Seit Mitte der 2000er Jahre gibt es eine deutliche Zunahme der Beschäftigung älterer Menschen – und das mit sozialversicherungspflichtigen Jobs

In Zeiten, in denen immer wieder durch Wortmeldungen von Politikern und durch die Berichterstattung in Teilen der Presse der Eindruck erweckt wird, als würden ältere Erwerbspersonen in Scharen und dann auch noch Jahre vor dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters den Arbeitsmarkt verlassen oder wenn sie denn länger arbeiten, dann überwiegend in geringfügiger Beschäftigung und nicht (mehr) in „richtiger“ sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, ist ein nüchterner Blick auf die Fakten eine hilfreiche Angelegenheit:

»Die Erwerbstätigkeit von Älteren, also in der Altersgruppe ab 50 Jahre, nimmt seit Mitte der 2000er Jahre deutlich zu. Dabei dominiert der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, insbesondere bei den 60- bis 64-Jährigen. Auch der Anteil Selbstständiger in dieser Altersgruppe stieg in diesem Zeitraum an, zumindest bis zur Corona-Krise. Im Gegensatz dazu geht der Anteil ausschließlich geringfügig Beschäftigter bei Älteren seit den 2010er Jahren – mit Ausnahme der Personen ab 65 – zurück.«

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Eine weitere Flexibilisierung des Renteneintritts oder „süßes Gift“? Die Begrenzung der Hinzuverdienste bei vorgezogenen Altersrenten fällt zum 1. Januar 2023

Am 27. August 2022 wurde hier in dem Beitrag Die Hinzuverdienstbegrenzung bei vorgezogener Altersrente soll gestrichen werden (dort auch eine genaue Darstellung der bisherigen Begrenzungen der Hinzuverdienste bei einem vorzeitigen Rentenbezug) noch über eine Absicht des Gesetzgebers berichtet, die zwischenzeitlich Wirklichkeit geworden ist: Wer vorzeitig in Rente gegangen ist und nebenher noch arbeitet, muss künftig nicht mehr aufpassen, dass er nicht zu viel verdient: Die Regierungskoalition will die bisher geltenden Hinzuverdienstgrenzen künftig für solche Fälle ersatzlos streichen. Das hat sie nun getan. Das 8. SGB IV-Änderungsgesetz (in geänderter Fassung) ist verabschiedet worden. »Damit ist der Weg frei für die vollständige Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze beim Bezug einer vorgezogenen Altersrente und die Anhebung der Verdienstgrenze beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente«, berichtet der Bundestag unter der Überschrift Mehr Hinzuverdienst in der Frührente. Für die gesetzliche Änderung stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion. Die AfD-Fraktion und Die Linke enthielten sich.

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Viele, bei einigen sogar „besonders viele“ Babyboomer steigen schon mit 63 aus dem Erwerbsleben aus und in den Rentenbezug ein. Aber stimmt das überhaupt?

»Angesichts einer alternden Gesellschaft wird die Ausweitung der Erwerbstätigkeit in höhere Alter als eine wichtige Stellschraube gesehen, um dem Fachkräftemangel und Finanzierungslücken im Rentensystem entgegenzuwirken. Neue Zahlen aus einem Forschungsprojekt am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigen jedoch, dass der Anstieg der Erwerbsbeteiligung bei älteren Beschäftigten in den letzten fünf Jahren weitgehend zum Stillstand gekommen ist«, kann man dieser Mitteilung entnehmen: Renteneintritt der Babyboomer: Für viele ist schon mit 63 Schluss. Darin findet man auch diese Abbildung:

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Mangelland: Millionen werden fehlen. Die Baby-Boomer und die Arbeitsmärkte der Zukunft

»Die Zahl der älteren Beschäftigten über 55 Jahre ist von 2013 bis 2020 von 4,8 Millionen auf 7,3 Millionen gestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von 2,5 Millionen Beschäftigten oder rund 50 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten in den meisten anderen Altersgruppen ist hingegen nur um sechs Prozent und damit deutlich moderater gestiegen. Insgesamt ist die Zahl der Beschäftigten über alle Altersklassen hinweg in Deutschland seit dem Jahr 2013 um 3,9 Millionen Personen gestiegen. Der größte Teil dieses Zuwachses (67,7 Prozent) entfällt auf Beschäftigte, die 55 Jahre und älter sind.«

Das kann man der Studie Ältere am Arbeitsmarkt. Herausforderungen und Chancen für die Fachkräftesicherung entnehmen, die von dem am Institut der deutschen Wirtschaft (IW) angesiedelten Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) erstellt wurde. Und dann der Ausblick auf die vor uns liegenden Jahre: »Aktuell ist derzeit fast jeder vierte Beschäftigte (22,8 Prozent) über 55 Jahre alt. Die große Zahl an älteren Beschäftigten bedeutet aber auch, dass 7,3 Millionen Menschen voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden werden.«

An anderer Stelle wurde diese Botschaft sogleich aufgegriffen: Mehr als sieben Millionen gehen bald in Rente – und werden fehlen: »Fast jeder dritte Lkw-Fahrer ist bereits über 55, in der Pflege liegt der Anteil noch höher. Dabei fehlt diesen Branchen schon jetzt der Nachwuchs.«

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60+ auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Drei Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind es schon. Und es werden noch sehr viel mehr werden (müssen)

Es gibt Entwicklungen, die schon lange, bevor die Corona-Krise über uns gekommen ist, Thema waren – und die nicht verschwinden werden wie (hoffentlich) die Pandemie. Entwicklungen, die fundamentale Verschiebungen widerspiegeln und die wir nicht wegdiskutieren, sondern im günstigsten Fall gestalten können.

Dazu gehört die aus demografischen Gründen seit längerem beobachtbare massive Verschiebung der Altersstruktur der (sozialversicherungspflichtig) Beschäftigten in unserem Land. Ältere Semester werden sich noch erinnern: In den 1980er Jahren entstanden zahlreiche Initiativen mit unterschiedlichen Angeboten, die etwas gegen die damals grassierende Jugendarbeitslosigkeit machen wollten. Und es gab damals aus den Reihen der geburtenstarken Jahrgänge (Mitte der 1950 bis Mitte der 1960er Jahre) zahlreiche junge Menschen, die auch mit einem Hochschulstudium in der Arbeitslosigkeit landeten oder mit viel Aufwand an den Arbeitsmarkt „angepasst“ werden mussten. Aber die damals Jungen sind inzwischen älter geworden und sie schieben sich als die quantitativ außergewöhnlich große Generation auf der Zeitachse nach rechts:

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