum Vorjahr knapp 688.000 sozialversicherungspflichtige Stellen neu entstanden. Den prozentual größten Anstieg weist mit dem Gastgewerbe eine „klassische Niedriglohnbranche“ auf. In den einzigen Wirtschaftszweigen mit Arbeitsplatzverlusten – Finanzdienstleistungen und Energiewirtschaft – spielen Niedriglöhne dagegen kaum eine Rolle.

Eine erste Bilanz mit Blick auf die Befürworter wie auch der Gegner des gesetzlichen Mindestlohns liefert dieser Beitrag: Ein Jahr Mindestlohn. Was hat er gebracht? Wie geht es weiter? Die Ansichten gehen weit auseinander.

Auch die Debatte über das angebliche „Bürokratiemonster“ Mindestlohngesetz, vor allem festgemacht an den Aufzeichnungspflichten die Arbeitszeit der Beschäftigten in bestimmten Branchen, hat sich mittlerweile offensichtlich beruhigt.

Dennoch stellen sich schwerwiegende Fragen. Eine davon betrifft den hoch umstrittenen Aspekt der  Höhe des Mindestlohns. Und das in einer mindestens zweifachen grundsätzlichen Hinsicht.

Zum einen die Frage, ob der Mindestlohn in der Start-Höhe von 8.50 Euro brutto pro Stunde nicht zu niedrig sei. Mit Blick auf die Konsequenzen im bestehenden Rentensystem wurde frühzeitig darauf hingewiesen, dass diese Höhe nicht ausreichend sein wird. Bereits beim Inkrafttreten des Mindestlohns im Januar 2015 wurde darauf hingewiesen, dass der Betrag nicht ausreicht, um eine Rente erwirtschaften zu können (wohlgemerkt: nach 45 Beitragsjahren), die oberhalb der Grundsicherung für Ältere liegen wird (vg. dazu nur meinen Beitrag 8,17 Euro, 10,98 Euro bzw. eigentlich 11,94 Euro pro Stunde. Und 2028 dann 17,84 Euro. Es geht um den existenzsichernden Mindestlohn vom 17.02.2015).

Aus der aktuellen Berichterstattung sei an dieser Stelle nur auf das Interview mit der Geschäftsführerin des Jobcenters München, Anette Farrenkopf, verwiesen, dass unter der Überschrift Warum der Mindestlohn in München nicht hilft von der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht wurde:

»Rund 41 000 Haushalte in München sind auf Grundsicherung für Arbeitssuchende angewiesen. Die meisten der etwa 53 800 betroffenen erwerbsfähigen Menschen sind arbeitslos … Rund 14 800 der erwerbsfähigen Leistungsbezieher arbeiten, das sind circa 27,5 Prozent der Leistungsbezieher. Ungefähr die Hälfte der Arbeitenden sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. In Vollzeit arbeiten 2890 Leistungsbezieher, in Teilzeit 4600. Die größte Gruppe unter den Arbeitenden sind die Minijobber, insgesamt sind es 5700. Und etwa 1400 sind selbständig.«

Und dann wird auf die sozialpolitischen Zusammenhänge hingewiesen, wenn es um die Ursachenanalyse geht, warum Menschen, die Vollzeit arbeiten, trotz Mindestlohn auf staatliche Unterstützung angewiesen sind:

»Betroffen sind überwiegend größere Familien, Alleinerziehende und natürlich wieder ungelernte Arbeitskräfte. Dabei spielt natürlich das Mietniveau in München eine ganz große Rolle dafür, dass der Mindestlohn bei uns praktisch keinen Effekt erzielt. Hier müsste ein Single, der unabhängig von Hartz IV leben will, einen Stundenlohn von 11,50 Euro erhalten, da reicht ein Mindestlohn von 8,50 Euro nicht. Bei kinderreichen Familien liegt der Bedarf noch höher.«

Mit der Frage, ob dann nicht der Mindestlohn erhöht werden müsste, werden wir uns gleich noch beschäftigen. Vorab der Hinweis auf einen aktuell höchst brisanten anderen Punkt der Mindestlohn-Debatte: Der Nachschub für die Jobcenter und das Hartz IV-System ist sicher, wenn man an die vielen Menschen denkt, die als Flüchtlinge zu uns gekommen sind (und noch kommen werden). Viele von ihnen werden im kommenden Jahr im Grundsicherungssystem aufschlagen. Und sie werden erhebliche Schwierigkeiten bekommen, in das deutsche Arbeitsmarktsystem integriert zu werden. Vor dieser Kulisse haben sich nun zahlreiche grundsätzliche Mindestlohngegner versammelt und sie plädieren für eine Herausnahme der Flüchtlinge aus den Mindestlohnvorschriften, wenigstens sollen sie wie Langzeitarbeitslose behandelt werden, denen man in den ersten sechs Monaten den Mindestlohn vorenthalten kann, wenn man sie den einstellen würde, was aber trotz dieser Lohnsenkungsmöglichkeit kaum passiert, denn es gibt keinen nennenswerten Fallzahlen in dieser Schattenwelt.

Gegen eine solche Herausnahme „der“ Flüchtlinge sollen an dieser Stelle nicht die üblichen Verdächtigten aus den Reihen der Gewerkschaften oder der SPD zu Wort kommen, sondern mit Hagen Lesch der Tarifexperte des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in  Köln, sicherlich unverdächtig einer großen Sympathie gegenüber dem Mindestlohn an sich: Tarifexperte gegen Aufhebung des Mindestlohns, so ist das Interview des Deutschlandfunks mit Hagen Lesch überschrieben. Auf die Frage, ob es zweckmäßig wäre, jetzt den Mindestlohn für Flüchtlinge aufzuheben, antwortet Lesch: »Zum jetzigen Zeitpunkt ein klares Nein.« Und seine Begründung für dieses Votum?

»Wir müssen zum einen sehen, dass die Flüchtlinge ja zum überwiegenden Teil eine außerordentlich geringe Qualifikation oder gar keine mit sich bringen, ungeachtet von sprach- und kulturellen Integrationsproblemen, die sich da stellen. Und deswegen stellt sich die Frage auch, weil viele Flüchtlinge ja doch jüngeren Alters sind, ob hier nicht ein Potenzial besteht, aus dem man Fachkräfte machen kann. Deswegen muss das Ziel sein, Flüchtlinge nicht in den Niedriglohnsektor reinzupressen durch Lohnabsenkung dann möglicherweise, sondern zu Fachkräften weiterzuentwickeln. Und hier kann ein Mindestlohn sogar hilfreich sein, weil es ist natürlich den meisten Leuten klar, dass für 8,50 ein Flüchtling mit bestimmten Qualifikations- und Sprachdefiziten gar keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben wird. Und eben zu verhindern, dass sich solche Leute für fünf oder sechs Euro für einfachste Arbeiten anbieten und auf Ausbildung verzichten, halte ich es für sinnvoll, dass man bei diesen 8,50 bleibt, weil dann die Jobperspektiven gewissermaßen so schlecht sind, dass man auf der anderen Seite dann einen höheren Anreiz hat, in die Ausbildung zu gehen.«

Auch andere haben sich zwischenzeitlich gegen eine gesonderte Behandlung der Flüchtlinge hinsichtlich des Mindestlohns ausgesprochen – und sei es vor dem Hintergrund der dann zu erwartenden erheblichen Spannungen zwischen den einheimischen Arbeitskräften und den im Niedriglohnsektor dann „privilegierten“ Flüchtlingen. Das hindert natürlich nicht diejenigen, die auf dem „Flüchtlingsticket“ gleich alles abräumen wollen, weiterhin ihre Forderungen in die Welt zu tragen. So »forderte der CSU-Wirtschaftspolitiker Hans Michelbach gleich eine komplette Abschaffung des Mindestlohns: »Was hier auf Druck der SPD ins Gesetzblatt gekommen ist, bedeutet eine Abschottung des Arbeitsmarkts für Menschen ohne Beschäftigung«, erklärte Michelbach am Samstag in München. Er verlangte auch eine Aufhebung des Zeitarbeitsverbots und die Möglichkeit unbezahlter Praktika für Flüchtlinge. Im Oktober hatte die Bundesregierung das Zeitarbeitsverbot für Asylbewerber bereits gelockert und die Dauer, für die ihnen diese Möglichkeit verwehrt ist, von vier Jahren auf 15 Monate abgesenkt«, kann man dem Artikel Beschäftigtenrechte im Visier von Susan Bonath entnehmen.

Die eigentliche Schlacht um den Mindestlohn wird aber im kommenden Jahr geschlagen werden im Umfeld der Frage, ob und wenn, um wie viel der Mindestlohn zum Januar 2017 angehoben werden sollen. Und zugleich kann man an dieser Nahtstelle auch ein fundamentales Konstruktionsproblem des gesetzlichen Mindestlohnes erkennen. Denn im Sommer 2016 muss sich genau dazu die Mindestlohnkommission äußern, ein Gremium, das mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) ins Leben gerufen wurde und dort in den §§ 4-12 MiLoG verankert ist. Diese Mindestlohnkommission ist ein Abbild der tarifpolitischen Landschaft, was man an der Zusammensetzung erkennen kann – und an dem Stimmrecht: Bei der Besetzung der Mindestlohnkommission wurden je drei stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer von der Bundesregierung in die Mindestlohnkommission berufen. Zudem verfügt die Mindestlohnkommission über zwei beratende wissenschaftliche Mitglieder ohne Stimmrecht. Die Mindestlohnkommission wird durch einen neutralen Vorsitzenden geleitet. Dieser wurde durch die Bundesregierung auf Basis eines gemeinsamen Vorschlags der Spitzenverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berufen. Die Kommission wird unterstützt durch eine Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn, die in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelt ist.

Die beiden Wissenschaftler – es handelt sich um Dr. Claudia Weinkopf (IAQ) und Prof. Dr. Clemens Fuest (ZEW) und damit ebenfalls um eine Abbildung der beiden tarifpolitischen Lager – sitzen also letztendlich – gemessen am harten Pfund des Stimmrechts – am Katzentisch, was ja schon bezeichnend ist. Sie sollen „unterstützen“ und „beraten“ und sie „können“ teilnehmen. Man muss als Wissenschaftler schon die drittmittelgestählte Frustrationstoleranz mitbringen, wenn man da mitmacht.

Interessant sind die Regelungen, die das MiLoG zu der im kommenden Jahr anstehenden erstmaligen Anpassung (oder nicht) des Mindestlohnes enthält. Man findet das im § 9 MiLoG: »Die Mindestlohnkommission hat über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns erstmals bis zum 30. Juni 2016 mit Wirkung zum 1. Januar 2017 zu beschließen. Danach hat die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns zu beschließen.« Der Absatz 2 enthält dann den entscheidenden Passus: »Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.« Soweit, so allgemein. Dann aber: »Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung.« Das ist der Punkt. Oder zugespitzt gefragt: Warum braucht man eigentlich eine Kommission, wenn man die zuletzt zitierte Orientierungsregelung als Maßstab nimmt? Dann reicht ein Datensatz vom Statistischen Bundesamt, was die Tariflohnentwicklung in der zurückliegenden Periode angeht. Und um den prozentualen Veränderungsbetrag passt man dann den Mindestlohn an.

Dann wäre der gesetzliche Mindestlohn letztendlich ein Wurmfortsatz der allgemeinen (tariflichen) Lohnentwicklung und man könnte eine einfache Formel kreieren, mit der dann die Dynamisierung vorgenommen werden müsste – immer nachlaufend zu dem, was die Tarif-Beschäftigten erfahren haben.

Aber der gesetzliche Mindestlohn war und ist eben auch ein „politischer Lohn“. Das wurde im Vorfeld seiner Einführung deutlich, sowohl seitens der Kritiker dieses Instrumentariums, die befürchtet haben, dass eine gesetzliche Lohnuntergrenze immer auch seitens der Parteien instrumentalisiert werden kann und wird. Aber auch viele Befürworter sehen das so, wenn sie beispielsweise argumentieren, der Mindestlohn müsse aufstockende Sozialleistungen des Staates vermeiden helfen. Letztendlich kann man den politischen Lohncharakter erkennen an dem konkreten Betrag, mit dem der Mindestlohn am Jahresanfang gestartet ist: 8,50 Euro pro Stunde. Warum dieser Betrag? Welche sachlogische Begründung gab und gibt es für ihn? Schlichtweg eine politische Setzung im Diskurs vor der politischen Entscheidung der Großen Koalition, den gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Die Zahl war im gewerkschaftlichen Raum gesetzt worden.

Und genau aus diesem Raum kommen jetzt Forderungen, den Mindestlohn zu erhöhen. Verdi fordert Erhöhung auf 10 Euro, kann man diese Tage lesen. „In Baden-Württemberg kann man von den aktuell geltenden 8,50 Euro pro Stunde Vollzeit-Arbeit nicht leben, das ist zu wenig“, so wird Leni Breymaier, die Landesvorsitzende von ver.di Baden-Württemberg, in dem Artikel zitiert. Wobei sie eigentlich über etwas spricht, was für ihr Bundesland kaum von Relevanz ist: »In Baden-Württemberg haben finanziell nur wenige Menschen von der gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro profitieren können … In den meisten Branchen liegt selbst die niedrigste Bezahlung über 8,50 Euro.« Vor Einführung des Mindestlohns lag der Anteil der Beschäftigten, die weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdient haben, im Ländle laut Arbeitsagentur bei 5,2 Prozent.

Aber wieder funktionieren die gewohnten Reflexe, egal, wie es mit der Relevanz bestellt ist: »Aus der Wirtschaft im Südwesten hagelte es Kritik für den Vorstoß: „Über eine Erhöhung des Mindestlohns zu sprechen, wenn gleichzeitig eine Vielzahl von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen, ist Gift für die Wirtschaft und auch für die Betroffenen“, sagte der Geschäftsführer des Maschinenbauverbands Dietrich Birk.«

Und ver.di – wie übrigens auch die Linkspartei, die ebenfalls 10 Euro fordert – scheint gewichtige Unterstützer zu haben: Lidl fordert zehn Euro Mindestlohn, kann man der Frankfurter Rundschau entnehmen: »Lidl hat sich für einen branchenübergreifenden, gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro ausgesprochen. Damit toppt der Discounter sogar die Forderung der Gewerkschaften, die für einen flächendeckenden Satz von 8,50 Euro plädieren.« Die Formulierung wird jetzt den einen oder anderen misstrauisch werden lassen. Zu Recht. Der Artikel stammt vom 20.12.2010.

Nun ist ver.di im Südwesten fast schon ein Tabubrecher, denn der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert, die Lohnuntergrenze um 50 Cent auf neun Euro anzuheben, immerhin einen Euro weniger als das, was die ver.di-Leute wollen. Und bereits dieser im Vergleich zur er.di-Forderung bereits abgespeckte Betrag löst Aggressionen im generischen Lager aus, wie Susan Bonath in ihrem Artikel berichtet: »Unverständlich und illusorisch« sei der Wunsch, entrüstete sich Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Und der bekommt Schützenhilfe aus dem Lager der CSU:

Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Bundestag, Peter Ramsauer (CSU), sprach sich gegen eine Erhöhung des Mindestlohns selbst Anfang 2017 aus. Der »Automatismus«, dass er alle zwei Jahre angehoben werden müsse, sei »ökonomisches Gift«, sagte er am Sonntag gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: »Wir haben einfach nur Glück gehabt, dass der Mindestlohn in seinem ersten Jahr wegen der unerwartet robusten Konjunktur weniger Jobs vernichtet hat als befürchtet. Das bittere Ende wird noch kommen, wenn wir weiter die Zukunft verfrühstücken.«

Fragt sich nur, wer hier was verfrühstückt.

Aber genau an dieser Stelle kann man erkennen, welchen Vorteil eine „echte“ Mindestlohnkommission haben würde, wenn man denn eine hätte. Hier müssten zum einen die realen Arbeitsmarktauswirkungen untersucht werden, nach Branchen und Regionen differenziert und zugleich wären die sozialen Aspekte in den Blick zu nehmen, also beispielsweise Fragen bzw. Probleme, die sich in einer Stadt wie München ergeben. Und in einem die unterschiedlichen Seiten des Sachverhalts berücksichtigenden Abwägungsprozess stände am Ende eine gut begründete Empfehlung, was die Höhe des Mindestlohns angeht. Und die kann immer nur ein Kompromiss sein zwischen den berechtigten Interessen der Arbeitnehmer an einer halbwegs ordentlichen Mindestlohngestaltung und den möglichen negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung insgesamt.

Aber wir werden sehen, die Kommission – die immerhin schon ein Mal getagt hat, was despektierlich klingt und auch so gemeint ist – wird gar nicht zu diesem Punkt kommen, sie wird eingebunden werden in den Clash zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden. Und auch die Frage, ob und wie stark der Mindestlohn angehoben werden soll, wird sich wie viele andere Dinge auch primär an den politischen Kräfteverhältnissen bemessen und weniger an inhaltlichen Aspekten.

Aber wenn wir schon das Thema Mindestlohn verhandelt, dann sollte zum Anschluss ein Hinweis nicht fehlen: Es gibt den gesetzlichen Mindestlohn, aber daneben gibt es auch noch zahlreiche andere, Branchen-Mindestlöhne. Und die liegen meistens mittlerweile deutlich über den 8,50 Euro pro Stunde (vgl. zu den allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhnen auf Basis des Tarifvertragsgesetzes (TVG), des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), diese Übersicht des Tarifarchivs des WSI.