Die 2015 eingeführt Mietpreisbremse darf weiter bremsen, so das Bundesverfassungsgericht. Wenn sie denn bremst. Und die einen wollen überall die Bremse und den anderen ist sie ein Dorn im Auge

Die Mietpreisbremse wurde im Juni 2015 als Möglichkeit eingeführt. Bei Neuvermietungen darf der Vermieter nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Als die Mietpreisbremse gesetzgeberisch ermöglicht wurde, gab es kontroverse Debatten und eine Menge Widerstand auch innerhalb der Regierungskoalition, da sich die Union lange Zeit diesem Vorhaben widersetzt hat. Für die einen war das gleichsam ein Schlüsselprojekt in Zeiten stark steigender Mieten und um sich greifender Wohnungsnot vor allem in den Großstädten, für die anderen ein unzulässiger regulatorischer Eingriff in den Wohnungsmarkt und eine letztendlich investitionsfeindliche Gängelung der Vermieter.

Schon 2015 gab es differenzierte Stimmen zwischen den beiden Lagern derjenigen, die eine Menge Hoffnung in das Instrument projiziert haben (und das auch heute noch tun) und den anderen, die darin lediglich regulatorisches Teufelszeug erkennen wollen. Ein skeptischer Einwand damals ging so: Die Mietpreisbremse soll die Schwachen auf dem Wohnungsmarkt schützen. Doch es droht ein gegenteiliger Effekt: Die neue Regelung dürfte häufig gut betuchten Menschen zu günstigem Wohnraum verhelfen. Nicht nur Neubauten und grundlegend sanierte Wohnungen sind ausgenommen von der Deckelung der Mietpreissteigerungen. Auch auf laufende Mietverträge und deren Miethöhen hat die Mietpreisbremse keinen Einfluss. Vgl. dazu den Beitrag Jetzt wird es besser für die gebeutelten Wohnungssuchenden – die Mietpreisbremse kommt. Fragt sich nur, für wen was besser wird vom 25. Februar 2015.

»Der wichtigste Einwand bezieht sich darauf, dass die Mietpreisbremse zwar ein preisregulatorischer Eingriff ist, dieser bezieht sich aber „nur“ auf den Bestand, genauer: nur auf einen Teil des Bestandes und das bei einer gegebenen oder gar wachsenden Nachfrage: Die Wohnungsknappheit in gefragten Regionen wird durch die Preisbremse nicht beseitigt. Dort werden die Bewerber bei der Besichtigung weiterhin Schlange stehen. Und wenn der Vermieter wählen darf, dürfte klar sein: Er entscheidet sich für denjenigen Mieter, der ihm am solventesten erscheint. Bei Funktionsfähigkeit der Mietpreisbremse könnte das Doppelverdiener-Paar ohne Kinder nun günstiger an die Wohnung kommen als es ansonsten der Fall gewesen wäre. Man kann es drehen und wenden wie man will: So lange die Nachfrage das Angebot übersteigt, haben die Schwächeren, die mit geringem Einkommen und vielen Kindern, auf dem Mietmarkt immer das Nachsehen«, so die Ausführungen in diesem Beitrag vom 27. Januar 2019: Eine Bremse, die ein wenig bremst und an anderer Stelle beschleunigt. Zur Ökonomie der Mietpreisbremse.

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Vom menschlichen Pflege- und renditesuchenden Anlagenotstand. Die Altenpflege als Objekt für Private-Equity-Unternehmen und Immobilieninvestoren

„Im Grunde suchen alle nach dem gleichen Produkt: Neubauten mit 80 bis 120 Pflegeplätzen. Entsprechend hart wird der Markt umkämpft.“ (Marc-Philipp Martins Kuenzel)

»Der Immobilienkonzern verdient zwar weiterhin gut. Doch auch wegen des Mietendeckels sucht die Deutsche Wohnen nach neuen Erlösquellen – etwa Pflegeheime.« Das kann man dem Artikel Deutsche Wohnen will mit Pflegeheimen Geld verdienen entnehmen. Das ist eine der vielen Meldungen, nach denen sich der mittlerweile weit verbreitete Eindruck verfestigen muss, dass man mit Pflegeheimen irgendwie gute Geschäfte machen kann. Gleichzeitig kann man den zahlreichen Berichten über einen personellen (und menschlichen) Pflegenotstand sowie fehlende oder wenn vorhanden, dann zunehmend unbezahlbare Pflegeheimplätze nicht entkommen, wenn man halbwegs mit offenen Augen durch die Medienlandschaft oder bei sich vor Ort wandert.

Und das hier interessierende Thema – die Altenpflege als Objekt von Kapitalanlegern – wurde in den vergangenen Jahren in diesem Blog immer wieder behandelt, zuletzt am 29. April 2019 in dem Beitrag Die Altenpflege als expandierende Spielwiese für Private-Equity-Investoren. Darin findet man diese Hinweise: »Auf Platz 1 der 30 größten Pflegeheimbetreiber finden wir mit 242 Pflegeheimen in Deutschland die (französische) Korian-Gruppe mit der Curanum AG. Und bereits auf Platz 2 taucht Alloheim auf, mit derzeit 198 Heimen und 18.577 Pflegeplätzen kommt dieses Unternehmen auf einen Marktanteil von 2,12 Prozent. Und Alloheim ist in den vergangenen Jahren immer wieder in vielen Medienberichten aufgetaucht, wenn (angebliche oder tatsächliche) negative Auswirkungen des Agierens renditeorientierter Pflegeheimbetreiber an einem Beispielfall illustriert werden sollen. Und die Geschichte dieses Unternehmens liest sich wie ein exemplarischer Fall aus einem Lehrbuch, in dem behandelt wird, was passiert, wenn ein Pflegeheimbetreiber in die Hände von Investoren fällt, denen es nicht um die Sache an sich, sondern um eine möglichst hohe Rendite geht.«

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Jenseits der sympathieheischenden Namens-Kapriolen des Gesetzgebers: Anmerkungen zur Ambivalenz der Kurzarbeit vor dem Hintergrund des angekündigten „Arbeit-von-morgen“-Gesetzes

Der eine oder andere wird denken: Wie man es macht, man macht es falsch. Früher wurden die staubtrockenen Juristen der Ministerialbürokratie kritisiert für die technokratischen Wortungetüme, mit denen sie ihre Gesetzesvorlagen überschrieben haben. Dann haben wie in den meisten anderen Bereichen des menschlichen Daseins die Betriebswirte und von ihnen die Fraktion der Marketingleute Einzug gehalten in die heiligen Hallen der Gesetzgebung und seitdem werden wir zunehmend beglückt mit Namens-Kapriolen, denen man – wenn es nicht so ein ernstes Thema wäre – einen gewissen Unterhaltungswert zuschreiben könnte: Das „Gute-Kita-Gesetz“ ist so ein Beispiel, gleichsam abgerundet durch das „Starke-Familien-Gesetz“, beide von der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lässt sich nicht lumpen beim Framing-Wettbewerb mit seinem „Faire-Kassenwahl-Gesetz“. Und selbst der Horst Seehofer (CSU) beglückt uns mit einem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Da will der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nicht in die zweite Liga fallen und kündigt ein „Respekt-Rente-Gesetz“ an – und nun ein „Arbeit-von-morgen-Gesetz“, wobei er hier doch erkennbar schwächelt, denn nach der sozialdemokratischen Verlautbarungslogik müsste es eigentlich heißen: „Gute-Arbeit-von-morgen-Gesetz“.

Nun kann das schon mal in der Hektik des Tagesgeschäfts vergessen werden, wenn es nur darum geht, schnell irgendwelche Effekte zu erzielen, vor allem, wenn man in wenigen Tagen die ersten beiden der drei Landtagswahlen in Ostdeutschland vor der Tür stehen hat und zugleich die SPD in den Umfragen bei deutlich unter 15 Prozent verharrt und weiter an Rest-Boden zu verlieren scheint. Insofern könnte man das als ein reines Werbemanöver abbuchen, so auch der Impuls aus den Reihen des eigenen Koalitionspartners, also der Union (vgl. zu dieser Verkürzung als ein Beispiel das Interview „Ein Akt verzweifelter Wahlpropaganda“ mit dem CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach).

Aber so einfach darf und sollte man es sich nicht machen. Vor allem nicht angesichts des allgemeinen und immer stärker werdenden Rauschens in den Medien über einen konjunkturellen Einbruch in Verbindung mit der seit langem laufenden und überaus strittigen Debatte über – mögliche – negative Folgen des grundsätzlichen Strukturwandels für die Arbeitsmärkte (Stichworte Digitalisierung, Roboterierung usw.). Denn die Vorschläge des Bundesarbeitsministers versuchen, genau an diesen beiden sehr unterschiedlichen Risiko-Dimensionen der Arbeitsmarktentwicklung anzusetzen.

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