Immer diese Zuständigkeitsfragen. Das Bundesverfassungsgericht lehnt Verfassungsbeschwerde gegen Missstände im Pflegesystem ohne weitere Begründung ab

Zuständigkeitsfragen sind in bürokratischen Systemen wichtig und in Deutschland ganz besonders. In der Justiz sind Zuständigkeitsfragen nicht nur relevant für die sachlich richtige Zuordnung von Anliegen an die zuständige Gerichtsbarkeit, sie eröffnen oder verschließen auch den Zugang zu der im Grunde letzten Instanz, dem Bundesverfassungsgericht. Von dem ja schon manche Überraschung verkündet worden ist, wenn es sich denn mit einem bestimmten Thema beschäftigt. Diesen Weg hat auch der engagierte Armin Rieger beschritten, der in Augsburg das Pflegeheim „Haus Marie“ leitet. Ihm ging und geht es um eine Beschwerde gegen den Staat wegen Verletzung der Schutzpflicht gegenüber den Pflegebedürftigen.

Er hat Mitte 2014 »einen 21-seitigen Schriftsatz nach Karlsruhe geschickt, der sich wie eine einzige Abrechnung mit dem aktuellen Pflegesystem las. Darin warf er Heimen und Pflegern sogar Urkundenfälschung und Betrug vor: „Jeder weiß, dass täglich Leistungen seitens der Pflegekräfte abgezeichnet oder dokumentiert werden, die nicht geleistet werden können.“ Die Krankenkassen und Politiker wüssten davon auch, doch es werde „systematisch weggeschaut“. Laut Rieger sei unter den aktuellen Rahmenbedingungen eine Berufsausübung „unter ethischen Gesichtspunkten nicht möglich. Der vorgegebene Personalschlüssel und die zustehenden Mittel lassen eine menschenwürdige Pflege nicht zu“«, kann man zur Vorgeschichte in dem Artikel Pflege-Rebell scheitert endgültig lesen, der bereits in der Überschrift auf den Punkt bringt, was aus dem Vorstoß geworden ist. Nichts.

Seine Vorwürfe, die er in der Verfassungsbeschwerde vorgetragen hat, wiegen sehr schwer:

»Der Heimleiter wirft den staatlichen Behörden vor, Missständen in Pflegeeinrichtungen seit Jahren untätig zuzusehen. Das verletze das Recht der Pflegebedürftigen auf Würde, Gleichheit und körperliche Unversehrtheit. So müssten auch in seinem Heim wegen unzureichender Personalausstattung Bewohner immer wieder darauf warten, zur Toilette gebracht oder gewaschen zu werden. In vielen Heimen bekämen die Bewohner nicht genügend oder schlechtes Essen.«

Aber bereits Anfang September 2014 konnte bzw. musste man in der Presse lesen: Verfassungsklage für bessere Pflege abgeschmettert. Damals aber wurde die Verfassungsbeschwerde des Heimleiters nicht wegen der Inhalte oder einer fehlenden substanziellen Begründung, denn die hat das BVerfG gar nicht erst geprüft. Die Entscheidung zur Ablehnung wurde formalistisch begründet: Für bessere Pflege in Senioreneinrichtungen dürften nur diejenigen klagen, die dort leben. Rieger dagegen sei Geschäftsführer und Mitinhaber des „Haus Marie“. Mithin sei er für die Verfassungsbeschwerde gar nicht „zuständig“.

»Man möchte dem Gericht nicht zu nahe treten, aber so ganz konsequent erscheint diese etwas gewillkürt daherkommende Grenze nun auch wieder nicht, denn auch ein Heimleiter kann ein Betroffener sein – vor allem von Zuständen, die als systematisch generiert angesehen werden.«

Das habe ich am 8. November 2014 in dem Beitrag Man bittet das Bundesverfassungsgericht um „Hilfe in höchster Not“. Es geht also um die Pflege. Um die Pflege von Menschen mit Grundrechten angemerkt. Gegen die damalige Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde hat Rieger Beschwerde eingelegt, die nunmehr mit einem kurzen Schreiben ohne irgendeine inhaltliche Begründung von der Ersten Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einstimmig abgelehnt worden ist. Damit ist der Ansatz endgültig gescheitert an den Klippen des höchsten deutschen Gerichts.

Entsprechend frustriert ist der engagierte Heimleiter. In dem Artikel der Süddeutschen Zeitung wird er mit diesen Worten zitiert: „Ich dachte nicht, dass ich einmal sagen würde, dass ich mich für Deutschland schäme, aber nun schäme ich mich tatsächlich für unser Land und für unsere Politiker.“

Aber der Vollständigkeit halber sei an das erinnert, was in dem Blog-Beitrag vom 09.11.2014 auch noch berichtet wurde und was vor dem formalen Ablehnungsgrund des BVerfG von Bedeutung ist, denn die haben sich ja gar nicht inhaltlich mit der Beschwerde auseinandergesetzt, weil nach ihrer Interpretation nur „Betroffene“ ein Beschwerderecht hätten. Der Sozialverband VdK hat ebenfalls Verfassungsbeschwerde eingelegt – korrekter: einlegen lassen von Beschwerdeführer, die zwischen 35 und 89 Jahre alt sind und die aufgrund ihrer Lebenssituation damit rechnen müssen, in einem Pflegeheim untergebracht zu werden. Diese Personen werden vom VdK „unterstützt“. Die Zielsetzung bzw. die Hoffnung des Sozialverbandes: Wenn die Richter in Karlsruhe aber zu dem Schluss kommen, dass der Staat seine Schutzpflichten gegenüber Pflegebedürftigen bislang verletzt, muss der Gesetzgeber in einer bestimmten Frist Abhilfe schaffen.

Aber wird man diese Hilfe vom höchsten Gericht auch bekommen? In dem Blog-Beitrag aus dem November 2014 wurde pessimistisch formuliert: »So sehr man sich gerade an dieser Stelle eine volle Bejahung wünschen würde, plausibel ist so ein Ergebnis eher nicht.« Diese Einschätzung basiert auf der Annahme, dass die im Fall Rieger verwendete formalistische Ablehnungsbegründung des BVerfG sich auch bei dem – anders gelagerten – Ansatz des VdK als Bumerang erweisen könnte, da es sich letztendlich auch hier um Einzelkläger handelt, die (noch) nicht in einem Heim leben und eine andere Politik wollen angesichts dessen, dass ihnen dann droht, aber nicht um unmittelbar im Hier und Jetzt Betroffene.

Und selbst wenn es anders kommen sollte in dem anhängigen VdK-Verfahren, bleibt die damals aufgeworfene Frage:

»Aber auch wenn wir einmal spekulieren, dass das Bundesverfassungsgericht entscheiden sollte, man lässt das Verfahren zu, weil wenigstens eine „halbseitige“ Betroffenheit angenommen wird. Was dann? Wo soll das Gericht die beschriebene Grenze zwischen einem unabwendbaren Leid und einer Konsequenz aus einer unterentwickelten Ressourcenlage oder einer unterlassenen Heimaufsicht auf der anderen Seite ziehen? Ab wann kippt in praxi die Schuldfrage von der einen zur anderen Seite?«

Ein Thema von wahrhaft existenzieller Bedeutung.

Eine sichere Anlage, folgt man neuen Studien: Pflegeheime. Also von oben betrachtet und mit Blick auf die Zukunft. Wobei die bekanntlich immer unsicher ist

Am 29. September 2015 wurde in diesem Blog im Beitrag Immer mehr davon. Der Bedarf an zusätzlichen Pflegeheimplätzen in den Bundesländern. Ein weiterer Blick in die Pflegeinfrastruktur-Glaskugel berichtet über eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), in der versucht wird, die (möglichen) Auswirkungen der angenommenen Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen auf die Pflegeinfrastruktur zu bestimmen – und dies dann differenziert nach den Bundesländern. Die Studie im Original: Susanna Kochskämper und Jochen Pimpertz: Herausforderungen an die Pflegeinfrastruktur, in: IW-Trends Heft 3/2015, S. 59-75. Die präsentierten Zahlen beeindrucken: 2,6 Millionen Menschen waren 2013 in Deutschland pflegebedürftig, diese Zahl dürfte nach den IW-Schätzungen bis zum Jahr 2030 um bis zu 828.000 steigen. Bundesweit müssen dafür bis zu 220.000 Plätze mehr in Pflegeheimen geschaffen werden. Aber wie kann das sein angesichts der vielen Berichte, dass die Menschen immer länger zu Hause verbleiben (bis es gar nicht mehr geht) und der Fokus der Politik angeblich auf der Stärkung der ambulanten Versorgung der Pflegebedürftigen liegt? Dazu die IW-Wissenschaftler: »Anders als die Bundesregierung gehen die Wissenschaftler nicht davon aus, dass Heimpflege zunehmend „out“ werden und der Anteil von ambulant erbrachter Pflege durch Angehörige oder Nachbarn in Zukunft merklich steigen könnte. Im Gegenteil: Bundesweit sei eher ein Trend zu mehr professioneller Pflege zu beobachten … Zu berücksichtigen seien zudem eine weiter steigende Erwerbstätigenquote von Frauen und die wachsende Zahl von Alleinstehenden und Kinderlosen,« so Rainer Woratschka in einem Artikel über die IW-Studie.

Das IW selbst erläutert diesen Punkt so: »Die Politik setzt derzeit auf mehr ambulante Pflege, insbesondere durch Angehörige und Ehrenamtliche. Realistisch ist das nicht, warnt IW-Forscher Jochen Pimpertz: „Bislang fehlen empirische Beweise dafür, dass die familiäre oder nachbarschaftliche Pflege steigt.“ Bundesweit gibt es eher einen Trend hin zu mehr professioneller Pflege. Zudem spielen gesellschaftliche Entwicklungen eine Rolle: Die Zahl der Single-Haushalte steigt, genau wie die Gruppe der Kinderlosen. Partner und Kinder fallen damit immer häufiger als potenzielle Pfleger weg. Auch ist nicht absehbar, wie sich die steigende Erwerbstätigkeit von Frauen auf die Pflegebereitschaft auswirkt. Bislang übernehmen vor allem Töchter, Schwestern und Schwiegertöchter die Pflege, was sich allein rein zeitlich meist nicht mit einem Job vereinbaren lässt.«

Und die IW-Vorhersagen bekommen nun gewissermaßen „Instituts-Unterstützung“ seitens des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen, das den „Pflegeheim Rating Report 2015“ von RWI, hcb GmbH und Philips GmbH veröffentlicht hat (vgl. die Zusammenfassung des Reports). Die Pressemitteilung dazu hat das RWI überschrieben mit: Pflegeheime: Alterung der Gesellschaft wird zu Engpässen führen: »Den meisten deutschen Pflegeheimen geht es momentan zwar wirtschaftlich gut, in den nächsten Jahren drohen aufgrund der zunehmenden Alterung der Gesellschaft jedoch Engpässe bei stationären Pflegeplätzen und Pflegepersonal.«

Rainer Woratschka hat seinen Artikel zum Pflegeheim Rating Report 2015 kurz und bündig, gleichsam provozierend überschrieben mit: Run auf Pflegeheime: »Zu den 700.000 Vollzeit-Pflegekräften, über die man derzeit verfüge, müssten bis 2030 weitere 345.000 hinzukommen. Für neue Heime seien Investitionen von 80 Milliarden Euro nötig … Allein die Heime müssten in den nächsten 15 Jahren um bis zu 321.000 Pflegeplätze aufgestockt werden.«

Das RWI selbst präsentiert einige zentrale Befunde aus dem neuen „Pflegeheim Rating Report 2015“ (Für die aktuelle Ausgabe des alle zwei Jahre erscheinenden Reports wurden 469 Jahresabschlüsse ausgewertet, die insgesamt 2 252 Pflegeheime umfassen. Zudem berücksichtigt der Report amtliche Daten des Statistischen Bundesamts von allen rund 13 000 Pflegeheimen, 12 700 ambulanten Diensten und 2,6 Millionen Pflegebedürftigen):
Die meisten deutschen Pflegeheime befinden sich in einer guten wirtschaftlichen Lage. Im Jahr 2013 befanden sich lediglich 7% im „roten Bereich“ mit erhöhter Insolvenzgefahr, während 72% im „grünen Bereich“ mit geringer Insolvenzgefahr lagen. Ihre durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit (Zahlungsunfähigkeit) lag mit 0,9% deutlich niedriger als die von Krankenhäusern und Rehakliniken.
Hinsichtlich des zukünftigen Bedarfs erfahren wir beim Rai direkt und etwas differenzierter als in dem Beitrag von Woratschka:

»Der gesamte deutsche Pflegemarkt ist ein Wachstumsmarkt. Zwischen 1997 und 2013 hat sich sein Anteil am gesamten Gesundheitsmarkt von 8,6% auf 12,7% erhöht. Insgesamt gab es im Jahr 2013 2,6 Millionen Pflegebedürftige. Ihre Zahl wird bis zum Jahr 2030 voraussichtlich um ein Drittel auf 3,5 Millionen ansteigen. Damit verbunden ist ein zusätzlicher Bedarf von voraussichtlich zwischen 131.000 und 321.000 stationären Pflegeplätzen. Die dafür erforderlichen Neu- und Re-Investitionen belaufen sich auf 58 bis 80 Milliarden Euro. Darüber hinaus ist auch mehr Personal erforderlich. Bis 2030 ist mit insgesamt 128.000 bis 245.000 zusätzlichen Stellen (Vollkräfte) in der stationären und mit 63.000 bis 124.000 in der ambulanten Pflege zu rechnen.«

Hier werden korrekterweise Spannweiten angegeben angesichts der Unsicherheiten, die mit der Vorhersage verbunden sind. Allerdings verdeutlichen die Schätzgrößen auch das Dilemma, vor dem man vor Ort steht, wenn es um die handfeste Planung der Pflegeinfrastruktur geht. Zwischen 131.000 und 321.000 stationäre Pflegeplätze – das ist nun schon eine höchst relevante Unsicherheit in der Vorhersage, was auch angesichts der Vielzahl und interagierender Komplexität der Einflussfaktoren nicht wirklich überrascht.
Zwar erreichte die Zahl der Pflegeheime im Jahr 2013 einen neuen Höchstwert von 13.030 und die Zahl der Plätze erhöhte sich auf 903.000. Dennoch stieg die durchschnittliche Auslastung der Heime an.
Sollte die Vorhersage des RWI der Wirklichkeit entsprechen, dann wird sich das heute schon bekannte Personalmangelproblem in der Pflege weiter verschärfen – und zwar deutlich:

»Im Jahr 2013 waren in der ambulanten und stationären Pflege 1.005.000 Personen beschäftigt, was 704.000 Vollkräften entsprach, davon 297.000 Pflegefachkräfte. Zwischen 1999 und 2013 wurden fast 239.000 Arbeitsplätze geschaffen. Gleichzeitig nimmt der Mangel an Pflegefachkräften zu: Im März 2015 lag die Zahl der gemeldeten offenen Stellen bei Heimen mehr als dreimal so hoch wie im März 2007.«

Die Gewinnung des dafür notwendigen Personals wird sich zunehmend als schwierig herausstellen:

»Ziel sollte es sein, die Verweildauer im Pflegeberuf zu verlängern, die Vollzeitquote auszuweiten und neue Auszubildende zu gewinnen. Dazu werden die Löhne für qualifiziertes Personal gegenüber Hilfskräften steigen müssen.«

»Steigen die Löhne im Pflegebereich an, wird das zunächst die wirtschaftliche Lage  der Pflegeheime verschlechtern. Der Lohndruck dürfte dann über steigende Preise für Pflegeleistungen aufgefangen werden. Die dadurch bedingte höhere Belastung der Pflegebedürftigen und der Sozialhilfeträger wird allerdings Gegenreaktionen auslösen. Heime, die dem Kostendruck durch effizientere Abläufe entgegenwirken können, werden sich Wettbewerbsvorteile verschaffen. Zudem lässt sich die betriebliche Effizienz über horizontale und vertikale Integration weiter erhöhen. Hinzu kommt, dass der Pflegemarkt in Deutschland nach wie vor sehr kleinteilig ist. Die Bildung großer Verbünde zur Nutzung gemeinsamer Ressourcen ist daher noch in großem Maße möglich.«

Auf einen interessanten Aspekt weist Rainer Woratschka in seinem Artikel Run auf Pflegeheime hin:

„Es scheint sogar, dass heute leichte Fälle schneller im Heim landen als noch vor zehn Jahren“, so Sebastian Krolop in seinem Beitrag: »Die meisten dieser Zuweisungen gibt es der Studie zufolge nach Klinikaufenthalten. Betraf dies 2003 noch rund 88.000 Patienten, sind es inzwischen pro Jahr viermal so viele. „Rund 70 Prozent der Neuzugänge eines Pflegeheims kommen heute direkt aus dem Krankenhaus“, heißt es in dem Report.

Und weiter erfahren wir:

»Die meisten dieser Zuweisungen gibt es der Studie zufolge nach Klinikaufenthalten. Betraf dies 2003 noch rund 88.000 Patienten, sind es inzwischen pro Jahr viermal so viele. „Rund 70 Prozent der Neuzugänge eines Pflegeheims kommen heute direkt aus dem Krankenhaus“, heißt es in dem Report.«

Und: »Als Ursache dafür vermuten die Autoren die Einführung der Fallpauschalen. Dadurch sei es in den Kliniken zu einem „Outsourcing von Pflege“ gekommen. Seit 2003 sei dort die Verweildauer von 8,9 auf 7,5 Tage gesunken. Patienten würden also „schneller verlegt … .«

Die Zahl der Pflegebedürftigen könnte stärker steigen als bislang erwartet. Der Pflegereport 2015 mit neuen Zahlen und einem Schwerpunktthema zur häuslichen Pflege

Erst vor wenigen Tagen ist die zweite Stufe der Pflegereform im Bundestag verabschiedet worden – vgl. dazu den Blog-Beitrag Die Altenpflege und die Pflegereform II. Auf der einen Seite himmelhoch jauchzend, auf der anderen Seite zentrale Baustellen, auf denen nichts passiert und Vertröstungen produziert werden vom 14.11.2015.

Und kurz darauf wurde nun der Pflegereport 2015, herausgegeben von der Krankenkasse BARMER GEK und verfasst von Heinz Rothgang mit weiteren Autoren, veröffentlicht.  Und eine der Botschaften nach dem Blick in die Glaskugel lautet: »Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt stärker als bisher vorausgesagt. Im Jahr 2060 werden geschätzt 4,52 Millionen Menschen gepflegt werden. Das sind 221.000 mehr, als bisherige Prognosen erwarten ließen«, kann man der Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Reports entnehmen. Die Anpassung der Prognose basiert auf einer Auswertung der Ergebnisse des Zensus 2011, die mit den bisherigen Annahmen verglichen wurden. »Die Studie zeigt zugleich, dass der Anteil hochbetagter Pflegebedürftiger drastisch wachsen wird. 60 Prozent der pflegebedürftigen Männer und 70 Prozent der pflegebedürftigen Frauen werden im Jahr 2060 85 Jahre oder älter sein. Heute liegen die entsprechenden Werte bei 30 beziehungsweise 50 Prozent.«

Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Pressemitteilung überschrieben wurde mit Zahl der Pflegebedürftigen steigt stärker als erwartet – in der Überschrift zu diesem Blog-Beitrag wurde daraus bewusst könnte stärker steigen gemacht. Denn es handelt sich um eine exakt daherkommende Vorausberechnung über einen Zeitraum von mehr als 40 Jahren! Bei aller Wertschätzung für die Erkenntnisse und Beiträge der Demografie – aber ein solcher Zeithorizont ist mehr als wagemutig. Wenn überhaupt kann man grobe Schneisen der Entwicklung angeben, immer unter Berücksichtigung der getroffenen Annahmen. Hier werden aber konkrete Zahlen genannt – „221.000 mehr, als bisherige Prognosen erwarten ließen “ – und das ist nicht wirklich hilfreich, man könnte auch sagen: nicht seriös. Vor allem wenn man weiß, dass auch der Zensus 2011 immer noch zahlreiche offene Datenfragen mit sich bringt, es sich um keine wirkliche Volkszählung handelt. Von den Veränderungen bei den Wanderungen am aktuellen Rand mal ganz zu schweigen, die schlichtweg nicht ausreichend Berücksichtigung finden (konnten). Wie wackelig „Prognosen“ oder gar sozialpolitische Schlussfolgerungen sind auf dieser Datenbasis, zeigen beispielsweise diese Blog-Beiträge: Die demografische Entwicklung ist eine große Herausforderung. Aber sie taugt nicht wirklich als Schreckgespenst zur Rechtfertigung der sozialpolitischen Planierraupe. Wenn man ein wenig rechnet vom 6. Mai 2015 oder Leider erwartbare Folgeschäden des schnellen Konsums der neuen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes: „Nur die Rente mit 74 kann Deutschland noch helfen“ vom 28. April 2015.

Interessante Daten liefert der Pflegereport 2015 zur Pflegeinfrastruktur: »Die Kapazitäten in der ambulanten und stationären Versorgung sind in den Jahren 1999 bis 2013 deutlich schneller angestiegen als die Zahl der Pflegebedürftigen. Während diese um rund 30 Prozent zunahm, hat das Pflegedienstpersonal, gerechnet in Vollzeitäquivalenten, um knapp 70 Prozent zugenommen. Dieser Anstieg ist vor allem auf Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte zurückzuführen. Im stationären Bereich ist die Bettenzahl um 39,9 Prozent gestiegen. Die Anzahl der stationären Pflegeeinrichtungen stieg im gleichen Zeitraum um 47,1 Prozent. Der Kapazitätsausbau hat dazu geführt, bekannte Versorgungsdefizite im ambulanten Bereich und Wartelisten im stationären abzubauen.«

Sowohl Frauen als auch Männer müssen häufiger mit Pflegebedürftigkeit rechnen. »Von den im Jahr 2013 Verstorbenen waren bereits drei Viertel der Frauen und 57 Prozent der Männer pflegebedürftig. Auch die Dauer der Pflege weitet sich laut Pflegereport der BARMER GEK aus. Von den Männern waren 22 Prozent und von den Frauen sogar 41 Prozent vor ihrem Tod im Jahr 2013 länger als zwei Jahre gepflegt worden.«

Pflege findet immer mehr zu Hause statt. So sank der Anteil vollstationärer Pflege zwischen den Jahren 2005 und 2013 von 31,8 auf 29,1 Prozent.

Zum Thema häusliche Pflege erfahren wir: Die heutige Pflege von rund 1,87 Millionen Menschen im häuslichen Umfeld wird von rund 3,7 Millionen Angehörigen geleistet. »Ein Drittel davon seien Männer. Pflegende Frauen widmeten sich überwiegend im Alter von 40 bis 75 und damit fünf Jahre früher als Männer der Pflege. Werden Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gepflegt, also beispielsweise Demenzkranke, sind die pflegenden Frauen und Männer bereits deutlich älter. Die Pflege Demenzkranker ist zudem deutlich zeitaufwändiger. Sie beträgt bei einem Drittel der Betroffenen zwischen vier und acht Stunden täglich, bei einem weiteren Drittel sogar zwischen acht und zwölf Stunden. Bei anderen Pflegebedürftigen dominiere ein relativ geringer täglicher Aufwand von ein bis zwei Stunden.«

Interessant ist auch mal wieder die (selektive) Rezeption des neuen Pflegereports in einigen Medien. Beispielsweise in dem Artikel Die „sehr großzügige“ Pflegereform von Gesundheitsminister Gröhe von Cordula Tutt in der Online-Ausgabe der WirtschaftsWoche.  Schon der Anfang des Beitrags verdeutlicht die Stoßrichtung: »Eine Pflege-Studie zeigt: Die Bundesregierung weitet die Leistungen der Versicherung stark aus – doch sie schätzt die Zahl künftiger Hilfebedürftiger zu niedrig ein. Beides dürfte sich bald rächen.«

Die Autorin zieht zwei Botschaften aus dem neuen Pflegereport:

»Die Leistungen seien stärker ausgeweitet worden als von den eigenen Experten der Regierung zuvor empfohlen. Das kommt zwar bei Wählern gut an, kann aber bedeuten, dass das Geld in wenigen Jahren bereits wieder fehlt. Außerdem steige die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland nach den neuen Zensuszahlen stärker als bisher vorhergesagt, heißt es.«

Und worin besteht die „unerwartete Großzügigkeit“ der Pflegereform der Bundesregierung?

»Anders als vom eigenen Expertenbeirat empfohlen, würden nun noch mehr Menschen als pflegebedürftig gelten und hätten Anspruch auf Leistungen. Außerdem würden noch mehr Versicherte bei der Umstellung von bisher drei Pflegestufen auf künftig fünf Pflegegrade höher bewertet und bekämen allein schon deshalb mehr Geld. Die Bundesregierung habe auch bei Pflegebedürftigen keine Abstriche gemacht, die bisher im Vergleich großzügig abgeschnitten hätten.«

Und was stört die Verfasserin des Artikels? Hier bringt sie es auf den Punkt:

»Auch die Pflegereform verfehlt nun den Anspruch, sparsam und effizient Leistungen umzustellen. Das Rheinisch-Westfälische Wirtschaftsinstitut (RWI) berechnete zuletzt, dass die Gröheschen Gesetze zwischen 2015 und 2020 bis zu 40 Milliarden Euro Mehrausgaben im Gesundheitssystem bedeuten – auch wenn nicht alle Kosten direkt bei den Versicherten anfallen, sondern auch beim Staat. Demografiefest sieht aber anders aus.«

Man darf an dieser Stelle der Verfasserin zurufen – ja und? Was ist die Alternative? Die Ausgaben werden anfallen, wenn man eine halbwegs akzeptable Pflege gewährleisten will. Und man darf an dieser Stelle daran erinnern, dass es viele Pflegeexperten gibt, die sagen, dass es bereits im bestehenden System eine eklatante Finanzierungslücke gibt und auch die nun verabschiedeten Reformbausteine würden nur einen Teil davon zu kompensieren versuchen.

Offensichtlich stört sie sich an der Finanzierung über die Pflegeversicherung. Das kann man machen – vor dem Hintergrund des Wissens allerdings, dass die Pflegeversicherung lediglich eine Teilkaskoversicherung ist und in den vergangenen Jahren zumindest ein schleichender Realwertverlust der Leistungen stattgefunden hat, weil es keine adäquate Dynamisierung gab. Spiegelbildlich sind die von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen aufzubringenden Anteile an der Finanzierung der Pflege angestiegen.

Die – in dem Artikel allerdings nicht mal embryonal zu Ende gedachten – Konsequenzen wären: Entweder man deckelt und kürzt die Leistungen aus der bestehenden, also aus Beiträgen finanzierten Pflegeversicherung und erhöht damit weiter und stärker als bislang die Eigenanteile der Betroffenen und ihrer Familien bzw. der kommunalen Sozialhilfe („Hilfe zur Pflege“ nach dem SGB XII). Oder man geht hin und überdenkt die Finanzierung der Pflegeversicherung, die als jüngster Spross der Sozialversicherungen in Deutschland wie die anderen auch im Wesentlichen eine umlagfinanzierte und auf Beiträgen aus der sozialversicherungspflichtigen Arbeit basierende Versicherung darstellt. Man könnte entweder die Finanzierungsbasis der Pflegeversicherung erweitern – Stichwort: Bürgerversicherung – oder aber man stellt das System um auf ein steuerfinanziertes Leistungsgesetz. Aber davon lesen wir nichts in dem Artikel. Möglicherweise glaubt oder träumt die Autorin von einer stärkeren „Eigenvorsorge“ der Menschen in Form einer zusätzlichen privaten Absicherung des Pflegerisikos. Dann aber kennt sie nicht wirklich die Einkommenslage von Millionen Haushalten in unserem Land. Selbst wenn die wollten, könnten viele nicht. Weil nicht genügend da ist. Denn die sollen bekanntlich auch noch fürs Alter privat vorsorgen, Stichwort Riester-Rente.

Und wieder einmal zeigt sich, wie fatal es ist, das keine substanzielle Debatte stattfindet über die Weiterentwicklung der Finanzierung der Pflege. Aus Sicht der Politik derzeit auch verständlich, warum soll man diese Baustelle eröffnen, wenn es doch noch ganz gut läuft und die Systeme (noch) funktionieren. Wenn man sich an den Reserven der Pflegeversicherung bedienen und diese erst einmal verfrühstücken kann. Aber das wird natürlich nicht auf Dauer funktionieren.