Neben den vielen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine vor allem im vergangenen Jahr kommen jetzt auch wieder mehr Asylbewerber – und eine der drängenden Fragen lautet: Wo sollen sie wohnen?

Im vergangenen Jahr sind rund 1,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer nach Deutschland gekommen – vor allem im Frühjahr 2022 waren es Hundertausende, die als Kriegsflüchtlinge Schutz gesucht und bekommen haben (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Gekommen, um (nicht) zu bleiben. Was wir über die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (nicht) wissen vom 16. Juli 2023). Ein bedeutsamer Aspekt bei der Bewältigung dieser einzigartigen Herausforderung war das enorme zivilgesellschaftliche Engagement und vor allem die außerhalb des üblichen Asylsystems laufende Behandlung der Kriegsflüchtlinge, vor allem die vielen privaten Unterkünfte, die für die Unterbringung der Menschen zur Verfügung gestellt wurden.

Dabei etwas in den Schatten geraten sind die „normalen“ Flüchtlinge, die als Asylbewerber aufschlagen. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 244.132 Asylanträge gestellt, darunter waren 217.774 Erstanträge auf Asyl. In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres 2023 wurden bereits über 162.000 Asylanträge gestellt (darunter mehr als 150.000 Erstanträge).

mehr

Sozialwohnungsnot: 50 Mrd. Euro für einen Bauwumms oder braucht es etwas anderes, um die neue alte soziale Frage anzugehen?

Wenn es um die sozialpolitisch relevante Frage einer ausreichenden Versorgung mit Wohnraum geht, dann sprechen wir nicht über Stilfragen der Wohnungsausstattung oder der Komfortintensität, sondern es geht um einen seit Jahren zunehmenden Mangel an Wohnraum überhaupt, jedenfalls in bestimmten Städten und Regionen, in Verbindung mit einer stark wachsenden Gruppe an Menschen, die bereits da sind sowie Menschen, die aus welchen Gründen auch immer zu uns kommen und einer Unterbringung bedürfen. Bereits die Versorgung derjenigen, die hier sind, mit halbwegs bezahlbaren Wohnraum gestaltet sich schwierig, die Unterbringung der vielen Menschen, die aus Fluchtgründen zu uns kommen (werden), stellt vielerorts eine immer größer werdende Zahl an Kommunen vor schwer lösbare Aufgaben. Dabei ist das hier angesprochene Problem nicht flächendeckend, sondern teilweise hochgradig konzentriert, da sowohl diejenigen, die schon da sind, bezahlbaren Wohnraum nicht gleichverteilt über die Bundesrepublik suchen und auch diejenigen, die nach Deutschland zuwandern, in bestimmten Regionen und Städten suchen. Und man sollte neben der im vergangenen Jahr wieder stark gestiegenen Zahl an Zuwanderern aus Fluchtgründen, sowohl aus der Ukraine wie auch aus den „klassischen“ Asylherkunftsländern, nicht vergessen, dass von vielen Seiten unmissverständlich eine Zuwanderung von hunderttausenden Menschen pro Jahr aus Arbeitsmarktgründen als notwendig erachtet wird – die dann aber auch Wohnraum brauchen und den ebenfalls nicht gleichverteilt über unser Land, sondern in den Regionen, in denen die Jobs zu finden sind bzw. wo die Arbeitskräfte dringend gebraucht werden.

mehr

Die „Wohnkostenlücke“ im Hartz IV-System

Seit Jahren wird hier immer wieder über das Wohnkostenproblem im Grundsicherungssystem berichtet – vgl. nur als ein Beispiel den Beitrag Und wieder einmal grüßt täglich das Murmeltier: Hartz IV und die Wohnungsfrage vom 20. Dezember 2015. Dort wurde darauf hingewiesen, dass es neben dem „Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts“ nach § 20 SGB II als zweite Säule die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung gibt. Wobei man immer genau lesen muss, denn im hier relevanten § 22 SGB II heißt es im ersten Satz: »Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.« In dem Beitrag aus dem Jahr 2015 wurde genau an dieser Stelle angemerkt: »Und da fängt der Ärger an, denn es handelt sich bei der Formulierung „angemessen“ um einen der im Sozialrecht weit verbreiteten unbestimmten Rechtsbegriffe, deren Auslegung und Infragestellung Lohn und Brot für einen ganzen Zweig der Juristerei sicherzustellen vermag.«

mehr