Umsorgung. Nicht nur ein schönes Wort. Wie ein kleines Pflegeheim in Dänemark auf die Filmbühne und in den Blätterwald gekommen ist

»Das Thema Demenz etabliert sich in der internationalen Kinowelt. Gleich zwei große Dramen drehen sich aktuell um die „Krankheit des Vergessens“: „The Father“ mit Anthony Hopkins und „Supernova“ mit Stanley Tucci und Colin Firth«, berichtet Thomas Hommel in seinem Artikel unter der aufmerksamkeitsheischenden Überschrift Wie ein kleines Heim die Pflege bei Demenz revolutioniert. Dabei ist das, was die da machen, das Gegenteil von Revolution. Aber zuerst ein Blick auf den Sachverhalt: »Einen … anrührenden Film über Demenz, aber einen mit realen Menschen hat die dänische Journalistin und Dokumentarfilm-Regisseurin Louise Detlefsen fürs Kino gedreht. „Mitgefühl. Pflege neu denken“ läuft in den deutschen Filmtheatern an. »Im Mittelpunkt steht das Pflegeheim Dagmarsminde in der Nähe von Gilleleje in Dänemark. Zwölf Senioren leben in dem Heim in einer Art Wohngemeinschaft zusammen. Sie sind um die 90 Jahre alt und alle mehr oder weniger schwer an Demenz erkrankt.«

»Betreut werden sie nach einer Behandlungsmethode, die die Begründerin – die Krankenschwester May Bjerre Eiby – „Umsorgung“ nennt.« Dieser Begriff könnte »mit Blick auf eine würde- und liebevolle Pflege im Alter kaum einleuchtender sein: Berührung, Zuwendung, Gespräch, Gesang, Erleben in der Natur.«

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„24-Stunden-Betreuung“: Von einer unlösbaren Gleichung aus den Untiefen der deutschen Pflegepolitik bis hin zu einer scheinbaren Lösung aus Österreich

Die Reaktionen auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu den Betreuungskräften aus Osteuropa (vgl. dazu ausführlicher die Besprechung der Entscheidung in dem Beitrag Aus der Schattenwelt des deutschen Pflegesystems: Die un-mögliche „24-Stunden-Betreuung“ als Geschäftsmodell ist beim Bundesarbeitsgericht aufgelaufen vom 24. Juni 2021) streuen zwischen Panik bis hin zu einer Fortsetzung der bisher dominanten Form der Nicht-Auseinandersetzung nach dem Modell der drei Affen (nichts sehen, nichts hören und vor allem nichts sagen). Die angesprochene Panik wird dann auch in der Begriffswahl deutlich erkennbar, so beispielsweise in dem Statement des Sozialverbands VdK Deutschland, deren Präsidentin Vera Bentele mit diesen Worten zitiert wird: „Es droht das Armageddon der häuslichen Pflege“. Darin findet man diese Aussage, die man einfach mal sacken lassen muss: »Rund-um-die-Uhr Pflege ist nur noch mit Mindestlohn legal. Für die allermeisten wird sie damit unbezahlbar.« Auch sehr aufschlussreich ist ein Interview mit dem Pflegeexperten Claus Fussek, der bekannt dafür ist, dass er auf Missstände in der Pflege skandalisierend hinzuweisen versucht: »Das ist ein Schock für viele, die Angehörige zu Hause pflegen«, so ist das Gespräch mit ihm überschrieben. Das insofern eine besondere Authentizität bekommt, als dass er sich selbst als Nutzer dieser zuweilen als „3. Säule“ des deutschen Pflegesystems bezeichneten Betreuungsform geoutet hat.

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Aus der Schattenwelt des deutschen Pflegesystems: Die un-mögliche „24-Stunden-Betreuung“ als Geschäftsmodell ist beim Bundesarbeitsgericht aufgelaufen

»Es gibt zahlreiche Urteile, die Tag für Tag von deutschen Gerichten gefällt werden. Die meisten interessieren nur die unmittelbar Betroffenen. Aber einige Entscheidungen haben über den konkreten Einzelfall hinaus eine solche Bedeutung, dass sie ein Erdbeben verursachen und viele andere, nur scheinbar Unbeteiligte, mehr als unruhig werden. Mit einer solchen hat man es zu tun, wenn man sich das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. August 2020, Az. 21 Sa 1900/19, anschaut: Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung, so ist die Pressemitteilung des Gerichts dazu überschrieben.« So begann der Beitrag Ein un-mögliches Geschäftsmodell: Die sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ als eigene Säule des deutschen Pflegesystems wird von der Rechtsprechung ins Visier genommen, der hier am 17. August 2020 veröffentlicht wurde. Am Ende des Beitrags findet man diesen Hinweis: »Die hier besprochene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg wird möglicherweise in diesem hunderttausende Familien betreffenden Bereich Geschichte schreiben – man muss nun aber (weiter) warten, ob sich auch das Bundesarbeitsgericht der Sache annehmen wird bzw. das muss.«

Das nun ist passiert und heute hat das Bundesarbeitsgericht eine Entscheidung getroffen, die sich einfügt in die damals hier vorgenommene Charakterisierung des Urteils des Landesarbeitsgerichts aus dem August 2020: Eine »Entscheidung …, die nun für ein Erdbeben in der Branche sorgen wird, denn – auch das erklärt die Aufregung – das Verfahren bezog sich ja auf zurückliegende Zeiten und könnte/wird Nachahmerinnen finden.«

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