Die Flüchtlingsheime und der Reiz des Billigsten

Der eine oder andere wird sich noch erinnern, an die
Berichte aus dem Jahr 2014, dass es in einem Flüchtlingsheim im
siegerländischen Burbach zu Übergriffen aus den Reihen der Wachleute auf
Heimbewohner gekommen sei. Und damit in einem Bundesland, dass die meisten
Flüchtlinge aufnehmen muss: Mehr als jeder fünfte Neuankömmling kommt nach Nordrhein-Westfalen
– allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres waren das knapp 39.000
Menschen. Die nordrhein-westfälischen Landesregierung reagierte damals wie
viele andere auch geschockt und reagierte schnell: Man stellte einen
„Acht-Punkte-Plan“ auf, mit dem sichergestellt werden sollte, dass in
Zukunft nur noch sorgfältig geprüfte Security-Firmen Wachaufträge für
Landeseinrichtungen bekommen sollten. Künftig solle nicht mehr der billigste,
sondern der beste Anbieter den Zuschlag für die sensible Aufgabe bekommen. Eine
lobenswerte Sache. Wie immer lohnt es sich aber auch, nach einiger Zeit wieder
nachzuschauen, was denn daraus geworden ist. Und da ziehen Wolken auf, wenn man
den Ausführungen von Anette Dowideit in ihrem Artikel Billigste
Sicherheitsdienste bewachen Flüchtlingsheime
folgt:
»Die eigenen, ehrgeizigen Vorgaben werden in NRW offenbar
nicht sehr ernst genommen. Mehrere Bezirksregierungen halten sich … bei ihren
Ausschreibungen nicht an die Maßgaben des Plans. Alleiniges Zuschlagskriterium
für mehrere Neuvergaben von Bewachungsaufträgen in den vergangenen Monaten war
der niedrigste Preis.«

Das geht unter anderem aus einem Schriftwechsel der
Bezirksregierung Düsseldorf hervor, aus der Anette Dowideit zitiert: In einer
E-Mail von Mitte April schreibt ein Bezirksregierungsmitarbeiter:
„Aufgrund einer Bieterfrage teile ich Ihnen mit, dass für die Beauftragung
der Sicherheitsdienstleistungen in der Notunterkunft Heiligenhaus als Zuschlagskriterium
nur der Preis herangezogen wird.“

Aus Nordrhein-Westfalen wurden und werden auch gehäuft
Übergriffe von Security-Mitarbeitern auf Flüchtlinge berichtet. Und daran, so
die These Dowideits, haben auch „Dumpingausschreibungen“ ihren Anteil. »Laut
einer Berechnung des Zolls müssen Sicherheitsfirmen den Städten pro Stunde und
Wachmann mindestens 16,49 Euro berechnen, um den Mindestlohn zahlen zu können.
Aber offensichtlich gibt es Anbieter, die deutlich darunter liegen:

»Mehrere Aufträge wurden … in den vergangenen Monaten in
NRW für deutlich weniger Geld vergeben, sagt ein Manager einer großen Firma,
die selbst auf Qualität setzt und nach eigenen Angaben daher zuletzt selten zum
Zuge kam. Er erzählt, um die geheimen Vergabeverfahren besser durchschauen zu
können, habe seine Firma sich testweise selbst mit einem Dumpingangebot
beworben: ein Heim bewachen für gut 15 Euro Verrechnungssatz. Damit, sagt der
Manager, hätten sich weder Tariflöhne noch Arbeitszeitgesetze einhalten lassen
können. „Wir bekamen trotzdem nicht den Zuschlag“, sagt er. „Es
gab andere, die deutlich billiger waren.“«

Bei der Bezirksregierung Düsseldorf sieht man trotzdem kein
Problem: Schließlich seien bei der Ausschreibung überhaupt nur Bieter
zugelassen worden, die die „Qualitätskriterien“ erfüllten.
Und dann ist da noch ein anderer Bereich, der als
Schutzmechanismus gedacht ist, um problematische Leute gar nicht erst als
Wachpersonal zuzulassen – und auch hier läuft es alles andere als rund in
Nordrhein-Westfalen, um das mal nett auszudrücken, denn man könnte auch von
einem Systemversagen sprechen:

»Auch die Eignungsprüfungen, die seit 2014 zentral für das
ganze Land bei der Bezirksregierung Arnsberg gemacht werden, scheinen chaotisch
zu laufen. Die Prüfungen sollen verhindern, dass Vorbestrafte oder
Security-Mitarbeiter ohne Ausbildung in die Heime kommen. Das klappt aber
derzeit kaum: Von den rund 5000 Sicherheitskräften, die zur Überprüfung
angemeldet wurden, liegen nach Aussage von mit den Vorgängen vertrauten
Personen nur für 1000 alle erforderlichen Unterlagen vor. Die restlichen 4000
arbeiten in den Einrichtungen, obwohl sie entweder das erweiterte
Führungszeugnis oder den Nachweis, dass sie einen Lehrgang zur Sicherheitskraft
absolviert haben, nicht eingereicht haben.«

Selbst in den Behörden, so Dowideit, »macht sich deshalb nun
eine Befürchtung breit: dass die Preisdumpingausschreibungen und der Mangel an
Kontrollen in absehbarer Zeit zu Überforderung der oftmals unqualifizierten und
schlecht bezahlten Sicherheitsleute – und vielleicht sogar weiteren Übergriffen
auf Flüchtlinge – führen könnten.«

Und was sagt die Landesregierung zu den Vorwürfen?

»Das NRW-Innenministerium teilt dazu auf Anfrage mit, es
gebe Qualitätssicherungsteams, die regelmäßig die Einrichtungen besuchen und
die Wachleute kontrollieren würden. Über die Dumpingausschreibungen sei nichts
bekannt, außerdem seien die Bezirksregierungen „ausdrücklich auf den
Acht-Punkte-Plan hingewiesen“ worden.«

Was soll man denn noch machen, als ausdrücklich darauf hinzuweisen?
Nordrhein-Westfalen und seine Landesregierung,
Flüchtlingsheime und Dumping – da war doch noch eine andere Geschichte? Genau,
diese hier: Karitatives
Lohndumping
, so hat Achim Breitenbach seinen Artikel dazu überschrieben.
Und in dieser Geschichte spielt das DRK eine besondere Rolle – eine
Hilfsorganisation, die sehr stark engagiert ist in der
Flüchtlingsunterbringung, auch in Nordrhein-Westfalen. Und Achim Breitenbach
berichtet:

»Das DRK Westfalen-Lippe hat eine Tochtergesellschaft eigens
für den Betrieb von Flüchtlingseinrichtungen gegründet. Und betreibt aus
Gewerkschaftssicht Lohndumping. Die Vergütung für Mitarbeiter erfolgt nach dem
Entgelttarifvertrag des Gaststätten- und Hotelgewerbes (Dehoga). Das bestätigt
auch Roland B. Er arbeitet in der Verwaltung eines vom DRK betriebenen
Flüchtlingsheim in Ostwestfalen. Knapp 60 qualifizierte Mitarbeiter aus
Sozialberufen, aber alle bezahlt nach der Vereinbarung fürs Gastgewerbe.
Bundesweit betreibt das DRK rund 480 Flüchtlingsheime mit insgesamt 5.000 festangestellten
Mitarbeitern. Die Eingruppierung eines Sozialarbeiters soll dort in die
Tarifgruppe 8 für 2.628 Euro brutto nach dem Tarif für Gaststätten und Hotels
erfolgen. Bei dem für den öffentlichen Dienst (TVöD) würde ein Sozialpädagoge
in Stufe 12 eingruppiert, mit der geforderten Berufserfahrung käme man auf
3.046,82 Euro brutto. Die Differenz beträgt stolze 418,82 Euro. Hinzu kommt,
dass die Laufzeit der Arbeitsverträge kurz ist. Wie lang ein Flüchtlingsheim
existiert, ist in der Regel ungewiss. Es gibt Arbeitsverträge mit einer
Laufzeit von drei Monaten.«

Nun wird das DRK für die Flüchtlingsunterbringung bezahlt –
und da kommt wieder die Landesregierung ins Spiel. In Nordrhein-Westfalen wirbt
die Düsseldorfer Regierung mit dem Slogan »NRW. Land der fairen Arbeit«. Die
Stellen, die in der Flüchtlingshilfe neu geschaffen werden, sind zu 100 Prozent
aus dem Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert. Auf Nachfrage der
Gewerkschaft ver.di schrieb das Innenministerium: »Ob der Tarifvertrag des Hotel-
und Gaststättengewerbes (Beherbergung) der ›richtige‹ für die
DRK-Betreuungsdienste Westfalen-Lippe gGmbH ist, kann von hier nicht beurteilt
werden«. Man muss sich klar machen, dass der vom DRK angewandte Tarifvertrag normalerweise
für Betriebe gilt, die gewerbsmäßig beherbergen und Speisen und Getränke
abgeben, vom DRK aber angewendet wird für Menschen, die eine Ausbildung als
Krankenschwester, Erzieherin usw. haben. Qualifizierte Sozialarbeit wird
gleichgesetzt mit Tätigkeiten in der Gastronomie.

Vielleicht ist es ja auch nur wieder ein Beispiel für das
alte Dilemma zwischen Theorie und Praxis. Sich als Land der fairen Arbeit
proklamatorisch aufzustellen und dann eigentlich konsequenterweise bei den
eigenen Aufträgen dafür zu sorgen, dass das auch eingehalten wird, kann offensichtlich
in einem Spannungsverhältnis stehen.

Der Mindestlohn, seine Umgehung und ein riesiges Gefälle zuungunsten der „guten“ Arbeitgeber. Das Beispiel Bauwirtschaft

„Unsere Betriebe konkurrieren täglich mit Kriminellen“. So ist ein Gespräch mit Harald Schröer, dem Vertreter der Bauwirtschaft überschrieben, in dem er über neue illegale und legale Geschäftsmodelle berichtet, mit denen der Mindestlohn zunehmend umgangen wird.
Dabei geht es hier nicht um den seit dem 1. Januar 2015 gültigen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde.

»Für das deutsche Baugewerbe gibt es schon seit 1997 einen Mindestlohn. Trotzdem scheint der eines nicht zu verhindern: Dumping-Löhne in einer Branche auf die neben 800.000 regulär Beschäftigte noch 100.000 angemeldete Entsende-Arbeitnehmer und rund 50.000 registrierte Solo-Selbstständige kommen.«

Der Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) spricht von „neuen Geschäftsmodellen“, mit denen schwarze Schafe in der Branche unterwegs sind.

Was versteht er darunter? Dazu aus dem Interview, das Eva Roth für die „Frankfurter Rundschau“ mit ihm geführt hat, einige aufschlussreiche Passagen:

»In der Baubranche beobachten wir neue legale und illegale Modelle, wie der Mindestlohn umgangen wird … ich fange einmal mit dem klar Illegalen an: Wir beobachten in der Bauwirtschaft immer öfter Formen der organisierten Kriminalität, teils mit mafiösen Strukturen …«

Ein starker Vorwurf. Wie muss man sich das praktisch vorstellen?

»Eine bekannte mafiöse Methode sieht so aus: Ein Bauunternehmen X gründet eine Strohmann-Firma, die Scheinrechnungen an das Bauunternehmen für nicht erbrachte Leistungen ausstellt. Diese Scheinrechnungen werden bezahlt. Ein Großteil des Geldes fließt dann wieder bar an das Bauunternehmen zurück. So generiert die Firma X Schwarzgeld, mit dem sie Beschäftigte am Bau bar bezahlt. Die Arbeiter erhalten keinen Mindestlohn, Steuern und Sozialabgaben werden auch nicht entrichtet. So kann die Baufirma günstige Angebote machen. Die Stundenverrechnungssätze solcher Firmen sind höchstens halb so hoch wie die Stundensätze von Betrieben, die Mindestlöhne zahlen oder die höheren Tariflöhne plus Sozialabgaben. Solche mafiösen Strukturen verbreiten sich in Deutschland nahezu flächendeckend.«

Das ist für die anderen verständlicherweise ein echtes Problem:

»Die Stundensätze unserer Betriebe, die Tariflohn zahlen, liegen zwischen 45 und 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Ausländische Firmen, die den Mindestlohn einhalten, liegen bei ungefähr 25 Euro. Firmen, deren illegale Geschäftsmodelle aufgeflogen sind, haben nur um die 18 Euro ohne Mehrwertsteuer verlangt. Unsere Betriebe konkurrieren tagtäglich auch mit solchen kriminellen Anbietern. In Ausschreibungen sind ihre legalen Angebote nicht mehr wettbewerbsfähig.«

Nähern wir uns dem derzeit legalen Bereich:

»Viele Bulgaren und Rumänen bilden in Deutschland Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Für solche GbRs braucht man kein Kapital, man kann sich einfach mit drei, vier Leuten zusammenschließen. Die GbR-Gesellschafter sind dann Maurer, Fliesenleger, Eisenflechter und verdingen sich in Deutschland als Tagelöhner. Sie treten aber als Gesellschafter auf, für die der Mindestlohn nicht gilt. Sie müssen auch keine Sozialabgaben entrichten und können ihren Preis bis zur Selbstausbeutung senken.«

Und wer darf nicht fehlen? Genau, die Solo-Selbständigen:

»Diese Arbeitsform hat die Politik gefördert, indem sie zum Beispiel die Meisterpflicht für Fliesenleger abgeschafft hat. Vor dieser Novelle hatten wir in Deutschland ungefähr 17 000 eingetragene Fliesenleger. Heute sind es 72 000. Viele kommen aus den mittel- und osteuropäischen Staaten, ihre Stundenlöhne liegen oft unter dem Mindestlohn. Es gibt auch Betriebe, die ihre Mitarbeiter veranlassen, sich selbstständig zu machen, und dann wieder für ihren Ex-Arbeitgeber tätig werden.«

Aus Sicht der Bauwirtschaft »sind viele der angeblich Selbstständigen auf dem Bau tatsächlich abhängig Beschäftigte eines Unternehmens.« Aber das muss immer im Einzelfall über aufwändige Prüfungen festgestellt werden.

Sowohl Angebot und Nachfrage sind sicher in diesem Kontext: »Das Lohngefälle in Europa begünstigt diese Arbeitsformen. In den mittel- und osteuropäischen Staaten liegen die Bau-Stundenlöhne unter fünf Euro. Für diese Menschen sind Stundensätze von 18 Euro eine gute Verdienstmöglichkeit. Gleichzeitig wollen es viele Bauherrn und Häuslebauer möglichst billig.«

Es gibt aber auch viele ausländische Arbeiter und Firmen, die eindeutig legal in Deutschland bauen. Aber auch hier gibt es ein problematisches Gefälle bei den Wettbewerbsbedingungen – diesmal nicht bezogen auf den Mindestlohn, sondern hinsichtlich der Sozialabgaben:

»Bei den Bau-Sozialkassen sind 100 000 ausländische Entsende-Arbeitnehmer gemeldet. Diese Beschäftigten erhalten den Bau-Mindestlohn. Gleichzeitig bleiben sie zwei Jahre lang in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig. Das heißt: Für sie müssen Unternehmen deutlich geringere Sozialabgaben abführen als deutsche Betriebe. Deshalb können diese Firmen mit Stundensätzen von 25 Euro kalkulieren. Damit haben sie erheblich Wettbewerbsvorteile gegenüber inländischen Betrieben, die mit 45 bis 50 Euro kalkulieren müssen.«

Wenn man das alles aufaddiert, dann stellt sich schon die Frage, wie tariftreue Baufirmen in Deutschland überhaupt noch an Aufträge kommen. Dazu Harald Schröer:

»Die tariftreuen Betriebe suchen Kunden, die bereit sind, auch entsprechende Preise zu zahlen. Solche Kunden gibt es. Bei öffentlichen Aufträgen haben es unsere Unternehmen aber oft schwer. Der Staat sollte an dieser Stelle eigentlich Vorbild sein.«

Vor allem mit Blick auf den Staat identifiziert einen Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit – »und dafür haben wir kein Verständnis.«

Das nun kann man ohne weiteres nachvollziehen.

Arbeitnehmer entsorgen: Multi-Outsourcing der Beschäftigten in Zombie-Gesellschaften. Ein Beispiel aus der Welt der Möbelhäuser

Viele werden ihn schon mal gesehen haben – den überdimensionierten Stuhl, das Markenzeichen des österreichischen Möbelhändlers  XXXLutz. Die XXXLutz Gruppe betreibt rund 240 Einrichtungshäuser in acht europäischen Ländern und hat im Geschäftsjahr 2014/15 einen Umsatz von 3,44 Milliarden Euro (+ 19 Prozent) erwirtschaftet. Das Unternehmen wurde 1945 gegründet und im Laufe der Jahre entwickelt sich der Produktionsbetrieb und Vertrieb für Handwerkskunst zu einem stetig wachsenden Möbelhändler. In Deutschland gibt es nach Unternehmensangaben 37 Einrichtungshäuser mit insgesamt mehr als 10.500 Mitarbeitern. Man sollte jetzt aber nicht vorschnell denken, dass es sich dabei um Mitarbeiter des Unternehmens XXXLutz handelt. Also eigentlich natürlich schon, aber formal sieht das anders aus. Dieses Unternehmen bewegt sich offensichtlich in der Premier League derjenigen, die versuchen, mithilfe eines unüberschaubaren Geflechts an Zombie-Gesellschaften den faktischen Konzern nach außen nur als Marke daherkommen zu lassen. »Der Konzern hat praktisch alle seine europaweit rund 20.000 Mitarbeiter in Dienstleistungsgesellschaften ausgegliedert, die formal als eigenständig gelten, kaum Eigenkapital besitzen und vertraglich an den jeweiligen Standort gebunden sind. Bei Kündigung des Kontrakts geht die Gesellschaft umgehend in Insolvenz, die Beschäftigten verlieren ihren »Arbeitgeber« und werden entlassen«, kann man den Hintergrundinformationen in dem Artikel »Über Nacht entlassen« entnehmen. Und das ist in diesem Fall eben nicht nur Theorie.

Bereits vor einigen Jahren hat man handfeste Erfahrungen machen müssen, dass die das auch so meinen. So wurden 2009 Vorwürfe gegen das Unternehmen laut aufgrund des rüden Umgangs mit den Mitarbeitern (vgl. dazu beispielsweise Erneut schwere Vorwürfe von verdi gegen Möbelhändler XXXLutz, da ging es vor allem um schwere Arbeitszeitverstöße). 2010 wurde die Frage aufgeworfen: „Scheckbuch-Mitbestimmung“ bei XXXLutz? Dazu auch dieser Artikel: 85.000 Euro für eine Betriebsrätin: »Betriebsräte und Ver.di werfen dem Konzern Scheckbuch-Mitbestimmung vor: Er habe lästige Arbeitnehmervertreter mit üppigen Abfindungen herausgekauft. Das Unternehmen schweigt dazu.« Und im darauf folgenden Jahr musste erneut kritisch berichtet werden, so in dem Beitrag „Miese Stimmung bei XXX-Lutz-Mitarbeitern“ des ZDF-Wirtschaftsmagazins WISO am 12.09.2011, an dem auch der Verfasser als Interviewpartner beteiligt war. In dieser Sendung wurde auch schon angesprochen, dass Mitarbeiter eine Filiale in rechtlich formal selbständige Gesellschaften ausgelagert wurden.

Und auch diesem Jahr hat das Unternehmen Schlagzeilen produziert: »Die erste Arbeitswoche im Februar begann mit einer fiesen Überraschung: Als die Mitarbeiter der Verwaltung Zentrallager bei Mann Mobilia in Mannheim zur Arbeit erschienen, standen da eine Menge Wachleute und Sicherheitsmenschen vor dem Eingang zum Betrieb. Keiner der fast 100 Beschäftigten durfte rein, dafür wurden Briefe verteilt, in denen der Arbeitgeber mitteilte, man sei ab sofort von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt. Wer sich auskennt weiß: Das ist so was wie die Vorstufe der Kündigung.« So die Darstellung in dem Blog-Beitrag „20 Jahre gearbeitet und dann vom Hof gejagt“. Das Möbelhaus Mann Mobilia gehört seit 10 Jahren zur XXXLutz-Gruppe.
Übrigens keineswegs ein Novum: 2013 handelte das Unternehmen in München schon mal fast genauso. Damals ließ man 160 Beschäftigte einfach nicht mehr in den Betrieb. Das dortige Möbelhaus wurde bald geschlossen, der Schlussverkauf von Angestellten anderer Filialen erledigt.
Dahinter steckt ein System, so der Blog-Beitrag: XXXLutz wachse im Markt sehr aggresiv und schluckt einen Konkurrenten nach dem anderen: Sechs Möbelhäuser übernimmt man auf diese Art pro Jahr. Die gekauften Betriebe werden anschließend „optimiert“, was die Struktur der Belegschaft und natürlich deren Bezahlung betrifft.

In Mannheim waren nicht nur die 99 Beschäftigten betroffen, das Unternehmen wollte gleich noch den Betriebsrat vom Gelände vertreiben. Dessen Räume seien wegen Umbauarbeiten nicht mehr benutzbar, so die lapidare Begründung. Das Gremium solle woanders hingehen. Der Betriebsrat hat sich das nicht gefallen lassen – und das erfolgreich: Arbeitsgericht gibt Betriebsrat Recht, meldete der SWR.

Die Hintergründe werden in einem Interview mit Dirk Nagel angeleuchtet: »Über Nacht entlassen«, so ist das Gespräch mit ihm überschrieben. Darin führt er aus:

»Sämtliche Mitarbeiter sind in Dienstleistungsgesellschaften ausgegliedert, wodurch die Holding in Österreich für die deutschen Unternehmen alle ihre Vermögenswerte strikt vom Bereich der Beschäftigten trennt.«

Von den rund 10.000 Beschäftigten in Deutschland steht aufgrund dieser Strategie keiner auf der Gehaltsliste von Lutz. Selbst in der Deutschlandzentrale in Würzburg haben wir es angeblich mit 13 Gesellschaften zu tun, die formal allesamt als unabhängig gelten. Es wird von insgesamt 400 Gesellschaften berichtet, in die sich die Lutz-Gruppe aufteilt. Offensichtlich handelt es sich hier um Zombie-Gesellschaften. Zu den (möglichen) Vorteile für das Unternehmen berichtet Dirk Nagel:

»In der Regel gehört das Möbelhaus oder der Lagestandort einer Gesellschaft in Lutz-Hand, der mindestens zwei bis fünf, manchmal auch mehr Servicegesellschaften zuarbeiten. Diese Einheiten sind formal eigenständig, einzig über einen Dienstleistungsbesorgungsvertrag mit Lutz verbunden und verfügen über kein eigenes Vermögen. Wenn etwas einmal nicht so läuft, wie man sich das in Österreich wünscht, dreht Lutz den Hahn zu, der Vertrag wird gekündigt und die Gesellschaft verliert ihren einzigen Auftraggeber. Weil diese Firmen kein Kapital, ja nicht einmal eigene Kugelschreiber besitzen, ist dann auch kein Geld für einen Sozialplan da … Auf alle Fälle ermöglichen es die Strukturen, schnell und günstig »überschüssiges« Personal bzw. Gesellschaften loszuwerden, die Lutz nicht mehr braucht. Selbst da, wo es Betriebsräte gibt, lassen sich Abfindungsansprüche kaum durchsetzen, weil einfach keine Mittel für einen Interessenausgleich da sind. Damit werden alle Haftungsfragen ad absurdum geführt.«

Nun kann man einwenden: Dass Konzerne Tochtergesellschaften abspalten und auf Outsourcing setzen, ist ja heute fast schon normal. Gibt es eine eigene „Qualität“ bei dem, was XXXLutz betreibt? Dazu Nagel:

»Die Methode ist nicht neu und wird auch von anderen praktiziert, beispielsweise von Kliniken, die ihren Reinigungsdienst oder ihre Küchen ausgliedern. Lutz treibt dies aber wie kein anderer Konzern auf die Spitze und degradiert die Mitarbeiter zur reinen Verschiebemasse, die den Konzernführern schutzlos ausgeliefert ist. Man stelle sich vor, BMW machte das so, hätte keinen einzigen Mitarbeiter mehr unter Vertrag und VW und Siemens ahmten es nach. Dann hätten sich Dinge wie Mitbestimmung und Tarifverträge bald ganz erledigt.«

Es überrascht nicht wirklich, dass Lutz sich strikt weigert, Tarifverträge abzuschließen. Außerdem ist die Ausbildungsquote sehr hoch, was nur scheinbar gut ist, weil es hier zur Kostensenkung eingesetzt wird. Das Resultat: Gegenüber tarifgebundenen Unternehmen hat Lutz etwa 30 Prozent Kostenvorteile.

Und so was ist in dieser Branche Gold wert. Zu deren Zustand vgl. beispielsweise die Sendung Ausverkauft – Deutschlands Möbelbranche in der Krise. Ein Beitrag in dieser Sendung setzt sich auch und eben nicht zufällig auseinander mit XXXLutz: „Nur was für Große: Konzentration im Möbelhandel und die Folgen – Beispiel XXXLutz“, so ist der überschrieben. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch dieser Artikel: Einrichtungshäuser liefern sich irrwitzige Rabattschlachten, Billigimporte vermiesen den Herstellern das Geschäft, so der Beitrag Ende der Gemütlichkeit aus dem vergangenen Jahr.

Und als Parallele hinsichtlich der Outsourcing-Strategie wurde der Bereich der Krankenhäuser bereits angesprochen. Welche Ausmaße das angenommen hat, wurde vor kurzem hier in einem eigenen Beitrag zu den Helios-Kliniken behandelt: Missbrauch von Werkverträgen gibt’s nicht. Sagen die einen. Wie wäre es mit einem Blick auf ein „nahezu unüberschaubares Geflecht an Tochter- und Enkelfirmen“? vom 08.02.2016.

Interessanterweise mehren sich auch im betriebswirtschaftlichen Lager die kritischen Stimmen, ob das ein sinnvoller Weg ist – unabhängig von den negativen Auswirkungen auf die Beschäftigten. So findet man in der „Ärzte Zeitung“ diesen Artikel: Service GmbHs für Kliniken oft defizitär.  Dort wird auf der einen Seite herausgearbeitet, warum es diesen Ausgründungsboom überhaupt gegeben hat:

»“Soweit Häuser bei der Gründung von Servicegesellschaften ihre Funktion als Organmutter und Mehrheitsgesellschafter behalten, müssen sie intern, im Organkreis, keine Mehrwertsteuer zahlen und können Mitarbeiter zu günstigeren Tarifen beschäftigen“, erläutert Lenhard die Vorteile einer eigenen Service GmbH. Diese Tarifstrukturen und umsatzsteuerlichen Effekte hätten in den vergangenen Jahren in größeren deutschen Kliniken zu dem Trend geführt, 100-Prozent-Gesellschaften zu gründen.«

Doch dieses interne Outsourcing rechnet sich laut einer Studie zur Marktfähigkeit von Servicegesellschaften nur bedingt. Man kann davon ausgehen, dass die Hälfte der rund 450 krankenhauseigenen Service-GmbHs in Deutschland die angestrebten Einsparziele nicht erreicht, so eines der Ergebnisse der Studie der Ingenieurs- und Projektmanagementgesellschaft Curatis.

Wenn schon nicht die Würde des Arbeitnehmers handlungsleitend wirkt, dann vielleicht solche Botschaften aus dem Reich der Kosten- und Renditenrechner.