Leiharbeiter bekommen mehr Geld. In den nächsten drei Jahren. Zur Tarifeinigung zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und den Arbeitgeberverbänden der Arbeitnehmerüberlassung

Mehr als 750.000 Beschäftigte können sich Hoffnung machen. Tarifabschluss für Beschäftigte der Leiharbeit erzielt, meldet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Und die Erwartungen werden befeuert, wenn man die Worte von Stefan Körzell, Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer, zur Kenntnis nimmt: „Es waren harte Verhandlungen. Wir haben wesentliche Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Leiharbeitsbranche durchgesetzt. Neben der Entgelterhöhung gibt es künftig mehr Urlaubstage und ein höheres Urlaubs- und Weihnachtsgeld für alle Beschäftigten. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Angleichung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten dieser Branche.“ Die Leiharbeit ist die einzige Branche, in der alle acht Mitgliedsgewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit Tarifverhandlungen führen. Mit der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), in der sich die beiden großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) zusammengeschlossen haben. Und die geben natürlich das von sich, was man von ihnen erwartet: »Der Verhandlungsführer der VGZ, … Sven Kramer, betont, man sei mit dem Abschluss bis an die Schmerzgrenze gegangen.«

Also haben die Gewerkschaften ihre 8,5 Prozent mehr bekommen – und zwar für eine Laufzeit von 12 Monaten? Das war deren Forderung, nachdem die Entgelttarifverträge fristgerecht zum 31.12.2019 gekündigt worden sind. Auch wenn sich das für manche nach viel anhören wird – 8,5 Prozent mehr bei dem bestehenden Lohngefüge in der Leiharbeit wären nicht einmal ein Euro mehr pro Stunde. Nun wird der eine oder andere an dieser Stelle schon zwei Anmerkungen machen: Zum einen ist es doch bekannt, dass man so gut wie nie mit dem heraus kommt, womit man in Verhandlungen reingegangen ist. Folglich werden es weniger sein. Und zum anderen könnte man erstaunt bis irritiert zur Kenntnis nehmen, dass bereits einen halben Monat vor dem 31.12.2019 ein neuer Tarifvertrag ausgehandelt werden konnte. 

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Ein Teil der Pflegekräfte „flieht“ in die Leiharbeit, Betreiber von Kliniken und Pflegeheimen sind sauer und die Berliner Gesundheitssenatorin will Leiharbeit in der Pflege verbieten? Ein Lehrstück

Seit Monaten wird in der Berichterstattung zuweilen der Eindruck erweckt, als wenn Heerscharen von Pflegekräften die Stammbelegschaften der Pflegeheime und Pflegedienste verlassen und bei Leiharbeitsfirmen anheuern. Das irritiert viele Beobachter der Szenerie, denn mit Leiharbeit haben die meisten Menschen ganz andere Dinge verbunden: Lohndumping, hohes Entlassungsrisiko, schlechtere Arbeitsbedingungen als Stammbeschäftigte oder Gewinne von Leiharbeitsfirmen aus dem Handel mit menschlicher Arbeitskraft.

Wieso sollen da Pflegekräfte freiwillig in die Leiharbeit wechseln? Das macht auf den ersten Blick keinen Sinn. Aber diese Irritation steigt sodann erheblich, wenn man mit solchen Meldungen konfrontiert wird:  Pflegekräfte fliehen in die Leiharbeit: »In der Leiharbeit ist die Arbeitsbelastung für Pflegekräfte mitunter geringer als bei einer Festanstellung … in der Pflegebranche wächst die Leiharbeit rapide.« Oder: »Keine Nachtschichten mehr, kein Einspringen am Wochenende, beste Bezahlung – mit paradiesischen Arbeitsbedingungen werben Leiharbeitsfirmen um Altenpflegekräfte. Die profitieren dabei vom Fachkräftemangel«, so in diesem Artikel: Pflegekräfte auf Pump. Man könnte das jetzt lange fortsetzen.

Aber wie sehen die Fakten aus, was die Zahl der Pflegekräfte in Leiharbeit angeht?

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Gerichtstage: Das Bundesarbeitsgericht und das, was aus den Untiefen der Arbeitswelt nach oben gehievt wurde. Leiharbeiter bekommen das Mindeste, rumänische Bauarbeiter nichts

Diese Lebensweisheit kennen (fast) alle oder zumindest viele: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. Dieser aus der Römerzeit stammende Stoßseufzer wird gern verwendet, um die scheinbare Hilflosigkeit im Umgang mit Recht und Gesetz auf den Punkt zu bringen. Den folgenden Sinnspruch kennen hier sicher deutlich weniger Menschen: „Vor Gericht braucht man drei Säcke, einen mit Papier, einen mit Geld und einen mit Geduld.“ Wobei der letztgenannte Aspekt, also die erforderliche Geduld, vor allem dann notwendig wird in Form eines sehr langen Atems, wenn ein strittiger Sachverhalt bis zur höchsten richterlichen Instanz getrieben wird.

Und dann geht das mal so oder eben anders aus. Nehmen wir als Beispiel das Bundesarbeitsgericht. Die haben zu Gericht gesessen und aus Sicht der Arbeitnehmer zwei ganz unterschiedliche Signal ausgesendet. In einer sehr verkürzten und zuspitzenden Variante geht das so: Leiharbeiter bekommen das Mindeste, was ihnen zusteht, ansonsten erheblich Mehr. Und rumänische Bauarbeiter bekommen Nichts, wenn sie in der Subunternehmerunterwelt gewerkelt haben.

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