Von Jahr zu Jahr wird der Fehlbetrag größer: Hartz IV und die Stromkosten

Wenn über Hartz IV diskutiert wird, dann gibt es oftmals eine Verengung auf den Regelsatz, der im laufenden Jahr für einen Alleinstehenden bei 432 Euro im Monat liegt. Aber man muss schon genau sein, den neben dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt nach § 20 SGB II kennt die Grundsicherung auch noch die „Bedarfe der Unterkunft und Heizung“ nach § 22 SGB II: »Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.« Das Schlüsselwort bei dieser Vorschrift ist der Terminus „angemessene Kosten“ – denn Kosten, die über der lokal festgelegten Angemessenheit liegen, müssen von den Hartz IV-Empfängern aus dem Regelsatz für den Lebensunterhalt finanziert, also abgezweigt werden. In den zurückliegenden Jahren waren das jährlich mehr als 600 Mio. Euro.
Im Durchschnitt werden 397 Euro für die Kosten der Unterkunft und Heizung zu den 432 Euro gezahlt und außerdem als dritter Posten sei noch auf die Krankenversicherungsbeiträge hingewiesen, die ebenfalls zum Leistungspaket gehören.

Nun werden viele davon ausgehen, dass die Stromkosten eines Hartz IV-Haushaltes zu den „Kosten der Unterkunft und Heizung“ gehören – dem ist aber nicht so. Die sind im Regelbedarf enthalten: »Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens«, so heißt es im ersten Absatz (ohne Hervorhebung) des § 20 SGB II. Um welche Größenordnung es dabei geht, verdeutlicht der Blick auf die Zusammensetzung des Regelbedarfs:

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Das Erlaubnis-Amt hat vor Gericht verloren: Hartz IV-Bezieher können auch ohne vorherige Genehmigung in eine andere Wohnung ziehen

Neben den Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, also der Regelbedarf nach § 20 SGB II, werden auch die Kosten der Unterkunft und Heizung im Hartz IV-System übernommen – dazu gehört die Miete sowie Nebenkosten inklusive der Heizkosten. Strom müssen Betroffene hingegen aus dem Hartz IV-Regelsatz selbst zahlen.
Dass die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen werden, gilt nur dem Grunde nach. Denn der § 22 Absatz 1 S. 1 SGB II ist nur auf den ersten Blick eindeutig, um möglicherweise überhöhten Mieten, die dann mit Steuergeldern bezahlt werden müssen, einen Riegel vorzuschieben: »Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.« Wobei ein einziges Wort eine Unmenge an Folgefragen und auch an Streitereien auslöst: „angemessen“. Das ist einer dieser unbestimmten Rechtsbegriffe, die dann mit Leben gefüllt werden müssen – und die Infragestellung der seitens des Staates und seiner Organe getroffenen Festlegungen, was noch angemessen ist oder eben nicht mehr, ist eine der sprudelnden Quellen zahlreicher Widersprüche und auch Klagen vor den Sozialgerichten.

Es geht hier um richtig viel Geld. Schauen wir beispielsweise auf das Jahr 2017. Damals wurden insgesamt 45 Mrd. Euro Gesamtausgaben für das SGB II ausgewiesen. Davon entfallen auf die „angemessenen“ Kosten der Unterkunft (KdU) mit 14,65 Mrd. Euro ein Drittel der Gesamtausgaben. Eine gewaltige Summe. Und dass die Kosten „angemessen“ sein müssen, das steht nicht nur auf dem Papier, sondern die Nicht-Anerkennung eines Teils tatsächlich gezahlter Mieten hat handfeste Folgen: Der Vorbehalt der „Angemessenheit“ führt dazu, dass viele Hartz IV-Empfänger aus ihren sowieso schon mehr als knapp kalkulierten Regelleistungen 600 Mio. Euro abzweigen mussten zur Finanzierung der von den Jobcentern nicht übernommenen Unterkunftskosten (vgl. hierzu den Beitrag Die Jobcenter und die „angemessenen“ Kosten der Unterkunft. Hoffnung auf höhere Zuschüsse durch neue Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 1. Februar 2020).

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Mit Wumms aus der Krise? Licht und Schatten des umfangreichen Konjunkturprogramms für Menschen mit niedrigen Einkommen

Das war eine länger als geplante Partie, die da in Berlin gespielt wurde, bis endlich am vergangenen Mittwoch Abend das Ergebnis zweitägiger Verhandlungen über ein großes Konjunkturprogramm verkündet werden konnte. Das aber hatte es dann durchaus in sich. Bundesfinanzminister Olaf Scholz von der SPD hat versucht, einen semantischen Fußabdruck zu setzen, als er sagte, man wolle nun „mit Wumms aus der Krise kommen“. Folgt man der Häufigkeit, mit der sein „Wumms“ in den Medien aufgegriffen wurde, dann ist ihm das auch gelungen. Und man muss sich vor Augen halten, dass wir hier über gigantische Größenordnungen sprechen: Allein das nunmehr geschnürte Konjunkturpaket der Bundesregierung wird ein Volumen von (mindestens) 130 zu den bisherigen Rettungsprogrammen zusätzlichen Milliarden Euro haben, während gleichzeitig die Europäische Zentralbank (EZB) ihr zu Beginn der Krise aufgelegtes neues Anleihekaufprogramm von 750 auf 1.350 Milliarden Euro aufgestockt hat.

Im Mittelpunkt der allgemeinen Berichterstattung über das neue Konjunkturprogramm stehen Aspekte wie die erwartete, von vielen kritisierte und dann schlussendlich gestoppte Kaufprämie für alle Neuwagen, also auch Benziner und Diesel-Fahrzeuge. Oder der auch für viele Ökonomen eher überraschende Schritt, (vorerst) für ein halbes Jahr die Mehrwertsteuer abzusenken und zu hoffen, dass das auch an die Verbraucher weitergegeben wird. Insgesamt wird man wohl bilanzieren dürfen, dass es von vielen Seiten eine grundsätzliche Zustimmung zu dem 57 Maßnahmen umfassenden Paket (Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken. Ergebnis Koalitionsausschuss 3. Juni 2020) gibt, wenngleich jetzt, nachdem der erste Nebel verzogen ist, Detailaspekte auch kritisch diskutiert werden (beispielsweise, dass es offensichtlich nicht so ist, dass eine kurzfristige Mehrwertsteuersenkung einfach per Knopfdruck umgesetzt werden kann, vgl. dazu z.B. Handel fürchtet Millionenkosten durch Mehrwehrtsteuersenkung.)

Aber hier soll es um einen ganz besonderen Aspekt gehen: Was bringt das umfangreiche Maßnahmenpaket Menschen mit niedrigen Einkommen (nicht)?

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