Hartz IV: Von angeblich fehlenden Anreizen, arbeiten zu gehen, aber auch Tageskalorien in imaginären Warenkörben, die durch abgerundete Statistiken ersetzt wurden. Oder: Wie viel darf es denn sein?

So sieht sie aus in diesen Tagen, eine dieser so typischen Schlagzeilen der BILD-Zeitung. Und direkt darunter wird die Hauptbotschaft transportiert. »Experten kritisieren: Für viele Stütze-Empfänger lohnt es sich gar nicht mehr zu arbeiten.« Erneut, werden viele an dieser Stelle denken, spielt man die unten gegen die aus, die noch weiter unten stehen. Und der BILD-Mann Dirk Hoeren kommentiert die Berichterstattung seiner Zeitung so: »Auch zehn Jahre nach der Einführung bleibt Hartz IV ein Stein des Anstoßes. Für die einen ist es zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel. Für Millionen Arbeitnehmer, die das System Jahr für Jahr mit Milliarden Steuern am Laufen halten, ist es die Einladung zum bezahlten Nichtstun. Selbst Facharbeiter kommen beim Blick auf den Gehaltszettel ins Grübeln. Mit Hartz und Nebenjobs würden viele mehr herausbekommen.« Ach ja.

Die BILD-Zeitung hat hier etwas aufgegriffen und – formulieren wir es mal nett – „zielgruppengerecht“ zu verpacken versucht, was ein grundsätzliches Problem im und vor allem über das Grundsicherungssystem hinaus ist: Es geht um Bruttoschwellen und Durchschnittsentgelte. Ja, das hört sich technisch an, ist aber ein mehr als handfestes Thema. Für das Jahr 2012 hat dies Johannes Steffen, der das „Portal Sozialpolitik“ betreibt, in einer wahren Fleißarbeit, die alle Kreise und kreisfreien Städte umfasst, aufgearbeitet: Bruttoschwellen und Durchschnittsentgelte 2012. Wohngeld leistet kaum einen Beitrag zur Überwindung von »Hartz IV«. Worum geht es genau?

»Um sich aus der Harz-IV-Abhängigkeit zu lösen, müssen alleinstehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte durch abhängige Beschäftigung eine bestimmte Entgelthöhe erzielen (bedarfsdeckende Bruttoschwelle). Die Chancen hierfür hängen neben vielen anderen Faktoren auch vom regionalen Lohnniveau ab (Durchschnittsentgelte). Die unterschiedliche Höhe der Bruttoschwellen wiederum wird maßgeblich bestimmt durch die regional stark schwankenden Kosten für Unterkunft und Heizung.«

Offensichtlich ist dieser allgemeine Zusammenhang: Bedingt durch hohe Kosten der Unterkunft in einer bestimmten Region kommt es zu hohen Bruttoschwellen, die aber in der Regel mit hohen regionalen Durchschnittsentgelten korrespondieren – und umgekehrt. Aber:

»Entscheidend sind aber nicht die absoluten Werte, sondern deren prozentuales Verhältnis: Je höher der Anteil der Bruttoschwelle im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt aller Beschäftigten ausfällt, umso schwieriger wird sich insgesamt die Überwindung der Hartz-IV-Abhängigkeit alleine durch Aufnahme bzw. Ausweitung abhängiger Beschäftigung auf dem regionalen Arbeitsmarkt gestalten.«

Steffen kommt zu diesem Ergebnis: »Im Bundesdurchschnitt betrug der Anteil des Schwellen-Brutto am Durchschnittsentgelt 52,2% (51,8% im Westen einschließlich Berlin und 60,5% im Osten). Je höher der Anteilswert ausfällt, um so schwerer wird es Leistungsberechtigten c.p. fallen, das erforderliche Entgeltniveau auf dem regionalen Arbeitsmarkt zu erzielen und sich dadurch aus der Hartz-IV-Abhängigkeit zu lösen.«

Beispiel: Das Durchschnittsentgelt lag 2012 in Westdeutschland (mit Berlin) bei 2.606 Euro im Monat. Der bedarfsdeckende Bruttomonatslohn für einen Alleinstehenden belief sich auf 1.349 Euro pro Monat. Genau dann ist die Schwelle erreicht, aber der man aus dem Hilfeanspruch rauswächst.

Johannes Steffen identifiziert eine zentrale Schwachstelle, die am Übergang zwischen Hilfebedürftigkeit und dem Bestreiten der Existenz aus eigenem Erwerbseinkommen zu verorten ist (und aus die die BILD-Zeitung natürlich nicht hinweist, würde es doch gewissermaßen eine Überforderung der Zielgruppe darstellen):

»Um die Chancen zur Überwindung der Hartz-IV-Abhängigkeit durch die Erzielung von Erwerbseinkommen zu erhöhen, ist u.a. eine durchgreifende Reform des Wohngeldes erforderlich. Denn bei einem Arbeitsverdienst in Höhe der hier ermittelten Bruttoschwellen haben Single-Haushalte durchweg keinen Wohngeldanspruch mehr. Das Wohngeld leistet damit zur Zeit keinen Beitrag zur Überwindung der Fürsorgeabhängigkeit von alleinstehenden Erwerbstätigen. Ein erhöhtes Wohngeld würde die Bruttoschwellen hingegen merklich senken. Bestandteile einer Wohngeldreform müssten
– die Wiedereinführung des Heizkostenzuschusses und
– die Erweiterung der Werbungskosten bei der Wohngeldberechnung spiegelbildlich zur Ausgestaltung des Erwerbstätigen-Freibetrages im SGB II
sein. Der Erwerbstätigen-Freibetrag beläuft sich bei Alleinstehenden aufs Jahr gerechnet derzeit auf bis zu 3.600 Euro – die beim Wohngeld zu berücksichtigenden Werbungskosten sind hingegen auf 1.000 Euro begrenzt. Eine Harmonisierung der Beträge könnte vielen Beschäftigten den Gang zum Jobcenter ersparen.«

Das ganze Thema verdeutlich nicht nur die Komplexität des fragmentierten Hilfesystems, sondern auch zwei grundsätzliche Probleme im und um das Grundsicherungssystem herum:
Zum einen – so auch die simple Stoßrichtung des BILD-Ansatzes, versucht man die Niedriglöhner an der Grenze zur Hilfebedürftigkeit gegen die auszuspielen, die Hilfeleistungen beziehen. Mit der Botschaft, die auch Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft als „Experte“ zitiert unterstützt: Die Hartz IV-Leistungen seien zu hoch, um einen „Anreiz“ zu geben, zu den Bedingungen zu arbeiten, die da unten herrschen. Man könnte natürlich auch auf die Idee kommen zu fragen: Ist das nicht vielmehr ein Problem, dass viele Menschen zu offenbar sehr niedrigen Löhnen arbeiten (müssen), von denen man seine Existenz nicht bestreiten kann oder kein fühlbarer Abstand zu den Transferleistungsempfängern mehr besteht?

Die weitaus folgenreichere Problematik: Der große Bereich der Niedrigst- und Niedrigeinkommen erklärt neben anderen Gründen auch, warum die Politik eine aus fachlicher Sicht möglicherweise gut begründbare Anhebung der Regelleistungen scheut wie der Teufel das Weihwasser. Denn eine Anhebung um 50 oder x Euro würde viele in den Aufstockungsbereich des Hartz IV-Systems reinziehen von der Anspruchsseite her gesehen.

Mit einer damit eng verbundenen Grundsatzfrage beschäftigt sich Lisa Caspari in ihrem Artikel Definiere Existenz und Minimum und sie spricht einen wunden Punkt an bei der Frage, wie man das festlegt, was als „soziokulturelles Existenzminimum“ zu definieren ist und damit die Leistungen determiniert: »Was braucht ein Mensch zum Leben? Früher errechneten Experten die nötigen Tageskalorien und packten Kartoffeln in imaginäre Warenkörbe. Heute runden sie Statistiken ab.« Eine der zentralen Kritikpunkte in der Hartz IV-Diskussion ist immer wieder die – behauptete – zu niedrige Höhe der Regelleistungen. Aus fachlichen Gründen müssten die Leistungen höher ausfallen. Und erst vor kurzem war diese Frage Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung, was in diesem Blog am 9. September 2014 behandelt worden ist: Das Bundesverfassungsgericht grummelt, beißt aber (noch) nicht. Zur Entscheidung über die Bestimmung der Höhe der Regelbedarfsleistungen im Grundsicherungssystem. Das Bundesverfassungsgericht ist in seiner jüngsten Entscheidung auch auf die von Caspari in ihrem Artikel angesprochene und durchaus fragwürdige Vermischung von Warenkorb- und Statistik-Modell bei der Bestimmung des Existenzminimums eingegangen, wenn auch nicht zur Freude der Kritiker am bestehenden System:

»Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehindert, aus der Verbrauchsstatistik nachträglich einzelne Positionen – in Orientierung an einem Warenkorbmodell – wieder herauszunehmen. Die Modifikationen des Statistikmodells dürfen allerdings insgesamt kein Ausmaß erreichen, das seine Tauglichkeit für die Ermittlung der Höhe existenzsichernder Regelbedarfe in Frage stellt; hier hat der Gesetzgeber die finanziellen Spielräume für einen internen Ausgleich zu sichern. Derzeit ist die monatliche Regelleistung allerdings so berechnet, dass nicht alle, sondern zwischen 132 € und 69 € weniger und damit lediglich 72 % bis 78 % der in der EVS erfassten Konsumausgaben als existenzsichernd anerkannt werden. Ergeben sich erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Deckung existenzieller Bedarfe, liegt es im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, geeignete Nacherhebungen vorzunehmen, Leistungen auf der Grundlage eines eigenen Index zu erhöhen oder Unterdeckungen in sonstiger Weise aufzufangen.«

So weit das Bundesverfassungsgericht. Das sind eben nicht nur, wie es scheinen mag, technische Fragen, sondern letztendlich geht es um ein normatives Grundsatzproblem: Wie viel soll es denn sein und mit Blick auf die Interdependenzen mit dem Arbeitsmarkt und den dort herrschenden Verhältnissen verengt sich das dann auf die maßgebliche Frage: Wie viel darf es denn sein? Und diese Frage erklärt in sich dann schon die Antworten, die bislang (nicht) gegeben werden (können/dürfen).

Um abschließend wieder an den Anfang des Beitrags zurückzukommen: Die BILD-Zeitung und andere Interessierte sollten sich einmal die vorliegenden Daten beispielsweise des IAB zur „Konzessionsbereitschaft“ von Hartz IV-Empfängern anschauen, eine auch sehr niedrig entlohnte Arbeit an- und aufzunehmen. Dann erübrigt sich eine so billige Polemik nach unten.

Das deutsche „Beschäftigungswunder“ im europäischen Vergleich. Immer auch eine Frage des genauen Hinschauens

Immer diese Zahlen. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung hat eine neue Studie veröffentlicht, die für alle interessant ist, die sich mit dem „Jobwunder“ Deutschland beschäftigen: Europa-Ranking: Hohe Erwerbstätigenquote, aber auch sehr viel kurze Teilzeit in Deutschland – so kann man eine der Hauptaussagen der Studie zusammenfassen.
»Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland erreicht einen Höchststand. Doch der Anteil von Teilzeit- oder Minijobs ist höher als in anderen europäischen Ländern. Stellt man das in Rechnung, fällt Deutschland bei der Erwerbstätigenquote im europäischen Vergleich von Position fünf auf Position elf ab. Insbesondere viele Frauen arbeiten weniger, als sie möchten.«
Man muss eben genauer hinschauen: Ich hatte zu diesem Thema im Dezember 2014 einen passenden Beitrag auf dieser Seite gepostet: „Irre Beschäftigungseffekte“, „wirklich tolles Land“: Wenn Ökonomen sich überschlagen, lohnt ein Blick auf die Zahlen und dort auf das Auseinanderlaufen der Entwicklung bei der Zahl der Arbeitnehmer und des geleisteten Arbeitsvolumens hingewiesen.

Auf den ersten Blick beeindruckend: Von 33 europäischen Ländern landet Deutschland gemessen an der Erwerbstätigenquote auf Platz 5. Aber: Die nominelle Erwerbstätigenquote beruht auf einer reinen Personenzählung ohne zwischen Vollzeit- und Teilzeittätigkeiten zu unterscheiden.
Sven Schreiber hat nun in seiner IMK-Studie eine korrigierte Erwerbstätigenquote errechnet, die nicht allein die Zahl der Erwerbstätigen, sondern auch deren Arbeitszeit berücksichtigt. Wenn man das macht, dann steht Deutschland gemessen an der korrigierten Erwerbstätigenquote deutlich schlechter da, im europäischen Vergleich rutscht man ab auf nur noch Platz elf.
Vor allem zwei Faktoren tragen zu diesem Ergebnis bei:

»Erstens gibt es einen hohen Anteil an Teilzeitarbeit, zweitens arbeiten die Teilzeitbeschäftigten vergleichsweise kurz. In Deutschland arbeitet etwa ein Viertel der Beschäftigten in Teilzeit. Höher fällt der Anteil nur in den Niederlanden und der Schweiz aus.«

Viel Teilzeit und die dann auch noch kurz – das lässt sich auch erklären:
„Minijobber machten etwa die Hälfte der gesamten Teilzeitbeschäftigten in Deutschland aus.“ Da ist sie wieder, die deutsche Besonderheit der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse.
Insofern kann auch diese Aussage nicht überraschen:

»Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes gelten 3,1 Millionen Menschen in Deutschland als „unterbeschäftigt“, das heißt sie sind zwar erwerbstätig, haben aber den Wunsch nach zusätzlichen Arbeitsstunden und stehen für diese auch zur Verfügung. Davon sind 1,7 Millionen in Teilzeit beschäftigt. Bei den Teilzeitbeschäftigten handelt es sich überwiegend um Frauen«, so die Hans-Böckler-Stiftung in ihrer Pressemitteilung zur neuen Studie.

Schauen wir auf die Seite des Statistischen Bundesamtes, dann finden wir eine Meldung vom 8. Januar 2015 mit dieser Überschrift: Ungenutztes Arbeits­kräfte­potenzial: 6,3 Millio­nen Men­schen wollen (mehr) Arbeit. Dieses „ungenutzte Arbeitskräftepotenzial“ setzt sich zusammen aus 2,2 Millionen Erwerbslosen, 1,0 Millionen Personen in Stiller Reserve und 3,1 Millionen Unterbeschäftigten. Und man kann der Meldung entnehmen: Von den 1,7 Millionen Unterbeschäftigten in Teilzeit waren 73 % weiblich. Wie immer im Leben gibt es zwei Seiten der Medaille, deshalb der Vollständigkeit halber: »Den 3,1 Millionen Unterbeschäftigten stand eine deutlich kleinere Zahl Erwerbstätiger gegenüber, die weniger arbeiten wollten: Diese insgesamt 870.000 sogenannten Überbeschäftigten haben den Wunsch, ihre Arbeitsstunden zu reduzieren, und sind bereit, ein entsprechend verringertes Einkommen hinzunehmen.«

Diese Hinweise passen auch zu einer Aussage aus der neuen IMK-Studie: »Drei Viertel der Befragten in der Arbeitskräfteerhebung gaben an, dass sie entweder keine Vollzeitstelle finden konnten oder aus familiären Gründen – etwa der Betreuung von Kindern und Angehörigen – Teilzeit arbeiten.«

Die Studie im Original:

Sven Schreiber: Erwerbstätigkeit in Deutschland im europäischen Vergleich (= IMK Report 103). Düsseldorf: Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), 2015

Islamisierung des Abendlandes? Entwarnung. Eher besteht die Chance auf eine Re-Christianisierung von Sachsen, denn die Einwanderung ist überwiegend katholisch. Deutschland wird christlicher – und jünger

Es hatte ja schon immer was, dass gerade in Sachsen zehntausende Menschen auf die Straßen gehen, um gegen eine angebliche Islamisierung des christlich geprägten Abendlandes zu protestieren – nicht nur aufgrund der bekannten Tatsache, dass sich der Ausländeranteil in Sachsen eher im molekularen Bereich bewegt, sondern auch hinsichtlich des „christlichen Abendlandes“: Nur knapp ein Viertel der Sachsen selbst sind überhaupt noch konfessionell gebunden. Davon sind zwei Drittel Protestanten. Und die sollten jetzt eher „Angst“ haben vor einer Re-Katholisierung, würden denn die Zuwanderer zu ihnen kommen und nicht einen großen Bogen um Sachsen machen. Das kann man dem neuen Migrationsbericht der Bundesregierung entnehmen: Einwanderung ist katholisch, so die zusammenfassende Berichterstattung in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung.

Wer das zahlenschwere Original lesen möchte: Migrationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Bundesregierung (Migrationsbericht 2013).

Eine klare Feststellung mit Blick auf die Daten lautet:

»Zuwanderung nach Deutschland … kommt mit großem Abstand vor allem aus den christlich-katholisch geprägten Staaten Osteuropas.«

Die Zuwanderungszahlen sind imposant:

Insgesamt sind im Jahr 2013 etwa 1,2 Millionen Menschen nach Deutschland gezogen. So viele Menschen wie seit 20 Jahren nicht mehr. Gegenüber 2012 waren es noch einmal 150.000 Menschen mehr. Unterm Strich ist die Bevölkerung um 430.000 Menschen gewachsen. Denn es verließen das Land auch so viele Menschen wie lange nicht – etwa 800.000.

Nicht nur für die Pegida-Anhänger interessant:

»Mehr als 75 Prozent der Zuwanderer stammen aus europäischen Ländern. Die tiefkatholischen Polen stellen mit 16 Prozent die größte Gruppe. Es folgen die christlich-orthodoxen Rumänen und die Italiener. 51 Millionen der mehr als 60 Millionen Italiener bekennen sich zum katholischen Glauben.
Hinzu kommen Menschen aus den krisengebeutelten Mittelmeerländern Spanien und Griechenland. Meist christliche, zudem junge und gut ausgebildete Fachkräfte«

»Deutschland wird also christlicher durch Zuwanderung. Und jünger.« So eine Schlussfolgerung von Thorsten Denkler in seinem Artikel. Der letzte Aspekt ist auch relevant:

»Nach dem Bericht der Bundesregierung waren im Jahr 2013 zwei Drittel der Zuwanderer unter 45 Jahre alt. Bundesweit sind nicht einmal mehr die Hälfte der Menschen unter 45.«

Aber wie sieht es denn bei den Asylbewerbern aus? Wenigstens hier „schlechte“ Nachrichten für diejenigen, die Interesse haben, ein bedrohliches Gebirge an die Wand zu werfen? Die Asylzahlen für 2014 liegen schon vor. Danach ergibt sich das folgende interessante Bild:

»Im vergangenen Jahr wurden doppelt so viele Asylanträge gestellt wie im Jahr 2013, nämlich etwa 203.000 statt 110.000. Doch auch hier gilt: Ein großer Teil der Antragsteller kommt aus überwiegend christlich geprägten europäischen Nicht-EU-Staaten wie beispielsweise Serbien, Mazedonien oder der Ukraine. Und aus aktuellen Konfliktgebieten wie Syrien hat Deutschland bevorzugt Christen aufgenommen.«

Und noch eine letzte Zahl für die Pegida- und sonstigen Krampfmuffel: In Sachsen beträgt der Anteil der Muslime an der Bevölkerung sensationelle 0,1%. Macht euch locker.

Aber wieder zurück zum eigentlichen Thema, denn die Zahlen zeigen natürlich auch und gerade bei nüchterner Betrachtung, vor welchen Herausforderungen die deutsche Gesellschaft steht und was sie zu bewältigen hat. Höchste Zuzugsrate in Deutschland seit 1992, so hat FAZ in ihrer Online-Ausgabe den Artikel über den Migrationsbericht überschrieben.

»Die Statistiker legten noch keine detaillierten Zahlen für 2014 vor. Die im Migrationsbericht aufgeschlüsselten Details für 2013 zeigen aber, dass unverändert die große Mehrheit der Zugewanderten aus Staaten der Europäischen Union (EU) kommt. Seit 1996 ist Polen das Hauptherkunftsland. Das dürfte sich 2014 geändert haben. Nach den Zahlen für die ersten fünf Monate 2014 führten Rumänen (36.200), Polen (22.700), Italiener (15.100), Bulgaren (13.500) und Kroaten (10.800) die Zuwandererliste aus der EU an. Ins Gewicht fällt aber auch der Bürgerkrieg in Syrien: Bis Mai 2014 waren fast 16.000 Syrer zugewandert, die drittgrößte Zuwanderergruppe nach Rumänen und Polen. Diese Entwicklung dürfte sich im Rest des Jahres fortgesetzt haben, da die Zahl der Asylbewerber aus Syrien weiter stieg.«

Der entscheidende Punkt: Es handelt sich um ein überaus vielgestaltiges Zuwanderungsuniversum. Da sind die vor Krieg und Terror flüchtenden Menschen, die vorübergehend Zuflucht suchen, da gibt es die Asylbewerber, die Zuwanderer aus Osteuropa auf der Suche nach einer Beschäftigung, wobei das Spektrum von den osteuropäischen Krankenhausärzten bis hin zu den ungelernten Wanderarbeitern reicht. Da sind die Menschen, die über den Familiennachzug hierher kommen. Wir haben es also mit ganz unterschiedlichen Fallkonstellationen zu tun, auf die man auch unterschiedlich eingehen muss. Gesellschaftspolitisch relevant und mit Blick auf das immer auch konfliktbehaftete Potenzial der Zuwanderungsprozesse prioritär sind in diesem Zusammenhang alle Maßnahmen, die auf eine möglichst schnelle und gelingende Integration abstellen, also neben der Unterbringungsfrage vor allem der Zugang zu Sprach- und Integrationsangeboten sowie – nicht nur, aber denen ganz besonders – die Ermöglichung eines schnellen Übergangs in Bildung und Ausbildung bei den jungen Flüchtlingen. Natürlich konfligiert das mit anderen offen oder unausgesprochenen Zielen der Gestaltung des Alltags gerade bei den Asylbewerber, den die von oben verordnete temporäre Nicht-Aktivität, der blockierte Zugang zu Arbeit und Ausbildung soll verhindern, dass Anreize gesetzt werden, dass noch mehr kommen. Aber man kann es drehen und wenden wie man will: Viele gerade der jüngeren Flüchtlinge, die seit einiger Zeit wieder verstärkt nach Deutschland kommen, werden lange, möglicherweise für immer hier bleiben, auch wenn ihnen formal kein Asylanspruch zugebilligt wird. Wenn das aber so ist, muss man alles dafür tun, dass nicht durch unterlassene oder zeitlich aufgeschobene Integrationsanstrengungen des Aufnahmelandes individuelle und gesellschaftliche Folgekosten produziert werden, die um ein Vielfaches höher liegen werden als die Investitionskosten frühzeitiger Hilfestellungen.

Das ist alles leichter gesagt als praktisch umzusetzen, denn wir bewegen uns in einem föderalen System, wo sehr viele Energien aufgesogen werden vom schwarzen Loch der Zuständigkeitsfrage. Und alle wollen die Rechnung oder Teile davon an andere Akteure weiterreichen. Es fehlen gepoolte Ansätze, beispielsweise ein aus unterschiedlichen Töpfen gespeistes Integrationsbudget, mit dem man dann vor Ort flexibel und an die Gegebenheiten angepasst agieren könnte.

Ein Teil der „höheren“ Politik, also auf der Bundesebene, scheint sich hingegen zu fokussieren auf ein „Einwanderungsgesetz“ – man könnte auch von verengen sprechen: »In der Koalition wird daher darüber diskutiert, erstmals ein Einwanderungsgesetz zu verfassen. Während Teile der Union darin vor allem die bestehenden Regelungen übersichtlich bündeln wollen, will die SPD auch weitere Anreize für Zuwanderung setzen. Die SPD will bis Ende Februar ein Positionspapier vorlegen. In der Union war CDU-Generalsekretär Peter Tauber mit dem Vorschlag eines Einwanderungsgesetzes auf Kritik gestoßen.« Man darf und muss an dieser Stelle aber darauf hinweisen, dass es nicht gelingen wird, Zuwanderung eingebettet in die eigenen Interessen vollständig oder auch nur überwiegend zu steuern, denn Deutschland ist bekanntlich keine Insel oder abgeschottetes Staatsgebilde. Die Flüchtlinge und auch viele Asylbewerber werden auch bei einem Punktesystem für erwünschte Zuwanderer zu uns kommen bzw. es versuchen und auch viele Armutsflüchtlinge aus den osteuropäischen Notstandsgebieten der EU werden weiterhin das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union in Anspruch nehmen. Zuwanderung bleibt zu einem gewissen Grad nicht-planbar, chaotisch, zeitversetzt und in Wellen kommend. Und auch diesen Menschen muss man Chancen eröffnen, wollen wir nicht abrutschen in eine höchst diskussionswürdige utilitaristisch motivierte Menschenselektion bei gleichzeitigem Aufhäufen sozialer Konfliktpotenziale durch „die anderen“, die man nicht zu „brauchen“ meint und die man abschrecken und loswerden will.