Überraschung: Die Bundesbank hat herausgefunden, dass Leute, die kein oder zu wenig Geld haben, auch nichts oder zu wenig kaufen können. Oder doch nicht?

Eine frohe Botschaft für die Arbeitnehmer konnte man der neuen Print-Ausgabe des SPIEGEL entnehmen: „Ende der Bescheidenheit“. Denn das proklamierte Ende richtet sich an die gewerkschaftlichen Lohnforderungen – und wird von einer Institution vorgetragen, von der man das nun so gar nicht erwartet hätte: »Bei der Forderung nach höheren Löhnen finden die Gewerkschaften einen ungewohnten Verbündeten: die Bundesbank. Den Währungshütern ist die aktuelle Inflationsrate zu niedrig – deshalb sollen die Gehälter nun kräftiger steigen als bisher.« Markus Dettmer und Christian Reichmann schreiben in ihrem Artikel vor dem Hintergrund dessen, was man bislang von den Bundesbankern gewohnt war: »Über Jahre konnten ihre Appelle für Sparsamkeit und Lohnzurückhaltung gar nicht streng genug ausfallen. Höhere Löhne treiben die Preise, so lautete ihr Mantra. Mochten sich andere Notenbanken bei ihren Entscheidungen daran orientieren, wie viele Menschen Arbeit suchten, die Bundesbank kannte nur ein Ziel: die Inflation im Zaum zu halten.« Haben die nun die Seiten gewechselt, ihr Herz für die Arbeiterbewegung entdeckt oder sind sie zum Keynesianismus konvertiert? Schauen wir genauer hin.


Im SPIEGEL-Artikel (vgl. auch die Kurzfassung Bundesbank plädiert für deutliches Lohnplus) wird darauf hingewiesen, dass die Bundesbank selbst – entgegen der doch vielen überraschten Reaktionen – keineswegs eine Kursänderung erkennen kann: »Als es der Wirtschaft schlecht ging, predigte sie den Gewerkschaften Bescheidenheit. Jetzt, wo die Konjunktur rundläuft, könnten die Tarife ruhig kräftiger zulegen. „Unsere Argumentation ist symmetrisch und konsistent“, sagt Jens Ulbrich, Chefökonom der Bundesbank …« Der Chefökonom der Bundesbank lobt die „sehr verantwortungsbewusste Lohnzurückhaltung“ der vergangenen Jahre. Was damit gemeint ist:

In den vergangenen Jahren blieben die Tariflohnabschlüsse zumeist unter der Marke dessen, was man als „verteilungsneutraler Lohnerhöhungsspielraum“ bezeichnet. Aus gewerkschaftlicher Sicht setzt sich der zusammen aus den beiden Komponenten Ausgleich in Höhe des (gesamtwirtschaftlichen) Produktivitätsfortschritts + Ausgleich der Preissteigerungsrate, während in anderen Beschreibungen etwas einschränkend darauf hingewiesen wird, dass man den durchschnittlichen Produktivitätsfortschritt der vergangenen Jahre heranziehen sollte und bei der Berücksichtigung der Preissteigerungsrate wird ein Deckel dahingehend raufgesetzt, als das nur die knapp unter 2%-Zielinflationsrate der EZB Berücksichtigung finden sollten, auch wenn die tatsächliche Inflation höher liegt. Das Konzept hat seine Bedeutung angesichts der Annahme, dass Lohnerhöhungen, die sich unterhalb dieser Grenze bewegen, nicht zu Arbeitsplatzabbau führen würden. Die Abbildung verdeutlicht mit Daten des WSI-Tarifarchivs die Entwicklung in den Jahren 2000 bis 2013.

Man erkennt sehr deutlich, dass in den zurückliegenden Jahren ganz überwiegend der verteilungsneutrale Lohnerhöhungsspielraum bei den Tariflöhnen nicht ausgeschöpft oder gar überschritten wurde, sondern die Tariflohnentwicklung zumeist unter dem verteilungsneutralen Spielraum lag (das Jahr 2009 muss ausgeklammert werden aufgrund der Sondersituation der schweren Rezession im Gefolge der Finanzkrise). Erst am aktuellen Rand sieht man wieder leicht über der Schwelle liegende Abschlüsse, was aber auch eine Folge des Absinkens des verteilungsneutralen Lohnerhöhungsspielraums bzw. seiner Komponenten ist.

Besondere Beachtung sollte dabei die Entwicklung der Inflationsrate finden, denn die ist noch weiter abgesunken – und zwar erheblich:  Im Juni stiegen die Preise im Euroraum nur noch um 0,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (für Deutschland wird eine Preissteigerungsrate von einem Prozent gemeldet). An dieser Stelle sollten wir uns wieder an die Aussage des Chefökonomen der Bundesbank erinnern: „Unsere Argumentation ist symmetrisch und konsistent“. Und die Argumentation der Bundesbank ist eine Ein-Ziel-Argumentation, die da lautet: Preisstabilität. Nun haben sich aber die Rahmenbedingungen grundlegend verändert, die Hüter der Geldpolitik stehen vor einem erheblichen Problem: Nicht Inflation ist die Gefahr oder gar ein reales Phänomen, sondern möglicherweise ein deflationärer Prozess. Und eine Deflation ist ein gefährliche Angelegenheit und die muss man verhindern – normalerweise würde man das mit dem Waffenarsenal der Geldpolitik machen, also Leitzinssenkung und eine Politik des billigen Geldes. Doch dieses Pulver ist im Gefolge der Bewältigung der Finanzkrise weitestgehend verschossen. Der Leitzins wurde auf nur noch 0,15 Prozent gesenkt – und außerdem müssen die Banken jetzt einen Strafzins von 0,1 Prozent zahlen, wenn sie ihr Geld bei der EZB parken. Doch bisher sind die EZB-Maßnahmen wirkungslos verpufft, wie die niedrige Inflationsrate im Euroraum zeigt. So auch die Argumentation von Ulrike Herrmann in ihrem Artikel Bundesbank: Löhne müssen steigen!:

»… was früher gefürchtet war, soll jetzt die Rettung bringen. Die Bundesbank will eine Geldentwertung. Das Kalkül der Bank ist ganz einfach: Wenn die Gehälter zulegen, steigen automatisch die Kosten der Unternehmen. Also werden die Firmen versuchen, ihre Preise anzuheben.
Die Bundesbank will eine Inflation herbeizwingen, weil momentan das Gegenteil droht: eine Deflation, bei der die Preise permanent fallen und die Wirtschaft in einer Rezession verharrt.«

Da man geldpolitisch bei den Zinsen für die Banken nicht weiter kommt, interessiert man sich nun für die Löhne. Allerdings ist die Bundesbank hier eher ein Spätzünder, denn IWF und OECD hatten bereits im vergangenen Jahr gefordert, dass Deutschland seine Löhne anhebt.

Nun ist das mit den Löhnen so eine Sache, es gibt bekanntlich mehrere unterschiedliche Lohnformen. Die Ermunterung der Bundesbank für die Gewerkschaften, einen ordentlichen Schluck aus der Pulle zu nehmen, bezieht sich ja erst einmal nur auf die Tariflöhne, die von den Gewerkschaften ausgehandelt werden. Volkswirtschaftlich interessant sind natürlich die Löhne insgesamt und dabei ist zum einen zu beachten, dass viele Arbeitnehmer gar nicht oder nur beschränkt in den Genuss von Tariflohnsteigerungen kommen, weil sie in tariffreien Zonen arbeiten. Aber auch bei einem Teil der Arbeitnehmer, die unter dem Tarifschirm arbeiten, gibt es Öffnungsklauseln oder die Streichung anderer Lohnbestandteile. Und dann ist da noch der gesamte Niedriglohnsektor, der in den vergangenen Jahren enorm an Gewicht gewonnen hat. Und last but not least muss man natürlich auch den Zugriff des Staates auf die Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer mit in Rechnung stellen, als Stichwort möge hier „kalte Progression“ genügen.

Kurzum: Die reale Entwicklung sah für viele Arbeitnehmer mehr als mau aus: »Die deutschen Reallöhne sind in den vergangenen 15 Jahren nicht gestiegen, sondern liegen um 0,7 Prozent niedriger als zur Jahrtausendwende«, so Ulrike Herrmann in ihrem Artikel.
Insofern könnte und müsste eine Schlussfolgerung lauten: Es gibt gute Gründe für eine ordentliche Anhebung der Tariflöhne, vgl. hierzu das Plädoyer in diese Richtung von Peter Bofinger in guter alter nachfrageorientierter Manier. Aber das allein wird nicht reichen, wenn man an die Beschäftigten denkt, die gar nicht profitieren können von den Tariflohnabschlüssen.

Abschließend zurück zur Bundesbank: Meint sie es nun gut mit den Arbeitnehmern? Folgt man ihrer Argumentation, dass sie nun gar keinen Kurswechsel vollzogen habe, dann könnte man auf einen schlimmen Gedanken kommen: »Die Bundesbank will eine Geldentwertung«, so Ulrike Herrmann. Das aber würde bedeuten, man treibt die Gewerkschaften an, höhere Löhne durchzusetzen, damit die Unternehmen in der Folge die Preise anheben, um den Kostenanstieg an die Abnehmer weiterzugeben. Dann steigt die Inflationsrate wieder an, was allerdings auch bedeutet, dass die Arbeitnehmer real weniger in der Kasse haben. Und außerdem – wenn die Argumentation der Bundesbank wirklich konsistent wäre, dann müsste sie eigentlich ein Befürworter des Mindestlohns sein, denn durch den müssen die Preise in vielen Branchen – man denke hier an den Bereich Hotel- und Gaststättengewerbe, um nur ein Beispiel zu nennen – angehoben werden angesichts der sehr niedrigen Margen, die man da realisieren kann. Aber das geht dann doch wohl zu weit.

Klassisch-handfeste und gleichzeitig experimentelle Tarifpolitik. Die IG Metall zwischen Stammbelegschaften und Werkvertragsbeschäftigten

Die IG-Metall ist nicht nur die größte Industriegewerkschaft der Welt, sondern sie gilt auch als besonders erfolgreich. Viele Arbeitnehmer anderer Branchen wären gerne in dieser Gewerkschaft organisiert, wenn man das beispielsweise an den von ihr erreichten Tarifabschlüssen misst. Sie gilt als kampfstark und durchsetzungsfähig und zugleich – durch ihre betriebliche Einbettung sensibilisiert – auch offen für die Belange der anderen Seite, was sich beispielsweise in der Bewältigung der Wirtschaftskrise 2009 wieder einmal gezeigt hat. Aber diese Gewerkschaft steht nicht nur für eine klassisch-handfeste Tarifpolitik mit im Regelfall vorzeigbaren Ergebnissen, sondern sie versucht, auch immer wieder neue Wege in der Tarifpolitik zu gehen. Das war die Arbeitszeitfrage („35-Stunden-Woche“) in den 1980er Jahren und das ist heute die Frage, wie man mit der zunehmenden Aufspaltung der Belegschaften, also die Ausfransung an den Rändern in Form von Leiharbeit und vor allem der zunehmenden Zahl an Werkvertragsbeschäftigten, tarifpolitisch umgehen kann, um nicht vollständig die Kontrolle zu verlieren. Der Tarifabschluss der IG Metall mit den Arbeitgebern in der nordwestdeutschen Stahlindustrie, zu der die Eisen- und Stahlindustrie in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen gehört, steht für beide Dimension des tarifpolitischen Handelns.

Die IG Metall steckt in einem strategischen Dilemma, das nicht aufgelöst werden kann, sondern das man zu gestalten versuchen muss. In wichtigen Bereichen der Metallindustrie, man denke hier nur an die Automobilindustrie, hat die IG Metall in der Stammbelegschaft oftmals einen Organisationsgrad, von dem andere Gewerkschaften nur träumen können. Und aufgrund der langen Tarifgeschichte ist es der Gewerkschaft auch gelungen, für die Stammbeschäftigten teilweise wirklich sehr gute Bedingungen durchzusetzen, die natürlich aus Sicht der Arbeitgeber mit einer entsprechenden Kostenbelastung einhergehen, so dass bei ihnen Anreize gesetzt werden, wenigstens einen Teil des Beschäftigungsvolumens nicht über Arbeitskräfte abzubilden, die unter die aus ihrer Sicht „teuren“ Tarifverträge der IG Metall fallen. Das hat zu einer massiven Expansion von Leiharbeit und seit einigen Jahren in verstärktem Maße auch der Werkvertragsbeschäftigten geführt. Ende des vergangenen Jahres meldete sich die Gewerkschaft selbst mit beeindruckenden Zahlen in den Medien zu Wort: »Fast ein Drittel der Beschäftigten in der Metallindustrie arbeitet per Werkvertrag oder Zeitarbeit. Am auffälligsten ist der Trend … in der Automobilbranche«, so der Artikel Metallindustrie beschäftigt mehr als eine Million Externe. Auf der Basis von Betriebsrätebefragungen kann die Gewerkschaft zu folgenden Zahlen:

»Mehr als eine Million Menschen arbeiten demnach als Leiharbeiter oder mit Werkverträgen für die Metall- und Elektroindustrie (M+E). Das entspricht fast einem Drittel der Beschäftigten der gesamten Branche … Am auffälligsten sei der Trend in der Automobilindustrie. Dort stehen den 763.000 Stammbeschäftigten mittlerweile 100.000 Leiharbeitskräfte und 250.000 Werkvertragsbeschäftigte gegenüber. Das entspricht einem Verhältnis von fast zwei zu eins. Auch in der Werftindustrie kippt das Verhältnis immer mehr zugunsten von Externen. Im Schiffbau arbeiten 16.800 Menschen festangestellt, aber 2700 Menschen für Leih- und 6500 Menschen für Werkvertragsfirmen. Auch in der Stahlindustrie werden viele Werkvertragsbeschäftigte angeheuert – 19.000 gegenüber 61.000 Festangestellten.«

Der damals noch designierte und mittlerweile gewählte neue IG-Metall-Vorsitzende Detlef Wetzel sprach mit Blick auf die Werkverträge von einem „Krebsgeschwür“. Doch die Gewerkschaft hat sich auf den Weg gemacht, dagegen vorzugehen bzw. die Auswirkungen des Einsatzes von Werkvertragsbeschäftigten zu begrenzen.

Einen ersten – tarifpolitisch wichtigen – zwischen Erfolg kann die IG-Metall mit dem neuesten Tarifabschluss verbuchen. Zum einen enthält dieser Abschluss ganz handfeste „Hausmannskost“ für die Stammbeschäftigten:

»Die rund 75.000 Beschäftigten erhalten ab diesem Juli für die nächsten 17 Monate in zwei Schritten mehr Geld. In den ersten zehn Monaten gibt es 2,3 Prozent mehr, ab 1. Mai 2015 für sechs Monate 1,7 Prozent. Damit erhalten die Stahlkocher von ThyssenKrupp, Salzgitter & Co. insgesamt vier Prozent mehr Lohn. Zudem verständigten sich beide Seiten darauf, dass die unbefristete Übernahme der Auszubildenden bis Januar 2018 verlängert wird und Azubis monatlich 36 Euro mehr bekommen.«

Doch auch für den Bereich der Werkvertragsbeschäftigten hat man erste wichtige Pflöcke eingeschlagen für die weitere tarifvertragliche Beackerung und dieses Feldes:

»Bei den Werkverträgen vereinbarte die Gewerkschaft mit den Arbeitgebern Standards zur Einhaltung von Tarifverträgen, Sicherheitsbestimmungen und Arbeitszeiten. Die Entscheidungshoheit über die Einführung von Werkverträgen bleibe aber bei den Unternehmen, betonte Arbeitgeberchef Koch.«

Die IG Metall schreibt selbst zu diesem Punkt:

»Zum Schutz der Werkvertragsbeschäftigten ist es der IG Metall gelungen, den Umgang mit Werkverträgen tariflich zu regeln. Werkunternehmen sind verpflichtet, Arbeitszeiten einzuhalten und Sicherheitseinweisungen durchzuführen. Vor Auftragsvergabe an ein Fremdunternehmen müssen Betriebe prüfen, ob die Arbeit nicht von eigenen Mitarbeitern geleistet werden kann. Außerdem erhalten die Werkvertragsnehmer ein Beschwerderecht.«

Für Detlef Esslinger befinden wir uns hier „Im Labor der Tarifpolitik“, so hat er seinen Kommentar in der Print-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 09.07.2014 überschrieben:
»… nun haben sie erstmals einen Tarifvertrag beschlossen, der dem Instrument der Werkverträge Struktur geben kann. Mit der Betonung auf kann. Der Tarifvertrag hat nicht die Verbindlichkeit, die beide Seiten bei den Löhnen vereinbart haben. Die steigen um vier Prozent, ohne Wenn und Aber. Bei den Werkverträgen hingegen werden die Arbeitgeber „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ auf ihre Werkunternehmer einwirken, damit auch die ihre Beschäftigten fair behandeln. Vor einer Vergabe wird künftig „sorgsam geprüft“, ob der Job auch durch die Stammbelegschaft erledigt werden kann. Wer sich als Werkvertragler unfair behandelt glaubt, kann sich beim Betriebsrat seines Auftraggebers beschweren.«

Vor dem Hintergrund solcher Formulierungen wird der eine oder andere sofort kritisieren, dass hier – wenn überhaupt – ein wachsweicher Kompromiss gefunden wurde, der als tarifvertragliche Regelung verkauft wird. Auch Esslinger sieht diese Gefahr, schreibt aber zugleich: »Vielleicht wird sich erweisen, dass solche Formulierungen bloß weiße Salbe sind, die an Missständen nichts ändern. Vielleicht wird aber auch ein Prozess in Gang gesetzt …«.

Und genau darum geht es, denn hier gibt es tatsächlich zum ersten Mal durchaus handfest die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber-Spielball Werkverträge mit seinen teilweise desaströsen Auswirkungen nicht nur bei den von den Werkverträgen betroffenen Arbeitnehmern, sondern auch hinsichtlich seiner „disziplinierenden“ Wirkungen auf das Lohngefüge in der Stammbelegschaft, Schritt für Schritt einer gewissen Regulierung seitens der Gewerkschaften im Tarifgefüge unterworfen wird.

Dass die IG-Metall tatsächlich immer auch experimentelle tarifpolitische Schritte zu unternehmen bereit ist, kann man daran erkennen, dass bei den derzeitigen Überlegungen, welche Inhalte in der für die Metallindustrie anstehenden Tarifrunde 2015 auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, Überlegungen getätigt werden, die Arbeitszeitfrage mit der Bildungsfrage zu verknüpfen, um hier neue Wege gehen zu können: IG Metall möchte „Bildungsteilzeit“ durchsetzen, so die Überschrift eines Artikels dazu. Der Gewerkschaft gehe es darum, den Beschäftigten sowohl eine finanziell als auch eine zeitlich gesicherte Möglichkeit zur qualifizierten beruflichen Weiterbildung zu eröffnen. die Gewerkschaft kann sich hier sowohl Modelle einer echten wie auch eine geblockten Teilzeit vorstellen:

»So könnten Arbeitnehmer innerhalb von drei Jahren ihre Arbeitszeit um ein Drittel reduzieren – und davon zwei Jahre Vollzeit arbeiten, um im dritten Jahr etwa die Fachhochschulreife nachzuholen.
Damit will die IG Metall Beschäftigten ermöglichen, einen Abschluss als Meister, als Bachelor oder Master zu machen. Ein Schwerpunkt muss Hofmann zufolge dabei die Verbesserung von beruflichen Entwicklungschancen für an- und ungelernte Beschäftigte sein. Auch für Beschäftigte mit dualer Ausbildung brauche es belastbare Wege für berufliche Entwicklung durch Bildungsanstrengungen.«

Die Reaktion aus dem Arbeitgeber dies natürlich nicht lange auf sich warten und lädt ein wenig zum Schmunzeln ein hinsichtlich ihres inhaltlichen Tiefgangs: »Ich frage mich, wer die Arbeit überhaupt noch machen soll“, sagte Rainer Dulger, Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall.«

Die IG Metall wird das nicht aufhalten. Sie agiert auf den unterschiedlichen Ebenen und das durchaus  professionell. Vielleicht ein Sinnbild für den eigenen Gestaltungsanspruch: »Bisher war Brüssel vor allem ein Tummelplatz für Industrielobbyisten. Doch nun zieht es auch die mächtigste Industriegewerkschaft der Welt an den Sitz der EU: Mit einem riesigen Promi-Auflauf eröffnete sie dort am Dienstag ein Verbindungsbüro«, so Eric Bonze in seinem Artikel Promi-Alarm bei der IG Metall.