Zur Dehnungsfähigkeit dessen, was ein „modernes“ Arbeitsrecht sein soll

Gibt es Hoffnung? Wenn man solche Schlagzeilen liest, dann muss es solche geben: Katholische Kirche plant moderneres Arbeitsrecht. Was steht an? Verabschiedet sich die katholische Kirche nun doch von ihren umfassenden Sonderrechten, was die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen mit den Beschäftigten in kirchlich gebundenen Einrichtungen angeht? Gewährt sie nun auch ihren Mitarbeitern die Grundrechte, die „normale“ Arbeitnehmer schon lange haben, also beispielsweise das Streikrecht? So weit soll es dann doch nicht gehen, insofern ist die Überschrift dieses Artikels zum gleichen Sachverhalt zutreffender: Katholische Kirche will offenbar Arbeitsrecht lockern. Es geht um eine ganz bestimmte Lockerungsübung, die übrigens nur in Aussicht gestellt wird, konkret: Um die für die katholische Kirche ganz offensichtlich schwierige Frage, wie man mit geschiedenen und wieder neu verheirateten Mitarbeitern umzugehen gedenkt – eine Fallkonstellation, die ja in unserer Gesellschaft öfter vorkommen soll und die eigentlich – sollte man meinen – den Arbeitgeber aber so gar nichts angeht. So einfach ist es hier eben nicht.

»Geschieden, neu verheiratet – und prompt gefeuert: So erging es Angestellten von katholischen Arbeitgebern bisher. Doch offenbar zeichnet sich in der Kirche jetzt ein Umdenken ab«, können wir dem Bericht entnehmen, der gleich ein „moderneres“ Arbeitsrecht ante portas sieht. Denn:

»Die katholische Kirche will … auf wiederverheiratete Geschiedene zugehen und ihr Arbeitsrecht in einem wichtigen Punkt ändern. Eine automatische Kündigung von Geschiedenen, die eine neue Ehe eingehen, solle künftig nicht mehr vorgesehen sein … Das gehe aus dem Änderungsvorschlag für die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ in den deutschen Bistümern hervor. Der Vorschlag ist demnach Ergebnis von Beratungen einer Arbeitsgruppe unter Leitung des ehemaligen Freiburger Erzbischofs Robert Zollitsch und des Verbands der Diözesen Deutschlands. Er solle für alle katholischen Arbeitgeber gelten, also auch für Krankenhäuser und die Caritas.«

Und dann kommt vor dem grundsätzlichen Hintergrund des Tatbestands, dass die katholische Kirche Ehescheidungen nicht anerkennt und infolgedessen standesamtliche Wiederverheiratungen deshalb als „widerrechtlich“ betrachtet, ein Passus, der vor allem hinsichtlich der dort verwendeten Begrifflichkeit ein Armutszeugnis für eine Kirche reflektiert, denn zur vorgeschlagenen „Reform“ heißt es:

»Dem Bericht zufolge soll ein solcher „kirchenrechtlich unzulässiger Abschluss einer Zivilehe“ aber künftig nur noch als Kündigungsgrund gelten, „wenn dieser nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und dadurch die Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes zu beeinträchtigen“.«

Also weiterhin eine Kündigung, wenn die (erneute) Eheschließung zwischen zwei Menschen „ein erhebliches Ärgernis“ darstellt – so eine Formulierung lässt schon tief blicken und muss einen halbwegs sensiblen Menschen erschauern lassen. „Ein erhebliches Ärgernis“.
Unabhängig von der ganzen Fragwürdigkeit dieser Begrifflichkeit – wenn man sich nun darauf einlässt, weil es ja hier nicht um die eigene Meinung geht, sondern um das Verständnis eines sehr großen Arbeitgebers in unserem Land, dann stellt sich schon nach dem ersten Hinschauen sofort die Frage, wer definiert denn eigentlich wann und warum das „Ärgernis“ Wiederverheiratung ein „erhebliches Ärgernis“ wird? Wo ist die Grenze zu einer willkürhaften Entscheidung angesichts eines derart unbestimmten Rechtsbegriffs?

Natürlich gibt es immer die unterschiedlichen Perspektiven auf ein und denselben Sachverhalt – also ist die Flasche halb voll oder halb leer. Die Bewertung als eine „deutliche Lockerung gegenüber der bisherigen Regelung“ – wenn denn die nun vorgeschlagene Revision kommen würde -, stellt ab auf die aktuelle Grundordnung der Kirche, nach der von einer Kündigung nur „ausnahmsweise“ abgesehen werden, „wenn schwerwiegende Gründe des Einzelfalles diese als unangemessen erscheinen lassen“. So kann man das auch sehen.

Wie es in dieser Frage weitergeht? Bis November soll ein abschließender Entwurf vorliegen, den die Deutsche Bischofskonferenz dann beschließen müsse. Es wird berichtet, dass die meisten Stellungnahmen der Diözesen zu dem Entwurf positiv seien, nur ein Bistum lehne ihn weitgehend ab. Man muss das alles einordnen in einen komplexen und wahrscheinlich nur für absolute Insider diese Organisation betreffende Diskussionslinie innerhalb der katholischen Kirche, die sich vor allem entzündet an der Bedeutung und Zukunft der inmitten sehr weltlicher Arbeit steckenden Caritas. Wie schwer man sich tut, die gesellschaftlichen Veränderungen neu abzubilden, kann man dieser Veröffentlichung der Deutschen Bischofskonferenz entnehmen:

Deutsche Bischofskonferenz: Das katholische Profil caritativer Dienste und Einrichtungen in der pluralen Gesellschaft, Bonn, April 2014

Aber lösen wir uns von dem beschriebenen Sachverhalt und werfen die Frage in den Raum, wie man vor dem Hintergrund der nun erkennbaren, eigentlich marginalen Änderung des Umgangs mit den Mitarbeitern (die allerdings – das sei hier deutlich hervorgehoben – in vielen Einzelfällen tragische Folgen für die davon Betroffenen mehr als bislang verhindern könnten, wo vielen der wirtschaftliche Boden unter den Füßen weg gerissen wurde, nur weil sie einen anderen Menschen geheiratet haben nach einer Scheidung) von einem „moderneren“ Arbeitsrecht sprechen kann?

Ein wirklich modernes Arbeitsrecht – so viel vorweg – würde sich zuvörderst dadurch auszeichnen, dass es selbstverständlich für alle gilt. Und das man die dort normierten Regeln auch einklagen kann. Vor staatlichen Gerichten. Ein modernes Arbeitsrecht würde keine so umfassende Sonderrechtszone für hunderttausende Beschäftigte zulassen, wie es sie aber derzeit den Kirchen gewährt wird. Besondere Arbeitsverhältnisse mögen ihre Berechtigung gehabt haben, als die Kirchen ausschließlich oder überwiegend mit Schwestern und anderem „eigenem“ Personal gearbeitet haben. Aber in einer Zeit, in der dieses Sonderrecht auch für die vielen Beschäftigten gilt, die in voll aus Steuer- und/oder Beitragsmitteln finanzierten Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, Jugendhilfeeinrichtungen, Kindertageseinrichtungen usw. arbeiten. Und es argumentiere an dieser Stelle keiner, dass man sich ja seinen Arbeitgeber aussuchen könne, man müsse ja nicht bei der katholischen Kirche arbeiten – wenn man sich der Marktanteile kirchlich gebundener Einrichtungen beispielsweise im Krankenhaus- oder Kita-Bereich in manchen Regionen unseres Landes anschaut, dann wird man zur Kenntnis nehmen müssen, dass es für zahlreiche Berufe aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich gar keine Arbeitgeber-Alternative vor Ort gibt, sie sind durch die Faktizität der Trägerschaftsstrukturen darauf angewiesen, in kirchlich gebundenen Einrichtungen eine Beschäftigung zu finden, die sie dann aber dem Sonderrecht der Kirchen unterwirft, das ihnen wiederum in Teilbereichen eigentlich selbstverständliche Rechte „normaler“ Arbeitnehmer vorenthält.

Die Verhaltensweise des Staates und seiner Organe ist hier – um es vorsichtig auszudrücken – „ambivalent“. Zum einen stützt die Rechtsprechung die Sonderrolle der Kirchen in der Arbeitswelt, zuletzt haben wir das wieder zur Kenntnis nehmen müssen im Kontext einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts die leidige Kopftuchfrage betreffend (vgl. hierzu meinen Blog-Beitrag Das Kreuz mit den „Sonderrechten“. Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkt die Kirchen in ihrem Kampf gegen Kopftücher vom 24. September 2014). Zum anderen ist der Staat und seine Sozialversicherungen nicht nur der mit Abstand größte Finanzier der meisten Einrichtungen und Dienste, sondern er ermöglicht den Kirchen auch eine im Vergleich zu den allermeisten anderen Ländern (in denen die Kirchen auf Spenden ihrer Mitglieder angewiesen sind) absolut sichere Finanzierungsbasis über die vom Staat eingezogene „Kirchensteuer“. Das beschert den Kirchen hier in Deutschland eine sehr solide Finanzbasis. Vgl. dazu den Artikel Rekord-Einnahmen bei den Kirchen: »Nach jüngsten Schätzungen erwarten die Bistümer und Landeskirchen für 2014 elf Milliarden Euro Einnahmen aus der Kirchensteuer – so viel wie noch nie.« 2012 und 2013 waren auch schon jeweils Rekordjahre hinsichtlich der Höhe der eingenommenen Kirchensteuer.
Die Kirchensteuerdiskussion soll und kann an dieser Stelle gar nicht geführt werden, sehr wohl aber darf und muss mit Blick auf das hier besonders interessierende Thema Arbeitsrecht die Frage aufgeworfen werden, wann wir endlich wirklich ein „moderneres“ Arbeitsrecht bekommen – moderner dadurch, dass es erst einmal für alle Arbeitnehmer gilt. Das Pfarrer oder Mönche in einem Sonderarbeitsrechtsverhälnis zu ihrer Kirche verbleiben können, würde keiner verweigern. Aber die normale Krankenschwester, Erzieherin oder der Sozialarbeiter und die Hauswirtschaftskräfte – sie alle gehören unter das Dach eines „moderneren“ Arbeitsrechts. Diesen Schritt wird man von den Kirchen nicht erwarten können, er muss vom Staat gemacht werden.

Geförderter Wildwuchs: Ausbildungslosigkeit auf beiden Seiten der privaten Sicherheitsdienste und das „verständliche“ Totstellen eines abgemagerten Staates

Eine Tätigkeit im privaten Sicherheitsdienst ist der „Beruf“ der Woche – nicht nur vor dem Hintergrund der Übergriffe in nordrhein-westfälischen Flüchtlingsheimen, sondern weil man daran eine ganze Reihe an Strukturproblemen aufzeigen kann und muss. Friseure sind 150 mal qualifizierter als Sicherheitskräfte, so ist ein interessanter Artikel dazu überschrieben. Einige wenige Zahlen mögen genügen, um aufzeigen zu können, das wir hier nicht von Kleinigkeiten sprechen:

»Von den bundesweit rund 185.000 Mitarbeitern haben nur rund 10.000 eine mindestens zweijährige Ausbildung, in NRW sind es rund 2.000 von fast 40.000. Die große Mehrheit hat 30 Stunden Unterricht bei der IHK genossen, bevor sie für Sicherheit und Ordnung sorgt – auch in überfüllten Asylantenheimen, unter angespannten Menschen, deren Sprache sie nicht sprechen, deren Mentalität sie nicht kennen und um deren Traumata sie nicht wissen.«

Und diese Ausbildungslosigkeit betrifft nicht nur diejenigen, die als Beschäftigte der „Sicherheitsdienste“ arbeiten (müssen), sondern auch deren Arbeitgeber.

»Auch wer ein Sicherheitsunternehmen gründen möchte, muss gerade mal 80 Stunden IHK-Unterricht besuchen, dann darf er sein Personal losschicken: in überfüllte Asylcontainer, zu Popkonzerten mit Tausenden aufgewühlten Fans, in die Hochhäuser von Problemvierteln, wo die Security als Hausmeister, de facto aber auch als Streitschlichter fungiert, an Bus- und Bahnsteige, an Flughäfen, vor militärische Anlagen, in den Einzelhandel oder zum Werkschutz.«

„Konsequent“ dazu dann das beobachtbare Lohnniveau für unseren „Beruf“ der Woche:

»Der Großteil der Mitarbeiter erhält in NRW offiziell den Mindestlohn, der bei neun Euro liegt. Zu dem Preis aber lässt sich eine gute Ausbildung kaum finanzieren, so bemängeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer unisono. Psychologische Schulung, differenziertes Deeskalationstraining oder gar Fremdsprachenkenntnisse könne man da nicht erwarten. Und das werde sich nicht ändern, solange Staat und Unternehmen nicht verpflichtet seien, Sicherheitsfirmen nach Qualität statt allein nach Preis auszusuchen, prophezeit Ver.di-Expertin Andrea Becker.«

Doch selbst der Mindestlohn ist nicht sicher und wird in vielen Fällen noch deutlich unterlaufen. Laut BDSW (das ist der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft) bei 20 Prozent, laut Ver.di bei bis zu 40 Prozent der Firmen könne man nicht ausschließen, dass sie systematisch Ungelernte für vier bis fünf Euro anheuerten, so Till-R. Stoldt in seinem Artikel. Hinzu kommt ein beliebte Masche, die man auch aus anderen Niedriglohnbranchen kennt:
In vielen Firmen sei es eher Regel als Ausnahme, dass Mitarbeiter keine fest vereinbarte Arbeitszeit und damit kein fixes Gehalt haben, was natürlich bei der Asymmetrie zwischen den Beschäftigten und ihren Mitarbeitern Umgehungsstrategien beim Mindestlohn ermöglicht und fördert.

In dem Artikel wird der Finger noch in eine andere Wunde gelegt, wenn auf „eine atemberaubende Nachlässigkeit von Bund und Land bei der Überprüfung der Sicherheitsfirmen“ hingewiesen wird – und hier liegt nicht nur der schwarze Peter, sondern die Schuld eindeutig auf Seiten des Staates: »Seit Jahren fordert der Branchenverband, sämtliche Firmen und ihre Mitarbeiter regelmäßig auf deren Zuverlässigkeit zu überprüfen. Aber das interessierte niemanden.«

Beispiel Nordrhein-Westfalen, wo ja die Folgen einer Auslagerung von Schutzaufgaben an private Sicherheitsdienste eine traurige Aktualität bekommen haben aufgrund der Vorfälle in Flüchtlingsheimen:

»Sowohl der BDSW als auch mehrere Gewerkschaften beklagen, sie hätten das NRW-Innenministerium gewarnt – vor Gefahren durch unterqualifiziertes, unkontrolliertes und nur nach Preis ausgewähltes Personal. Schon Ende 2013 hatte auch ein WDR-Team Innenminister Ralf Jäger mitgeteilt, die minimalen Ausbildungs- und Lohnvorgaben für private Sicherheitsleute würden in NRW hundertfach unterlaufen. Im Frühling 2014 hatte dann das Team um den Kölner Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff einem Millionenpublikum vorgeführt, wie überfordert Mitarbeiter mancher Sicherheitsfirmen in Asylantenheimen agieren.«

Es kann wahrlich keiner sagen, dass die Ereignisse gleichsam völlig überraschend vom Himmel gefallen sind.

Man kann es drehen und wenden, wie man will: Das Innenministerium verzichtete darauf, höhere Qualitätsstandards zu definieren oder regelmäßige Kontrollen einzurichten. Und dieses Abtauchen ist auch durchaus „rational“ aus Sicht des Landes:

»Denn: Um die permanent wachsende Branche zu kontrollieren, müsste Personal eingestellt werden. Und das liefe der Ministeriumslinie zuwider, beim Staatspersonal zu sparen und es von Aufgaben zu entlasten – anstatt neue obendrauf zu legen.«

Nun gibt es auch noch die Bundesebene, könnte ein geschundener Vertreter der Landesebene einwerfen. Auch die nimmt der Artikel ins Visier und führt zu Recht aus:

»Vor allem auf Bundesebene sprach noch ein anderer Grund dafür, über die brisante Mischung aus geringer Qualifikation, fehlender Kontrolle und schlechten Arbeitsbedingungen hinwegzusehen: Sie war mit Blick auf den Arbeitsmarkt gewollt. In den Bundesministerien für Arbeit und Wirtschaft versprach man sich von diesem kaum regulierten Niedriglohnbereich (übrigens zurecht) neue Jobs für sonst schwer vermittelbare Ungelernte. Im Umkehrschluss: Durch höhere Anforderungen bei Lohn und Ausbildung drohten Jobs zu verschwinden.«

Wobei die letzte Schlussfolgerung nicht wirklich logisch ist. Nehmen wir einmal an, wir würden die Kosten für die Sicherheitsdienstleistungen nach oben treiben (müssen), um das zu machen, dessen Fehlen heute so beklagt wird. Werden dann überall die Dienstleistungen der Sicherheitsdienste eingestellt? Wird also die Dienstleistung eingespart oder nach Transylvanien verlagert? Wohl kaum.
Aber es gibt einen weiteren Grund dafür, hier nicht genau hinzuschauen, geschweige denn substanziell etwas zu ändern:

„Die gesamte Sicherheitsarchitektur“ des Landes würde zusammenbrechen“ ohne private Sicherheitsfirmen, so wird ein Polizeigewerkschafter zitiert. Sie sind unverzichtbar geworden. Wollte man die Privaten durch Polizisten ersetzen, müsste das Land Hunderte Millionen Euro investieren. Die hat es schlichtweg nicht.

Insofern ist es auch „verständlich“, dass der nordrhein-westfälische Innenminister Jäger (SPD), der durch die Vorfälle in den Flüchtlingsheimen und den Vorwürfen, sein Ministerium wäre schon seit längerem mit den Problemen konfrontiert worden, schwer unter Beschuss geraten ist, lediglich eine Aktivitätssimulation präsentieren konnte:

»Diese Woche verkündete er, fortan müssten sich Mitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften vorab von Polizei oder Verfassungsschutz überprüfen lassen. Über Kontrollen bei anderem Sicherheitspersonal, über höhere Ausbildungsstandards und humanere Arbeitsbedingungen verlor er kein Wort. Wegen drei Übergriffen gegen Asylbewerber wird das unverzichtbare Reservoir billiger Sicherheitsknechte offenbar nicht zur Disposition gestellt.«

Warum sollte er das alles auch zur Disposition stellen? Der (an dieser Stelle) „abgemagerte“ Staat kann es gar nicht, auch wenn einzelne es wollten.

Angleichung „von unten“ und „von oben“. Zur Erwerbstätigkeit von Frauen ist West- und Ostdeutschland anlässlich des Tags der deutschen Einheit

Der 3. Oktober ist der Tag der deutschen Einheit. Bei weiter fortbestehenden Unterschieden zwischen Ost und West. Statistisch und inhaltlich gesehen gibt es immer noch in vielen Bereichen eine weniger brutale, dennoch wirksame Mauer zwischen den beiden Teilen Deutschlands (vgl. hierzu die Daten in dem Feature Das geteilte Land).

An dieser Stelle soll ein Blick auf die Unterschiede und die Annäherungen, die man seit der Wiedervereinigung hinsichtlich der Erwerbstätigkeit der Frauen identifizieren kann, geworfen werden, um einen Aspekt aus dem Universum der sozial- und gesellschaftspolitisch relevanten Themen herauszugreifen.

Dazu haben die beiden Wissenschaftlerinnen Elke Holst und Anna Wieber vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin einen Beitrag veröffentlicht und diesen überschrieben mit: Bei der Erwerbstätigkeit der Frauen liegt Ostdeutschland vorn. Darin führen sie aus:

»Auch fast ein Vierteljahrhundert nach dem Mauerfall liegt die Erwerbstätigkeit von Frauen in Ostdeutschland immer noch höher als in Westdeutschland. Der Abstand ist heute allerdings gering. Gestartet sind die beiden Regionen von höchst unterschiedlichen Niveaus. Im Westen lag die Erwerbstätigenquote von Frauen kurz nach der Wende (1991) bei 54,6 Prozent und ist seitdem von Jahr zu Jahr auf 67,5 Prozent (2012) gestiegen. In Ostdeutschland ging sie nach der Wende zunächst massiv zurück, stieg dann aber wieder deutlich an und lag 2012 mit 69,1 Prozent leicht höher als im Westen. In beiden Teilen Deutschlands arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit als früher, im Osten lag der tatsächliche Arbeitsumfang mit 27,8 Wochenstunden 2013 aber deutlich höher als im Westen (21,7 Stunden). Viele von ihnen, das zeigt die Studie des DIW Berlin auf Grundlage des SOEP, würden gern mehr Wochenstunden leisten. Vergleicht man die gewünschte, vereinbarte und tatsächliche Wochenarbeitszeit von Frauen in Ost und West, so liegen in der Durchschnittsbetrachtung die ostdeutschen Frauen in allen drei Kategorien über dem höchsten Wert aller Arbeitszeitgrößen im Westen. Die meisten erwerbstätigen Männer in Ost und West wollten 2013 hingegen 40 Wochenstunden arbeiten, tatsächlich tun dies aber im Westen nur 22,6 Prozent und im Osten 29,2 Prozent. Die meisten sind länger erwerbstätig; obwohl lange Arbeitszeiten auch bei den Männern unbeliebt sind. Die Veränderungen nach der Wende hatten erhebliche Auswirkungen auf die Lebensformen in Paarhaushalten mit Kindern: Das modernisierte Ernährermodell (Vater Vollzeit / Mutter Teilzeit) hat in beiden Teilen Deutschlands an Gewicht hinzugewonnen – in Westdeutschland auf Kosten des Alleinernährermodells (Vater Alleinverdiener), im Osten auf Kosten des Egalitätsmodells mit zwei Vollzeitbeschäftigten.« (vgl. zur gesamten Untersuchung Elke
Holst und Anna Wieber: Bei der Erwerbstätigkeit der Frauen liegtOstdeutschland vorn, in: DIW-Wochenbericht, Nr. 40/2014, S. 967 ff.)

Besonders die Ausführungen im letzten Teil des Zitats sind hervorzuheben. Man kann das vielleicht so zusammenfassen: Was wir seit der Wiedervereinigung sehen ist eine „doppelte Angleichung“ zwischen Ost und West. „Doppelt“ in dem Sinne, dass sich die Lebensformen der Paare im Westen „nach oben“ angeglichen haben, also weg von dem traditionellen Alleinernährermodell des Mannes bei einer zunehmenden überwiegend teilzeitigen Integration der Frauen in Erwerbsarbeit, während es im Osten des Landes eine Angleichung „nach unten“ gegeben hat, denn auch hier hat das Gewicht des „modernisierten Ernährermodells“ (er arbeit Vollzeit, sie Teilzeit) zugenommen, allerdings auf Kosten des früher stärker verbreiteten Egalitätsmodells, bei dem Mann und Frau Vollzeit arbeiten. Dass sich damit angesichts der spezifischen Verwobenheit der sozialen Sicherungssysteme mit dem Tatbestand einer Vollzeiterwerbstätigkeit die Frauen auf Dauer sozialpolitisch gesehen ins Knie schießen, ist ein Folgeproblem, mit dem dann nicht nur wie in der Vergangenheit die meisten westdeutschen Frauen konfrontiert sein werden, sondern zunehmend auch mehr ostdeutsche Frauen, von denen dann viele zusätzlich belastet sind durch die höhere und oftmals auch deutlich länger andauernden Arbeitslosigkeitsphasen im Lebensverlauf. Auch eine Form der Herstellung von Einheit, ein Begriff, der ja nicht für sich aussagt, was, wer, wie und vor allem in welche Richtung vereinheitlicht wird.

Und sie tun es doch: Therapeuten des Vivantes-Krankenhauskonzerns kommen in die Holzklasse und haben jetzt die Perspektive auf „branchenübliche Löhne“

Die Geschäftsführung des Berliner Vivantes-Klinikums hält daran fest, eine Tochtergesellschaft für die therapeutischen Dienste zu gründen. Das hat der Aufsichtsrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Ergo-, Musik-, Kunst-, Tanz-, Physiotherapeuten und Logopäden sollen in das neu zu gründende Unternehmen überführt werden, berichtet die Online-Ausgabe der Ärzte-Zeitung in dem Beitrag Therapeuten kommen in die Holzklasse. Über die Absicht des Klinikmanagements sowie die Reaktionen der Betroffenen ist hier schon berichtet worden: Aus den real existierenden Arbeitsmärkten: Von „marktüblichen Löhnen“ in „Tochtergesellschaften“ und Ingenieuren aus der Datenwolke). Viele der fast 15.000 Vivantes-Mitarbeiter fürchten sich verständlicherweise vor Lohndumping im Zuge des anstehenden Konzernumbaus, der einem bekannten Muster folgen soll: »Der landeseigene Krankenhauskonzern will sparen und plant eine weitere Ausgliederung von Arbeitsbereichen. Alle therapeutischen Dienste sollen in eine noch zu gründende Tochtergesellschaft ausgelagert werden. Dasselbe droht den Mitarbeitern in den Bereichen Facility Management, Einkauf und Logistik sowie beim Patientenbegleitservice«, so Thomas Gerlach in seinem Artikel Umstrittener Diätplan. Die Zielsetzung dieser Maßnahme ist simpel: Bei Neueinstellungen würde der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVÖD) keine Anwendung mehr finden.

Das es um weniger Geld geht, bestreitet niemand mehr. So wird Peter Zühlsdorf, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Berliner Vivantes-Klinikkonzerns, mit Blick auf die notwendigen Schritte zur „Wirtschaftlichkeitssteigerung“ mit den folgenden Worten zitiert: „Dazu gehören neben Investitions- und Qualitätssicherung auch Strategien, um die Kosten zu begrenzen, und zwar zeitnah“, erklärte Zühlsdorf. Das künftige Tochterunternehmen werde Neueinstellungen „zu branchenüblichen Tarifen“ vornehmen. Und die liegen dann unter dem, was bislang gezahlt wird. Und was bei den Therapeuten geklappt hat, muss dann ja nicht auf diese begrenzt bleiben.

Der Hintergrund ist neben dem allgemeinen Muster, dass man auch aus anderen Branchen kennt, ein spezieller mit Blick auf die Krankenhäuser: Viele von ihnen sind unterfinanziert, weil die Länder, die dafür zuständig sind, in den vergangenen Jahren schlichtweg zu wenig Investitionsmittel zur Verfügung gestellt haben und sich dadurch ein Investitionsstau gebildet hat (den wir ja auch aus anderen Bereichen mit öffentlicher Unterfinanzierung kennen).

Für die betroffenen Arbeitnehmer muss das ganze wieder einmal wie ein Schlag ins Gesicht wirken, denn s ist wahrlich nicht so, als wenn man erst jetzt irgendwie an den Finanzproblemen des Unternehmens „beteiligt“ wird und einen ersten Beitrag leisten soll: »Zehn Jahre lang hatte die Belegschaft … auf Lohn verzichtet, um das Unternehmen zu stabilisieren. 2014 war erstmals wieder das volle Tarifgehalt gezahlt worden.«

Pathways to drug policies that work. A new groundbreaking report

The Global Commission on Drug Policy launched yet another groundbreaking report calling for the end of the war on drugs and for the experimentation of legally regulated markets.

A new and improved global drug control regime is needed that better protects the health and safety of individuals and communities around the world. Harsh measures grounded in repressive ideologies must be replaced by more humane and effective policies shaped by scientific evidence, public health principles and human rights standards. This is the only way to simultaneously reduce drug-related death, disease and suffering and the violence, crime, corruption and illicit markets associated with ineffective prohibitionist policies.

The Global Commission on Drug Policy proposes five pathways to improve the global drug policy regime. After putting people ́s health and safety at the center of the picture, governments are urged to ensure access to essential medicines and pain control. The Commissioners call for an end to the criminalization and incarceration of users together with targeted prevention, harm reduction and treatment strategies for dependent users.

In order to reduce drug related harms and undermine the power and profits of organized crime, the Commission recommends that governments regulate drug markets and adapt their enforcement strategies to target the most violent and disruptive criminal groups rather than punish low level players.

The obstacles to drug policy reform are both daunting and diverse. Powerful and established drug control bureaucracies, both national and international, staunchly defend status quo policies. They seldom question whether their involvement and tactics in enforcing drug policy are doing more harm than good. Meanwhile, there is often a tendency to sensationalize each new “drug scare” in the media. And politicians regularly subscribe to the appealing rhetoric of “zero tolerance” and creating “drug free” societies rather than pursuing an informed approach based on evidence of what works. Popular associations of illicit drugs with ethnic and racial minorities stir fear and inspire harsh legislation. And enlightened reform advocates are routinely attacked as “soft on crime” or even “pro-drug.”

Key pathways to drug policies that work:

1. Put people’s health and safety first
2. Ensure access to essential medicines and pain control
3. End the criminalization and incarceration of people who use drugs
4. Refocus enforcement responses to drug trafficking and organized crime
5. Regulate drug markets to put governments in control

The full report:

Global Commission on Drug Policy: Taking Control: Pathways to Drug Policies That Work, September 2014