Gerechtigkeit beim Lohn per Gesetz? Das „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“ zwischen Hoffnung und Enttäuschung

Das mit der Gerechtigkeit ist eine wirklich große Sache. Was das ist, wann wir die haben und wie man da hinkommt, das bewegt die Menschen seit Anbeginn an. Und viele können sich – oft völlig zu Recht – aufregen über offensichtliche, zuweilen aber auch nur scheinbare Verletzungen der Gerechtigkeit oder der Vorstellung davon. Eine in diesem Zusammenhang immer wieder auftauchende Frage ist die nach der Lohngerechtigkeit. Die – nicht nur, aber auch – deshalb so schwer zu beantworten ist, weil es immer mehrere Dimensionen gibt, die zu berücksichtigen wären bei der Frage nach der Lohngerechtigkeit. Und auch scheinbar einfache, für jeden nachvollziehbare Antworten wie „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ zeichnen sich dadurch aus, dass es kompliziert wird, wenn man genauer hinschaut. Das beginnt schon bei der Frage, wann haben wir es denn mit „gleicher“ Arbeit zu tun?

Ein Beispiel, das in diesem Zusammenhang immer wieder genannt wird, ist die Leiharbeit, deren gesetzliche Ausgestaltung erst vor kurzem wieder mal Thema war angesichts der Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Auch hier gibt es gute Gründe für eine Umsetzung der Zielbestimmung „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, was bedeuten würde, dass die Leiharbeiter vom ersten Tag ihrer Tätigkeit an den gleichen Lohn bekommen würden wie die Stammbeschäftigten. Das ist bekanntlich heute und auf absehbare Zeit nicht der Fall, sie bekommen teilweise deutlich weniger. Aber selbst wenn man den „equal pay“-Ansatz ab dem ersten Tag durchsetzen würde, wäre man die mehrdimensionale Gerechtigkeitsfrage nicht los. So könnten die Stammbeschäftigten aus ihrer Sicht die Frage aufwerfen, warum denn jemand, der für eine begrenzte Zeit in den Betrieb kommt und gar nicht über die Kenntnisse derjenigen, die dort schon seit langem tätig sind, verfügen kann, den gleichen Lohn bekommen soll, ist er oder sie doch erwartbar weniger produktiv und außerdem bald wieder weg. Aus der Perspektive der Leiharbeiter könnte man hingegen durchaus und gerechtigkeitstheoretisch gut begründet für eine höhere Bezahlung als die Stammbeschäftigten plädieren, beispielsweise in Form eines „Flexibilitätszuschlags“, denn die Leiharbeiter müssen sich schnell in die Anforderungen der entleihenden Betriebe einpassen und funktionieren und sie wechseln diese häufig, müssen also permanent flexibel sein und haben dann auch noch erhebliche Beschäftigungsrisiken zu tragen. Alles zusammen würde ein „mehr Lohn für gleiche Arbeit“ rechtfertigen können. Man sieht an diesem Beispiel: Die Frage nach der Gerechtigkeit ist nicht nur für Theologen eine harte Nuss.

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Eine eigene Welt? Niedriglöhner im Jobwunderland Deutschland

Das sind den einen oder anderen sicher irritierende Schlagzeilen aus dem „Jobwunderland“ Deutschland: Anteil der Niedriglohnempfänger wächst rasant, so ist einer der vielen Artikel dazu überschrieben. Etwas vorsichtiger bzw. genauer formulierend Jeder Fünfte verdient unter zehn Euro pro Stunde: »Laut Daten des Arbeitsministeriums arbeiten mehr als 20 Prozent der deutschen Beschäftigten zu Niedriglöhnen. Im Westen hat der Anteil zuletzt sogar zugenommen.« Wie kann das sein? Ist nicht erst vor nunmehr zwei Jahren der gesetzliche Mindestlohn als verbindliche Lohnuntergrenze für (fast) alle eingeführt worden? Und dann solche Meldungen?

Da lohnt es sich, genauer auf die Daten zu schauen. Ausgelöst wurde die aktuelle Berichterstattung durch eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken „Niedriglöhne in der Bundesrepublik Deutschland“ und der nun vorliegenden Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 18/10582 vom 07.12.2016).

Nun wird der eine oder andere einwerfen, dass der in den Artikeln zitierte Anteilwert von „jedem fünften Beschäftigten“, der zu Niedriglohnbedingungen arbeiten muss, kein wirklich neuer oder überraschender und auch keineswegs ein „rasant angestiegener“ Wert sein kann, wenn man an die bisherige Berichterstattung über die Niedriglohnbeschäftigung denkt, wie sie vor allem vom IAQ der Universität Duisburg-Essen veröffentlicht wird. So konnte man beispielsweise in der Studie Niedriglohnbeschäftigung 2013: Stagnation auf hohem Niveau von Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf aus dem Jahr 2015 lesen: »Im Jahr 2013 arbeiteten in Deutschland 24,4% aller abhängig Beschäftigten für einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle von 9,30 € pro Stunde. Damit hat sich der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten gegenüber 2012 kaum verringert. Im Durchschnitt  erzielten die rund 8,1 Millionen gering bezahlten Beschäftigten einen Stundenlohn von 6,72 € und lagen damit deutlich unter der Niedriglohnschwelle.«

Die Zahlen des IAQ basieren auf Daten aus dem Sozio-ökonomischen Panels (SOEP). Das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) ist eine repräsentative Wiederholungsbefragung, die bereits seit 30 Jahren läuft. Im Auftrag des DIW Berlin werden zurzeit jedes Jahr in Deutschland etwa 30.000 Befragte in fast 11.000 Haushalten befragt. Die Angaben zu den Einkommen, aus denen dann Stundenlöhne berechnet werden, basieren also in diesem Fall auf Umfragedaten.

Die Antwort der Bundesregierung zur Anfrage der Linken im Bundestag verwendet hingegen eine andere Datenquelle, die alle vier Jahre stattfindende Verdienststrukturerhebung (VSE) des Statistischen Bundesamtes, die ab dem Berichtsjahr 2014 erweitert wurde. Bis dahin waren nur Betriebe ab 10 Beschäftigten enthalten, das hat man nun entsprechend erweitert, ebenso die bislang nicht berücksichtigten Bereiche Land- und Forstwirtschaft, Fischerei mit aufgenommen. Die Verdienststrukturerhebung ist eine Statistik über Beschäftigungsverhältnisse, die als geschichtete Stichprobe bei den Arbeitgebern erhoben wird. Für das Berichtsjahr 2014 wurden die Daten von 60.000 Betrieben und 1,0 Millionen Beschäftigungsverhältnissen erfasst und ausgewertet.

Wir müssen bei der Interpretation der Daten also berücksichtigen, dass sich diese – sowohl beim IAQ wir auch seitens des Statistischen Bundesamtes – auf das Jahr 2014 beziehen. Also vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015.

Die Niedriglohnschwelle beträgt für das Erhebungsjahr 2014 bezogen auf den Bruttostundenlohn 10,00 Euro. Der für Vollzeitbeschäftigte berechnete Bruttomonatslohn wurde bei 1.993 Euro taxiert. Wie kommt man zu dieser Niedriglohnschwelle? Wir sehen hier das gleiche Vorgehen der Statistiker wie auch bei der Bestimmung der relativen Einkommensarmut:

»Die Niedriglohnschwelle und der Anteil der Beschäftigten mit einem Bruttostundenlohn unterhalb dieses Schwellenwertes (Niedriglohnquote) sind statistische Verteilungskennziffern für die Lohnspreizung. Ihre Höhe hängt u. a. von der Definition des zugrundeliegenden Erwerbseinkommens, der Arbeitszeit und der verwendeten Datenquelle ab. Berechnungen zur Niedriglohnquote richten sich üblicherweise nach einer Konvention der OECD, die einen Niedriglohn als einen Bruttolohn definiert, der unterhalb von zwei Dritteln des mittleren Bruttolohns (Median) liegt.« (BT-Drs. 18/10582: 1-2).

Ausgehend von dieser Definition stellen die Statistiker für das Jahr 2014 fest, dass 21,4 Prozent der Beschäftigten unterhalb der Niedriglohnschwelle von 10,00 Euro pro Stunde brutto verdient haben. Markus Krüsemann, der sich auch mit den unterschiedlichen Werten von IAQ und Statistischem Bundesamt befasst, hebt in seinem Beitrag Jeder Fünfte war vor Mindestlohneinführung Niedriglöhner hervor: »Das geringste Risiko, zu Niedriglöhnen zu arbeiten, haben demnach Vollzeitbeschäftigte. Hier war 2014 etwa jedes zehnte Beschäftigungsverhältnis ein Niedriglohnjob. Ganz anders verhält es sich bei den Minijobs, die zu fast zwei Dritteln mit Stundenlöhnen unter zehn Euro vergütet werden. Hohe Niedriglohnrisiken haben auch Leiharbeitnehmer/innen und befristet Beschäftigte.«

Die Abbildung am Anfang dieses Beitrags liefert detaillierte Informationen über Merkmale Anteile in den Bundesländern, Verteilung zwischen den Geschlechtern oder nach Altersgruppen. Zu beachten ist dabei, dass der in der Tabelle ausgewiesene Anteil an Niedriglöhnern in Westdeutschland um einen Prozentpunkt niedriger liegt, weil hier nur die Betriebe ab 10 und mehr Beschäftigten berücksichtigt werden, denn die kleineren Betriebe werden ja erst seit der Erhebung 2014 berücksichtigt, vorher nicht, dann könnte man keinen Vergleich zwischen den Jahren machen.

Und der Vergleich der Jahre 2006, 2010 und 2014 verdeutlicht, dass es in Westdeutschland einen Anstieg von 16,4 Prozent auf 18,4 Prozent gegeben hat, in Ostdeutschland schwankt der Wert kontinuierlich um mehr als 33 Prozent, so dass dort jeder dritte Beschäftigte von Niedriglöhnen betroffen ist. Mit Blick auf den Anstieg in Westdeutschland und das anhaltend, verfestigt hohe Niveau der Niedriglohnbeschäftigung in Ostdeutschland muss daran erinnert werden, dass die Jahre seit 2010 auf dem deutschen Arbeitsmarkt sehr gute Jahre waren, mit einer erheblichen Expansion der Beschäftigung bis hin zu Arbeitskräfteknappheit in einigen Branchen und/oder Regionen, so dass sich nach allen Regeln der Ökonomie die Lohneinkommen nach oben bewegen müssten.

Aber ganz offensichtlich sind wir mit einer Verfestigung der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland konfrontiert. Und das ist an sich schon bedenklich, muss aber zudem auch noch im Zusammenhang mit der Tatsache gesehen werden, dass der Niedriglohnsektor in Deutschland gemessen an den Anteilwerten zur traurigen Spitzengruppe in Europa gehört – gemeinsam mit Ländern wie Rumänien, Litauen, Lettland, Estland oder Polen. Die Tabelle mit den Anteilwerten in Europa verdeutlicht auch, dass es andere Länder gibt, die vom Entwicklungsstand her vergleichbar sind mit Deutschland und bei denen der Anteil der Niedriglohnbeschäftigung erheblich geringer ausfällt, beispielsweise Schweden mit 2,64 Prozent, Belgien mit 3,79 Prozent, Dänemark mit 8,61 Prozent oder Finnland mit 5,28 Prozent.

So glänzend das „Jobwunderland“ Deutschland nach außen erscheint, so genauer sollte und muss man hinschauen in die ganz eigenen und ziemlich großen Landstriche der verfestigten Niedriglohnwelt.

Wie gesagt – die hier präsentierten Daten beziehen sich auf das Jahr vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Ob sich 2015 etwas geändert hat, bleibt abzuwarten. Viel erwarten sollte man nicht, weil auch eine Beschäftigung von dann zum Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde statt bislang vielleicht 6 oder 7 Euro holt die Betroffenen keineswegs aus dem Niedriglohnsektor, denn die Niedriglohnschwelle liegt ja höher. Es könnte höchstens dann spürbare Auswirkungen gegeben haben, wenn die Unternehmen nicht nur den Mindestlohn eingeführt haben, sondern auch die darüber liegenden Lohngruppen angehoben worden sind, so dass viele „Grenzarbeitnehmer“ über die Niedriglohnschwelle gekommen wären/sind.

Die Geschlechter und ihre Löhne. Einige Gedanken und kritische Anmerkungen zum „Equal Pay Day“ im April 2015

Wieso denn „Equal Pay Day“ im April 2015, wird die eine oder der andere jetzt erstaunt fragen? Der war doch schon am 20. März, überall gab es an diesem Tag Aktionen und selbst die Gesetzgebungsmaschinerie soll angeworfen werden, nach der Frauenquote (für Aufsichtsräte von einigen wenigen börsennotierten Konzernen) will die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) noch in diesem Jahr die gleiche Entlohnung von Frauen und Männern in einem „Entgeltgleichheitsgesetz“ festschreiben. »Die Politik habe zu lange zugeschaut, jetzt müsse gehandelt werden«, so wird die Ministerin zitiert. Um die Gehaltsunterschiede offenzulegen, wolle sie ein Auskunftsrecht gesetzlich verankern und Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern verpflichten, gerechtere innerbetriebliche Strukturen zu schaffen. Und das Thema scheint wirklich auch im medialen Mainstream angekommen zu sein – wenn man das daran messen möchte, dass selbst Günther Jauch seine Talksendung am 22.03.2015 unter den Titel Der ungerechte Lohn – warum verdienen Frauen weniger? Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Von wegen! gestellt hat.

In vielen anderen Medien wurde über die Geschlechter und ihre Löhne berichtet – beispielsweise im Radio: Lohntransparenz – Hat der Wert der Arbeit ein Geschlecht?, fragt etwa der Deutschlandfunk in einer Hintergrundsendung. Auch der Hessische Rundfunk hat sich auf die Suche gemacht: Zahlemann und Töchter – Warum Frauen weniger verdienen, so der Titel einer Sendung zum Thema. Aber sortieren wir in einem ersten Schritt einmal die Fakten – und korrigieren dann auch noch das „wahre“ Datum des „Equal Pay Day“ – der eigentlich erst auf den 11. April dieses Jahres zu terminieren wäre.  Um die ganze Sache dann noch so richtig zu verkomplizieren, könnte man darauf hinweisen, dass zum einen (ausgehend von 7 statt 22 Prozent Lohnlücke) der Equal Pay Day viel früher im Jahr hätte angesetzt werden müssen – oder aber man hätte das Datum deutlich nach hinten verlängert müssen, wenn man ihn von einem „Gender Pay Gap Day“ zu einem „Gender Income Gap Day“ erweitern würde, was auch schon vorgeschlagen wurde. Alles klar? Ein offensichtlich echtes Durcheinander, dass einer Aufdröselung zugeführt werden muss. 

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