Pflegende Angehörige als größter Pflegedienst der Nation – auch in Österreich. Eine Studie hat genauer hingeschaut

Also man kann sicher nicht mehr sagen, dass über die Altenpflege nicht diskutiert wird – erst einmal unabhängig von den tatsächlichen Konsequenzen, die daraus (nicht) gezogen werden. Wenn man eine Quantifizierung der Themen, über die da berichtet und gestritten wird, vornehmen müsste, dann stehen die Pflegeheime sicher auf Platz 1 der Liste. Aber die Pflegerealität ist durch andere Relationen charakterisiert. Schaut man sich die Daten des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungsempfängern der sozialen Pflegeversicherung an, dann wird dort für Ende 2017 mit 2,522 Mio. Menschen ein Anteil von mehr als 76 Prozent ausgewiesen, der auf die ambulante Versorgung entfällt. „Nur“ 780.000 Menschen wurden stationär versorgt.

Und von denen, die nicht im Heim sind, werden die meisten überwiegend bzw. sogar ausschließlich von pflegende Angehörigen versorgt. Hier haben wir den größten und bedeutsamsten Pflegedienst der Nation – und würde auch nur ein spürbarer Teil dieser Menschen die Entscheidung treffen, den pflegebedürftigen Angehörigen in ein Heim geben zu wollen (oder zu müssen), dann würde das deutsche Pflegesystem innerhalb von Minuten kollabieren (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Das Pflegesystem würde in Stunden kollabieren, wenn … Pflegende Angehörige zwischen großer Politik und institutionalisierter Pflege vom 21. Oktober 2017 sowie zu den Auswirkungen auf die, das machen, den Beitrag Aus den Tiefen und Untiefen des größten Pflegedienstes in Deutschland: Pflegende Angehörige. Und das, was die tun, kann krank und arm machen, der hier am 27. September 2015 veröffentlicht wurde).

Die Relationen im Pflegesystem und damit die Bedeutung der pflegenden Angehörigen muss man auch für Österreich zur Kenntnis nehmen. Dort werden sogar 84 Prozent der Pflegebedürftige zu Hause versorgt, fast die Hälfte von ihnen ausschließlich von den Angehörigen.

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Ein Elterngeld für die Kindererziehung, dann auch ein Pflegegeld für pflegende Angehörige als Lohnersatzleistung? Der Sozialverband VdK fordert das neben anderen Maßnahmen

Mehr Stellen und bessere Arbeitsbedingungen in der professionellen Pflege, aber auch mehr Anerkennung und Unterstützung für pflegende Angehörige: Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, drängt auf schnelle Verbesserungen. „Jeder Tag zählt“. Dazu macht sie bzw. der Sozialverband VdK eine ganze Reihe an kritischen Anmerkungen und konkreten Vorschlägen, beispielsweise in diesem Interview: VdK verlangt Pflegegeld ähnlich wie Elterngeld. Darin findet man diesen Vorschlag:

»Eine ganz wichtige Gruppe sind die pflegenden Angehörigen. Ohne ihren Einsatz würde die Pflege in Deutschland zusammenbrechen. Die Angehörigenpflege ist zwar für den Steuer- und Beitragszahler kostengünstig. Den Preis dafür zahlen oft die pflegenden Angehörigen, sie sind hoch belastet, geben ihren Beruf auf, verzichten auf Einkommen und müssen mit niedrigen Renten auskommen. Deshalb brauchen wir dringend mehr Unterstützung und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige. Außerdem muss Pflege endlich denselben Stellenwert bekommen wie Kindererziehung. Eine Lohnersatzleistung wie das Elterngeld brauchen wir auch in der Pflege.«

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Wieder einmal: Von gut gemeinten Verbesserungen für pflegende Angehörige, diesmal bei der Rente. Und einem nicht nur rechnerischen Irrgarten als Folge bürokratischer Differenzierung

Je ausgereifter die sozialpolitischen Systeme werden, desto undurchschaubarer werden die Regelungen in diesen höchst ausdifferenzierten Systemen. Denn auf die seit Jahrzehnten bestehenden Regelungen werden zum einen immer weitere Detailregelungen raufgepackt, ohne – was eigentlich notwendig wäre – hin und wieder eine Generalrevision vorzunehmen, um die zwischenzeitlich zahlreich entstandene Schnittstellenprobleme zu reduzieren oder gar zu beseitigen. Diese Fundamentalproblematik paart sich dann mit dem besonderen deutschen Merkmal einer – gut gemeinten – Produktion von Einzelfallgerechtigkeit bzw. dem Wunsch, unterschiedliche Belastungen auch unterschiedlich abzubilden. Das führt dann aber nicht nur auf Seiten der eigentlich positiv davon Betroffenen dazu, dass sie oftmals gar nicht wissen (können), dass es diese oder jene Regelung für sie gibt, auch die, die sie beraten sollen, sind mehr mit ihrer Fortbildung beschäftigt (oder resignieren). Und dann muss man bedenken, dass es einen Unterschied macht, ob man etwas bekommen kann und ob das auch wirklich angeboten wird.

Dieses generelle und beklagenswerte Muster im deutschen Sozialstaat kann man immer wieder bei den pflegenden Angehörigen beobachten. Über deren gesamtgesellschaftliche Bedeutung – mehr als 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt – und den immer wieder berichteten enormen Belastungen dieser sich oftmals aufopfernden Menschen muss hier weiter gesprochen werden. Es gibt zahlreiche und gute Gründe, die in Sonntagsreden beschworene „Pflegeressource“ Angehörige zu pflegen und zu fördern (wobei „Pflegeressource“ ein sich selbst offenbarender Terminus aus der Debatte über die Pflege ist). Folglich hat der Gesetzgeber in den zurückliegenden Jahren immer wieder – und das sei hier vorangestellt: sicher mit besten Absichten – versucht, unterstützende Regelungen für die pflegenden Angehörigen in die Welt zu setzen. Man denke hier nur an die Regelungen zur Pflegezeit oder Familienpflegezeit, deren Inanspruchnahme aber im molekularen Bereich gemessen werden muss. Gut gemeint ist bekanntlich gerade in der Sozialpolitik nicht immer gut gemacht, sondern man landet tatsächlich oftmals ganz woanders.

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