Immer diese ungenauen Überschriften. Oder: Was die Beschäftigten bei McDonald’s in den USA mit den Frauen in Deutschland gemeinsam haben

Es ist ein letztendlich unvermeidliches Dilemma, das mit der Gestaltung von Überschriften verbunden ist. Kurz sollen sie sein und die wesentliche Botschaft auf den Punkt bringen. Dabei muss immer was verloren gehen, was nicht zu vermeiden ist, aber dann zu einem Problem wird, wenn die eigentliche Botschaft richtig verzerrt wird, man aber berücksichtigen muss, dass oftmals nur die Überschrift hängen bleibt.

Nehmen wir als Beispiel den Noch-Marktführer unter den Burger-Bratern in den USA, McDonald’s. Dieses Unternehmen ist richtig unter Druck, nicht nur, weil ein Teil der Kunden verloren geht, die sich zu anderen Anbietern und teilweise generell weg vom klassischen Fast Food orientiert (vgl. hierzu beispielsweise den Artikel Bastel-Burger gegen die Krise), sondern auch wegen der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in diesen Einrichtungen der modernen Nahrungsmittelversorgung. Jobben bei McDonald’s gilt als Synonym für schlecht bezahlte Arbeit in den USA. Und das ist nicht gut für das Image. Vor allem, wenn ein Teil der Beschäftigten und deren Gewerkschaften dauernd darauf hinweisen und immer wieder in den Medien kritisch Bericht wird. Also muss man – wenigstens in den Medien – in die Offensive kommen. Und das bekommt man durch positive Schlagzeilen hin. Auch wenn hier dann das bekannte Motto gilt: Papier ist geduldig. Ab Juli werde das Einstiegsgehalt einen Dollar über dem Mindestlohn im jeweiligen Bundesstaat liegen, erfahren wir aus der Zentrale des kriselnden Burger-Braters. Außerdem will der Konzern nach eigenen Angaben künftig Löhne auch während des Urlaubs weiter bezahlen, was bislang nicht der Fall ist. Na endlich und geht doch, mögen die ersten Reaktionen sein. Selbst in Deutschland wird über diesen doch offensichtlichen sozialen Fortschritt berichtet: McDonald’s will kein Knauserer mehr sein, so die FAZ und die Süddeutsche Zeitung sekundiert McDonald’s zahlt einen Dollar mehr. Bis Ende 2016 solle der durchschnittliche Stundenlohn von neun auf zehn Dollar steigen. Wobei es zwischen den Bundesstaaten und sogar zwischen Städten in den USA große Unterschiede gibt hinsichtlich des Mindestlohnes, den es gibt eben nicht den einen Mindestlohn in den USA, worauf die FAZ hinweist: »Der Mindestlohn in den Vereinigten Staaten variiert von Bundesstaat zu Bundesstaat. In Georgia etwa verdienen McDonald’s-Angestellte künftig mindestens 6,15 Dollar (5,70 Euro), in Kalifornien dagegen mindestens zehn Dollar die Stunde. Einige Städte haben noch höhere Standards: In Seattle beispielsweise werden Mitarbeiter der Fastfood-Kette einen Mindeststundenlohn von 16 Dollar erhalten.« Also alles gut? Nein, wie immer ist es eine Frage der Grundgesamtheit, die hier wirklich mehr bekommen wird/kann.

Und das ist im Fall McDonald’s nicht trivial: Der FAZ können wir entnehmen: »Davon profitieren allerdings nur Mitarbeiter in den konzerneigenen Schnellrestaurants. Da 90 Prozent der insgesamt über 14.300 US-Filialen von Franchise-Partnern betrieben werden, betrifft die Maßnahme nur etwa 90.000 Angestellte. Die mehr als 3100 Franchise-Nehmer würden selbst entscheiden, betonte McDonald’s.« Und die Süddeutsche Zeitung erläutert ebenfalls die angekündigte Lohnerhöhung betreffend: »Allerdings betrifft dies nur die Beschäftigten der 1.500 Restaurants, die der Konzern selbst betreibt. Es gibt daneben noch 14.000 Filialen, die Franchisenehmer betreiben.«

Aber was hat diese – nun ja – gewissermaßen Rosstäuscherei mit den Frauen in Deutschland zu tun? Auch die sind ein Opfer der sehr verkürzenden Überschriften geworden. Da heißt es beispielsweise und so auch vielfach übernommen: Frauen arbeiten 23 Prozent weniger als Männer. Sind die Männer in Deutschland schaffiger? Legen sich die Frauen nicht nur im Urlaub an den Strand, sondern generell auf die faule Haut? Tatsächlich berichtet wird von der Zeit für die Erwerbsarbeit – und das ist eben ein nicht trivial-kleiner Unterschied, wenn es (scheinbar) um die Arbeit geht. Der Artikel beleuchtet die „Gender Time Gap“ hinsichtlich der Erwerbsarbeitszeiten von Männern und Frauen, als der Geschlechterlücke bei der Arbeitszeit – mit den entsprechenden Nachteilen bei Karriereaussichten und Gehalt. »Während männliche Angestellte oder Beamte im Jahr 2013 auf eine Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 39,6 Stunden kamen, waren es bei Frauen 30,3 Stunden.« Diese Information stammt aus der Studie Gender News: Große Unterschiede in den Arbeitszeiten von Frauen und Männern. Ergebnisse aus dem WSI GenderDatenPortal von Christina Klenner und Sarah Lillemeier. Und hinsichtlich der Erwerbsarbeitszeit sprechen wir hier über ein zunehmendes Problem, denn: »In den letzten 20 Jahren ist der Arbeitszeitunterschied sogar gewachsen und beträgt inzwischen 23 Prozent.«

Man ahnt natürlich schon, womit das zusammenhängt: »Besonders groß ist die Arbeitszeit-Lücke zwischen Männern und Frauen, wenn Kinder im Haushalt leben. Besonders in Westdeutschland fällt auf, dass jedes zusätzliche Kind den „Gender Time Gap“ noch vergrößert: Den WSI-Zahlen zufolge verdoppelt bei den Arbeitszeiten bereits ein Kind den Unterschied von sieben Stunden (Frauen und Männer ohne Kinder) auf fast 15 Stunden … Die Arbeitszeiten der Familienväter bleiben relativ stabil, unabhängig davon ob bzw. wie viele Kinder im Haushalt leben … Die Teilzeitquote von Müttern beträgt aktuell 70 Prozent, bei Frauen ohne Kinder ist sie nur halb so hoch.« So weit, so klar.

Der hier relevante Punkt ist aber ein anderer:

Die Frauen arbeiten keinesfalls weniger, man könnte es vielleicht so formulieren: Viele Frauen erwerbsarbeiten weniger, damit sie über die dadurch gewonnen Zeit, in der sie arbeiten, aber nicht erwerbsarbeiten, den anderen, also vor allem den Männern, eine noch längere Erwerbsarbeit ermöglichen können, die so gar nicht funktionieren würde bzw. könnte, wenn nicht die andere Arbeit, die aber keine Erwerbsarbeit ist, nicht von irgendjemanden erledigt wird. Die dann oftmals ziemlich lange arbeiten müssen, aber nichts erwerben – oder nur den Zugewinnausgleich, aber den auch nur dann, wenn sie klassisch verheiratet sind.

Die Geschlechter und ihre Löhne. Einige Gedanken und kritische Anmerkungen zum „Equal Pay Day“ im April 2015

Wieso denn „Equal Pay Day“ im April 2015, wird die eine oder der andere jetzt erstaunt fragen? Der war doch schon am 20. März, überall gab es an diesem Tag Aktionen und selbst die Gesetzgebungsmaschinerie soll angeworfen werden, nach der Frauenquote (für Aufsichtsräte von einigen wenigen börsennotierten Konzernen) will die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) noch in diesem Jahr die gleiche Entlohnung von Frauen und Männern in einem „Entgeltgleichheitsgesetz“ festschreiben. »Die Politik habe zu lange zugeschaut, jetzt müsse gehandelt werden«, so wird die Ministerin zitiert. Um die Gehaltsunterschiede offenzulegen, wolle sie ein Auskunftsrecht gesetzlich verankern und Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern verpflichten, gerechtere innerbetriebliche Strukturen zu schaffen. Und das Thema scheint wirklich auch im medialen Mainstream angekommen zu sein – wenn man das daran messen möchte, dass selbst Günther Jauch seine Talksendung am 22.03.2015 unter den Titel Der ungerechte Lohn – warum verdienen Frauen weniger? Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Von wegen! gestellt hat.

In vielen anderen Medien wurde über die Geschlechter und ihre Löhne berichtet – beispielsweise im Radio: Lohntransparenz – Hat der Wert der Arbeit ein Geschlecht?, fragt etwa der Deutschlandfunk in einer Hintergrundsendung. Auch der Hessische Rundfunk hat sich auf die Suche gemacht: Zahlemann und Töchter – Warum Frauen weniger verdienen, so der Titel einer Sendung zum Thema. Aber sortieren wir in einem ersten Schritt einmal die Fakten – und korrigieren dann auch noch das „wahre“ Datum des „Equal Pay Day“ – der eigentlich erst auf den 11. April dieses Jahres zu terminieren wäre.  Um die ganze Sache dann noch so richtig zu verkomplizieren, könnte man darauf hinweisen, dass zum einen (ausgehend von 7 statt 22 Prozent Lohnlücke) der Equal Pay Day viel früher im Jahr hätte angesetzt werden müssen – oder aber man hätte das Datum deutlich nach hinten verlängert müssen, wenn man ihn von einem „Gender Pay Gap Day“ zu einem „Gender Income Gap Day“ erweitern würde, was auch schon vorgeschlagen wurde. Alles klar? Ein offensichtlich echtes Durcheinander, dass einer Aufdröselung zugeführt werden muss. 

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Die Pille umsonst. Für Hartz IV-Empfängerinnen. Bis zum 27. Lebensjahr. Scheinbar eine gut gemeinte Forderung aus Bayern

Immer wieder sollte man etwas länger nachdenken, bevor man seiner Freude über eine Forderung – die „sozial“ daherkommt – Ausdruck verleiht. Und eine zustimmend-wohlwollende Reaktion wird bei vielen diese Meldung auslösen: CSU für kostenlose Pille an Hartz IV-Empfängerinnen. »Die CSU fordert kostenlose Verhütungsmittel für bedürftige Frauen. Bis zum 27. Lebensjahr sollen Hartz IV-Empfängerinnen die Pille oder andere Verhütungsmittel auf Rezept erhalten, sagte die Frauen-Unions-Vorsitzende Angelika Niebler am Samstag bei einem kleinen CSU-Parteitag in Bamberg. Damit soll die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche reduziert werden.«

Es gab unter den CSU-Bundestagsabgeordneten auch Widerstand gegen den letztlich erfolgreichen Antrag der Frauen-Union: „Die CSU ist die Partei der Familie“, sagte der schwäbische Abgeordnete Stephan Stracke. „Partei der Familie heißt Ja zu Kindern.“ Doch dieses Argument überzeugte die Mehrheit offensichtlich nicht, kann man der Meldung entnehmen.

Bei vielen wird diese Forderung deshalb auf positive Resonanz stoßen, weil die Hartz IV-Empfänger nun wirklich jeden Cent umdrehen müssen und dadurch entlastet werden könnten – wenn auch nur bis 27 Jahre, danach sollen sie wieder zahlen, obgleich man auch nach diesem Alter schwanger werden kann. Das ist schon eine erste Merkwürdigkeit, die mit der Forderung der CSU-Frauen einhergeht. Aber vielleicht lohnt es sich, hier einmal innezuhalten und grundsätzlich nachzudenken. Da könnte man auf einige kritische Gedanken kommen.

Forderungen haben oft eine subkutan wirkende Botschaft, einen Subtext, der oft im Unbewussten seine Wirkung richtig entfaltet. Und als eine solche Sub-Botschaft kann man die erneute Selektion von „Hartz IV-Empfängern“  für eine Sonderregelung verstehen. Ganz offensichtlich sieht man bei dieser Personengruppe den Bedarf, eine mögliche Schwangerschaft zu vermeiden – übrigens unter Zuhilfenahme von Verhütungsmitteln, was innerhalb der katholischen Kirche bekanntlich nicht unumstritten ist, um das einmal vorsichtig auszudrücken – und der eine oder die andere könnte auf den Gedanken kommen, dass dahinter auch die Vorstellung steht, dass  die Verhinderung einer Schwangerschaft von Hartz IV-Empfängerinnen irgendwie ein anstrebenswertes Ziel sein könnte.

Man darf und muss an dieser Stelle daran erinnern, dass es in der gesellschaftspolitischen Diskussion in diesem Land immer wieder nicht nur soziologisch-deskriptiv gemeinte Typisierungen nach der sozialen Lage gibt, sondern Begrifflichkeiten wie „bildungsferne“ Schichten bzw. „Unterschichten“ oder „kinderreiche Migrantenfamilien“ sehr oft leider auch in einem normativen und d.h. in diesem Kontext abwertenden Zusammenhang verwendet werden. Man denke an dieser Stelle beispielsweise an die hochproblematische Kollektivhaftung, in die sämtliche Harz IV-Empfänger genommen wurden, die Kinder haben, als es um die Frage ging, ob die Regelleistungen für die Kinder erhöht werden sollten – nicht wenige Politiker und auch Medienvertreter haben damals so argumentiert, dass das Geld gar nicht bei den Kindern ankommen würde, weil die Eltern es zweckentfremden würden, beispielsweise für Alkohol oder Zigaretten. Und völlig unbeschadet der mittlerweile vorliegenden empirischen Evidenz über das tatsächliche Verhalten von Eltern im Harz-IV-Bezug gegenüber ihren Kindern, dass in der allergrößten Zahl der Fälle dadurch gekennzeichnet ist, dass die Eltern eher auf die eigenen knappen Ressourcen zurückgreifen, um ihren Kindern an der einen oder anderen Stelle noch etwas zu ermöglichen, war die angesprochene Unterstellung, dass die Geldleistungen gar nicht bei den Kindern ankommen, ein wichtiger Begründungsstrang für die Implementierung von – nicht nur konzeptionell fragwürdigen, sondern auch grotesk niedrig ausgestatteten – Sachleistungen.

Und ein weiteres Beispiel sei an dieser Stelle in Erinnerung gerufen: Bei der Einführung der so genannten „Mütterrente“ wurde seitens der Regierung, hierbei vor allem der Unionsparteien, argumentiert, dass die höhere Bewertung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 zur Welt gebracht worden sind, dadurch legitimiert sei, weil man die „Lebensleistung“ der – im Regelfall – anspruchsberechtigten Mütter dadurch honorieren möchte. Nun könnte man auf den – völlig logischen – Gedanken kommen, dass diese Begründung auch für Frauen gilt, die damals Kinder zur Welt gebracht haben, heute aber Grundsicherungsleistungen beziehen (müssen), weil ihre Rente vorne und hinten nicht reicht. Dem ist aber nicht so, wie  viele Rentnerinnen frustrierend zur Kenntnis nehmen mussten, denn die an sich höhere Rentenleistung aus der „Mütterrente“ wird vollständig verrechnet mit den Ansprüchen auf Grundsicherungsleistungen, so dass sich am Ende ein Nullsummen-Spiel ergibt. Vgl. dazu auch meinen Blog-Beitrag vom 10.01.2015: „Mütterrente“: Wenn die scheinbaren Spendierhosen in der Realität zu heiß gewaschen werden, dann laufen sie ein.
Auch beim so genannten „Betreuungsgeld“ sind wir mit einer Sonderbehandlung der Hartz IV-Empfänger konfrontiert: Mit dieser Leistung – so die offizielle Begründung – wolle man die Erziehungsleistungen (vor allem) der Mütter, die zuhause bleiben und ihr Kind nicht in eine Kindertageseinrichtung oder in die öffentlich geförderte Kindertagespflege geben, honorieren. Bei den Empfängerinnen von Leistungen der Grundsicherung gilt dies offensichtlich nicht, denn das in Anspruch genommene Betreuungsgeld wird hier ebenfalls in Anrechnung gebracht.

Diese ausgewählten Beispiele zeigen, dass die Menschen, die im Hartz IV-Bezug sind, an vielen Stellen einer Sonderbehandlung zu ihren Ungunsten unterworfen werden.

Bei den genannten Beispielen handelt es sich im Ergebnis immer um Entscheidungen, die dazu führen, dass die Betroffenen von der Inanspruchnahme anderer Leistungen exkludiert, also ausgeschlossen werden. Bei der CSU-Forderung nach einer kostenlosen Abgabe von Verhütungsmitteln für Hartz IV-Empfängerinnen bis zum 27. Lebensjahr scheint es sich aber – nur auf den ersten Blick – um das Gegenteil zu handeln, also dass man den Betroffenen etwas zusätzlich ermöglichen möchte. Im Ergebnis könnte sich allerdings erneut eine überaus problematisch wirkende Exklusion ergeben, in dem Sinne nämlich, dass wieder einmal zum Ausdruck gebracht wird, dass die Betroffenen letztendlich eben doch nicht so „wertvoll“ sind wie andere, die nicht auf diese Leistungen angewiesen sind. Damit würde im Ergebnis der vielfältigen und häufig unter der Oberfläche, damit aber überaus nachhaltig wirkenden Abwertung einer Personengruppe weiter Vorschub geleistet werden.

Manchmal wäre es wesentlich angebrachter, auf eine scheinbar begünstigende Sonderregelung zu verzichten, um zu vermeiden, dass in der Folge ein hoher Preis zu zahlen ist, der weit über dem liegt, was eine Pillenpackung heute kostet.