Eine Finanzspritze für die Krankenkassen aus der gut gefüllten Schatulle des Gesundheitsfonds (im Wahljahr 2017), die Frage nach dem Geschmäckle und die wirklichen Systemprobleme

Die Finanzierung der Krankenkassen aus der Welt der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein immerwährendes Thema der Gesundheitspolitik. In der früheren Welt galt die Regel der paritätischen, also hälftigen Finanzierung durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber – wobei darauf hinzuweisen wäre, dass letztendlich die Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge ökonomisch gesehen immer alleine zu stemmen haben, denn für die Arbeitgeber relevant sind immer die Gesamtpersonalkosten, zu denen eben auch die „Arbeitgeber“-Beiträge zählen. Nun hat es gerade hinsichtlich der Aufteilung der Finanzierungslasten eine ganz erhebliche Veränderung dergestalt gegeben, als dass der Arbeitgeberanteil eingefroren wurde und die zukünftigen Kosten- und daraus resultierend Beitragsanstiege allein von den Versicherten über die „Zusatzbeiträge“ aufzubringen sind, die zudem noch zwischen den Krankenkassen der GKV-Welt unterschiedlich sind je nach finanzieller Verfasstheit der einzelnen Kassen (vgl. dazu den Blog-Beitrag Die Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen es alleine stemmen. Die Lastenverschiebung in der Sozialversicherung hin zu den Arbeitnehmern bekommt ein Update vom 16. Oktober 2015).
Diese Verschiebung und die damit verbundene Unwucht zuungunsten der Versicherten in der GKV wurde bereits in der Vergangenheit ausführlich kritisiert (vgl. dazu bereits am 14. Juni 2014 den Beitrag Und durch ist sie … Zum Umbau der Krankenkassenfinanzierung und den damit verbundenen Weichenstellungen). Nun aber erleben wir – möglicherweise – eine Flucht vor der Konsequenz dieses Umbaus des Finanzierungssystems angesichts der im kommenden Jahr anstehenden Bundestagswahlen.

Da gibt es den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch teilen, zumindest formal. Die eitragseinnahmen der Kassen sowie Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt fließen in den Gesundheitsfonds. Nach einem bestimmten Schlüssel erhält jede Krankenkasse daraus eine monatliche Zahlung. Wenn die sich daraus ergebenden Finanzmittel nicht ausreichen, dann muss die Kasse von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag nunmehr im Sinne eines prozentualen Aufschlags auf den allgemeinen Beitragssatz erheben. Im Schnitt liegen diese in diesem Jahr bei 1,1 Prozent.

Allerdings wird ein Anstieg zum Jahreswechsel 2017 vorhergesagt und bis 2018 könnte der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bei 1,8 Prozent liegen.

Nun haben wir im Herbst des kommenden Jahres Bundestagswahlen – und da würden Beitragserhöhungen in der GKV, die zudem über den Mechanismus des Zusatzbeitrags ausschließlich von den Mitgliedern der Krankenkassen zu tragen sind, nicht so gut passen. Wie also kann man diese Situation a) vermeiden und b) das dann auch noch mit dem Flüchtlingsthema verknüpfen?

Was aber hat die Frage einer Beitragsanhebung mit dem Flüchtlingsthema zu tun? Diese Verknüpfung muss im Zusammenhang gesehen werden mit der Art und Weise der Finanzierung der Ausgaben für die gesundheitliche Versorgung der Menschen, die als Flüchtlinge zu uns gekommen sind. Das wurde bereits grundsätzlich behandelt  in dem Beitrag Teure Flüchtlinge und/oder nicht-kostendeckende Hartz IV-Empfänger? Untiefen der Krankenkassen-Finanzierung und die Frage nach der (Nicht-mehr-)Parität vom 21. Februar 2016.

Wir haben eine Zweiteilung im Sinne einer 15-Monats-Frist: Flüchtlinge werden in Bezug auf die Sozialsysteme nach einer Wartezeit von 15 Monaten normalen Arbeitnehmern gleich gestellt (zudem haben sie als Asylbewerber keinen Anspruch auf das volle Leistungsprogramm der Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern nur auf eine abgespeckte Variante). Wenn sie keinen Job haben – was zunächst für die meisten Flüchtlinge gelten wird, haben sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz-IV). Sie erhalten zudem die vollen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die Beiträge an die jeweilige Kasse zahlt der Bund.

Bereits seit längerem geistern nun Vorhersagen durch den öffentlichen Raum, was das für die GKV bedeuten könnte: Krankenkassen droht Milliardendefizit, so beispielsweise die Überschrift eines Artikels von Timot Szent-Ivanyi. Hintergrund dieser Einschätzung: »Die Höhe der vom Bund übernommenen Beiträge ist aber nicht ansatzweise kostendeckend. Derzeit zahlt der Bund für jeden Hartz-IV-Empfänger rund 90 Euro im Monat. Zwar fehlen noch verlässliche Zahlen, wie hoch die von Flüchtlingen verursachten Gesundheitskosten tatsächlich sind. Es gibt allerdings erste Erfahrungswerte aus Hamburg, die von Kosten in Höhe von 180 bis 200 Euro im Monat ausgehen. Auch in Nordrhein-Westfalen wird dieser Wert für realistisch gehalten. Dabei wird davon ausgegangen, dass viele Flüchtlinge traumatisiert sind und eine umfangreiche medizinische Behandlung benötigen.«

Nun wachsen immer mehr Flüchtlinge in den normalen Schutzumfang durch die GKV hinein und man erwartet ab dem Spätsommer dieses Jahres eine deutliche Zunahme der Hartz IV-Empfänger, wenn das SGB II für die ehemaligen Flüchtlinge zuständig wird – und damit auch die Pauschale greift. Die Bundesregierung steht nun vor dem Szenario, dass sie im Wahljahr 2017 mit der Botschaft konfrontiert wird, dass die Krankenkassen die Zusatzbeiträge anheben müssen, um die nicht-gedeckten Kosten zu finanzieren (die, so der Vorwurf, durch eine zu gering dimensionierte Pauschale für Hartz IV-Empfänger verursacht werden, was allerdings nicht eindeutig belegt ist). Man kann sich in diesem Szenario vorstellen, wie das – ob zutreffend oder nicht – ausgeschlachtet werden kann von den politischen Kräften, die Stimmung machen gegen die Zuwanderung.

Vor diesem Hintergrund ist dann die „Lösung“ verständlich, die solche Überschriften signalisieren: Hermann Gröhe will für Flüchtlinge auf Gesundheitsfonds zugreifen oder auch Milliarden-Finanzspritze für die Krankenkassen: »Fachleute sagen den Krankenkassen für das kommende Jahr steigende Zusatzbeiträge voraus, unter anderem wegen der Flüchtlinge. Im Wahljahr wäre das heikel. Doch jetzt winkt eine riesige Finanzspritze.«

Und woher soll die kommen? Aus Steuermittel? Nein, aus dem Gesundheitsfonds, denn der ist gut gefüllt auch aufgrund der steigenden Beschäftigung und der Lohnerhöhungen in vielen Branchen.

»Die Reserven des Fonds sollten durch eine gesetzliche Regelung um 1,5 Milliarden Euro abgesenkt und das Geld den Kassen zur Verfügung gestellt werden, sagte ein Ministeriums-Sprecher … Der Gesundheitsfonds verfügt derzeit über Reserven von rund zehn Milliarden Euro. Um den Kassen mehr Geld aus der Rücklage zukommen zu lassen, muss die Regierung das Gesetz ändern. Mit der jetzt geplanten Summe von 1,5 Milliarden Euro sollen die Kassen dem Ministerium zufolge konkret bei den Kosten für Flüchtlinge sowie die Aufwendungen zum Aufbau einer Telematik-Infrastruktur unterstützt werden, wozu die Anwendungen rund um die elektronische Gesundheitskarte gehören.«

Und was sagen die Krankenkassen? Zum einen wollen sie mehr: So fordern Vertreter der GKV, die Reserven des Fonds über die vorgesehenen 1,5 Milliarden Euro hinaus abzusenken. 6,5 Mrd. Euro und damit 35 Prozent einer Monatsausgabe seien als Rücklagen ausreichend, so dass man ausgehend von den 10 Mrd. Euro Reserven 3,5 Mrd. Euro ausschütten könnte.
Auf der anderen Seite gibt es dort offensichtlich ein mulmiges Gefühl, was die Verknüpfung mit den (angeblich) „steigenden Kosten durch die Flüchtlinge“ angeht, man ahnt wohl, um was für ein Reizthema es sich hier handelt. So muss man den Einwurf seitens des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung verstehen, über den da unter solchen Überschriften berichtet wurde:

»Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sieht vorerst keine Notwendigkeit, zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen zusätzliche Milliarden aus dem Gesundheitsfonds zu nehmen … Pfeiffer sagte weiter, im Moment könne noch nicht seriös abgeschätzt werden, wie viele Asylsuchende über den Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) tatsächlich in die gesetzliche Krankenversicherung kommen. „Davon losgelöst kritisieren wir seit geraumer Zeit, dass die Beiträge für ALG-II-Empfänger generell nicht kostendeckend sind. Wenn es für Krankenkassen derzeit eine echte finanzielle Herausforderung gibt, sind es sicherlich in erster Linie die teuren Reformen des Gesetzgebers und nicht die Asylsuchenden”, fügte Pfeiffer hinzu« , so der Artikel Krankenkassen wollen kein Geld für Flüchtlinge.

Ganz offensichtlich möchte man diesen (vergifteten) Teil des Milliardengeschenks wieder an die Politik zurückreichen.

Und Doris Pfeiffer hat das eigentliche Systemproblem offen benannt – es sind nicht „die“Flüchtlinge, sondern es ist der von mehreren Seiten schon seit längerem vorgetragene Kritikpunkt, dass die Pauschale für Empfänger von Arbeitslosengeld II zu niedrig angesetzt ist (zu den Hintergründen vgl. genauer den Beitrag Teure Flüchtlinge und/oder nicht-kostendeckende Hartz IV-Empfänger? Untiefen der Krankenkassen-Finanzierung und die Frage nach der (Nicht-mehr-)Parität vom 21. Februar 2016).

Und weitere relevante Systemprobleme der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen hier benannt werden, dann wird klar, dass die politisch motivierte, gefährliche Verengung des Problems auf „Flüchtlinge“ völlig unterkomplex ist und von den eigentlich zu diskutierenden Punkten ablenkt:

Neben der Unterfinanzierung der Kassenpauschale für die vielen Hartz IV-Empfänger sind die Zusatzbeiträge an sich aufgrund der mit ihnen einhergehenden einseitigen Verlagerung der Lasten zukünftiger Ausgabenanstiege auf die zahlenden Mitglieder zu nennen (bezeichnenderweise bekommt die Politik Muffensausen genau in dem Moment, wo dieser gewollte Mechanismus greifen würde und eine Bundestagswahl vor der Tür steht, was mehr als ein Geschmäckle hat). Hinzu kommt eine weitere einseitige Belastung, in diesem Fall der Patienten unter den Versicherten – die Zuzahlungen. Man muss sich an dieser Stelle klar machen, dass Zuzahlungen nichts anderes bedeuten als das (teilweise) Vorenthalten einer Kostenerstattung durch die Krankenkasse. Und hier geht es nicht um Peanuts: Zuzahlungen von 3,6 Milliarden Euro sind für die Krankenkassen eine gewichtige Entlastung. Und dann ist da noch der Bundeszuschuss aus Steuermitteln zur Abdeckung der „versicherungsfremden Leistungen“ in der GKV, denn zum einen ist die angesetzte Summe nach Ansicht vieler Kritiker viel zu niedrig und dann wurde die auch noch in den vergangenen Jahren als Steinbruch für Haushaltseinsparungen des Bundes zweckentfremdet. Hinzu kommt die nur noch historisch zu verstehende Verengung der Finanzierungsgrundlagezum einen auf sozialversicherungspflichtiges Erwerbsarbeitseinkommen und zum anderen das dann auch noch bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze, deren Überschreiten dazu führt, dass jeder Euro darüber nicht herangezogen wird zur Finanzierung.
Bei einer System-Betrachtung wäre auch die Dualität zwischen GKV und PKV zu nennen, die dazu führt, dass sich nicht selten „gute Risiken“ aus der Solidargemeinschaft der GKV verabschieden können.

Wenn man diese Stichworte betrachtet, dann wird klar, dass die eigentliche Finanzierungsdebatte in der Krankenversicherung ganz anders aufgehängt werden müsste. Und dabei wären „die Flüchtlinge“ nur ein sehr kleiner Teil der Packung.

Billige schnelle Brüter. Hilfspolizisten (nicht nur) als Menetekel einer betriebswirtschaftlich reduzierten Gestaltung innerer Sicherheit

Fragen der inneren Sicherheit – so mag der eine oder andere denken – haben doch nun wirklich nichts verloren in der sozialpolitischen Fachdiskussion. Genau dem wird hier vehement widersprochen, nicht allein schon mit Blick auf das Erbgut vieler sozialpolitischer Maßnahmen, die immer auch, zuweilen sogar primär sicherheitspolitischen Überlegungen geschuldet waren. Darüber hinaus kann und muss man argumentieren, dass in der Praxis oftmals ein Ressourcenkonflikt zwischen den Anliegen der einen und der anderen Seite zu beobachten ist (also holzschnittartig formuliert: mehr Sozialarbeiter oder mehr Polizisten) – wobei die andere Seite dieser Medaille darin besteht, dass man zumindest graduell mit sozialpolitischen Arrangements die innere Sicherheit befördern kann. Hinzu kommt, bewusst positiver formuliert: Innere Sicherheit ist mindestens genau so gewichtig wie eine ausreichende Versorgung mit Kita-Plätzen oder Beratungsstellen. Das wird jeder nachvollziehen können, der in Gegenden mit einer hoher Kriminalitätsbelastung leben muss. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, die Nicht-Selbstverständlichkeit körperlicher Unversehrtheit und die Ängste, die damit verbunden sind, belasten mindestens genau so wie zu geringe Sozialleistungen.

Und wenn es um innere Sicherheit geht, dann muss man über die Polizei reden – besser: über die Polizeien, denn es gibt eben nicht „die“ Polizei, sondern das ist eine der wenigen noch verbliebenen originären Aufgaben der Bundesländer. Hinzu kommt dann noch die Bundespolizei. Wir haben es hier also mit einem höchst komplexen föderalen Gebilde zu tun und das bedeutet eben auch eine damit einhergehende sehr breit angelegte Unterschiedlichkeit bei Fragen der Ausbildung, vor allem aber der Ausstattung und des zur Verfügung stehenden Personals.

Und das Personal war in den vergangenen Monaten immer wieder Gegenstand heftiger öffentlicher Debatten. Gerade nach den Ereignissen der Silvesternacht in Köln diskutierte Deutschland (wieder einmal) über die personelle Ausstattung der Polizei (vgl. beispielsweise die DLF-Hintergrundsendung Die Polizei – zwischen Besserwissern und Bürgerwehren vom 15.01.2016). Es verging kein Tag, an dem nicht mehr Einsatzkräfte gefordert wurden und werden. Hinsichtlich der Ausgangslage muss hingegen generell festgehalten werden: Die meisten Bundesländer haben bei der Polizei Personal abgebaut (vgl. dazu beispielsweise Die Landkarte der Sicherheit). Auch viele Politiker haben sich vor diesem Hintergrund dazu hinreißen lassen, der Bevölkerung tatkräftig mehr Polizisten zu versprechen, doch die Analyse des Ist-Zustands gibt keinen Grund, daran umfassend zu glauben, so beispielsweise die Kernaussage dieses Artikels von Leon Scherfig: Umfrage: Viele Bundesländer sparen auch 2016 bei Polizei.

»Fast überall stagniert die Zahl der Stellen, in vielen wird sogar noch im Jahr 2016 eisern gespart. Besonders schwach ausgestattet sind die Behörden in den östlichen Bundesländern: Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg haben in den vergangenen Jahren den Polizeiapparat immer mehr ausgedünnt. Aber auch in Rheinland-Pfalz und im Saarland schrumpfte die Mannschaftsstärke in den vergangenen Jahren. Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen, dass in den vergangenen zehn Jahren massiv Stellen bei der Polizei eingespart worden sind.« Ausnahmen wie Bayern bestätigen die Regel.

Aber die Erkenntnis, dass a) angesichts der faktischen Aufgabenfülle für die Polizei und vor allem b) der Tatsache, dass innere Sicherheit gerade in einer strukturell gealterten Bevölkerung einen wachsenden Stellenwert bekommt, hat dazu geführt, dass in den meisten Bundesländern zahlreiche Turnübungen veranstaltet werden, um die Botschaft, man verbessere jetzt die Situation der Polizei, an den Mann und die Frau bringen zu können.

Und so hat Leon Schorfig in seinem Artikel bereits das angesprochen, was in diesem Beitrag im Mittelpunkt stehen soll:

Sachsen »reagierte auf den Personalnotstand mit speziellen Wachpolizisten, die in nur zwölf Wochen ausgebildet werden. Die Ausbildung eines Polizisten dauert in der Regel drei Jahre. Zu den Aufgaben der Wachpolizisten sollen vor allem der Objekt- und Personenschutz gehören – also auch die Bewachung von Flüchtlingsheimen.

Eine ähnliche Strategie verfolgt das Saarland: Hier plant die Behörde einen sogenannten Polizeilichen Ordnungsdienst (POD), eine Art Hilfspolizei. Nach einer dreimonatigen Ausbildung wie in Sachsen sollen Anfang Juli insgesamt 30 dieser Hilfspolizisten zum Einsatz kommen. „Hierzu werden dem POD polizeiliche Standardbefugnisse wie zum Beispiel Platzverweis, Identitätsfeststellung, Anwendung einfachen unmittelbaren Zwanges ohne Waffen übertragen“, heißt es aus dem saarländischen Innenministerium.«

Konrad Litschko hatte diese Entwicklung bereits im Dezember 2015 in seinem Artikel Schnellkurs zum Polizeihelfer aufgegriffen: »Dienstwaffe inklusive: Mehrere Bundesländer setzen verstärkt auf Hilfspolizisten, vor allem für die Bewachung von Asylunterkünften.«
Er hat sich mit den ersten 50 Wachpolizisten in Sachsen beschäftigt. Nach einer dreimonatigen Ausbildung geht es in den Einsatz. 50 haben angefangen, 550 Wachpolizisten sollen es einmal werden.

»Ihre vorrangigste Aufgabe: der Schutz von Flüchtlingsunterkünften. Sachsen ist mit diesem Weg nicht allein. Mehrere Bundesländer setzen inzwischen auf Polizeihelfer – vor allem angesichts der gestiegenen Flüchtlingszahlen und Unterkünfte.«

Die neuen sächsischen „Wachpolizisten“ dürfen auch Pistole tragen. Für die Grünen sind die „schlecht ausgebildeten Wachpolizisten mit entsprechender Bewaffnung nichts weiter als ein weiteres personifiziertes Sicherheitsrisiko“.
Sachsen steht in dieser Frage nicht allein:

»Auch in Hessen gibt es 450 freiwillige Polizisten. In Baden-Württemberg sind es 760, hier ebenfalls mit Pistole am Gürtel. Dort allerdings will man keine neuen Helfer mehr. Der Grund seien die „gestiegenen Anforderungen“ an den Polizeidienst und mehr Gewalt gegen Beamte, heißt es aus dem Innenministerium in Stuttgart.«

Die Bayern wollen dem Ländle an dieser Stelle nicht folgen: »790 Mitglieder zählt dort die „Sicherheitswacht“, unbewaffnet, aber mit der Erlaubnis, Personalien zu kontrollieren und Platzverweise auszusprechen. Bis zu 1.000 Freiwillige sollen es künftig werden.«

»Und auch Sachsen-Anhalt beschloss im Dezember, Hilfspolizisten einzuführen. 250 Stellen sollen dafür geschaffen werden, die ersten 100 bis Ende 2016. Auch diese Leute sollen nach einer dreimonatigen Ausbildung Flüchtlingsunterkünfte bewachen, aber auch Verkehrskontrollen durchführen – mitsamt Dienstwaffe.«

Da haben wir in den vergangenen Jahren zu Recht eine Debatte und in vielen Bundesländern auch tatsächlich eine inhaltliche Aufwertung der Polizei-Ausbildung erlebt (so die Anhebung der Ausbildung der Polizeibeamten auf Fachhochschulniveau) – und dann so was. Man kann durchaus zu dem ersten Fazit kommen, dass wir hier mit einem – wie immer schleichend beginnenden – Prozess des Qualifikations-Dumping konfrontiert werden.

Das Thema „Wachpolizei“ ist also, wie die wenigen Ausführungen gezeigt haben, keineswegs neu, bekommen diese Tage aber einen weiteren Schub durch die Ausführungen des Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) in einem Interview mit der Rheinischen Post, das bezeichnenderweise so überschrieben wurde: Mit Hilfspolizisten gegen Einbrecher. Man muss das im Kontext sehen der vielen Wohnungseinbrüche, die es auch in eine Titelgeschichte des SPIEGEL geschafft haben (Heft 21/2016): „Nicht zu fassen. Alle drei Minuten wird in Deutschland in eine Wohnung eingebrochen. Der Staat scheint machtlos.“

In dem Interview der Rheinischen Post mit dem Bundesinnenminister findet man diese Passage:

»Sehr nützlich ist eine so genannte Wachpolizei, die besetzt ist mit Kräften, die über eine Kurzausbildung verfügen und begrenzte Befugnisse haben, aber Uniform und Waffe tragen. Sie können als Wache in besonders belasteten Vierteln eingesetzt werden. Sie würden die Präsenz der Polizei erhöhen und können Meldungen machen. Sachsen hat die Wachpolizei bereits eingeführt – das ist ein zukunftsweisendes Modell.«

Diese Ausführungen des Bundesinnenministers haben viel Kritik ausgelöst. 
So beispielsweise eine sehr ablehnende Bewertung seitens des Kriminologen Christian Pfeiffer in dem Deutschlandfunk-Interview „Das würde die Kultur der Polizei in Deutschland massiv gefährden“:

»Die sollen einen Schusswaffe kriegen, und das geht überhaupt nicht! Denn Schusswaffe darf nur in Besitz haben und dienstlich verwenden, der sorgfältigst ausgewählt ist. Die Polizei macht eine ganz strenge Persönlichkeitskontrolle, die müssen Tests durchlaufen, damit sie zur Gruppe derer gehören, denen man zutraut, dass sie die Souveränität besitzen, in einer Krisensituation, unter Stress mit der Waffe richtig zu hantieren, und dann kommt das technische Training.
Aber das psychologische Training ist von entscheidender Bedeutung, das hätten diese schnell ausgebildeten Hilfspolizisten nicht, diese Möchtegernsheriffs, die dann Schlange stehen, dass sie diesen tollen Job kriegen mit Uniform und Waffe. Da träumen viele von, aber sie werden überwiegend abgewiesen, die, die sich bewerben, weil nur die genommen werden, denen man das zutraut. Da ist Deutschland vorbildlich, deswegen haben wir so einen Rückgang der Schusswaffendelikte durch Polizeibeamte, weil sie so bestens geschult sind. Und das würde die Kultur der Polizei in Deutschland massiv gefährden.«

Jahrelang sind in Deutschland Stellen bei der Polizei abgebaut worden. Noch immer verfügt die Staatsmacht Fachleuten zufolge über 10.000 Beamte weniger als im Jahr 2000. Die Aufgaben der Ordnungshüter sind hingegen gewachsen. Das ist die Ausgangslage, die Jörg Diehl in seinem Kommentar Geiz ist gefährlich aufgreift:

»Nun sollen ausgerechnet im Schnellverfahren ausgebildete Amateurschupos dabei helfen, Rechtsstaatlichkeit dort zu sichern, wo Profis fehlen? Die Idee ist ein Offenbarungseid der inneren Sicherheit. Es ist Flickschusterei, wo eine Strategie nicht (mehr) erkennbar ist … soll nun McPolizei die Lösung sein.«

»Um die Versäumnisse der vergangenen Jahre, das wenig vorausschauende Wirtschaften der Innenministerien aufzufangen, wird die reguläre Polizei in Bund und vielen Ländern derzeit aufgestockt. Die Folge ist, dass vielerorts die Einstellungskriterien bereits aufgeweicht werden mussten, um überhaupt noch genügend Bewerber zu finden. Teilweise gibt es kaum noch eine Auslese: Wer sich bewirbt, wird Polizist. Das alleine ist schon schwierig genug.

Hilfspolizisten aber sind ein hochgefährliches Placebo. Sie tragen Uniform, repräsentieren den Rechtsstaat und suggerieren Sicherheit – etwa indem sie sich vor Botschaften die Füße platt stehen und bestenfalls entschlossen dreinschauen.«

Hier werden die aus einer systematischen Sicht zentralen Problemstellen angesprochen. Die Politik gerät zunehmend unter Druck, im Bereich der inneren Sicherheit Handlungsfähigkeit zu demonstrieren – und sei es durch die Simulation von Problemlösungen. Zugleich muss man sehen, dass die für die „normale“ Polizei zuständigen Bundesländer vor erheblichen Haushaltsproblemen stehen, die mit der Schuldenbremse verschärft werden, wenn sich am bestehenden Finanzsystem nichts ändern sollte. In der Logik dieses Systems ist es konsequent, dann nach Lösungen Ausschau zu halten, die eine quantitative Ausweitung der Zahl der Polizisten mit weniger Finanzmittel (und dann auch noch schneller, als wenn man normal, also mindestens drei Jahre lang ausbildet) ermöglicht. Da liegt der Weg über Hilfs- oder Wachpolizisten nahe.

Und auch wenn jetzt gesagt wird, die würden ja nur in einem ganz eng begrenzten Bereich eingesetzt werden, wo sie die „richtigen“ Polizisten bei niederen Tätigkeiten entlasten sollen (was übrigens selbst aus den Reihen der Polizei gefordert wird, vgl. dazu beispielsweise das Statement des Vorsitzenden der mit der DGB-Gewerkschaft der Polizei (GdP) konkurrierenden Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt: „Tausende Polizisten erfüllen Aufgaben, für die sie gar nicht ausgebildet sind“, der darauf hinweist, man habe den Bundesinnenminister vorgeschlagen, »tausend sogenannte bundespolizeiliche Unterstützungskräfte einzustellen. Das sind befristet tätige Angestellte, die man schnell ausbilden und in die Verwendung bringen kann. Die können die Vollzugsbeamten kurzfristig entlasten: Für administrative Tätigkeiten, für das Ausfüllen von Listen, für die Eingabe von Daten in irgendwelche Statistiken« und auch die GdP differenziert bei ihrer deutlichen Ablehnung der Vorschläge des Bundesinnenministers (vgl. dazu Mehr Wachpolizei ist Flickschusterei auf Kosten der inneren Sicherheit), wenn sie darauf verweist, dass sie durchaus der Auffassung sei, dass die Wachpolizei eine wichtige Rolle innerhalb der Sicherheitsarchitektur spielen könne, so beispielsweise in der Hauptstadt Berlin mit ihrem Regierungsviertel, vielen Botschaften und zahlreichen weiteren gefährdeten Gebäuden), dann sollte man immer vor Augen haben, dass solche Prozesse so ablaufen, dass man klein anfängt und dann den Raum immer größer macht. So muss man dann wohl auch diese Ausführungen des sächsischen Innenministers Markus Ulbig (CDU) verstehen, die man dem Artikel Weitere Aufgaben für Sachsens Wachpolizisten – Ulbig will „prüfen“ entnehmen kann:  Bisher sind sächsische Wachpolizisten nur beim Objektschutz an Asylunterkünften und bei der Personenbewachung im Einsatz. Nun wolle man prüfen, ob das Aufgabenfeld der Wachpolizei entsprechend der vielen sonstigen Aufgaben im Sicherheitsbereich angepasst werden muss oder sogar erweitert werden kann.

Dann ahnt man schon, wohin die Entwicklung gehen könnte. Für die Diskussion über und die in den vergangenen Jahren bereits begonnene Professionalisierung der Polizeiausbildung sind das Rückschritte, die sich nochmal als sehr gefährlich in der Zukunft erweisen können. Außer man will in die Richtung marschieren: US-Polizei mangelt es an qualifiziertem Nachwuchs, so ein Kommentar von Sacha Batthyany: Die Rekrutierungsprobleme in der Polizei haben Folgen, denn es »werden Anforderungen gesenkt. Häufig genügt ein Highschool-Abschluss, und die Grundausbildung kann, je nach Staat, nur mal 18 Wochen dauern.« Das kann nicht wirklich der anstrebenswerte Zielpunkt einer möglichen Entwicklung sein, die mit dem Bewachen irgendwelcher Gebäude beginnt und bei einer nach Unternehmensberater-Maßstäben umgebauten Polizei enden wird, bei denen zwar betriebswirtschaftlich alles scheinbar günstiger wird, aber die Qualität auf der Strecke bleibt. Und dann reden wir nicht von irgendwelchen schlecht montierten Möbelstücken, sondern vom Herzstück der inneren Sicherheit, die eben immer auch soziale Sicherheit ist.

Der EuGH und das Kindergeld: In Großbritannien gibt es das nur für EU-Bürger, die rechtmäßig auf der Insel existieren. Und in Deutschland gibt es es eine Wohnsitzfiktion für Nicht-Anwesende

Es wird an vielen Stellen immer offensichtlicher: Wer sich mit Sozialpolitik, die in weiten Bereichen eben auch Sozialrecht ist, beschäftigt, der kommt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht vorbei. Viele formatierende Entscheidungen kommen mittlerweile aus Luxemburg und selbst höchste deutsche Gerichte legen dem europäischen Gericht bestimmte Fragen zur Klärung vor. Man denke nur an die Entscheidungen den Sozialleistungsbezug von EU-Ausländern betreffend  in den vergangenen Monaten (vgl. dazu nur die Blog-Beiträge vom 25.02.2016, vom 02.01.2016 oder vom 06.12.2015, um nur die letzten Einträge zu zitieren. Dabei geht es vordergründig um Sozialleistungen wie die Grundsicherung (Hartz IV) in Deutschland, es geht aber auch um Leistungen wie das Kindergeld. Und dann geht es immer wieder um Großbritannien, bei denen wir derzeit besonders sensibilisiert sind angesichts der anstehenden Volksabstimmung über einen „Brexit“, also einem Austritt aus der EU. Die EU-Gegner auf der Insel beziehen sich immer wieder auf eine (angebliche) „Zuwanderung in das Sozialsystem“, vor allem natürlich seitens der EU-Mitbürger aus den Armenhäusern der Union, also Bulgarien und Rumänien.

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Seine Anhebung als Gesamtabwägung oder Excel-Aufgabe. Bei Langzeitarbeitslosen läuft es nicht. Und dann auch noch der „Praktikumskiller“. Die Rede ist vom gesetzlichen Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist derzeit mal wieder Thema und die Diskussion wird aus ganz unterschiedlichen Richtungen gespeist. Da ist zum einen die bis Ende Juni abzugebende erste Empfehlung der Mindestlohnkommission, ob und in welcher Höhe die gesetzliche Lohnuntergrenze für (fast) alle zum 1. Januar 2017 angehoben werden soll. Dann gibt es nun auch eine wissenschaftliche Unterfütterung für die schon während des Gesetzgebungsverfahrens vorgetragene Argumentation, dass die seitens der Union in das Mindestlohngesetz (MiLoG) als symbolisches Bauernopfer reingedrückte Ausnahmemöglichkeit von Langzeitarbeitslosen keinen Sinn macht und nicht funktionieren wird. Und dann sind da ganz handfeste Folgen der praktischen Umsetzung des Mindestlohnvorschrifen, man denke hier nur an das erste Mindestlohnurteil des Bundesarbeitsgerichts, mit dem die Verrechnung bisheriger Sonder- oder Zusatzleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld abgesegnet wurde (vgl. dazu Der Mindestlohn ist eben nur eine Lohnuntergrenze, die man auch erreichen kann, wenn man das Zusätzliche zum Mindesten macht vom 25. Mai 2016) oder auf der anderen Seite die große Klage über den „Praktikumskiller“ Mindestlohn, der vielen jungen Menschen jetzt eine glanzvolle Karriere beispielsweise bei den Werbeagenturen verbauen wird, weil sie nicht mehr wie früher monate-, wenn nicht jahrelang im Niemandsland des Praktikanten verharren dürfen, immer in der Hoffnung auf irgendwann mal irgendeine „richtige“ Anstellung.

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„Integrationsarbeit“ statt „80 Cent-Arbeitsgelegenheiten“? Und die Untiefen des Versuchs einer integrationsgesetzlichen Abbildung der Lebenswirklichkeit

Das Bundesarbeitsministerium bewirbt
auf der ministerialen Website
das anstehende Integrationsgesetz mit großen
Versprechungen: »Es fördert den schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt und die
Integration durch Arbeit. Dafür wird das Angebot an Integrations- und
Sprachkursen verbessert und ausgebaut.  Der Weg in eine Berufsausbildung
wird durch eine gezieltere Förderung und mehr Aufenthaltssicherheit eröffnet.
Zusätzliche 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Berechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz ermöglichen erste Einblicke in den deutschen
Arbeitsmarkt.« Die in dem Konzept enthaltenen zusätzlichen 100.000 Arbeitsgelegenheiten
wurden in dem Beitrag „Nirwana-Arbeitsgelegenheiten“
zwischen Asylbewerberleistungsgesetz und SGB II. Eine dritte Dimension der
„Ein-Euro-Jobs“ und die dann auch noch 20 Cent günstiger?
vom 12.
Juni 2016 bereits kritisch auseinandergenommen. In diesem Zusammenhang stellt
sich natürlich die Anschlussfrage, was man denn alternativ machen sollte und
könnte, um die Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge zu fördern. Da gibt es
dann beispielsweise den Vorschlag der „Integrationsarbeit“ in expliziter
Abgrenzung zu dem geplanten Einsatz des Instrumentariums der
Arbeitsgelegenheiten. Dieser Vorschlag ist auch deshalb genauer anzuschauen,
weil er nicht etwa aus der Ecke der „üblichen Verdächtigen“ kommt, denen es vor
allem um Förderung und Ausweitung der arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten geht.
Denn der Verfasser, Steffen J. Roth, ist seit 2002 Geschäftsführer des die
Fahne der Ordnungspolitik hochhaltenden Instituts
für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln
. Roth hat 2002 promoviert
zum Thema „Beschäftigungsorientierte Sozialpolitik. Gemeinnützige Beschäftigung
als Brücke zwischen Sozialsystem und Arbeitsmarkt“ und daran schließen seine
aktuellen Überlegungen die „Integrationsarbeit“ betreffend an.

Roth hat sich jetzt unter dem vielversprechenden Titel Wie
die Integration der Flüchtlinge gelingen kann
in einem Gastbeitrag in der
FAZ zu Wort gemeldet. Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist diese sicher von
vielen geteilte Diagnose:

»Ein großer Teil der Flüchtlinge wird dauerhaft bleiben oder
zumindest vorübergehend geduldet werden. Die wenigsten werden einen schnellen
Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Wenn wir in der Integrationspolitik keine neuen
Wege gehen, werden Hunderttausende leistungsfähiger und leistungswilliger
Menschen über Jahre hinweg Leistungen aus den Sozialsystemen beziehen werden,
ohne sich selbst und der aufnehmenden Gemeinschaft helfen zu können.«

Damit sind natürlich erhebliche Kosten verbunden und man
kann nun versuchen, auf der Ausgabenseite Mittel einzusparen oder aber »auf der
Ertragsseite Wege … erschließen, dank derer die Zuwanderer ihren Hilfebedarf
aus eigener Kraft reduzieren und der aufnehmenden Gesellschaft etwas
zurückgeben können.« Der letzte Punkt ist sein konzeptioneller
Anknüpfungspunkt.

Und dass wir Handlungsbedarf haben, begründet Roth auch mit
Bezug auf Argumentationslinien, die in der Arbeitsmarktpolitik seit Jahrzehnten
vorgetragen werden, um Investitionen beispielsweise in öffentlich geförderte
Beschäftigung eines Teils der Arbeitslosen zu legitimieren:

»Aus sozialwissenschaftlicher Sicht ist außerdem zu
erwarten, dass eine anhaltende Untätigkeit der Flüchtlinge negative Folgen auf
deren Integrations- und Beschäftigungsfähigkeit hat. Anhaltende unfreiwillige
Untätigkeit wirkt sich negativ auf die psychische und physische Gesundheit der
Betroffenen aus und bewirkt Resignationseffekte … Studien zeigen darüber
hinaus signifikante Effekte auf Persönlichkeitsveränderungen, die einer
zukünftigen Beschäftigung entgegenstehen können.«

Man muss sich einfach mal jenseits aller sicherlich
hilfreichen Studien vorstellen, man wäre in ein fremdes Land geflüchtet, in
einer Sammelunterkunft untergebracht, Monate darauf wartend, überhaupt einen
Asylantrag stellen zu können, der dann noch bearbeitet werden muss. Und den
ganzen Tag nichts zu tun zu haben. Die Zeit totschlagen zu müssen. Man kann
sich selbst vorstellen, dass das ein nicht selten im wahrsten Sinne des Wortes
krank machendes Setting ist.
Deshalb muss man alles versuchen, um die Betroffenen so
schnell wie möglich in Beschäftigung zu integrieren, so die Argumentation von
Roth, der dann von „Integrationsarbeit“ spricht – auch, aber nicht nur, als »Möglichkeit,
die zermürbende und lähmende Zeit des untätigen Abwartens zu beenden«. Was soll
„Integrationsarbeit“ sein?

»Sie bietet arbeitsfähigen Flüchtlingen eine breite Palette
Tätigkeiten, erschließt ihnen unmittelbar sinnstiftende und
integrationsfördernde Arbeit im Dienste der sie aufnehmenden Gemeinschaft. Da
die Tätigkeiten der Integrationsarbeit im schlechtesten Fall kostenneutral für
die öffentlichen Haushalte sein sollen und bestenfalls sogar Ersparnisse oder
Einnahmen generieren, können alle arbeitsfähigen Flüchtlinge an solchen
Maßnahmen teilhaben. Im Kern geht es darum, den Betroffenen Tätigkeiten zu
eröffnen, in denen ein Wert geschaffen wird, für den auch eine
Zahlungsbereitschaft der Bevölkerung besteht. Da die Versorgung der Flüchtlinge
durch Sach- oder Geldleistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes,
durch Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe gewährleistet wird, sollen die in
der Integrationsarbeit erwirtschafteten Leistungen und Entgelte prinzipiell
nicht den Teilnehmern persönlich, sondern der sie unterstützenden Gemeinschaft
zukommen.«

Nun könnte man an dieser Stelle einwerfen, dass das doch
auch mit den geplanten Arbeitsgelegenheiten (AGH) angestrebt wird, sogar mit
dem Unterschied, dass die Teilnehmer an den AGH noch eine
Mehraufwandsentschädigung von 80 Cent bekommen sollen, in dem Modell von Roth
sind die nicht vorgesehen. Aber der erste Blick täuscht, denn wie bereits in
dem kritischen
Beitrag vom 12.06.2016
dazu ausführlich dargelegt, leiden die
Arbeitsgelegenheiten als Instrument unter dem bestehenden restriktiven
Förderrecht mit seinen Anforderungen wie Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse
und vor allem der Wettbewerbsneutralität.
Genau diese seit vielen Jahren in der
arbeitsmarktpolitischen Fachdiskussion zu Recht kritisierten Begrenzungen mit
ihren teilweise kontraproduktiven Effekten auf eine echte
Arbeitsmarktintegration werden auch von Steffen J. Roth aufgegriffen und in
Frage gestellt.
Dazu trägt er in seinem Beitrag einen interessanten
Gedankengang vor, der darauf abstellt, in welchen Blockaden wir uns derzeit
bewegen:

»Nehmen wir an, ein Flüchtling erfährt die Hilfsbereitschaft
einer Anwohnerin seiner Unterkunft, die ihn ehrenamtlich bei Behördengängen und
beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützt. Nehmen wir weiterhin an, dieser
Flüchtling würde bei einem Spaziergang bemerken, wie sich ebenjene hilfsbereite
Person mit schweren Einkaufstaschen abmüht. Er entscheidet ohne zu zögern, der
Frau zu helfen, und bringt ihren Einkauf nach Hause. Sie bedankt sich
freundlich, bietet ihm einen Tee an, man unterhält sich. Im Gespräch erfährt
der Flüchtling, dass es der Frau schwerfällt, den Rasen zu mähen. Er bietet an,
diese Arbeit zu übernehmen. Die Frau willigt ein und freut sich zu beobachten,
wie emsig der junge Mann die Aufgabe erledigt. Bei der Verabschiedung drückt
ihm die Frau zehn Euro in die Hand. Der junge Mann lehnt höflich ab.
Schließlich wollte er sich für die zuvor erfahrene Hilfsbereitschaft
erkenntlich zeigen. Die Frau wiederum will die Tatkraft des jungen Mannes nicht
ausnutzen. Die beiden einigen sich schließlich darauf, dass die Frau die zehn
Euro dem Flüchtlingsnetzwerk vor Ort spenden wird.«

Und genau an dieser Stelle der bis hierher schönen
Geschichte betreten die bekannten Einwände die Bühne des Geschehens:

»Ein unromantisch-kritischer Geist wird … mahnend auf
eventuelle unerwünschte gesellschaftliche Folgen aufmerksam machen: Wieso
unterrichtet die Anwohnerin Deutsch und hilft bei Behördengängen? Verdrängt
solche ehrenamtliche Tätigkeit nicht professionelle Deutschlehrer und Anwälte
oder Sozialarbeiter? Und kann die Anwohnerin diese Tätigkeiten überhaupt auf
einem ausreichend hohen Niveau ausüben? Welche Folgen hat es, wenn der
Flüchtling der Frau beim Einkauf oder Rasenmähen hilft? Schließlich bietet der
örtliche Supermarkt einen kostenpflichtigen Heimlieferservice an. Vom Angebot
kommerzieller Gärtner ganz zu schweigen. Wieso bietet die Frau dem jungen Mann
ein Entgelt an? So ein entgeltlicher Leistungsaustausch kann als Schwarzarbeit
und Sozialversicherungsbetrug angesehen werden. Wieso lehnt der Flüchtling das
angebotene Geld ab? Unterwirft er sich nicht menschenunwürdig, wenn er
unentgeltlich arbeitet, und drückt er nicht das allgemeine Lohnniveau?«

Bei den Arbeitsgelegenheiten (z.B. bei den nach § 16d SGB
II) hat man diese Einwände institutionalisiert in Form der einschränkenden
förderrechtlichen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die möglichen
„Kollisionen“ mit dem „normalen“ Arbeitsmarkt oder Verdrängungseffekte auf dem
Arbeitsmarkt der Kommunen verhindert oder zumindest vermieden werden sollen,
wofür man allerdings einen hohen Preis zu zahlen hat hinsichtlich der
Sinnhaftigkeit und der Werthaltigkeit der dann noch verbleibenden
Einsatzfelder. Das hat Konsequenzen, auch Roth kritisiert die am Beispiel der
geforderten „Zusätzlichkeit“ mit der Schlussfolgerung, diese bedinge »ein
systematisches Verbot produktiver Einsätze. Je mehr eine Arbeit wertgeschätzt
wird, umso weniger genügt sie dem gesetzgeberischen Anspruch.«
Er plädiert für eine ganz andere Sichtweise auf
Zusätzlichkeit:

»Zusätzlich im volkswirtschaftlichen Sinne wäre im Gegenteil
jede Arbeitsleistung, die der Gesellschaft einen höheren Nutzen stiftet, als
sie an Kosten verursacht … Je produktiver die Teilnehmer in ihrer Tätigkeit
sind, desto höher der Zusatznutzen für die Gemeinschaft. Aus
gesamtwirtschaftlicher Sicht verdrängen die Maßnahmenteilnehmer keine reguläre
Beschäftigung, sie ermöglichen zusätzliche Leistungen.«

Auch die im bestehenden Recht verankerte Begrenzung auf kommunale
und steuerrechtlich als gemeinnützig eingestufte Träger wird von ihm
kritisiert.
Wie will Roth nun seine – im Vergleich zu den heute gegebenen
Arbeitsgelegenheiten deutlich erweiterte – „Integrationsarbeit“ umsetzen? Er
greift dabei auf einen Ansatz zurück, den wir schon seit vielen Jahrzehnten
kennen, in der alten Welt der Bundesanstalt für Arbeit waren das beispielsweise
die „ABM-Ausschüsse“ und heute gibt es im SGB II die „örtlichen Beiräte“ (nach
§ 18d SGB II):

Er plädiert dafür, dass ein »kommunales Gremium aus lokalen
Vertretern der Politik, der Gewerkschaften, der Unternehmen, der Kammern und
der Arbeitsagenturen über die Einsatzmöglichkeiten der Flüchtlinge bestimmen.
Je nach Struktur der Kommune können weitere Interessenvertreter aufgenommen
werden. Deren Kenntnisse der lokalen Begebenheiten können genutzt werden, um
Bedarfe zu identifizieren, die durch den Einsatz von Flüchtlingen gedeckt
werden können, ohne größere Verwerfungen zu provozieren.«
Die Kommunen sollten möglichst freie Hand haben, wie sie die
Integrationsarbeit konkret umsetzen. »Die Akteure vor Ort werden dabei mit
Augenmaß vorgehen und erkennbare Beeinträchtigungen etablierter Unternehmen vor
Ort genauso vermeiden wie wiederholte Arbeitseinsätze bei denselben
Auftraggebern gegen zu geringe Verleihgebühren. Es kann vor Ort darüber
entschieden werden, ob die Teilnehmer zusätzliche Anreize in Form von
Zertifikaten zur Dokumentation ihrer Tätigkeiten sowie privilegierten oder über
Bildungsgutscheine subventionierten Zugang zu weiterführenden Sprachkursen
erhalten.«
Das klingt natürlich für den einen oder anderen reichlich
ungenau und wenig normiert, aber das ist auch in anderen Konzepten ein
wesentliches Element für einen möglichst flexiblen und nicht die Luft
abschnürenden Förderrahmen (vgl. dazu beispielsweise die Vorschläge in Stefan
Sell: Hilfe zur
Arbeit 2.0. Plädoyer für eine Wiederbelebung der §§ 18-20 BSHG (alt) in einem
SGB II (neu)
. Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 19-2016, Remagen 2016).

Aus einer systematischen Sicht wäre das zu ergänzen um die
grundsätzliche Frage nach der Sinnhaftigkeit der bestehenden institutionellen
Vielgestaltigkeit der Zuständigkeiten für Flüchtlinge, Asylbewerber,
Asylberechtigte, Geduldete usw. Dazu bereits mein Hinweis in dem Beitrag vom
12.06.2016: »Am Ende landen die meisten Flüchtlinge alle im Hartz IV-System,
also im Rechtskreis des SGB II, außer sie können sich als anerkannte
Asylbewerber auf dem Arbeitsmarkt alleine finanzieren, was einigen, sicher in
den nächsten Jahren aber nicht vielen gelingen wird. Warum also nicht die
Jobcenter von Anfang an für die arbeitsmarktliche Betreuung und Begleitung der
Flüchtlinge zuständig machen? Das wäre konsequent und man vermeidet die
zahlreichen Probleme, die sich allein aus dem Rechtskreiswechsel und der heute
schon vorhandenen und nun auch noch auszubauenden Teil-Zuständigkeit der BA mit
ihren Arbeitsagenturen ergeben.«
Und warum das so wichtig ist, dass man flexible und nicht zu
detailliert ausgestaltete Regelungen braucht, kann man auch an einem anderen,
benachbarten Beispiel aus dem großen Themenfeld Integration von Flüchtlingen in
Arbeit besichtigen. Konkret geht es um die Ermöglichung und Absicherung des
Zugangs von Flüchtlingen zu einer gerade auf dem deutschen Arbeitsmarkt so
wichtigen Berufsausbildung. Das geplante Integrationsgesetz der Bundesregierung
geht hier offensichtlich in die von vielen geforderte Richtung: Asylbewerber,
die bald nach ihrer Ankunft eine Berufsausbildung beginnen, sollen nicht durch
eine Abschiebung aus der Ausbildung herausgerissen werden. So hatten es
Wirtschaftsvertreter immer wieder gefordert, und so sieht es das geplante neue
Integrationsgesetz nun auch im Grundsatz vor. Denn ansonsten wären viele
Betriebe nicht bereit, Asylbewerber auszubilden, bevor ihre Bleibeperspektive
rechtssicher geklärt ist. Hinzu kommt: Wer erfolgreich seine Prüfung macht,
soll noch für zwei Jahre hierzulande in seinem Ausbildungsberuf arbeiten
dürfen. So positiv beginnt der Artikel Streit
über Abschiebeschutz für Lehrlinge
, dessen Überschrift aber schon andeutet,
dass es dann doch nicht so einfach kommt wie gedacht:

»Gewerkschaften, Arbeitgeber und Grüne halten die geplante
Neuregelung für nicht praxistauglich und fordern daher eine Nachbesserung. Sie
sieht vor, dass betroffene Lehrlinge unabhängig vom Grund des
Ausbildungsabbruchs sofort abgeschoben werden. Betriebe müssen den Abbruch der
Ausländerbehörde melden. Falls sie dies versäumen, droht ihnen ein Bußgeld von
30.000 Euro.«

Das grundsätzliche Problem lässt sich hier leicht erkennen:
Wenn man regelt, dass eigentlich aus anderen Gründen abzuschiebende Personen,
weil sie eine Ausbildung machen, nicht abgeschoben werden dürfen, stellt sich
sogleich die Folgefrage, wie denn mit dem Fall umgegangen werden soll, dass der
Betroffene die Ausbildung abbricht und damit der eigentliche Schutzgrund
wegfällt.
Die Arbeitgeber halten grundsätzlich eine Meldepflicht als
Vorkehrung gegen einen möglichen Missbrauch des Abschiebeschutzes für Auszubildende
für nachvollziehbar, stören sich aber an der im Gesetzentwurf vorgesehenen
Bußgeldandrohung. Eine bußgeldbewehrte Meldepflicht der Betriebe hingegen werde
das Verhältnis zwischen Ausbilder und Lehrling unnötig belasten und von einer
Ausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten abschrecken.
Auch der DGB verneint nicht grundsätzlich, dass ein
Ausbildungsabbruch auch Folgen für den Abschiebeschutz haben solle, weist aber
darauf hin:

»Mit der geplanten Regelung werde aber nicht ausreichend
berücksichtigt, dass „ein Abbruch der Ausbildung häufig aufgrund schlechter
Bedingungen oder mangelnder Ausbildungsqualität erfolgt“. Deswegen sei
zumindest klarzustellen, dass sich ein Wechsel in einen anderen
Ausbildungsbetrieb nicht negativ auf die Duldung auswirke.«

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen im
Bundestag, Brigitte Pothmer, wird mit dem Vorschlag zitiert, »Abbrechern eine
Frist von sechs Monaten einzuräumen, in denen sie sich um eine Ersatzausbildung
bemühen können. Pothmer weist darauf hin, dass schon bisher jede vierte
Berufsausbildung vorzeitig ende – aus vielfältigen Gründen, die auch mit dem
Ausbildungsbetrieb und der Berufswahl zu tun haben könnten.«
Dieses Beispiel zeigt erneut, dass der Teufel im Detail
versteckt ist und je genauer man bestimmte Fallkonstellationen zu regeln
versucht, um so mehr Folgeprobleme tun sich auf. Am 20. Juni 2016 wird es im
Bundestag eine Anhörung zum Integrationsgesetzentwurf geben und man darf
gespannt sein, ob man das beschriebene Problem einer Lösung und wenn ja,
welcher, zuführen kann.