Erhebliche Kaufkraftverluste für Menschen in der Grundsicherung und die Stromkosten bleiben auch im Bürgergeld ein Problem

Bezieher von Grundsicherung sind derzeit von erheblichen Kaufkraftverlusten betroffen: So hätte ein Paar mit zwei Kindern im Jahr 2022 rund 1.600 Euro mehr bekommen müssen, um die Kaufkraft der Grundsicherung zu erhalten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB):

➔ Irene Becker (2022): Ermittlung eines angemessenen Inflationsausgleichs 2021 und 2022 für Grundsicherungsbeziehende. Expertise im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bundesvorstand, Riedstadt, November 2022

Und auch die Empfänger von Bürgergeld, was zum Jahresbeginn das offizielle Licht der Welt erblickt hat, sind nicht vor hohen Teuerungsraten geschützt. Das Statistische Bundesamt hat die Inflation für das gesamte Jahr 2022 auf 7,9 Prozent taxiert – das ist der höchste Wert seit 1951. Aber die Bundesregierung hat doch eine Vielzahl an Entlastungsmaßnahmen für die Menschen auf den Weg gebracht?

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Reallöhne auf dem Sinkflug: Die Kaufkraft der Beschäftigten schmilzt wie eine Eiskugel in der Sommer-Sonne

»Obwohl unsere Löhne im Schnitt um 2,3 Prozent stiegen, können sich Deutsche davon deutlich weniger kaufen als im Vorjahr. Lohnschwund-Alarm!«, schrillt es aus der Online-Ausgabe der BILD-Zeitung: Die Inflation frisst unsere Gehälter auf! Dabei wird Bezug genommen auf eine höchst seriöse Quelle: dem Statistischen Bundesamt. Von dort aus wurde diese Mitteilung in die Öffentlichkeit gegeben: Hohe Inflation führt im 3. Quartal 2022 zu Reallohnrückgang von 5,7 %: »Die anhaltend hohe Inflation in Deutschland hat im 3. Quartal 2022 erneut zu einem Reallohnrückgang geführt: Zwar war der Nominallohnindex im 3. Quartal 2022 nach vorläufigen Ergebnissen der neuen Verdiensterhebung um 2,3 % höher als im Vorjahresquartal, allerdings stiegen die Verbraucherpreise im selben Zeitraum um 8,4 %.« Das ergibt einen realen (preisbereinigten) Verdienstrückgang von 5,7 %.

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„Die“ Inflation und ihre Streuung zwischen unten und oben

Am 13. Oktober 2022 meldet das Statistische Bundesamt unter der Überschrift Inflationsrate im September 2022 bei +10,0 %. Vor allem Energie- und Nahrungsmittelpreise sorgen für neuen Höchststand: »Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im September 2022 bei +10,0 %. Die Inflationsrate hat sich damit nach +7,9 % im August 2022 sprunghaft erhöht und verweilt seit sieben Monaten oberhalb von 7 %.« Die Inflationsrate hat damit einen neuen Höchststand im vereinigten Deutschland erreicht. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes, wird mit diesen Worten zitiert: „Hauptursachen für die hohe Inflation sind nach wie vor enorme Preiserhöhungen bei den Energieprodukten. Aber wir beobachten zunehmend auch Preisanstiege bei vielen anderen Gütern, besonders bei den Nahrungsmitteln. Zudem haben das Auslaufen von 9-Euro-Ticket und Tankrabatt den Preisauftrieb im September 2022 verstärkt. Diese zeitlich begrenzten Maßnahmen des zweiten Entlastungspakets hatten sich von Juni bis August 2022 dämpfend auf die Gesamtteuerung ausgewirkt.“ Nach Inkrafttreten der Entlastungsmaßnahmen im Juni 2022 hatte das Statistische Bundesamt den dämpfenden Effekt der Entlastungsmaßnahmen auf den Verbraucherpreisindex auf etwa einen Prozentpunkt geschätzt.

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Kommt er oder kommt er nicht, der große Einbruch im Herbst/Winter 2022? Einige Szenarien mit Blick in eine beschlagene Glaskugel

Es sind in mehrfacher Hinsicht überfordernde Zeiten. Wir erleben auf zahlreichen Baustellen eine viele Menschen verständlicherweise irritierende Gleichzeitigkeit des Widersprüchlichen. Da wird das Ende der Corona-Pandemie ausgerufen und die meisten Menschen verhalten sich auch so, als sei nun alles vorbei – und gleichzeitig erleben wir nicht nur eine heftige Sommer-Welle mit zahlreichen Arbeitsausfällen, sondern die Politik diskutiert und streitet über eine (angebliche?) Herbst-Welle, mit der dann wieder Einschränkungen und Verhaltensauflagen verbunden sein sollen, die bei einem Teil der Bevölkerung zu erheblichen Aggressionen führen werden.
Oder nehmen wir den den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die schweren wirtschaftlichen Verwerfungen im Gefolge der über viele Jahre aufgebauten einseitigen Energieabhängigkeit, vor allem hinsichtlich der Erdgasimporte aus Russland. Während wir im wahrsten Sinne des Wortes in diesem Sommer vor der Hitze in die Knie gehen, wird über „Wärmehallen“ für arme Menschen und kalte Wohnungen in vielen Häusern im kommenden Herbst und Winter debattiert. Das bekommen manche nur schwer überein.

Auch hinsichtlich der Situation – und der möglichen Entwicklung – auf dem Arbeitsmarkt werden die Bürger mit scheinbar widersprüchlichen Botschaften versorgt. Da wird auf der einen Seite tonnenweise über fehlende Arbeitskräfte berichtet. Und dass nicht nur von Flughäfen oder aus der Gastronomie, was man noch teilweise durch Effekte aus den ersten beiden Corona-Jahren erklären kann. Der Arbeitskräftemangel scheint sich durch die gesamte Volkswirtschaft zu fressen.

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Mindestlöhne in Europa im Jahr 2022 – sowie die Frage, ob und wie man in inflationären Zeiten wie diesen angemessene Mindestlöhne sicherstellen kann

Eurofound, die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der EU mit Sitz im irischen Dublin, hat den jährlichen Bericht über die Mindestlöhne in Europa für das Jahr 2022 veröffentlicht:

➔ Eurofound (2022): Minimum wages in 2022: Annual review, Luxembourg 2022

Nach einer zurückhaltenden Anpassungsrunde der Mindestlöhne für 2021 wurden die Nominalsätze für 2022 deutlich angehoben, da die negativen Folgen der Pandemie nachließen und sich die Wirtschaft und die Arbeitsmärkte erholten. In diesem Zusammenhang haben 20 der 21 EU-Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen ihre Sätze erhöht. In den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten war ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen, während der größte Anstieg in Deutschland erfolgte. Unter Berücksichtigung der Inflation stiegen die Mindestlöhne real jedoch nur in sechs Mitgliedstaaten.
Setzt sich der derzeitige Inflationstrend fort, werden die Mindestlöhne im Jahr 2022 in kaum einem Land real steigen. Erhebliche Einbußen bei der Kaufkraft von Mindestlohnempfängern dürften das Bild prägen, sofern das Problem nicht im Laufe des Jahres durch politische Änderungen angegangen wird. Die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen und die entsprechenden Rechtsvorschriften in der EU sind im Großen und Ganzen unverändert geblieben oder wurden für 2022 nur geringfügig angepasst.

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