Aus den Tiefen und Untiefen des größten Pflegedienstes in Deutschland: Pflegende Angehörige. Und das, was die tun, kann krank und arm machen

Laut Planung wollte man sich eine Stunde und fünf Minuten Zeit nehmen, um am vergangenen Freitag als ersten Tagesordnungspunkt im Plenum des Deutschen Bundestags über einen wichtigen Teilbereich der Pflege zu debattieren. Es ging um die erste Beratung des von der Bundesregierung  eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II), den man hier als Drucksache 18/5926 abrufen kann. Tatsächlich sind es dann aber eine Stunde und 43 Minuten geworden, jedenfalls ausweislich der Aufzeichnung der Debatte im Bundestag, die man hier als Video anschauen kann. Mit diesem Gesetz wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt. Es soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen zum 1. Januar 2017 wirksam werden. Es geht also um eine wichtige Änderung in der Pflegeversicherung.

Das Bundesgesundheitsministerium erläutert: »Diese Reform nutzt allen – den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und unseren Pflegekräften – denn der tatsächliche Unterstützungsbedarf wird besser erfasst. Über die Leistungshöhe entscheidet künftig, was jemand noch selbst kann und wo sie oder er Unterstützung braucht – unabhängig davon, ob jemand an einer Demenz oder körperlichen Einschränkung leidet.«

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An sich ein guter Tag für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörige. Mehr Leistungen und – diskussionsbedürftige – Weichenstellungen. Gleichzeitig twittert der #Pflegestreik mit sich selbst

Mit einem umfassenden Reformanspruch geht das Pflegestärkungsgesetz II einher, das vom Bundeskabinett am heutigen Mittwoch angeschoben wurde. Mehr Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, so hat der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Erläuterungen seines Ministeriums zur Pflegerform überschreiben lassen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten und es enthält auch den – gefühlt seit Jahrzehnten angekündigten – neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der mit einem neuen Begutachtungsverfahren zum 1. Januar 2017 kommen soll. Bereits Anfang 2015 wurde mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgeweitet und jetzt wird noch mal was nachgelegt. Und keiner soll behaupten, es gehe hier um Peanuts: Insbesondere Menschen mit Demenz und psychischen Störungen eine bessere Pflege erhalten. Sie haben künftig Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Die bislang drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Bis zu 500.000 Menschen können nach Angaben des Ministers mittelfristig durch die Reform zusätzliche Unterstützung erhalten. Auch die pflegenden Angehörigen werden bedacht: »Wer für die Pflege aus dem Beruf aussteigt, erhält künftig von den Pflegekassen dauerhaft Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Bislang werden Beiträge nur während der maximal sechsmonatigen gesetzlichen Pflegezeit übernommen. Auch werden betreuenden Angehörigen in Zukunft höhere Ansprüche an die gesetzliche Rentenkasse gutgeschrieben«, kann man dem Artikel Bundeskabinett beschließt grundlegende Pflegereform entnehmen.

»Finanziert wird die zweite Stufe der Reform mit einer erneuten Anhebung des Beitragssatzes um 0,2 Beitragssatzpunkte zum 1. Januar 2017. Bereits zu Beginn dieses Jahres war er mit Inkrafttreten des ersten Pflegestärkungsgesetzes um 0,3 Punkte gestiegen. Beide Erhöhungen bringen zusammen rund fünf Milliarden Euro für zusätzliche Leistungen«, kann man dem Artikel Demenzkranke haben Anspruch auf höhere Leistungen entnehmen.

Es gibt auch kritische Stimmen: Zum großen Wurf hat es wieder nicht gereicht, kommentiert Wolfgang Prosinger. Neben den unbestreitbar positiven Aspekten der neuen Pflegereform identifiziert er die folgenden Schwachstellen:

»Die Entlastungen für die Angehörigen sind jedenfalls entschieden zu gering ausgefallen. Und eine Aufstockung des Personals für die stationäre oder ambulante Pflege ist ganz und gar nicht in Sicht … Auch das unsinnige, weil irreführende Bewertungssystem von Pflegeheimen ist nicht abgeschafft worden, genauso wenig wie das nicht gerade humane System der Pflege im Minutentakt. Ebenso wenig hat sich das Gesundheitsministerium an die Aufwertung des Berufs der Altenpfleger herangetraut. Aufwertung hieße auch bessere Bezahlung. Der physische und psychische Einsatz von Pflegern und deren beschämende Entlohnung stehen noch immer in einem krassen Missverhältnis zueinander.«

Damit spricht Prosinger tatsächlich einige diskussionsbedürftige Punkte an.

Nehmen wir die von vielen begrüßte Ankündigung, das bisherige System der Pflegestufen zu ersetzen durch ein System der Pflegegrade Bisher haben wir vier Pflegestufen (also eigentlich drei plus der so genannten „Pflegestufe 0“ bei Feststellung einer erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (insbesondere Demenz). Das soll durch fünf Pflegegrade abgelöst werden. Zum neuen System und seinen Unterschieden zum Status Quo erfährt man vom Ministerium: »In Zukunft werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die  Einstufung einbezogen. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und – mit unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt.« Vereinfacht gesagt: „Gleichbehandlung“ der Einschränkungen und damit weg von der bisherigen Engführung auf einen rein somatischen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zweitens weg von der Defizit- und hin zur Ressourcenorientierung („Grad der Selbständigkeit“). Das hört sich erst einmal gut an. Aber es lohnt sich, hier einmal genauer und durchaus auch kritisch hinzuschauen. Das Versprechen des neuen Systems lautet ja, dass es jetzt darum geht, die (noch verbliebene) Selbständigkeit zu taxieren und daran die Hilfeleistung zu taxieren.

Letztendlich ist das aber auch nur die andere Seite dessen, was bislang als „defizitorientierter“ Ansatz kritisiert wurde, denn es gilt: Das Begutachtungssystem wird auch in Zukunft die zentrale Aufgabe haben, Bedarfe und aus deren Grad abgeleitet dann die entsprechenden Hilfevolumina zuzuteilen (oder eben auch zu begrenzen oder zu verweigern). Und was soll jetzt wirklich anders sein als vorher? Die Einschränkungen und ihre Intensität lösen eine entsprechende Einstufung und damit verbundene Mittel aus.

Nur wenige Beiträge in der Pflegedebatte greifen diese Punkte kritisch-ablehend auf. Ein Beispiel wäre der Artikel Warnung vor dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff aus dem Pflege-Selbsthilfeverband. Dort findet man die folgenden Hinweise:

»Im Ergebnis hat dieser Ansatz jedoch den Effekt, dass sich jene finanziell belohnt sehen, die Pflegebedürftigkeit verstärken, hingegen andere bestraft sehen, die sich erfolgreich um Aktivierung und Wiedererlangung der Selbstständigkeit bemühen. Nach wie vor wird Pflege, die den Bedürftigen bedürftiger werden lässt besser bezahlt als solche die seine Selbstständigkeit fördert. Wie das alte, so wirkt auch das neue Verfahren entgegen der eigentlichen Zielsetzung des Pflegeversicherungsgesetztes: Es fördert den Pflegebedarf und behindert Prävention, Aktivierung und Rehabilitation.«

Und auch bei einem anderen Hoffnungspunkt wird in dem Artikel Wasser in den Wein gegossen – bei der Hoffnung, dass mit dem neuen Pflegebedürfigkeitsbegriff endlich die zerstörerische „Minutenpflege“ abgeschafft wird. Für das „aber“ an dieser Stelle wird ein ausgewiesener Pflege-Experte zitiert:

»Heinz Rothgang von der Universität Bremen … spricht von jähen Enttäuschungen, die vorprogrammiert seien. „Der Wissenschaftler räumte mit weiteren Mythen rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auf. So führe dieser nicht, wie vielfach erhofft, zur Abschaffung der so genannten Minutenpflege.“«

Viele kritische Stimmen heute in den Medien haben darauf hingewiesen, dass eines der drängendsten Probleme im Bereich der Pflege nicht adressiert wird mit der Gesetzgebung – der Personalmangel und die Frage, ob und wie es gelingen kann, ausreichend Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Nun könnte man an dieser Stelle sehr viel empirisch gesichertes Material anführen, das zu einer Bestätigung der Skepsis beitragen würde.

Aber man kann es auch anders machen und lediglich einen Satz zitieren, der dem Artikel Wirtschaft sucht Arbeitskräfte: Diese Branchen hoffen auf die Flüchtlinge entnommen ist. »Die deutsche Wirtschaft sieht in dem Zustrom von Flüchtlingen vor allem Chancen: Viele Unternehmen wollen gut qualifizierte Asylbewerber einstellen – etwa als Bäcker oder Stuckateure. Wenn die Politik sie lässt«, können wir dort lesen. Und welche Branchen sich besondere Hoffnungen machen. Aus allen Ecken werden positive Erwartungen laut. Und dann am Ende des Artikels dieser eine Satz:

»Nur in den Pflegeberufen sind die Arbeitsbedingungen nach Ansicht des zuständigen Verbandes so schlecht, dass sie auch für Flüchtlinge unattraktiv seien.«

Den sollte man sich ausschneiden, um das in den Worten einer tradierten Arbeitstechnik zu benennen. Mehr muss man gar nicht sagen oder schreiben.

Und die Pflegekräfte selbst? Die machen tagaus tagein ihren Job, sie arbeiten oftmals unter skandalös schlechten Bedingungen. Wenn sie denn aufbegehren, dann erfolgt das eher im Modus der „Privatisierung“, also als individuelle Reaktion, beispielsweise durch Flucht aus dem Arbeitsfeld Pflege, durch Bemühungen, durch Aufstieg den Bedingungen an der Pflegefront zu entkommen, bei nicht wenigen anderen durch Krankheit und innerer Kapitulation.

Und ein Teil der Pflegekräfte twittert sich den Frust über die real existierenden Arbeitsbedingungen aus der Seele. Schon seit längerem – und heute war wieder so ein Höhepunkt – wird unter dem Hashtag #Pflegestreik versucht, zum einen auf die Bedingungen aufmerksam zu machen, zum anderen aber auch immer wieder daran zu erinnern, was wäre, wenn die Pflege mal streiken würde. Und viele wollen genau das, sie fordern ihn ein, den Pflegestreik.

Dann aber auch wieder aggressiv-empörte Reaktionen auf die wahrgenommene Nicht-Reaktion des Themas in den Medien und der Politik. Man wird einfach nicht gehört. Durchaus naheliegend die Vermutung: man wird nicht für voll genommen. Denn bei allen Problemen aus Sicht der Betroffenen – der Laden läuft doch (noch). Keine Ausfälle, keine katastrophalen Zustände aufgrund eines für die Öffentlichkeit offensichtlichen Personalmangels und wenn der mal an die Oberfläche kommt, dann kann man das als Einzelprobleme kleinschreddern.

In dieser Gemengelage könnte man durchaus zur der logischen Schlussfolgerung kommen, dass es dann wohl wirklich an der Zeit ist, durch einen echten Arbeitskampf der Welt zu zeigen, welche katastrophalen Auswirkungen ein Streik des Pflegepersonals hätte. Und im Prinzip hätten die Pflegekräfte eine gewaltige Schlagkraft bei einem flächendeckenden Streik, denn innerhalb kürzester Zeit würde in unserer Gesellschaft in Millionen von Familien vieles zusammenbrechen.
Im Prinzip heißt aber eben auch – nicht unbedingt in der Realität. Denn die Pflegekräfte sind durchaus mit zahlreichen analogen Rahmenbedingungen konfrontiert wie die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen oder den Jugendämtern oder den Jugendhilfeeinrichtungen, die erst vor kurzem erste Erfahrungen sammeln konnten mit einem unbefristeten Streikversuch. Und letztendlich gescheitert sind, wenn man das aktuelle Desaster um den von den Gewerkschaftsmitgliedern mit großer Mehrheit abgelehnten, von der Gewerkschaftsspitze vorher bei den Verhandlungen aber durchgewunkenen Schlichterspruchs betrachtet und der leider erwartbaren Reaktivierung in Form punktueller, tageweiser Streiks, die den Arbeitgebern noch weniger weh tun werden als die mehrwöchigen Streikaktionen vor der Schlichtung. Irgendwann wird man das abbrechen.

Und die Pflege hat nicht nur vergleichbare Strukturprobleme wie die Sozial- und Erziehungsdienste, bei ihr sehen die noch krasser aus. Denn es handelt sich eben nicht um „klassische“ Streikmaßnahmen gegen Unternehmen, die die Streikfolgen unmittelbar und sofort zu spüren bekommen in der eigenen Schatulle. Anders ausgedrückt: Sowohl für Kitas wie auch für Pflegeeinrichtungen gilt der Tatbestand, dass man mit den Streiks die Eltern/Kinder bzw. die Pflegebedürftigen und deren Angehörige primär treffen würde, obgleich die Arbeitgeber gemeint sind. Die hingegen sind in einer wesentlich besseren Situation als privatwirtschaftliche Unternehmen, weil sie nur dann wirklich unter Druck geraten würden, wenn die gar nicht gemeinten, tatsächlich aber getroffenen Dritten ihre Wut gegen sie richten würden und nicht gegen die Streikenden.

Damit das nicht missverstanden wird – wenn man sich in der gegebenen Machtkonfiguration bewegt, dann wäre ein aufrüttelnder Arbeitskampf in der Pflege längst überfällig. Die berühmte „Eine-Million-Euro-Frage“ lautet hingegen: Wie bekommt einen solchen organisiert? Und wie verhindert man ein Desaster wie im Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste. Das sind keine trivialen Fragen, aber sie müssen a) gestellt und b) bearbeitet werden. Denn das zeigen leider auch die Erfahrungen des Streiks der Sozial- und Erziehungsdienste: Wenn man das machen will oder meint zu müssen, dann hat man eigentlich nur einen Schuss frei und gerade deshalb sollte man sich vorher auf einer realistischen Basis klar sein darüber, wie man wieder raus kommen kann, wenn man irgendwo reingeht. Beispielsweise in einen Arbeitskampf.

Pflegestreik? Den brauchen wir möglicherweise bald nicht mehr – die Verhältnisse erledigen das zunehmend selbst

Derzeit tobt auf Twitter der verzweifelte Versuch, unter dem Hashtag #pflegestreik auf die Missstände in der Pflege aufmerksam zu machen und an die Medien zu appellieren, sich in ihrer Berichterstattung endlich dieses Themas anzunehmen. Außerdem wird diskutiert, ob nicht eigentlich endlich mal ein richtig großer, also echter Streik in der Pflege notwendig wäre.
Aber vielleicht erübrigt sich das ja – zynisch gesprochen – mit der Organisation eines größeren Arbeitskampfes (der aus ganz unterschiedlichen Gründen höchst unwahrscheinlich ist), denn die Verhältnisse schaffen zunehmend eine vergleichbare Situation, nämlich die Einstellung der pflegerischen Aktivitäten.

Dazu passt dann diese Meldung: Fachkräfte fehlen – Pflegeheim in Hüpstedt muss schließen. »Wegen des akuten Fachkräftemangels beim Pflegepersonal wird das Altenpflegeheim Dünwald in Hüpstedt (Unstrut-Hainich-Kreis) mit sofortiger Wirkung komplett geschlossen. Zur Einstellung des Geschäftsbetriebes hat sich die Pflegedienst Mieth GbR als Betreiberin auf Anraten der Heimaufsicht des Landes Thüringen in der vorigen Woche entschlossen.« Es habe immer wieder Prüfungen und Beschwerden zur pflegerischen Versorgung gegeben.

Einem anderen Artikel kann man entnehmen: »Nach einigen Kündigungen habe es zuletzt nur eine Pflege-Fachkraft gegeben, hieß es. Die Frau habe sowohl Früh- als auch Spätdienst gemacht. Normalerweise seien mindestens 5 Fachkräfte bei 25 Heimbewohnern vorgesehen.«

Es handelt sich um die erste Schließung eines Pflegeheimes in Thüringen überhaupt. Betroffen sind derzeit 25 Bewohner, die zum größten Teil bereits in anderen Heimen der Region untergebracht worden sind. Den meisten der 16 Mitarbeitern droht die Arbeitslosigkeit.

Eine berechtigte Frage könnte lauten: Schlimm, aber vielleicht ist das nur ein bedauerlicher Einzelfall. Das es sich um einen soclhen handelt, darauf deuten die ersten Einschätzungen hin, die man diesem Artikel entnehmen kann: Thüringer Pflegeheime warnen: Viel zu wenig Fachkräfte:

»Ein Personal-Notstand wie in Hüpstedt sei jedoch anderswo in Thüringen nicht zu erkennen, erklärten mehrere Experten. „Das ist ein trauriger und bedauernswerter Einzelfall“, betonte Robert Büssow, Pressesprecher der Krankenkasse Barmer GEK Thüringen. „Dieser Fall ist sicher ein krasses Einzelbeispiel von Missmanagement in der Thüringer Pflege“, unterstrich AOK-Sprecher Jürgen Frühauf.«

Da sollen wir jetzt aber beruhigt sein. Aber der Blick auf einige Hintergrund-Informationen zu Thüringen und der Pflegelandschaft dort verdeutlicht, dass wir hier – wie in vielen anderen Regionen auch – mit einem strukturellen Problem konfrontiert sind:

»In Thüringen arbeiten mehr als 27.000 Pflegekräfte in 829 Heimen. Knapp 87.000 Menschen sind pflegebedürftig.
Im bundesweiten Vergleich liegen die Gehälter der Pflege-kräfte ziemlich weit hinten. So verdient eine Fachkraft in Thüringen durchschnittlich 1.982 Euro brutto pro Monat. Das ist der viertletzte Platz unter allen Bundesländern.
In Hessen bringt es eine Pflege-Fachkraft im Schnitt auf 2.484 Euro, in Bayern auf 2.709 Euro. „Die weitere Abwanderung gut ausgebildeter Pflegefachkräfte aus Thüringen in benachbarte westliche Bundesländer ist damit vorgezeichnet“, schreibt der Paritätische Wohlfahrtsverband.«

Nach einer Studie der Friedrich-Schiller-Universität in Jena braucht Thüringen bis 2030 rund 8.000 zusätzliche Pflegekräfte.

Natürlich versucht auch die Politik auf die Entwicklungen und die grundsätzlichen Herausforderungen zu reagieren. In Thüringen gibt es nicht nur eine rot-rot-grüne Landesregierung, sondern auch den ersten Ministerpräsidenten aus den Reihen der Linkspartei. Und Bodo Ramelow hat sich einbringen wollen in die Debatte – mit einem Vorschlag, der wieder einmal zeigt, auf welchem Hilflosigkeitsniveau man angekommen ist: Griechische Lehrlinge sollen Pflegenotstand lösen.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) will mit Lehrlingen aus Griechenland den eigenen Fachkräftebedarf sichern. Dem Arbeitsministerium in Athen wolle Ramelow ein Kooperationsangebot unterbreiten, bestätigte Regierungssprecher Alexander Fischer am Donnerstag in Erfurt. In Zusammenarbeit mit der Deutsch-Hellenischen Wirtschaftsvereinigung (DHW) bieten wir an, bei der Vermittlung von jungen Griechen auf Ausbildungsplätze in Thüringen zu helfen, vorrangig im Pflegebereich.

Immerhin – so könnte man hier zynisch anmerken – gibt es einen Schritt nach vorn: Denn in der Vergangenheit wurden die Hoffnungen auf die Rekrutierung chinesischer Altenpflegekräfte gerichtet, die Zuwendung nach Griechenland verkürzt die Entfernung, die man überwinden muss, doch ganz erheblich und außerdem sind die Griechen (noch) in der EU.

Die Vorkommnisse in Thüringen werden auch in ganz anderen Regionen von den dortigen Medien wahrgenommen und aufgegriffen, so beispielsweise von der Südwest-Presse, wo man einen Kommentar von Elisabeth Zoll unter der Überschrift Auf dem Rücken der Mitarbeiter lesen:

»Das ist ein unguter Vorbote – und er weist über Thüringen hinaus: Im Eichsfeldort Hüpstedt musste ein Pflegeheim schließen, weil Fachkräfte fehlten … Im thüringischen Fall mögen mehrere Faktoren zusammentreffen: kleiner Ort, abgelegene Lage, wirtschaftlich labile Situation des Betreibers. Doch das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass nicht nur dort der Pflegenotfall droht … Vielerorts sind Pflegeheime, was die Personalausstattung betrifft, auf Kante genäht – um es noch positiv zu formulieren … Fachkräfte fehlen an allen Ecken und Enden. Der Mangel kommt nicht von ungefähr. Schichtbetrieb, eine hohe körperliche und seelische Belastung, der immense Zeitdruck – und das alles zu vergleichsweise lausiger Bezahlung – führen dazu, dass selbst hochmotivierte Kräfte oft schon nach wenigen Jahren das Handtuch werfen oder mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit beruflich zurückstecken. In vielen Heimen wurde in den vergangenen Jahren die Rechnung auf dem Rücken der Mitarbeiter gemacht.«

So weit, so im Prinzip bekannt. Und auch ihre Schlussfolgerung ist nicht neu: »Wäre es da nicht angebracht, eine Attraktivitätsoffensive für Pflegekräfte zu starten, angemessene Bezahlung inbegriffen?«

Ja, so ist es. Das sollte man tun.

Aber wie sagte schon der berühmte Philosoph und Politikwissenschaftler Peer Steinbrück: „Hätte, hätte, Fahrradkette“.

Noch mal zurück zu der Frage nach dem Einzelfall, der uns da aus Thüringen berichtet wurde:
Bereits im März musste in Langenhorn bei Hamburg das Altenheim Röweland schließen. Auch dort fehlten ausreichend qualifizierte Fachkräfte, um das Haus mit insgesamt 230 Betten weiter betreiben zu können.