Die kleinen egoistischen Wilden? Beiträge zur Versachlichung der Debatte über Berufs- und Spartengewerkschaften

»Bei der Rolle der Berufsgewerkschaften in der Tarifpolitik handelt es sich um ein heikles, sehr kontrovers und häufig auch emotional diskutiertes Thema. Für die einen sind die Berufs- und Spartengewerkschaften der neue Typus einer kämpferischen Gewerkschaft, die unbeeindruckt von den Restriktionen einer eingefressenen Sozialpartnerschaft für die originäre Interessenvertretung ihrer Mitglieder steht. Für die anderen sind sie hingegen eine Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit, die rücksichtslos und ohne Blick auf die Interessen der Gesamtbelegschaften die Einzelinteressen kleiner Belegschaftsgruppen vertreten.« So beginnt ein wirklich lesenswerter Artikel von Reinhard Bispinck vom gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung mit der Überschrift Wirklich alles Gold, was glänzt? Zur Rolle der Berufs- und Spartengewerkschaften in der Tarifpolitik.
Er beginnt seine Einordnung mit dem Hinweis auf fünf zentrale Entwicklungslinien in der Tarif- und Gewerkschaftslandschaft: Erosion der Tarifbindung, Fragmentierung der Tariflandschaft, Pluralität der Gewerkschaftsverbände, Über- und Unterbietungskonkurrenz sowie eine gestiegene Bedeutung der Berufs- und Spartengewerkschaften.

Wenn man über Tarifpolitik – auch über die Tarifpolitik der Berufsgewerkschaften – spricht, muss man sich bewusst sein, dass es um ein schrumpfendes Handlungsfeld geht, in dem nur noch 58 Prozent der Beschäftigten durch Tarifverträge erfasst werden –  Ende der 1990er Jahre waren es noch mehr als 70 Prozent. »Nur noch in Ausnahmefällen gibt es den Idealtypus des branchenübergreifenden Flächentarifvertrages, der einheitlich Arbeits- und Einkommensbedingungen in den betreffenden Betrieben regelt.« Und diese Fragmentierung des Tarifsystems wird ergänzt durch Gewerkschaftspluralität, was seit einem wegweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2010 auch Tarifpluralität bedeutet, jedenfalls noch, denn ein „Tarifeinheitsgesetz“ ist schon von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden. Neben den DGB-Gewerkschaften gibt es die Berufs- oder Spartengewerkschaften. Und die sind seit geraumer Zeit in das Visier der Politik geraten. Und die Debatte über sie hat in den Medien teilweise hysterische Züge angenommen, vor allem mit einem völlig verengten Blick auf die GDL (und besonders auf den Vorsitzenden dieser Truppe, also auf Claus Weselsky) sowie auf die Pilotengewerkschaft Cockpit, die regelmäßig die Lufthanseaten unter den Piloten in den Ausstand führen.

Immer wieder – so Bispinck – wird im Zusammenhang mit den Sparten- und Berufsgewerkschaften vor „englischen Verhältnissen“ gewarnt, wonach die 600 Klein- und Kleinstgewerkschaften in Großbritannien den Industriestandort ruiniert haben. Aber das entlarvt er für Deutschland als das, was es ist – Unsinn. Denn:
»Es gibt hier nicht etwa 600, sondern nur sechs Berufsgewerkschaften, die man als streikfähige Gewerkschaften bezeichnen kann, als akzeptierte Tarifvertragsparteien mit eigenständigen Tarifverträgen. Diese Zahl ist seit langer Zeit stabil, selbst nach dem BAG-Urteil von 2010 hat sich daran nichts geändert.«

Von den sechs wichtigsten Berufsgewerkschaften sind die meisten auch keine Neugründungen, sondern haben Jahrzehnte – im Fall der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) – sogar mehr als ein Jahrhundert Geschichte hinter sich. Sie zeichnen sich aus durch einen hohen Organisationsgrad. Und wie sagt man so schön: Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen, was zutreffend ist, wenn man sich die tarifpolitische Bedeutung der „kleinen“ Gewerkschaften vor Augen führt:

»Laut dem jährlichen Tarifregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) haben wir rund 47.000 sogenannte Ursprungstarifverträge. Änderungs- und Paralleltarifverträge sind in diesen Zahlen nicht berücksichtigt. Zusammengerechnet sind es aber nur 567 Ursprungstarifverträge, die Marburger Bund, GDL, Vereinigung Cockpit (VC), Deutscher Journalisten-Verband (DJV), UFO und der Verband der medizinischen Fachangestellten (VmF) abgeschlossen haben. Die meisten Tarifverträge wurden mit dem Marburger Bund abgeschlossen, gefolgt von der GDL. Sehr häufig handelt es sich dabei um Firmentarifverträge.«

Und wie ist es mit der gerade gegenwärtig heftig diskutierten „Streikwelle“ durch diese Gewerkschaften? Auch hier ist wieder ein nüchterner Blick angesagt:

»Die Bedeutung der Streiks in der Tarifpolitik der Berufsgewerkschaften wird deutlich überschätzt. Es gibt zwar eine Reihe von spektakulären Arbeitskämpfen, die von Berufsgewerkschaften durchgeführt worden sind, aber keineswegs nur solche. Die normale Tarifrunde einer Berufsgewerkschaft ist nicht immer durch Warnstreiks oder Streiks gekennzeichnet. Im Gegenteil: Wir haben in den letzten Jahren ein völlig normales Tarifgeschäft beobachten können.«

Der entscheidende Punkt hierbei ist: Arbeitskämpfe in den Vertretungsbereichen der Berufsgewerkschaften erfahren häufig eine ganz andere mediale Aufmerksamkeit. Bispinck dazu: »Wenn – wie in dieser Tarifrunde 2015 – 890.000 Beschäftigte in den Metallbetrieben warnstreiken, dann steht das in der Zeitung, es nimmt aber niemand wahr. Wenn tausende Beschäftigte  bei der Bahn, in den Krankenhäusern oder im Luftverkehr in den Streik treten, ist die unmittelbare Betroffenheit eine ganz andere.« Wir sind hier also konfrontiert mit einem Auseinanderfallen der subjektiven Wahrnehmung und der objektiven Daten.

Und Bispinck treibt die notwendige Differenzierung und damit verbunden auch Relativierung weiter, in dem er darauf hinweist, dass es im Kern um drei Bereiche geht:

»Das erste Konfliktfeld ist der Flughafen. Es gibt verschiedenste Berufsgruppen und mehrere zuständige Gewerkschaften. Piloten, Kabinenpersonal, Bodenpersonal, Fluglotsen, Sicherheitspersonal und das breite Spektrum von Dienstleistungsanbietern rund um das gesamte Flughafengeschäft. Die großen oder größeren Player sind hier ver.di, Cockpit, UFO und die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF).

Bei der Bahn ist das Feld übersichtlicher, was aber nicht heißt, dass es weniger konfliktträchtig wäre. Die beiden dort aktiven Gewerkschaften sind die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und die GDL. Und wir haben mit der Deutschen Bahn AG einen Arbeitgeber, der versucht, in diesem Umfeld Tarifkollisionen in Tarifverträgen zu vermeiden.

Schließlich das Konfliktfeld Krankenhaus. Neben ver.di ist hier vor allem der Marburger Bund ein aktiver tarifpolitischer Akteur. In der aktuellen Diskussion um die Berufsgewerkschaften steht dieser Bereich nicht im Zentrum, weil es in den vergangenen Jahren nur selten zu Tarifkonflikten mit Streiks mit dem Marburger Bund gekommen ist.«

Und wie ist es mit der Gefahr der „Überbietungskonkurrenz“? Immerhin: »Hohe Tarifabschlüsse durch Cockpit (Lufthansa 2001), Marburger Bund (Ärzte 2006) und GDL (Deutsche Bahn 2008) legen den Schluss nahe: Wenn Berufsgewerkschaften antreten, erzielen sie deutlich bessere Ergebnisse.« Wie so oft kann es helfen, wenn man die Abschlüsse über einen längeren Zeitraum verfolgt. »Das Ergebnis: Bei der Deutschen Bahn hat die EVG in den Jahren 2007 bis 2014 etwas besser abgeschnitten als die GDL, bei der Lufthansa erreichten Cockpit ein Plus von 17 Prozent, UFO 21 Prozent und ver.di 27 Prozent.«

»Bleibt die Frage: Haben wir es bei den Berufsgewerkschaften mit einer klientelorientierten, gruppenegoistischen Tarifpolitik zu tun, während die DGB-Gewerkschaften ihrerseits eine solidarische Tarifpolitik betreiben, die Belegschaften insgesamt in den Blick nimmt …«
Auch hier ergibt der Vergleich mit den „Normal“- also DGB-Gewerkschaften keine Sonderrolle der Berufs- und Spartengewerkschaften:

»Hohe Tarifforderungen für einzelne Beschäftigtengruppen sind … kein „Privileg“ der Berufsgewerkschaften: Zwei Beispiele zeigen, dass auch DGB-Gewerkschaften entsprechende Forderungen in den Tarifverhandlungen stellen. Im Bewachungsgewerbe Nordrhein-Westfalen forderte ver.di 2013 30 Prozent mehr. In der aktuellen Auseinandersetzung im Sozial- und Erziehungsdienst werden im Schnitt zehn Prozent gefordert, bei genauerer Betrachtung für einzelne Berufsgruppen sogar ein Plus von bis zu 20 Prozent.«

Soweit die nüchterne Analyse von Bispinck.

Und ein weiterer Beitrag – mit einem besonderen Fokus auf das vor der Verabschiedung stehende Tarifeinheitsgesetz – soll hier nicht unerwähnt bleiben:

Mittlerweile fahren die Züge bei der Deutschen Bahn wieder bzw. sie versuchen es, wieder in Gang zu kommen. Die GDL verspricht den Kunden dieses Mobilitätsunternehmens eine „Pause“, in der sie nicht mit weiteren Streikaktionen rechnen müssen. Aber an der grundsätzlich verfahrenen Situation hat sich nichts geändert. Und während nicht wenige Medien ihr Heil zu suchen meinen in einer völlig unterirdischen Personalisierung des Konflikts mit einer Fokussierung auf einen angeblich völlig abgehoben bis durchgeplanten GDL-Chef Weselsky, gab es in den zurückliegenden Tagen durchaus erstaunlich viele differenzierte Kommentare in der Presse über die Hintergründe des scheinbaren Amoklaufs der Gewerkschaft GDL.

Das besten Beispiel für eine klare Sicht auf den eigentlichen Grundkonflikt, mit dem wir es nunmehr zu tun haben, liefert nicht irgendein linker Journalist, sondern Rainer Hank, der verantwortliche Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, gemeinhin bekannt für seine – wie gewisse Kreise sagen würden – ausgesprochen neoliberalen Positionen. Der hat heute in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung einen Beitrag veröffentlicht, der hier nur empfohlen werden kann: Warum Weselsky nicht durchgeknallt ist, so kompakt hat er seinen Artikel überschrieben. Und er feuert gleich im Untertitel die Kernaussage ab: »Versteht noch jemand, was bei der Bahn los ist? Ja. Es ist die große Koalition, die Weselsky in den Streik hineingetrieben hat.«
So ist das wohl leider. Greifen wir einige Argumente von Hank heraus:

»Weselsky ist nicht durchgeknallt. Er mag womöglich nicht gerade ein Charmeur sein. Aber er hat intuitiv erkannt, dass es in diesem Streit nicht nur um die Bahn geht, sondern um ein grundsätzliches Thema: Wie halten wir es mit den Freiheitsrechten von Minderheiten?« Und weiter: »Das sogenannte Tarifeinheitsgesetz aus dem Hause von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ist nicht die mögliche Lösung des Konflikts, sondern in Wirklichkeit seine Ursache.«

Und dann verdichtet Hank das Grundproblem völlig zutreffend:

»Es ist die Ironie der Geschichte, dass SPD-Minister sich zum Handlanger der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (und von Teilen des Deutschen Gewerkschaftsbundes) machen lassen: Die beiden Kartellverbände fühlen sich aus unterschiedlichen Gründen von den kleinen Gewerkschaften bedroht und verstehen es prächtig, ihre Machtanmaßung als Gemeinwohlinteresse zu kaschieren. In Wirklichkeit soll das Diktat der Mehrheit die Minderheit ersticken. Dabei hatten gerade die Arbeitgeberverbände noch nie ein Problem damit, durch Leiharbeit oder Werkverträge verursachte Lohnkonkurrenz in ihren Betrieben friedlich zu handhaben.«

Genau in diese Richtung habe ich in mehreren Beiträgen im Blog „Aktuelle Sozialpolitik“ argumentiert.

Vgl. dazu Der Blick verengt sich auf den mehrtägig angelegten Streik der Lokführer. Und gleichzeitig wird im Parlament das Streikrecht und seine (eingeschränkte) Zukunft auf die Tagesordnung gesetzt,

Die Katze aus dem Sack lassen. Unionspolitiker fordern eine explizite Verankerung des Streikverbots für kleine Gewerkschaften und in der „Daseinsvorsorge“ Einschränkungen des Streikrechts für alle 

sowie vor allem den Beitrag Schwer umsetzbar, verfassungsrechtlich heikel, politisch umstritten – das ist noch nett formuliert. Das Gesetz zur Tarifeinheit und ein historisches Versagen durch „Vielleicht gut gemeint, aber das Gegenteil bekommen“ vom 5. März 2015.

Man kann nur weiterhin hoffen, dass der eine oder die andere noch rechtzeitig über das Tarifeinheitsgesetz nachdenkt, bevor es zur endgültigen Abstimmung im Bundestag kommt.

Die Katze aus dem Sack lassen. Unionspolitiker fordern eine explizite Verankerung des Streikverbots für kleine Gewerkschaften und in der „Daseinsvorsorge“ Einschränkungen des Streikrechts für alle

Am 5. März 2015 wurde der Beitrag Schwer umsetzbar, verfassungsrechtlich heikel, politisch umstritten – das ist noch nett formuliert. Das Gesetz zur Tarifeinheit und ein historisches Versagen durch „Vielleicht gut gemeint, aber das Gegenteil bekommen“ veröffentlicht. Am Ende des Textes findet man die Formulierung, man kann »den Eindruck (gewinnen), dass hier, ob bewusst oder eher unbewusst, hinsichtlich des Streikrechts die Büchse der Pandora geöffnet werden soll.« Lassen wir nun das noch nett formulierte „ob bewusst oder eher unbewusst“ einfach weg und einigen uns auf „bewusst“. Beleg für diese Zuordnung: »Der Wirtschaftsflügel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ein Streikverbot für die kleineren Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes gefordert. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das der Wirtschaftsflügel an den Vorsitzenden der Unionsfraktion Volker Kauder geschickt hat«, kann man dem Artikel Tarifeinheitsgesetz: Unionspolitiker fordern Streikverbot für kleine Gewerkschaften entnehmen. Und dieses Papier lässt die Katze sprichwörtlich aus dem Sack und legt die Karten offen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), deren Ministerium den Gesetzentwurf vorgelegt hat, hat stets bestritten, dass das Streikrecht für die kleineren Gewerkschaften in einem Betrieb durch die geplanten Maßnahmen eingeschränkt werden soll. Kritiker haben das immer bezweifelt und darauf hingewiesen, dass es durch die Ausgestaltung im Gesetzentwurf für die kleinere Gewerkschaft ein faktisches Streikverbot geben würde.

Aber das reicht den Vertretern des Wirtschaftsflügels der Union offensichtlich nicht, sie sprechen sogar von einer „Mogelpackung“, weil die Unzulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung eines nicht anwendbaren Tarifvertrags in der Begründung „versteckt“ sei, aber als Kernbestandteil explizit in des Gesetzestext eingebaut werden sollte. Und wenn man schon mal dabei ist, dann kann man auch gleich den anderen, also den „normalen“ Gewerkschaften eins auf die Finger geben:

»Zudem fordern die Unionspolitiker, dass das Streikrecht im Bereich der „Daseins­vorsorge“ eingeschränkt wird, beim Luft- und Bahnverkehr zum Beispiel, aber ebenso im Erziehungswesen, der Energie- und Wasserversorgung und der medizinischen Versor­gung. Für diese Bereiche sollen künftig „spezifische Verfahrensanforderungen“ gelten, zum Beispiel ein obligatorisches Schlichtungsverfahren nach Scheitern von Tarifverhandlungen oder die Pflicht, einen Streik vier Tage vorher anzukündigen.«

Das Papier des Wirtschaftsflügels der Union ist erfrischend deutlich: „Der Ergänzungsvorschlag für die Daseinsvorsorge erfasst Streikfälle mit besonderer Breitenwirkung“. Die sollen in die Mangel genommen werden.

Dazu passt dann leider auch der Artikel Ziel: Kampf dem Arbeitskampf von Claudia Wrobel. Sie berichtet von einem „Hearing zum Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes“, zum dem der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion (dbb) in Berlin geladen hatte. Die  Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU hatten keine Vertreter zu dem Symposium geschickt. An anderer Stelle, in der Realität der Gesetzgebung, sind die wesentlich aktiver: Im Dezember vergangenen Jahres wurde der Gesetzentwurf im Kabinett behandelt und bereits ab 1. Juli soll das Tarifeinheitsgesetz nach dem Willen der Koalitionäre in Kraft treten. Am 4. Mai wird es Thema einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales sein. Wrobel notiert am Ende ihres Artikels, dass viele an dem Symposium Teilnehmenden oft »bemerkten …, dass es der Bundesregierung vor allem darum gehe, die Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) einzuschränken. Allerdings traue sie sich nicht, dies öffentlich zuzugeben.« Da passt dann die Ankündigung der GDL, in dieser Woche erneut zu streiken, wie die Faust aufs Auge.

Fazit: Spätestens an dieser Stelle sollten die Gewerkschaften, die weiterhin an dem Gesetzgebungsvorstoß – scheinbar zu ihren Gunsten – festhalten, aufwachen und begreifen, dass sie möglicherweise und nicht ganz unplausibel am Ende des Prozesses mit heruntergelassenen Hosen da stehen werden.

Die Tarifvertragsmaschinerie funktioniert – wenn sie denn zur Anwendung kommt. Zur Parallelität von Tariflohnsteigerungen und Tarifflucht

Erst der Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie, dann in der Chemieindustrie – und jetzt gibt es auch für den öffentlichen Dienst der Länder eine Einigung zu vermelden – wenn denn die Bundestarifkommission von ver.di derm Verhandlungsergebnis zustimmt: Um 2,1 Prozent sollen die Gehälter für Angestellte der Bundesländer steigen – rückwirkend ab März. 2016 gibt es noch mal 2,3 Prozent mehr Geld für den öffentlichen Dienst. Es geht hier immerhin um rund 800.000 Angestellte der Länder. Und erste Politiker wie die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) haben bereits angekündigt, diesen Abschluss auch auf die Beamten des Landes übertragen zu wollen, auch Bayern hat sich bereits entsprechend geäußert. Man sollte dabei im Hinterkopf behalten, dass deutlich mehr als eine Million Beamte in den Bundesländern beschäftigt und von diesen zu finanzieren sind.

Funktioniert doch, die Tarifvertragslandschaft in Deutschland, werden die einen oder anderen mit Blick auf diese Zahlen und Ergebnisse sagen. Und da passt es genau, wenn das Statistische Bundesamt diese Tage vermelden kann: Reallohn­index im Jahr 2014 um 1,7 % gestie­gen. Das ist relativ gesehen viel, denn laut Bundesstatistiker »war dies der höchste Anstieg seit Beginn der Zeitreihe des Reallohnindex im Jahr 2008. Die Nominallöhne waren im Jahr 2014 um 2,6 % höher als im Vorjahr … Die Verbraucherpreise legten im Jahr 2014 um 0,9 % zu.« Jetzt profitieren also endlich auch „die“ Arbeitnehmer von der guten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Könnte man so stehen lassen, wenn dann nicht wieder solche Einsprengsel in der Berichterstattung auffallen: Beispielsweise solche Artikel: Löhne driften auseinander: »Die Löhne zwischen Chefs und Angestellten gehen immer weiter auseinander. Zwei Drittel der Vollbeschäftigten verdienen hierzulande unterm Durchschnitt. Ohne die Einführung des Mindestlohns wäre die Entwicklung noch dramatischer.« Und besonders relevant: Tarifflucht führt zu höheren Gehaltsunterschieden. Ein Artikel, der über eine neue Studie berichtet, die von der Bertelsmann-Stiftung in Auftrag gegeben und veröffentlicht wurde: Einkommensschere wird durch Tarifflucht größer. Das hört sich dann schon nicht mehr so umfassend positiv an. Also schauen wir einmal genauer hin.

»Nichts verschärft die Lohnungleichheit in Deutschland so stark, wie die zunehmende außertarifliche Beschäftigung. Dies zeigt eine Studie der Bertelsmann Stiftung in Zusammenarbeit mit dem ifo-Institut München. Während die Löhne seit Mitte der 1990er Jahre im oberen Einkommensfünftel gestiegen sind, sanken sie im unteren Fünftel. Verantwortlich für diese Entwicklung ist zu 43 Prozent die stark rückläufige Zahl der tarifgebundenen Unternehmen und Arbeitnehmer«, schreibt die Bertelsmann-Stiftung zusammenfassend zu dieser Studie:

Gabriel Felbermayr, Daniel Baumgarten und Sybille Lehwald: Wachsende Lohnungleichheit in Deutschland. Welche Rolle spielt der internationale Handel? Gütersloh: Bertelsmann-Stiftung, 2015

Anja Krüger schreibt in ihrem Artikel Tarifflucht führt zu höheren Gehaltsunterschieden den Finger in die Wunde legend: »Hauptgrund für die zunehmende Ungleichheit der Einkommen in Deutschland ist nach Auffassung der Bertelsmann-Stiftung die Erosion der klassischen Tarifvertragsarbeitsverhältnisse. Zwischen 1996 und 2013 hat sich in Deutschland der Anteil der Unternehmen, für deren Beschäftigte ein Tarifvertrag verbindlich ist, von 60 Prozent auf 32 Prozent fast halbiert.«

Vielleicht wird der eine oder die andere etwas irritiert sein darüber, dass gerade die Bertelsmann-Stiftung mit so einer Studie an die Öffentlichkeit tritt – wird sie doch ansonsten eher dem neoliberalen Lager zugeordnet. Aber „keine Angst“ – die Studie bleibt diesem Denken treu, dafür sorgt schon die Tatsache, dass die Auftragsstudie vom ifo-Institut des Herrn Sinn verfasst worden ist. So muss man bei den Ausführungen zu den wirtschaftspolitischen Schlussfolgerungen in der Studie lesen:

»Für die Wirtschaftspolitik ist es wichtig, unsere Ergebnisse richtig einzuordnen. Wir haben die Lohnungleichheit unter den abhängig Beschäftigten in Deutschland untersucht und festgestellt, dass diese deutlich zugenommen hat. Dabei konnten wir zeigen, dass vor allem Veränderungen in der Tarifbindung für diese Entwicklung eine entscheidende Rolle gespielt haben. Daraus sollte die Wirtschaftspolitik allerdings nicht den vorschnellen Schluss ziehen, dass zur Senkung der Ungleichheit nun eine Stärkung der Tarifbindung anzustreben sei. Vielmehr muss in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, dass neben dem Anstieg der Lohnungleichheit auch ein Anstieg in der Zahl der abhängig Beschäftigten über den betrachteten Zeitraum zu verzeichnen ist. Es ist plausibel, dass die beiden Phänomene zusammenhängen … Wenn man die Beschäftigungsmöglichkeiten solcher Personen einschränkt, beispielsweise durch eine zu rigide Lohnsetzung, wird man die gemessene Lohnungleichheit reduzieren. Die Gesamteinkommensungleichheit könnte aber sogar steigen, wenn diese Personen kein Lohneinkommen mehr erzielten.« (Felbermayr et al. 2015: 47).

Ja klar. Nur weiter so. Aber das führt wieder weg von einer der zentralen Baustellen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland. Gemeint ist hier die deutlich abnehmende Ordnungsfunktion der Tarifverträge – die übrigens weit über die Funktion eines Mindestlohns hinausgeht, der immer nur – nicht mehr, aber auch nicht weniger – eine Lohnuntergrenze im Sinne eines letzten Sicherungsnetzes nach unten darstellen kann. Das WSI-Tarifarchiv hat die Rutschbahn nach unten, auf der sich die Tarifbindung der Beschäftigten in Deutschland befindet, auf der Basis der Daten aus dem IAB-Betriebspanel in der Abbildung für die Jahre 1998 bis 2013 dargestellt. Und dabei muss dann auch noch berücksichtigt werden, dass es sich um den Durchschnitt über alle Beschäftigte handelt, für die Beschäftigten in vielen Branchen – man denke hier gerade an viele Dienstleistungsbranchen – sieht die Tarifwelt noch deutlich düsterer aus in dem Sinne, dass die meisten Beschäftigten gar nicht unter einen Tarifvertrag fallen.

Dieses Problem einer stetig abnehmenden Tarifbindung hat die Große Koalition – folgt man ihrer Bibel, also dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Dezember 2013 – erkannt und Abhilfe versprochen. Auf der Seite 48 des Koalitionsvertrages findet man diese Zielformulierung:

»Das wichtige Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) nach dem Tarifvertragsgesetz bedarf einer zeitgemäßen Anpassung an die heutigen Gegebenheiten. In Zukunft soll es für eine AVE nicht mehr erforderlich sein, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Ausreichend ist das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses.«

Man darf gespannt sein, ob dieser hier als Absichtserklärung grundgelegte Weg auch tatsächlich beschritten wird. In den vergangenen Jahren hat die Reichweite und Intensität des Instrumentariums Allgemeinverbindlichkeit erkennbar abgenommen.

Aus der Perspektive der Arbeitnehmer/innen wäre es sicher ein empfehlenswerter Weg. So kommt Marc Amlinger in seiner 2014 veröffentlichten Studie Lohnhöhe und Tarifbindung. Bestimmungsfaktoren der individuellen Verdiensthöhe zu dem folgenden Befund:

»Trotz der insgesamt abnehmenden Prägekraft tarifvertraglicher Lohnsetzung in Deutschland zeigt eine Analyse der Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes, dass durch die kollektive Aushandlung der Verdienst- und Arbeitsbedingungen auf Branchen- oder Firmenebene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach wie vor einen signifikant höheren effektiven Bruttostundenverdienst erzielen. Gesamtwirtschaftlich betrachtet lässt sich dies zu einem gewissen Teil aus den strukturellen Unterschieden zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben und Beschäftigtengruppen erklären: Sind insbesondere wirtschaftlich starke Großbetriebe tarifgebunden, so wirkt sich dies auch auf das tarifliche Lohndifferenzial aus. Kontrolliert man den Lohneffekt der Tarifbindung um Betriebs- und Personeneffekte, so ergibt sich jedoch für Beschäftige in branchentarifgebundenen Betrieben immer noch ein um 5,6 Prozent und in firmentarifgebundenen Betrieben ein um 8,2 Prozent höherer Bruttostundenverdienst im Vergleich zu Beschäftigten, für die kein Tarifvertrag gilt. Werden die Verdienste und Arbeitsbedingungen kollektiv auf Branchen- oder Firmenebene ausgehandelt, ergeben sich somit auch unter sonst gleichen Arbeitsplatzmerkmalen signifikant höhere Bruttostundenlöhne.«