Mindestlohn oder existenzsichernder Lohn und die Putzkräfte in den heiligen Hallen der britischen Regierung. Ein Ausflug auf die Insel

Hier in Deutschland sind wir mittendrin in der Debatte über den gesetzlichen Mindestlohn und die anstehende Umsetzung der Gesetzgebung. In Großbritannien gibt es schon seit längerem einen solchen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser „minimum wage“ liegt dort derzeit bei £ 6,31 pro Stunde. Aber neben diesem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es auf der Insel noch einen anderen „unteren“ Lohn, den „living wage„. Man muss sich das vorstellen als den „existenzsichernden“ Lohn auf der Basis der gegebenen Lebenshaltungskosten. Die Living Wage Foundation berechnet und kommuniziert die Höhe des „living wage“ – derzeit liegt das Niveau für Großbritannien bei £ 7,65 und für den Großraum London bei £ 8,80 aufgrund der höheren Lebenshaltungskosten dort. Der konservative Premierminister David Cameron beschreibt den „living wage“ als eine „idea whose time has come“. Das hört sich gut an und so sollte man meinen, dass die Ministerien seiner Regierung mit gutem Beispiel vorangehen und wenigstens diesen (halbwegs) existenzsichernden Lohn zahlen. Wie so oft aber gibt es ein großes Gefälle zwischen dem Reden und dem Tun.

Whitehall accused of hypocrisy over exploitative pay for cleaners – unter dieser Überschrift berichtet der Independent über die Zustände bei der Vergütung des Reinigungspersonals in den Ministerien. Die Mehrheit von ihnen bezahlt den Putzkräften schlichtweg nicht den von Cameron höchstselbst geadelten „living wage“. Die meisten großen Ministerien – so das Innen-, das Außen- und das Justizministerium – bezahlen weniger als die empfohlenen £ 8,80. Eine Untersuchung hat sogar solche Werte ans Tageslicht gebracht: »Some cleaning staff miss out by up to £2.50 an hour.« Und das bei einem gesetzlichen Mindestlohn von (eigentlich) £ 6,31 pro Stunde. Nach den Daten der Gruppe Citizens UK bezahlen 12 der 17 Ministerien weniger als den für London empfohlenen „living wage“. Das Gesundheits- sowie das Umweltministerium zahlen sogar nur £ 6,31 pro Stunde – also genau den gesetzlichen Mindestlohn.

Der Mechanismus, wie es zu derart niedrigen Vergütungen, aber auch zu der Streuung zwischen den einzelnen Ministerien kommen kann, ist bekannt und auch bei uns in Deutschland an der Tagesordnung: Die Ministerien schreiben diese Dienstleistungen aus, die dann in einem Vergabeprozess an externe Anbieter gehen. Wenn über die Ausschreibungen rein preisorientiert vergeben wird, dann kommt es eben dazu, dass »in many cases, a lack of emphasis on the living wage during the bidding process has left many workers susceptible to low pay as suppliers seek to cut costs to be more competitive.« Die Arbeitnehmer gerade in diesem Arbeitsmarktsegment mit viel Konkurrenz sind halt die letzten Glieder einer langen Kette.

In dem Artikel wird berichtet, dass die betroffenen Reinigungskräfte nun vor einigen Ministerien gegen die niedrige Bezahlung protestieren. Einer von ihnen, Mohamed Fofanah, wird mit den folgenden Worten zitiert:

»Every year transport costs are increasing, my rent is increasing as is looking after my wife and two children. But my wages haven’t really changed in nearly 13 years. I pay my rent of £700 a month and then the rest of my pay is gone by the end of the first week. The rest of the month is a constant struggle that is taking its toll. My children know I can’t take them to the cinema or allow them to buy trainers.«

Ein Schicksal, das er mit vielen Niedriglöhnern – auch in Deutschland – teilen muss.

Die Ministerien haben sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert, sie befinden sich auf Tauchstation. Ein klares Statement kommt von kirchlicher Seite: Der Erzbischof von York, John Sentamu, »called the lack of living wage in the public sector “an affront to human dignity”.«

Was können wir in Deutschland von diesen Dingen lernen? Beispielsweise, dass wir die Debatte nicht engführen lassen auf den nunmehr gesetzten, allerdings durch Ausnahmen und Übergangsregelungen angeknabberten Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.
Eine Diskussion über einen „living wage“ in Deutschland als ein weiteren Referenzpunkt würde auch Deutschland gut stehen.

Je näher der gesetzliche Mindestlohn kommt, desto konkreter werden die offenen Fragen. Beispielsweise: Wer ist eigentlich ein Langzeitarbeitsloser und wie erkennt man rechtssicher einen solchen?

Der flächendeckende, gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde kommt – zum 1. Januar 2015 ist es soweit. Jedenfalls im Prinzip. Denn es gibt Ausnahmen von dem – eigentlich – alle umfassenden Mindestlohn. Darüber wurde in den vergangenen Wochen und Monaten heftig diskutiert. Eine dieser Ausnahmen bezieht sich auf die Langzeitarbeitslosen. Hier hatte sich die große Koalition auf eine Ausnahmeregelung verständigt, die vorsieht, dass Arbeitgeber, die einen Langzeitarbeitslosen einstellen, in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht verpflichtet sind, den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde zahlen zu müssen. Die offizielle Begründung für diesen Schritt lautete: Man wolle die Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen durch einen „zu hohen“ Einstiegslohn nicht gefährden. Als ein solcher wird offensichtlich die allgemeine Lohnuntergrenze von 8,50 € pro Stunde gesehen, die man gerade flächendeckend einführt.

Im Umfeld dieser Ausnahmeregelung wurde schon viel Kritik vorgetragen an der Sinnhaftigkeit bzw. an der Unsinnigkeit dieser Ausnahmeregelung. Nun steht die aber im Gesetz und jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie man diese Regelung im Alltag der Unternehmen umsetzen kann bzw. muss. Und ganz offensichtlich, folgt man einen neuen Artikel in der Print-Ausgabe der FAZ mit dem Titel „Die Mindestlohn-Ausnahme wird zur Stolperfalle“, handelt es sich bei dieser Ausnahmeregelung nur auf den ersten Blick um eine vermeintlich einfache Regelung. Offensichtlich, so der Artikel, stellen sich für die Praktiker mehrere offene Fragen. So wird beispielsweise die Beigeordnete für Soziales und Arbeit beim Deutschen Landkreistag, Irene Vorholz, mit den Worten zitiert: »Allerdings fragt sich aus Sicht der Praxis, wie genau festgestellt werden soll, wer langzeitarbeitslos ist.« Dies sei angeblich bislang nicht zufriedenstellend geklärt.

Schaut man in die gesetzliche Definition, dann diejenige  Personen als Langzeitarbeitslose, die länger als ein Jahr ununterbrochen arbeitslos sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch Zeiten von Krankheit oder die Teilnahme an bestimmten – die Betonung liegt hierbei auf bestimmten – Fördermaßnahmen innerhalb dieser Jahresfrist nicht als Unterbrechung der Arbeitslosigkeit gewertet werden. Bei anderen Fördermaßnahmen ist das allerdings anders, denn dann beginnen die Langzeitarbeitslosen hinsichtlich ihrer statistischen Dauerexistenz wieder bei Null, gelten also als Kurzzeit-Arbeitslose, was sie faktisch in der Realität aber natürlich nicht sind. Das wird übrigens in den Jobcentern bei der praktischen Arbeit auch berücksichtigt – also obgleich die dann in der Statistik mit den derzeit 1,1 Millionen Langzeitarbeitslosen nicht mehr mitgezählt werden, behandelt man sie bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzung „Langzeitarbeitslosigkeit“ als Zugangskriterium für bestimmte Fördermaßnahmen aber als solche, weil sie es ja auch faktisch sind.

Für die anstehende Mindestlohn-Ausnahme-Praxis stellt sich nun die entscheidende Frage, wie ein Arbeitgeber überhaupt rechtssicher feststellen kann, ob ein Bewerber in diesem gesetzlichen Sinne langzeitarbeitslos ist. Denn das muss er ja wissen, um die Ausnahmeregelung, in den ersten sechs Monaten niedriger bezahlen zu können, in Anspruch nehmen zu können. Denn andernfalls müsste der Arbeitgeber ständig befürchten, dass er wegen illegaler Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns auch im Nachhinein belangt werden kann.

Der Artikel berichtet, dass derzeit im Bundesarbeitsministerium an den Durchführungsbestimmungen zum Mindestlohngesetz gearbeitet wird. Es wird behauptet, dass es den Arbeitgebern eher schwer gemacht werden soll, die Mindestlohn-Ausnahme zu nutzen. Angeblich »würde es nicht ausreichen, dass ein Bewerber persönlich versichert, er sei langzeitarbeitslos. Vielmehr ist vorgesehen, dass Langzeitarbeitslosigkeit amtlich bescheinigt sein muss, bevor der Mindestlohn unterschritten werden darf.« So weit, so gut – würde der eine oder die andere an dieser Stelle denken. Das dürfte doch eigentlich kein Problem sein, wenn das Jobcenter dem Arbeitgeber diesen Tatbestand bescheinigt. Aber so einfach scheint es nicht zu sein: »Ungeklärt sei indessen noch, ob diese Bescheinigung wirklich ein rechtsverbindlicher Bescheid sein werde – oder ob dem Arbeitgeber am Ende trotzdem noch Ärger droht, falls sich später herausstellt, dass der Mitarbeiter im strengen Rechtssinn nicht langzeitarbeitslos war.«

Das kommt irgendwie putzig daher: Da stellt eine Behörde eine Bescheinigung aus, dass ein von ihr betreuter Mensch langzeitarbeitslos sei, zugleich aber soll die Möglichkeit bestehen, das für den Empfänger dieser Bescheid keine Rechtsverbindlichkeit hat, er sich also im Fall der Fälle nicht darauf berufen kann.

Man kann das auch als skurril bezeichnen.

Allerdings gilt das gleiche auch für den Alternativvorschlag, der von Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag vorgetragen wird: »Einfacher wäre eine Regelung gewesen, bei der die Erklärung des Betroffenen, bisher langzeitarbeitslos zu sein, ausreicht«, sagt Frau Vorholz. Das ist natürlich ebenso problematisch, denn hier öffnet sich durchaus eine problematische Missbrauchstür, denn der Arbeitgeber kann später bei einer solchen scheinbar einfachen Regelung immer behaupten, dass der Arbeitnehmer ihm gegenüber bestätigt habe, dass er langzeitarbeitslos sei und dass er in Treu und Glauben darauf gebaut hat, dass das schon seine Richtigkeit habe.

Aber damit nicht genug. Je länger man über einen Sachverhalt nachdenkt, umso mehr offene Fragen stellen sich. So beispielsweise, »was geschehen soll, wenn der Arbeitslose nach Inkrafttreten des Mindestlohns am 1. Januar 2015 sein Status gar nicht offen legen will.« Aus Datenschutzgründen können Jobcenter oder Arbeitsagenturen solche Information bisher nicht an Arbeitgeber weitergeben – es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen vor.
Und für die Jobcenter stellt sich eine weitere problematische Dimension des Themas, nämlich ein möglicher Zielkonflikt zwischen den Datenschutz und den so genannten Zumutbarkeitsregeln, worauf der Artikel hinweist – eine übrigens hochbrisante Frage, denn mit der Zumutbarkeitsregelung sind im bestehenden Recht Sanktionen gegenüber den Leistungsbeziehern verbunden:

»Kann man von Langzeitarbeitslosen, für deren Lebensunterhalt der Staat bezahlt, verlangen, dass sie notfalls auch eine Arbeit für anfangs weniger als 8,50 € annehmen? Eine Arbeit also, die der Ausnahmeklausel im Mindestlohngesetz entspricht? Nein, lautet dem Vernehmen nach die Antwort. Denn den Plänen zufolge sollen Langzeitarbeitslose auch in diesem Fall verweigern können, dass die entscheidende Information an Betriebe weitergegeben wird.«

Ja, so sind sie, die Untiefen der Praxis, wenn man eine scheinbar einfache Regelung wie einen allgemeinen, gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn mit Ausnahmetatbeständen verunstaltet.

Die grundsätzliche Problematik der Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose muss an dieser Stelle aber erneut in Erinnerung gebracht werden dürfen. Dazu bereits mein Beitrag auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ vom 1. April 2014:

Wenn die GroKo im Streit über den Mindestlohn um sich kreist, dann muss jemand Opfer bringen. Wenn nimmt man da? Wie wäre es mit den Langzeitarbeitslosen? Die Wahrscheinlichkeit, dass sich darüber jemand aufregt, ist überschaubar und beherrschbar. Aus der Berliner Perspektive

In diesem Beitrag habe ich zwei Hauptkritikpunkte entwickelt:

  • Zum einen ist es mehr als irritierend, dass in einem Gesetz, das „Tarifautonomiestärkungsgesetz“ genannt wird und in dem der Mindestlohn als ein Bestandteil enthalten ist, eine Ausnahmeregelung eingebaut wird, die aber nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn das Unternehmen nicht tarifgebunden ist, denn in den anderen Unternehmen ist eine Vergütung der Langzeitarbeitslosen unterhalb der 8,50 € zumeist durch die tarifvertragliche Struktur von vornherein ausgeschlossen. Denkt man das also weiter, »dann hätte das zur Folge, dass tarifgebundenen Unternehmen, die sich also an die Regeln halten, die man doch fördern möchte, dergestalt bestraft werden, dass sie bei Einstellung eines Langzeitarbeitslosen diesem den gesetzlichen Mindestlohn mindestens schulden, während genau die Unternehmen, die sich außerhalb der Tarifbindung befinden, den Lohn nach unten drücken können. Ich bin gespannt, mit welcher mir sich derzeit nicht mal in Spurenelementen erschließenden Logik man das zu begründen glauben meint.« Dazu habe ich bislang nichts hören oder lesen können.
  • Zum anderen ist die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose auch systematisch falsch: »Es gibt vor allem angesichts der erheblichen Heterogenität der so genannten Langzeitarbeitslosen keine wirklich überzeugende Begründung, diese generell von der Gültigkeit eines Mindestlohnes auszuschließen. Wenn einzelne Arbeitslose teilweise oder erheblich leistungsgemindert sind, so dass ihre Produktivität eine Einstellung zu den gegebenen Mindestlohnbedingungen verhindern würde, dann muss man mit einem bekannten und erprobten und an dieser Stelle auch sinnvollen Instrumentarium gegensteuern und eine solche Einstellung ermöglichen: Hierzu gibt es das Instrument der Lohnkostenzuschüsse, mit deren Hilfe dann eine möglicherweise vorhandene lohnkostenbedingte Einstellungshürde beseitigt oder zumindest abgemildert werden kann.«

Vom „Kampfplatz“ demografische Entwicklung zur höchst realen Rollatoren-Gesellschaft und den Mühen einer Alltagsgestaltung vor Ort

Die demografische Entwicklung ist eine mittlerweile höchst kontroverse Angelegenheit geworden. Denn die einen instrumentalisieren die tatsächlichen oder angeblichen Entwicklungen für ganz andere Zwecke, beispielsweise das Rentensystem „umzubauen“ oder andere sozialpolitische Weichenstellungen vorzunehmen – oft mit Bezug auf die angebliche Unabwendbarkeit wegen der demografischen Entwicklung. Hierzu als ein Beispiel von vielen die neue Studie Die Zukunft des Generationenvertrags. Wie sich die Lasten des demografischen Wandels gerechter verteilen lassen des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung. Andere hingegen, gerade aus dem linken Spektrum, haben in Reaktion auf diese durchaus beobachtbaren und folgenreichen Instrumentalisierungen eine Haltung entwickelt, die jede Bezugnahme auf mögliche Probleme – oder wie heißt es heutzutage weichgespülter daherkommend: Herausforderungen – durch die demografische Entwicklung als zu verurteilend ablehnt, denn sofort wird hier irgendeine Abbauabsicht unterstellt.

Und außerdem, so die Hardcore-Vertreter dieses jegliche Probleme negierenden Ansatzes, sei der Umgang mit der demografischen Entwicklung überhaupt kein Problem, denn alles sei eine Verteilungsfrage und allein der angebliche Produktivitätsfortschritt der Wirtschaft würde ausreichen, um die Jungen, die Alten und eigentlich alle anderen auch zu bedienen, man müsse den nur irgendwie „abschöpfen“. Vgl. für diese Position beispielsweise die immer wiederkehrenden Ausführungen von Gerd Bosbach: „Die Probleme sind lösbar“. Der Statistiker Gerd Bosbach hält die Angst vor dem demografischen Wandel für unbegründet.

Aber das sind Extrempunkte einer so typisch deutschen, deshalb aber eben nicht automatisch auch richtigen Entweder-Oder-Debatte. Die Wahrheit liegt wie so oft sicherlich in der Mitte und es lohnt ein Blick auf konkrete Herausforderungen, die sich durch den demografischen Wandel tatsächlich unabweisbar stellen werden und die man rechtzeitig bearbeiten muss, um überhaupt eine Chance haben zu können, die Weichen in eine menschenorientierte Gestaltung des Alltags stellen zu können. Denn eines können bzw. dürfen auch die Kritiker der „Demografie-Debatte“ nicht leugnen – wir werden in den vor uns liegenden Jahrzehnten eine erhebliche Zunahme an älteren Menschen inmitten unserer Gesellschaft bekommen und deren Anforderungen und Probleme müssen berücksichtigt werden. Das gilt gerade nicht nur für die Pflege, wobei die meisten Menschen hier überwiegend bis ausschließlich an das Segment der stationären Pflege denken. Aber die meisten Menschen mit Pflegebedürftigkeit leben zu Hause oder bei ihren Familien und ein Trend ist klar erkennbar: Man schiebt den Übertritt in die stationäre Pflege so lange wie irgendwie möglich auf, um in seinem gewohnten Wohnumfeld bleiben zu können. Das ist absolut verständlich, wirft aber auch zahlreiche Gestaltungsfragen auf. Eine ganz wichtige Aufgabe darunter lässt sich begrifflich mit „Barrierefreiheit“ fassen, ein Begriff, der für viele – wenn überhaupt – eher mit behinderten Menschen in Verbindung gebracht wird, nicht aber mit der demografischen Entwicklung. Aber genau das ist es, viele ältere Menschen haben die gleichen oder vergleichbare Probleme wie Menschen im Behinderungen und insofern gewinnen auch sie durch barrierefreie Strukturen.

Dankbar für jede funktionierende Rolltreppe oder Fahrstuhl – so hat Lothar Heinke seinen Artikel überschrieben, der sich mit diesem Thema am Beispiel der Stadt Berlin auseinandersetzt. Er hat einige Gedanken über die Mühen der Ebene formuliert.

»Heute sitzen in Berlin 60.000 Menschen im Rollstuhl, 150.000 nutzen einen Rollator. Und so quält man sich eben über die gar nicht so niedrigen Treppen in den Bus – der Fahrer wartet geduldig oder steigt aus und klappt die Rampe hoch. Man ist dankbar für jede funktionierende Rolltreppe und jeden Aufzug …«

Und das ist die Ist-Situation, die man gedanklich und planerisch anreichern muss um den Aspekt der weiteren Entwicklung:

»Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Jürgen Schneider, sagt, dass zehn Prozent der Einwohner Berlins auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Viele Gehwege sind unebene Stolperfallen, Bauunterhaltungsmittel sind knapp …  2030 werden 270.000 Berliner älter als 80 Jahre sein. Dann sitzt eine Großstadt im Rollstuhl, fährt Stützwägelchen oder geht am Stock. Nicht nur bei Glatteis.«

Die Schlussfolgerungen sind offensichtlich und zugleich ambivalent vor dem Hintergrund der gegebenen Strukturen: Wir brauchen erhebliche Investitionen im öffentlichen Raum, um die Barrierefreiheit herstellen und sichern zu können. Das kann alles nur vor Ort auf der lokalen, also kommunalen Ebene passieren. Viele Kommunen werden verständlicherweise argumentieren, dass sie das angesichts der Haushaltslage nicht werden stemmen können. Schon sind wir mittendrin in einer Auseinandersetzung mit der Mittelausstattung der Kommunen und darüber hinaus mit den Folgen der Schuldenbremsen und der Ausgestaltung der Einnahmenseite der öffentlichen Hand. Zugleich würde ein Investitionsprogramm in diesem Bereich aber erhebliche positive Auswirkungen auch volkswirtschaftlicher Art haben. Barrierefreiheit kann Arbeitsplätze schaffen und zugleich die Lebensqualität der Menschen steigern. Das alles spricht für eine konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Kommunen.

Das alles bedeutet auch, dass wir mehr wissen müssen über die Hindernisse und Bedarfe. Dieser offensichtliche Auftrag an die Wissenschaft wird erst in Umrissen aufgegriffen. Vgl. hierzu beispielsweise den Beitrag Die Soziologie der Behinderung erforschen von Sarah Schaschek. Es handelt sich um ein Porträt über Lisa Pfahl, Berlins erste Professorin für Disability Studies. Sie hat die Barrierefreiheit immer im Auge. Aber das ist eben nicht nur ein Thema für behinderte Menschen „im engeren Sinne“, sondern angesichts der demografischen Entwicklung für immer mehr Menschen, die schlichtweg aufgrund ihres Älterwerdens zunehmend Behinderungen erfahren in ihrem Alltag. Letztendlich geht es um Inklusion, die eben nicht verkürzt werden kann und darf auf Menschen mit Behinderungen, erst recht nicht nur auf den schulischen Bereich.

„Verlorene Generation“ dort, aber auch hier. Dazu europäische Verlautbarungsrhetorik und bei uns ein „Übergangssystem“, zu dem es kein Erkenntnis-, sondern ein veritables Umsetzungsproblem gibt.

Es ist ein Drama, was sich vor allem, aber nicht nur in den Krisenstaaten des Euro-Raums für die dortige junge Generation abspielt. Arbeitslosenquoten zwischen 25 bis über 50% sind eine echte Katastrophe für diese „verlorene Generation“. Hinzu kommt, dass viele junge Europäer auf der Suche nach Ausbildung und Arbeit ausgewandert sind in andere Länder – und dort nicht selten in neuen Ausbeutungsverhältnissen landen. Hierzu nur als ein Beispiel von vielen den Beitrag Arbeitnehmer zweiter Klasse: »Seit Beginn der Eurokrise kommen gut ausgebildete Pflegekräfte aus Südeuropa nach Deutschland. Hier werden einige von ihnen von Medizindienstleistern mit Knebelverträgen und schlechter Bezahlung ausgenutzt«. Oder aber sie gehen in ihren Heimatstaaten Beschäftigungen zu Niedrigstlöhnen nach, die sie aus der offiziellen Statistik katapultieren. Die Lage in Griechenland, Spanien und den anderen Krisenstaaten ist besonders übel – aber auch im Zentrum der relativen arbeitsmarktlichen „Glückseligkeit“, also in Deutschland, gibt es zahlreiche Verwerfungen für einen Teil der jüngeren Generation.

Es wird zwar immer wieder auf die im Vergleich zu anderen Ländern sehr niedrige Arbeitslosenquote der Jugendlichen und jungen Erwachsenen hingewiesen. Allerdings ist diese offiziell ausgewiesene registrierte Arbeitslosigkeit unter den Jüngeren nur der eine Teil der Wahrheit, denn die faktische Erwerbs- und Ausbildungslosigkeit verbirgt sich teilweise hinter eigenen Systemen, wie dem so genannten „Übergangssystem“ in der Zone zwischen der Schule und dem Beruf bzw. der beruflichen Ausbildung. Und obgleich die Diskussion in Deutschland beherrscht wird von Berichten über nicht besetztbare Ausbildungsstellen, weil aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr junge Menschen fehlen würden, gelingt es auch hier hunderttausenden Jugendlichen nicht, ohne Hürden und Umwege in eine berufliche Ausbildung einzumünden. Hinzu kommen die, die gar nicht mehr auf den offiziellen Schirmen auftauchen, weil sie irgendwo zwischen den zählbaren Systemen treiben.

So stellt die Autorengruppe Bildungsberichterstattung in ihrem Bericht „Bildung in Deutschland 2014“ fest: »Nimmt man alle Sektoren beruflicher Bildung (einschließlich Hochschulstudium) für die letzten 20 Jahre in den Blick, dann zeigt sich, dass zwei Sektoren eine starke Dynamik entfalten, die beiden anderen eher stagnieren oder rückläufig sind: Eine starke Aufwärtsdynamik von ca. 200.000 Personen bzw. 61% an Neuzugängen weist das Hoch-/Fachhochschulstudium seit der Jahrhundertwende auf … Am unteren Ende der Berufsausbildung steigen zunächst die Neuzugänge zum Übergangssystem während des Zustroms der geburtenstarken Schulentlassjahrgänge auf fast eine halbe Million bzw. 40% der Neuzugänge jährlich an, um im demografischen Abschwung sukzessive auf eine viertel Million (2013) bzw. 27% an den Neuzugängen zurückzugehen.« (Vgl. hierzu auch die Abbildung, die dem Bildungsbericht entnommen ist). Das für Deutschland so wichtige und im internationalen Vergleich immer wieder als besonders vorteilhaft herausgestellte duale System der Berufsausbildung ist der große Verlierer der Umsortierprozesse, die seit längerem ablaufen: Im Vergleich zu 2000 hat es fast ein Fünftel der Neuzugänge verloren.

»Sowohl die Ausbildungs- als auch die Ausbildungsbetriebsquote gehen in diesem Zeitraum deutlich (ca. 10%) zurück … Das bedeutet, dass immer weniger Betriebe ausbilden (2012 noch 21,3%) und gleichzeitig die duale Ausbildung an Gewicht für das Beschäftigungssystem verliert (Ausbildungsquote).« 2013 gab es zum ersten Mal mehr Studienanfänger als Neuzugänge in eine duale Berufsausbildung.

Das „Übergangssystem“ als Auffangbecken für die Übriggebliebenen und (Noch-)Nicht-Verwertbaren hat zwar abgenommen, allein schon aufgrund der durch die demografische Entwicklung bedingten rückläufigen Zahl an jungen Menschen und weil tatsächlich aufgrund der Verschiebung der Angebots-Nachfrage-Relationen zuungunsten der Betriebe einige von ihnen auch Jugendlichen ein Chance geben, die früher nicht mal in die Nähe eines Vorstellungsgesprächs gekommen wären, aber immer noch mehr als 250.000 strömen erst einmal in das überaus heterogene „Übergangssystem“. Dieser anhaltende Zustrom ist zudem sozial hoch selektiv, wie man dem Bildungsbericht 2014 entnehmen kann:

»Mündet bei den deutschen Neuzugängen jeder Vierte ins Übergangssystem, so ist es bei den Ausländern fast die Hälfte. Bei den unteren Schulabschlusskategorien steigen bei den ausländischen Jugendlichen die Einmündungsquoten im Übergangssystem auf annähernd 85% bei Neuzugängen ohne Hauptschulabschluss und auf fast drei Fünftel mit Hauptschulabschluss. Selbst bei Neuzugängen mit Mittlerem Abschluss bleibt die Quote der ausländischen Jugendlichen im Übergangssystem knapp doppelt so hoch wie bei der entsprechenden deutschen Schulabsolventengruppe … Im Übergangssystem haben die männlichen Neuzugänge einen Anteil von drei Fünfteln, sind also stärker von Übergangsschwierigkeiten betroffen.«

Aber es gibt nicht nur die jungen Menschen, die in dem vielgestaltigen und seit langem einer kritischen Bewertung unterworfenen „Übergangssystem“ zwischengelagert und bestenfalls mit einem mehr oder weniger langen Zeitaufwand am Ende dem Ausbildungssystem doch zugeführt werden – oder aber in irgendeine Beschäftigung abwandern.

Es war der EU-Sozialkommissar László Andor, der diese Tage in einem Interview („Die Statistik verbirgt 370.000 junge Arbeitslose“) den Finger auch auf eine der Wunden bei uns gelegt hat:

»Deutschland hat zwar offiziell eine registrierte Jugendarbeitslosigkeit von nur 7,8 Prozent. Die wahre Jugendarbeitslosigkeit ist aber weitaus höher. In Deutschland gibt es 370.000 arbeitslose Jugendliche, die nicht in den offiziellen Statistiken auftauchen, weil sie nicht nach Arbeit suchen und nicht in Ausbildung oder Schulung sind. Das ist eine sehr hohe Zahl, die ein Grund zur Sorge ist. Viele dieser Jugendlichen sind Migranten oder Außenseiter der Gesellschaft. Aus Sicht der EU-Kommission muss die deutsche Politik sich um diese Gruppe viel stärker kümmern. Der deutsche Ansatz bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist zu stark auf die offiziell registrierten arbeitslosen Jugendlichen konzentriert. Deutschland muss mehr tun, um die Jugendgarantie, wonach jeder Jugendliche unter 25 Jahren nach vier Monaten einen Job, Ausbildungs- oder Praktikumsplatz erhalten soll, umzusetzen. Die Politik muss sich auch um jene Menschen kümmern, die nicht im Computersystem registriert sind, aber trotzdem keine Arbeit haben und dringend Hilfe benötigen.«

Das sind ja nun andere Zahlen als die, die man ansonsten gewohnt ist. Wo kommen die 370.000 her und wie muss man die einordnen?

Diese Zahl hat sich der EU-Sozialkommisar nicht ausgedacht, sondern sie stammt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Deutschland selbst. Denn in deren National Implementation Plan to Establish the EU Youth Guarantee in Germany aus dem April 2014 findet man den folgenden Passus:

»The NEET rate (NEET meaning not in education, employment or training) comprises those young people of the same age who neither go to work nor attend vocational education and training nor are in other forms of education. Germany had a NEET rate of 7.1 percent (640,000 individuals) in 2012 – almost twice as many as young unemployed.«

Das NEET-Konzept (NEET = „Not in Employment, Education, or Training“), ist ein erweitertes Erwerbslosigkeitskonzept, bei dem – neben den im engeren Sinne arbeitslosen Jugendlichen – auch arbeitsmarktferne Jugendliche, die sich nicht in Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung befinden, als Risikogruppe in die Berechnung einfließen, so Hans Dietrich in seinem Aufsatz Qualitative und quantitative Dimensionen von Jugendarbeitslosigkeit in Europa, der 2013 in der Zeitschrift Wirtschaftsdienst veröffentlicht wurde. Zu den NEETS vgl. auch die Studie von Eurofound (2012): NEETs – Young people not in employment, education or training: Characteristics, costs and policy responses in Europe, Dublin.

Das alles verdeutlicht, dass wir nicht nur in den Krisensstaaten der EU eine Menge zu tun haben, wenn es um die Teilhabeperspektiven der jungen Generation geht. Auch in Deutschland, dem angeblichen Musterland, gibt es zahlreiche Baustellen. Insofern ist es konsequent, dass der Deutschlandfunk die Serie „Europas vergessener Nachwuchs“, die in der Sendung „Campus & Karriere“ gelaufen ist, mit einem Blick auf die Situation in Deutschland abgeschlossen hat. Die Beiträge aus dieser Serie kann man hier abrufen bzw. nachlesen:

Es ist eine verfahrene Situation – seit mehreren Jahren gibt es massive Probleme mit einer sehr hohen Jugendarbeitslosigkeit vor allem in den südeuropäischen Staaten. Aber nicht nur dort, wie hier gezeigt wurde, sondern auch in dem „Musterland“ Deutschland, das nicht nur im Fußball Weltmeister geworden ist, sondern auch hinsichtlich des Umgangs mit den offenen und vor allem den versteckten jugendlichen Arbeitslosen weltmeisterlicher Qualitäten an den Tag legt. Und dies ist hier ausdrücklich im positiven wie im negativen Sinne gemeint. Denn auf der einen Seite kann gar kein Zweifel daran bestehen, dass es in der Vergangenheit und auch in der Gegenwart gelungen ist bzw. gelingt, einen Großteil der Jugendlichen beim Übergang zwischen Schule und Beruf gut zu integrieren in das Erwerbssystem. Von zentraler Bedeutung hierfür ist das duale Berufsausbildungssystem in Deutschland. Über dieses höchst komplexe Gebilde im Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gewerkschaften ist es bislang sehr gut gelungen, die Mehrheit der jungen Menschen in eine vernünftige berufliche Grundbildung einzubetten.

Allerdings muss auf zwei zentrale Schwachstellen hingewiesen werden: Zum einen gerät seit längerem das System der dualen Berufsausbildung in dem Moment, in dem andere Länder am liebsten dieses System kopieren und zu sich verpflanzen würden, von mehreren Seiten schwer unter Druck. „Von oben“, weil immer mehr junge Menschen an die Hochschulen drängen, darunter auch sehr viele, die früher eine duale Berufsausbildung gemacht hätten. Aber auch „von unten“, denn die Öffnung der Ausbildung für so genannte „leistungsschwächere“ Jugendliche lässt sich nur auf dem Papier so einfach bewerkstelligen, denn zum einen sind die Ausbildung in den vergangenen Jahren teilweise erheblich kognitiv angehoben worden, so dass sich gerade für Jugendliche, die an und in der Schule gescheitert sind, erhebliche neue Scheiternswahrscheinlichkeiten ergeben. Zum anderen ist es aber auch so, dass unter diesen Jugendlichen, die bislang keinen Zugang zu einer Ausbildung gefunden haben, natürlich auch junge Menschen sind, die erhebliche Verhaltensprobleme oder andere persönliche Einschränkungen haben, die es dem einzelnen Auszubildenden Unternehmen schwer bis teilweise unmöglich macht, hier eine betriebliche Ausbildung anbieten zu können.

Nun wird nicht erst seit gestern über die Probleme beim Übergang zwischen Schule und Beruf diskutiert und experimentiert mit Lösungsmöglichkeiten. Man kann und muss sogar so weit gehen, festzustellen, dass wir in keinerlei Hinsicht mehr ein Erkenntnisproblem haben, was sowohl die Schwachstellen wie auch die konzeptionellen Ansätze für eine sinnvolle Reform dessen, was bei uns als „Übergangssystem“ bezeichnet wird, angeht – sondern ein im wahrsten Sinne des Wortes leider typisch deutsches Umsetzungsproblem. Hier lassen sich bei genauerer Betrachtung zwei zentrale Problemstellen identifizieren: zum einen ist es bis heute nicht gelungen, die vielen guten und auch erprobten Ansätze aus den zahlreichen Modellprojekten in eine nachhaltige, flächendeckende Struktur zu implementieren. Wir brauchen nicht nur eine Verstetigung, sondern auch eine Konzentration der mit diesen Ansätzen verbundenen Personen unter einem Dach. An diesem Aspekt setzt ja auch konzeptionell der Ansatz der Jugendberufsagenturen an (vgl. als Beispiel die Hamburger Jugendberufsagentur), wobei darauf zu achten ist, dass hier nicht nur eine neue Hülle geschaffen wird, sondern dass auch tatsächlich unter dieser Hülle die modernen pädagogischen Konzepte für die Arbeit mit den Jugendlichen umgesetzt werden (können). Auf der anderen Seite ist es im wahrsten Sinne des Wortes skandalös, dass die Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte, die an dieser schwierigen Schnittstelle zwischen Schule und Beruf arbeiten, mit zu den am schlechtesten ausgestalteten in der Bildungskette gehören. Nicht nur eine desaströs niedrige Bezahlung, sondern die auch noch verbunden mit im Regelfall extrem kurz laufenden Befristung sind Alltag in diesem Bereich. Dies ist nicht nur mit Blick auf die betroffenen problematisch, sondern vor allem angesichts einer Erkenntnis, die man aus vielen Modellprojekten ableiten konnte und die sich bei logischer Betrachtung von selbst ergibt: Gerade in diesem Bereich sind dauerhafte Beziehungen zwischen den Fachkräften und den betroffenen Jugendlichen von zentraler Bedeutung, denn hier müssen nicht nur zu den Jugendlichen, sondern auch zu den Arbeitgebern, die bereit sind, einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen, sichere Bindung aufgebaut werden. Das alles ist höchst voraussetzungsvoll.

Angesichts der Tatsache, dass wir in Deutschland immer noch derart massive Probleme haben, wenn es um die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bzw. der Ausbildungslosigkeit junger Menschen geht, sollte es nicht verwunderlich sein, dass das in anderen Ländern noch weitaus schlimmer aussieht und dass die europäische Ebene angesichts der unglaublichen Heterogenität, die sich schon innerhalb eines Landes, geschweige denn zwischen den unterschiedlichen Ländern ausprägt, mit großen Summen zu operieren scheint, in Wahrheit aber damit konfrontiert ist, dass man immer noch hinsichtlich der so genannten Youth Guarantee im wesentlichen auf der Ebene der Verlautbarungsrhetorik stecken geblieben ist.

Es gibt wahrlich keine einfachen Antworten auf diesem Spielfeld, aber überhaupt nicht zu spielen bzw. darüber zu diskutieren, dass das Spielfeld äußerst uneben ist, wird sich im Nachhinein noch einmal bitter rächen. Denn sehenden Auges produziert man derzeit eine im wahrsten Sinne des Wortes „verlorene Generation“.

Nicht Fisch, nicht Fleisch. Statt punktuelles Herumfummeln am Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern sollte man das einfach streichen

Es ist zum Haare raufen, wenn man denn noch welche hat. Wieder einmal werden wir Zeugen einer Tat, die man beschreiben muss als punktuelles Herumfummeln an einer komplexen Sache und dem Verzicht auf eine sachlich eigentlich und auch dringlich gebotene Lösung, weil man sich im föderalen Kuddelmuddel nicht auf eine substanzielle Handlung verständigen kann. Wir sprechen also von der Bildungspolitik. Genauer: Vom Kooperationsverbot zwischen Bund und Länder, das man vor einigen Jahren sogar in das Grundgesetzt gemeißelt hat, um es nach jahrelanger Kritik daran nunmehr an einer Stelle wieder rauszukratzen. Aber nur an einer kleinen Stelle. Ansonsten bleibt der Unsinn. Und das wird uns dann auch noch – ja, man ahnt es – als „alternativlos“ verkauft.

Um die Rosstäuscherei nachvollziehen zu können, die die Große Koalition durch eine erneute Grundgesetzänderung plant, muss man erläutern, wie es überhaupt zu dem Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildungspolitik kommen konnte. Dazu müssen wir einen Zeitsprung in die letzte Große Koalition machen, denn in deren Zuständigkeit fällt das grundgesetzlich verankerte Kooperationsverbot. Hierzu die folgende Erläuterung:

»Das so genannte „Kooperationsverbot“ ist durch die am 1.9.2006 in Kraft getretene Föderalismusreform I eingeführt worden. Der Begriff leitet sich aus dem geänderten Artikel 104b Abs. 1 Grundgesetz (GG) ab, der Bundesfinanzhilfen in Bereichen, in denen die Länder die alleinige Gesetzgebungskompetenz haben, ausschließt. Nachdem durch die Reform die Zuständigkeiten für den Bildungsbereich fast vollständig auf die Länder übergegangen sind, sind die Einflussmöglichkeiten des Bundes weiter begrenzt worden. War es ihm vorher noch möglich gewesen, über wesentliche Mitfinanzierungsmöglichkeiten im schulischen Bildungsbereich Einfluss zu nehmen, wie z.B. mit dem 2003 geförderten Ganztagsschulprogramm geschehen, verbietet das Kooperationsverbot nun jegliche schulpolitischen Initiativen des Bundes, selbst wenn alle 16 deutschen Bundesländer einverstanden wären … Letzte Bereiche, in denen Bund und Länder im Bildungsbereich zusammenarbeiten können, werden in Art. 91b GG definiert, nach dem Bund und Länder z.B. nach dem Einstimmigkeitsprinzip bei der Förderung von Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen zusammenwirken können. So finanzieren der Bund und die Länder gemeinsam den Hochschulpakt und die Exzellenzinitiative.«

Es ist nicht nur von historischem Interesse, wenn man an dieser Stelle darauf hinweist, dass zahlreiche Bundesländer massiven Druck ausgeübt hatten, dieses Kooperationsverbot grundgesetzlich zu verankern, um die Alleinzuständigkeit der Länder in Bildungsfragen in Stein zu meißeln. Besonders hervorgetan hatte sich damals der sozialdemokratische Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, nunmehr im Ruhestand. Doch kaum hatten die Bundesländer das erreicht, was sie wollten, gegen den Widerstand von über 90 % der Experten, die in den Anhörungen und auch im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens dringlich von einer solchen Verfassungsänderung abgeraten hatten, mussten die Bundesländer die Hosen herunterlassen, denn sie waren ganz offensichtlich nicht in der Lage, den anstehenden Ausbau „ihrer“ Hochschulen mit eigenen Bordmitteln stemmen zu können, so dass flugs der Hochschulpakt I aufgelegt werden musste, der vor allem erhebliche Bundesmittel zum Ausbau der Hochschulen vorsah. Mittlerweile sind wir beim Hochschulpakt III angekommen.

Und es sollte an dieser Stelle auch darauf hingewiesen werden, dass der letzte Schub des Ganztagsschulausbaus nicht ohne dass mit vier Milliarden Euro bestückte Förderprogramm des Bundes zu Stande gekommen wäre.

Aber nicht nur im Bereich der Hochschulen und der Schulen besteht – wenn man ehrlich ist – erheblicher Kooperationsbedarf zwischen Bund und Ländern, das gilt auch für eine weitere, gleichsam zentrale Stufe unseres Bildungssystems, wo wir mit einer erheblichen Unterfinanzierung konfrontiert sind: dem Kita-System, bzw. korrekter den 16 Kita-System in den einzelnen Bundesländern. Gerade in diesem Bereich wird seit Jahren unermüdlich gefordert, dass es eine regelgebundene anteilige Bundesfinanzierung der laufenden Betriebskosten und nicht nur eines Teils der Ausbaukosten beispielsweise im Zusammenhang mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, der seit dem 1. August 2013 scharf gestellt worden ist, geben muss.

Wenn man die unterschiedlichen Bereiche unseres Bildungssystems von den Kitas über die Schulen bis hin zu den Hochschulen durchdekliniert, dann wird man erkennen müssen, das wir dringend zur Systementwicklung ein gemeinsames Vorgehen und damit auch eine gemeinsame Finanzierung von Bund, Bundesländern und Kommunen benötigen, um die anstehenden Aufgaben bewältigen zu können. Logische Konsequenz aus diesen Erkenntnissen: Abschaffung des Kooperationsverbotes und endlich eine Diskussion, wie man einen vernünftigen Finanzierungsmix hin bekommt.

Doch Hoffnung, dass die Entwicklung in diese Richtung geht, sollte man nach den nunmehr bekannt gewordenen Plänen der Großen Koalition zu den Akten legen. Was genau ist geplant?
Das eigentliche Kooperationsverbot ist in Art. 104b Abs. 1 GG normiert. Der Art. 91b des Grundgesetzes enthält die Ausnahme von diesem Kooperationsverbot und dieser Artikel sieht so aus:

Art 91b GG
1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von:
1. Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen;
2. Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen;
3. Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten.
Vereinbarungen nach Satz 1 Nr. 2 bedürfen der Zustimmung aller Länder.

Und welche gewaltige Veränderung plant die Bundesregierung  an diesem Artikel? Die Antwort darauf finden wir in dem vorliegenden „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)„, der heute vom Bundeskabinett gebilligt wurde. Hier der Änderungstext:

„Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregio- naler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Vereinbarungen, die im Schwerpunkt Hochschulen betreffen, bedürfen der Zustimmung aller Länder. Dies gilt nicht für Vereinbarungen über Forschungsbauten einschließlich Großgeräten.“

Ja Wahnsinn, wird der eine oder die andere jetzt im Lichte dieser Änderungsformulierungen ausrufen. Schauen wir noch in die Begründung zu diesem Änderungsvorschlag den Art. 91 b unseres Grundgesetzes betreffend (S. 4 des Entwurfs):

»Mit der Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten in Wissenschaft, Forschung und Lehre werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bund und die Länder gemeinsam die Grundfinanzierung der Hochschulen stärken … Bund und Länder erhalten durch die Grundgesetzänderung zusätzlichen Gestal- tungsspielraum in der gemeinsamen Wissenschaftsförderung … Mit der Grundgesetzänderung wird zusätzlich eine langfristige Förderung von Hochschulen, einzelnen Instituten oder Institutsverbünden ermöglicht. Darüber hinaus können Verbindungen von Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen zu- künftig wesentlich einfacher als bisher gemeinsam durch Bund und Länder unterstützt und effizienter ausgestaltet werden … Die Grundgesetzänderung ermöglicht es, die Hochschulen künftig durch Bundesmittel auch institutionell zu fördern, während dies derzeit nur über befristete Programme wie den Hochschulpakt 2020 oder die Exzellenzinitiative möglich ist … Die föderale Grundordnung wird nicht berührt. Wie bisher verbleibt die Zuständigkeit für das Hochschulwesen bei den Ländern.«

 Also wenn man das zusammenfassen muss, dann werden hier die rechtlichen Grundlagen für eine mögliche Teil-Verbundesstaatlichung im Hochschulbereich gelegt. Außerdem wird die bereits heute mögliche Zusammenarbeit im Bereich von Forschung und Wissenschaft auf die Lehre an den Hochschulen erweitert und die Möglichkeit einer Dauerförderung eröffnet. Nicht mehr, nicht weniger. Alle anderen Bereiche, die seit Jahren in der Diskussion sind, also der anstehenden Umbau unserer Schulen in Richtung Ganztagsschulen auf einer vernünftigen Ausstattungsbasis oder der notwendige qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung – alle diese Bereiche sind durch die beabsichtigte Grundgesetzänderung weiterhin nicht erfasst.

Entsprechend ist die auch die aktuelle Berichterstattung: Bund soll Universitäten finanziell unterstützen dürfen, so Heike Schmoll in der Online-Ausgabe (was nun auch wieder eine Verkürzung ist, denn auch die Fachhochschulen gehören zu den Hochschulen). Sie verweist zum einen auf die krampfhaften Bemühungen der Bundesbildungsministerin, die geplante Klein-Korrektur eines großen Missverständnisses in leuchtenden Farben zu malen, was allerdings irgendwie putzig daherkommt, wenn man an die echten Probleme der Hochschulen denkt. Die Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) wird mit diesen Worten zitiert:

»Die Grundgesetzänderung lasse auch die dauerhafte Förderung solcher Projekte wie das Professorinnenprogramm zu. Denkbar sei auch die Unterstätzung kleiner Fächer an den Hochschulen, die sonst vom Aussterben bedroht wären, aber für die gesamte Wissenschaftslandschaft wichtig sind, etwa Assyriologie.« Ah ja.

Schmoll zitiert natürlich auch die Opposition: »Die große Koalition habe die Chance verpasst, den „Irrweg Kooperationsverbot komplett zu verlassen und auch die Verfassungsbarriere im Bildungsbereich aufzuheben“, sagte der Obmann im Bildungs- und Forschungsausschuss Kai Gehring von den Grünen.«

Und man muss zur Kenntnis nehmen, dass es a) anscheinend innerhalb der Großen Koalition eine Opposition namens Sozialdemokratie gibt und b) deren Vertreter anscheinend das Bildungssystem erst ab der Schule als ein solches wahrzunehmen in der Lage sind, denn die frühkindliche Bildung taucht hier nicht auf:

»Auch der sozialdemokratische Koalitionspartner in Berlin wiederholte seine Forderung, das „unsinnige Kooperationsverbot“ für den Schulbereich ebenfalls abzuschaffen. „Unser Ziel bleibt es das Kooperationsverbot für den gesamten Bildungsbereich – also auch für Schulen – aufzuheben“, dieser Unterschied bleibe „zwischen uns und der CDU/CSU“ sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD Hubertus Heil.«

Man muss das wohl als Protokollnotiz verstehen, denn zugestimmt hat man ja im Kabinett der kleinen „Lösung“.

Aber da bleibt noch ein Problem bzw. eine Hoffnung für die, die das ganze Vorhaben einfach nur unsinnig finden: Die Grundgesetzänderung muss den Bundesrat passieren und wenn sich hier die Grünen über die Landesregierungen, an denen sie beteiligt sind, verweigern, dann ist die geplante Grundgesetzänderung tot. Auf dieses mögliches Szenario hat sich die Bundesbildungsministerin eingestellt und entfaltet die für solche Konfliktlagen typische Drohkulisse: Christoph Titz schreibt in seinem Artikel Wankas Visionen:

»Und die Ministerin erinnerte die Bundesländer noch einmal daran, dass die Bildungsmilliarden aus dem Koalitionsvertrag an die Grundgesetzänderung gebunden sind: Bafög-Entlastung und Grundgesetzänderung gehörte „inhaltlich zusammen“. Beide Vorhaben würden so auf den Weg gebracht, dass sie „gemeinsam starten können“.«

Auch Heike Schmoll geht in ihrem Artikel auf diesen Punkt ein:

»Sollten sich diese Bundesländer bei der Abstimmung im Bundesrat enthalten, wäre die Verfassungsänderung gescheitert. Der Bund wäre dann wohl auch nicht bereit, die milliardenschwere Bafög-Entlastung an die Länder zu bezahlen, die dort für Schulen und Hochschulen dringend gebraucht wird.«

Fazit: Das ist kein großer Wurf, das ist ein unansehnliches Flickwerk, mit dem ein Teil des Bildungssystems punktuell besser gestellt werden soll als bislang. Nicht den Spurenelementen zu erkennen ist eine bildungspolitische Gesamtkonzeption. Fairerweise muss man an dieser Stelle und abschließend anfügen, dass das nicht nur Schuld der Bundesregierung ist, sondern die Bundesländer hier eine überaus problematische Rolle spielen, indem sie viele notwendige Veränderungen aus einem kurzsichtigen Eigeninteresse heraus abblocken, denn das Bildungssystem ist so ziemlich das einzige Spielfeld, in dem sich die Länder noch austoben können, wenn sie denn Geld haben. Und dafür soll der Bund zahlen, aber möglichst nichts zu sagen haben.

Ausbaden müssen das wieder einmal andere – die Kinder, Jugendlichen, Eltern, die pädagogischen Fachkräfte, die Volkswirtschaft. Insofern sollte die Maxime gelten: Entweder kriegt ihr eine ordentliche, den fachlichen Forderungen der vergangenen Jahre entsprechende Regelung hin – oder lasst einfach die Finger von der Sache. Es bleibt zu hoffen, dass die Grünen auf dem nun anstehenden orientalischen Basar zwischen Bund und Bundesländern bei ihrer Ablehnung des Unsinns bleiben.
Und noch eine staatsrechtliche Anmerkung, die auch gilt, wenn man sich nicht über die konkreten bildungspolitischen Nicht-Inhalte aufregen kann: Zumindest das Grundgesetz sollte nicht degenerieren zu einer Art Tagebuch, in der man seine tagesaktuellen Tintenkleckse verewigen kann.