Das Tarifeinheitsgesetz ante portas – Andrea Nahles (und die SPD) allein zu Haus? Vom doch gefährdeten Streikrecht und mehr statt weniger Streiks

In wenigen Tagen wird der Deutsche Bundestag über das „Tarifeinheitsgesetz“ entscheiden – und so, wie es derzeit aussieht, wird die übermächtige große Koalition das Gesetz verabschieden.
Der Deutsche Bundestag schreibt mit Blick auf den 22. Mai 2015 in seiner Vorabberichterstattung:

»Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der einstündigen abschließenden Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Tarifeinheit (18/4062). Ziel der Vorlage ist es laut Bundesregierung, „die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern“. Diese werde gefährdet, wenn in einem Unternehmen mehrere Gewerkschaften für eine Berufsgruppe Tarifabschlüsse durchsetzen wollten und es dabei zu „Kollisionen“ komme, die der Aufgabe der Ordnung des Arbeitslebens nicht mehr gerecht werden könnten, so die Regierung. Dagegen wendet sich sowohl ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/4184), die in dem Tarifeinheitsgesetz einen „Verfassungsbruch mit Ansage“ sieht, als auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/2875), die durch die geplante gesetzliche Tarifeinheit die Existenzberechtigung von Gewerkschaften infrage gestellt sieht. Beide Anträge werden ebenfalls abschließend beraten.«

Die Kritiker des Tarifeinheitsgesetzes haben immer wieder als einen ihrer zentralen Kritikpunkte darauf hingewiesen, dass durch dieses Gesetz das Streikrecht eingeschränkt wird, was die zuständige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bislang stets verneint hat. Nun aber hat die Bundesregierung zum ersten Mal zugegeben, dass mit dem Gesetz zur Tarifeinheit das Streikrecht eingeschränkt wird. Und dieser Punkt ist verfassungsrechtlich von größter Bedeutung. Zumindest berichtet das Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung in seinem Artikel Regierung schürt Zweifel am Tarifgesetz. Er bezieht sich auf eine Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Anette Kramme (SPD), auf eine Kleine Anfrage der Grünen.

Und hier der entscheidende Passus aus dem Artikel:

»Die Grünen-Arbeitsmarktpolitikerin Beate Müller-Gemmeke hatte wissen wollen, ob die Arbeitsgerichte künftig auf der Grundlage des geplanten Gesetzes einen Streik als „unverhältnismäßig“ untersagen können. Denn der Kern des Gesetzes wird sein, dass im Falle rivalisierender Gewerkschaften in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gelten soll, die dort die meisten Mitglieder hat. Als „unverhältnismäßig“ gilt in der Rechtsprechung ein Streik unter anderem dann, wenn er auf ein Ziel gerichtet ist, das mit ihm gar nicht erreicht werden kann. Staatssekretärin Kramme antwortete den Grünen: Die Prüfung eines Streiks durch ein Gericht „kann ergeben“, dass dieser „unverhältnismäßig sein kann, soweit ein Tarifvertrag erzwungen werden soll, dessen Inhalte evident nicht zur Anwendung kommen“.«

Die Koalition will das Gesetz am kommenden Freitag im Bundestag verabschieden. Fast alle Berufsgewerkschaften haben eine Klage dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Und sie werden das mit guten Erfolgsaussichten machen können. Aber – bis es zu einer entsprechenden Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts kommen kann und wird, geht einige Zeit ins Land und für die eine oder andere Sparten- bzw. Berufsgewerkschaft kann das existenzbedrohende Folgen haben.

Der Marburger Bund hat dazu übrigens den folgenden Tweet abgesetzt:

»Nahles in der „Allgemeinen Zeitung“ (Mainz) zum ‪#‎Tarifeinheitsgesetz‬: „Die Mehrheit ist noch nicht sicher. Das liegt aber nicht an der SPD.“«

Wenn dem so sein sollte, dann sollte der eine oder andere Sozialdemokrat noch mal ganz fest in sich gehen. Ansonsten wird am Freitag, wenn im Bundestag die Abstimmung ansteht, ein weiterer Treppenwitz der Geschichte geschrieben werden: Eine sozialdemokratische Arbeitsministerin beschädigt das Streikrecht und diese Beschädigung wird sich nicht nur gegen die renitente Lokführergewerkschaft GDL richten, sondern die Gewerkschaften insgesamt treffen. Man kann sich schon vorstellen, beim wem dann am Ende der Woche die Sektkorken knallen werden. Traurig. Vielleicht aber auch nur Ausdruck der Tatsache, was passiert, wenn man kein festes Wertefundament (mehr) hat, von dem aus man Politik gestaltet.

Und es gibt noch weitere, nur auf den ersten Blick technisch daherkommende Aspekte zu berücksichtigen: Joachim Jahn berichtet in seinem Artikel „Untaugliche Tarifeinheit“ aus der Print-Ausgabe der FAZ vom 13.05.2015: »Arbeitsrichter erwarten mehr statt weniger Streiks.«

Wie das? Wurde dem interessierten Bürger nicht gerade das Gegenteil versprochen, beispielsweise durch die „Zähmung“ der renitenten Lokführer?

»Das geplante Gesetz zur Tarifeinheit stößt bei jenen auf vernichtende Kritik, die es anwenden müssen – den Arbeitsrichtern. „Völlig illusorisch“ sei die Erwartung der Politik, dass Arbeitsgerichte dann im Eilverfahren Streiks verbieten könnten, sagte der Vorsitzende des Bundes der Arbeitsrichter, Joachim Vetter«, berichtet Jahn. Warum das?

Die Erwartung der Politik, dass Arbeitsgerichte im Eilverfahren Streiks verbieten könnten, habe die Koalition nicht in das Gesetz selbst hineingeschrieben, sondern in dessen Begründung versteckt. „Ausführungen in Gesetzesbegründungen haben aber keine Bindungswirkung für die Gerichte“, wird Vetter in dem Artikel zitiert.

Ein weiterer Grund für die ablehnende Einschätzung des Arbeitsrechtlers:

»Nicht praktikabel sei auch die Erwartung, dass Richter bei einem Antrag auf ein Streikverbot feststellen können, welches jeweils die größere Gewerkschaft sei. Denn darüber müssten Arbeitsrichter in Eilverfahren innerhalb von Stunden oder Tagen entscheiden. Doch dürften Arbeitgeber ihre Beschäftigten gar nicht nach ihrer Mitgliedschaft fragen.«

In welchen Umsetzungsabgründen wir mit dem neuen Gesetz geraten würden, kann man auch an dem folgenden Punkt erkennen – hinsichtlich der gerade nicht simplen Frage, was denn eigentlich ein „Betrieb“ sei:

»Zu zahlreichen Streitigkeiten wird es nach Vetters Einschätzung ferner darüber kommen, wann ein „Betrieb“ vorliegt. Dieser stellt nämlich dem Gesetz zufolge den Maßstab dafür da, welche Arbeitnehmerorganisation die Mehrheit oder Minderheit vertritt; er wird dort aber nicht definiert. Sollte man sich nach den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes richten, wäre überdies zu klären, was für „Betriebsteile“ und „gewillkürte Betriebe“ gelte.«

Es wird sogar die Vorhersage gewagt, dass am Ende mehr statt weniger Streiks zu erwarten sind:

»Der Richterverband fürchtet ohnehin, dass die Wirkung des Tarifeinheitsgesetzes nach hinten losgeht. Entgegen der Absicht von CDU/CSU und SPD werde es nämlich die Anreize zum Streik noch steigern, weil Spartengewerkschaften nun zur Durchsetzung eines eigenen Tarifvertrags erst recht um Mitglieder kämpfen müssten, um die notwendige Mehrheit in den Betrieben zu erlangen.«

Zahlreiche Akteure, darunter der Marburger Bund, die GDL und der Deutsche Beamtenbund haben zwischenzeitlich bereits angekündigt, dass sie gegen das Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen werden. Sie können sich auf diesem Weg bestätigt und gestärkt fühlen durch die folgenden Ausführungen des Arbeitsrechtlers Joachim Vetter:

»Das Tarifeinheitsgesetz hält er dagegen kaum für verfassungsmäßig. Die Verdrängung der Abkommen, die die jeweilige Minderheitsgewerkschaft abschließt, sei schon sehr problematisch. In jedem Fall unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar sei aber, dass diese sich dem Tarifvertrag der größeren Konkurrenz nur dann anschließen darf, wenn sie zuvor kollidierende Regelungen abgeschlossen hat.«

Interessant in diesem Zusammenhang auch ein Blog-Beitrag der ehemaligen stellvertretenden DGB-Bundesvorsitzenden Ursula Engelen-Kefer unter der Überschrift Streiks für die Dienstleistungsgesellschaft: Sie sieht wie andere auch eine direkte Verantwortung des derzeit durch den Bundestag getriebenen Gesetzentwurfs zur Tarifeinheit für die Eskalation der Konflikte bei der Deutschen Bahn:

»Warum sollte die Bahn ein kompromißfähiges Angebot vor allem bezüglich der Einbeziehung der Lokrangierführer vorlegen, wenn nach Verabschiedung des Gesetzes und dessen Geltung ab Juli diesen Jahres, die Streikfähigkeit der GdL gebrochen ist. Und warum sollten die GdL und ihr Vorsitzender jetzt einlenken, wenn sie nach Einführung des Tarifeinheitsgesetzes ihre tarifpolitischen Vorstellungen nicht mehr durchsetzen kann, weil ihr Streikrecht faktisch abgeschafft wurde? Warum sollte sich eine größere Gewerkschaft im Vorfeld mit der kleineren über tarifliche Regelungen einigen, wenn die kleinere auch einfach ausgeschaltet werden kann?«

Aber sie geht noch erheblich weiter. Sie sieht und begründet die Notwendigkeit einer spürbaren Aufwertung der personenbezogenen Dienstleistungen – ob bei Lokführern, Erzieherinnen oder anderen Berufsgruppen. Und de wir man ihnen nicht kampflos gewähren. »Hilfreich wäre, wenn die Bundesregierung diese notwendigen Umstrukturierungen im Gefälle von Löhnen und Arbeitsbedingungen fördern und nicht durch ein verfassungswidriges Streikverbot für Spartengewerkschaften und ihren Einsatz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den personenbezogenen Dienstleistungen einschränkt.«

Was die Kinder- und Jugendhilfe (nicht) mit einer Pommesbude gemeinsam hat

»Mitarbeiter des Jugendamts Gelsenkirchen sollen Heimkinder nach Ungarn geschickt haben, um sich durch Vermittlungsgeschäfte zu bereichern. Der Fall wird aufgerollt und zeigt: Es gibt kaum Kontrollen«, so beginnt ein Artikel von Till-R. Stoldt über die Vorgänge in Gelsenkirchen (und darüber hinaus). Bereits am 2. Mai 2015 wurde auf dieser Seite in dem Beitrag Mit Kindern und Jugendlichen Kasse machen? Der Export von Heimkindern aus Deutschland nach Ungarn und in andere Länder über den Sachverhalt berichtet. Auslöser war der Fernseh-Beitrag Mit Kindern Kasse machen? Wie Heimkinder ins Ausland verbracht werden des Politikmagazins „Monitor“ (30.04.2015, ARD-Fernsehen). Mittlerweile ist im konkreten Fall einiges klarer und darüber hinaus wird erkennbar, dass wir hier mit einem strukturellen Problem in der Kinder- und Jugendhilfe konfrontiert sind: Es geht um die Frage, wer wen wann und wo und ob überhaupt kontrolliert. Wird also nach dem Rechten geschaut, was man ja wohl zwingend erwarten darf und muss, denn es geht hier nicht um eine Pommesbude oder einen sonstigen Laden, sondern um die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, die sich in aller Regel in einer erheblichen Krisensituation befinden, außerhalb ihrer Familien.

Wir sprechen hier also über einen mehr als sensiblen Bereich, der größte Aufmerksamkeit benötigt. Zugleich handelt es sich leider um einen Wachstumsbereich: » Im Jahr 2013 haben die Jugendämter in Deutschland 42.100 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen …. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stetig zugenommen, gegenüber 2008 (32.300 Inobhutnahmen) stieg sie um 31%«, kann man beispielsweise der Meldung Mit 42.100 Inobhutnahmen neuer Höchststand im Jahr 2013 entnehmen.
Das hier zu beobachtende Grundproblem wird von Nicole Rosenbach und Anna Osius in ihrer ARD-Doku Mit Kindern Kasse machen vom Februar 2015 so auf den Punkt gebracht:

»Jeden Tag werden im Durchschnitt 100 Kinder und Jugendliche aus ihren Familien genommen und in Einrichtungen untergebracht. Die Jugendämter wollen sie vor ihren Eltern schützen und verhindern, dass sie vernachlässigt oder gar misshandelt werden. Diese „Inobhutnahmen“ sind seit 2005 um 64 Prozent gestiegen. Sie sind traumatisierend für die Seelen der Kinder. Aber nötig und sinnvoll, wenn sie zuhause wirklich in Not sind und in Heimen besser betreut werden und sich entfalten können. Die Jugendämter, die diese „Inobhutnahmen“ beschließen, sind unter Druck: Fehlentscheidungen können das Leben der Kinder und ihrer Familien zerstören. Doch sie sind allerorts überlastet. Nicht selten betreuen Mitarbeiter bis zu 90 Familien. Sie beauftragen freie Träger, sich um die Unterbringung der Kinder zu kümmern. Eine der sensibelsten Aufgaben des Staates, die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Not, ist nahezu komplett privatisiert. Der Markt der stationären Einrichtungen wächst und ist lukrativ. Ein einziger Platz in einem Heim kostet die Kommunen im Jahr rund 50.000 Euro. Doch ob dieses Geld wirklich zum Wohl der Kinder und Jugendlichen verwendet wird, wird kaum überprüft: Den Jugendämtern fehlt die Zeit und ihre Eltern sind dazu nicht in der Lage.«

Genau das muss jetzt wieder am Beispiel der Vorgänge in Gelsenkirchen leider bestätigt werden, die allerdings die Perspektive noch erweitern um den Aspekt der Tatsache, dass es offensichtlich auch keine wirklich systematische Kontrolle der Arbeit der Jugendämter gibt, denn die beiden Beschuldigten im Gelsenkirchener Fall sind der Leiter des Jugendamtes und sein Stellvertreter, also die Leitungsebene des Jugendamtes selbst. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie über das Kinderheim Sankt Josef in Gelsenkirchen, das eng mit den beiden zusammenarbeitete, mindestens ein halbes Dutzend Kinder an ein Betreuungszentrum in Ungarn vermittelt haben. Träger desselben war die Gesellschaft „Neustart“. Und was für ein praktischer „Zufall“: Die Gesellschaft „Neustart“ wurde 2004 von den beiden Leitern des Gelsenkirchener Jugendamts gegründet und 2005 an Familienangehörige überschrieben – weil die Stadt Gelsenkirchen ihnen eine solche Nebentätigkeit nicht länger gestatten wollte. Die Stadt hat dann offensichtlich danach die drei Affen gemacht – nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Bis jetzt die ganze Angelegenheit an die Öffentlichkeit gespült worden ist über die Medienberichterstattung. Und damit nicht genug: »Bekannt wurde auch, dass die beiden das Geld an ihre Gesellschaft über einen Umweg fließen ließen: über den Gelsenkirchener Kinderschutzbund, in dessen Vorstand der stellvertretende Amtsleiter saß. Auch dieses Geflecht, das derzeit die Staatsanwaltschaft durchleuchtet, wurde nicht etwa durch die kommunale Selbstkontrolle aufgedeckt, sondern durch einen Medienbericht«, so Stoldt. Übrigens: Gelsenkirchen ist Modellkommune für das Vorzeige-Projekt der Landesregierung „Kein Kind zurücklassen“.

Till-R. Stoldt gießt die grundsätzliche Problemstellung, die über Gelsenkirchen hinausweist, in seinem Artikel in diese Frageform:

»Verschicken Jugendämter ihnen anvertraute Kinder … leichtfertig durch Europa? Orientiert sich die Betreuung von Heimkindern manchmal gar weniger am Kindeswohl, dafür aber umso stärker an der Aussicht auf gute Geschäfte oder schnelle, bequeme Lösungen? Und warum wurde dieser Fall ebenso wie einige andere Fälle nicht durch staatliche Kontrolleure aufgedeckt, sondern jüngst durch einen Bericht der ARD-Sendung Monitor?«

Er berichtet, dass das offensichtliche Problem die Stadtmauern von Gelsenkirchen übersprungen und die nordrhein-westfälische Landespolitik erreicht hat und seine Ausführungen führen uns zu dem Befund, dass wir es mit einem Strukturproblem und eben nicht mit einem kommunalen Einzelfall zu tun haben:

»Im Familienausschuss des Landtages konstatierten Ministerin Ute Schäfer (SPD), aber auch Sprecher aller Fraktionen nun ein verhängnisvolles Defizit an Kontrollen bei pädagogischen Maßnahmen im Ausland. Und das müsse schnell behoben werden. Schließlich scheint es kein Einzelfall zu sein, dass Jugendliche ohne therapeutischen Grund aus ihrer vertrauten Umgebung herausgerissen und in die Fremde verpflanzt werden.
Hans Meyer, Leiter des westfälischen Landesjugendamts, bestätigt, dass Ähnliches anscheinend „in einigen Fällen“ geschehen sei, weil auch anderswo nicht sofort ein Heimplatz im Inland gefunden wurde. Auch aus dem Kreis Warendorf wurden nun mehrere Fälle bekannt, in denen Platzmangel zur Exilierung der Betreuten geführt haben soll. Kein Wunder, gibt es in Westfalen doch nur 36 Plätze, in denen eine Eins-zu-eins-Betreuung angeboten wird.«

„Jedes Restaurant wird regelmäßig und unangekündigt kontrolliert, aber wenn es um das Wohl von Kindern geht, passiert nichts“, so wird die grüne Landtagsabgeordnete Andrea Asch in dem Artikel von Stoldt zitiert.

»In der Tat. Geht es um Hygiene in der Pommesbude, Lebensmittelqualität, Steuern, Schwarzarbeit, Mindestlohn oder artgemäßen Umgang mit Tieren, sind unangekündigte Prüfbesuche Bestandteil staatlicher Aufsicht.
Übernimmt der Staat aber die Fürsorge für Minderjährige und bringt sie außer Landes, sind anlassunabhängige Kontrollbesuche nicht einmal gestattet. Wird überhaupt vor Ort kontrolliert, dann nur nach Anmeldung und auf konkrete Beschwerde hin. Gründlich schaut das Jugendamt nur vorab hin, wenn ein Verein sich bewirbt, als Träger eines Betreuungsprojekts anerkannt zu werden.«

Man muss es sogar noch deutlicher formulieren – jede Pommesbude hat offensichtlich weit mehr Auflagen zu erfüllen und Kontrollen zu erwarten als eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Wer sich dafür interessiert, dem sei nur beispielhaft das Fallbeispiel: Auflagen für einen Imbiss in München zur Lektüre empfohlen.

Aber man muss noch weitergehen. Wir haben es mit einem massiven institutionellen Kontroll- und damit Schutzversagen der öffentlichen Hand, zu der nicht nur die kommunale Ebene gehört, zu tun. Es geht – wie bereits angedeutet – nicht nur um die Kontrolle der Träger und der konkreten Maßnahmen durch die Jugendämter, sondern auch um eine Kontrolle der Jugendämter selbst.
Verdeutlichen wir dieses doppelte Kontrollversagen an den Auslandsmaßnahmen. Das Politikmagazin WESTPOL des WDR-Fernsehens liefert uns in seiner Sendung vom 10.05.2015 ein anschauliches Beispiel:

»Wie kann es sein, dass die Machenschaften jahrelang nicht bemerkt werden? Bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen werden die Jugendämter nicht kontrolliert. So bestätigt das Landesjugendamt Westfalen gegenüber WESTPOL: „Informations- oder Meldepflichten gegenüber dem Landesjugendamt bestehen nicht. Daten werden hier nicht erhoben.“ Niemand kontrolliert, welche und wie viele Kinder gerade im Ausland sind.
WESTPOL hat bei den 187 kommunalen Jugendämtern im Land nachgefragt, mehr als 70 Prozent der Behörden haben geantwortet. Ergebnis: 247 Kinder und Jugendliche sind in 22 Ländern untergebracht – mehr oder weniger über den ganzen Globus verteilt. Was dort genau geschieht, können theoretisch nur die Jugendämter wissen, die Kinder dorthin geschickt haben. Einige treffen ihre Schützlinge dort zweimal im Jahr. Andere beurteilen die Situation der Kinder nur vom Schreibtisch. Eine übergeordnete Aufsicht existiert nicht.«

Stolte berichtet in seinem Artikel sogar von 396 Kindern aus Nordrhein-Westfalen, die sich in Auslandsbetreuung befinden, ohne aber eine genauere Quelle zu nennen.

In meinem ersten Beitrag zu diesem Themenkomplex vom 2. Mai 2015 habe ich folgendes Fazit gezogen: »Wir sind erneut konfrontiert mit mehreren Anfragen an das Jugendhilfesystem, die endlich einer systematischen Beantwortung unterworfen werden müssen. Wie ist es mit der Kontrolle bzw. der in nicht wenigen Fällen und dann auch noch systematischen Nicht-Kontrolle der beauftragten Träger seitens der öffentlichen Träger der Jugendhilfe bestellt? Und sollten diese, was nicht unrealistisch ist, argumentieren, dass sie schlichtweg keine Ressourcen haben, eine entsprechende Kontrolle sicherstellen zu können – muss dann nicht ein großes Fragezeichen an die Privatisierung der Jugendhilfeträger in dem Sinne gemacht werden, ob es also angesichts fehlender oder sehr defizitärer Kontrollen seitens der Auftraggeber vertretbar ist, diese Leistungen auszulagern an Träger, die auf Gewinn gerichtet sind mit dem, was sie tun?

Aber vielleicht ist das Grundproblem ganz woanders zu verorten: Vielleicht geht es – angelehnt an die eingangs vorgetragene Redeweise „Aus dem Augen, aus dem Sinn“ darum, dass man sich drücken will vor einer wie auch immer ausgestalteten adäquaten Unterbringung und Betreuung auch der ganz schwierigen Fälle in Deutschland, auch weil man sich bei uns gegenseitig blockiert bei Fragen der geschlossenen Unterbringung und des Umgangs mit den wirklich schwierigen Fällen? Dann ist ein Export des „Problems“ und der damit verbundenen Lösungsversprechen ein überaus attraktives Verfahren, weil man scheinbar etwas tut zur Lösung, tatsächlich aber „das Problem“, also den Menschen, loswerden kann. Eine Schlussfolgerung könnte lauten: Gerade die besonders schwierigen Fälle in der Jugendhilfe dürfen nicht mehr ausgelagert werden nach Ungarn, Polen usw. – sondern sie müssen hier vor Ort, in unserem Gemeinwesen bearbeitet und betreut werden.«

Aber das reicht nicht, haben wir es hier doch offensichtlich mit einem erheblichen Kontrollversagen zu tun.

»Dass Familienministerin Schäfer und alle fünf Landtagsfraktionen nun für mehr Kontrolle streiten, klingt da nur einleuchtend. Schäfer kann sich zugutehalten, das Kontrolldefizit schon früh erkannt zu haben. Bereits im März drängte sie die Konferenz der Familienminister in Bund und Ländern, das entsprechende Bundesgesetz zu korrigieren. Vor allem müsse der Bund endlich anlassunabhängige Kontrollbesuche gestatten. Die Schließung fragwürdiger Betriebe müsse erleichtert und die Rechenschaftspflicht kommunaler Jugendämter gegenüber den Landesjugendämtern ausgebaut werden – so forderte die Ministerin schon damals.
Bis Ende des Jahres, so hofft sie, werde die Familienministerkonferenz sich auf eine Reform einigen.«

Unabhängig davon, dass dieses offensichtlich bürokratische und damit viel Zeit in Anspruch nehmende Abarbeiten eines „Vorgangs“, hinter dem aber Kinder und Jugendliche stehen, bei deren Schutz der Staat offensichtlich versagt, man das auch weiß und sich dennoch so viel Zeit nimmt, empörend ist – auch wenn es zu dieser Korrektur des Bundesgesetzes kommen sollte, öffnet sich sogleich die nächste und weitaus größere Baustelle, bei deren Beschreibung einem die Spucke wegbleibt:

»Fachleute (warnen) vor überzogenen Erwartungen. Dass örtliche Jugendämter von den Landesjugendämtern akribisch geprüft werden könnten, sei unrealistisch, sagt Hans Meyer vom westfälischen Landesjugendamt. Ihm zufolge sind in seinem Amt gerade mal sieben Mitarbeiter dafür zuständig, die Betreuung von rund 15.000 Kindern und Jugendlichen zu kontrollieren. Rechnerisch würde die Lage jedes Betroffenen etwa alle sechs Jahre geprüft. Und weil nicht das (klamme) Land, sondern die (noch klammeren) Kommunen die Landesjugendämter finanzieren, dürfte deren Personal auf absehbare Zeit auch nicht massiv aufgestockt werden.«

Man könnte an dieser Stelle geneigt sein zu schlussfolgern: Den Kindern und Jugendlichen, die von den Trägern in welchen Maßnahmen auch immer – wie? – betreut werden, wäre zu wünschen, die Anbieter würden wie Pommesbuden behandelt werden. Dann wäre die Chance, dass wenigstens durch einen Zufallstreffer etwas aufgedeckt wird, offensichtlich deutlich höher als im bestehenden System. Traurig.

Arbeitsmarktpolitik: Neue Förderprogramme fressen alte auf. Kannibalisierung in der Förderpolitik der Jobcenter für Langzeitarbeitslose und wieder die Grundsatzfrage: Was hilft wem wie?

»Die Arbeitsministerin hat neue Programme für Langzeitarbeitslose aufgelegt – und muss nun an anderer Stelle kürzen. Die Folge: Den Jobcentern fehlen Millionen Euro. Junge Arbeitslose gehen leer aus«, berichtet Stefan von Borstel in seinem Artikel Andrea Nahles stürzt Jobcenter ins Förderchaos.

Im November des vergangenen Jahres wurde wieder einmal ein neues Förderprogramm der Öffentlichkeit präsentiert. Mit Lohnkostenzuschüssen will die Bundesarbeitsministerin 43.000 schwer vermittelbare Arbeitslose ohne Berufsabschluss wieder zu einem regulären Job verhelfen. Eine Milliarde Euro, so kündigte die Ministerin an, würden dafür ausgegeben. So weit, so schön, wenn … Ja, wenn das zusätzliche Mittel wären. Oder wenn Maßnahmen gestrichen werden, die nachweislich keine Wirkung haben und mit denen man bislang Geld verschwendet hat, denn dann würde ein Wegfall dieser Maßnahmen keine negativen Auswirkungen haben auf die betroffenen Langzeitarbeitslosen. Zugleich müssten die neuen Fördermaßnahmen effektiver sein als das, was man bislang angestellt hat mit den Hartz IV-Empfängern. Diese Punkte werden in dem zitierten Artikel von Borstel nicht direkt thematisiert, müssten aber für eine vollständige Bewertung berücksichtigt werden.

Dem Artikel kann man entnehmen: »Um die neuen Spezialmaßnahmen für Langzeitarbeitslose zu finanzieren, muss Nahles an anderer Stelle in ihrem Etat sparen. Mitte März bekamen die Jobcenter Post aus dem Arbeitsministerium: Sie wurden darüber informiert, dass sie in den nächsten Jahren weit weniger Fördermittel abrufen können als bislang zugesagt. Allein in den nächsten drei Jahren sind es rund 750 Millionen Euro weniger.«

„Beabsichtigte Maßnahmen wurden damit von heute auf morgen infrage gestellt, zum Teil mussten bereits veröffentlichte Ausschreibungen zurückgezogen werden.“ Mit diesen Worten wird die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Brigitte Pothmer, zitiert. Sie hat die Zahlen über eine Anfrage an die Bundesregierung öffentlich gemacht. Die hatte sich schon im April zu Wort gemeldet mit einer Stellungnahme das neue Programm betreffend: Nahles-Programm für Langzeitarbeitslose bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Darin heißt es: »Statt mit angestrebten 33.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer planen die Jobcenter lediglich mit etwas mehr als 24.000 Plätzen … Angesichts von mehr als einer Million Langzeitarbeitslosen werden von dem Programm nach dem jetzigen Stand gerade einmal 2,4 Prozent der Betroffenen erreicht.« Und bereits in dieser Stellungnahme aus dem April weist Pothmer darauf hin:

»Auf die Teilnahme am Nahles-Programm können viele Jobcenter trotz inhaltlicher Bedenken und trotz des hohen Aufwands nicht verzichten, da ihnen sonst noch weniger Fördermittel als ohnehin zur Verfügung stünden. Nicht nur die steigenden Verwaltungskosten zehren Jahr für Jahr am Topf für die aktive Arbeitsmarktpolitik. Auch das Bundesprogramm wird teilweise aus diesen Mitteln finanziert. Dabei handelt es sich allein im Jahr 2015 um 117 Millionen Euro, für 2016 werden 204 Millionen Euro veranschlagt. Dieses Geld steht den Jobcentern nicht zur freien Verfügung, sondern ist an das Bundesprogramm gebunden.«

Es wurde am Anfang dieses Beitrags schon erwähnt, dass ein wichtiges Kriterium wäre, ob der Wegfall der alten Förderung unsinnige Maßnahmen betrifft. Denn dann müsste eine Bewertung anders ausfallen, als wenn durchaus sinnvolle Maßnahmen aus haushaltstechnischen Gründen zum Verdrängungsopfer werden. Einen Hinweis, dass der letzte Punkt nicht auszuschließen ist, kann man dem folgenden Beispiel aus Nordrhein-Westfalen entnehmen, mit dem konkretisiert wird, was denn gestrichen oder erschwert wird:

»Zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland. Dort können Jobcenter keine mehrjährigen Ausbildungsmaßnahmen für junge Menschen mehr finanzieren, weil Nahles die Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Jahre zusammengestrichen hat. Für das kommende Jahr wurden die Mittel um zehn Prozent, für die Jahre danach um 40 bis 50 Prozent gekürzt. „Planung und Ausschreibung von Ausbildungsplätzen für die Zielgruppe der benachteiligten jungen Menschen im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) wird hierdurch unmöglich gemacht“, heißt es in einem Schreiben der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit an die Ministerin in Berlin.
Damit erhielten viele junge Menschen, die derzeit in Jugendwerkstätten, Produktionsschulen oder berufsvorbereitenden Maßnahmen fit für eine Ausbildung gemacht würden, keinen Anschluss und Übergang in ein weiteres Förderangebot.«

Auf die Situation der jungen Arbeitslosen in Nordrhein-Westfalen wurde schon an anderer Stelle kritisch hingewiesen und das sollte man wissen, um die neuere Verengung der Fördermöglichkeiten richtig einordnen zu können:

»40 Prozent der Hartz IV-Empfänger unter 25 Jahren sind schon seit mehr als vier Jahren hilfebedürftig. Dennoch erhalten sie immer weniger arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen und stattdessen mehr Sanktionen und Leistungskürzungen. Das kritisiert die Freie Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen in der aktuellen Ausgabe des Arbeitslosenreports«, so O-Ton Arbeitsmarkt in dem Artikel Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW: Jugendliche werden nicht ausreichend gefördert.

Den Finger auf eine grundsätzliche Wunde der deutschen Arbeitsmarktpolitik legt der Deutsche Landkreistag: „Die Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter sollten nicht durch immer neue Bundesprogramme für kleine Personengruppen eingeschränkt werden“, fordern die Landkreise in ihrer Stellungnahme zu einer Anhörung zum Thema Langzeitarbeitslosigkeit vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am Montag, dem 18. Mai 2015.

Bereits im Februar 2015 berichtete O-Ton Arbeitsmarkt über die ernüchternden Ergebnisse einer Befragung hessischer Jobcenter zu dem neuen Förderprogramm: Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose: Viel Aufwand, wenig Nutzen. »Nicht durchdacht, zu viel Aufwand, zu wenig Nutzen. So denken hessische Jobcenter über das ESF-Förderprogramm für Langzeitarbeitslose von Arbeitsministerin Nahles. Dennoch werden zwei Drittel der Jobcenter am Programm teilnehmen.« Und der Vorwurf wird auch konkretisiert:

»Das Programm sei wenig durchdacht und mit hohem Aufwand verbunden. So könne die spezielle Zielgruppe nicht automatisch aus der Fachsoftware ermittelt werden, sondern müsse aufwändig im Einzelfall überprüft werden. Man gehe davon aus, dass für die geringe Teilnehmerzahl von 60 Personen in Hessen (nicht mal ein Prozent der dort grundsätzlich für die Förderung infrage kommenden Klientel) etwa 1.300 Gespräche zu führen seien.«

Man muss sich an dieser Stelle klar machen, dass das neue Förderprogramm aus dem Bundesarbeitsministerium ein Lohnkostenzuschuss-Programm für besonders beeinträchtige Langzeitarbeitslose ist. Dazu die hessischen Jobcenter aus der Befragung des Städtetags:

»Ohnehin mache es wenig Sinn, die besonders arbeitsmarktferne Zielgruppe direkt mit Lohnkostenzuschüssen in den ersten Arbeitsmarkt integrieren zu wollen. Die Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt müsse vor und nicht nach dem Abschluss des Arbeitsverhältnisses stattfinden … Ansonsten seien die geförderten Verhältnisse nicht nachhaltig und auf den Zeitraum der Förderung beschränkt.
Die Erfahrungen mit anderen Lohnkostenzuschüssen (nach § 16e SGB II) zeigten zudem, dass die Zielgruppe so kaum zu integrieren sei. Arbeitgeber hätten grundsätzlich ein geringes Interesse an Lohnkostenzuschüssen und suchten nach direkt einsetzbaren, motivierten und qualifizierten Fachkräften.«

Ein weiterer wichtiger Aspekt zur Einordnung des Sachverhalts muss hier aufgerufen werden. Die haushaltstechnischen Kapriolen, die jetzt wieder einmal geschlagen werden müssen, weil man ansonsten das neue Förderprogramm nicht auf die Bühne heben kann, finden nicht im luftleeren Raum statt, sondern ganz im Gegenteil in einem Umfeld, in dem immer weniger Fördermittel für Langzeitarbeitslose um Grundsicherungssystem zur Verfügung stehen, auch deshalb, weil die Jobcenter selbst erheblich unterfinanziert sind und eine gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen den Fördermittel und den Verwaltungsausgaben besteht (vgl. beispielsweise den Beitrag Jobcenter: Weniger Geld für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, mehr für die Verwaltung), was dann auch praktisch genutzt wird. Zu dieser Problematik der Beitrag Unterfinanzierte Jobcenter: Von flexibler Nutzung zur Plünderung der Fördergelder für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vom 10. April 2015:

»Mehr als 520 Millionen Euro nutzten die Jobcenter 2014 nicht wie vorgesehen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, sondern stopften damit Löcher in ihrem Verwaltungshaushalt. Einzelne Jobcenter zweckentfremdeten sogar zwei Drittel der Fördergelder. 2014 wanderten so mehr als 520 Millionen Euro aus dem Eingliederungs- in den Verwaltungsetat der Jobcenter, ganze 15 Prozent der insgesamt 3,5 Milliarden Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Und die Einzelfälle sind häufig deutlich dramatischer. Manche Jobcenter bedienen sich bei bis zu zwei Dritteln der Fördergelder, darunter das Jobcenter Ansbach (Landkreis) mit einer 66-prozentigen Umschichtung aus dem Eingliederungs- in den Verwaltungsetat, das Jobcenter Memmingen mit einer 63-prozentigen Umschichtung und das Jobcenter Lichtenfels, das 61 Prozent der Eingliederungsmittel nutzte, um seine Verwaltungskosten zu decken.«

Abschließend muss an dieser Stelle erneut die nicht nur grundsätzlich ungelöste, sondern durch die Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik in den vergangenen Jahren deutlich verschärfte Grundsatzfrage aufgeworfen werden: Was hilft wem wie?

Das Förderrecht im SGB III und im SGB II, vor allem mit Blick auf die besonderen Probleme der überaus heterogenen Gruppe der langzeitarbeitslosen Menschen, ist in den vergangenen Jahren zahlreichen Veränderungen unterworfen worden,  die sich summa summarum dahingehend zusammenfassen lassen, dass die Fördermöglichkeiten – man denke hier insbesondere an den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung – immer restriktiver ausgestaltet worden sind. Das hat dann zum Beispiel dazu geführt, dass die förderrrechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der im wesentlichen auf die Billigvariante der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung („Ein-Euro-Jobs“) eingegrenzten öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten es mit sich bringen, dass man im Grunde nur noch völlig arbeitsmarktferne Maßnahmen durchführen kann, die dann aber gemessen werden an der (Nicht-) Integration in den ersten Arbeitsmarkt.

Den meisten Praktikern und Experten, die vorurteilsfrei auf die Arbeitsmarktpolitik schauen, ist eines seit langem klar: Wir brauchen nicht noch mehr einzelne Förderprogramme, die dann auch noch hoch selektiv ausgestaltet werden, so dass ihr Scheitern in der Lebensrealität vorprogrammiert ist, Sondern unabdingbar ist eine grundsätzliche Flexibilisierung und Erweiterung des Förderrechts  innerhalb des SGB II, die es überhaupt erst möglich machen würde, das vor Ort mit Blick auf den einzelnen Langzeitarbeitslosen individuelle Maßnahmen gestaltet werden könnten, die unterm Strich wesentlich effektiver sein würden. Dazu gehört eben auch die Möglichkeit, bestimmten Menschen, die mittelfristig bis langfristig keine wirklich realistischen Perspektiven auf eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, dennoch eine Teilhabe an einer dann öffentlich organisierten Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Unabhängig von der dann zu konkretisierenden Frage, wer das sie finanziert, muss man gegenwärtig schlichtweg zu dem Ergebnis kommen, dass auch wenn man wollte, dieser Ansatz einer Kombination ganz unterschiedlicher Fördermaßnahmen schlichtweg vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Ausgestaltung des SGB II gar nicht realisierbar wäre. Insofern – aber das wäre ein eigenes, sehr umfängliches Thema – hätte der Bundestag die zentrale Aufgabe, eine umfassende Reform im Sinne einer erheblichen Entschlackung des bestehenden Förderrechts vorzunehmen. Vorschläge aus den Reihen der Praktiker und der Experten, die sich mit diesem Thema seit langem beschäftigen, gibt es viele. Wie so oft fehlt derzeit der politische Wille, diesen an sich notwendigen Weg auch zu gehen. Stattdessen fokussiert man erneut auf die scheinbar öffentlichkeitswirksame Installierung neuer Förderprogramme nach dem Motto: Seht ihr, wir tun doch was für Langzeitarbeitslose. Auch wenn das wieder einmal ein großes Chaos und zahlreiche Verwüstungen vor Ort anrichtet. Aber das müssen ja andere ausbaden.