Die halbierte Betriebsrentenreform, eine „kommunikative Herausforderung“ gegenüber den Arbeitnehmern und das von vielen totgesagte Pferd Riester wird erneut gedopt

Fangen wir mal ganz simpel an: Wenn man die Menschen fragen würde, was denn eine Betriebsrente ist, wie wird wohl die Antwort in den meisten Fällen ausfallen? Na klar, es handelt sich um eine zusätzliche Rente, die der Arbeitnehmer von seinem Betrieb bekommt. Als eine Leistung, die an die Arbeit in dem Unternehmen gebunden ist. Und die vom Arbeitgeber kommt. Der zahlt mir eine Betriebsrente. Soweit die Theorie oder der naive Glaube an die einfachen Zusammenhänge – wobei das durchaus mal so war, früher, wo wahrlich nicht alles besser, manches hingegen einfacher und korrekter war. Die »Betriebsrente hat ein entscheidendes Merkmal: Der Arbeitgeber sagt seinem Arbeitnehmer eine Rente zu und steht dafür gerade, dass sie später fließt.« Das kann man diesem Artikel entnehmen – also doch. Oder? Man muss weiterlesen: »Das heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber die Rente auch bezahlt. Neben der arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente gibt es arbeitnehmerfinanzierte Spielarten. Durch sogenannte Entgeltumwandlung wird dann ein Teil des Bruttolohns direkt als Beitrag zur Betriebsrente abgezweigt«, steht da. Moment, wird der eine oder andere an dieser Stelle einwenden, das würde ja bedeuten, dass der Arbeitnehmer seine Betriebsrente selbst finanziert, aus seinem eigenen Lohn? Ja, so ist das. 

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Die gesetzliche Rente könnte sicher sein, wenn man sie stärken würde. Arbeitnehmerkammer Bremen plädiert für eine „zukunftsorientierte Rolle rückwärts“

»Die Große Koalition hat eine umfassende Reform der Alterssicherung vorerst vertagt. Dabei gäbe es einiges zu tun«, kommentierte Cordula Eubel Ende November 2016 unter der Überschrift Der Rentenwahlkampf ist eröffnet! zu den damals präsentierten Reformvorschlägen der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Das genau wollen andere möglichst vermeiden: Roßbach warnt vor Renten-Wahlkampf: »Rentenversicherungs-Chefin empfiehlt Rentenpolitik im Konsens der großen Parteien.« Vgl. dazu auch das ausführliche Interview mit Roßbach. Wie dem auch sei – die Alterssicherung und damit deren größte und wichtigste Säule wird Thema im anlaufenden Bundestagswahlkampf werden (müssen). Zu groß ist der offensichtliche Reform-, wenn nicht Systemwechselbedarf. Einiges ist hier schon in Bewegung – man denke nur an die aktuelle Rentenkampagne des DGB, die vor allem auf das (derzeit im Sinkflug befindliche) Rentenniveau abzielt (vgl. zum gar nicht so einfachen Thema „Rentenniveau“ auch den Beitrag Das große Durcheinander um Rentenniveau, Niveau der Renten, Rente als Wahlkampfthema. Und eine rechnerische Gewissheit mit fatalen Folgen vom 8. Oktober 2016). An dieser Stelle setzt auch die Arbeitnehmerkammer Bremen an: „Um auskömmliche Renten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen, muss das Ziel der Lebensstandardsicherung wieder in den Mittelpunkt der Rentenpolitik rücken. Dafür ist die Stabilisierung und mittelfristige Anhebung des Rentenniveaus auf mindestens 50 Prozent notwendig“, fordert Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Durch die grundlegenden Rentenreformen und die kontinuierliche Absenkung des Rentenniveaus seit 2001 ist die gesetzliche Rentenversicherung immer weniger in der Lage, eine verlässliche Lebensstandardsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu gewährleisten, was lange Zeit ihre Funktion war. Zentrales Ziel der Reformen war die Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge, um die Lohnnebenkosten auch im demografischen Wandel zu stabilisieren. Das Rentenniveau beträgt heute nur noch 48 Prozent und könnte bis 2045 auf knapp 42 Prozent sinken. Das heißt, die Rente koppelt sich weiter von der Lohnentwicklung ab.

Das heißt, die Rente koppelt sich weiter von der Lohnentwicklung ab. Die Abbildung am Anfang des Beitrags verdeutlicht das exemplarisch – während im Land Bremen seit dem Jahr 2000 die Löhne um ein Drittel und die Verbraucherpreise um ein Viertel gestiegen sind, haben die Renten im gleichen Zeitraum nur um ein Sechstel zugelegt.

Die Rentenlücke soll durch private und betriebliche Altersvorsorge geschlossen werden. „Dieser Drei-Säulen-Ansatz hat sich nicht bewährt, da viele Beschäftigte nur über geringe und fast 30 Prozent sogar über gar keine zusätzlichen Vorsorgeansprüche verfügen“, wird Ingo Schierenbeck zitiert.

Was tun? Zu dieser Frage hat sich die Kammer mit einem Positionspapier an die Öffentlichkeit gewandt:

Magnus Brosig (2017): Alterssicherung – Für eine starke gesetzliche Rente, Bremen: Arbeitnehmerkammer Bremen, April 2017

Darin findet man diese Forderungen:

  • Grundsätzliche Stärkung der GRV statt Ausweitung der Förderung alternativer Vorsorge auf Kosten der Sozialversicherung
  • Anhebung des Nettorentenniveaus vor Steuern auf mindestens 50 %, anschließend dauerhafte Stabilisierung durch Änderung der Rentenanpassungsformel
  • Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten: Ausweitung von Zurechnungszeiten bis zur Regelaltersgrenze und Abschaffung von Abschlägen
  • Dauerhafte Fortführung der Rente nach Mindestentgeltpunkten
  • Bessere Rentenanwartschaften auch bei Arbeitslosigkeit
  • Anrechnungsfreibeträge in der Grundsicherung im Alter, insbesondere auch für gesetzliche Renten – Vorsorge muss sich immer lohnen
  • Erwerbstätigenversicherung durch umfangreiche Einbeziehung von Selbstständigen
  • Schaffung sozialer Altersübergänge
  • Abschaffung der „Zwangsverrentung“ bei ALG II-Bezug
  • Verlässliche Leistungen auch bei betrieblichen und privaten Renten 

Im Fazit des Positionspapiers bilanziert Brosig (2017: 19) die Notwendigkeit einer nur vermeintlich paradoxen „zukunftsorientierten Rolle rückwärts“:

»Eine mit ihrem Katalog und Niveau leistungsstarke gesetzliche Rentenversicherung hat sich historisch bewährt und ist – das zeigen Erfahrungen und Modellrechnungen für die kommenden Jahrzehnte – auch in Zeiten eines keinesfalls neuen demografischen „Umbruchs“ nachhaltig finanzierbar. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine überfällige Reform der GRV hin zur Erwerbstätigenversicherung vorgenommen wird. Notwendig ist nun eine nur vermeintlich paradoxe Ausrichtung der Reformpolitik – nämlich eine „zukunftsorientierte Rolle rückwärts“: Einerseits gilt es, zurückzukehren zu einer umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung mit hohem Niveau, breitem Risikoschutz und verlässlichen Anpassungen, sodass Rentenbezieher nicht vom Rest der Gesellschaft abgekoppelt werden. Andererseits bedarf es einer umfassenden Reaktion auf strukturelle Veränderungen des Arbeitsmarktes: Erforderlich sind eine Ausweitung des Versichertenkreises und solidarische Ausgleichsmechanismen, ohne dass diese das Äquivalenzprinzip und damit den Statuserhalt gefährden. Als Beispiel für eine solcherart progressive Reformorientierung in einem „althergebrachten“, aber nur vermeintlich „überholten“ Sozialversicherungssystem kann Österreich dienen, wo eine zur Erwerbstätigenversicherung erweiterte allgemeine Rentenversicherung (dort: Pensionsversicherung) zu einem etwas höheren Beitragssatz und trotz einer vergleichbaren demografischen Entwicklung anhaltend erheblich höhere, tatsächlich noch lebensstandardsichernde Leistungen erbringen kann. Die Entscheidung für ein solches, im Vergleich zum Mehrsäulenmodell gerechteres, leistungsfähigeres, günstigeres und flexibleres Gesamtsystem kann selbstverständlich politisch getroffen werden und verbietet sich eben nicht aufgrund vermeintlicher finanzieller Hindernisse, die letztlich nur als Vorwand für einen Systemumbau zulasten der Arbeitnehmer herangezogen werden.«

Die imaginären Standardrentner-Werte werden gefoltert, bis sie gestehen. Drohende Altersarmut wird weggerechnet

Die rentenpolitische Diskussion hat in den vergangenen Monaten wieder an Fahrt aufgenommen. Dabei wurde – auch durch Kampagnen aus dem gewerkschaftlichen Lager befeuert – das Augenmerk auf das weiter sinkende Rentenniveau gelenkt. Immer offensichtlicher wird auch dem normalen Bürger, mit was für einer gewaltigen Mechanik er es zu tun bekommt, wenn man sich die bestehende Rentenformel zu Gemüte führt und sie dahingehend befragt, was denn für eine Rente zu erwarten ist, wenn man sie so lässt, wie sie ist und zugleich die vor vielen Jahren beschlossene Absenkung des Rentenniveaus nicht korrigiert. Aber jeder Eingriff im Sinne eines Aufhaltens oder gar einer Umkehrung der Niveauabsenkung würde Geld kosten. Und da überrascht es angesichts eines umlagefinanzierten und aus lohnabhängigen Beiträgen gespeisten Systems nicht, wenn interessierte Kreise genau das verhindern wollen. Da trifft es sich immer gut, wenn man Schützenhilfe aus dem wissenschaftlichen Raum bekommt, die man ins Feld führen kann, wenn es um die erkennbar gestiegene Besorgnis einer zunehmenden Altersarmut aufgrund der Konstruktionsprinzipien der gegenwärtigen gesetzlichen Rentenversicherung geht. 

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Es wird was getan. Für die Erwerbsminderungsrentner. Demnächst. Und dann schrittweise. Bis 2023. Und wieder nicht für alle

Solche Nachrichten hören sich doch erfreulich an, wenn man die Situation der meisten Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, vor Augen hat: Plus für Arbeitsunfähige: Nahles erhöht Erwerbsminderungsrente. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will Arbeitsunfähigen mit einer milliardenschweren Reform helfen. „Wir verbessern die Erwerbsminderungsrente – und zwar bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode“, so wird sie in dem Artikel zitiert. Und dann erfahren wir weiter:

„Für den Einzelnen bedeutet das im Durchschnitt eine höhere Rente um bis zu sieben Prozent – bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bedeutet dies eine weitere Verbesserung in Höhe von etwa 50 Euro. Das ist eine deutlich spürbare Verbesserung“, sagte Nahles. Das Bundeskabinett soll die Pläne am morgigen Mittwoch auf den Weg bringen.

Eine erfreulich klare Ansage der Ministerin. Aber Vorsicht ist bekanntlich die Mutter der sozialpolitischen Porzellankiste. Anders formuliert: Auf das Kleingedruckte kommt es an, so auch in diesem Fall. Und wenn man den Artikel nicht nach der erfreulich daherkommenden Botschaft zu den Akten gelegt hat, dann stößt man auf diesen Hinweis: „Unsere Reform stellt alle besser, die ab dem 1. Januar 2018 neu in eine Erwerbsminderungsrente gehen“, so die SPD-Politikerin weiter.

Und es geht hier nicht um ein paar Leute, sondern: »In Deutschland beziehen fast 1,8 Millionen Menschen eine Rente wegen einer Erwerbsminderung. Die Regierung erhöht am Mittwoch die Bezüge.« So Thomas Öchsner, der seinen Beitrag so überschrieben hat: 50 Euro plus im Monat. Er beginnt mit einer komprimierten Beschreibung, um wen und was es hier geht und wo die besonderen Probleme der Erwerbsminderungsrentner liegen:

»Sie hatten einen Unfall, sind chronisch krank oder leiden dauerhaft unter Depressionen. In Deutschland beziehen fast 1,8 Millionen Menschen eine Rente wegen einer Erwerbsminderung, weil sie zu krank zum Arbeiten sind … Müssen Menschen wegen einer Krankheit vorzeitig in den Ruhestand gehen, sind sie im Durchschnitt erst 50 Jahre alt. Ihre Rentenansprüche sind oft dürftig: Die durchschnittliche Rente wegen voller Erwerbsminderung lag Ende 2015 im Westen für Männer bei 763 Euro monatlich, für Frauen bei 729 Euro. Für sie ist das Risiko in die Armut abzurutschen besonders hoch. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung haben fast 15 Prozent der Erwerbsminderungsrentner ein so niedriges Einkommen, dass sie auf die staatliche Grundsicherung angewiesen sind. Zum Vergleich: Unter den Altersrentnern ab 65 Jahren sind dies nur drei Prozent.«

Und was soll nun wo verbessert werden? Dazu muss man die besondere Bedeutung der sogenannten Zurechnungszeit verstehen. Man kann sich das klar machen, wenn man die Information wieder aufruft, dass die Erwerbsminderungsrentner im Durchschnitt erst 50 Jahre als sind, wenn sie in den Rentenbezug gehen müssen. Die bis dahin erwirtschafteten Rentenansprüche würde in den meisten Fällen nur für kümmerliche Renten reichen. Also geht die Rentenversicherung hin und tut so, als hätten sie länger gearbeitet und Beiträge gezahlt. Bis zum Jahr 2014 hat man bei der Rentenberechnung unterstellt, die Betroffenen hätten bis 60 Jahre gearbeitet, auch wenn sie deutlich jünger sind.

Und an dieser Stelle hat es in dieser Legislaturperiode bereits schon mal Verbesserungen gegeben: Mit der Rentenreform 2014 – vor allem durch die „Rente mit 63“ und die „Mütterrente“ im kollektiven Gedächtnis geblieben – wurde die Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert: von 60 auf 62 Jahre. Das führte zu höheren Erwerbsminderungsrenten, allerdings nur für Rentenzugänge ab dem 1. Juli 2014 im Alter von unter 62 Jahren. Für die Bestands-Erwerbsminderungsrentner und solche Neu-Erwerbsminderungsrentner, die schon älter als 62 Jahre sind, gab es keine Leistungsverbesserungen. Außerdem bleiben beim Berechnen der Zurechnungszeit seit 1. Juli 2014 die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung unberücksichtigt, wenn der Verdienst etwa aus gesundheitlichen Gründen bereits eingeschränkt war und diese Jahre den Rentenanspruch mindern würden. Für die Neurentner ab Mitte 2014 hat sich das dahingehend ausgewirkt, dass ihre monatliche Rente im Durchschnitt von 628 Euro auf 672 Euro angestiegen ist. Aber nicht für die Alt-Fälle.

Nun soll die Zurechnungszeit zwischen 2018 und 2024 schrittweise auf 65 Jahre verlängert werden. Dadurch erhöht sich die monatliche Rente in der Endphase, also 2023, um etwa 50 Euro durchschnittlich. Wohlgemerkt – am Ende der Ausweitung der Zurechnungszeit. Damit nicht zu früh die Sektkorken bei den Betroffenen knallen: Die schrittweise Anhebung der Zurechnungszeit führt beispielsweise für alle Neufälle in 2018 zu einer um 4,50 Euro höheren Rente. Pro Monat versteht sich. Aber auch hier gilt: Nur für die Rentner, die ab 2018 in das System kommen. Die anderen bekommen noch nicht einmal diesen überschaubaren Betrag zusätzlich.

Das erklärt dann auch solche Schlagzeilen: Viel Kritik an Reformvorschlägen von Andrea Nahles. Klare Worte kommen vom Sozialverband VdK: Erwerbsminderung bleibt Armutsrisiko. Schon heute sind 40 Prozent der Menschen, die in Haushalten von Erwerbsminderungsrentnern leben, von Armut bedroht – so der Sozialverband, der sich nicht auf die Zahl der Grundsicherungsempfänger/innen reduzieren lässt, sondern die offizielle Definition der Armutsgefährdung als Maßstab heranzieht. Der VdK kritisiert zum einen, dass die Anhebung der Zurechnungszeit, die bei der Rentenreform 2014 noch in einem Schritt vollzogen wurde, nunmehr über mehrere Jahre gestückelt erfolgen soll und erst 2023 abgeschlossen ist. Und zum anderen: Besonders enttäuschend ist, dass die Anhebung der Zurechnungszeit nur für Neurentner gelten soll. „Die Bundesregierung nimmt damit in Kauf, dass viele von ihnen bis ans Lebensende in der Armutsfalle sitzen und keine Chance haben, ihre Situation zu verbessern“, so wird Ulrike Mascher zitiert, die Präsidentin des VdK.

Und noch ein dritter Kritikpunkt wird vom VdK vorgetragen: Die nach Ansicht des VdK „systemwidrigen“ Rentenabschläge, denen die Erwerbsminderungsrentner weiterhin ausgesetzt sind. Mit denen werden ja auch „normale“ Altersrentner belegt, wenn sie vor dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters in den Ruhestand gehen. Die Begründung für diese dann lebenslangen Abschläge – bei den „normalen“ Altersrentnern können die bis zu 14,4 Prozent betragen, bei den Erwerbsminderungsrentnern sind die Abschläge auf 10,8 Prozent begrenzt – ist eine versicherungsmathematische Herleitung, denn die Betroffenen beziehen ja (theoretisch) länger die Leistung und haben (praktisch) weniger Beiträge eingezahlt in die Rentenkasse. Der VdK argumentiert an dieser Stelle: Man dürfe nicht so tun, als ob der Rentenbeginn wie bei vorgezogenen Altersrenten freiwillig erfolge. „Wer wegen Krankheit oder Behinderung seine Arbeit nicht mehr ausüben kann, hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Rentenbeginns und darf deshalb nicht mit denselben Abschlägen belegt werden“, so Ulrike Mascher für den VdK.

Auf den letzten Punkt geht auch Öchsner in seinem Artikel ein: Die Bundesregierung lehnt die Abschaffung der Abschläge für die Erwerbsminderungsrentner ab, mit dieser Begründung:

Sie befürchtet Ausweichreaktionen. So heißt es in der Begründung zum Gesetzesentwurf: Die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent seien nötig. „Sie verhindern, dass die Erwerbsminderungsrente im Hinblick auf die Höhe der Abschläge als günstigere Alternative zu einer vorzeitigen Altersrente in Betracht kommt.“

Dabei kann man den Blick auf die Erwerbsminderungsrente durchaus erweitern – bzw. diese instrumentalisieren für andere Zielsetzungen. Der Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung, Gert G. Wagner vom DIW Berlin, hat kürzlich diesen Kommentar in den Mitteilungen des Instituts veröffentlicht: Diskussionen um die Rente sind sinnvoll, denn sie erhöhen ihre Verlässlichkeit. Darin findet man diesen interessanten Passus:

»Was die Finanzierung der Renten rein rechnerisch enorm erleichtern würde, wäre – angesichts der steigenden Lebenserwartung – eine Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze über das 67. Lebensjahr hinaus. Darüber will aber im Moment niemand reden, und zwar aus dem guten Grund, dass eine höhere Altersgrenze gesellschaftlich nur dann akzeptiert wird, wenn man die Erwerbsminderungsrente für gesundheitlich Angeschlagene deutlich verbessert. Weil dies ein ganz schwieriges Thema ist, würde sich ein Streit darüber lohnen.«

Und schon sind wir richtig tief drin im rentenpolitischen Minenfeld.

Foto: © Stefan Sell

Auf nach Österreich? Mit einem vergleichenden Blick auf die Rente hier und dort wäre das naheliegend. Für die Rentner in Deutschland

Das war ja zu erwarten. Das Gesamtkonzept zur Alterssicherung, das die Bundessozialministerin Andrea Nahles gestern der Öffentlichkeit präsentiert hat, wird von vielen kritisch kommentiert. Das kann bei so einem Thema auch nicht wirklich überraschen. Vor allem ihr Vorschlag, eine „Haltelinie“ beim absinkenden Rentenniveau einzuziehen und das bei 46 Prozent bis 2045 zu stabilisieren, sorgt für strittige Diskussionen. So hat sich der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm zu Wort gemeldet, er hält das von Nahles vorgeschlagene Mindest-Rentenniveau von mindestens 46 Prozent für nicht ausreichend: „Die Rente muss höher sein als die Grundsicherung, sonst verliert das System seine Legitimität. Ein Niveau von 46 Prozent wird dafür nicht reichen“, so wird er in dem Artikel Blüm und Riester kritisieren Rentenkonzept zitiert. Aber viele Kommentatoren argumentieren so wie Thomas Öchsner von der Süddeutschen Zeitung, der unter der bezeichnenden Überschrift Wer soll das bezahlen? schreibt:

»Nahles hat auch recht, wenn sie eine neue langfristige Haltelinie beim Rentenniveau und bei den Beitragssätzen fordert. Wer das Rentenniveau ins Bodenlose fallen lässt, untergräbt die Legitimation der Rentenversicherung … Jedoch ist die Ministerin übers Ziel hinausgeschossen. Man kann darüber reden, die gesetzliche Haltelinie von mindestens 43 Prozent des Durchschnittslohns über 2030 hinaus zu stabilisieren. Die 46 Prozent, die Nahles anpeilt, werden allerdings viel zu teuer.« 

Es geht hier gar nicht um die Frage, warum das eigentlich so sein soll (vgl. dazu mein Hinweis auf die eigentliche Finanzierungsfrage als zentrale Baustelle der rentenpolitischen Diskussion, die aber weiterhin gemieden wird, in dem Beitrag Die Rente soll gesamtkonzeptionell verbessert werden. Aber welche Rente? Und der großen Koalition geht die Puste aus beim Anblick der wirklich großen Baustellen im Alterssicherungssystem vom 25.11.2016).
Auffällig ist hingegen, dass kaum bis gar nicht die eigentlich naheliegende Frage aufgerufen wird, wie hoch eigentlich viele Renten heute sind und wie hoch sie in Zukunft sein sollten.

Da kann es dann auch mal schnell zur Irritationen – um das nett auszudrücken – kommen, wenn man den vergleichenden Blick auf andere Länder richtet und feststellen muss, dass es den Menschen im Ruhestand deutlich besser geht als bei uns, was die Höhe der Rente angeht.
Und wenn so was dann auch noch in einer der vielen Talk-Shows passiert, dann zeigt sich sehr schnell, wer Experte ist und wer nur so tut.

Und im Ergebnis kann es dann zu solchen Schlagzeilen kommen: Staunen bei „Illner“: Warum gibt es in Österreich 40 Prozent mehr Rente?, so ist der Artikel von Tatjana Grassl überschrieben.

In »der Show von Maybrit Allner (ging es) um das Thema Rente – bis ein Praxis-Beispiel plötzlich sämtliche Teilnehmer verstummen ließ: In einem Einspieler wurden die Renten eines Österreichers und eines Deutschen miteinander verglichen. Das Ergebnis: Der österreichische Facharbeiter bekommt im Alter 40 Prozent mehr Rente als der deutsche. Dabei verdienen beide das gleiche Bruttogehalt.«

»Wie kann das sein? Auch Illners Gäste konnten sich das nicht erklären: Weder der Wirtschaftsweise Christoph Schmidt noch der Uni-Professor Antonio Brettschneider waren in der Lage, die Diskrepanz zu erklären.«

Die Bewertung Antonio Brettschneider betreffend ist so nicht zutreffend, in anderem anderen Artikel (vgl. Nicht einmal Wirtschaftsweise blicken bei der Rente durch) wird darauf hingewiesen, dass er folgendes ausgeführt hat: Zum einen zahlen Selbständige in die Rentenversicherung ein, zum andern habe Österreich das politisch so entschieden. „Es geht auch anders als in Deutschland.“ Das ist zumindest schon mal eine Annäherung an die rentenpolitische Wirklichkeit.

Dass aber der Wirtschaftsweise Schmidt die erhebliche Diskrepanz nicht erklären kann, liegt nahe, er ist eben kein Experte für Rentenpolitik und sonstige sozialpolitische Fragen – wie seine vier anderen Mitstreiter im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung übrigens auch nicht. Dennoch nehmen sie jedes Jahr ganz selbstverständlich in Anspruch, die gesamte Sozialpolitik zu kommentieren und zumeist völlig einseitige Ratschläge zu erteilen (vgl. dazu am Beispiel des erst vor kurzem veröffentlichten Jahresgutachtens 2016/17 der „fünf Wirtschaftsweisen“ meine Kritik in dem Beitrag Unbeirrt die Fahne hoch im eigenen sozialpolitischen Schützengraben. Die „fünf Wirtschaftsweisen“ machen auch in Sozialpolitik und das wie gewohnt. Also extrem einseitig vom 2. November 2016).

Folgendes Bespiel wurde in der Illner-Sendung präsentiert:

Zwei Fachharbeiter  verdienen je rund 50.000 Euro im Jahr. Einer arbeitet als Schweißer bei Lufthansa Technik in Hamburg arbeitet in Deutschland, der andere als Elektriker bei einem Autohersteller in  Österreich. Wenn der Deutsche (Jahresbrutto 52.000 Euro) in Rente geht, kann er aus der gesetzlichen Rentenkasse mit einer monatlichen Zahlung von 2.211 Euro rechnen.

Der Österreicher (Jahresbrutto 49.000 Euro) kann dagegen laut seinem Rentenbescheid mit 2.956 Euro Rente rechnen – und das sogar 14 mal im Jahr, weil Rentner in der Alpenrepublik auch Weihnachts- und Urlaubsgeld bekommen. Auf den Monat gerechnet sind das rund 3.500 Euro brutto.

Damit kommt der Österreicher auf eine Jahresrente von 41.384 Euro, der Deutsche aber nur auf 26.539 Euro. Ein Unterschied von fast 40 Prozent.

Tatjana Grassl ist in ihrem Artikel nun selbst auf Suche nach der Antwort auf die Frage, wie es denn zu so einem erheblichen Unterschied kommen kann, gegangen und hat das hier bezogen auf das offensichtlich anders funktionierende Rentensystem der Österreicher herausgefunden:

»In Österreich sichert die gesetzliche Rentenversicherung den Lebensstandard der Pensionäre komplett ab, weitere Säulen der Altersvorsorge (Riester, betriebliche Rente) werden nicht staatlich gefördert.
Die Sozialabgaben zur Rentenversicherung betragen dort 22,8 Prozent des Bruttogehalts, liegen also höher als in Deutschland. Davon trägt der Arbeitnehmer 10,25 Prozentpunkte, also weniger als die Hälfte. 12,55 Prozentpunkte zahlt der Arbeitgeber.
In Österreich zahlen außerdem alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, auch Selbstständige. Ausgenommen sind lediglich Beamte, deren Pensionen aus einem anderen Topf bestritten werden.
Alle Personen ab dem Jahrgang 1955 besitzen ein sogenanntes Pensionskonto. Für jedes Jahr, in dem sie erwerbstätig waren, wird ihnen dort vom Staat 1,78 Prozent ihres jährlichen Bruttoverdienstes gutgeschrieben. Der Höchstbetrag liegt bei 4980 Euro brutto im Monat. Erreicht ein Arbeitnehmer das Renteneintrittsalter, wird die angesammelte Summe auf dem Pensionskonto durch 14 geteilt. Daraus ergibt sich die monatliche Bruttorente.
In Österreich sind für Erwerbstätige 14 Monatsgehälter üblich, es gibt also volles Urlaubs- und Weihnachtsgeld. In diesen Genuss kommen auch die Rentner.«

Dass es diese Diskrepanz zugunsten der österreichischen Rente geben muss, ist jedem klar, der sich etwas mit den System-Unterschieden befasst hat. Dazu reicht es, die entsprechenden Fachdiskussion und die dort vorgebrachten Veröffentlichungen zu verfolgen.

Anfang 2016 wurde beispielsweise diese Studie vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung publiziert:

Florian Blank, Camille Logeay, Erik Türk, Josef Wöss, Rudolf Zweiter (2016): Alterssicherung in Deutschland und Österreich: Vom Nachbarn lernen? WSI-Report Nr. 27, Düsseldorf, Januar 2016

Eine Zusammenfassung der Studie wurde unter diese Überschrift gestellt: Rente: Deutsche oft schlechter abgesichert als Österreicher: In Österreich konzentriert sich die Altersversorgung nach wie vor weitgehend auf die umlagefinanzierte Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), in die auch die Selbständigen einbezogen wurden und deren Bestimmungen schrittweise für Beamte zur Anwendung kommen. Eine der Bedingungen für die besseren Leistungen in Österreich ist ein spürbar höherer Beitrag zur Rentenversicherung. Die gesamte Beitragsbelastung für Beschäftigte ist im Vergleich zu Deutschland allerdings nur höher, wenn man die 4 Prozent Beitragssatz zur zusätzlichen Riester-Vorsorge nicht mit einrechnet, die in Deutschland die Beschäftigten selbst aufbringen müssten, um eine gewisse Kompensation der Kürzungen der umlagefinanzierten Rente ausgleichen zu können, was sie tun können, aber nicht müssen.

In Österreich ist das Rentenniveau deutlich höher als in Deutschland, wo es sich zudem auf dem kontinuierlichen Sinkflug befindet.

Angesichts der selbst von der OECD kritisierten besonders schlechten Absicherung der Geringverdiener im deutschen Alterssicherungssystem ist das hier interessant: Geringverdiener sind im österreichischen System merklich besser abgesichert. Neben dem höheren Rentenniveau sichern die von der Rentenversicherung ausbezahlten, steuerfinanzierten „Ausgleichszulagen“ mit rund 12.000 Euro jährlich (für Alleinstehende) Rentnern ein merklich höheres Mindesteinkommen.
Kritiker werden sofort einwenden, dass dafür aber auch die Beitragssätze deutlich höher seien. Auch hier lohnt der genauere Blick:

»Die deutlich höheren GRV-Leistungen in Österreich sind mit einem deutlich höheren Beitragssatz verbunden. Er beträgt seit 1988 unverändert 22,8 Prozent, in Deutschland sind es im Jahr 2015 18,7 Prozent. Rechnet man in Deutschland 4 Prozent Beitragssatz zur Riester-Vorsorge hinzu, dann sind die Beitragssätze in beiden Ländern fast gleich hoch. Dabei tragen die österreichischen Arbeitgeber einen höheren Anteil am Rentenbeitrag als die Beschäftigten (12,55 Prozent vs. 10,25 Prozent), während es in Deutschland umgekehrt ist, wenn man die Beiträge zur Riester-Rente mit einrechnet.«

Die österreichische Rentenversicherung ist zudem als Erwerbstätigenversicherung ausgestaltet, auch die Selbständigen sind einbezogen. Zudem werden seit rund einem Jahrzehnt die vordem deutlich großzügigeren Regelungen zur Beamtenversorgung an das Leistungsniveau der GRV angeglichen.

In der Bewertung der vergleichenden Analyse wurde dann eine Schlussfolgerung vorgetragen, die gerade in diesem Tagen vor dem Hintergrund der aktuellen rentenpolitischen Beschlüsse der großen Koalition wie auch des „Gesamtkonzepts zur Alterssicherung“ der Ministerin Nahles an dieser Stelle ganz besonders hervorgehoben werden sollte, geht doch die Politik bei uns leider in die andere Richtung, also eine weitere Stärkung und ein Ausbau der Kapitaldeckung:

»Die Erfahrungen aus dem Nachbarstaat zeigten, dass eine starke öffentliche Alterssicherung bessere Ergebnisse bringt. So habe es sich als sinnvoller erwiesen, öffentliche Mittel in eine Stärkung der GRV unter anderem zur Aufstockung niedriger Renten zu investieren als damit kapitalgedeckte Zusatzvorsorge zu subventionieren, von der Besserverdienende am ehesten profitieren.«

Und wenn man denn schon meint, die betriebliche Altersvorsorge ausbauen zu müssen, dann sollte man sich durchaus eine österreichische Lerneinheit gönnen:

»Dort sind Arbeitgeber an der Finanzierung der – insgesamt wenig verbreiteten Betriebsrenten – verpflichtend mindestens zur Hälfte beteiligt. In Deutschland ist es dagegen möglich, dass der Arbeitgeber bei der „Entgeltumwandlung“ keine Beiträge leistet, so unter dem Strich sogar Lohnnebenkosten einspart und damit durch die Nutzung einer „betrieblichen Altersvorsorge“ sogar Zusatzgewinne erzielen kann.«

Der – zumindest von vielen Rentner sicher als erfolgreich wahrgenommene – Weg der Österreicher in der Rentenpolitik hat zwei Folgen bzw. Voraussetzungen: Zum einen handelt sich um eine politische Entscheidung, das Rentensystem so und nicht beispielsweise wie in Deutschland auszugestalten und das ganze führt natürlich auch zu höheren anteiligen Ausgaben, wenn man denn diese misst am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Dieser Anteil lag in Deutschland bei 10,6 Prozent, während für Österreich 13,2 Prozent ausgewiesen werden. Das deutlich höhere Niveau der Renten hat seinen Preis.

Aber es gibt natürlich auch deutliche Kritik am österreichischen Weg in der Rentenpolitik. Eine in weiten Teilen sehr negative Besprechung dessen, was in unserem Nachbarland passiert (ist), findet man beispielsweise in dem Beitrag Die Pensionisten-Republik von Stephan Ozsváth. Schon der Beginn verdeutlicht, wohin die Reise geht: »Vorruhestand ist in Österreich beliebt, und viele der Frührentner beziehen auch noch Mehrfachpensionen. Das kostet den Steuerzahler viel Geld. Geld, das bei Zukunftsinvestitionen fehlt. Verlierer sind auch hier die Jungen.« In dem einseitigen Beitrag wird als einziger Experte der österreichische Sozialwissenschaftler Bernd Marin zitiert, der seit Jahren aggressiv gegen die offizielle Rentenpolitik im Alpenstaat argumentiert und diese dem sichereren Untergang geweiht sieht. Marin war bis 2015 Executive Director des European Centre for Social Welfare Policy and Research in Wien. Man sollte und darf diese massive Kritik am österreichischen System nicht unterschlagen, sollte sich mit ihr auseinandersetzen.

Zumindest die heutigen Rentner würden sicher eine klare Entscheidung treffen können, wenn sie wählen müssten. Was nicht heißt, dass das System in Österreich so bleibt, wie es ist. Aber derzeit ist es attraktiv – und eine Alternative zu dem, was in Deutschland zuweilen nur noch als „alternativlos“ dargestellt wird: immer weiter runter mit dem Rentenniveau und bloß nicht (noch) mehr ausgeben für die Alterssicherungspolitik.