Im Windschatten des schuldenfinanzierten Sondervermögens soll auch was für Kinder und Bildung abfallen, fordern die einen. Und wie ist das mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)?

Es ist jetzt nicht wirklich überraschend, dass zahlreiche Interessengruppen die Hand heben und auch was bekommen möchten aus dem schuldenfinanzierten Topf für Investitionen, den man noch kurz vor dem Start der neuen Bundesregierung mit der alten Bundestagsmehrheit und mit Zustimmung der Bundesländer auf den Weg gebracht hat. »Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht Rekordinvestitionen von Bund, Ländern und Kommunen – für Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen, Forschung und Digitalisierung«, so die Jubelmeldung der Bundesregierung unter der Überschrift Investitionsoffensive für das ganze Land. Wir sprechen hier über ein „Sondervermögen“ von über 500 Milliarden Euro.1 Eine gewaltige Summe, die natürlich vielfältige Begehrlichkeiten weckt.

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Karlsruhe statt Bierzelt. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) irrlichtert in der eskalierenden Debatte über das Bürgergeld. Verfassungsrechtliche Nachhilfe wäre angezeigt

Wir haben in den vergangenen Monaten eine teilweise abgründige Debatte über das „Bürgergeld“ – eine vor allem semantisch wohlklingende Umetikettierung dessen, was man früher „Hartz IV“ nannte – erleben müssen. Mit teilweise abstrusen Modellberechnungen, was die einen angeblich kriegen und die anderen angeblich nicht. Mit der unter die Leute gebrachten Botschaft, dass alle Bürgergeld-Empfänger arbeitslos sind und es sich mit einem Netflix-Abo und einem Flachbildfernseher ausgestattet auf der heimischen Couch in den voll von den Jobcentern bezahlten Mietwohnungen bequem machen und den vielen Menschen, die von ihrer Hände Arbeit mit überschaubaren Arbeitseinkommen über die Runden kommen müssen, den Mittelfinger zeigen. Schnell hat man mit der entsprechenden medialen Unterstützung gemerkt, dass man damit ganz viele Menschen so richtig in Wallung bringen kann und in diesem Kontext folgerichtig war dann auch eine Eskalation mit immer radikaleren Forderungen bis hin zu einer grundlegenden Infragestellung des Bürgergeldes und damit der Grundsicherung, also dem letzten Auffangnetz der sozialen Sicherung in unserem Land.

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Die „Neue Grundsicherung“ der CDU: Alter Wein in alten Schläuchen

Die vergangenen Monate werden als ein weiteres Beispiel in die Sozialgeschichtsschreibung eingehen, wie man es schaffen kann, mit einer massiven Kampagne, die verengt wird auf wenige scheinbar plausible Aspekte, die zugleich mit einem hohen Empörungspotenzial versehen sind, ein ganzes soziales Sicherungssystem entstellen kann. Nach Monaten des medialen Dauerfeuers muss der an sich außenstehende Beobachter den Eindruck bekommen, dass die Menschen, die „Bürgergeld“ beziehen, aus einer Ansammlung von Erwerbsarbeitsverweigerern und/oder soziale Hängematten-Bewohner besteht, die es sich gut gehen lassen im scheinbar bedingungslosen Bezug von steuerfinanzierten Leistungen. Und Millionen Menschen, die tatsächlich „hart arbeiten“ gehen (müssen), wird dann ein nicht unerheblicher Teil des selbst erwirtschafteten Einkommens wieder aus der Tasche gezogen, um diese Leute in ihrer Bürgergeld-Wohlfühlzone finanzieren zu können. Wenn das so sein sollte, dann kann man verstehen, dass nicht wenige ein Anziehen der Daumenschreiben durchaus nachvollziehen und unterstützen können.

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