Kinderarmut. Leider nichts Neues. Ein weiteres Update zu den auseinanderlaufenden Lebenslinien der Kinder. Und zugleich eine ernüchternde Relation: 2 zu 1

Schon seit langem wird „Kinderarmut“ in unserem Land beklagt. In vielen sozialwissenschaftlichen Studien wird immer wieder von einer „Infantilisierung“ der Armut gesprochen. In den 1990er Jahren prägte Richard Hauser aufgrund eines deutlichen Anstiegs der Armutsbetroffenheit von Kindern den Begriff der „Infantilisierung der Armut“, so in einem Beitrag in dem von ihm und Irene Becker 1997 herausgegebenen Sammelband „Einkommensverteilung und Armut. Deutschland auf dem Weg zur Vierfünftel-Gesellschaft?“. Mittlerweile gehört das aufgrund der Verfestigung der überdurchschnittlichen Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen von dem, was unter dem Terminus „Armut“ diskutiert wird, zum Standardrepertoire der Armutsbeobachter wie auch der sozialpolitischen Debatten, was man dagegen tun kann.

Aber es bleibt weiterhin das anzumerken, was in einem früheren Blog-Beitrag so formuliert wurde: »Es ist keine Begriffsakrobatik, wenn man darauf insistiert, dass es „Kinderarmut“ eigentlich nicht gibt, sondern die Einkommensarmut, denen die Kinder ausgesetzt sind, ist eine „abgeleitete“ Armut der Eltern. Die Kinder sind – im positiven wie im negativen Sinne – immer eingebettet in den familialen Kontext und insofern ist es richtig und notwendig, wenn man über die gleichsam „vorgelagerte“ Einkommensarmut der Eltern spricht, wenn es um die Kinder gehen soll« (vgl. dazu Die Kinder und die Armut ihrer Eltern. Natürlich auch Hartz IV, aber nicht nur. Sowie die Frage: Was tun und bei wem? vom 11.10.2014). Aber bevor der eine oder die andere an dieser Stelle sofort der Versuchung erliegt, abzutauchen in den Streit über den „Armutsbegriff“ – unstrittig ist in der Armutsforschung, dass frühes Erleben von Armutslagen einen prägenden, nicht überraschend einen oftmals negativ prägenden Einfluss auf die Entwicklung der Kinder hat. Bis hin zu zerstörerischen Auswirkungen, die sich ein Leben lang bemerkbar machen.

Und das ist zum einen für viele kleinen Menschen, die dem ausgeliefert sind, ein ganz individuelles Drama – es ist aber auch für die gesellschaftspolitische Debatte von großer Bedeutung, die seit Jahren zunehmend eingedampft wird auf eine einseitige Verengung auf „Chancengerechtigkeit“, um die man sich kümmern müsse, alles andere kommt dann schon von alleine oder aber die Individuen sollen sich nicht beklagen, denn sie hatten ja die Chancen und diese eben nicht genutzt. Vor diesem Hintergrund sind Studien wie die, die von der Bertelsmann-Stiftung nun der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, von Relevanz, zeigen sie doch in aller Klarheit, dass beispielsweise beim Eintritt in das Schulsystem von Chancengerechtigkeit keine Rede sein kann. Und es kommt – wenn man über die Studie hinausdenkt – sogar noch schlimmer.

»In Deutschland wachsen mehr als 17 Prozent der unter Dreijährigen in Familien auf, die von staatlicher Grundsicherung leben. Wie wirkt sich das auf die Entwicklung dieser Kinder aus? Eine Analyse von Schuleingangsuntersuchungen im Ruhrgebiet zeigt: Armutsgefährdete Kinder sind schon bei Schuleintritt benachteiligt«, so die Bertelsmann-Stiftung unter der Überschrift Aufwachsen in Armut gefährdet Entwicklung von Kindern anlässlich der Veröffentlichung dieser von ihr in Auftrag gegebenen Studie:

Thomas Groos und Nora Jehles: Der Einfluss von Armut auf die Entwicklung von Kindern. Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung. Arbeitspapiere wissenschaftliche Begleitforschung „Kein Kind zurücklassen!“ Band 3. Gütersloh: Bertelsmann-Stiftung, Februar 2015

Konkret wurde in der Studie die Situation in der Stadt Mülheim an der Ruhr untersucht. In dieser Ruhrgebietsstadt lebt knapp ein Drittel der Kinder unter sechs Jahren von Hartz-IV-Leistungen. In manchen Stadtteilen sind in den Kitas mehr als 70 Prozent der Kinder arm. Für die Studie wurden die Daten von 4.802 Schuleingangsuntersuchungen aus den Jahren 2010 bis 2013 ausgewertet.

Die Forscher haben festgestellt, »dass 43 Prozent der armutsgefährdeten Kinder mangelhaft Deutsch sprechen, während dies bei nur bei 14 Prozent der Kinder zutrifft, die in gesicherten Einkommensverhältnissen aufwachsen. Probleme mit der Körperkoordination haben demnach 24,5 Prozent der Kinder aus Hartz-IV-Familien, bei der Vergleichsgruppe sind es 14,6 Prozent. Ähnliches gilt bei den Tests zur Visuomotorik, also der Koordination von Auge und Hand (25 zu 11 Prozent). Probleme beim Zählen haben 28 Prozent, gegenüber 12,4 Prozent«, so der Artikel Ruhrgebiets-Studie zeigt schwere Defizite bei armen Kindern. Die Schuleingangsuntersuchungen erkennen bei den Kindern, deren Familien von staatlicher Grundsicherung leben, mehr als doppelt so häufig Defizite in der Entwicklung wie bei Kindern, die in gesicherten Verhältnissen aufwachsen. »Zugleich leben sie deutlich zurückgezogener … So erlernen lediglich zwölf Prozent dieser Kinder ein Instrument, bei der Vergleichsgruppe spielen knapp ein Drittel Geige, Klavier oder Gitarre. Vor ihrem dritten Geburtstag gehen 31 Prozent der Kinder aus Hartz-IV-Familien in eine Kita, bei den Übrigen sind es über 47 Prozent.«

Über einen wichtigen Aspekt der Studie berichtet Vera Kämper in ihrem Artikel In der Kita sollte Arm auf Reich treffen:

»Wichtig für die Bildungschancen der Kinder sei der Besuch einer Kindertagesstätte. Doch ganz so einfach funktioniere das nicht. „Ein früher Kita-Besuch kann negative Folgen von Kinderarmut verringern“, heißt es in der Studie. „Allerdings ist das kein Automatismus.“ Positive Effekte für die Entwicklung der Kinder treten demnach nur dann ein, wenn die Kita-Gruppen sozial gemischt sind. Weil die Armut jedoch höchst unterschiedlich verteilt sei, könnten Kitas eine Durchmischung oftmals nicht gewährleisten.«

Das ist logisch – vor allem, wenn man bedenkt, dass die meisten Kinder wohnortnah zur Kita gehen und wenn sie als Folge einer bewussten Elternentscheidung in eine andere Kita gebracht werden, dann eher als Ergebnis einer Wahlentscheidung von Eltern aus der Mittelschicht, die im Ergebnis die bereits vorhandene soziale Selektivität des Kita-Besuchs noch im Sinne einer sozialen Schließung verstärkt.

An dieser Stelle prallt Wirklichkeit auf Wunschdenken, auch wenn die daraus abgeleiteten Forderungen an Politik und Gesellschaft angesichts der bestehenden Zustände unterstützt werden im Sinne der Devise: Besser das als gar nichts. Dazu schreibt die Bertelsmann-Stiftung:

»Der erste Ansatzpunkt ist eine Sport-Förderung. Der leichtere Zugang zum Sport hilft, frühkindliche Entwicklung und Sprachkompetenz zu verbessern. Der zweite Ansatzpunkt ist die Kita. Sowohl der frühe Besuch einer Kita und die besondere Förderung in der Kita wirken positiv auf die Entwicklung von Kindern. Es wird gezeigt, dass die bessere Ressourcenausstattung von „sozialen Brennpunkt-Kitas“ positiv auf die Entwicklung von Kindern wirkt und in Familienzentren arme Kinder über deutlich bessere Sprachkompetenzen verfügen.«

Einerseits ist das eine schon sehr kleingeschredderte Variante von Kinderarmutsbekämpfungspolitik, anderseits muss man das natürlich auch lesen als Verbeugung für das, was in Nordrhein-Westfalen die landespolitischen Ansatzpunkte sind und die möchte man unterstützen. Das mag lobenswert sein und überhaupt irgendeine Förderung ist mit Blick auf die kleinen Menschen, die davon profitieren können, sicher ein Segen – es ändert aber nur äußerst begrenzt etwas an der Kraft, die hinter dem steht, was wir als Auseinanderlaufen im Sinne einer Polarisierung von „guter“ und „schlechter“ Kindheit bezeichnen müssen:

Zu der schmerzhaften Erkenntnis, dass wir hier mit einem sich kontinuierlich verstärkenden Prozess der scherenhaften Entwicklung konfrontiert sind, haben in der Vergangenheit zahlreiche bildungsökonomische Studien beigetragen, die mit unterschiedlichem Design immer wieder der einen zentralen Frage nachgegangen sind: Wie stark ist der Einfluss der Bildungseinrichtungen (wir sprechen hier von allen für Kindheit und Jugend relevanten Bildungseinrichtungen, also auch, aber nicht nur der Kita oder der Grundschule) auf die „Humankapitalentwicklung“ der Menschen – und wie stark ist der Einfluss des Familienhintergrunds darauf. Bevor der eine oder die andere an dieser Stelle eine das Weiterlesen blockierende Schnappatmung bekommt angesichts der verwendeten Begrifflichkeit vom Humankapital – auch wenn das mal von Geisteswissenschaftlern zum Unwort des Jahres gewählt worden ist, so ist es in der Ökonomie hingegen gerade ein positiver, gleichsam emanzipatorischer Begriff, der die Reduzierung des Menschen auf einen Kostenfaktor aufhebt, ihn als Kapital bzw. als Vermögen ansieht, das man hegen und pflegen und vermehren sollte, nicht aber vernutzen und wegschmeißen Auch in der familienwissenschaftlichen Diskussion verwendet man ja völlig zu Recht den Begriff vom „Humanvermögen“.

Die besagten Studien haben also untersucht und versucht auch abzuschätzen, welchen Einfluss Bildungseinrichtungen und der Familienhintergrund auf die weitere, lebenslange Entwicklung der Kinder haben im Sinne des Lebenseinkommens, des Arbeitslosigkeitsrisikos, des Risikos, Armut ausgesetzt zu sein usw. Also ein mehr als ambitionierter, aber eben nicht reduktionistischer Ansatz. Und wenn man eine Quintessenz der meisten dieser Studie ziehen muss, dann taucht dort immer wieder eine Relation auf, die uns nachdenklich stimmen sollte:

2 zu 1. In Worten: Der Einfluss des Familienhintergrunds auf die Humankapitalentwicklung der Menschen ist doppelt so stark wie der Einfluss aller Bildungseinrichtungen. Und doppelt so stark muss hier doppelt gelesen werden – eben auch nach oben und unten doppelt. Deshalb laufen die Lebenslinien der Kinder „unten“ und „oben“ auch immer weiter auseinander.

Natürlich kann das, wenn man es logisch zu Ende denkt, zu erheblichen Frustrationen führen und auch zu einer Blockade weiterer gesellschaftspolitischer Anstrengungen, die Schere wenigstens etwas zu schließen. Es kann aber auch dazu führen, dass man sich gerade nicht – wie auch in der neuen Studie empfohlen – selbst beschneidet und ein wenig mehr Geld für die schwierigeren Fälle fordert oder gar das völlig gescheiterte und nur noch als Peinlichkeit zu bezeichnende „Bildungs- und Teilhabepaket“ der Bundesregierung an der einen oder anderen Stelle etwas aufpampert. Man könnte und müsste zu ganz anderen, weitaus ambitionierter angelegten Diskussionen kommen – Kindergrundsicherung einführen, die Kitas und die Schulen, die sich um die abgehängten Kinder kümmern, mit einem Vielfachen der Geld- und Personalmittel ausstatten als die, die nur mit „Mittelschichtskindern“ gesegnet sind. Ich höre an dieser Stelle auf, denn es zeichnet sich ab, was dem vorangehen muss – eine echte gesellschaftspolitische Umverteilungsdiskussion. Und das ist derzeit nicht wirklich erkennbar, dass es hierfür große oder überhaupt eine Begeisterung gibt in Politik und Gesellschaft.

Wir werden alsbald über die nächste Studie berichten müssen.

Foto: Screenshot von der Webseite zur Kinderarmutsstudie der Bertelsmann Stiftung (www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-projekte/kein-kind-zuruecklassen-kommunen-in-nrw-beugen-vor/projektnachrichten/aufwachsen-in-armut-gefaehrdet-entwicklung-von-kindern/, 14.03.2015)

Kinder unter Hartz IV – kurz vor Weihnachten ein Aufflackern in der Berichterstattung. So viele kleine Schicksale in einer großen Zahl

Nein, hier geht es nicht um eine Auseinandersetzung mit den vielen Artikeln und Sendungen, die in diesen Tagen rund um das Thema „Hartz IV“ erschienen sind. Es geht hier um eine Zahl.
1,64 Millionen, so lautet diese Zahl.

Man kann diese Zahl auch anders übersetzen: Jedes sechste Kind in Deutschland ist von Hartz-IV-Leistungen abhängig. Das bewegt den einen oder die andere gerade in den Tagen vor dem Weihnachtsfest, in denen viele Erwachsene an leuchtende Kinderaugen denken oder sich diese wünschen. Eine Projektionsfläche für eigene Kindheitserinnerungen und darüber hinaus für den Versuch, aus der Routine und oftmals auch Tristesse des Alltags ausbrechen zu können. Das ist legitim, vielleicht sogar sehr wichtig. Und in diesem Kontext wird es dann auch absolut verständlich, warum diese Tage auch die wichtigsten sind für diejenigen, die Spenden sammeln. Ob für „Ärzte ohne Grenzen“, für rumänische Straßenhunde oder für Wikepedia. Denn in diesen Tagen gibt man gerne und auch mehr als sonst. Und man ist aufnahmefähig für Berichte, in denen darauf hingewiesen wird, dass es viele Kinder auch in unserem Land gibt, denen nicht vergönnt sein wird, unter einem reichlich bestückten Weihnachtsbaum Geschenke auspacken zu können. Damit sind wir wieder bei den 1,64 Millionen Kindern unter 15 Jahre, die sich derzeit im Hartz IV-Bezug befinden oder besser: unter Hartz IV, denn ihre Situation ist durch die Lage ihrer Eltern bedingt. Kinderarmut keine eigenständige Armutsform, sondern immer eine abgeleitet Armut ihrer Eltern.

Deshalb müssen alle Überlegungen, wie man Kinderarmut bekämpfen kann, am System Familie und insbesondere an den Erwachsenen ansetzen. Aber zuvor ein notwendiger Blick auf die Zahlen, hinter denen sich – das kann nicht oft genug betont werden – lauter Einzelschicksale verbergen:
Aktuell sind mehr als 1,64 Millionen Kinder unter 15 Jahre auf Hartz IV angewiesen oder leben in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft. Das sind 15,5% aller Unter-15-Jährigen. Dabei gibt es eine erhebliche Streuung schon auf der Ebene der Bundesländer, denn in Berlin ist derzeit jedes dritte Kind betroffen, während es in Bayern nur 7,2 Prozent sind. In Ostdeutschland lag die Quote mit 23,5 Prozent wesentlich höher als im Westen (13,7 Prozent).


Schon ein erster Blick auf die Hilfequoten verdeutlicht, dass es hinsichtlich der Kinder eine „Sonderentwicklung“ in den vergangenen Jahren gegeben hat. Denn während der Anteil der auf Hartz IV-Leistungen angewiesenen Menschen seit 2010 leicht rückläufig ist und auch der Anteil der erwerbsfähigen Menschen, die im SGB II-Bezug sind, abgenommen hat, sieht seit 2012 die Entwicklung bei den Kindern anders aus, hier steigen die Anteilswerte wieder. Darauf wird übrigens nicht erst jetzt hingewiesen, vgl. dazu beispielsweise den Blog-Beitrag Die Kinder und die Armut ihrer Eltern. Natürlich auch Hartz IV, aber nicht nur. Sowie die Frage: Was tun und bei wem? vom 11.11.2014). Dann stellt sich natürlich die Frage, wie es zu dieser vom generellen Trend abweichenden Entwicklung kommen kann, denn man muss sehen, dass die vergangenen Jahre arbeitsmarklich gesehen eine gute Phase waren, was sich eben auch in einem – wenn auch viele zu geringen – Rückgang der allgemeinen Zahl an Hartz IV-Empfängern niedergeschlagen hat. An dieser Stelle sei erinnert an die Aussage, dass es Kinderarmut als solche nicht gibt, da es sich immer um eine von der Armut der Eltern abgeleitete Armut handelt. Insofern macht es Sinn, einmal genauer hinzuschauen, ob und wen ja welche Haushalte denn besonders betroffen sind. Hier zeigt sich, dass es vor allem zwei – allerdings in sich durchaus sehr heterogene – Gruppen sind, in denen die von Hartz IV-Leistungen abhängigen Kinder leben: Alleinerziehende und Langzeitarbeitslose.
Jeder 10. Haushalt ist von Hartz IV-Leistungen abhängig, bei den Alleinerziehenden sind es 40% der Haushalte. Die Hälfte der in Armut lebenden Kinder, lebt bei Alleinerziehenden und bezieht Hartz VI. Insgesamt sind 39 Prozent der Familien mit nur einem Elternteil auf Hartz IV angewiesen. Wie keine andere gesellschaftliche Gruppe sind sie von Armut betroffen.

Dabei gehen 70 Prozent der Single-Eltern einer Arbeit nach. Doch nicht immer gelingt es, die Rolle der Alleinerziehenden und der Familienernährerin unter einen Hut zu bringen: Jede fünfte berufstätige Alleinerziehende muss aufstocken, also zusätzlich Leistungen vom Jobcenter beziehen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Erschwerend kommt hinzu, dass nur die Hälfte aller anspruchsberechtigten Kinder den Unterhalt vom anderen Elternteil in voller Höhe ausgezahlt bekommt. Tatsächlich arbeiten 45 Prozent der Alleinerziehenden in Vollzeit-Jobs, dagegen nur 30 Prozent der Frauen, die in einer Paarfamilie leben.

Zu der oftmals schwierigen Situation Alleinerziehender sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Studien erschienen, die belegen, welchen Hemmnissen die Betroffenen ausgesetzt sind. Die Bertelsmann-Stiftung schreibt dazu anlässlich der Veröffentlichung einer neuen Studie:

»Das Problem vieler Alleinerziehenden ist, dass sie nicht nur den Alltag mit Arbeit, Haushalt und Kindern allein organisieren müssen, sondern auch noch von der Politik via Steuer- und Unterhaltsrecht zahlreiche Knüppel zwischen die Beine geworfen bekommen. Denn der Staat orientiert sich zu stark  an der Zwei-Eltern-Familie. Und das stellt Alleinerziehende mitunter vor gewaltige finanzielle Probleme … Der Gesetzgeber geht seit der Unterhaltsrechtsreform aus dem Jahr 2008 davon aus, dass jede Alleinerziehende problemlos Vollzeit arbeiten kann, sobald ihr Kind drei Jahre alt ist und eine Kinderbetreuung zur Verfügung steht. Entsprechend muss der Expartner ab diesem Zeitpunkt keinen Betreuungsunterhalt mehr zahlen.« (Wie die Politik Alleinerziehende unter Druck setzt).

Die angesprochene Studie versucht eine Bestandsaufnahme der Situation der Alleinerziehende sowie eine Diskussion von möglichen Lösungsansätzen:

Anne Lenze: Alleinerziehende unter Druck. Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf. Gütersloh 2014

Als ein Beispiel für eine gelungene, weil sensible und zugleich differenzierte Bestandsaufnahme sei an dieser Stelle auf einen Beitrag hingewiesen, der vom Deutschlandradio Kultur ausgestrahlt wurde und den man als Audio-Datei abrufen kann:

Alltagskampf bis zur Erschöpfung (15.12.2014)
90 Prozent aller Alleinerziehenden sind weiblich, viele von ihnen auf Hartz IV angewiesen. Im Zuge der Agenda 2010 hat sich für viele von ihnen die Situation verschärft – gefordert wird viel, vom Fördern ist nicht viel übrig geblieben. Doch das Jobcenter ist nicht das einzige, gegen das sie Tag für Tag ankämpfen müssen.

In diesem Beitrag wird an vielen Stellen herausgearbeitet, mit welchen strukturellen Problemen die Betroffenen zu kämpfen haben, die es aber eben auch verunmöglichen, durch eine punktuelle Intervention schnell deutlich positive Ergebnisse beispielsweise hinsichtlich einer besseren Arbeitsmarktintegration erreichen zu können. 

Und mit strukturellen Problemen in mehrfacher Hinsicht haben es auch die Langzeitarbeitslosen zu tun, wenn sie den eine Arbeit suchen. Und es sind wirklich sehr viele Langzeitarbeitslose, die nicht nur Arbeitssuchenden, sondern bereit sind, jede Form der Beschäftigung anzunehmen, wenn sie aus ihren Zustand dadurch entfliehen können. Aber oftmals prallen sie an den Anforderungen bzw. Erwartungen bzw. Vorurteilen der heutigen Arbeitswelt ab. Anfang November 2014 wurden auf dieser Seite die Ergebnisse einer neuen Studie der Hochschule Koblenz vorgestellt, die sich mit einer Quantifizierung des so genannten „harten“ Kerns der Langzeitarbeitslosigkeit beschäftigt hat (vgl. dazu den Beitrag Neue Zahlen zur Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit im Grundsicherungssystem. Und in der Arbeitsmarktpolitik wird das „Programmhopping“ für einige wenige fortgeschrieben). In Anlehnung an die sehr restriktive Bestimmung der Zielgruppe für eine öffentlich geförderte Beschäftigung durch den Gesetzgeber definieren die Wissenschaftler Personen als arbeitsmarktfern, wenn sie in den letzten drei Jahren nicht beschäftigt waren und mindestens vier „Vermittlungshemmnisse“ aufweisen. Diese „Vermittlungshemmnisse“ führen dazu, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die davon betroffenen in absehbarer Zeit in irgendeine Erwerbsarbeit integriert werden können, gegen Null geht. Und je länger für diese Menschen nichts passiert, was ihre Passivierung in der Langzeitarbeitslosigkeit aufzubrechen in der Lage ist, umso schwieriger wird es werden, sie jemals in die Nähe einer solchen Erwerbsarbeit zu bringen. Erschreckend ist die quantitative Größenordnung, um die es bei diesem „harten“ Kern der Langzeitarbeitslosigkeit geht und auch die beobachtbare Zunahme dieser Personengruppe – wohlgemerkt, in einer Phase, die allgemein durch gute arbeitsmarktliche Rahmenbedingung geprägt war – ist äußerst bedenklich:

»Mehr als 480.000 Menschen in Deutschland haben nahezu keine Chance am Arbeitsmarkt. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik (IBUS) der Hochschule Koblenz. Trotz guter Arbeitsmarktlage ist ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr noch gestiegen. In den Familien dieser Menschen leben über 340.000 Kinder unter 15 Jahren – ebenfalls deutlich mehr als noch im Vorjahr … Mit 435.000 Menschen gab es 2011 noch zehn Prozent weniger Betroffene. Und auch die Zahl der Kinder ist gestiegen. 2011 lebten 305.000 unter 15-Jährige in den Haushalten der Arbeitsmarktfernen, 11,5 Prozent weniger als 2012.«

Man kann es drehen und wenden wie man will – wenn die Situation der Eltern, die sich in der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit befinden, nicht aufgebrochen wird, dann werden die Kinder weiter leiden müssen. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass man die Verhältnisse, unter denen diese Kinder aufwachsen (müssen), auf eine andere Schiene setzt. Das bedeutet konkret, dass wir wenigstens bei den Personen, bei denen wir relativ gesichert wissen, dass sie mittel- bis langfristig so gut wie keine realistische Chance auf eine „halbwegs normale“ Erwerbsarbeit haben werden, mithilfe von sinnvollen öffentlich geförderten Beschäftigungsangeboten darauf hinwirken, dass diese Menschen, die eben auch Eltern sind, einer Erwerbsarbeit nachgehen können.

Aber so, wie man derzeit die Alleinerziehenden gleichsam „im Regen stehen lässt“ bzw. teilweise ihre Situation sogar noch zu verschlechtern gedenkt, so bewegt sich hinsichtlich der von allen halbwegs ehrlich an die Sache herangehenden Experten dringend angemahnten Aktivitäten zu Gunsten einer besseren Integration von Langzeitarbeitslosen außer der Inaussichtstellung nur als kosmetisch zu bezeichnende Pseudo-Programme auf der politischen Bühne nichts. Das wird sich nicht nur bei den eigentlich Betroffenen bitter rächen, sondern auch mit Blick auf die Kinder. Die sind am meisten ausgeliefert und werden gleichsam mit in Haftung genommen für das Tätigkeits-Versagen der Politik. Dann aber braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn der Umfang der Kinderarmut in unserem Land weiter anwachsen wird. Frohe Weihnachten sehen anders aus.

Neue Zahlen zur Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit im Grundsicherungssystem. Und in der Arbeitsmarktpolitik wird das „Programmhopping“ für einige wenige fortgeschrieben

Wissenschaftler der Hochschule Koblenz haben eine neue Untersuchung vorgelegt – mit erschreckenden Zahlen zur Verfestigung und Verhärtung der Langzeitarbeitslosigkeit im Grundsicherungssystem, von der Hunderttausende Erwachsene (und Kinder) betroffen sind:

Obermeier, Tim; Sell, Stefan und Tiedemann, Birte: Es werden mehr. Aktualisierte Abschätzung der Zielgruppe für eine öffentlich geförderte Beschäftigung aus der sich verfestigenden Langzeitarbeitslosigkeit. Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 15-2014, Remagen, 2014

Mehr als 480.000 Menschen in Deutschland haben nahezu keine Chance am Arbeitsmarkt. Das ist das Ergebnis einer Studie der Hochschule Koblenz. Trotz guter Arbeitsmarktlage ist ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr noch gestiegen. In den Familien dieser Menschen leben über 340.000 Kinder unter 15 Jahren – ebenfalls deutlich mehr als noch im Vorjahr.

Der deutsche Arbeitsmarkt scheint besonders aufnahmefähig. Die Arbeitslosenzahlen sinken und die Zahl der Beschäftigten steigt kontinuierlich. Doch bietet der robuste Arbeitsmarkt allen eine Perspektive auf Beschäftigung? Eine Berechnung der Forscher von der Hochschule Koblenz auf Basis der aktuellen Daten des Panels Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS) 2012 zeigt: Nein! Denn mehr als 480.000 Menschen in Deutschland sind zwar erwerbsfähig, aber gleichzeitig so „arbeitsmarktfern“, dass ihre Chancen auf Arbeit gegen Null tendieren. Ebenfalls von der Lage ihrer Eltern betroffen sind 340.000 Kinder unter 15 Jahren, die in den Haushalten der besonders benachteiligten Arbeitslosen leben.

Besonders alarmierend: Die Lage der Arbeitsmarktfernen verschlechtert sich zusehends. Bereits im Vorjahr hatten die Wissenschaftler der Hochschule Koblenz ihre Zahl berechnet und waren noch zu deutlich geringeren Werten gekommen. Mit 435.000 Menschen gab es 2011 noch zehn Prozent weniger Betroffene. Und auch die Zahl der Kinder ist gestiegen. 2011 lebten 305.000 unter 15-Jährige in den Haushalten der Arbeitsmarktfernen, 11,5 Prozent weniger als 2012.

In Anlehnung an die sehr restriktive Bestimmung der Zielgruppe für eine öffentlich geförderte Beschäftigung durch den Gesetzgeber definieren die Wissenschaftler Personen als arbeitsmarktfern, wenn sie in den letzten drei Jahren nicht beschäftigt waren und mindestens vier Vermittlungshemmnisse aufweisen. Dazu gehören ein Alter über 50 Jahre, alleinerziehend zu sein, Angehörige zu pflegen, ein Migrationshintergrund, geringe Deutschkenntnisse, ein fehlender Schul- und/oder Ausbildungsabschluss, schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen und ein durchgängiger Arbeitslosengeld II-Bezug von mindestens 12 Monaten. Diese Merkmale führen vor allem in ihrer Kombination nachgewiesenermaßen dazu, dass Arbeitgeber die Betroffenen schlichtweg nicht mehr einstellen.

Die vorliegende Studie hat – im Wissen um die problematische Diskussionswürdigkeit des Begriffs „arbeitsmarktferne Personen“ – einen inhaltlich fundierten Ansatz vorgestellt, mit dem die Größenordnung einer restriktiv im Sinne von „arbeitsmarktfern“ abgegrenzten Personengruppe ermittelt werden kann, die als Grundgesamtheit für Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung zugrunde gelegt werden könnte – wenn man das will. Die quantitative Abschätzung bewegt sich in einem Bereich von mehr als 480.000 Menschen.

Immer offensichtlicher wird die Tatsache, dass die Politik diese Personengruppe in den vergangenen Jahren schlichtweg „vergessen“ bzw. bewusst in Kauf genommen hat, dass es zu einer dauerhaften Exklusion dieser Menschen aus dem Erwerbsleben kommt. Die Mittel für Eingliederungsmaßnahmen im SGB II-Bereich sind erheblich reduziert worden und gleichzeitig hat der Gesetzgeber förderrechtlich die bestehende „Lebenslüge der öffentlich geförderten Beschäftigung“ sogar noch verschärft und damit die Möglichkeit für angemessene Angebote weiter eingeengt.  Im Ergebnis sehen wir eine massive „Verfestigung“ und „Verhärtung“ der Langzeitarbeitslosigkeit im Grundsicherungssystem – und das in Jahren, in denen wir mit positiven Rahmenbedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konfrontiert waren. Wie wird dann erst die Entwicklung sein, wenn wir wieder mit schlechteren Nachfragebedingungen auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sein sollten?
Nun gibt es schon seit längerem zahlreiche Reformvorschläge für eine sinnvollere öffentlich geförderte Beschäftigung, die aus dem Fachdiskurs stammen und die mittlerweile auch in die politischen Konzeptionen eingeflossen sind und dort vor allem unter dem Begriff „Sozialer Abeitsmarkt“ thematisiert werden.

Es kann an dieser Stelle nur darauf hingewiesen werden, dass man die Begrifflichkeit „Sozialer Arbeitsmarkt“ auch sehr kritisch sehen kann und eigentlich wäre eine andere Terminologie erforderlich, denn sie verführt zu einer verengten und letztendlich kontraproduktiven Sichtweise auf das, was mit einer substanziell reformierten öffentlich geförderten Beschäftigung erreicht werden soll. Wenn man Menschen befragt, was sie sich vorstellen unter einem „sozialen Arbeitsmarkt“, dann werden oftmals Arbeiten genannt in sozialen Einrichtungen (wie Kitas oder Pflegeheimen) oder die Vorstellung geäußert, es handelt sich um irgendwelche „Schonarbeitsplätze“ ganz weit weg vom „normalen“ Arbeitsmarkt. Dabei geht es im Kern des echten Konzepts eines „sozialen Arbeitsmarktes“ gerade darum, die öffentlich geförderte Beschäftigung möglichst im oder am „ersten“, „normalen“ Arbeitsmarkt realisieren zu können, weshalb ja die Forderung nach Wegfall der Restriktionen wie Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität aufgestellt wird – zugleich kann man dann auch verstehen, warum man eine mögliche Zielgruppe für eine solche Subventionierung auch durchaus restriktiv abgrenzen muss hinsichtlich ihrer Förderbedürftigkeit.

Was man leider rückblickend konstatieren muss ist eine „Entleerung“ der Instrumente öffentlich geförderter Beschäftigung in dem Sinne, dass es immer weniger bis gar nicht mehr möglich ist, höherwertige Formen der Beschäftigung realisieren zu können, also in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu arbeiten. Zugespitzt formuliert: Die Optionen öffentlich geförderter Beschäftigung wurden eingedampft auf die Arbeitsgelegenheit nach der Mehraufwandsentschädigungsvariante, also dem, was umgangssprachlich als „Ein-Euro-Jobs“ bekannt ist. Diese Entwicklung ist zu kritisieren und zu beklagen – unabhängig davon hätte auch in einem neuen System der öffentlich geförderten Beschäftigung die Arbeitsgelegenheit nach der Mehraufwandsentschädigung ihren berechtigten Platz, nur eben nicht als der Regel- oder sogar ausschließliche Fall einer Förderung. Angesichts der erheblichen Heterogenität der Menschen im Grundsicherungssystem brauchen wir nicht ein Förderinstrument, sondern ein Spektrum an ineinander greifenden Förderoptionen, bei denen die AGH mit Mehraufwandsentschädigung durchaus ihren Platz hätten. Aber wir brauchen dann auch innerhalb eines profes-sionellen Settings an Beschäftigungsangeboten die Möglichkeit, die Betroffenen „aufsteigen“ zu lassen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Und auch für die Menschen, die über einen sehr langen Zeitraum in einer öffentlich geförderten Beschäftigung untergebracht werden (müssen), weil sie aus welchen einzelnen Gründen auch immer keinen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt finden (können), brauchen wir Beschäftigungsangebote, die sich in dem Normalitätsrahmen unseres Arbeitsmarktes bewegen. Aber um dahin zu kommen, muss eine Grundsatzentscheidung getroffen werden: Wollen wir eine teilhabeorientierte Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik oder wollen wir den „harten Kern“ der Langzeitarbeitslosen im passiven Transferleistungsbezug auf Dauer „stilllegen“. Denn genau das wäre die „Alternative“, die man offen aussprechen sollte.

Die Vorlage der neuen Zahlen „passt“ in die aktuelle arbeitsmarktpolitische Diskussion – denn gerade hat die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Vorschläge in die Öffentlichkeit gegeben, was sie gegen Langzeitarbeitslosigkeit machen möchte: Eine gute Übersicht dazu findet sich in dem Artikel Zuschüsse und öffentlich finanzierte Jobs als Hilfe von Karl Doemens. Darin findet sich eine Bewertung der Arbeitsmarktexpertin der Grünen im Bundestag, der viele Praktiker und Experten leider werden zustimmen müssen: „Das Programmhopping geht weiter“. 
Vielleicht können die nunmehr vorliegenden Zahlen über die Größenordnung der besonders betroffenen Langzeitarbeitslosen doch noch in der Politik das Nachdenken über Lösungen anregen, die nicht auf der kosmetischen Ebene der Aktivitätssimulation stehen bleiben. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.