Von überbelegten Schrottimmobilien und teuren Nächten im Obdachlosenheim. Aus den Untiefen von Zuwanderung und Wohnungsnot

Bekanntlich ist es immer einfacher, über das „große Ganze“ zu reden oder zu schreiben, als sich mit den Widrigkeiten dessen zu beschäftigen, was vor Ort passiert. Nehmen wir als Beispiel das Thema der Zuwanderung, insbesondere die von Menschen aus den Armenhäusern der Europäischen Union. Ein Thema, das es vor kurzem auf die Titelseiten der Zeitungen und in unzählige Fernsehbeiträge geschafft hat und mit einem hysterischen Unterton behandelt wurde und wird. Im Ergebnis stehen sich zwei Lager gegenüber – die einen sehen hunderttausende arme Schlucker vor dem Einmarsch in unser Hartz IV-System, die anderen tun so, als ob die Menschen, die zu uns kommen, alle wunderbar passen in diesen Zeiten des angeblichen „Fachkräftemangels“, es soll sogar mehr „Akademiker“ unter ihnen geben als in der einheimischen Bevölkerung. Nun gut. Aber wie sieht es vor Ort aus, wo die Realität aufschlägt, wo man beispielsweise in bestimmten Städten konfrontiert wird mit einer erheblichen Konzentration durchaus problematischer Folgen von Zuwanderung? Und dort, wo man eine solche Entwicklung „verhindern“ will? Schauen wir exemplarisch nach Nordrhein-Westfalen und Hannover.

Das Land Nordrhein-Westfalen will ein Wohngesetz schaffen, damit Behörden schärfer gegen Immobilienbesitzer vorgehen können – etwa gegen Überbelegung von maroden Wohnungen, berichtet  Wilfried Giebels in seinem Artikel „NRW plant ‚Wohnungspolizei‘ gegen überbelegte Schrottimmobilien„: »Das neue Wohngesetz sieht vor, dass Eigentümer bis zu 50.000 Euro Bußgeld zahlen müssen, wenn sie – wie in Duisburg – nichts gegen Überbelegungen maroder Wohnungen unternehmen. Im Verdachtsfall soll das Ordnungsamt künftig regelmäßig Wohnungen kontrollieren können – auch gegen den Willen der Vermieter.« Bei einer Anhörung im Landtag wurde sofort Kritik an diesem Ansatz vorgetragen – von der Eigentümerseite: Die Pläne seien realitätsfern und verfassungsrechtlich problematisch, warnte der Verband „Haus und Grund“, während der Deutsche Mieterbund den Einsatz einer „Wohnungspolizei“ gegen die Verwahrlosung und Überbelegung von Wohnungen befürwortet. Wenn denn kontrolliert werden soll, dann muss der Tatbestand der „Überbelegung“ einer Wohnung auch definiert werden. Hierzu können wir dem Artikel entnehmen: »Laut Gesetzentwurf müssen Wohnungen über mindestens neun Quadratmeter pro Kopf – für Kinder sechs Quadratmeter – verfügen. Wohnungsexperten halten diese Größenordnung dauerhaft für nicht angemessen.« Man könnte auf die Idee kommen, als Referenzmaßstab beispielsweise die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heranzuziehen, denn das höchste Gericht hat 2011 geurteilt: „Zu kleine Zellen verstoßen gegen die Menschenwürde„. Nach dieser Rechtsprechung müssen rechtskräftig verurteilte Straftäter sogar aus der Haft entlassen werden, wenn eine menschenwürdige Unterbringung nicht sichergestellt werden kann.

  • Auf der einen Seite ist es in einem Rechtsstaat unabdingbar, dass man genau definiert, ab wann ein Tatbestand vorliegt, der nicht mehr geduldet wird bzw. werden kann. Insofern – auch wenn man sich über die Quadratmeterzahl streiten kann – ist es für eine gesetzliche Regelung erforderlich, eine Konkretisierung von Überbelegung vorzunehmen. So richtig schwierig wird es dann aber in der Realität bei der Umsetzung einer solchen Regelung. Damit ist nicht nur die Kontrolle an sich gemeint, die schon sehr umstritten ist, sondern wie grenzt man den Normalfall der Belegung ab von einer lediglich vorübergehenden Überbelegung, die bei jedem von uns auftreten könnte, wenn wir beispielsweise für einen begrenzten Zeitraum Besuch haben? 

Man muss an dieser Stelle den Anlass für den Gesetzesvorstoß der nordrhein-westfälischen Landesregierung in Erinnerung rufen: Die Gesetzespläne sind eine Folge der rechtlichen Hilflosigkeit der Kommunen, wenn Vermieter für überbelegte Schrottimmobilien hohe Pro-Kopf-Mieten kassieren. Wenn also mit der Wohnungsnot von Menschen so richtig Geschäft gemacht wird. Überbelegungen gibt es beispielsweise in Dortmund im Zusammenhang mit Zuwanderung aus Südosteuropa. Insofern begrüßt man dort den Gesetzes Vorstoß der Landesregierung, denn dadurch bekommt die Kommune überhaupt erst die Möglichkeit, im Sinne einer Auflösung der Überbelegung vorgehen zu können. Allerdings ist die Realität eben oftmals verzwickter als man das bei einer rechtlichen Regelung oft unterstellt. Die Stadt Dortmund z.B. »fürchtet … aufwändige Verwaltungsverfahren, wenn Teilräumungen von der Kommune veranlasst werden sollten. Die Kommunalen Spitzenverbände drängten deshalb darauf, dass Gemeinden „nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und wie sie von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen“.« Das nun wieder kollidiert mit der generellen Gültigkeit einer solchen gesetzlichen Regelung.  Man sieht, das Ganze ist wirklich keine einfache Angelegenheit und es lässt sich nicht so einfach regeln. Auf der anderen Seite benötigt man unbedingt die mit dem Gesetzesvorlagen verbundenen Möglichkeiten des Eingreifens, um unhaltbare Zustände in den Wohnvierteln bis hin zur Slumbildung verhindern zu können.

Man kann natürlich auch einen ganz anderen Weg einschlagen und – ob bewusst geplant oder sich faktisch ergebend – die Strategie verfolgen, zu verhindern, dass Menschen überhaupt in einem größeren Maßstab Fuß fassen können und in der Folge aufgrund ihrer extremen Armutslage sowie der schwierigen sozialrechtlichen Regelungen, was ihren Lebensunterhalt angeht, gezwungen sind, Unterschlupf zu finden bei Ihresgleichen, was dann wieder zu den in den Medien und von den Mitbewohnern im Stadtteil oftmals beklagten Zuständen führt.

Eine Möglichkeit, die hier angedeutete abschreckende Wirkung hervorzurufen, ist das derzeit im rot-grün regierten Hannover beobachtbare Vorgehen: »3,55 Euro pro Bett und Nacht: Das kostet es, in Hannover in eine Obdachlosenunterkunft zu gehen, wie das zurzeit beispielsweise rund 150 rumänische und bulgarische Zuwanderer tun. Darunter sind Sinti und Roma, zum Teil leben ganze Familien in Wohncontainern. 3,55 Euro pro Bett und Nacht, unabhängig von der finanziellen Situation der Betroffenen, egal ob erwachsen oder Kind. Eine Praxis, die zunehmend in die Kritik gerät.« diese Regelung muss man vor dem Hintergrund sehen, dass die allermeisten rumänischen oder bulgarischen Zuwanderer über gar keine Mittel verfügen und zugleich auch keinen Anspruch auf entsprechende Sozialleistungen haben. Einzig Kindergeld können Familien aus Bulgarien und Rumänien direkt beantragen.  In Hannover wird so richtig hingelangt durch die dort gegebene Gebührenregelung: Bei fünf Kindern etwa veranschlage die Stadt über 700 Euro im Monat. Das ist für die Betroffenen mehr als happig. Auch wenn die Stadt nach außen argumentiert, dass keiner auf die Straße gesetzt werde, wenn er die Gebühren nicht oder nur unvollständig bezahlen kann, aber man treibt die Ärmsten der Armen in die Verschuldung, denn die fälligen Gebühren werden nur vorläufig von der Stadt übernommen und den betroffenen Personen als rückzahlbare Darlehen in Rechnung gestellt. Sollten die Betroffenen dann eine – zumeist sehr niedrig entlohnte – Arbeit gefunden haben, dann holt sich die Stadt die Beträge wieder zurück.

Übrigens stoßen wir hier erneut auf einen typisches Muster in kommunalisierten Systemen: ein großes Durcheinander, je nachdem, in welcher Kommune man sich gerade aufhält, Gibt es ganz unterschiedliche Regelungen:

»Das niedersächsische Salzgitter beispielsweise stellt mittellosen Zuwanderern aus Osteuropa aber Berechtigungsscheine aus, mit denen sie vorübergehend kostenfrei in Sammelunterkünften wohnen können. In Bremen wiederum gilt die Faustregel, dass nur diejenigen zahlen müssen, die nachweislich mehr als Hartz IV zur Verfügung haben. Und in Hamburg wiederum fallen für Kinder immerhin niedrigere Gebühren an als für Erwachsene.«

Mit Blick auf Hannover sollte man aber fairerweise eben auch erwähnen, dass dort die Ausgaben im Bereich der Unterbringung von Wohnungslosen mittlerweile ein Volumen von über drei Millionen € pro Jahr erreicht haben. Und: Den deutlichsten Zuzug hat Hannover mit im Februar 2014 gemeldeten 3.677 Rumänen und Bulgaren. Und die Verteilung der Zuwanderung gerade aus den ärmeren Gegenden der Europäischen Union nach Deutschland folgt eben nicht dem Muster der Gleichverteilung über die  Regionen und Kommunen, sondern durch Kettenmigrationsmuster konzentriert sich das auf bestimmte Städte bzw. Stadtviertel. Hier ist der Handlungsbedarf und zugleich die strukturelle Überforderung der betroffenen Kommune offensichtlich.

  • Aber auch an dieser Stelle wird sehr schnell bei einem vertieften Nachdenken über die Problematik und mögliche Lösungsansätze klar, dass es sich um im wahrsten Sinne des Wortes vermintes Gelände handelt: Wenn man davon ausgehen muss, dass die Zuwanderung an sich nicht vor den Grenzen Deutschlands aufzuhalten ist, was gerade im Fall der Menschen aus anderen EU-Staaten, die zu uns kommen (wollen), der Fall ist aufgrund der Personenfreizügigkeit, man gleichzeitig durch die in diesem Beitrag angedeuteten Maßnahmen die Konzentration auf einige wenige Städte und dort Stadtteile zu verhindern in der Lage wäre, dann stellt sich natürlich die Anschlussfrage, wie man mit den Menschen, denen man beispielsweise eine legale Niederlassung verweigert, weiter umgeht. Konsequent zu Ende gedacht müssten dann die Zuwanderer zwangsgleichverteilt werden. Das würde natürlich gleich ganz neue rechtliche Fragen und Widerstände generieren, aber auch bei einer Umsetzung zahlreiche Fragezeichen aufwerfen.

Wieder einmal muss man zur Kenntnis nehmen, dass es keine einfachen Lösungen gibt – gerade nicht vor Ort, wo die Probleme aufschlagen und sich zuweilen massiv verdichten.

Es muss ein guter Tag für die Langzeitarbeitslosen gewesen sein. Also auf dem Papier. Das ist bekanntlich geduldig

Auch wenn immer wieder über das so genannte „Jobwunder“ in Deutschland geschrieben und diskutiert wird – eine Gruppe unter den Arbeitslosen hat in den vergangenen Jahren definitiv so gut wie gar nicht profitieren können von der ansonsten durchaus erfreulichen Arbeitsmarktentwicklung in unserem Land. Die Rede ist hier von den Langzeitarbeitslosen. Arbeitsmarktexperten sprechen schon seit längerem von einer massiven „Verfestigung“ bzw. „Verhärtung“ der Arbeitslosigkeit.  Ein Teil der Arbeitslosen wird komplett abgekoppelt von der Integration in Beschäftigung. Hierbei handelt es sich keineswegs um eine zu vernachlässigende Größe.  So hat beispielsweise eine Ende des vergangenen Jahres veröffentlichte Studie der Hochschule Koblenz ergeben, dass rund 1,7 Millionen Menschen im Grundsicherungssystem in den vergangenen drei Jahren mehr als 90 % der Zeit ohne irgendeine Beschäftigung waren. Über 609.000 erwerbslose Menschen haben mehr als vier so genannte Vermittlungshemmnisse. Über 435.000 Menschen zählen nach dieser Studie  zu den arbeitsmarktfernen Personen, die mittelfristig, viele sogar auf Dauer keine realistische Perspektive haben, wieder irgendeinen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. In den Haushalten dieser Menschen leben mehr als 305.000 Kinder unter 15 Jahren, die besonders  negativ von der Situation in ihrem Elternhaus betroffen sind.

Gleichzeitig wurden Milliardenbeträge gekürzt im Bereich der Arbeitsförderung für Menschen im Grundsicherungssystem. Immer offensichtlicher wird das Dilemma, dass auf der einen Seite eine zunehmende Zahl an Arbeitslosen in die Langzeitarbeitslosigkeit abrutscht und dort auch nicht mehr herauskommt, gleichzeitig aber kaum noch Möglichkeiten einer gezielten Förderung dieser Menschen zur Verfügung stehen. Dies nicht nur aufgrund fehlender Finanzmittel, sondern gleichzeitig wurde das Förderrecht gerade im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung seitens des Bundesgesetzgebers noch restriktiver ausgestaltet, so dass sinnvolle Maßnahmen oftmals schlichtweg nicht mehr möglich sind.

Die erwähnte Studie kann hier abgerufen werden:

Obermeier, T.; Sell, S. und Tiedemann, B.: Messkonzept zur Bestimmung der Zielgruppe für eine öffentlich geförderte Beschäftigung. Methodisches Vorgehen und Ergebnisse der quantitativen Abschätzung (= Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 14-2013), Remagen, 2013

Nunmehr scheint es aber Grund zur Hoffnung zu geben, folgt man den Medienberichten, die im Anschluss an eine gemeinsame Pressekonferenz von Bundesagentur für Arbeit, Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag erschienen sind: „Staat soll Langzeitarbeitslose besser fördern„, „Bundesagentur will mehr Hilfe für Langzeitarbeitslose“ oder von der anderen Seite „Kommunen wollen neue Initiative für Hartz-IV-Empfänger„. Da ist sogar von einem „Maßanzug für Langzeitabeitslose“ die Rede. Das hört sich doch insgesamt sehr positiv und dem wachsenden Problemdruck in diesem Bereich angemessen an. Schauen wir also einmal genauer hin.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Pressemitteilung so überschrieben: „Hilfen für Langzeitarbeitslose verbessern – Hohes Engagement der Jobcenter allein kann Probleme nicht lösen„. Auch hier wird auf den enormen Problemdruck innerhalb des Grundsicherungssystems hingewiesen: »Drei Millionen erwerbsfähige Menschen erhalten seit zwei oder mehr Jahren Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Rechnet man die Kinder hinzu, sind rund vier Millionen Menschen langfristig auf diese Leistungen angewiesen.« Die BA weist darauf hin, dass von den Langzeitbeziehern, die vermittelt worden sind, aber etwa die Hälfte innerhalb eines Jahres wieder in die Grundsicherung zurückkommt. Und auch auf die bereits angesprochene prekäre Finanzlage wird seitens des Deutschen Städtetages hingewiesen: »Von 2010 bis 2013 sank die Anzahl der Arbeitslosen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende um lediglich 8 Prozent. Im gleichen Zeitraum wurden die Mittel für Fördermaßnahmen aber um etwa 40 Prozent reduziert, von 6,6 Milliarden Euro auf 3,9 Milliarden Euro.«
Die beiden kommunalen Spitzenverbände bringen die von vielen kritischen Beobachtern der Arbeitsmarktpolitik seit Jahren immer wieder vorgetragenen Schwachstellen auf den Punkt:

»Die Strategien für Menschen, die nur kurze Zeit arbeitslos sind, lassen sich nicht einfach auf Langzeitarbeitslose übertragen. Aktuell sind die arbeitsmarktpolitischen Instrumente der Jobcenter an viele Auflagen seitens des Gesetzgebers und an eher kurze Zeiträume gebunden. Schwer zu vermittelnden Langzeitarbeitslosen kann aus Sicht der Kommunen damit zu wenig geholfen werden. Der Bund sollte den Jobcentern deshalb die Entwicklung flexibler und längerfristiger Strategien zugestehen.«

Und sie fordern mit Blick auf die Vergangenheit mehr Geld – vom Bund: »Hatte der Bund zur Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende noch ein Budget von durchschnittlich 3.200 Euro pro Leistungsempfänger für Aktivierung, Eingliederung und Leistungsgewährung im Jahr veranschlagt, standen im Jahr 2012 nur noch 1.700 Euro zur Verfügung.«
Für etwa eine Million Menschen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, sei eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt äußerst schwierig. Während die BA in Gestalt von Heinrich Alt „neue Ideen über Zugangswege in Arbeit, mehr Perspektiven in Betrieben“ fordert,  sind für die Kommunen »die drohende Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit und damit verbundene soziale Folgen eine der wichtigsten Herausforderungen. Viele Menschen, die sehr lange nicht mehr in der Arbeitswelt waren, brauchen neben der Vermittlung in Qualifizierungen oder in Arbeit eine intensive und individuell passgenaue Unterstützung.«

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, wird mit den folgenden Worten zitiert:

»Um Langzeitarbeitslosen mit sozialen und beruflichen Integrationsproblemen Chancen auf Teilhabe in Arbeitsprozessen zu ermöglichen, halten die Städte es für sinnvoll, auch die öffentlich geförderte Beschäftigung weiterzuentwickeln. Solche Angebote können dazu beitragen, sich dem ersten Arbeitsmarkt wieder anzunähern. Und für Menschen, die dort nicht mehr Fuß fassen können, sind sie eine Alternative zu Ausgrenzung und sozialer Isolation.«

Der Deutsche Landkreistag sekundiert mit Blick auf den „harten Kern“ der Langzeitarbeitslosen, »dass es eine Gruppe schwer zu vermittelnder Langzeitarbeitsloser gibt, für die der erste Arbeitsmarkt unabhängig von bestehenden Fördermitteln und Instrumenten nicht erreichbar ist. Diese Menschen benötigen längerfristige Angebote.« Gefordert wird »ein tragfähiges Konzept für öffentlich geförderte Beschäftigung. Denn auf dem regulären Arbeitsmarkt werden viele Langzeitarbeitslose realistischerweise keinen Job finden.«

Ja, ja und nochmals ja. Die immer wieder vorgetragenen Punkte aus der Arbeitsmarktdebatte der vergangenen Jahre tauchen hier in konzentrierter Form wieder auf.

Und nun? Was tun? Da wird es schon dünner bzw. angesichts der intensiven Diskussionen und der vorliegenden konkreten Modelle eines „zweiten“ oder wie er auch immer heißen soll Arbeitsmarkt muss man den Kopf schütteln angesichts solcher Worte des BA-Vorstandsmitglieds Heinrich Alt zur öffentlich geförderten Beschäftigung, die Katharina Schüler in ihrem Artikel „Kommunen wollen neue Initiative für Hartz-IV-Empfänger“ zitiert:

»Bislang leide der zweite Arbeitsmarkt jedoch unter dem Paradox, dass nur Tätigkeiten, die keine normale Beschäftigung gefährden, gefördert werden dürften, sagte Alt. Arbeitslose lesen beispielsweise in Heimen vor oder sammeln Müll in den Parks ein. Die Art der Tätigkeiten verringere die Chancen, dass der Übergang vom zweiten in den ersten Arbeitsmarkt gelinge. Auch das Prestigeprojekt der früheren Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, die Arbeitslose zu Bürgerarbeitern machen wollte, erwies sich als Flop. „Hier müssen wir nochmal neu nachdenken“, sagte Alt.«

Da muss man angesichts der vielen Modelle nicht wirklich neu nachdenken, sondern man braucht mehr Mittel und vor allem rechtlich auch die entsprechenden Möglichkeiten, beispielsweise in professionellen Beschäftigungsunternehmen mit dem „ersten Arbeitsmarkt“ zusammen arbeiten zu können. Da hätte man sich schon eine klare Forderung an den Bundesgesetzgeber gewünscht: Abschaffung der „Zusätzlichkeit“ und der „Wettbewerbsneutralität“ von Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung, damit man die Andockstellen an das „real life“ des Arbeitsmarktes endlich bestimmen und ausbauen kann.

Das wäre nur ein Beispiel für konkrete Forderung auch und gerade an die Große Koalition, die man hätte formulieren können und müssen. Statt dessen bekommen wir wieder einmal viel Lyrik serviert, gerade von Heinrich Alt, dem für das SGB II zuständige Vorstandsmitglied. In dem Artikel „Maßanzug für Langzeitabeitslose“ wird er mit den folgenden Worten zitiert: „Mit Konfektionsware kommen wir in der Grundsicherung nicht weiter“. „Wir brauchen eher was wie den Maßanzug, der vor Ort geschneidert werden sollte.“ Wohlfeile Formulierungen, wenn man sich die Realität in vielen Jobcentern anschaut.

Fazit: Nicht nur die enormen Mittelkürzungen in der Arbeitsmarktpolitik der vergangenen Jahre müssen rückgängig gemacht werden, weil man ansonsten keine halbwegs vertretbaren Maßnahmen für die Betroffenen entwickeln und anbieten kann. Aber gleichzeitig muss endlich das Förderrecht so eingedampft werden, dass man die vielen (übrigens seit Jahren geforderten) Freiheitsgrade in der Arbeit vor Ort endlich mal bekommt. Viele Jobcenter-Mitarbeiter sagen einem, auch wenn wir wollen, wir dürfen nicht. Hinsichtlich der erforderlichen Bearbeitung der vielen, wieder einmal richtig beschriebenen Probleme braucht es Flexibilität und Entscheidungsspielräume vor Ort.

Aber – auch wenn man nicht depressiv enden soll – selbst wenn das gelingen würde, wofür es derzeit keine Anhaltspunkte gibt, bleibt das Problem, dass viele Jobcenter-Mitarbeiter in den kommenden Monaten gar nicht mehr dazu kommen können, neue Wege zu gehen bzw. auszuprobieren. Weil sie absaufen in der internen Arbeit. Das, was hier angedeutet werden soll, ist ein sich abzeichnendes Drama der innersystemischen Paralyse und das hat einen Namen: „Allegro“. In der Musik ist Allegro eine Tempobezeichnung mit der Bedeutung schnell. Das ist vielleicht der Wunsch der BA-Spitze und der sie begleitenden Unternehmensberater. Die (fast schon zynische) Wahl des Programmnamens „Allegro“ ist irgendwie konsequent aus der Perspektive der da oben, denn das Wort kommt ursprünglich aus der italienischen Sprache und bedeutet „fröhlich, lustig, heiter“.

Aber das, was auf die Jobcenter zukommt, sieht ganz und gar nicht nach einem „fröhlichen, lustigen und heiteren“ Arbeiten am „Kunden“ aus. Denn „Allegro“ ist eine neue Software, in der Langfassung steht das für „ALG2-Leistungsverfahren Grundsicherung Online“. Und eine ganz neue Software verheißt gerade in der Einführungsphase nicht wirklich was Gutes.

»Wegen einer Software-Umstellung bei den Jobcentern könnte es im April zu Problemen bei der Auszahlung von Hartz-IV-Leistungen kommen. Betroffen seien vor allem die Ballungsräume und Großstädte, warnt Personalratschef Lehmensiek im Deutschlandfunk. Es gehe um vier Millionen Empfänger und deren Kinder«, so kann man es dem Vorspann zu einem Interview mit Uwe Lehmensiek, entnehmen. Im April soll der Testbetrieb beginnen. Zwar soll die neue Software parallel zur alten eingeführt werden, um die Probleme des Startjahres 2005 zu vermeiden. Dennoch kommt es in den Jobcentern zu einer Menge Mehrarbeit durch die EDV-Umstellung – womöglich zu so viel Mehrarbeit, dass über diese Umstellung auch die Hartz-IV-Auszahlungen in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Denn in den Jobcentern muss diese gewaltige Umstellung – inklusive der händischen Eingabe der vorhandenen Daten in das neue System – mit Bordmitteln und „neben“ dem Tagesgeschäft erfolgen.

Die Umstellung erfolgt händisch und parallel zum normalen Betrieb, da kein Budget für zusätzliche Fachkräfte eingeplant wurde. Dort, wo die Jobcenter zusätzlich Personal eingestellt hätten, laufe die Finanzierung aus dem „Eingliederungstitel“, also dem bereits zusammengestrichenen Topf für Fördermaßnahmen, denn diese Mittel sind „deckungsfähig“ mit den Verwaltungskosten.

Zu diesem problematischen Punkt berichtete das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ): » Insgesamt 445 Millionen Euro sind aus dem Haushaltstitel mit der Zweckbestimmung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (darunter „Leistungen zur Engliederung nach dem SGB II“) in den Haushaltstitel mit der Zweckbestimmung „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Bundesanteil) umgeschichtet worden.« Und weiter: »Die „Verwaltungskosten“ der insgesamt 410 Jobcenter betrugen demnach im Haushaltsjahr 2013 … in etwa 5,3 Milliarden Euro. Noch nie zuvor wurde vom Bund und den Kommunen so viel für diesen Zweck („Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) ausgegeben wie im neunten „Hartz IV-Jahr“.«

Bevor die Umstellung überhaupt beginnt, würden die Mitarbeiter geschult und Akten auf den neuesten Stand gebracht. Hier gebe es noch großen Nacharbeitungsbedarf. Wenn der Testbetrieb im April beginnt, seien dann, vor allem in Großstädten, Fehler und Zeitverzögerungen zu erwarten.
Wenn Bescheide und Geldleistungen in großem Umfang zu spät oder fehlerhaft herausgehen, erwartet Lehmensiek „Aggression und Gewalt, das wollen wir verhindern. Deswegen ist das unsere größte Sorge, dass es mit der Zahlung nicht klappt.“, erläutert er im Interview.

Dazu noch eine Ergänzung, gefunden im neuesten Newsletter von Harald Thomé: Kommt es durch Computerpannen und nicht rechtzeitiger Zahlung zu wirtschaftlichen Schäden bei den Betroffenen, z.B.  in Form von Rückbuchungsgebühren, Mahngebühren des Energieversorgers oder Vermieters, Zinsen wegen Kontoüberziehung, dann ist das Jobcenter dafür ersatzpflichtig. Der Ersatzanspruch begründet sich über § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II iVm § 60 S. 2 SGB X iVm § 839 BGB iVm ständiger Rechtsprechung des BSG zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch.
Wahrscheinlich muss man dann noch mehr umbuchen aus dem Eingliederungstitel.

Das sind keine guten Rahmenbedingungen für neue Wege, um Langzeitarbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen.