Sozialdumping durch den Import von Leiharbeitern aus anderen EU-Ländern: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bremst darauf spezialisierte Geschäftsmodelle aus

Wieder einmal erreicht uns eine sozialpolitisch bedeutsame Entscheidung aus dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Diesmal geht es um Leiharbeiter, die in ein anderes Mitgliedsland der EU entsandt werden und die dort weiter den Sozialrechtsvorschriften ihres Herkunftslandes unterliegen, was gerade bei osteuropäischen Staaten bedeutet, dass man in erheblichen Umfang Sozialabgaben sparen kann, wenn die Arbeitnehmer beispielsweise in Deutschland eingesetzt werden. Dann sind solche entsandte Leiharbeiter deutlich günstiger zu haben als die einheimischen Kräfte.

Und noch Anfang Januar dieses Jahres wurde von gewerkschaftlicher Seite in einer Erklärung die Befürchtung vorgetragen, dass eine anstehende Entscheidung des EuGH zu einer massiven Schwächung des Sozialschutzes entsandter Arbeitnehmer innerhalb der EU führen könnte. Die Befürchtung der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU): »Leiharbeitsunternehmen könnten sich in dem EU-Mitgliedsstaat mit den niedrigsten Sozialrechtsvorschriften alleine mit dem Ziel niederlassen, Beschäftigte zu entleihen und die geltenden Sozialrechtsvorschriften im Zielland zu umgehen. Dies wäre ein Konjunkturprogramm für Briefkastenfirmen und windige Personalvermittler.«

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Kurz vor dem „Nichts geht mehr“: Die „Pflegereform“ auf der Zielgeraden. Anmerkungen zu einem Etikettenschwindel mit Luftbuchungen inmitten von Flickschusterei

Zuweilen bringen es die staubtrockenen Beamten auf den Punkt, mit was wir es wirklich zu tun haben: „Formulierungshilfe für Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Bundeszuschuss GKV und für Reformschritte in der Pflege“, so wird einer der Tagesordnungspunkte des Bundeskabinetts am 2. Juni 2021 beschrieben. „Reformschritte in der Pflege“ klingt nicht wirklich marktschreierisch, sondern trifft das, was da von den Ministerinnen und Ministern abgenickt wurde, sehr gut. Man könnte auch sagen: „Reformschrittchen in der Pflege“, wobei man sogleich darauf hinweisen muss, dass sich das vor allem auf die Alten- bzw. Langzeitpflege bezieht – und auch nicht wirklich auf die Pflege, sondern auf die Pflegeversicherung.

Da muss das Haus des zuständigen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) zu großkalibrigen Waffen greifen, um das richtige „Framing“ für die immer unter Zeitdruck und nach den Gesetzen der Aufmerksamkeitsökonomie arbeitenden Medien herstellen zu können. Deshalb liest sich das mit den ganz oben bewilligten „Reformschritten“ bei denen dann so: Pflegereform – Altenpflege wird besser bezahlt und der Beruf attraktiver. Das ist doch mal eine Ansage. Und damit auch jeder Schnellleser der ministerialen Botschaft versteht, was hier beschlossen wurde, schiebt man sicherheitshalber nach: »Alle Pflegekräfte sollen künftig nach Tarif bezahlt werden, ohne dass Pflegebedürftige dadurch überfordert werden.« Offensichtlich, man erstarrt in Ehrfurcht, hat Spahn das altenpflegerische Ei des Kolumbus gefunden und ausgebrütet.

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Wenn aus keine mehr Kontrollen werden. Über Testzentren, Abrechnungsbetrügereien und einem Hornberger Schießen in einem System der organisierten Unzuständigkeit

»Einige Betreiber von Corona-Testzentren haben bei der Abrechnung betrogen. Das passiert überall, wo es schnelles Geld gibt. Doch das Gute an den flächendeckenden Tests überwiegt bei Weitem den Missbrauch durch wenige.« So die Kommentierung unter der forschen Überschrift Testen first! Prüfen können wir immer noch von Rainer Haubrich. Und um den weiterhin kritisch-nachdenklichen Zeitgenossen den Unmut aus dem Gesicht zu blasen angesichts der Berichte über einen – möglicherweise – umfassenden Betrug bei der Abrechnung von (nicht) gemachten Schnelltests (vgl. hierzu ausführlich den Beitrag Enorme Kosten, Verzicht auf Kontrollmechanismen – Corona-Testzentren als ertragreiches Geschäftsmodell in viralen Zeiten vom 29. Mai 2021), schiebt der Kommentator beruhigend hinterher: Man habe es zu tun mit einem Missbrauch durch wenige. »Und die sollten wissen: Die meisten Betrüger fliegen auf.« Denn es »bleibt noch genügend Zeit, die Abrechnungen unter die Lupe zu nehmen: Anbieter von Schnelltests müssen ihre Unterlagen bis Ende 2024 aufheben. Um sie zu prüfen, könnte man Mitarbeiter der Ordnungsämter abstellen, die sonst Bußgelder verhängen. Das ergäbe für viele Bürger eine schöne Nach-Corona-Friedensdividende.« Entspannt euch, Leute und genießt die geöffnete Außengastronomie.

So kann man das sehen (wenn es denn wirklich so einfach wäre mit den späteren Prüfungen) – und vor allem, wenn es um das Geld anderer Leute geht. Wir sprechen hier über richtig viel Geld: „Ich schätze, dass allein im Mai 50 bis 60 Millionen Bürgertests abgerechnet werden, also Kosten von rund einer Milliarde Euro entstehen … Am Ende wird man auf die Tests schauen wie auf die Masken: Die Politik brauchte ganz dringend große Mengen, es war Wildwest, viele Glücksritter und Betrüger drängten in den Markt und es gab keine vernünftige Kontrolle.“ (Aussage eines hochrangigen Funktionärs einer Kassenärztlichen Vereinigung).

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