Häusliche Betreuung und Pflege: Eine völlig berechtigte Skandalisierung, wenn hier „Sklavinnen“ unterwegs sind. Aber zugleich die bohrende Frage: Was tun?

Immer wieder tauchen sporadisch solche Artikel in den Medien auf: »Rund um die Uhr, unterbezahlt und unversichert. „Pflegesklavinnen“ nennen manche diese Menschen, oft aus Osteuropa, die teilweise weniger als 800 Euro im Monat verdienen – für einen Job, für den es eigentlich drei Pflegekräfte bräuchte. Die Frauen, selten Männer, arbeiten als 24-Stunden-Kräfte, auch „Live-Ins“ genannt, in Privathaushalten. Von dort aus versorgen sie Menschen Tag und Nacht, gehen einkaufen, kochen, geben Tabletten und sind Gesprächspartner. Und weil sie keine Rechte haben, werden sie oft mit Füßen getreten.« Damit beginnt Daniel Drepper seinen Beitrag, den er unter die aufrüttelnde Überschrift Sklavinnen, die uns pflegen gestellt hat.

Es handelt sich im wahrsten Sinne des Wortes um eine Schattenwelt, was sich dann auch in den Zahlen niederschlagen muss: Experten schätzen, berichtet Drepper weiter, dass es zwischen 100.000 und 300.000 – ganz überwiegend Frauen – sind. Eine Studie für das polnische Arbeitsministerium geht davon aus, dass 94 Prozent dieser Frauen illegal in Deutschland arbeiten. 

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Abschied von einer Lebenslüge der deutschen Pflegepolitik reloaded? Eine „Mischstrategie der Regulierung und der Förderung“ mit Blick auf die „24-Stunden-Pflege“

So viele tun es. Und in aller Regel tun sie es in einer Schattenwelt, im halblegalen, wenn man es genau nimmt im illegalen Bereich. Sie viele Angehörige von Pflegebedürftigen, die sich eine „Svetlana“ oder „Olga“ ins Haus holen, für eine „24-Stunden-Pflege“ ihres Pflegefalls. Und seit Jahren wissen wir, dass das eine Schattenwelt in mehrfacher Hinsicht ist, eben nicht nur nach unseren rechtlichen Maßstäben, sondern auch mit Blick auf die Menschen, die überwiegend aus Osteuropa nach Deutschland kommen und teilweise Monate am Stück in den Wohnungen der Pflegebedürftigen ihre Arbeit verrichten.

Der Terminus „Lebenslüge“ wurde von dem Dramatiker Henrik Ibsen Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt. Er prangerte damit scheinheilige Verlogenheit, Doppelmoral und krampfhaftes Festhalten am schönen Schein an, was in seiner Sicht typisch war für das Bürgertum seiner Zeit. Nun hat sich seither vieles verändert – unter anderem die pflegerische Versorgung alter Menschen –, aber die genannten Ausdrucksformen der Lebenslüge im Sinne von Ibsen haben sicherlich nichts an ihrer Bedeutung und Aktualität verloren. In vielen Bereichen der Sozialpolitik haben wir mit solchen Lebenslügen zu kämpfen und ein ganz besonders „prächtiges“ Exemplar können und müssen wir in der Pflegepolitik verorten. Gemeint ist hier die Tatsache, dass immer wieder Namen wie Olga, Svetlana oder Anna als letzte Rettung in Situationen der höchsten Not genannt werden, wenn es um die Versorgung und Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen zu Hause geht, zugleich aber die meisten Familien, die eine Olga, Svetlana oder Anna beschäftigen, permanent „mit einem Bein im Knast stehen“, weil sie teilweise gegen mehrere Vorschriften gleichzeitig verstoßen – und verstoßen müssen, auch wenn sie es gar nicht wollen, womit wir uns dem Kern des Problems zu nähern beginnen. 

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Immer wieder die schwarzen Schafe. Unter den Pflegediensten. Und da gibt es nicht nur Betrug, sondern auch wirklich dreiste Versuche, Kontrolle zu verhindern

Stellen wir uns einmal vor, sie unterschreiben als Autofahrer eine Bescheinigung, dass sie auf gar keinen Fall dem TÜV erlauben, ihr Fahrzeug auf technische Mängel zu untersuchen. Sie verbitten sich ausdrücklich eine solche Prüfung und untersagen auch den Zugang zum Fahrzeug. Je nach Zustand der Rostlaube, mit der man (noch) unterwegs ist, wird der eine oder andere sicherlich Gefallen finden an einem solchen Gedankenspiel – aber die große Mehrheit wird erkennen, dass ein derartiges Ausklinken einzelner Autofahrer natürlich angesichts der Bedeutung einer regelmäßigen Inspektion der Fahrtauglichkeit für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer eine hanebüchene Vorstellung ist.

Nicht aber so in der Pflege. Bei pflegebedürftigen Menschen bleibt das offensichtlich nicht nur eine kabarettistisch daherkommende Einlage, sondern es wird in die Tat umgesetzt. Immer wieder wurde über betrügerische Aktivitäten in der Altenpflege berichtet. Und offensichtlich ist für jeden, der einen etwas genaueren Blick auf die Bedingungen wirft, unter denen die Pflegedienste ihre Leistungen abrechnen, dass das bestehende, höchst komplexe System Anreize setzt, an der einen oder anderen Stelle vom Pfad der Wahrheit abzuweichen und in einigen wenigen Fällen sogar ein ganzes Geschäftsmodell auf der systematischen Ausplünderung der Pflegekassen aufzubauen.

Über eine neue und wirklich mehr als dreiste Attacke gegen die (möglichen) Kontrollen, mit denen man betrügerisches Abrechnungsverhalten aufdecken könnte, erfährt man in diesem Artikel von Armin Geier so einiges: Geheimakte Pflege: Mieser Trick auf Kosten der Senioren, so lautet die Überschrift:

»Wo werden Pflegebedürftige schlecht versorgt? Wo wird Senioren mehr berechnet, als eigentlich geleistet wird? Das herauszufinden, ist unter anderem die Aufgabe des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MdK). Täglich kontrolliert die Pflege-Polizei in Heimen oder bei Menschen zu Hause, die dort von ambulanten Diensten gepflegt werden. Bei rund 350.000 Pflegebedürftigen allein in Bayern kein leichter Job – besonders da manche Pflegeanbieter alles dafür tun, die Arbeit der Kontrolleure zu erschweren.«

Und wie machen die das? Sie lassen Pflegebedürftige ein Formular unterschreiben, das jede Prüfung des MdK von vornherein verbietet. Und das soll funktionieren? Offensichtlich, denn: Wenn der Medizinische Dienst Patienten mit einer Pflegestufe befragen und untersuchen will, muss er diese erst um ihre Erlaubnis fragen. Das ist aus Datenschutzgründen so geregelt. Wenn die Betroffenen nicht einwilligen, dann dürfen die MdK-Prüfer theoretisch nicht einmal die Wohnung betreten, wenn Menschen zu Hause versorgt werden.

Und genau an dieser Stelle setzt nun die neueste Masche an, wie Armin Geier berichtet:

»Seit Wochen kursiert ein juristisches Schreiben, das manche ambulante Pflegedienste ihren Kunden vorlegen – und unterschreiben lassen. Darin heißt es unter anderem: „Weiterhin widerspreche ich bzw. wünsche ich ausdrücklich nicht, von den Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Rahmen der Qualitätsprüfung nach §§112 ff SGB XI angerufen, besucht und/oder befragt zu werden.“ Heißt im Klartext: „Ich will keine Kontrolle meiner Versorgung.“ Und das ist nicht alles: Sogar in die Pflegedokumentation darf der MDK keinen Blick mehr werfen.«

Der letzte Punkt ist natürlich vor dem Hintergrund der Vorwürfe und tatsächlichen Begebenheiten von Abrechnungsbetrug nur grotesk, denn wie soll man einen solchen nachweisen, ohne die Pflegedokumentation prüfen zu können.

Die Reaktionen sind entsprechend: „Hier wird versucht, unsere Arbeit regelrecht zu torpedieren“, so wird Ottilie Randzio vom bayerischen MdK zitiert. Und weiter: „Dieser Brief, den alte Menschen natürlich oftmals einfach unterschreiben, macht unsere Arbeit unmöglich“.
Der Pflegeexperte Claus Fussek: „Hier sichern sich einige ambulante Dienste ab. So können sie ohne jede Kontrolle machen, was sie wollen. Das geht gar nicht.“

Diese neue, wirklich beklagenswerte Entwicklung muss eingebettet werden in eine umfassende kritische Debatte über das, was in dem großen weiten Feld der Pflege leider auch an missbräuchlichen Ausformungen zu beobachten ist. Vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Extrem pflegebedürftig von Nadine Oberhuber. Und sie verweist gleich am Anfang ihres Beitrags auf das Geldvolumen, das im Bereich der Altenpflege bewegt wird: »Gut 61 Milliarden Euro fließen von staatlicher Seite und aus privaten Haushaltskassen in die Pflegebranche. Damit ließen sich die rund 2,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland schon ordentlich betreuen.« Aber solche Summen locken natürlich auch die schwarzen Schafe an wie das Licht die Motten – vor allem, da hätten wir schon eine Verbindung zum ersten Teil des Beitrags, wenn die Kontroll- und daraus resultierend die Verfolgungs- und Bestrafungswahrscheinlichkeit um ein Vielfaches geringer ist als beispielsweise auf illegalen Geschäftsfeldern oder sogar nicht existiert.

Und man sollte sich einfach mal die große Zahl der Anbieter verdeutlichen (aus der an sich schon ein echtes quantitatives Kontrollproblem erwächst, selbst wenn man kontrollieren darf): Bundesweit gibt es 12.300 ambulante Pflegedienste und 12.400 Pflegeheime. Um das an dieser Stelle gleich in aller Deutlichkeit zu sagen – die meisten dieser Dienste und Heime arbeitet legal, oftmals unter großem Engagement bis hin zur Aufopferung der Beschäftigten unter sicher nicht guten Rahmenbedingungen.
Gerade deshalb muss man kriminelle Machenschaften thematisieren und massiv verfolgen, droht ansonsten doch die Gefahr, dass alle Anbieter in eine Art Kollektivhaftung genommen werden.

Oberhuber zitiert Christoph Jaschke, Leiter des Bereichs Pflege und Betreuung bei Transparency International Deutschland, mit diesen Worten: „Wir haben schon seit Jahren Informationen darüber, dass es Bestechung und unglaubliche Betrügereien in der Branche gibt.“ Der eine oder andere wird an dieser Stelle an den kürzlich publik gewordenen Abrechnungsskandal denken, bei dem sich mutmaßlich vor allem von russisch-stämmigen Inhabern geführte Pflegedienste über nicht erbrachte Leistungen bereichert haben sollen. Vgl. dazu ausführlicher die Erläuterungen in meinem Blog-Beitrag Eine russische Pflegemafia inmitten unseres Landes? Über milliardenschwere Betrugsvorwürfe gegen Pflegedienste und politische Reflexe vom 18. April 2016.

Aber hat nicht die Politik zwischenzeitlich reagiert? Im Kontext der Pflegereformgesetzgebung hat sie in das letzte Pflegestärkungsgesetz (III) gleichsam im Endspurt der Gesetzgebung auch Maßnahmen zur Verhinderung von Pflegebetrug aufgenommen. Hierzu schreibt das Bundesgesundheitsministerium unter der Überschrift Fragen und Antworten zum Pflegestärkungsgesetz III:


Welche Maßnahmen zur Verhinderung von Pflegebetrug sieht das Dritte Pflegestärkungsgesetz vor?


Prüfung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege
Schon jetzt kann der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Qualität der Arbeit und die Abrechnungen ambulanter Pflegedienste prüfen. Bisher jedoch durfte der MDK systematisch nur diejenigen ambulanten Pflegedienste prüfen, die auch Pflegeleistungen im Auftrag der Pflegekassen erbringen. Dies soll durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz geändert werden: Künftig kann der MDK auch ambulante Pflegedienste systematisch prüfen, die ausschließlich im Auftrag der Krankenkassen Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) erbringen.


Prüfung der Leistungen im häuslichen Umfeld
Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK suchen bei ihren Prüfungen auch einzelne Personen auf und sehen sich die Versorgung durch den Pflegedienst vor Ort an. Auch Personen, die nur häusliche Krankenpflege erhalten, sollen zukünftig in diese Stichproben einbezogen werden.


Prüfung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege in Wohngruppen
Prüfungen durch den MDK sollen künftig auch in Wohngruppen stattfinden, in denen mehrere Pflegebedürftige gepflegt werden und stationsähnliche intensivpflegerische Leistungen der häuslichen Krankenpflege erhalten. Damit wird die Prüfung ermöglicht, ob und inwieweit abgerechnete Leistungen auch erbracht wurden – und zwar von dafür ausgebildeten Pflegekräften.


Mitwirkung der Pflegedienste an den Prüfungen
Die Pflegedienste der häuslichen Krankenpflege sollen verpflichtet werden, sich an den neu geregelten Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen des Medizinischen Dienstes zu beteiligen. Darüber hinaus muss auch bei Leistungen der häuslichen Krankenpflege die Gesamtzeit der Leistungserbringung, d. h. die Zeit des Einsatzes des Pflegedienstes bei dem Versicherten, dokumentiert werden. Die Krankenkasse kann anhand dieser Angaben leichter einschätzen, ob die abgerechneten Leistungen in der angegebenen Zeit erbracht werden konnten.


Ausweitung der Prüfmöglichkeiten im Bereich der Pflegeversicherung
Schon jetzt hat der MDK regelmäßig im Rahmen der Qualitätsprüfungen auch die Abrechnungen eines Pflegedienstes zu prüfen. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz sollen künftig zudem die Landesverbände der Pflegekassen davon unabhängige Abrechnungsprüfungen veranlassen können, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für ein fehlerhaftes Abrechnen gibt. Das gilt dann für sämtliche abgerechneten wie auch erstattete Pflegeleistungen im ambulanten und stationären Bereich, sowie auch für Leistungen für Unterkunft und Verpflegung in einem Pflegeheim.


Vorgehen gegen auffällig gewordene Anbieter
Die Pflegeselbstverwaltung vereinbart in den Bundesländern Rahmenverträge mit dem Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung sicherzustellen. Diese Verträge sind für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste verbindlich. Die Vereinbarungspartner auf Landesebene sollen nun gesetzlich verpflichtet werden, die Vorgaben für die Vertragsvoraussetzung und Vertragserfüllung so zu gestalten, dass nachhaltig und effektiv gegen bereits auffällig gewordene Anbieter vorgegangen werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass sich bspw. kriminelle Pflegedienste nicht einfach unter neuem Namen oder über Strohmänner eine neue Zulassung erschleichen können.

Man darf gespannt sein, wie vor diesem neuen gesetzlichen Umfeld die am Anfang dieses Beitrags geschilderte Variante mit dem „Verweigerungsschreiben“ der Betroffenen beurteilt wird. In dem zitierten Artikel Geheimakte Pflege: Mieser Trick auf Kosten der Senioren von Armin Geier erfahren wir dazu mit Blick auf das zuständige Staatsministerium von Melanie Huml (CSU): »Wie die tz erfuhr, wird in ihrem Haus derzeit überlegt, wie man gegen den Brief vorgehen kann.«