»Ausgerechnet Lidl: Der Discounter fordert einen gesetzlichen Mindestlohn im Einzelhandel von zehn Euro pro Stunde. Nur mit einer verbindlichen Untergrenze lasse sich der Missbrauch von Lohndumping in der Branche „und in jeder anderen“ wirksam unterbinden, schrieb Lidl-Chef Jürgen Kisseberth … allen Fraktionsvorsitzenden im Bundestag.«
Das Zitat stammt aus dem Jahr 2010 – fünf Jahre vor der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde.
Quelle: Yasmin El-Sharif: Lidls List mit dem Mindestlohn, in: Spiegel Online, 21.12.2010
Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihren mittlerweile dritten Beschluss nach § 9 MiLoG veröffentlicht, die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes ab dem kommenden Jahr betreffend. Mindestlohnkommission beschließt Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in vier Stufen, so ist die Pressemitteilung der Kommission dazu überschrieben: »Die Mindestlohnkommission hat einstimmig in ihrer heutigen Sitzung eine Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns in vier Stufen beschlossen: Eine Anhebung auf 9,50 Euro zum 1. Januar 2021 und auf 9,60 Euro zum 1. Juli 2021 sowie auf 9,82 Euro zum 1. Januar 2022 und auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022.«
