Zunehmende Energiearmut: Anmerkungen zu der im bestehenden System überaus komplexen Aufgabe der Sicherung des „Energie-Existenzminimums“

»Schon seit Monaten steigen die die Verbraucherpreise in Deutschland, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Entwicklung noch zusätzlich verstärkt. Im März stiegen die Verbraucherpreise auf über sieben Prozent. Besonders hoch ist der Preisanstieg von Energieprodukten, die Haushaltsenergie verteuerte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum fast um 40 Prozent. Aber auch Lebensmittel sind über sieben Prozent teurer. Besonders für Menschen, die sowieso schon in Armut leben müssen, bedeutet der Preisanstieg reale, existenzielle Not. Sie können weder auf Erspartes zurückgreifen noch Ausgaben einsparen, da sie sowieso nur Geld für das Notwendigste haben«, so Lisa Ecke unter der Überschrift Grundsicherung schrumpft. Aber die Bundesregierung hat doch bereits gehandelt? Richtig, auch darauf wird hingewiesen: „Während Erwerbstätige einen Energiekostenzuschlag von 300 Euro erhalten, bekommen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung gerade einmal 200 Euro. Das wird in den wenigsten Fällen ausreichen, die ansteigenden Stromkosten aufzufangen.“ Mit diesen Worten wird Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband zitiert. Man muss der Vollständigkeit halber anmerken, dass es sich bei den genannten Beträgen um Einmalzahlungen handelt.

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Vor und nach dem Weltfrauentag: Aus den Untiefen des staatlichen Schutzauftrags. Die Frauenhäuser, der Mangel und immer wieder das Geld

Am 8. März wurde der Weltfrauentag begangen und wie immer bei solchen Tagen werden zahlreiche Studien und Meinungsbeiträge, die man mit dem Thema in Verbindung bringt, veröffentlicht. Wer das wollte, konnte sich mit neuen Studien zu einem alten Thema eindecken. Überwiegend beschäftigen sich die Veröffentlichungen mit dem Nachweis, dass Frauen (oder ein großer Teil von ihnen) immer noch ganz erheblichen strukturellen Behinderungen ausgesetzt seien (vgl. aus den vielen Übersichten dazu Yvonne Lott et al.: Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland, 2022 oder Clara Albrecht und Britta Rude: Wo steht Deutschland 2022 bei der Gleichstellung der Geschlechter?, 2022). Das wird dann anhand von beeindruckenden Zahlenwerken über die ungleiche Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern (vgl. dazu als ein Beispiel Kai-Uwe Müller und Claire Samtleben: Reduktion und partnerschaftliche Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit erhöhen Erwerbsbeteiligung, 2022) oder über eine unterschiedliche und im Fall „der“ Frauen tiefere Vergütung in der Welt der Erwerbsarbeit, was unter dem Begriff „Gender Pay Gap“ diskutiert wird (als Beispiel Annekatrin Schrenker und Katharina Wrohlich: Gender Pay Gap ist in den letzten 30 Jahren fast nur bei Jüngeren gesunken, 2022).

Alles wichtige Beiträge und hilfreiches Material. Aber zuweilen ist es notwendig, die zwangsläufig damit verbundene eher abstrakte Vogelperspektive zu verlassen und „unten“, „vor Ort“ genauer hinzuschauen, da, wo ganz lebenspraktische und in dem hier relevanten Kontext im wahrsten Sinne des Wortes existenzielle Hilfestellung geleistet wird oder sagen wir besser: geleistet werden soll. Gemeint sind die Frauenhäuser1, eine unbedingt erforderliche öffentlich zu gewährleistende Schutzinfrastruktur für Frauen und Kinder, die als potenzielle oder tatsächliche Gewaltopfer geschützt werden müssen.

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Hartz IV: Wie hoch müssten sie denn sein? Eine alternative Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung mit Vorschlägen in Euro pro Monat

Mit dem Start des neuen Jahres sollen sich die Bezieher von Grundsicherungsleistungen freuen, denn sie bekommen jetzt mehr Geld. Machen wir das mal konkret: Eine alleinstehende Person hat in der Grundsicherung im vergangenen Jahr 446 Euro pro Monat für den Regelbedarf bekommen (hinzu kommen die Kosten einer angemessenen Unterkunft sowie Leistungen für die Kranken- und Pflegeversicherung). Die Bundesregierung hat nun zum 1. Januar 2022 diesen Betrag angehoben – um drei Euro auf 449 Euro. Die – nun ja: überschaubare – Anhebung in der Größenordnung von 0,7 Prozent hat für Irritationen bis hin zu zynischen Kommentierungen geführt und allein angesichts der Preisentwicklung in den vergangenen Monaten kann es nicht verwundern, dass man bei einem Aufschlag von nur 0,7 Prozent berechtigt eine zeitnahe Anpassung der Regelbedarfe einfordert (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Die Sicherung des Existenzminimums durch einen zeitnahen Inflationsausgleich in der Grundsicherung? Vom Bundesverfassungsgericht auf die Antragsebene im Bundestag vom 23. November 2021). Für eine solche Forderung kann man auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heranziehen:

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