1974 reloaded? Die Gewerkschaft ver.di will im Schnitt zehn Prozent mehr (nicht nur) für Erzieher/innen. Dagegen wären GDL & Co. fast schon tarifpolitische Softies

Das ist mal eine tarifpolitische Nachricht: Ver.di fordert im Schnitt zehn Prozent mehr Geld für Erzieher: Die Gewerkschaft »will die Berufe von Erziehern und Sozialarbeitern deutlich aufwerten, indem sie tariflich höher eingestuft und deutlich besser bezahlt werden. Die Verhandlungen dürften schwierig werden.« Das kann man wohl plausibel annehmen. Die üppig daherkommende Steigerung von 10% soll nicht in einer allgemeinen Lohnrunde über eine Anhebung der bestehenden Vergütungen erreicht werden, sondern es geht um eine Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste, in dem die Beschäftigten in eine höhere Tarifgruppe eingruppiert werden sollen. »Ver.di hat die Eingruppierungsregeln zum Ende dieses Jahres gekündigt. Die Tarifkommission soll die Forderungen am 18. Dezember beschließen.« Dann sollen Verhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) aufgenommen werden. Es geht unter anderem um Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen, Heilpädagogen und Sozialarbeiter in kommunalen Kindertagesstätten und Sozialeinrichtungen. 2009 hatte es während der Tarifverhandlungen wochenlang Streikaktionen von ver.di und der Gewerkschaft GEW gegeben und auch jetzt wird sofort wieder ein Streikszenario in den Medien diskutiert (eine »Vorstellung, die bei berufstätigen Eltern große Unruhe auslöst«, wie Spiegel Online anzumerken meint). Ein solches Szenario würde aber – wenn überhaupt – erst im Frühjahr des kommenden Jahres relevant werden. Aus Sicht der Arbeitgeber übrigens gibt es hier gar keinen Verhandlungs- oder gar Änderungsbedarf: So wird Katja Christ, die Pressesprecherin des Arbeitgeberverbandes VKA, von Johannes Supe mit den Worten zitiert, dass der Verband »gar keine Notwendigkeit sieht, neu zu verhandeln«. Die Frauen im Sozial- und Bildungsbereich seien bereits »angemessen bezahlt«. Das ist mal eine Ansage, die schon beim ersten Hinschauen auf die Realität in diesem Feld mehr als wagemutig daherkommt.

Die Gewerkschaft ver.di hat ihre Mitteilung über das, was sie zu fordern gedenkt, unter die Überschrift „Mehr Wertschätzung für die Beschäftigten“ gestellt. Und es gibt tatsächlich eine ganze Reihe an guten Argumenten, die Fachkräfte in den Einrichtungen – an dieser Stelle sollen die Kindertageseinrichtungen in den Blick genommen werden – besser zu vergüten. Dies nicht nur grundsätzlich, sondern selbst aus einer rein betriebswirtschaftlichen Sicht spricht viel für eine andere Eingruppierung, denn die Kita-Landschaft hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert:

Die Kindertageseinrichtungen standen nicht nur in den vergangenen Jahren im Zentrum eines gewaltigen quantitativen Ausbaus, was die Betreuungsangebote angeht, sondern zugleich sind die bildungspolitischen Erwartungen an die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas erheblich nach oben geschraubt worden – sowohl von Seiten der Politik wie auch von einem immer größer werdenden Teil der Eltern. Hinzu kommt, dass die Öffnungszeiten der Einrichtungen in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich ausgeweitet worden sind, mit der Folge, dass sich die Öffnungszeiten der Kitas von den Betreuungszeiten der einzelnen Kinder immer stärker entkoppelt haben. Dies muss vor dem Hintergrund gesehen werden, das gleichzeitig der Anteil der Teilzeitbeschäftigten unter den pädagogischen Fachkräften deutlich angestiegen ist, was zu einer erhöhten Fluktuation während eines Arbeitstages beiträgt. Zugleich – man denke hier an die Einführung des Rechtsanspruchs ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – sind die Kinder immer jünger geworden, die heute in die Kindertageseinrichtungen kommen und zugleich bleiben sie tendenziell immer länger. Und natürlich kann man auch nicht leugnen, dass es viele Kinder gibt, die aus „schwierigen“ Familienverhältnissen kommen und die einer besonderen Sorge bedürfen, zugleich aber auch die Fachkräfte teilweise vor erhebliche Herausforderungen stellen, wenn man beispielsweise an die zunehmende Zahl von Kindern aus anderen Nationen, mit anderen kulturellen und religiösen Hintergründen denkt, die mittlerweile in den Kindertageseinrichtungen angekommen sind. Parallel zu diesen Veränderungen hat es eine enorme inhaltliche Aufwertung des frühpädagogischen Handelns gegeben, was sich weniger in der Tatsache manifestiert, dass es seit einigen Jahren an Hochschulen in Deutschland auch entsprechende Studiengänge der Kindheitspädagogik gibt, sondern das Wissen und die Forschungslage sind in den vergangenen Jahren deutlich erweitert worden und das soll alles aufgenommen und reflektiert werden von den pädagogischen Fachkräften. Man könnte die Aufzählung durchaus noch erheblich erweitern, aber die bislang skizzierten Entwicklungslinien sollten reichen, um eine entsprechende Aufwertungsforderung substantiell zu unterfüttern.

Aus einer fachpolitischen Sicht besteht überhaupt gar keinen Zweifel daran, dass eine bessere Vergütung in diesem so wichtigen Bereich gut begründet und wünschenswert ist.

Allerdings muss man eben auch die restriktiven Rahmenbedingungen sehen und zur Kenntnis nehmen, die das Handlungsfeld bestimmen. Ein besonderes Problem ist die spezifische Finanzierungsstruktur, in die die Kindertageseinrichtungen eingebettet sind.  Kurz gesagt: Die Finanzierung ist dergestalt deformiert, dass die Kommunen die Hauptlast der Kosten zu tragen haben, während hingegen die Bundesländer und vor allem der Bund sowie die auf der Ebene des Bundes angesiedelten Sozialversicherungen am meisten von der Kindertagesbetreuung profitieren in Form höherer Steuern und Beitragseinnahmen. Die Kommunen wiederum – als letztes Glied in der Verwertungskette – stehen vor dem Problem, dass sie in den vergangenen Jahren einen vom Bundesgesetzgeber eingeführten Rechtsanspruch auf (irgendeinen) Betreuungsplatz umsetzen mussten, gleichzeitig aber haushaltsmäßig oftmals in einer desaströsen Verfassung sind. An die Kommunen aber richtet sich nunmehr die Forderung von ver.di. Angesichts der haushaltspolitischen Lage, in der sich viele Kommunen befinden, erscheint die Durchsetzung eines Steigerungsbetrags von 10 % völlig unrealistisch.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht unrealistisch, wenn man davon ausgeht, dass die Gewerkschaft im kommenden Frühjahr zum Mittel des Arbeitskampfes greifen muss. Hierbei sollte allerdings berücksichtigt werden – und die Erfahrungen, die während der Streikaktionen im Jahr 2009 gesammelt wurden, belegen das eindrücklich –, dass die Erzieherinnen (zu über 95 % haben wir es in den Kindertageseinrichtungen mit Frauen zu tun) keinesfalls hinsichtlich einer notwendigen Streikbereitschaft die Rolle übernehmen können, die früher im öffentlichen Dienst die Müllwerker oder die Busfahrer gehabt haben, bevor sie in vielen Städten privatisiert worden sind. Zumindestens 2009 haben sich sehr viele Erzieherinnen sehr schwer damit getan, ihre Einrichtung länger als einen oder zwei Tage zu bestreiken, denn viele zeichnen sich durch ein ausgeprägtes Verantwortungsgefühl gegenüber den Kindern und deren Eltern aus, so dass ihnen ein Arbeitskampf schon grundsätzlich nicht leicht fällt. Und während am Anfang eines Arbeitskampfes und vor allem bei einer Begrenzung auf kurze Zeiten noch davon auszugehen ist, dass es eine große bzw. zumindestens spürbare Sympathie auf Seiten der betroffenen Eltern und in der allgemeinen Öffentlichkeit geben wird, muss und wird sich das ändern, je länger gestreikt wird bzw. werden muss. Anders ausgedrückt: Wir können bei den Erzieherinnen eben nicht davon ausgehen, dass wir es mit streikerprobten oder gar streikfreudigen Personen zu tun haben. Nun hat sich allerdings die Situation seit 2009 verhindert. Der Organisationsgrad der Erzieherinnen in den Gewerkschaften Verdi und GEW hat sich nach oben entwickelt und seit dem quantitativen Ausbau vor allem der Kleinkindbetreuung wird zunehmend von einer aggressiveren Stimmung unter vielen Fachkräften berichtet, was die konkreten Arbeitsbedingungen angeht. Insofern könnte man annehmen, dass die Bereitschaft, sich nunmehr wenn es nicht anders geht auch mit Arbeitskampfmaßnahmen zu wehren, in den vergangenen Jahren angestiegen ist.

Dabei muss aber eine weitere Besonderheit des Feldes berücksichtigt werden: Von den mehr als 52.000 Kindertageseinrichtung, die es derzeit in Deutschland gibt, befinden sich nur ein Drittel in kommunaler Trägerschaft, zwei Drittel der Einrichtung werden von freien Trägern betrieben. Genau so sieht es aus bei den Beschäftigten, denn von den insgesamt 472.000 pädagogisch tätigen Fachkräften arbeiten 33,5 % bei einem öffentlichen Träger, der Rest entfällt auf die freien Träger. Unter diesen stellen Einrichtungen in evangelischer oder katholischer Trägerschaft die größte Gruppe dar, allein hier arbeiten mit über 163.000 pädagogischen Fachkräften mehr Menschen als in allen kommunalen Kindertageseinrichtungen zusammen. Hier nun aber besteht die Besonderheit darin, dass in diesen Einrichtungen aufgrund der tradierten Sonderrechte der Kirchen im Arbeitsrecht schlichtweg gar nicht gestreikt werden darf, auch wenn die Betroffenen das wollten. Die einzigen, die also bei einem Arbeitskampf spürbar und überhaupt tätig werden können, sind die Erzieherinnen in den kommunalen Kindertageseinrichtungen. Wenn man sehenden Auges in diese Richtung marschieren will, dann sollte man die Leute gut vorbereiten, ganz besonders gut, sonst endet das in einem Desaster.

Auch wenn es den Betroffenen absolut zu wünschen wäre, eine deutliche Verbesserung ihrer Vergütungssituation zu erfahren – die 10% sind „eine steile Forderung“, so zitiert die Gewerkschaft ver.di selbst eine Betroffene. Die Forderung kommt in die Nähe dessen, was in den 1970er Jahren sogar am Ende eines Arbeitskampfes erreicht worden ist: Anfang 1974 streikt der öffentliche Dienst und der damalige ÖTV-Chef Heinz Kluncker erzwang eine Lohnerhöhung von elf Prozent. An dieser Stelle könnte man skeptisch fragen, warum man sich auf eine so hoch daherkommende Forderung verständigt hat – was, wenn da deutlich weniger bei raus kommt? Die Gefahr von teilweise massiven Enttäuschungen am Ende eines solchen Prozesses auf Seiten der Erzieher/innen sollte nicht unterschätzt werden.

Man darf gespannt sein, wie sich diese Runde entwickeln wird. Eine mutige Forderung, die Zeichen setzt. Verdient hätten es die betroffenen Fachkräfte auf alle Fälle, aber zwischen Wunsch und Wirklichkeit gibt es ja oft eine zuweilen sehr große Diskrepanz. Und auch auf die muss man vorbereitet sein. Gerade in diesem Bereich.

Foto: © Stefan Sell

„Wir brauchen Leute, die Bock haben zu arbeiten“. Also „fantastische Mitarbeiter“. Und was die Schlachthöfe können, kann ein Burger-Brater auch

Der Betreiber von McDonalds-Restaurants in Nordwestdeutschland holt sich aus Rumänien Arbeitskräfte – eine Praxis, die bislang von Schlachthöfen bekannt war. Darüber berichtet Dirk Fisser in seinem Artikel Vorbild Schlachthof? McDonald‘s setzt auf Rumänen – auch in Osnabrück. Und man lernt nicht nur, was es bedeutet, wenn sich ein Arbeitgeber über willige Arbeitskräfte freut.

Während die Streikaktionen der Lokführer und der Lufthansa-Piloten die Medien beherrschen, läuft im Hintergrund eine Tarifauseinandersetzung, von der wesentlich mehr Menschen betroffen sind und bei der richtig geholzt wird: »Die Gewerkschaft NGG und der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), hinter dem Fast-Food-Ketten wie McDonald’s, Burger King oder Starbucks stehen, zoffen sich darum, wie viel die Arbeit der mehr als 100.000 Angestellten wert ist. Ein Streit am unteren Ende der Gehaltsskala«, schreibt Fisser. Dazu auch der Blog-Beitrag Diesseits der großen „Jobwunderland“-Erzählung: Schmutzige Geschäfte auf Kosten der Reinigungskräfte und Rache für den gesetzlichen Mindestlohn seitens der großen Fastfood-Ketten vom 29.09.2014 oder den Beitrag Verdienen Mitarbeiter von Fast Food-Ketten mit Mindestlohn weniger? des Politikmagazins „defacto“ (HR-Fernsehen) vom 12.10.2014.

Es waren die Arbeitgeber, die den Tarifvertrag angesichts des herannahenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro vorzeitig aufgekündigt und neue Eckpunkte vorgelegt haben. Der Grundlohn, bislang im Westen bei 7,71 Euro und im Osten bei 7,06 Euro in der Stunde, wäre demnach zwar über die gesetzliche Untergrenze gestiegen. Dafür wollen die Arbeitgeber der Systemgastronomie aber Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Zuschläge ins Nirwana befördern, so dass am Ende viele Mitarbeiter weniger in der Tasche hätten als heute. Die Gewerkschaft NGG hat dieses „vergiftete Angebot“ verständlicherweise empört zurückgewiesen, aber man muss auch sehen, dass die Arbeitgeber zum einen wissen, wie niedrig der Organisationsgrad der Gewerkschaft in den Betrieben der Systemgastronomie ist – und dass dadurch der NGG schlichtweg das Drohpotenzial eines wirkkräftigen Arbeitskampfes fehlt. Zum anderen muss der Arbeitgeberverband auch deshalb die Muskeln spielen lassen, weil ihm die eigenen Mitglieder abhanden kommen. Zunächst war es der größte Betreiber von Burger-King-Restaurants in Deutschland, der den Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) verlassen hat, während Burger King selbst an seiner Mitgliedschaft festhält. Dirk Fisser weist in seinem Artikel auf ein weiteres Beispiel hin: »… etwa der Pizzadienst „Joey’s“. Der Osnabrücker Franchise-Nehmer erklärte kürzlich ebenfalls seinen Austritt aus dem BdS, ist zu erfahren.«

Was aber hat das alles mit Rumänen zu tun? Fisser nimmt als Beispiel Christian Eckstein.

»22 McDonald’s-Restaurants im westlichen Niedersachsen und angrenzenden Nordrhein-Westfalen betreibt er in einem Joint Venture mit dem deutschen Marktführer. Der Blick in den Bundesanzeiger: Der Umsatz der „Systemgastronomie Christian Eckstein GmbH und Co. KG“ lag 2012 bei gut 44 Millionen Euro, der Jahresüberschuss bei 1,4 Millionen Euro. Knapp 1.100 Mitarbeiter hat das Unternehmen mit Sitz in Kirchdorf im Landkreis Diepholz demnach angestellt.«

Nicht nur auf Schlachthöfen würden Rumänen eingesetzt, sie würden auch bei McDonald’s die Hamburger braten. Also auf Fälle in den Filialen des Herrn Eckstein. Und für deren Unterbringung sorgt er auch, im »Erich-Maria-Remarque-Ring 1 in Osnabrück, Ortskundigen besser bekannt als das Iduna-Hochhaus.« Die Unterlagen, die dem Redakteur zugespielt wurden, sind sehr detailliert:

»134 Wohneinheiten befinden sich im Innern, zwischen 33 und 160 Quadratmetern groß. 16 gehören Eckstein. Er vermiete sie unter anderem an seine Mitarbeiter. Im vorliegenden Vertrag fordert er dafür etwa 200 Euro im Monat. „Pro Schlafplatz, bei maximal sechs Schlafplätzen in der Wohnung“, lautet ein Nachsatz. „Dieses Nutzungsentgelt wird vom Arbeitnehmer getragen und vom Arbeitgeber monatlich von dem an den Arbeitnehmer auszuzahlenden Arbeitsentgelt einbehalten“, heißt es weiter. Verbraucht der Mieter Strom, Wasser oder Gas „über dem üblichen Durchschnittsverbrauch“, behält Eckstein diese Mehrkosten ebenfalls ein.«

Der genannte Unternehmer hat natürlich – wie es sich für gute journalistische Arbeit gehört – die Möglichkeit bekommen, seine Sicht der Dinge darzustellen. Und die ist sehr aufschlussreich:

»Der Restaurantbetreiber erzählt, wie er vor fünf Jahren das erste Mal Mitarbeiter in Rumänien „castete“. Mittlerweile seien es etwa 130 Rumänen, die in Eckstein-Restaurants arbeiteten. „Die dritte Generation“, sagt der Chef, der von „fantastischen Mitarbeitern“ spricht, auf die er „superstolz“ sei …   In Deutschland habe er niemanden gefunden. „Wir brauchen Leute, die Bock haben zu arbeiten“, deutet Eckstein Probleme an. Und mit Blick auf sein rumänisches Personal schiebt er hinterher: „Die kommen hierher, um zu arbeiten und nicht um Freizeit zu haben.“ … Einer von denen, die aus Rumänien nach Osnabrück kamen, um hier die Burger zu braten, sagt im Schatten des Iduna-Hochhauses: Die Arbeit sei „hart, aber fair“. Für ihn habe sich die weite Reise gelohnt.«

Es steht zu vermuten, dass wir solche Berichte in der vor uns liegenden Zeit angesichts des erheblichen Wohlstandsgefälles innerhalb der EU öfter zur Kenntnis nehmen müssen.

Wenn unterschiedlich starke Arme eigentlich das Gleiche wollen und sich in die Haare kriegen: „Tarifeinheit“ aus einer anderen Perspektive

In der Politik geht es bekanntlich um Macht (und Gegenmacht) und in der Tarifpolitik gilt das nicht nur auch, sondern ganz besonders. Wenn die Gewerkschaften zu wenig oder gar keine Macht (mehr) haben, gemessen an der tarifpolitisch hoch relevanten Maßeinheit „Organisationsgrad“ mit der daraus resultierenden Optionalität eines Arbeitskampfes als eines der möglichen Druckmittel, um den Forderungen entsprechend Gewicht zu verleihen, dann sieht es schlecht aus für die Arbeitnehmerseite. Davon können viele Beschäftigte in vielen Branchen ein Lied singen. Nun soll es an dieser Stelle gar nicht um die grundsätzliche Problematik einer abnehmenden Tarifbindung gehen, wenn auch die Zahlen eine solche nachzeichnen, vor allem für die Abdeckung mit Branchentarifverträgen. 1996 arbeiteten in Westdeutschland 70 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, in denen ein Branchentarifvertrag galt. Im Jahr 2013 waren es nur noch 52 Prozent. In Ostdeutschland sank der entsprechende Anteil der Beschäftigten von 56 auf 35 Prozent, berichtet das IAB. Firmentarifverträge galten 2013 für 8 Prozent der westdeutschen und rund 12 Prozent der ostdeutschen Arbeitnehmer.
Und es soll an dieser Stelle auch nicht um die derzeit wieder mit zunehmender Intensität geführten Debatte über eine gesetzliche Regelung der „Tarifeinheit“ gehen, denn die bezieht sich mit den so genannten kleinen, zumeist berufsständisch ausgerichteten „Spartengewerkschaften“ auf ein – anscheinend – klares Feindbild für die Arbeitgeberverbände und die DGB-Gewerkschaften. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD mit dem Titel „Deutschlands Zukunft gestalten“ aus dem vergangenen Jahr findet man auf der Seite 50 eine Absichtserklärung, deren gesetzgeberische Umsetzung derzeit erhebliche Kopf- und Bauchschmerzen bereitet: »Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben.«

Leichter geschrieben als getan. „Tarifeinheit ist kein Königsweg“, so beispielsweise Bert Rürup in einem Interview. Es ist vor dem Hintergrund der vielen schon seit längerem vorgetragenen Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit (vgl. beispielsweise Vom Sinn und Unsinn kleiner Gewerkschaften) nicht überraschend, wenn die Stuttgarter Zeitung berichtet: Berlin will Gesetz abschwächen. Danach soll in dem Gesetzentwurf zwar festgeschrieben werden, dass künftig der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in einem Unternehmen maßgeblich sein soll. Was dies für das Streikrecht von Gewerkschaften bedeutet, will die Regierung aber nicht vorschreiben. Über die genaue Auslegung müssten dann die Gerichte entscheiden. Das hört sich nicht nur ein wenig an nach „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“. Das wäre und wird ein eigenständiges Thema für die Berichterstattung in diesem Blog.

In der Tarifpolitik geht es wie gesagt ganz besonders um Machtverhältnisse und das Vorhaben, den Einfluss kleiner, aber durchsetzungsfähiger Gewerkschaften zu begrenzen, ist ja par excellence ein Beispiel dafür. Allerdings könnte man den Eindruck bekommen, dass es bei der Frage nach „Tarifeinheit“ um die schutzbedürftigen Großgewerkschaften geht, denen rein mitgliederegoistische Spartengewerkschaften gegenüberstehen, die sich aus der Solidarität der Gesamtbelegschaften verabschiedet haben und radikal die Interessen kleiner, aber zumeist mit Flaschenhalscharakter ausgestatteter Berufsgruppen wie Piloten oder Lokführern vertreten. Unabhängig davon, dass die Wirklichkeit wie immer weitaus komplizierter ist, kann man eine der Grundfragen, um die herum die Tarifeinheitsdebatte kreist, auch innerhalb bzw. zwischen den DGB-Gewerkschaften selbst identifizieren: Wessen mehr oder weniger starker Arm soll es denn sein, der die Interessen der Belegschaften vertreten darf, kann oder muss?

Es geht technisch gesprochen um einen Zuständigkeitskonflikt zwischen Gewerkschaften. Den es eigentlich, also theoretisch, nicht geben dürfte, wenn der organisationspolitisch elementare Grundsatz der DGB-Gewerkschaften: „Ein Branche – eine Gewerkschaft“ nicht verletzt wird. Aber auch hier gilt: Die Wirklichkeit ist meistens grau und eben nicht schwarz oder weiß. Wie das in der tarifpolitischen Praxis aussehen kann, beschreibt Kai von Appen in seinem nicht mit Zuständigkeitskonflikt, sondern etwas lyrischer als Streit unter Schwestern überschriebenen Artikel.

Zuerst zum Sachverhalt: Der Flugzeughersteller Airbus hat wie so viele andere Firmen auch seine Logistik-Sparte vor einiger Zeit outgesourct, wie man neudeutsch sagt. Die damit verbundenen Tätigkeiten werden von dem Unternehmen Stute abgewickelt. Das Logistikunternehmen Stute ist zwar eine Tochterfirma des Logistikkonzerns Kühne + Nagel, arbeitet aber ausschließlich für den Flugzeugbauer Airbus. Mit 750 Beschäftigten an den Standorten Bremen, Hamburg und Stade. Jahrelang gab es in diesem Unternehmen keinen Betriebsrat und keine Tarifbindung. Formal zuständig nach den Organisationsprinzipien des DGB wäre der Fachbereich Post und Logistik der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Formal heißt aber bekanntlich nicht real, denn dafür braucht man eben eine Machtbasis in Form von Mitgliedern. Also ein Gewicht im Sinne des angesprochenen Organisationsgrades. Und hier wird es nun spannend, denn eine zweite Gewerkschaft betritt die Bühne:

»Während Ver.di sich bei Stute nur auf eine Handvoll Mitglieder stützen konnte, ist es der IG Metall gelungen, mehr als 60 Prozent der Belegschaften zu organisieren.«

Die rein formal für ein Logistikunternehmen eigentlich nicht zuständige IG Metall hat sich in diesem Fall als zuständig definiert: „Für uns gehören die Kollegen eindeutig zur Metallindustrie.“ Mit diesen Worten wird Heiko Messerschmidt, Sprecher der IG Metall Küste, in dem Artikel zitiert. Das Unternehmen hatte anfangs gehofft, die Tarifvertragsfrage länger aussitzen zu können angesichts der Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den beiden DGB-Gewerkschaften. Aber als sich Beschäftigte in der IG Metall zu organisieren begannen, lenkte das Management ein und wandte in Form eines „Anerkennungstarifvertrags“ den Ver.di-Flächentarifvertrag Spedition und Logistik an, der weit günstiger ist für das Unternehmen als die Tarifnormen der IG Metall. Ein Vorstoß des Unternehmens, der IG Metall als angeblich nicht-zuständige Gewerkschaft Warnstreiks zu verbieten, scheiterte vor dem Landesarbeitsgericht. Diese fanden auch statt und die starke IG Metall drohte gewichtig mit einem unbefristeten Streik in dem Zuliefer-Unternehmen. Der nun hätte Airbus wegen seiner „Just-in-Time-Produktion in die Bredouille bringen können. Insofern ist es letztendlich nicht überraschend, dass nunmehr berichtet wird, dass sich der Airbus Logistik-Dienstleister Stute und die IG Metall Küste auf einen Haustarifvertrag verständigt haben. Die Metall-Gewerkschaft berichtet dazu in einer Pressemitteilung:

»Die 750 Beschäftigten des Airbus-Dienstleisters erhalten ab 1. September 150 Euro pro Monat mehr. Weitere 100 Euro als monatliche Einmalzahlung erhalten die Mitarbeiter bis zum Ende der Laufzeit des Tarifvertrages. Außerdem erhalten die Beschäftigten ab dem nächsten Jahr mindestens 28 Tage Urlaub im Jahr. Künftig wird zudem die Mehrarbeit vergütet. Für den sechsten Werktag werden Zuschläge von 25 Prozent pro Stunde bezahlt. Auszubildenden und Leiharbeiter profitieren ebenfalls von dem Tarifabschluss. Diejenigen, die ihre Abschlussprüfung mit befriedigend oder besser abschließen, erhalten künftig einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Auch Leiharbeitnehmer werden nach zwölf Monaten unbefristet im Unternehmen übernommen.«

Die gleichsam ausgesperrte Gewerkschaft Ver.di ist nicht nur not amused, sondern heftig verärgert. „Die IG Metall hat klar die Organisations-Abgrenzungsregelungen verletzt, was wir nicht hinnehmen“. Mit diesen Worten wird Ver.di-Bundessprecher Jan Jurczyk in dem Artikel zitiert. »Ver.di hat deswegen das DGB-Schiedsgericht angerufen, das am 1. Oktober tagt. Dessen Spruch wird auf die Gültigkeit des Tarifvertrages aber keine Auswirkungen haben«, so Kai von Appen.

Wie ist dieser Vorgang zu bewerten?

Man könnte ihn als einen betriebsspezifischen „Unfall“ bewerten, der vielleicht gewerkschaftsintern von Interesse sein mag, darüber hinaus aber keine weitere Relevanz hat.

Man könnte aber auch wahrnehmen, mit welchem Machtgefälle wir innerhalb der „etablierten“ Gewerkschaftslandschaft konfrontiert sind, auf der einen Seite die „Facharbeiteraristokratie“ der IG Metall und auf der anderen Seite die ärmeren Brüder und Schwestern aus den Reihen der extrem heterogenen Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, die in vielen Bereichen zwar formal zuständig, aber gemessen an der Machtwährungseinheit Organisationsgrad nur wenig oder zuweilen gar nicht präsent ist. Nun ist das sicher ein Trumpf für die Beschäftigten, die unter dem Schirm der IG Metall stehen, zugleich war das aber auch ein Argument für viele Unternehmen, den Weg des Outsourcing zu beschreiten, um Teile der Belegschaften in andere tariffreie oder eben deutlich „günstigere“ Tarifsysteme zu schieben.

Und an dieser Stelle wird es richtig spannend, denn der Fall des Logistik-Dienstleisters Stute steht gleichsam stellvertretend für eine zu schlagende tarifpolitische Schneise, die für die IG Metall von zentraler organisationspolitischer Bedeutung ist und die in den kommenden Monaten und Jahren den strategischen Fokus der Metaller bestimmen könnte, wenn denn der Ansatz mit Leben gefüllt werden kann. Es geht hier um eine zentrale Infragestellung des Outsourcing-Prozesses, gleichsam um eine tarifliche Wiedereingliederungsstrategie. Natürlich nicht der Randbereiche, die auch zuerst ausgelagert worden sind – so naiv sind die Metaller nicht. Kein Metallgewerkschafter wird heute fordern, dass das in Cateringfirmen outgesourcte Kantinenpersonal wieder nach dem Tarifwerk der IG Metall zu vergüten ist. Die Zeiten sind definitiv vorbei. Aber die IG Metall ist nicht nur sensibilisiert für die ihren Kernbereich immer stärker bedrohende Hydra an Werk- und Dienstverträgen, die sich eben nicht (mehr) beschränken auf „echte“ Werkverträge, sondern die – angefeuert durch die sukzessive Re-Regulierung im Bereich der Leiharbeit – immer mehr in die Kernprozesse der Metallunternehmen diffundiert. Und dazu gehört auch die Logistik, deren Werkvertragsarbeitnehmer immer stärker eingebunden werden in Wertschöpfungsprozesse, die sich da befinden, wo die Kernbelegschaft befinden. Kommen sie dieser zu nahe und ist gleichzeitig das Tarifgefälle zwischen IG Metall-Welt und Zulieferer-Welt sehr groß, dann potenziert das logischerweise die Anreize für die Unternehmen, immer mehr Verlagerungen zu realisieren, zum einen spart das Geld, zum anderen wirkt das „lohndisziplinierend“ auf die schrumpfende Kernbelegschaft.

Vor diesem Hintergrund macht es aus Sicht der IG Metall durchaus inhaltlich Sinn, wenn man das vorgelagerte, aber immer stärker in das eigentliche Produktionszentrum vorrückende Geflecht an „Zulieferer“ (wieder) unter das (dann allerdings breiter werdende) Dach der IG Metall-Tarifwelt zu holen versucht.

Das Fazit entbehrt nicht einer scheinbaren Paradoxie:

  • Auf der einen Seite verhalten sich die Beschäftigten des Logistik-Dienstleisters Stute wie die Arbeitnehmer, die sich in Spartengewerkschaften organisieren. Die meisten von denen tun das sicher, weil sie sich davon höhere Löhne bzw. zukünftig bessere Abschlüsse versprechen als bei einem Verbleib oder der Organisation in der formal zuständigen, aber weniger machtvollen Gewerkschaft. Für die wird das zu einem echten Problem für deren Flächentarifvertrag, denn sollte das Ausscheren erfolgreich sein, dann droht eine Wiederholungstat in den Unternehmen, deren Beschäftigte eine realistische Chance haben, vergleichbar erfolgreich zu sein wie die Stute-Beschäftigten jetzt (denn man muss an dieser Stelle natürlich darauf hinweisen, dass das Ergebnis sicher nicht aus genereller Angst vor der IG Metall zustande gekommen ist, sondern weil die wirtschaftlichen Schäden eines Streiks für Airbus aufgrund der spezifischen Produktionsverhältnisse größer gewesen wären als die Kosten der Akzeptanz der Teil-Reintergration des Unternehmens in die IG Metall-Welt).
  • Auf der anderen Seite kann man aber zugleich und mit guten Argumenten darauf hinweisen, dass der vorliegende Fall auch bewertet werden kann als eine „Wiederherstellung“ von Tarifeinheit aus Sicht der IG Metall, denn das entstandene Tarifgefälle nach unten wird wenigstens ein Stück weit wieder verringert. Aber zu erwarten ist, dass auch die IG Metall dafür einen Preis zu zahlen haben wird und der wird wahrscheinlich aus einer weiteren Auffächerung der Tarifniveaus bestehen, um den Wiedereingliederungsprozess in der Fläche realisieren zu können.