Billig kostet. Die Streiks beim Billigflieger Ryanair und ein Blick auf die Zukunft der Arbeitskämpfe

Ryanair, immer wieder Ryanair. So wie auch in anderen Branchen einzelne Unternehmen stellvertretend für ein Prinzip genannt werden (man denke hier an Aldi für die Discounter), steht der irische Anbieter von Flugreisen für die Billigflieger dieser Welt. Und das Unternehmen hat (noch) ein markantes Gesicht, das des Ryanair-Chefs Michael O’Leary. Den als exzentrisch zu bezeichnen ist fast schon eine unzulässige Weichmalerei. »Legendär ist seine Fahrt durch das Städtchen Luton nördlich von London in einem Weltkriegspanzer: Im Jahr 2003 fuhr Michael O’Leary, Chef der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair, vor die Zentrale des Konkurrenten Easyjet und rief: „Wir werden das Luftfahrtgeschäft, so wie wir es kennen, zerstören!“ Binnen drei Jahren werde man die größte Airline Europas sein, kündigte er an … Es dauerte ein wenig länger, aber gemessen an der Zahl der beförderten Passagiere liegt Ryanair vor der Lufthansa-Gruppe auf Platz eins«, so Kevin P. Hoffmann in seinem Porträt Der Ire mit dem Panzer. Der Sohn irischer Landwirte hat sich seinen Ruf als größter Clown und Zyniker der Branche hart erarbeitet.

Aber man sollte ihn nicht nur reduzieren auf seine irren Ankündigungen. Beispiele dafür: Man prüfe den Einbau von Stehplätzen in den Maschinen – wobei sein Unternehmen damals, 2009, nicht vom Stehen, sondern vom „vertikalen Sitzen“ gesprochen hat. Und in offensichtlicher Anlehnung an den Traum der Alchemisten, aus Scheiße Gold zu machen, überrascht dann auch so eine fast schon als handfest zu nennende Überlegung nicht: » Die irische Fluggesellschaft plant eine Gebühr für den Toilettenbesuch an Bord. Außerdem soll die Zahl der Stillen Örtchen eventuell von drei auf eins reduziert werden, damit eine weitere Sitzreihe Platz im Flieger hat«, konnte man 2010 diesem Artikel entnehmen: Ryanair erwägt ein Geschäft mit der Notdurft. Alles bislang nur Luftnummern. Das gilt aber nicht für die realen Arbeitsbedingungen, denen die Beschäftigten bei diesem Unternehmen ausgesetzt sind.

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Umfassende Rechtsberatung als Kernbereich der Sozialpolitik. Der Bundesgerichtshof stellt das unmissverständlich klar

Für die einen ist der Sozialstaat in Deutschland zu teuer und großzügig, für die anderen klaffen enorme Lücken in der sozialen Absicherung und die Leistungen sind oftmals zu knapp bemessen. Zu welcher Seite man auch immer neigt, eines wird kein ernsthafter Teilnehmer der sozialpolitischen Diskussion in Abrede stellen können: Die Sozialleistungen in Deutschland zeichnen sich nur in Spurenelementen durch Klarheit und Einfachheit aus. Der Regelfall ist, dass es erhebliche Mühen macht, die auf dem Papier stehenden Ansprüche auch einzulösen. Es reicht eben nicht aus, darauf hinzuweisen, dass man doch einen Rechtsanspruch habe auf diese oder jene Leistung, die Betroffenen müssen auch den Zugang finden können. Und das ist nicht selbstverständlich für viele Menschen, um die es geht oder gehen sollte.

Das wird auch auf höchster richterlicher Ebene so gesehen – als Problem und zugleich als besondere Bindung der vom Staat beauftragten Akteure: »Im Sozialrecht bestehen für die Sozialleistungsträger besondere Beratungs- und Betreuungspflichten. Eine umfassende Beratung des Versicherten ist die Grundlage für das Funktionieren des immer komplizierter werdenden sozialen Leistungssystems. Im Vordergrund steht dabei nicht mehr nur die Beantwortung von Fragen oder Bitten um Beratung, sondern die verständnisvolle Förderung des Versicherten, das heißt die aufmerksame Prüfung durch den Sachbearbeiter, ob Anlass besteht, den Versicherten auch von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten oder Nachteile hinzuweisen, die sich mit seinem Anliegen verbinden; denn schon gezielte Fragen setzen Sachkunde voraus, über die der Versicherte oft nicht verfügt. Die Kompliziertheit des Sozialrechts liegt gerade in der Verzahnung seiner Sicherungsformen bei den verschiedenen versicherten Risiken, aber auch in der Verknüpfung mit anderen Sicherungssystemen. Die Beratungspflicht ist deshalb nicht auf die Normen beschränkt, die der betreffende Sozialleistungsträger anzuwenden hat.«

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Alleinerziehende im Spiegel der Statistik

Das Statistische Bundesamt hatte zu einer Pressekonferenz geladen – unter der Überschrift „Alleinerziehende in Deutschland“. Dem Auftrag der Institution entsprechend ging es dabei vor allem um viele Zahlen. Hinter denen natürlich viele Einzelschicksale stehen. Das Statistische Bundesamt schreibt im Vorwort zu der Veröffentlichung Alleinerziehende in Deutschland 2017: »Alleinerziehende Mütter und Väter stehen täglich vor besonderen Herausforderungen, da sie Erziehungsaufgaben und die Verantwortung für den Erwerb des Familieneinkommens nicht mit einem Partner oder einer Partnerin im gemeinsamen Haushalt teilen können. Umso schwieriger ist es für sie, Beruf und Familie zu vereinbaren. Dies schlägt sich unter anderem darin nieder, dass sie besonders häufig von materieller Armut bedroht sind. Die Problematik ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass es sich bei den Alleinerziehenden um eine beständig wachsende Bevölkerungsgruppe handelt.«

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