Was ist eigentlich aus den rumänischen Erntehelfern geworden, die zur Rettung des deutschen Spargels eingeflogen wurden? Von medialen Blitzlichtern und einer Ministerin, die für Landwirte alle Register zieht

Das Muster kennt man: Da wird über einen Sachverhalt in den Medien berichtet, sehr gerne, wenn man was kritisieren kann. Und einige Medien haben es dann besonders mit dem (angeblich) quotenträchtigen Skandalisieren. Wenn das einschlägt, hängen sich andere Medien an den Zug der Berichterstattung. Zuweilen bekommt dann der Medien-Konsument den Eindruck, dass alle über das gleiche Thema berichten und voneinander kopieren. Aber nachdem das überschaubare Feld abgegrast ist, erlischt das Interesse der Medienmaschinerie und die Akteure ziehen weiter auf die nächsten Baustellen, die dann die Agenda bestimmen. Leider viel zu selten wird noch mal hingeschaut, was eigentlich aus dem Gegenstand der nunmehr erloschenen punktuellen Berichterstattung, was aus den Menschen geworden ist, um die es (vielleicht) in den Beiträgen ging. Kein Thema mehr. Schade, aber in der nach den Regeln einer radikalisierten Aufmerksamkeitsökonomie gestrickten Medienlandschaft irgendwie verständlich und offensichtlich ein Automatismus, der immer weniger bis gar nicht mehr hinterfragt wird.

Dadurch wird natürlich auch nicht mehr sichtbar gemacht, ob sich was verbessert hat durch die Berichterstattung – oder nicht. Und auch nicht, was möglicherweise hinter den Kulissen getrieben wird. Weil kaum noch einer hinschaut.

Nehmen wir als Beispiel die diesjährige Rettungsaktion für den deutschen Spargel (und für andere landwirtschaftliche Produkte). Hier geht es um ganz harte Arbeit, um Knochenjobs und um Menschen, die aus anderen Ländern als Erntehelfer hier hergeholt werden, weil sie bereit sind, diese Arbeit zu machen und das zu einem für die Produzenten der Feldfrüchte überschaubaren, also relativ niedrigen Preis.

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Nur nicht sich selbst bewegen und mit dem Finger auf andere zeigen: Die Sonderprämie für Beschäftigte in der Altenpflege und die Reise nach Jerusalem bei der Frage: Wer zahlt (nicht)?

Ach, die „Corona-Prämie“. Am Anfang stand die gute Absicht: Die Pflegekräfte in der Altenpflege sollten eine handfeste materielle Würdigung in Form einer Prämie bekommen. So entstand vor einigen Wochen die Idee, die besonderen Leistungen der Altenpflege mit einer „Corona-Sonderprämie“ von 1.500 Euro für die mehr als eine halbe Million Beschäftigten zu honorieren, wobei sich die Höhe des einmaligen Geldbetrags daran bemisst, dass der Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) eine Regelung erlassen hat, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten in diesem Jahr Corona-Sonderprämien bis zu 1.500 Euro gewähren können, ohne dass darauf Steuern und Sozialbeiträge erhoben werden.

Zwischenzeitlich wurde die Frage aufgeworfen, wann denn nun der Rubel rollt. Da ist er dann erreicht, der Punkt, an dem man die Hosen runter lassen muss hinsichtlich der Finanzierung der Prämie, denn das Geld fällt – auch wenn manche in diesen Tagen einen anderen Eindruck haben – bekanntlich nicht vom Himmel, sondern man braucht einen oder mehrere Geldgeber für die Anerkennungsprämie. Und die Berufsskeptiker mussten sich bestätigt fühlen durch solche Beiträge wie den hier vom 21. April 2020: Es hat sich ausgeklatscht und die versprochene Prämie für Pflegekräfte in der Altenpflege will keiner zahlen. Dort musste berichtet werden, dass alle relevante Akteuere auf Tauchstation gegangen sind, als es um die Frage nach der konkreten Schatulle ging, aus der man die Prämie entnehmen könne.

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Wenn das „frühere Selbst“ das „gegenwärtige Selbst“ beendet: Die höchstrichterliche Bestätigung der aktiven Sterbehilfe von demenzkranken Menschen in den Niederlanden auch in Zweifelsfällen

»Im Jahr 2015 starben … in den Niederlanden 109 Demenzpatienten durch Sterbehilfe. 2016 stieg die Zahl auf 141. Doch darf man einen Demenzkranken im fortgeschrittenen Stadium töten, nur weil er vor Jahren eine Verfügung erstellt hat?«, so die Frage von Merle Schmalenbach in ihrem Artikel Die Lebensmüden. »Längst ist die aktive Sterbehilfe dort nicht nur Menschen vorbehalten, die terminal krank sind. Auch jedes nicht tödliche Leiden kann sofort beendet werden. Es muss nur als unerträglich diagnostiziert werden. Demenzkranke lassen sich töten, Depressive, Menschen mit Borderline-Störung, Behinderte.« Das könne man den Berichten der Regionalen Kommissionen zur Sterbehilfe-Kontrolle entnehmen.

Und dann dieser Sachverhalt, über den in diesem Artikel berichtet wurde: „Sterbehilfe“-Prozess startet in Holland: »Am 22. April 2016 hat die beklagte Ärztin eine damals 74-jährige demenzkranke Frau mutmaßlich auf ihren Willen hin getötet … Beim vorliegenden Fall soll die Ärztin indes gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen haben. Zunächst hatte die Patientin in einer schriftlichen Erklärung festgehalten, dass sie Sterbehilfe wünsche, wenn sie aufgrund ihrer fortschreitenden Demenz in ein Pflegeheim eingewiesen werden müsse. Nach der Aufnahme im Heim gab die Patienten indes „gemischte Signale über ihren Todeswunsch“ ab. Dennoch wurde sie von der Ärztin getötet, nach Darstellung des Gerichts erfolgte dies im Einvernehmen mit der Familie der alten Dame.«

Über diesen Fall wurde hier bereits in dem Beitrag Aus den Zwischenwelten der Euthanasie: Tötung auf Verlangen – oder doch nicht? Ein Fall aus den Niederlanden und fundamentale Fragen darüber hinaus vom 21. September 2019 berichtet.

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