Im Dezember 2013 wurde schon mal ein Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aufgesetzt und unterschrieben. Und neben vielen anderen mehr oder weniger ambitionierten Vorhaben hatte man unter der Überschrift „Bezahlbare Mieten“ als Vorhaben der damals noch wirklich Großen Koalition festgeschrieben: »Damit Wohnraum insbesondere in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten bezahlbar bleibt, räumen wir den Ländern für die Dauer von fünf Jahren die Möglichkeit ein, in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Wohnraum die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken. Erstvermietungen in Neubauten sowie Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen sind davon ausgeschlossen.«
Wohnungspolitik
Renaissance der Werkswohnungen? Eine Studie sieht Bewegung in diesem Bereich, aber man muss die Kirche im Dorf lassen
Im Juli 2024 wurde hier ein Beitrag veröffentlicht, der den Finger auf eine der ganz großen sozialen Fragen unserer Tage legt: die Wohnungsnot und die Suche danach, was man machen kann, um in diesem existenziellen Bereich Verbesserungen hinzubekommen. »Über den Mangel an dann auch noch halbwegs bezahlbaren Wohnraum wird seit langem ausführlich berichtet. Und das ist nicht nur ein Problem für die vielen vom Mangel betroffenen Menschen, sondern es verstärkt die ebenfalls hinlänglich bekannte Klage über fehlende Fach- und Arbeitskräfte. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht wirklich, wenn nun wieder häufiger über ein Instrumentarium berichtet wird, bei dem der eine oder andere eher an die Zechensiedlungen des Ruhrgebiets oder die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg denkt: Werkswohnungen. Oder neudeutscher: Mitarbeiterwohnungen.« So beginnt der Beitrag, der am 12. Juli 2024 unter der Überschrift Renaissance der Werkswohnungen? Unternehmerische Wohnungsversorgung als ein durchaus hilfreicher Tropfen auf den heißen Stein der Wohnungsnot veröffentlicht wurde. Dort wurde bereits darauf hingewiesen, dass sich durchaus hier und da einiges getan hat, man aber realistisch bleiben sollte: es handelt sich eher um einen Tropfen auf dem heißen Stein der Wohnungsnot.
Zu diesem Thema wurde zwischenzeitlich eine neue, umfangreich angelegte Studie veröffentlicht. Auch die sieht einige neue Bewegungen, weist zugleich aber ebenfalls darauf hin, dass man die Erwartungen bzw. Hoffnungen nicht zu hoch hängen sollte.
Renaissance der Werkswohnungen? Unternehmerische Wohnungsversorgung als ein durchaus hilfreicher Tropfen auf den heißen Stein der Wohnungsnot
Über den Mangel an dann auch noch halbwegs bezahlbaren Wohnraum wird seit langem ausführlich berichtet. Und das ist nicht nur ein Problem für die vielen vom Mangel betroffenen Menschen, sondern es verstärkt die ebenfalls hinlänglich bekannte Klage über fehlende Fach- und Arbeitskräfte. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht wirklich, wenn nun wieder häufiger über ein Instrumentarium berichtet wird, bei dem der eine oder andere eher an die Zechensiedlungen des Ruhrgebiets oder die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg denkt: Werkswohnungen. Oder neudeutscher: Mitarbeiterwohnungen.
»Viele Firmen suchen Fachkräfte – das Unternehmen Wasserle aus Oberbayern findet immer welche. Es bietet zum Job auch eine bezahlbare Bleibe«, berichtet beispielsweise Astrid Uhr in ihrem Artikel „Mehr Sicherheit“: Mit Werkswohnungen gegen den Fachkräftemangel. „Das Haus, in dem ich mit meiner Familie wohne, hat mein Chef gemietet“, sagt Joszef Reti. Der gebürtige Rumäne fühlt sich sehr wohl in der Gemeinde Hurlach im Landkreis Landsberg. Als Vorarbeiter bei der Gebäudereinigung Wasserle im oberbayerischen Kaufering zahlt er fix 600 Euro Miete inklusive Nebenkosten für rund 100 Quadratmeter. Dann bleiben ihm noch 1.600 Euro übrig im Monat.
Auf der Rutschbahn in eine seit langem absehbare Verschärfung der Wohnungsnot
»Bereits in den Jahren vor 2022 war es nicht gelungen, gemäß den jeweiligen politischen Zielsetzungen deutlich über 300.000 Wohnungen pro Jahr fertigzustellen und ausreichend viel und bezahlbaren Wohnraum gemäß der bestehenden Nachfrage zur Verfügung zu stellen. Durch den Ukrainekrieg haben sich die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau in 2022 nun deutlich verschlechtert, aber gleichzeitig hat sich infolge der kriegsbedingten Zuwanderung die Nachfrage nach Wohnraum noch über dem Niveau des Jahres 2015 verstärkt. Das ambitionierte Ziel des Neubaus von jährlich 400.000 Wohnungen, von denen gemäß der Ampel-Regierung 100.000 Sozialmietwohnungen sein sollen, erhält durch die reale Entwicklung eine höhere Dringlichkeit und Bedeutung.« So beginnen die Forderungen des Bündnis „Soziales Wohnen“, die am 12. Januar 2023 veröffentlicht wurden. Kein Druckfehler: Anfang 2023 war das. Nicht Anfang 2024.
