Die Leiharbeit trotzt der angeblich existenzbedrohenden Regulierung und die Gewerkschaften wollen mehr, sind aber auch Teil des Systems

Als die letzte GroKo im Jahr 2016 Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), der gesetzlichen Grundlage für die Leiharbeit, vorgenommen hat, da war die Wehklage aus der Branche groß – und manche der Leiharbeit geneigten Medien fabulierten von einem „Erdrosselungseffekt“ für diese angeblich so wichtige Branche für den Arbeitsmarkt. Damit würde man eine bedeutsame Brücke, über die (ebenfalls angeblich) viele Arbeitslose in eine ordentliche Beschäftigung wandern, weiter destabilisieren.

Im September dieses Jahres konnte man dann solche Meldungen zur Kenntnis nehmen: Anteil der Leiharbeiter auf Rekordhoch: »In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Menschen in Zeitarbeit um gut 40 Prozent erhöht. Ein Übergang in einen regulären Job gelingt eher selten.« Der Anteil der Leiharbeiter an der Gesamtbeschäftigung lag 2017 bei 2,8 Prozent. In der Metallbearbeitung und im Lager- und Postbereich ist er mit 14,9 beziehungsweise 12 Prozent deutlich höher gewesen. Es wurde berichtet, dass Leiharbeit nur bedingt reguläre Beschäftigung ermöglicht. Demnach hatten rund 40 Prozent der Menschen, die im zweiten Halbjahr 2017 ein Beschäftigungsverhältnis in Leiharbeit beendeten, 90 Tage danach noch keinen neuen Job. Rund 60 Prozent hätten in diesem Zeitraum eine neue Beschäftigung gefunden – etwa 40 Prozent von ihnen jedoch ein weiteres Mal in Leiharbeit. 

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Sozialversicherungsdetektive: Die Mehrheit der Schweizer lässt sie laufen

Die Schweiz und ihre Volksabstimmungen. In Deutschland schauen die einen neidisch auf diese Institution, andere hingegen werden eher Zweifel bis Abneigung haben gegen den Ansatz, auch überaus komplexe Fragestellungen vom wahlberechtigten Volk mit Ja oder Nein beantworten zu lassen. Immer wieder tauchen auch sozialpolitisch hoch relevante Fragen als Gegenstand von Volksabstimmungen auf. So wurde beispielsweise am 5. Juni 2016 über die vorgeschlagene Einführung eines „bedingungslosen Grundeinkommens“ abgestimmt – und auch wenn die große Mehrheit derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, gegen den Vorstoß votiert haben, es war durchaus ein Achtungserfolg für die Anhänger dieses radikalen Ansatzes und im Vorfeld wurde in der Öffentlichkeit (auch in Deutschland) intensiv berichtet und diskutiert. Vgl. dazu den Beitrag Mit dem Herz dafür, aber mit dem Kopf dagegen? Oder mit dem Verstand dafür, aber ohne Herz? Das „bedingungslose Grundeinkommen“ ist (nicht) krachend gescheitert vom 7. Juni 2016.

Nun gab es eine weitere sozialpolitisch hoch relevante Volksabstimmung in der Schweiz: Deutliches Ja zu den Sozialdetektiven, so kann man es am heutigen Abstimmungssonntag zur Kenntnis nehmen: »64,7 Prozent sind für die Überwachung von Versicherten. Die Gegner warnen nun vor Schlafzimmer-Spionen.«

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Streikerlaubnis auf dem Firmengelände. Also unter bestimmten Umständen, so das Bundesarbeitsgericht

Viele werden sich schon daran „gewöhnt“ haben – die regelmäßigen Streiks und Streikversuche der Gewerkschaft Verdi bei Amazon. Auch am heutigen Schnäppchentag Black Friday soll wieder zugeschlagen werden: »Verdi forderte die Mitarbeiter an den Standorten im hessischen Bad Hersfeld und im nordrhein-westfälischen Rheinberg für Freitag zum Ausstand auf. Die Gewerkschaft kämpft seit Jahren dafür, dass die Amazon-Beschäftigten einen Tarifvertrag bekommen und nach dem Tarif für den Einzel- und Versandhandel bezahlt werden. Amazon lehnt dies bislang ab«, so diese Meldung: Streik bei Amazon – und das am Black Friday. Was sagt das Unternehmen dazu? »Die Streiks am Schnäppchentag haben nach Angaben des Online-Händlers keinen Einfluss auf die Bestellungen. „Da die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter weiterhin wie geplant arbeitet, sind Kundenbestellungen vom Streik nicht betroffen“, erklärte Amazon am Freitag.«

Auch wenn man das von außen schwer prüfen kann – wenn es zu Streikaktionen bei Amazon kommt, dann muss man schon festhalten, dass sich viele Beschäftigte nicht daran beteiligen. Die will die Gewerkschaft mit den Streikenden natürlich erreichen, vor allem dann, wenn sie zur Arbeit gehen. Man kennt die Streikwachen vor einem Unternehmen – bei Amazon gab es jetzt aber einen Konflikt, weil die Streikenden die anderen Mitarbeiter auf betriebseigenem Gelände angesprochen haben. Das wollte das Unternehmen untersagen. Mit diesem Ansinnen ist Amazon aber vor dem Bundesarbeitsgericht gescheitert. Streiks auf dem Betriebsgelände sind legal – so ist eine der vielen Meldungen zu der neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts überschrieben. Wie immer bei juristischen Entscheidungen muss man aber genau hinschauen, was wirklich geurteilt wurde. 

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