Es geht leider nicht einfacher: Das real existierende Wohlstandsgefälle in der EU, eine eigentlich gut gemeinte Richtlinie sowie osteuropäische Billigarbeiter in Frankreich und am Bett von Pflegebedürftigen in Deutschland

Frankreich steht unter erheblichen Druck. Eine offizielle Arbeitslosenquote von über 11%, zunehmende soziale Spannungen, Geländegewinne rechtspopulistischer Strömungen – und gleichzeitig haben Baufirmen oder Großbauern in Frankreich in diesem Jahr etwa 350.000 Arbeiter vorwiegend aus Osteuropa geholt, wie Schätzungen der französischen Arbeitsverwaltung besagen. Europaweit soll eine Million Arbeiter aufgrund der EU-Richtlinie in Partnerstaaten „entsandt“ sein. Frankreich stellt damit ein Drittel dieser „Lowcost-Arbeiter“. Die französischen Unternehmen reagieren damit auf solche für sie verlockenden Angebote, wie Stefan Brändle in seinem Artikel „Feldzug gegen Billigarbeit“ berichtet:

„Sie suchen Flexibilität, niedrige Kosten, Qualität und Legalität?“, fragt die polnische Jobagentur französische Bauunternehmer, um gleich selbst die Antwort zu geben: „Die Lösung für ihre Einstellungen – polnische, lettische, rumänische Interimsarbeiter.“ Solche Angebote finden französische Firmen zuhauf in ihren Briefkästen. Und immer mehr greifen darauf zurück: Osteuropäer werden angeheuert, kosten sie im Durchschnitt doch dreimal weniger – statt rund 20 bloß etwa sechs bis sieben Euro pro Stunde, Sozialabgaben eingerechnet.«

Und das alles sei „völlig legal“. Also muss es dafür eine Grundlage geben – und die wurde im Jahr 1996 in die Welt gesetzt: Es handelt sich um die Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern, auch als „Entsenderichtlinie“ bekannt. Wie so oft erleben wir hier den Mechanismus von gut gemeint und ganz anders gelandet: Die Richtlinie wurde ursprünglich geschaffen, um ins Ausland „entsandte Arbeiter“ besser zu schützen. Gerade Franzosen konnten damit im EU-Ausland arbeiten, ohne die großzügige französische Sozialversicherung zu verlieren. Der EU-Beitritt der osteuropäischen Länder hat dieses Prinzip aber auf den Kopf gestellt. Jetzt wird mit Hilfe dieses Regelwerks schlicht und einfach krasses Lohn- und Sozialabgabendumping betrieben.

Dass über die Entsenderichtlinie sowohl beim Stundenlohn als auch bei den Sozialabgaben massiv „gespart“ werden kann, beschreibt Brändle so:

»Ein Rumäne kostet seinen französischen Arbeitgeber deshalb deutlich weniger, weil die Sozialabgaben in seinem Land viel niedriger sind als in Frankreich. Er hat zwar laut Direktive Anspruch auf den im Land oder der Branche gültigen Mindestlohn. Den erhält er aber nur auf dem Papier: Meist werden davon diverse Ausgaben für Kost und Logis abgezogen – selbst wenn er auf dem Zeltplatz oder im Hühnerstall übernachtet.«

Also noch mal in anderen Worten: Auf der Grundlage der Richtlinie muss man zwar den entsandten Arbeitnehmern z.B. aus Polen oder Rumänien den im jeweiligen Staatsgebiet – falls vorhanden – gültigen gesetzlichen Mindestlohn (oder die bislang in Deutschland in einigen Branchen über das „Arbeitnehmerentsendegesetz“ für allgemeinverbindlich erklärte Branchen-Mindestlöhne) zahlen, was man aber faktisch durch „Rückverlagerung“ angeblicher Kosten auf die Arbeitnehmer sogleich wieder „abschmelzen“ kann.

Von großer Bedeutung sind die Einsparpotenziale aus Arbeitgebersicht bei den Sozialabgaben auf den Faktor Arbeit. Denn die Richtlinie verschließt gerade den Zugang zu dem Sozialversicherungssystem des Ziellandes: Für entsandte Arbeitnehmer gelten hier während der ersten 24 Monate einer Entsendung entsprechend Art. 12 (1) der VO (EG) 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit die Bestimmungen des Herkunftslandes. Mit anderen Worten: Die entsandten Arbeitnehmer z.B. aus Rumänien müssten zwar (wie wir gesehen haben oftmals nur formal) nach Mindestlohn bezahlt werden, aber für sie müssen keine Sozialabgaben in dem Land abgeführt werden, in dem sie arbeiten, also in Frankreich oder Deutschland, sondern in ihren Herkunftsländern (und bei vielen Sozialdumpern erfolgt das auch nur eingeschränkt oder nur auf dem sprichwörtlich geduldigen Papier). Für das Unternehmen in dem Zielland ist es ein weiterer Vorteil, dass die entsendenden Agenturen verantwortlich sind für die Einhaltung der Schutzbestimmungen, so dass man Verantwortung immer abdrücken kann. Das erschwert zugleich die Arbeit der Kontrollbehörden. Hierzu Brändle in seinem Artikel:

»Kontrollen der Zollbehörden stoßen regelmäßig an ihre Grenzen, sobald zur Rekrutierung von Arbeitskräften Ketten über mehrere Länder hinweg gebildet werden. Wenn etwa ein französisches Bauunternehmen Arbeiter anheuern will, bedient es sich einer irländischen Jobvermittlerin; diese reicht die Anfrage weiter an eine litauische Firma, die ihrerseits eine polnische Agentur einschaltet, welche die Arbeiter schließlich von einer rumänischen Partnerin bezieht.«

Was aber hat das nun mit der Betreuung von Pflegebedürftigen in Deutschland zu tun, mag sich der eine oder die andere jetzt fragen. Wer das genauer wissen möchte, dem sei hier der wirklich lesenswerte Beitrag „Legal, illegal, fast egal“ von Markus Klohr aus der Stuttgarter Zeitung empfohlen: Etliche Agenturen werben mit billiger Rund-um-die-Uhr-Pflege für Senioren. Das Geschäftsmodell ist lukrativ – aber oft gegen das Gesetz. Dubiose Anbieter nutzen eine Grauzone, die eine EU-Regel eröffnet. Und die Behörden sind meist machtlos.

Schauen wir einmal genauer in den Beitrag hinein.

»24 Stunden Arbeitszeit, an sieben Tagen pro Woche – und das alles für einen Monatslohn von 900 Euro oder noch weniger. Für Tausende Frauen aus Osteuropa sind solche Arbeitsbedingungen Alltag in Deutschland, einer Republik im Pflegenotstand … Fachleute schätzen, dass in Deutschland etwa eine halbe Million Frauen aus Osteuropa leben, die deutsche Senioren zu Hause betreuen … Ein gigantischer Wachstumsmarkt. Und ein Tummelfeld für dubiose Vermittlungsagenturen.«

Klohr zitiert Werner Huptas (57), der vor ein paar Jahren noch selbst Betreuerinnen vermittelt hat. Doch jetzt kann der gebürtige Oberschlesier mit der Billigkonkurrenz nicht mehr mithalten. Seitdem führt er einen Kampf gegen die Billig-Agenturen: „Die Leute müssen wissen, dass für diese Agenturen Senioren nur Renditeobjekte sind“, sagt er. Und dann wird er in dem Artikel mit einer harschen, aber die Realität leider gut treffenden Bemerkung zitiert: Es würden Sozialkassen betrogen, Tarife und gesetzliche Standards ausgehöhlt. Sein Fazit: „Die Behörden dulden die Schattenwirtschaft, weil sie keine einfachen Alternativen sehen.“

Als Beispiel für die entstandene „Schattenwirtschaft wird den Agentur „Promedica Plus“ erwähnt. »Der Tochterbetrieb des polnischen Unternehmens Promedica 24 – nach eigenen Angaben europäischer Marktführer bei der Vermittlung von Betreuungskräften – hat ein deutschlandweites Netz mit vielen örtlichen Franchisepartnern aufgebaut. So wurden nach eigenen Angaben schon rund 17 000 Arbeitskräfte nach Deutschland vermittelt. Promedica Plus wirbt im Internet mit „24-Stunden-Betreuung zu Hause, ab 45 Euro pro Tag“ – also rund 1300 Euro monatlich.« Und der Geschäftsführer des Unternehmens wird zitiert mit den Worten: Man biete den Mitarbeiterinnen „Verdienstmöglichkeiten, die in der Regel weit über denen in ihrer Heimat liegen“.«

Genau das hier erkennbare „doppelte Gefälle“ treibt diesen Menschen-Markt: Die Preise für die Betreuungsleistungen sind aus deutscher Sicht unschlagbar, auf der Basis auch unterster Standards des deutschen Sozial- und Arbeitsrechts nur für einige wenige sehr reiche Menschen finanzierbar, zum anderen sind die Hungerlöhne hier für die Betroffenen zu Hause immer noch „viel“ Geld, also vergleichsweise gemessen an dem, was sie dort erwirtschaften können, wenn sie überhaupt eine Erwerbsarbeit finden.

„Bei jedem Angebot einer ‚entsendeten‘ Rund-um-die-Uhr-Pflegekraft zum Preis von 1.600 oder 1.800 Euro pro Monat kann es nicht mit rechten Dingen zugehen“. Mit dieser Aussage zitiert Klohr den Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP).

Die Basis des Promedica-Modells und das anderer Agenturen heißt – „Arbeitnehmerentsendung“. Womit wir wieder beim Thema wären. Allerdings ist dieser Bezug nach Ansicht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf dem Pflege- und Betreuungssektor höchst fragwürdig. Das liegt daran, dass die entsandten Arbeitnehmer (eigentlich) nicht an Anweisungen ihrer deutschen Kunden gebunden werden dürfen, denn das Weisungsrecht verbleibt beim entsendenden Unternehmen, z.B. in Polen. Was natürlich total lebensfremd ist, worauf ich bereits in einer frühen Phase der Debatte über die Problematik der osteuropäischen Pflege- und Betreuungskräfte in Deutschland hingewiesen hatte.

Sell, S. (2010): Abschied von einer „Lebenslüge“ der deutschen Pflegepolitik. Plädoyer für eine „personenbezogene Sonderregelung“ und für eine aktive Gestaltung der Beschäftigung von ausländischen Betreuungs- und Pflegekräften in Privathaushalten (= Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 09-2010), Remagen, 2010

In der Praxis sieht es aber so aus, dass die betreuten Senioren und deren Familien faktisch als Arbeitgeber auftreten – ohne dass sie dafür aber Steuern und Abgaben in Deutschland entrichten.
Klohr weist in seinem Artikel auf ein zweites Problem der Agentur-Modelle hin: Die Agentur darf nur Arbeitnehmer ins EU-Ausland entsenden, wenn ihr Kerngeschäft und ihr Stammpersonal – laut EU-Richtlinie mindestens 25 Prozent – im Herkunftsland sind. Es sei nicht im Sinne der Richtlinie, „wenn Unternehmen gegründet werden, nur um Mitarbeiter ins Ausland zu entsenden und Sozialabgaben zu sparen“, so ein Sprecher des Zolls.

Und mit Blick auf Forderungen nach „mehr Kontrolle“ sollte man nicht vergessen, dass es sich um einen zahnlosen Tiger handelt, denn: Die Unverletzlichkeit der Wohnung verhindert das, was dem Zoll bei Großbaustellen oft die größten Schlagzeilen bringt: Kontrollen ohne Anlass oder Verdacht, bei denen Kommissar Zufall eine wichtige Rolle spielt, kommen bei privaten Betreuungsmodellen nicht infrage.

Ein weiterer problematischer Befund: Mittlerweile hat »die Billigkonkurrenz den legalen Vermittlungsmarkt fast verdrängt. Die Diakonie in Stuttgart etwa stellt die Vermittlung von Hilfskräften im Projekt Fair-Care ein. „Wir wollten zeigen, dass es auch legale Wege gibt“, sagt Maria Simo von der Diakonie. Aber die Nachfrage sei inzwischen gleich null.«

Könnte es eine legale Form der Beschäftigung geben – und zu welchem Preis? Auch dazu finden wir in dem Artikel von Klohr Hinweise, die wiederum von Werner Hupkas stammen:

»Rund 2.200 Euro muss den Familien ihre Pflegekraft schon wert sein. Dafür werden die Frauen dann direkt bei den Familien angestellt, Sozialbeiträge und Lohnsteuer werden regulär abgeführt – und: die Frauen sind bei schweren Unfällen oder Krankheiten regulär versichert. Für die Frauen selbst bleiben unterm Strich 1.000 bis 1.200 Euro – plus Kindergeld aus der deutschen Staatskasse …«
Allerdings auf Basis einer zu vereinbarenden Arbeitszeit von 38,5 Stunden pro Woche. Eine „24-Stunden-Pflege“ ist schlichtweg nicht legal möglich.

Mittlerweile – der „Markt“ funktioniert – haben sich die Modelle, über die die Helferinnen vermittelt werden, immer subtiler ausdifferenziert. Frauen kämen als Scheinselbstständige mit einem Gewerbeschein nach Deutschland. Selbst Hausärzte würden inzwischen Pflegekräfte an Patienten vermitteln – ihr Vertrauensverhältnis nutzend. Real Business halt.

Und nun abschließend wieder zurück zu den Franzosen. Was tun? Stefan Brändle berichtet:

»Die EU-Kommission hat zwar schon vor Monaten eine Reform angeboten. Paris will die Entsenderichtlinie aber von Grund auf revidieren … Die Kontrollen sollen europaweit durchgeführt werden; auch soll der Auftraggeber … verantwortlich werden, wenn die Vermittlungsagenturen die sozialen Mindeststandards nicht einhalten.«

Warten wir also mal ab, ob aus den Brüsseler Mühlen was rauskommt für die Betroffenen. An einem grundsätzlichen Treiber – auch anderer Formen der armutsbedingten Migration – ändert das alles nichts: An dem wirklich massiven Wohlstandsgefälle innerhalb des „einheitlichen Binnenmarktes“ namens EU. Das sichert den Nachschub an Billigarbeitskräften. Und schafft Arbeitsplätze für Kontrolleure, deren Tätigkeit oftmals den Charakter einer frustrierenden Don Quichoterie haben.

Der Mindestlohn als große Schweinerei. Nein, nicht so, wie jetzt manche reflexhaft denken. Sondern die Fleischindustrie will mit einem solchen sauberer werden

Die Zustände in Schlachthöfen und anderen Betrieben der deutschen Fleischindustrie sind stark in Verruf geraten – seit Monaten häufen sich die kritische Berichte in den Medien über unerträgliche Arbeitsbedingungen in dieser Branche. Nicht umsonst hat es Deutschland geschafft, zum „Billigschlachthaus“ Europas zu werden. Einen wesentlichen Beitrag zur „Effizienz“ der deutschen Schlachthöfe leistet der Einsatz billigste Arbeitnehmer aus den Ostgebieten der EU, die im Regelfall auf Basis von Werkverträgen tätig werden. Zu Löhnen, die man wirklich nur noch als eine riesengroße Schweinerei bezeichnen muss und oft untergebracht in völlig überlegtem Wohnraum, für den sie dann auch noch teilweise Wucher-Mieten zahlen müssen.

Doch endlich kann und darf berichtet werden: Es bewegt sich was. „Dumpinglöhne durch den Wolf gedreht„, so die Überschrift eines Artikels in der taz. »Die großen Fleischkonzerne in Deutschland wollen mit einem Mindestlohn ihren schlechten Ruf abschütteln.« Und die Tarifverhandlungen dafür sollen jetzt beginnen. Die Vertreter der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Fleischindustrie (VDEW) werden sich zum ersten Mal in Hannover an einen Tisch setzen.

»Ziel der Verhandlungen sei ein Mindestlohn für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft, sagt Michael Andritzky, Hauptgeschäftsführer des … VDEW … Damit solle es den „schwarzen Schafen“ in der Branche „unmöglich“ gemacht werden, „Dumpinglöhne zu zahlen und das Ansehen der Branche weiter zu beschädigen“. Andritzky verhandelt im Auftrag der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) und ihren regionalen Branchenverbänden. Damit sind die vier großen Schlachtkonzerne Tönnies, Vion, Danish Crown und Westfleisch sowie die großen Geflügelschlachtereien Wiesenhof und Heidemark alle vertreten – genauso wie die überwiegend mittelständischen Verarbeitungsbetriebe.«

Der Hinweis auf die Einbindung von Tönnies, der größte deutsche Schlachtkonzern, ist von besonderer Bedeutung. Noch Anfang September berichtete DER SPIEGEL im Heft 37/2013 unter der Überschrift „Nur ohne Gewerkschaft„: Der Fleischkonzern Tönnies blockiert die Einführung eines Tarif-Mindestlohns auf Schlachthöfen. Danach hatten sich bereits im Juli Manager der großen vier Fleischkonzerne in Deutschland – Danish Crown, Tönnies, Vion und Westfleisch – mit dem Verband der Ernährungswirtschaft in Bonn getroffen und »die vier Konzerne (einigten sich) in der Sitzung auf einen Mindestlohn, der sich an der Zeitarbeitsbranche orientieren sollte – aktuell 8,19 Euro im Westen. Und auch die Kollegen vom „Weiß-Fleisch“, Hähnchenschlachter wie Wiesenhof, ließen sich mitreißen. Wer dann aber ausscherte, war der Tönnies-Konzern.« Als Argument wurde von Clemens Tönnies angeführt, er sei nicht gegen den Mindestlohn, sehr wohl aber gegen eine Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft NGG und man wolle in Eigenregie die Bedingungen verbessern.

Vor diesem Hintergrund ist dann diese aktuelle Meldung interessant: „Arbeitsminister Schneider und Tönnies über Mindestlohn einig„, kann man in der Online-Ausgabe der WAZ lesen. Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) erwarte nach einem Gespräch mit Fleischunternehmer Clemens Tönnies, dass es bald einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde geben werde. Laut Minister Schneider sollen Werkvertrags-Arbeitnehmer dabei genauso behandelt werden wie Festangestellte. Dem habe Clemens Tönnies, Chef des größten deutschen Schlachtkonzerns, vor Beginn der Tarifverhandlungen zugestimmt.
Das sind alles sehr positive Signale. Natürlich hat die Branche primär aus Sorge um ihr zunehmend ramponiertes Image in Verhandlungen über einen Mindestlohn eingewilligt – aber wenn es denn zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für einen Teil der Beschäftigten beitragen kann, dann ist die Ausgangsmotivation nicht entscheidend.

»… derzeit klaffen die Löhne weit auseinander: Während ein deutscher Facharbeiter nach Angaben der Gewerkschaft einen Stundenlohn von rund 15 Euro erhält,bekommen ausländische Werkvertragsleute für das Schlachten, Zerlegen und Weiterverarbeiten von Schweinen, Rindern und Geflügel oft nur drei bis sechs Euro pro Stunde. In Einzelfällen liegen die Löhne laut NGG sogar noch niedriger«, kann man dem taz-Artikel entnehmen. »Die Fleischindustrie habe jahrelang auf das lukrative Geschäftsmodell aus Werkverträgen und Subunternehmerketten gesetzt und sich vehement gegen Änderungen gewehrt … Die Spitze bildeten die Schlachthöfe, in denen unterschiedlichen Schätzungen zufolge zwischen 50 und 80 Prozent der Beschäftigten Werkvertragsarbeitnehmer sind.«
Die erfasste Zahl der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten in der Branche lag im Jahr 2012 bei 181.000 – sie hat in den vergangenen zehn Jahren um 20 Prozent abgenommen, während gleichzeitig Umsatz und Produktion der Branche angestiegen sind.

Sollten die Verhandlungen eine Einigung auf einen Mindestlohn bringen, muss eine weitere Hürde genommen werden: Denn damit der Mindestlohn auch für ausländische Werkvertragsnehmer gelten kann, muss die Fleischbranche in das sogenannte Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden. Dies müssen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite beantragen. Die Allgemeinverbindlichkeit ist deswegen so wichtig, weil nur dann auch die Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen müssen, die ihren Sitz im Ausland haben.

Wie gesagt, positive Signale, aber erst einmal müssen die Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden. Und auch hier treffen wir auf ein Argument, dass diese Tage immer wieder im Kontext der allgemeinen Debatte über einen gesetzlichen Mindestlohn im Kontext der Mitte dieser Woche beginnenden Koalitionsverhandlungen vorgetragen wird: Ob sich die Arbeitgeber auf die geforderten 8,50 Euro einlassen werden, ließ Andritzky, der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, mit Verweis auf die Lohnsituation in Ostdeutschland offen.

Nur selten haben sich so viele über Ostdeutschland Gedanken gemacht, wie in diesen Tagen der Mindestlohn-Diskussion. Natürlich immer nur mit dem guten Ansinnen, Millionen Arbeitslose in den Niedriglohnreservaten Deutschlands zu verhindern, die es geben muss, wenn die nicht mehr für sechs Euro oder weniger in der Stunde arbeiten dürfen. Ironie aus.

Manche glauben das sogar, obgleich sie es nicht wissen, sondern vermuten. Und manchen ist das egal, die behaupten das aber auch einfach mal so, weil sie Angst und Schrecken säen wollen unter den „risikoaversen“ Deutschen. Und das sind die Schlimmsten. Nicht selten beginnen die dann ihre Sätze mit „Studien haben gezeigt …“ oder „Top-Ökonomen befürchten …“. Aber das macht ein ganz großes Fass auf. Für heute bleibt der Deckel drauf.

Wenn ein Speditionsunternehmen in Lettland philippinische Lkw-Fahrer mit lettischer Arbeitserlaubnis quer durch EU-Europa fahren lässt – dann versteht man den Schulterschluss von Logistik-Unternehmen und der Gewerkschaft ver.di in Deutschland

Auf den deutschen Straßen sind immer weniger LKW aus Deutschland unterwegs. Die Konkurrenz aus dem Ausland macht es dem Transport-Gewerbe zunehmend schwer. Zu schwer, finden der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und die Gewerkschaft ver.di – und haben deshalb ein Bündnis geschmiedet, um dagegen und vor allem gegen weitere geplante Verschlechterungen ein Zeichen zu setzen.

Der Bundesverband der Speditionsunternehmen erläutert den Hintergrund der für die deutschen Unternehmen und ihren Beschäftigten bedrohlichen Entwicklung mit Blick auf die osteuropäische Konkurrenz in einer Pressemitteilung: »Vor allem aufgrund niedrigerer Lohn- und Sozialkostenstandards gelang es den Transportunternehmen aus den EU-Beitrittsstaaten, ihren Anteil am mautpflichtigen Lkw- Verkehr (gemessen in Mautkilometern) in Deutschland binnen weniger Jahre von 18 % auf über 26 % zu steigern.« Der Verband erläutert dann konkretisierend, was das bedeutet: »Schätzungsweise sind hierdurch mindestens 15.000 deutsche Lkw vom Markt verdrängt worden, deren Transporte durch gebietsfremde Fahrzeuge übernommen wurden. Dadurch entsteht den deutschen Steuer- und Sozialkassen ein Minus in Höhe von 1,2 Mrd. Euro – pro Jahr!«, so wird Adalbert Wandt, der Präsident des BGL zitiert. Wie kommt man auf einen solchen Betrag? Dazu hat der BGL eine Beispielkalkulation vorgelegt: „Steuer-, Abgaben- und Umlagenausfälle sowie zusätzliche Sozialkosten durch die Verdrängung eines deutschen LKW durch gebietsfremde„, so ist die Tabelle überschrieben, die aufzeigt, was passiert, wenn ein in Deutschland gemeldeter und von hier aus betriebener Lkw ausfällt und die daran hängenden Arbeitnehmer ihren Job verlieren würden. 

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