Die Jugendgewalt ging zurück und hat sich an den Stadtrand verschoben. Das mit dem Stadtrand und den Großsiedlungen bleibt, aber sie steigt wieder. Das Beispiel Berlin

Seit mehreren Jahren wird in diesem Blog über unterschiedliche Themen mit sozialpolitischer Bedeutung berichtet – und hin und wieder sollte man ältere Beiträge wieder aufrufen und überprüfen, ob das, was dort berichtet wurde, weiter Bestand hat. Das gilt beispielsweise für ein Thema von an sich hoher gesellschaftlicher Relevanz und Brisanz, das aber wenn überhaupt nur punktuell und dann in aller Regel skandalisierend (und die Unsicherheitsgefühle verstärkend) aufgerufen wird in den Medien: Jugendgewalt.

Viele werden sich erinnern, dass die immer dann bis in die Talk-Shows hochgezogen wird, wenn irgendwo ein schrecklicher Einzelfall passiert ist, den man dann zu bearbeiten versucht. Bei vielen Menschen bleibt dann hängen, dass wir in gefährlichen Zeiten leben und irgendwie alles schlimmer wird.

Dazu passend wurde am 4. Dezember 2014 in diesem Blog der Beitrag Jugendgewalt und Jugendkriminalität zwischen medialem Aufgussthema, ernüchternden Befunden aus der Forschung und einem „skeptischen Restgefühl“ veröffentlicht. Den Anfang von damals könnte man auch heute noch verwenden: »In regelmäßigen Abständen wird man vor dem Bildschirm konfrontiert mit einer natürlich bedrohlich daherkommenden punktuellen Skandalisierung des Themas Jugendgewalt und generell Jugendkriminalität, nicht selten hinterlegt mit dem Hinweis auf eine überproportionale Beteiligung junger Menschen mit Migrationshintergrund und gerne mit einem besonderen Fokus auf die jugendlichen „Intensivtäter“, die ja auch tatsächlich schon früh eine „beeindruckende“ Liste an Straftaten aufweisen können. Vor kurzem war es wieder soweit. Eine ganze Packung wurde dem normalen Fernsehzuschauer serviert.«

Und im Fazit des Beitrags aus dem Dezember 2014 findet man diesen Hinweis: »Die immer wiederkehrende punktuelle Skandalisierung des höchst komplexen Themas Jugendgewalt führt zu einer sehr verzerrenden Wahrnehmung und Diskussion in der Öffentlichkeit. Die ernüchternden, relativierenden Befunde aus der aktuellen Forschung werden zu wenig wahrgenommen. Unauflösbar ist natürlich das Dilemma, dass es einen Bias gibt zwischen dem, was man statistisch, bezogen auf das Kollektiv aussagen kann und der tragischen individuellen Dimension des Themas, den jede Gewalttat muss immer auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass wir hier von den Opfern sprechen müssen, denen es nichts nützt, dass im statistischen Mittel die Gewalttaten zurückgehen.«

Fast genau ein Jahr später, am 20. November 2015, wurde dann dieser Beitrag veröffentlicht: Die Jugendgewalt geht zurück und verschiebt sich zugleich in die Großsiedlungen am Stadtrand. Über verblassende Mythen, die Umrisse deutscher Banlieues und die Bedeutung von Arbeit.
In diesem Beitrag wurde über die Erkenntnisse der Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention berichtet, die es in Berlin seit 2013 gibt. Und die legt regelmäßig Berichte über die Entwicklung der Jugendgewalt und Evaluierungen präventiver Maßnahmen vor.

Im November 2015 konnte man diese beiden zentralen Befunde der interessierten Öffentlichkeit zur Kenntnis geben:

  1. In Berlin erreicht die Gewalt von Kindern und Jugendlichen den niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Die messbare Jugendgewalt ist rückläufig. Das ist die eindeutig positive Botschaft.
  2. Allerdings gibt es eine klare Tendenz zu einer Gewaltverschiebung in die Großsiedlungen.

Also einerseits und andererseits. Insbesondere der Bezirk Marzahn-Hellersdorf steht stellvertretend für eine besondere Verdichtung neuer Exklusions- und Gewaltrisiken, hieß es in dem damaligen Bericht. Und diese Warnung sollte man nicht beiseite schieben: »Noch sei man zwar weit entfernt von der Gemengelage in den abgehängten französischen Vorstädten, den Banlieues; aber die Gefahr solle man sich vergegenwärtigen«, wurde Forschungsleiter Albrecht Lüter von der Arbeitsstelle Jugendprävention zitiert. Charakteristisch für diese Brennpunkte von Jugendgewalt sei „die Überlagerung eines schwierigen Sozialstatus mit einer von Großsiedlungen und Hochhausquartieren geprägten städtebaulichen Struktur“.

Und nun gibt es neue Befunde, die aufhorchen lassen. Angriffe, Drohungen: Hemmschwellen sinken – Jugendgewalt in Berlin steigt wieder, berichtet beispielsweise die „Berliner Zeitung“:

»Nach Jahren des Rückgangs ist die Jugendgewalt in Berlin im vergangenen Jahr erstmals wieder leicht gestiegen. Sowohl die Zahlen der Gewalttaten wie Körperverletzungen sowie der Verdächtigen nahmen im Vergleich zum Jahr 2015 etwas zu.

Einen deutlichen Anteil daran haben junge Flüchtlinge und Einwanderer. Das zeigt der vierte Jahresbericht der Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention, der am Dienstag bei einer Tagung vorgestellt wurde. Die meisten der Gewalttaten waren allerdings leichte Körperverletzungen, schwere Taten kamen nur in der Minderzahl vor.«

Besorgniserregend sei auch, dass offenbar Hemmschwellen sänken. Zudem seien rund 500 Intensiv- oder Mehrfachtäter mit mehr als zehn Straftaten in Berlin registriert.
Meist sind es bestimmte Viertel, die auffällig sind: Hochhaussiedlungen am Stadtrand, Partymeilen und große Umsteigebahnhöfe. Genannt werden bei den 35 Problemgebieten etwa Hellersdorf Nord, Tiergarten Süd, Kurfürstendamm, Marzahn Nord, Hellersdorf Ost, Charlottenburg Nord und der Alexanderplatz.

Der in Berlin erscheinende „Tagesspiegel“ berichtet unter der Überschrift: Präventionsstelle veröffentlicht Studie: An Berlins Rändern nimmt die Jugendgewalt zu: »Die Jugendgewalt in der Hauptstadt ist gestiegen. Besonders belastet sind Großsiedlungen. In den Blick geraten Geflüchtete mit unsicherem Aufenthaltsstatus«, so die Zusammenfassung von Susanne Vieth-Entus und Christoph Stollowsky. Seit 2013 nahm die Jugendgewalt in Berlin kontinuierlich ab – doch im Jahr 2016 gab es erstmal wieder einen leichten Anstieg um 2,4 Prozentpunkte.

Auch Vieth-Entus und Stollowsky beziehen sich dabei auf diese Veröffentlichung

Landeskommission Berlin gegen Gewalt (Hrsg.) (2017): Berliner Monitoring Jugendgewaltdelinquenz. Vierter Bericht 2017. Berliner Forum Gewaltprävention Nr. 62, Berlin, November 2017

Die geringfügige Zunahme bei der Jugendgewalt verursachen offenbar vor allem junge, meist geflüchtete Tatverdächtige mit unsicherem Aufenthaltsstatus.

Die Autoren der Studie weisen jedoch darauf hin, dass die Zunahme bei den Tatverdächtigen mit unsicherem Aufenthaltsstatus vor dem Hintergrund der im selben Zeitraum ebenfalls gestiegenen Zahl Geflüchteter insgesamt gesehen werden muss. Einen „Anlass zur Dramatisierung“ sieht die Studie nicht, es sei auch noch unklar, ob sich überhaupt eine Trendwende abzeichne.

Eines aber ist ziemlich deutlich:

Eindeutig erkennbar und offenbar schwer aufzuhalten ist hingegen die Tendenz zur Gewaltverschiebung in die Großsiedlungen am Stadtrand sowie in citynahe Wohngebiete mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Menschen und Migrantenfamilien. Fazit der Studie: „Die Polarisierung nimmt in Berlin zu.“

In dem Bericht werden auch die Jugendgewaltdelikte in Berlins Schulen untersucht und dargestellt. »Dort gab es gleichfalls einen Anstieg. Den negativen Spitzenplatz hält hier seit einigen Jahren ebenfalls Marzahn-Hellersdorf. Blickt man in die „Schulgewaltstatistik“ der Berliner Polizei des Jahres 2016, so wurden von insgesamt 1489 Rohheitsdelikten auf Schulgeländen allein im Marzahn-Hellersdorf 285 Delikte verübt. Es folgten der Bezirk Mitte mit 240 und Neukölln mit 159 solcher Fälle.«

Die Zahlen beziehen sich 2016 – sind denn keine neueren verfügbar? Dazu bekommt man dann diesen Hinweis:

»Ob sich der Trend zu mehr Gewalt auch 2017 fortgesetzt hat, lässt sich zurzeit nicht sagen, denn die Bildungsverwaltung gibt die aktuellen Zahlen vom zweiten Schulhalbjahr 2016/17 noch nicht heraus. Die Sprecherin von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), Beate Stoffers, begründet das Zurückhalten der Daten damit, dass „die Meldungen der Schulen erst evaluiert und wissenschaftlich untersucht werden“. Denn es habe sich herausgestellt hat, dass manche Schulen wichtige Vorkommnisse gar nicht melden, während andere Schulen selbst über Lappalien Bericht erstatten.

Dieses Vorgehen ist neu: Bislang war die Gewaltstatistik halbjährig erhoben und vom SPD-Abgeordneten Joschka Langenbrinck erfragt und publiziert worden. Noch im September dieses Jahres hatte Bildungs-Staatssekretär Mark Rackles (SPD) dem Abgeordneten mitgeteilt, dass die Daten „voraussichtlich Ende Oktober zur Verfügung stehen werden“.«

Das klingt jetzt nicht nach einer Transparenzoffensive des Senats. Und wenn es – was hier nicht abschließend beurteilt werden kann – wirklich eine „Zwischenlagerung“ von Zahlen gibt, dann ist das eines dieser bekannten, aber sinnlosen Unterfangen, denn man kann die Probleme nicht wegretuschieren und die Zahlen werden ja sowieso bekannt.

Auch wenn es eine mehr als mühsame Angelegenheit ist – an präventiven Maßnahmen sollte man es gerade in diesem Bereich nicht fehlen lassen. Das kann nicht nur mit Konzepten und Ideen gemacht werden, sondern dafür braucht es auch Professionelle aus der Kinder- und Jugendarbeit bis hin zu den Sicherheitsbehörden, die das machen. Und das kostet natürlich Geld.
Über welche Größenordnungen der Förderung wir in der Millionenstadt Berlin sprechen, kann man diesen Zahlen entnehmen: »Um Jugendgewalt präventiv einzudämmen, erhielt jeder Bezirk bisher 135.000 Euro pro Jahr für entsprechende soziale Initiativen. Ab 2018 soll dieser Zuschuss auf 150.000 Euro erhöht werden.«

Foto: © Stefan Sell

Kafka in Dortmund? Wenn’s nur das wäre. Aus den bürokratischen Eingeweiden des Hartz IV-Systems

Zuweilen muss man selbst als professioneller Beobachter sozialpolitischer Irrungen und Wirrungen schlucken. Beispielsweise bei so einer Meldung: »Weil eine Mitarbeiterin des Jobcenters einen Hartz-IV-Empfänger beim Betteln beobachtet hatte, wurde dem Mann ein großer Teil seiner Bezüge gestrichen. Das Betteln ist laut Jobcenter als Beruf oder Selbstständigkeit zu bewerten.« Das kann man diesem Artikel entnehmen: Jobcenter kürzt bettelndem Mann Hartz IV. Da kommt man schon ins Grübeln: Betteln als Beruf oder Selbständigkeit? Gibt es da auch Ausbildungsgänge? Kann man eine geförderte Umschulung machen? Kann man – natürlich nach Vorlage eines Businessplans – eine Existenzgründungsförderung beantragen? Nun mag der eine oder andere an dieser Stelle einwerfen – bitte nicht übertreiben. Dieser Blog soll doch kein Ableger des kafkaesken Schreibens werden. Nun denn, schauen wir uns den Fall einmal genauer an.

»Weil sein Arbeitslosengeld nur knapp zum Leben reicht, bettelt ein 50-jähriger Dortmunder regelmäßig in der Innenstadt. Doch dass er für kleine Spenden stundenlang in den Einkaufsstraßen ausharrt, kommt dem Mann nun teuer zu stehen.« Konkret geht es um den Fall von Michael Hansen, wie zuerst in diesem Artikel von Tobias Großekemper dargestellt: Keine milde Gabe vom Jobcenter: Dortmunder Bettler wurde Hartz IV gekürzt. Und erneut werden wir Zeugen einer diesen vielen Lebensläufe, die dann im Hartz IV-System aufschlagen und für die das Grundsicherungssystem dann leider nicht selten auch die Endstation darstellt.

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Auch in der Schweiz wird am Arbeitszeitgesetz gerüttelt

In Deutschland wird seit längerem an der Infragestellung der bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes gearbeitet – dazu der Beitrag „Flexibilisierung“ des Arbeitszeitgesetzes: Angriff auf ein Museumsstück? Der Acht-Stunden-Tag und die wirklichen Absichten der Deregulierer vom 17. November 2017. Fragen der Arbeitszeit berühren neben den unmittelbaren Interessen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer immer auch ein Stück weit elementare Aspekte des Arbeitsverständnisses einer Gesellschaft. Man kann das an Extrembeispielen zeigen, wie die immer wieder aus Japan zu uns durchdringenden Berichte über die extremen Arbeitszeiten, was sich dann in solchen Meldungen niederschlagen kann: Japanische Reporterin starb nach 159 Überstunden im Monat. »Tod durch Überarbeitung ist in Japan so verbreitet, dass dafür eigens das Wort „karoshi“ geprägt wurde. In einer Regierungsstudie aus dem Jahr 2016 gaben 23 Prozent der befragten Firmen an, dass manche ihrer Mitarbeiter auf mehr als 80 Überstunden pro Monat kommen. Ein Jahr zuvor wurden 93 Fälle von Selbstmord oder versuchtem Suizid infolge von Überarbeitung offiziell anerkannt.« Zum „karoshi“-Pänomen vgl. auch diesen Artikel: Japan arbeitet sich zu Tode. Der wurde in einer Schweizer Tageszeitung veröffentlicht und auch in der Schweiz berühren Arbeitszeitfragen zum einen ganz handfeste Interessen, zum anderen aber auch das Selbstverständnis hinsichtlich der Arbeit schlechthin.

David Hesse versucht das in seinem lesenswerten Artikel Befreit euch! Arbeitet länger! so zu beschrieben:

»Zum Schweizer Selbstverständnis gehören Pünktlichkeit, Diskretion, Sauberkeit – und Fleiss. Ein Schweizer, sagen wir uns selber, lässt die Arbeit ungern liegen, bleibt lieber etwas länger im Büro. Dass ein Schalter wirklich wie angeschrieben Punkt 11.15 Uhr schliesst und den letzten Wartenden dumm stehen lässt – es geschieht, aber seltener als anderswo. «Dann kommen sie halt noch schnell.» Arbeit wird erledigt, wenn sie anfällt.«

Hesse spricht von einem (tief sitzenden) „Erledigungsstolz“ – und auf denen können aktuelle Vorstöße der Arbeitgeberseite setzen:

»Bei Bedarf sollen Schweizer Arbeitnehmer mehr arbeiten dürfen, als das Gesetz bis jetzt erlaubt – beim Geschenkeeinpacken im Warenhaus, im Service während der Weihnachtsessen, am Skilift bei Neuschnee. Klingt pragmatisch. Schweizerisch.«

Praktisch mündet das dann in solche Meldungen: Gewerbeverband will 50-Stunden-Woche: »Dem Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) ist das heutige Arbeitsrecht teilweise zu starr. Er will die Arbeits- und Ruhezeiten lockern und die Höchstarbeitszeit auf 50 Stunden pro Woche erhöhen.« Die Argumentation der Schweizer Arbeitgeber kommt einem in Deutschland sehr bekannt vor: »Das heutige Arbeitsgesetz sei nicht mehr zeitgemäss, sondern es atme noch den Geist der Industrialisierung aus dem letzten Jahrtausend, sagte SGV-Direktor und FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler … Die zu starren Arbeitszeiten würden sich an einem überholten Fabrikbild orientieren.«
Die Position des SGV kann man hier nachlesen: Unnötige Regulierungen abbauen – flexiblen Arbeitsmarkt stärken. Wer an einer ausführlichen Darstellung interessiert ist, kann sich in einer eine Pressemappe den Beitrag Senkung der Regulierungskosten im Arbeitsrecht – konkrete Forderungen anschauen.

Und auch die Reaktionen seitens der Gewerkschaften erinnern an das, was wir in Deutschland erleben:

»Die Gewerkschaften kritisierten die SGV-Vorschläge umgehend. Die geltenden Regulierungen seien nicht veraltet, sondern übten eine Schutzfunktion aus, schrieb etwa die Unia. Unter dem Deckmantel der «Modernisierung» greife der Gewerbeverband grundlegende gesetzliche Schutzmassnahmen an.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Travailsuisse sehen in den Forderungen einen einseitigen «Angriff auf den Arbeitnehmerschutz». Die Schweiz habe schon heute die längsten Arbeitszeiten in ganz Europa, erklären sie. Viele Arbeitnehmende seien einer hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt, Stress und Burn-outs hätten in den letzten Jahren stark zugenommen.«

Aber wieder zurück zu dem Artikel Befreit euch! Arbeitet länger! von David Hesse. Seine Einordnung des Vorstoßes der Arbeitgeber: »Das Arbeitsgesetz stammt tatsächlich aus einer anderen Zeit – einige Vorschriften sind überholt. Doch der Gewerbeverband will keine Feinjustierung, sondern eine Komplettlockerung.«

Und er ordnet das in den Gesamtkontext ein, den man im Falle der Schweiz mitberücksichtigen sollte:

»Für Unternehmen ist die Schweiz im europäischen Vergleich weiterhin das Land der Freiheit. Wo sonst kann man Arbeitnehmer ohne Begründung entlassen mit einer Kündigungsfrist von wenigen Monaten? Wo sonst sind Betriebsräte und Gewerkschaften in so vielen Branchen irrelevant? Gemäss einer OECD-Liste bieten in Europa nur Grossbritannien, Irland und das kleine Estland noch weniger Arbeitnehmerschutz als die Schweiz.«

Die Wirtschaft in der Schweiz sei „hochflexibel“, so auch das World Economic Forum (WEF) in Davos. Und Hesse berichtet weiter relativierend: »Die Überregulierung der Schweiz ist eine fixe bürgerliche Idee. Doch sie ist ein Mythos. Als die FDP 2015 breit dazu aufrief, der Partei unsinnige Vorschriften zu melden, war der Rücklauf sehr bescheiden. «Es hat noch viel Platz im Briefkasten für Bürokratiebeschwerden», kommentierte die im Grunde klar regulierungsempfindliche NZZ.«

Die Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers wird in Zeiten der Uberisierung eher zunehmen. Und David Hesse warnt auch vor einem zu naiven Glauben daran, dass die Arbeitgeber mit neuen Arbeitgeberkompetenzen maßvoll umgehen werden.

»Wenn der Chef die Mannschaft per Gesetz 50 Stunden arbeiten lassen darf, so wird er das immer wieder tun – auch dann, wenn das Personal einmal nicht mehr mag oder Kinder und Angehörige zu betreuen hätte. Die Schweizer, wirklich, sie arbeiten gern. Entrechten muss man sie deswegen nicht.«

„Flexibilisierung“ des Arbeitszeitgesetzes: Angriff auf ein Museumsstück? Der Acht-Stunden-Tag und die wirklichen Absichten der Deregulierer

Eigentlich wurde der landläufig als die „fünf Wirtschaftsweisen“ bezeichnete Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) in den vergangenen Jahren kaum noch wirklich beachtet, wenn sie einmal jährlich immer im November ihre meist voluminösen Jahresgutachten veröffentlicht haben. Das lag weniger an der Qualität der Vorhersagen der wirtschaftlichen Entwicklung, über die man auch streiten kann, als an den zahlreichen wirtschaftspolitischen Belehrungen, was die Politik zu machen habe. Die waren und sind in der Regel eingebettet in eine rigide angebotsorientierte Sicht auf Wirtschaftspolitik. Bei einigen gab es bei den Jahresgutachten lediglich den fast schon unterhaltsamen Faktor, neben den Inhalten die Zahl der „Eine andere Meinung“-Äußerungen des Außenseiters Peter Bofinger, dem letzten Keynesianer in dem Gremium, zu registrieren, mit denen die Jahresgutachten eine ganz eigene Färbung bekommen. Im neuen Jahresgutachten 2017/18 unter der schön daherkommenden Überschrift „Für eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik“ sind es insgesamt fünf Minderheitenvoten, die Bofinger abgegeben hat.

Aus sozialpolitischer Sicht mehr als irritierend ist der Tatbestand, dass sich diese fünf Wirtschaftsweisen legitimiert sehen, teilweise umfangreiche Stellungnahmen und vor allem konkrete Maßnahmen in der Sozialpolitik in ihren Jahresgutachten zu entfalten – selbst wenn man ihre Expertise in Geldpolitik oder welchem ökonomischen Teilgebiet auch immer nicht in Frage stellt, in dem hyperkomplexen Feld der Sozialpolitik sind sie definitiv keine ausgewiesenen Experten (vgl. dazu als Beispiel aus dem vergangenen Jahr Unbeirrt die Fahne hoch im eigenen sozialpolitischen Schützengraben. Die „fünf Wirtschaftsweisen“ machen auch in Sozialpolitik und das wie gewohnt. Also extrem einseitig vom 2. November 2016).

Im Jahresgutachten 2017/18 hat sich die Mehrheit des Sachverständigenrates auch zur Arbeitszeitfrage geäußert – und das ganz offensichtlich mit der Absicht, die aktuell im Vorfeld der anstehenden Koalitionsverhandlungen seitens der Arbeitgeber vorgetragenen Forderungen nach einer „Flexibilisierung“ des Arbeitszeitgesetzes offensiv als wirtschaftspolitische Notwendigkeit herauszustellen und damit zu unterstützen.

Schauen wir zuerst einmal genauer hin, was dort niedergeschrieben wurde und dann in solchen  Meldungen seinen Niederschlag gefunden hat: Wirtschaftsweiser hält Achtstundentag für „veraltet“: » Dass die Arbeit mit dem Feierabend ende, sei „veraltet“, sagte der Chef der Wirtschaftsweisen.« Im Gutachten selbst finden wir diese Hinweise zum Thema:

»Im Zuge einer Reform des Arbeitszeitgesetzes könnte eine Anpassung von einer Tageshöchstzeit auf eine Wochenhöchstzeit helfen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen. Zudem dürfte es sinnvoll sein, bei kollektiven Regelungen Abweichungen von der Mindestruhezeit von elf Stunden zuzulassen, um die Flexibilität von Arbeitszeit und -ort zu fördern. Forderungen nach einer weiteren Verkürzung der Arbeitszeit erscheinen mit Blick auf den im Zuge des demografischen Wandels voraussichtlich zunehmenden Fachkräfteengpass unzeitgemäß. Von einem Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit abzusehen, ist nach wie vor richtig, denn Teilzeitbeschäftigte könnten sich aufgrund des Rechtsanspruchs veranlasst sehen, ihren Wiedereinstieg in die Vollzeitbeschäftigung unnötig lange hinauszuzögern.« (SVR 2017: 36)

Die schaffen es, in einem Absatz nicht nur den Arbeitgebern Schützenhilfe zukommen zu lassen, sondern gleich auch noch den Vorstoß der IG Metall  in der gerade begonnenen Tarifrunde hinsichtlich eines Anspruchs auf vorübergehende Teilzeitarbeit für bestimmte Personengruppen vom Tisch zu wischen und sonstige mögliche Ansprüche auf der Arbeitnehmerseite – Stichwort Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit auch gleich noch für nicht der Rede wert zu erklären.

Diese Forderung wurde dann von vielen Medien aufgegriffen und eine angesichts der tatsächlichen Verhältnisse auf den unterschiedlichen Arbeitsmärkten fast schon skurrile Debatte über den „8-Stunden-Tag“ brach sich Bahn.

Das ist natürlich allein schon angesichts des Gewichts der Teilzeitarbeit in ihren unterschiedlichen Ausformungen bis hinunter zu den Minijobs eine irritierende Stoßrichtung. Und nicht bei allen, aber bei vielen Arbeitnehmern sieht die Realität doch ganz anders – beispielsweise durch die teilweise erhebliche Mehrarbeit, die von den Beschäftigten geleistet wird. So prognostiziert das IAB für das kommende Jahr 1,7 Mrd. Überstunden in Deutschland, davon 946 Mio. unbezahlte Überstunden.
Und diese Formulierung des Vorsitzenden des Sachverständigenrats, Christoph Schmidt, wird bei vielen Arbeitnehmern nicht einmal mehr ein müdes Lächeln produzieren können: „Die Vorstellung, dass man morgens im Büro den Arbeitstag beginnt und mit dem Verlassen der Firma beendet, ist veraltet“, so wird Schmidt zitiert. Gerade bei den Bürotätigkeiten gibt es viele, die „selbstverständlich“ Arbeit mit nach Hause nehmen, die auch abends ihre Mails checken, die was am Wochenende vorbereiten. Und wie ist das eigentlich mit der ganz eigenen Form der Mehrarbeit, die erst vor kurzem wieder thematisiert worden ist – die Nebenjobs, deren Zahl in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen ist? 3,2 Mio. Menschen haben einen oder mehrere Nebenjobs – vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Wer macht das warum? Neue Erkenntnisse über die Menschen in der boomenden Welt der Nebenjobber vom 18. Oktober 2017.

Und über mangelnde Flexibilität können sich die Arbeitgeber in Deutschland bei den Arbeitszeiten eigentlich nun wirklich nicht beklagen. Dafür muss man nicht auf die expandierende Form der „Arbeit auf Abruf“ verweisen (vgl. dazu Kapo – was? Der DGB nimmt mit der Arbeit auf Abruf das Schmuddelkind der Arbeitszeitflexibilisierung ins Visier vom 26. September 2016), wo wirklich Missbrauch betrieben wird mit dem Zugriff auf die Beschäftigten. Arbeitnehmer sind flexibel, Arbeitgeber eher nicht, so Nadine Oberhubers Überschrift: »Forscher warnen: Schon jetzt arbeiten viele Deutsche mehr als das Gesetz erlaubt.« Was man seit geraumer Zeit in Deutschland beobachten kann ist eine „Polarisierung“ dergestalt, dass wir »einerseits eine generelle Arbeitszeitverkürzung, weil die Zahl der Teilzeitverträge stark zugenommen hat«, erleben, »andererseits sehen wir einen großen Teil von Beschäftigten, der Überstunden macht«, so wird der Arbeitsmarktforscher Gerhard Bosch von der Universität Duisburg-Essen in dem Artikel von Oberhuber zitiert.

Die Diagnose von Gerhard Bosch ist eindeutig: „Wir sind in Europa dasjenige Land mit der höchsten Arbeitszeitflexibilität“. Trotz Arbeitszeitgesetz.

Und selbst die Gewerkschaften helfen den Arbeitgebern bei einer sehr weitreichenden Flexibilisierung der Arbeitszeit. Man schaue sich nur die Abbildung am Anfang dieses Beitrags an – am Beispiel der tarifvertraglich geregelten Arbeitszeitregelungen für die baden-württembergische Metallindustrie werden die Handlungsspielräume für die Arbeitgeber nun wirklich erkennbar. Die können sich aus einem breit gefächerten Baukasten die Arbeitszeitmodelle zusammenstellen.

Das wird auch an anderer Stelle erkannt: »Schluss mit dem Achtstundentag: Politik und Wirtschaft wollen Regeln aus dem Arbeitszeitgesetz abschaffen. Dabei ist jetzt schon erstaunlich viel erlaubt«, so Matthias Kaufmann in seinem Artikel Das ist Arbeit – und das nicht. Er zitiert schlicht die geltende Arbeitszeitrechtslage.

Auch Arbeitszeitexperten wie Andreas Hoff sind genervt von der nun wieder ausgebrochenen Debatte: »Die Forderungen des Sachverständigenrats ärgern mich. Die Behauptung, das Arbeitszeitgesetz sehe einen Acht-Stunden-Tag vor, ist schlichtweg falsch. Die Diskussion ist überflüssig. Die Grenze liegt nicht bei acht Stunden, sondern bei zehn Stunden, und zwar nicht wie häufig dargestellt in Ausnahmefällen, sondern ohne weitere Hürden. Auch die maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden gilt grundsätzlich nur im Durchschnitt von sechs Monaten, sodass pro Woche ohne rechtliche Probleme bis zu 60 Stunden gearbeitet werden kann. Und schließlich darf die Zehn-Stunden-Regelung unter bestimmten Bedingungen auch noch überschritten werden. Insgesamt sind die Regelungen zur täglichen Höchstarbeitszeit also angemessen und ausreichend flexibel.« Vgl. dazu das Interview mit Hoff: Wenn Angestellte ihre Arbeitszeit selbst bestimmen.

Und zu der 11-Stunden-Pausenregelung zwischen den Arbeitseinsätzen hat er eine klare Meinung: »Derzeit liegt die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit grundsätzlich bei elf Stunden, kann bei entsprechender Tarifregelung aber auf bis zu neun Stunden verkürzt werden. Eine darüber hinausgehende Verkürzung lehne ich ab, weil sie langfristig den Arbeitnehmern schadet. Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist eine Schlafdauer von sieben bis acht Stunden pro Nacht sinnvoll.« Und er präsentiert auch Alternativen, ohne diese zu überhöhen:

»Ich halte viel von Vertrauensarbeitszeit, in der die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen können. Allerdings muss es den Mitarbeitern möglich sein, die Arbeitsmenge innerhalb der Vertragsarbeitszeit zu bewältigen; es dürfen keine überzogenen Ziele vorgegeben werden, wie dies leider häufig der Fall ist. Ich schätze, dass Vertrauensarbeitszeit bereits für etwa 20 Prozent der Arbeitnehmer gilt. Es ist beispielsweise das Standardmodell im Vertrieb. Im Schichtbetrieb lässt sich das Modell allerdings nicht umsetzen, weil die Mitarbeiter nicht für die Einhaltung ihrer Vertragsarbeitszeit verantwortlich gemacht werden können.«

Und bei allem Flexibilisierungsgerede muss man schlichtweg mal zur Kenntnis nehmen, dass Millionen Arbeitnehmer in Industrie und Dienstleistungen Schichtarbeit leisten und das auch in Zukunft machen müssen, weil es schlichtweg nicht geht, beispielsweise die Pflege alter Menschen im Home Office zu erledigen. Und gerade hier wird der Stellenwert von Schutzbestimmungen durch die Forschungslage mehr als deutlich:

Im März 2015 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Überarbeitung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird beispielsweise auf den Forschungsstand die weit verbreitete Schichtarbeit betreffend hingewiesen:

»Mit ansteigender Dauer der Arbeitszeit nehmen auch die Unfallzahlen zu. Bereits nach der neunten Arbeitsstunde zeigt sich ein deutlicher Anstieg des Unfallrisikos. Dies hat auch eine Untersuchung aus dem Jahr 1998, bei der 1,2 Millionen Unfälle analysiert wurden, deutlich gemacht … Die Analyse hat ergeben, dass das Unfallrisiko generell nach der neunten Arbeitsstunde exponentiell ansteigt. Darüber hinaus ergab sich eine signifikante Wechselwirkung von aktueller Arbeitsdauer und Tageszeit. Die Unfallhäufigkeit nach unterschiedlichen Arbeitsdauern hing davon ab, zu welcher Tageszeit die Arbeit begann. Bei späterem Schichtbeginn stieg die Unfallrate nach der achten Arbeitsstunde dramatisch an.«

Und weiter:

»Darüber hinaus haben Langzeitanalysen gezeigt, dass lange wöchentliche Arbeitszeiten mit einem höheren Unfall- und Erkrankungsrisiko assoziiert sind. So wurde zum Beispiel von Dembe et al. ermittelt, dass eine wöchentliche Arbeitsdauer von mehr als 60 Stunden – nach Kontrolle von personen- und arbeitsplatzbezogenen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Branche – mit einem 23 % höheren Verletzungsrisiko einhergeht im Vergleich zu einer geringeren Stundenzahl … Auch Beeinträchtigungen wie Schlafprobleme oder Herzerkrankungen nehmen mit Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit zu.«

Die Schlussfolgerung ist eindeutig: »Um die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten sind von daher nach Auffassung der gesetzlichen Unfallversicherung Schichtdauern von mehr als acht Stunden pro Tag und Wochenarbeitszeiten von mehr als 40 Stunden im Sinne der Prävention nicht zu empfehlen.«

Wenn man das alles Revue passieren lässt, dann muss es andere Gründe geben für die hufescharrenden Aktivitäten der Arbeitgeber in diesem Bereich. An dieser Stelle sollen zwei ausgewählte Aspekte besonders hervorgehoben werden:

1.) Zum einen ist das natürlich anlassbezogen im Kontext der Sondierungsgespräche für eine mögliche Jamaika-Koalition zu verstehen, denn man muss frühzeitig die Themen platzieren, die Eingang finden sollen in den Koalitionsvertrag. Hier geht es ihnen vor allem um ein Ziel: Die Arbeitgeber wollen die tägliche Begrenzung der Arbeitszeit schleifen und statt dessen auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit abstellen. Aber warum ist das so wichtig?

Eine plausible Vermutung geht in die in diesem Blog schon mehrfach darstellte Problematik einer Kollisionen der arbeitszeitlichen Realität in Branchen wie Hotel und Gaststätten mit den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und der Tatsache, dass diese in der Vergangenheit schlichtweg nicht entdeckt wurden, weil keiner kontrolliert hat, sich das aber mittlerweile durch das Mindestlohngesetz geändert hat, denn der Zoll muss zur Mindestlohnkontrolle auch die gearbeiteten Stunden nachvollziehen. Selbst wenn der Mindestlohn ordnungsgemäß gezahlt wurde, kommt dann ein Verstoß gegen die Arbeitszeitvorschriften ans Tageslicht. Würde die tägliche Höchstarbeitszeitbegrenzung flexibilisiert oder gar beseitigt werden, dann könnte man wieder schalten und walten, denn – daran sei an dieser Stelle erinnert – bei der Wochenarbeitszeit ist man nicht an die „normalen“ 48 Stunden gebunden, sondern kann bis zu 60 Stunden nach oben gehen. In so einem Gefecht wird praktische Arbeitszeitkontrolle von außen verunmöglicht. Vor allem überall dort, wo es keine Betriebsräte gibt, was gerade in den für Missbrauch empfänglichen Branchen regelhaft der Fall ist.

In diesen Zusammenhang passt dann auch der massive Druck der Arbeitgeber in Richtung Deregulierung bei den Dokumentationspflichten für Arbeitgeber bestimmter Branchen nach dem Mindestlohngesetz, denn wenn die fallen, dann wären der schrankenlosen Flexibilität (und damit verbunden auch dem massiven Missbrauch) Tür und Tor geöffnet, da man nicht mehr nachhalten kann, wer wie viele Stunden wirklich gearbeitet hat. Vgl. zu diesem Aspekt den Beitrag Ein Vorstoß zur „Entlastung“ der Arbeitgeber beim Mindestlohn – ein Vorgeschmack auf das, was von einer Jamaika-Koalition sozialpolitisch zu erwarten ist? vom 17. Oktober 2017.

2.) Zum anderen werden die Arbeitgeber damit konfrontiert, dass die Arbeitszeitfrage (erneut) von den Gewerkschaften aufgerufen wird, konkret von der IG Metall. »Die IG Metall startet die Tarifverhandlungen mit einem Coup: Neben sechs Prozent mehr Lohn fordert sie ein Recht auf eine befristete Arbeitszeitverkürzung. Arbeitnehmer sollen für bis zu zwei Jahre ihre Arbeitszeit auf 28 Stunden in der Woche reduzieren können. Wer kleine Kinder hat oder die Mutter pflegt, soll dafür sogar einen finanziellen Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten.« So die Kurzfassung dessen, was in den kommenden Wochen verhandelt werden muss in dem Artikel Arbeiten, wie es zum Leben passt von Tina Groll.

Man sollte sich an dieser Stelle – gerade auch angesichts des massiven Aufstöhnens der Arbeitgeber – klar machen, dass die IG Metall schon mit einer reduzierten Variante auf das Spielfeld tritt, denn es wir ja nicht eine generelle Arbeitszeitverkürzung gefordert, sondern eine befristete Regelung für diejenigen, die das wollen und nur eine finanzielle Teilkompensation für einige wenige definierte Personengruppen, ebenfalls nicht für alle.
Man muss zugleich auch die Arbeitgeberseite verstehen, denn tatsächlich gibt es auf der Ebene der Fachkräfte durchaus und zunehmend Probleme, überhaupt ausreichend qualifiziertes Personal zu finden und jeder Anspruch auf eine (befristete) Arbeitszeitverkürzung würde dieses Problem natürlich verschärfen. Aber unabhängig davon ist es natürlich nicht wirklich konsistent, wenn die Arbeitgeber und die Wirtschaftsweisen eine deutliche Erhöhung der Arbeitszeitflexibilität von den Arbeitnehmern einfordern, denen diese aber zugleich verweigern, weil sie ihnen möglicherweise nicht in den betriebswirtschaftlichen Kram passen. Vielleicht ist das aber durchaus konsistent, nämlich einseitig konsistent.

Und schlussendlich wird an der einen oder anderen Stelle im Arbeitgeberlager sicher registriert, welche Arbeitszeitverkürzungswünsche sich generell bei vielen Menschen aufgebaut haben. Man kann das an einem Beispiel illustrieren: Wenn auch mit Einschränkungen kann man die Zahl und die Intensität von Retweets auf Twitter als Indikator verstehen für Themen, die die Menschen bewegen.

#Arbeitszeit: Sechs Stunden am Tag sind genug. #Schweden verkürzt im Gesundheits- und Sozialsektor den Arbeitstag bei gleichem Lohn. Qualität und Produktivität steigen, der Krankenstand sinkt: https://t.co/2f89RF3Yvw

Nehmen wir als Beispiel den hier zitierten Tweet, über den dieser Artikel von Reinhard Wolff verlinkt wurde: Sechs Stunden am Tag sind genug: »Schweden verkürzt im Gesundheits- und Sozialsektor den Arbeitstag bei gleichem Lohn. Qualität und Produktivität steigen, der Krankenstand sinkt.«

Darauf sind sehr viele angesprungen – viele mit großer Sympathie für das, was sie da lesen. Nur muss man natürlich genau lesen, denn zuweilen verzerren Überschriften ziemlich stark die tatsächlichen Vorgänge. Nun wird hier so getan, als würde in Schweden demnächst der 6-Stunden-Tag eingeführt, was sich allerdings beim Weiterlesen dann schnell relativiert, denn hier wird von Modellversuchen berichtet.

So das Sahlgrenska-Uni-Krankenhaus in Göteborg. »Ein zunächst auf ein Jahr angelegter Versuch mit dem Sechsstundentag wurde zwischenzeitlich mehrfach verlängert – und wird nun vermutlich Dauerzustand. Mit einem Sechstel mehr an Personal – das wurde plötzlich gefunden – konnte die Produktivität sogar erhöht werden: Die Orthopäden schaffen jetzt ein Fünftel mehr an Operationen. Die Wartezeiten für PatientInnen sind gesunken, und die Wirtschaftlichkeit der Klinik hat sich verbessert.« Ja, aber nicht im Gesundheits- und Sozialsektor insgesamt, sondern erst einmal nur in dem Krankenhaus.

Das betont auch der Verfasser des Artikels: »Derzeit laufen überall in Schweden – vorwiegend in Krankenhäusern und im Sozialsektor – Versuche mit dem Sechsstundentag.«

Aber auch solche Erfahrungen über die Einführung des Sechs-Stunden-Tags:

»So bis Ende vergangenen Jahres für 70 Beschäftigte eines kommunalen Altenheims in Göteborg. Der Krankenstand sank dort um ein Fünftel, während er in vergleichbaren Einrichtungen im gleichen Zeitraum um 10 Prozent anstieg. Die Angestellten beschrieben sich als zufriedener, ausgeruhter, weniger gestresst. Die AltenheimbewohnerInnen teilten diese Einschätzung: Sie fühlten sich besser versorgt, das Personal habe nun mehr Zeit für Aktivitäten im Freien – oder für ein Schwätzchen.«

Das hört sich doch gut und selbst Betriebswirte können angesichts der ökonomischen Effekte zu dem Ergebnis kommen, dass das eine unterm Strich sogar lohnenswerte Investition ist. Und jetzt das „Aber“: »Der Versuch wurde abgebrochen, weil sich in der rot-grünen Kommunalkoalition die Sozialdemokraten durchsetzten. Ihnen waren die Zusatzkosten, etwa 80.000 Euro im Jahr, zu hoch.«

Dabei, so der Verfasser des Artikels, würde sich nach vorliegenden Studien die Investition langfristig rechnen – auch in der engen Kategorienwelt der Betriebswirte: »Zwar verursache die Reform zunächst höhere Kosten, könne langfristig aber Gewinn abwerfen.«

Wie dem auch sei – der Artikel endet mit dem Hinweis, dass die schwedische Linkspartei nun Sechsstunden-Tests in allen Kommunen fordert, „um mehr Erfahrungen sammeln zu können“. Das ist aber etwas anderes als die Aussage, Schweden würde jetzt die Arbeitszeit auf sechs Stunden verkürzen und das bei vollem Lohnausgleich. Das nun kann man wirklich nicht dem Artikel entnehmen.

Dennoch adressiert der Beitrag eine bei vielen vorhandene und tief sitzende Sehnsucht nach kürzeren Arbeitszeiten, was nicht nur, aber eben auch ein Resultat der enormen Zunahme nicht nur von Arbeitstempo, sondern auch generell der Arbeitsintensität, ist.

Auf dem Weg in die Sozialunion oder doch nur ein weiteres Beispiel für semantisch aufgeblasene Symbolpolitik? Die „Europäische Säule sozialer Rechte“ und der Sozialgipfel von Göteborg

Wenigstens ist es nicht ein Freitag, der auf den 13. eines Monats fällt – wäre es so, dann würden sich die Skeptiker symbolisch bestätigt fühlen in ihrer Sichtweise, dass das nichts werden kann, was die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten auf dem „Sozialgipfel“ am 17. November 2017 in Göteborg mit vielen Fotos verabschieden wollen – die „Europäische Säule sozialer Rechte“ (ESSR). Um was geht es hier genau?

In zwanzig Thesen hat die Europäische Union den „sozialen Pfeiler“ der Europäischen Union definiert. Vom Recht auf Ausbildung, über Gleichberechtigung und faire Löhne bis hin zum Recht auf Kinderbetreuung und dem Recht auf eine angemessene Wohnung reichen die Forderungen. Die ESSR besteht aus 20 sehr allgemein formulierten, im weitesten Sinn sozialpolitischen Grundsätzen, die in Form einer rechtlich-unverbindlichen gemeinsamen Proklamation auf dem Sozialgipfel in Göteborg verabschiedet werden soll. Diese Prinzipien sind in Form sozialer Rechte von Individuen gegenüber den Mitgliedstaaten formuliert – aber damit an dieser Stelle gleich keine falschen Erwartungen geweckt werden sogleich der Hinweis, dass es sich keineswegs um individuell auch einklagbare Rechte handelt.

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