Erwerbsminderungsrente: Eine „erhebliche Verbesserung“ soll es geben – und diesmal nicht nur für zukünftige Rentner

In der vergangenen Jahren wurde hier immer wieder über die Situation der Menschen berichtet, die auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind – es handelt sich dabei um Menschen, die vor dem Erreichen der normalen Altersgrenzen so krank sind, dass sie nicht mehr voll oder gar keiner Erwerbsarbeit nachgehen können – sowie gesetzgeberische Aktivitäten in diesem Bereich wurden dargestellt und eingeordnet (vgl. dazu diese Beiträge). Und tatsächlich hat es in den zurückliegenden Jahren mehrfach Verbesserungen auf der Leistungsseite gegeben. Am 10. Juni 2020 wurde beispielsweise in dem Beitrag Die Erwerbsminderungsrenten steigen. Aber wie so oft kommt es darauf an, wie man was rechnet ausgeführt:

»Die Bundesregierung weist immer wieder gerne darauf hin, dass man die Situation „der“ Erwerbsminderungsrentner in den vergangenen Jahren mehrfach verbessert habe durch konkrete gesetzliche Veränderungen. Die Reformen des Leistungsrechts der Erwerbsminderungsrente seit 2014 wurden vor allem auf die Verlängerung der Zurechnungszeit ausgerichtet. Mit dem Rentenpaket 2014 wurde Zurechnungszeit bei Rentenneuzugängen ab 1. Juli 2014 um zwei Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte wurden dadurch so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Einkommen bis zum 62. statt wie vorher bis zum 60. Geburtstag weitergearbeitet. Das heißt, es werden zusätzliche Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit steigert so die Rente. Die nächste Reform gab es dann 2017: Die Zurechnungszeit wird bei Rentenneuzugängen ab 1. Januar 2018 schrittweise um weitere drei Jahre verlängert. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2024 werden Erwerbsgeminderte dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 65. Geburtstag weitergearbeitet hätten.«

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Frankreich wählt einen neuen (alten?) Präsidenten – und möglicherweise die Rente mit 65. Die rentenpolitischen Vorhaben des Emmanuel Macron

Im April 2022 wählen die Französinnen und Franzosen in zwei Wahlgängen ihr Staatsoberhaupt – am 10. April wird der erste Wahlgang stattfinden, die Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten dann am 24. April 2022. Der amtierende Staatspräsident Emmanuel Macron gilt (derzeit) als aussichtsreichster Kandidat. Bei seinem Wahlsieg 2017 profitierte Emmanuel Macron von seinem Image als Quereinsteiger und Alternative zu den traditionellen Parteienfamilien. In diesem Jahr muss er auf andere Botschaften setzen. Bislang ging die Mehrheit der Beobachter davon aus, dass Macron auch angesichts des zersplitterten gegnerischen Bewerberfeldes erneut den Sprung an die Spitze der Grande Nation schaffen wird.

Auf Seiten der Républicains tritt nach ihrem überraschenden Sieg bei den Vorwahlen im Dezember des vergangenen Jahres Valérie Pécresse an, die ihre poltische Ausrichtung selbst so beschreibt: „Ich bin zu zwei Dritteln Merkel und zu einem Drittel Thatcher“. Sie ist derzeit Präsidentin der Region Île-de-France. In den vergangenen Jahren hat sie sich einen Ruf als rigorose Haushälterin erarbeitet. Auf dieser Grundlage greift sie nun Präsident Macron an und verurteilt die rapide Zunahme der Staatsverschuldung in den vergangenen Jahren.

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Was ist eigentlich aus den „Totengräbern“ geworden? Frankreich möchte den Orpea-Konzern verklagen

Anfang Februar 2022 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: „Die Totengräber“: Ein Pflegeheimskandal erschüttert Frankreich und mit Orpea geht es wieder einmal um die großen renditeorientierten Pflegeheimbetreiber. Darin ging es um schwerwiegende Vorwürfe gegen den Orpea-Konzern in Frankreich – ein Pflegeheimkonzern, der in Europa mehr als 1.000 Einrichtungen betreibt, darunter auch in Deutschland. Auslöser war das Buch „Les Fossoyeurs“ („Die Totengräber“) von Victor Castanet. Personalmangel, Essensrationierung und Bewohner, die stundenlang in ihren eigenen Exkrementen liegen: Der Betreiber Orpea steht massiv in der Kritik, so ein Bericht in der FAZ.

Was ist daraus geworden? Erneut berichtet die FAZ unter der Überschrift Orpea-Skandal: Frankreich verklagt Pflegeheimkonzern: »Die Kritik am französischen Pflegeheimbetreiber Orpea wegen unlauterer Geschäftspraktiken reißt nicht ab. Eine Untersuchungskommission der französischen Regierung hat die seit einigen Wochen erhobenen Vorwürfe gegen das Unternehmen nun in weiten Teilen bestätigt. Wie das Haus der zuständigen Ministerin Brigitte Bourguignon am Wochenende mitteilte, wiesen die Autoren des Berichts auf „erhebliche Funktionsstörungen in der Organisation der Gruppe hin“. Diese gingen zulasten der Versorgung der Bewohner in den Pflegeheimen von Orpea. Das betreffe beispielsweise die Ernährungspolitik. Sie stelle nicht sicher, dass die Bedürfnisse der Bewohner erfüllt werden.«

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