McKinsey kommt. Und soll jetzt die Flüchtlingsintegration in Berlin erledigen, weil die Verwaltung die „komplexe Aufgabe“ nicht bewältigen könne

McKinsey unterhält ein globales Netz aus ehemaligen Mitarbeitern – und wird langsam unheimlich. Die Berater-Alumni sitzen in den Schaltzentralen von Unternehmen und Politik, bewegen Milliarden, steuern ganze Volkswirtschaften. So beginnt der Artikel McKinsey ist überall von Michael Freitag und Dietmar Student, der bereits im Oktober 2012 veröffentlicht wurde. Hier wird an vielen Beispielen beschrieben, wie es diese globale Unternehmensberatung schafft, überall die Finger reinzubekommen. Man kann das „Geschäftsgeheimnis“ der Meckies relativ einfach beschreiben – und bei aller Distanz bis Abneigung muss man dabei fast schon ehrfurchtsvoll zur Kenntnis nehmen, dass es denen gelungen ist, eine Art Perpetuum mobile der (Folge-)Auftrags- und damit Geldbeschaffung in die Welt zu setzen. »In den Vorständen internationaler Konzerne, auf Ministerposten, in Kulturorganisationen, Stiftungen und auch in Internetfirmen wie Autoscout 24: Die Jünger McKinseys sind überall«, schreiben Freitag und Student. Und liefern auch ein paar eindrucksvolle Zahlen:

»Mehr als 25.000 ehemalige McKinsey-Berater besetzen in 120 Ländern meist hochrangige Positionen; bei McKinsey selbst sind aktuell nur 9000 Berater registriert. Weltweit haben es rund 7000 Ex-Meckies in höchste Führungspositionen geschafft; 200 leiten Firmen, die mehr als eine Milliarde Dollar im Jahr umsetzen; die Top-Five-CEOs kommen zusammen auf mehr als 400 Milliarden Dollar; sie führen Boeing (USA), BHP Billiton (Australien), Vodafone (Großbritannien), Eni (Italien) und die Deutsche Post.«

Die McKinsey-Berater beraten und dringen dann ein in die Unternehmen, oftmals über die Schiene Vorstandsassistenz. Wenn die dann weiter aufsteigen, sitzen sie später an Positionen, von denen aus sie selbst wieder Aufträge vergeben können – und an wen? Keine Frage, ein sich selbst erhaltendes und expandierendes Geschäftsmodell. 

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Sonntagsreden und die wirkliche Wirklichkeit oder Lehrer und andere Lehrer. Und Fachfremde und Flüchtlinge in die … Kita?

Wir müssen mal wieder einen Blick werfen auf eine der – angeblich – wichtigsten Stellschrauben bei der Integration der Flüchtlinge, also den Sprach- und Integrationskursen.

Denn heute wollen einige von denen, die das machen, demonstrieren. Und warum?

”Sie haben studiert, arbeiten Vollzeit – und bekommen 1.300 Euro netto im Monat: Viele Sprachlehrer für Flüchtlinge werden mies bezahlt. Sie hangeln sich von einem Vertrag zum nächsten, bezahlten Urlaub gibt es nicht. Heute demonstrieren sie in Hannover für bessere Arbeitsbedingungen.«
Deutsch für Flüchtlinge für 1.300 Euro netto, so ist der Beitrag dazu überschrieben.

Der Artikel porträtiert beispielhaft Christiane Kusz, die als Sprachlehrerin beim Bildungsverein Hannover arbeitet.

»Für Christiane Kusz geht es nicht nur darum, Deutsch zu unterrichten, sondern den Zugewanderten den Einstieg in die deutsche Arbeits- und Lebenswelt zu erleichtern. „Nach dem Unterricht passiert es immer wieder, dass Teilnehmer mit Briefen von Ämtern kommen, die sie nicht verstehen. Da versuche ich auch zu helfen“, erzählt die studierte Germanistin.«

Und was bekommt sie für diese so wichtige Arbeit?

»Wie die meisten Sprachlehrer ist sie eine Honorarkraft. Pro Stunde bekommen Sprachlehrer im Schnitt 23 bis 30 Euro. Davon müssen sie die Kranken- und Rentenversicherung selbst bezahlen. Bei einer Vollzeitstelle mit 30 Unterrichtsstunden pro Woche bleiben daher im Monat nur rund 1.000 bis 1.300 Euro netto übrig. Viele von ihnen müssen ihr Gehalt daher mit Hartz IV aufstocken. Bezahlten Urlaub und einen Kündigungsschutz gibt es nicht. Die Lehrer hangeln sich von einem dreimonatigen Vertrag zum anderen.«

Ein Teil der Betroffenen hat schon im vergangenen Jahr das „Aktionsbündnis Deutsch als Fremdsprache Hannover“ gegründet (vgl. dazu den Artikel Sprachlehrer fordern bessere Bezahlung vom 26.11.2015).

Wir reden hier nicht von irgendwelchen Angelernten, sondern von Fachkräften:

„Wir haben alle studiert. Darüber hinaus haben wir die Zusatzqualifikation Deutsch als Fremdsprache und Spezialisierungen im Bereich Alphabetisierung“, wird Christiane Kusz zitiert. »Bleibt die Situation für die Deutschlehrer weiterhin so aussichtlos, könnte es bald keine Integrationslehrer mehr geben. Immer mehr sehen sich nach anderen Jobs um.«

Amar, ein Ingenieur aus Syrien, aus dem Kurs von Christiane Kusz wird mit den Worten zitiert: „Ohne Deutsch zu sprechen, kann ich nichts machen.“ Man muss ergänzen: Und viele von denen, die es ihnen beibringen sollen, können mit dem Geld, mit dem ihre Arbeit abgespeist wird, auch nicht viel machen.

Deutschlandweit arbeiten etwa 20.000 professionelle Deutschlehrer in der Erwachsenenbildung. Und die Nachfrage steigt. Vor allem, wenn es neben den verpflichtenden Integrationskursen für Zuwanderer nun noch mehr Deutschkurse für Asylbewerber geben soll.

Wahrscheinlich werden wir bald aus der Politik die Forderung hören, dann eben auf fachfremdes Personal oder noch besser: auf Ehrenamtliche zurückzugreifen, weil man „leider“ anders den Bedarf nicht wird decken können.

Ach ja, die Bildung. Wenn wir schon dabei sind, dann werfen wir auch noch einen Blick in einen anderen Bildungsort. Die Kindertageseinrichtungen.
Die standen in den vergangenen Jahren im Mittelpunkt eines Teils der öffentlichen Aufmerksamkeit angesichts des starken Ausbaus der Kita-Plätze im Gefolge der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Und man wird sich erinnern – schon seit längerem wird immer wieder die teilweise nur als desaströs zu bezeichnende Personalsituation in den Kitas kritisiert.

Nun kommen zusätzlich sukzessive die vielen Kinder derjenigen „ins System“, die in den vergangenen Monaten als Flüchtlinge zu uns gekommen sind und noch kommen werden. Natürlich braucht man dafür zusätzliches Personal.

In diesem Kontext wird man dann mit so einem Artikel konfrontiert: GEW-Chefin: Flüchtlinge und Fachfremde als Erzieher einsetzen: »Um die Betreuung der Kinder sicherzustellen, schlägt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vor, auch Flüchtlinge und fachfremdes Personal in den Kitas einzusetzen.« Die Chefin der Bildungsgewerkschaft GEW? Da muss man genauer hinschauen.
Marlis Tepe, die Bundesvorsitzende der GEW, wird in dem Artikel so zitiert: „Man kann Nicht-Erzieher einstellen. Diese brauchen dann eine berufsbegleitende Ausbildung.“ Gewisse Voraussetzungen müssten die Nicht-Erzieher aber mitbringen. Dazu zählen laut Tepe die Mittlere Reife, eine dreijährige Ausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung. „Bundesweit ist die Erzieher-Kind-Relation ungünstig.“ Das ist aber noch wirklich nett formuliert.

Man sollte allerdings immer auch kritisch auf solche Artikel schauen, also ob die Journalisten wirklich alles verstanden haben. Denn bei dem folgenden Passus kann es sich schlichtweg nur um einen redaktionellen Fehler handeln, das kann die GEW-Vorsitzende so nie gesagt haben: »Zu den möglichen Berufsgruppen, die für sie in Frage kommen, gehören unter anderen Kindheitspädagogen. „Wenn überhaupt kein anderes Personal vorhanden ist, ist das denkbar“, sagte Tepe.« Das ist natürlich großer Unsinn, hier wird der Eindruck erweckt, Kindheitspädagoginnen seien irgendwelche niedrig qualifizierten Kräfte, dabei handelt es sich um die akademische Schiene der Erzieherinnen-Ausbildung.

Aber Marlis Tepe geht noch einen Schritt weiter, folgt man dem Artikel:
»Um den wachsenden Bedarf an Erziehern zu decken, sei es eine denkbare Option, auch Flüchtlinge in Kitas einzusetzen. „Man sollte gucken, ob es unter den Asylbewerbern Menschen gibt, die in ihrem Herkunftsland eine pädagogische Ausbildung hatten. Die muss man finden“, so Tepe.«

Solche Vorschläge werden sich noch für einige Diskussionen sorgen.

Ein zorniger Brief von Jobcenter-Mitarbeitern an die Bundesarbeitsministerin sowie Hinweise aus den Jobcentern zum Umgang mit denen, die zu ihnen kommen werden

In den vergangenen Tagen wurde mal wieder über die Jobcenter, diese letzten Außenposten des Sozialstaats in unserem Land, berichtet. Zum einen anlässlich der Inaussichtstellung einer Entrümpelung des Leistungsrechts im SGB II (vgl. hierzu den Beitrag Entbürokratisierung des SGB II und mehr Luft für die Jobcenter? Von Luftbuchungen, Mogelpackungen und einem trojanischen Pferd vom 14.02.2016) sowie der Forderung der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nach 450 Mio. Euro mehr Geld, um damit Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge finanzieren zu können (vgl. dazu den Beitrag Die Bundesarbeitsministerin fordert „Ein-Euro-Jobs“ für Flüchtlinge. Aber welche? Und warum eigentlich sie? Fragen, die man stellen sollte vom 13.02.2016). Nun haben sich die Betroffenen auf unterschiedlichen Ebenen zu Wort gemeldet.

Die grüne Bundestagsabgeordnete Brigitte Pothmer berichtet unter der Überschrift Jobcenter-Personalräte kritisieren Pläne zur Rechtsvereinfachung: »Bundesministerin Nahles hat versprochen, dass ihr Gesetz zur Rechtsvereinfachung die Arbeit der Jobcenter nachhaltig erleichtern soll. Das sehen die Personalräte der Jobcenter offensichtlich ganz anders. Mit Blick auf den Entwurf der Ministerin fürchten sie sogar noch mehr Arbeit.« Entnommen hat sie das einem Brief der Arbeitsgemeinschaft der Jobcenter-Personalräte an die Ministerin.  Darin findet man den Hinweis, dass es in den Belegschaften eine große Erwartungshaltung gab in Bezug auf die angekündigten Rechtsvereinfachungen und die Reform des SGB II.

Die Personalräte beschreiben einige Beispiele, warum es nicht zu erwarteten Entlastung der Jobcenter kommen kann. Dabei wird auch das bestätigt, was hier bereits in dem Beitrag über den Rechtsvereinfachungsentwurf als Rosstäuscherei beschrieben wurde:

»Der Erfüllungsaufwand wird sich durch die Verlängerung des Regelbewilligungszeitraums auf zwölf Monate in den gemeinsamen Einrichtungen in keiner Weise verringern. Seit der Einführung des Leistungsfachverfahrens Allegro, die am 18.08.2014 begonnen hat und seit dem 30.06.2015 offiziell beendet wurde, werden die Leistungen in der Regel bereits für zwölf Monate bewilligt.«

Dieser Punkt wird hier deshalb erneut aufgerufen, weil sich in dem Papier der Jobcenter-Personalräte ein interessanter Hinweis findet auf einen weiteren bereits benannten Kritikpunkt, dass der Gesetzentwurf selbst hinsichtlich der Sparsumme einen Betrag nennt, der noch nicht einmal ein Prozent der Verwaltungsausgaben umfasst:

»Besonders interessant ist die Angabe zur Reduzierung des Erfüllungsaufwandes der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Höhe von rund 39 Millionen Euro jährlich. Zum einen entspricht dies nämlich nur ca. 0,86% allein des Bundesanteils der Verwaltungskosten der 408 Jobcenter (die zweite Tranche der für die Flüchtlinge noch zurückgehaltenen Haushaltsmittel ist dabei nicht einmal eingerechnet). Zum anderen entfallen in der Berechnung dieser 39 Millionen Euro jährlich rund 38 Millionen auf die Verlängerung des Regelbewilligungsabschnittes auf zwölf Monate. Dieser Effekt kann sich jedoch gar nicht einstellen, da zumindest in den 303 gemeinsamen Einrichtungen bereits seit 18.08.2014 in der Regel für zwölf Monate bewilligt wird.«

Das ist nun wirklich nichts anderes als eine Luftbuchung.

In der FAZ vom 15.02.2016 wurde über diesen Brief der Personalräte berichtet unter der Überschrift „Nahles-Gesetz erzürnt Personalräte der Jobcenter“. Darin findet man die Bewertung, »das geplante Vereinfachungsgesetz, das Anfang Februar vom Kabinett beschlossen wurde, kommt ausgerechnet bei den Mitarbeitern nicht gut an. Es sei „in keiner Weise geeignet, Personalressourcen freizusetzen, die dann in die aktive Arbeitsvermittlung umgeschichtet werden könnten“, heißt es in einem Rundschreiben der Jobcenter-Personalräte … Bei dem von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegten Entwurf handele es sich „um keine Reform, noch nicht einmal ein Reförmchen und in der Summe auch nicht um Rechtsvereinfachungen“.«

Und auch zu dem zweiten Thema, der Forderung der Bundesarbeitsministerin nach mehr Geld für Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge, was hier ebenfalls kritisch analysiert wurde, haben sich Vertreter der Jobcenter zu Wort gemeldet. Das „Bundesnetzwerk Jobcenter“ – ein bundesweiter Zusammenschluss von Leitern von gemeinsamen Einrichtungen gem. § 44a SGB II und kommunalen Jobcentern – hat sich Anfang 2016 mit diesem Papier in die Debatte eingebracht: Flüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren – Aufgabe der Jobcenter. Positionen des Bundesnetzwerks Jobcenter. Einige Punkte aus diesem Papier:

Die Jobcenter in Deutschland werden ab 2016 zu den wichtigsten Anlaufstellen der Flüchtlinge, die das Anerkennungsverfahren mit dem Ergebnis eines gesicherten Aufenthalts durchlaufen haben. Das IAB rechnet für 2016 damit, dass bedingt durch Flüchtlingsbewegungen im Rechtskreis SGB II 90.000 zusätzliche Arbeitslose und 230.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu registrieren sein werden. Dies ist als sehr vorsichtige Schätzung anzusehen. Im politischen Raum wird zum Teil mit wesentlich größeren Zuwächsen im System des SGB II gerechnet.

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bietet mit § 5 die Möglichkeit, Arbeitsgelegenheiten einzurichten. Dieses Instrument sollte intensiv genutzt werden. Die Konzeption der Arbeitsgelegenheiten nach dem AsylbLG sollte durch die zuständigen Träger vor Ort möglichst eng mit den Jobcentern abgestimmt werden, um die ggf. bei positivem Ausgang des Asylverfahrens anschließende Förderung im SGB II vorzubereiten. Auch betriebliche Praktika schon während des Asylverfahrens können sinnvoll sein.

So ist seit Jahren bekannt, dass die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) geförderten Integrationskurse nur sehr bedingt geeignet sind, die Arbeitsmarktintegration wirksam zu unterstützen. Es gibt zu wenige Kurse, die Wartezeiten vor dem Start sind viel zu lang. In diesen Wartezeiten müssen Qualifizierung und Arbeitsintegration oft ruhen, da die dafür erforderlichen Sprachkenntnisse nicht vorhanden sind. Zudem sind die Kurse oft nicht so angelegt, dass lernungewohnte Erwachsene motiviert und erfolgreich teilnehmen. Sehr oft werden die Lernziele nicht erreicht. Die Sprachkompetenzen der Teilnehmer bleiben hinter den Anforderungen des Arbeitsmarktes zurück … Zu erwägen wäre, die Bewirtschaftung der Mittel für Integrationskurse und deren Steuerung ganz vom BAMF in die Hände der Jobcenter zu verlagern. Dadurch könnte auch in diesem Bereich das Prinzip der „Hilfe aus einer Hand“ umgesetzt werden.

Da für viele Flüchtlinge und Neuzuwanderer eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt nicht möglich sein wird, ist es wichtig, sinnstiftende und betreute Arbeitsmöglichkeiten im öffentlichen Interesse zu schaffen, die aber gleichwohl qualifizierenden Charakter haben und für den Arbeitsmarkt relevante Arbeitserfahrungen ermöglichen. Dafür bietet es sich an, das Instrument der Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II weiterzuentwickeln. Die durch Änderungen im SGB II immer restriktiveren Einsatzbedingungen sollten wieder stark gelockert werden. Insbesondere sollte die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten ermöglicht werden, die sowohl praktische als auch qualifizierende Elemente enthalten. Erfahrungen zeigen, dass auch Sprachkenntnisse wesentlich wirksamer vermittelt werden können, wenn Lernen eng mit der praktischen Anwendung im Arbeitskontext verbunden werden kann (Konzept „Sprache und Arbeit“). Dafür müssen Arbeitsgelegenheiten wieder flexibilisiert und vor Ort umfassend gestaltbar gemacht werden. Den Jobcentern sollte die Möglichkeit gegeben werden, Arbeitsgelegenheiten je nach den örtlichen Bedingungen mit Qualifizierungsbausteinen zu verbinden und dies mit Trägern in einem integrierten Konzept für Arbeit, Qualifizierung und Sprachtraining zu vereinbaren.

Man sieht an den beiden Beispielen – es fehlt nicht an Stellungnahmen derjenigen, die vor Ort arbeiten und Verantwortung tragen.

Eine andere Frage ist, ob sie denn auch Gehör finden.