Nur ein mageres Prozent pro Jahr mehr – oder gar nichts und das für immer: Eine rentenrechtliche und tatsächliche Betriebsrentenschmelze

Man kennt das – regelmäßig betritt das ungleiche Paar Rente und Beamten-Pension die Bühne und im Blätterwald werden dann den überschaubaren und nicht selten kargen gesetzlichen Renten auch nach einem langen Erwerbsleben die üppig daherkommenden Pensionen der Staatsdiener gegenübergestellt. Dann wird zumeist von den Verteidigern des ganz eigenen Alterssicherungssystems der Beamten die Argumentation aufgebaut, dass man die gesetzlichen Renten gar nicht wirklich mit den Pensionen der Beamten vergleichen könne. In dem Strauß der Gründe für eine angebliche Nicht-Vergleichbarkeit von gesetzlicher Rente und Pension findet man dann auch regelmäßig den Hinweis, dass ja die Arbeitnehmer nicht nur die gesetzliche Rente, sondern (wenn auch nicht immer, weil in vielen Branchen nicht obligatorisch) auch eine Betriebsrente oder eine „Zusatzversorgung“ bekommen (können) – und diese Säule des Alterssicherungssystem muss in den Pensionen berücksichtigt werden, weil Beamte keine eigenständige betriebliche Alterssicherung haben.

Und was ist mit den vielen nicht-verbeamteten Staatsdienern, die es auch gibt? Die als Angestellte im öffentlichen Dienst mindestens genau so dem Staat dienen wie die Beschäftigten, die als Beamte in ihrem eigenen Besoldungs- und Versorgungssystem bis zum Lebensende untergebracht sind? Die bekommen neben ihrer gesetzlichen Rente eine betriebliche Altersversorgung. Für die angestellten Staatsdiener hat man die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) geschaffen.

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Wenn die Versicherung warnt: Wachsende Risiken für Unternehmen durch soziale Unruhen

Seit vielen Jahren wird von dem Unternehmensversicherer Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) gemeinsam mit anderen Allianz Gesellschaften das „Allianz Risk Barometer“ veröffentlicht, eine Umfrage zu den wichtigsten Geschäftsrisiken weltweit. 2023 haben mehr als 2.700 Befragte daran teilgenommen. Für dieses Jahr wird gemeldet: Allianz Risk Barometer 2023: Cyber und Betriebsunterbrechung sind Top-Gefahren für Unternehmen, volkswirtschaftliche und Energierisiken die größten Aufsteiger. Nicht überraschend: Die Pandemie ist nicht länger unter den Top-10-Risiken. Naturkatastrophen und Klimawandel fallen in der Rangliste zurück, da sich Unternehmen aktuell mehr wegen der hohen Inflation, einer möglichen Rezession und der Energiekrise sorgen.

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Riester vor Gericht. Da wurde ein „Urteil mit Signalwirkung“ gesprochen. Das Landgericht Köln hat die Kürzung der Riester-Rente wegen niedriger Zinsen gekippt

Die Riester-Rente ist ja nun schon seit vielen Jahren und verständlicherweise immer wieder Gegenstand der kritischen Berichterstattung. Politik und Versicherungswirtschaft suchen seit längerem nach einer Alternative zu dem toten Pferd, die man dann den vielen Menschen im Land als einen ganz neuen Aufguss verkaufen kann.

Aber es gibt ja zugleich Millionen Menschen, die in der Vergangenheit Riester-Verträge abgeschlossen haben und bei einigen geht es jetzt bzw. demnächst um die Früchte ihrer Sparanstrengungen. Und da sind dann doch einige mehr als überrascht, wenn sie sehen, was sie raus bekommen sollen.

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