Nicht nur ein Mindestlohn, sondern gleich drei Mindestlöhne. In der Pflege. Da gibt es jetzt sogar einen für Fachkräfte. Und was das mit einem gestörten „Preis-Leistungs-Verhältnis“ zu tun haben kann

Schon lange vor der Corona-Krise wurde der zunehmende Fachkräftemangel bei Erzieherinnen und vor allem in der Pflege beklagt und immer wieder wurde darauf hingewiesen, dass uns das nicht schon heute, sondern angesichts der steigenden Bedarfe in Kombination mit dem enormen Ersatzbedarf aufgrund der Abgangs der geburtenstarken Jahrgänge aus dem Erwerbsleben in den kommenden Jahren eine Menge Probleme bereiten wird. Da freut man sich doch mit Blick auf die potenziellen Nachwuchskräfte über solche Meldungen aus Berlin: »Soziale Berufe sind für Jugendliche grundsätzlich attraktiv. Knapp ein Viertel kann sich vorstellen, in der Kindertagesbetreuung (24 Prozent) beziehungsweise Pflege (21 Prozent) zu arbeiten. Beide Berufe werden als anspruchsvoll und abwechslungsreich betrachtet.« So das Bundesfamilienministerium unter der Überschrift Jugendbefragung zur Attraktivität sozialer Berufe vorgestellt. Dabei bezieht man sich auf Kernergebnisse einer Auftragsstudie:

➔ Silke Borgstedt (2020): Sinus Jugendbefragung: Kindertagesbetreuung & Pflege – attraktive Berufe? Qualitative und quantitative Forschung mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 14 bis 20 Jahren

Silke Borgstedt wird vom Ministerium mit diesen Worten zitiert, die man aufmerksam lesen sollte, vor allem den letzten Teil: „Die eigene berufliche Zukunft betrachten Jugendliche als ungewiss und voller Herausforderungen – auch angesichts aktueller Krisen. Indem Berufe im Bereich Gesundheit und Soziales nun prominenter im öffentlichen Rampenlicht stehen, verschiebt sich das Bewertungsraster von Berufsfeldern, das heißt die Einschätzung, welche Berufsgruppen in der Gesellschaft hohe Anerkennung genießen. Durch die damit verbundene gestiegene Wertschätzung sozialer Berufe und ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten geraten sie auch stärker in das Blickfeld von Jugendlichen, die sich bislang weniger mit diesem Feld auseinandergesetzt haben. Hieraus ergeben sich neue Potenziale – sofern entsprechende Voraussetzungen künftig erfüllt werden.“

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Abgeräumt: Wer den in Cent umgerechneten Pfennig nicht ehrt … Bis 2022 ist Ruhe beim gesetzlichen Mindestlohn

»Ausgerechnet Lidl: Der Discounter fordert einen gesetzlichen Mindestlohn im Einzelhandel von zehn Euro pro Stunde. Nur mit einer verbindlichen Untergrenze lasse sich der Missbrauch von Lohndumping in der Branche „und in jeder anderen“ wirksam unterbinden, schrieb Lidl-Chef Jürgen Kisseberth … allen Fraktionsvorsitzenden im Bundestag.«

Das Zitat stammt aus dem Jahr 2010 – fünf Jahre vor der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde.
Quelle: Yasmin El-Sharif: Lidls List mit dem Mindestlohn, in: Spiegel Online, 21.12.2010

Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihren mittlerweile dritten Beschluss nach § 9 MiLoG veröffentlicht, die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes ab dem kommenden Jahr betreffend. Mindestlohnkommission beschließt Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in vier Stufen, so ist die Pressemitteilung der Kommission dazu überschrieben: »Die Mindestlohnkommission hat einstimmig in ihrer heutigen Sitzung eine Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns in vier Stufen beschlossen: Eine Anhebung auf 9,50 Euro zum 1. Januar 2021 und auf 9,60 Euro zum 1. Juli 2021 sowie auf 9,82 Euro zum 1. Januar 2022 und auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022.«

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Mit dem „Paketboten-Schutz-Gesetz“ will der Bundesarbeitsminister den Wilden Westen der Paketzustellung einhegen. Die Nachunternehmerhaftung soll kommen. Aber das wird nicht reichen

Das muss man dem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lassen – er verzichtet auf die emotionalisierende Ummäntelung eines seiner neuen Gesetze und hat sich nicht zu einem „Gute-Arbeit-für Paketboten-Gesetz“ verführen lassen. Aber selbst der nüchterner daherkommende Titel „Paketboten-Schutz-Gesetz“ atmet noch etwas von diesem Geist, denn die Botschaft ist klar und unmissverständlich: Endlich werden die schwächsten Glieder am Ende einer langen Meile unter die Schutzfittiche des Staates genommen: die Tag für Tag einer immer beschwerlicher werdenden Don Quichotterie gegen Verkehrschaos in den Straßen, nicht anwesenden Kunden und uneinlösbaren Mengen- und Zeitvorgaben kämpfenden Paketzusteller. Jeder kennt diese teilweise nur noch zu bedauernden Menschen, die einzigen lebenden Menschen, die man nach dem online getätigten Kaufakt zu Gesicht bekommt – wenn man denn zufällig da ist, wenn der Paketbote klingelt. Und die haben wahrlich viel zu tun – allein in diesem Jahr wird mit etwa 3,7 Milliarden Paketen in Deutschland gerechnet. Und wir sprechen von einer Branche, in der mehr als 200.000 Beschäftigte unterwegs sind.

„Es geht darum, dass wir fairen Wettbewerb wollen, dass anständige Unternehmen nicht die Dummen sein sollen“, sagte Heil. Die in der Branche arbeitenden Menschen bräuchten faire Arbeitsbedingungen. In vielen Bereichen werde mit „Konstruktionen von Sub-, Sub-, Subunternehmern gearbeitet“. Dort würden Löhne gedrückt und Sozialbeiträge hinterzogen: „Das werden wir nicht weiter zulassen.“ So wird der Minister in dem Beitrag Ein Gesetz gegen Ausbeutung von Sub-, Sub-, Subunternehmern zitiert. Selbst das Ministerium macht mit der Überschrift der eigenen Pressemitteilung eine klare Ansage, die jeder verstehen kann: „Ausbeutung einen Riegel vorschieben“. Und auch darin finden wir einen O-Ton des Ministers: „Die Entwicklung in Teilen der Paketbranche ist so schon länger nicht mehr akzeptabel. Arbeitende Menschen werden ausgebeutet, oft Menschen aus Mittel- und Osteuropa, die nur wenig Deutsch sprechen. Dieser üblen Praxis schieben wir mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz einen Riegel vor, indem wir die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge auch für die Paketbranche auf den Weg bringen.“ Na endlich, werden viele denken und zustimmend zur Kenntnis nehmen, dass nun etwas auf den konkreten gesetzgeberischen Weg gebracht wurde.

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Ein gesetzlicher Mindestlohn von mehr als 13 Euro? Dazu ein Blick in die USA: „Fight for $15“ und neue Befunde aus der US-amerikanischen Mindestlohnforschung

In diesen Tagen wurde in den Medien daran erinnert, dass vor fünf Jahren in Deutschland die Grundlagen für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde gelegt wurden. Und viele werden sicher noch die Schlammschlacht im Vorfeld der Einführung des Mindestlohns vor Augen haben, mittendrin damals zahlreiche Akteure der Mainstream-Ökonomie, nach deren Berechnungen hunderttausende Jobs über die Wupper gehen werden müssen, wenn die Lohnuntergrenze für (fast) alle scharf gestellt wird. Nun hat sich das „Jobkiller“-Menetekel als Fata Morgana erwiesen, das wurde bereits hinlänglich behandelt (vgl. dazu beispielsweise den Beitrag „Manche sind einfach schlechte Verlierer“. Keine Beschäftigungsverluste durch den Mindestlohn? Dann ist er eben für keine möglicherweise entstandenen Jobs verantwortlich vom 18. Dezember 2016. Selbst im Jahr 2019 wird das offensichtliche Versagen der Mindestlohnkritiker hinsichtlich der Vorhersage der Beschäftigungseffekte immer wieder aufgerufen, vgl. dazu den Beitrag von Patrick Schreiner: Die Arbeitsmarkt-Fehlprognosen der Mindestlohn-Gegner hatten (auch) ideologische Gründe vom 11. Juli 2019).

Zugleich gibt es seit längeren eine intensive Debatte über die von vielen als zu niedrig kritisierte Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Dabei wird immer wieder ein Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde gefordert – neben der Tatsache, dass man für eine solche Erhöhung von derzeit 9,19 Euro allerdings erst einmal das gesetzliche Regelwerk die regelmäßige Anpassung des Mindestlohns betreffend ändern müsste (vgl. dazu ausführlicher Der nicht-politische Mindestlohn und seine regelmäßige Politisierung, wenn es gelegen kommt. Ein erneuter Vorschlags-Luftballon, diesmal von Herrn Scholz vom 3. November 2018), melden sich sofort erneut viele Ökonomen zu Wort und weisen darauf hin, dass das ein „viel zu hoher“ Mindestlohn sei und dann aber definitiv viele Jobs vernichtet werden.

In den USA wird seit längerem eine vergleichbare Debatte geführt – zugleich wird man dort mit auch für uns aufschlussreichen Befunden aus der modernen Mindestlohnforschung konfrontiert.

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Der gesetzliche Mindestlohn als Lohnuntergrenze und ihre Nichteinhaltung. Neue Schätzergebnisse des DIW

Seit der gesetzliche Mindestlohn von damals 8,50 Euro pro Stunde (heute: 9,19 Euro) am 1. Januar 2015 nach einer überaus kontroversen Debatte mit viel Getöse in Hinblick auf die vermuteten Beschäftigungseffekte eingeführt wurde, wird immer wieder auf das Problem der Nicht-Einhaltung dieser eigentlichen Selbstverständlichkeit bei der Lohnzahlung hingewiesen. Dabei geht es neben den Möglichkeiten legaler Umgehungsstrategien vor allem um die „schwarzen Schafe“ auf Seiten der Unternehmen, die sich durch niedriger Personalkosten einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen (wollen).

Dabei stellt sich natürlich auch die Frage, ob das nur einzelne Ausnahmefälle sind, die sich in der Lebenswirklichkeit nie ganz vermeiden lassen – oder ob eine erhebliche Zahl an Arbeitnehmern betroffen ist, weil in einem großen Umfang von der Nichteinhaltung Gebrauch gemacht wird. Dazu hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin neue Schätzergebnisse veröffentlicht.

Quelle: DIW Berlin: Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele Beschäftigte nicht, Pressemitteilung vom 10.07.2019

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