Die Landtagswahl in Thüringen mit Bruchstücken einer national-sozialen Sozialpolitik und offen vorgetragenen völkischen Gewaltphantasien

Nach Bremen im Frühjahr sowie Sachsen und Brandenburg im September findet am 27. Oktober 2019 die letzte Landtagswahl in diesem Jahr statt. Und das ostdeutsche Bundesland Thüringen ist insofern ein besonders interessanter Landstrich, als das hier zum einen seit fünf Jahren ein – und der einzige – Ministerpräsident der Linken regiert, in einer rot-rot-grünen Koalition. Zum anderen steht eine bestimmte Person an der Spitze der AfD, die gleichsam symbolhaft den national-sozialen, also extrem rechten Flügel innerhalb der sich offensichtlich radikalisierenden Partei vertritt: Björn Höcke. Insofern warten viele gespannt auf das heutige Wahlergebnis, wenngleich man argumentieren könnte, dass die Wahl in einem Bundesland mit lediglich 2,1 Mio. Einwohnern, darunter 1,7 Mio. Wahlberechtigte, doch wahrlich nicht überbewertet werden sollte in dem weitaus größeren Gefüge der Bundesrepublik Deutschland.

Die letzten Umfragen vor der Wahl lassen eine schwierige Konstellation für eine Regierungsbildung erkennen. Rot-Rot-Grün könnte die Regierungsmehrheit verlieren. Die CDU hat im Vorfeld Bündnisse mit der Linken und der AfD ausgeschlossen. CDU-Spitzenkandidat Mike Mohring hatte sich für eine Viererkoalition seiner Partei mit Grünen, SPD und FDP ausgesprochen, wobei die FDP an der 5-Prozent-Hürde kratzt und keinesfalls sicher ist, dass sie den Sprung darüber schaffen wird. Die AfD wird im Vergleich zu 2014, wo sie auf 10,6 Prozent der Stimmen kam, ihr Ergebnis sicher verdoppeln, aber der zwischenzeitliche Höhenflug in den Umfragen mit bis zu 25 Prozent hat sich kurz vor der heutigen Wahl wieder abgeschwächt (in Brandenburg kam die AfD auf 23,5 Prozent), in Sachsen sogar auf 27,5 Prozent).

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Die Europawahl und sozialpolitische Themen (nicht) im Windschatten der grünen Welle im engeren Sinne

Den ganzen Tag über gaben sich die Kommentatoren und Analytiker des Ausgangs der Europawahl die Klinke in die Hand, im Laufe des Tages dann durch Personalfragen auf ein mediengerechtes Format reduziert: Die CDU-Vorsitzende Kramp-Karrenbauer hat mal wieder ein Zeugnis ihrer gesellschaftspolitisch zutiefst konservativen Haltung abgeliefert, in dem sie von einer „Regulierung“ unbotmäßiger „Influencer“ im Internet schwadronierte. Und die mehr als angeschlagene SPD-Vorsitzende Nahles versucht einen Befreiungsschlag durch die vorzeitige Einberufung einer Abstimmung über ihren Posten als Fraktionsvorsitzende im Bundestag in der kommenden Woche. Solche Geschichten mögen viele Medien. Und viele mögen auch die einfachen Analyseergebnisse wie beispielsweise die These, dass eben Klimawandel und Umweltfragen diesmal im Mittelpunkt standen und dass das die Grünen eben als Original am besten bedienen können, während die CDU als zunehmend altbacken daherkommt – und die SPD offensichtlich auf Autopilot nach unten in die Bedeutungslosigkeit steuert. Die AfD wurde aus einer typischen Westperspektive als nicht wirklich interessant eingestuft, hat sie doch mit 11 Prozent der Stimmen weniger erreicht als in den Umfragen vor der Wahl eigentlich vorausgesagt wurde. Dass diese Partei aber in Ostdeutschland teilweise stärkste Partei noch vor der Union geworden ist, dass wurde erst langsam wirklich realisiert – und angesichts der im Herbst dieses Jahres bevorstehenden Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen wird das verständlicherweise als ein mögliches Menetekel für eine erstmalige Regierungsbeteiligung der AfD auf Länderebene interpretiert.

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Pech gehabt und hingehalten: Wenn man rententechnisch am falschen Ort zur falschen Zeit gelebt hat. Geschiedene Frauen in der DDR und eine seit vielen Jahren stillgelegte Baustelle

Im Herbst wird wieder einmal gewählt. Gleich drei Landtagswahlen stehen ins Haus: Am 1. September in Brandenburg und Sachsen, am 27. Oktober folgt dann Thüringen. Allein das ist schon Grund genug für die Parteien, „ostrelevante“ Themen in den Ring zu werfen und sich darüber profilieren zu wollen. Nicht nur, aber auch angesichts der Altersarmutsproblematik, die gerade in Ostdeutschland vor uns liegt, ist die Debatte um eine „Grundrente“, wie sie von der SPD bestritten wird, einzuordnen. Denn dort sind eine Menge Menschen von dem Thema betroffen, da für viele die Einkommen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung die einzige Quelle sein wird, da sie weder über größere Vermögensbestände verfügen noch Betriebsrenten oder andere Alterseinkommenszuflüsse haben werden. Vor diesem Hintergrund kommt es für die SPD wahrlich nicht gut, dass die Finanzierung einer „Grundrente“, bei der keine Bedürftigkeitsprüfugn gemacht wird, auch aufgrund der (angenommenen) Entwicklung der Steuereinnahmen, die nach unten korrigiert wurde, vollständig aus Steuermittel, wie eigentlich geplant, nicht realisierbar sein wird in der Großen Koalition und sich die SPD-Minister bereits auf die Suche gemacht haben, über klassische und seit langem zu Recht kritisierte Verschiebebahnhöfe innerhalb der Sozialversicherungen Finanztöpfe aufzumachen (vgl. dazu SPD will für Grundrente Kranken- und Arbeitslosenversicherung anzapfen sowie Minister Heil sucht Geld für die Grundrente).

Vor diesem Hintergrund wird dann auch der Bundestag wieder einmal zur Bühne für diejenigen, die zeigen wollen, dass sie sich kümmern: »Der Bundestag hat am Freitag, 10. Mai 2019, erneut über die Integration des DDR-Rentenrechts in bundesdeutsches Recht im Zuge der Wiedervereinigung debattiert. Es ging dabei vor allem um jene Sonderfälle des DDR-Rechts, die aus Sicht der Antragsteller für die betroffenen Rentner heute noch Nachteile haben, weil deren Ansprüche nicht ausreichend oder gar nicht anerkannt werden – vor allem um in der DDR geschiedene Frauen, aber auch um ehemalige Bergleute.« So beginnt der Bericht des Bundestages unter der das Ergebnis der Bemühungen bereits zusammenfassenden Überschrift Oppositionsanträge zu DDR-Renten abgelehnt. Nun wird der eine oder andere vielleicht irritiert fragen: Was für Probleme bitte haben denn in der DDR geschiedene Frauen im Rentenrecht?

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