Zur Ambivalenz von Geben und Nehmen: Die IG Metall sieht weiteren Regulierungsbedarf bei Leiharbeit und (vor allem) bei den Werkverträgen

In der vergangenen Legislaturperiode hatte die damalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in ihrem Pflichtenheft gesetzgeberische Regulierungsmaßnahmen die Leiharbeit und die Werkverträge betreffend – und die hat sie innerhalb der großen Koalition auch abgearbeitet. Darüber wurde hier ausführlich berichtet. Vgl. dazu durchaus kritisch beispielsweise den Beitrag Eine weichgespülte „Reform“ der Leiharbeit und Werkverträge in einer Welt der sich durch alle Qualifikationsebenen fressenden Auslagerungen vom 1. April 2017 sowie bereits am 21. Oktober 2016 der Beitrag Ein „kleingehäckseltes“ koalitionsvertragsinduziertes Abarbeitungsgesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen. Die Politik feierte sich für die Verbesserungen der Bedingungen für die Leiharbeiter, Gewerkschaften und Arbeitgeber lobten den Kompromiss, die Leiharbeitsbranche maulte verständlicherweise herum und einige wenige kritische Stimmen, die auf weichgespülte Regeln bei Höchstüberlassungsdauer und „equal pay“ ab dem neunten Entleihmonat in Folge zahlreicher Ausnahmeregelungen hinwiesen, sind untergingen in dem Zustand der Erleichterung, dass man dieses innerhalb der großen Koalition zwischen SPD und Union strittige Thema „vom Tisch“ bekommen hat.

Aber etwas vom Tisch zu haben, bedeutet nicht, dass damit das Problem gelöst ist. Und gerade die Gewerkschaften, die in den Jahren vorher mit massiven Kampagnen gegen die expandierende Leiharbeit und Werkverträge im Zusammenspiel mit einer kritischen Berichterstattung in vielen Medien den Boden bereitet haben für eine Regulierung dieses Bereichs des Arbeitsmarktes, wurden nun zugleich mit ihrer eigenen Ambivalenz gegenüber dieses Flexibilitätselementen des Arbeitnehmereinsatzes konfrontiert. Denn in vielen Unternehmen wird die Stabilität der Arbeitsbedingungen, zu denen die vergleichsweise hohen Tarifverdienste in der Industrie gehören, „erkauft“ durch das Vorhalten und die Inanspruchnahme einer flexiblen Randbelegschaft, bislang gesteuert vor allem über Leiharbeit, in den vergangenen Jahren aber zunehmend auch über Werkverträge.

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Das bayerische Familiengeld – eine Fortsetzungsgeschichte mit grotesken Folgen oder: Das Bayern der zwei Jobcenter-Welten

Am 14. Oktober 2018 wird der neue bayerische Landtag gewählt – und auf den sprichwörtlichen schwarzen Besen, mit dem die CSU die sichere Mehrheit bekommen würde, kann man sich nicht mehr verlassen. Die Umfragewerte für die nach ihrem Selbstverständnis bayerische Staatspartei gehen in den Keller und die Nerven liegen blank. Seit April hat die CSU mehr als zehn Prozent in den Umfragen verloren.

Dabei hatte die CSU nicht nur die Regierungsspitze ausgetauscht und Seehofer nach Berlin abgeschoben, sondern der neue bayerische Ministerpräsident Söder hat auch nach allen alten Regeln der Wahlkampfkunst versucht, potenzielle Wähler mit Wahlgeschenken aus der gut gefüllten Landeskasse zu überzeugen. Und eine der damit verbundenen Maßnahmen zielt auf einen für die CSU besonders wichtigen Bereich – die Familienpolitik. So wurde kurzerhand eine neue Leistung generiert und das bisherige bayerische Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld sind in diese neue Leistung aufgegangen: das bayerische Familiengeld war geboren und wurde rechtzeitig vor der Wahl zum 1. September in die bayerische Wirklichkeit entlassen, damit sich die Familien über mehr Geld freuen können. 

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(Un)Abhängigkeit der Beratung von Patienten. Ein Lehrstück in vielerlei Hinsicht

Das Gesundheitswesen ist bekanntlich ein Dschungel und viele Patienten sind mehr als verunsichert, an wen sie sich wenden und wohin sie gehen sollen. Die einen greifen – wie bei vielen Erfahrungs- und Vertrauensgütern üblich – zurück auf das, was ihnen von Freunden und Bekannten empfohlen wird oder sie hören auf den Ruf, ob der nun stimmt oder nicht. Andere betreiben aufwendige Recherchen im Netz und versuchen, sich zur Erkenntnis durchzugoogeln. In so einer Gemengelage macht unabhängige Beratung Sinn und kann, wenn sie denn zur Verfügung steht und in Anspruch genommen wird, nicht nur dem Einzelnen helfen, sondern auch eine gesamtgesellschaftlich positive Funktionalität haben.

Nun ist gerade die Unabhängigkeit einer Beratung von Patienten im „Haifischbecken“ Gesundheitswesen, in dem es um milliardenschwere Umsätze geht, eine zentrale Anforderung, die man erst einmal erfüllen muss – denn es gibt ja bereits eine unübersehbare Vielfalt an Beratungsangeboten, nur dass viele davon den Interessen ihrer Auftraggeber und/oder Finanziers folgen und das in die Beratung einfließen lassen. Teilweise läuft die Inbesitznahme eigentlich nur dem Patienten verpflichteter Beratungsangebote im Hintergrund und subtil, man denke hier an die eine oder andere Selbsthilfegruppe, deren Finanzierung über natürlich völlig uneigennützig agierende Pharma-Unternehmen läuft.

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