Flüchtlingspolitik: Von der „guten“ Seite neben den ganzen Hiobsbotschaften. Und warum es nicht ausreicht, sich darauf zu verlassen

Wir sind beim Thema Flüchtlinge konfrontiert mit einer auf der einen Seite beängstigenden Situation, die dadurch charakterisiert ist, dass die Übergriffe auf Flüchtlinge bzw. auf (geplante) Unterkünfte  ansteigen und wir in eine gefährliche Zone der „Ansteckung“ und damit einer verselbständigenden Ausbreitung kommen. Auf der anderen Seite gibt es eine unglaubliche Welle der Hilfsbereitschaft und des Engagements für die Menschen vor Ort, dessen Breite und Bedeutung man gar nicht überschätzen kann. Und es wird eine wichtige Aufgabe werden, diese positive Seite zu bestärken, zu schützen und zu promovieren auch und gerade durch die Medien. Dazu gleich mehr.
Aber zuerst der bedrückende Blick auf das, was wir derzeit zur Kenntnis nehmen müssen von der Schattenseite, um daran anschließend auf die andere Seite zu wechseln.

In den vergangenen Monaten waren bundesweit wiederholt Flüchtlingsheime beschmiert, beschädigt oder angezündet worden – unter anderem in Meißen, Tröglitz, Hoyerswerda und Solingen. Zuletzt wurden mehrfach Schüsse auf eine Unterkunft im sächsischen Böhlen abgegeben. Fast täglich gehen solche Hiobsbotschaften ein, beispielsweise aus dem bayerischen Reichertshofen: »In den früheren Gasthof sollten bald Asylbewerber einziehen: Bei einem Brandanschlag auf ein geplantes Flüchtlingsheim in Bayern brannte ein Gebäude völlig aus.« Oder wie wäre es mit einer solchen Meldung: HSV verhindert Zeltstadt für Flüchtlinge: »Der Fußballbundesligist HSV hat der Stadt Hamburg untersagt, eine Flüchtlingsunterkunft auf einem Parkplatz zu errichten, den der Verein selbst von der Hansestadt gepachtet hat.« Oder besonders perfide: Jugendliche bewerfen Helfer des Roten Kreuzes mit Steinen, die damit betraut waren, Zelte für Flüchtlinge aufzubauen, wird aus dem ostdeutschen Halberstadt berichtet. Und auch aus Teilen der Politik kommen mehr als bedenkliche Signale in diesem Kontext: CSU will härtere Linie gegen Flüchtlinge. Seehofer fordert „rigorose Maßnahmen“, dazu auch die Kommentierung von Heribert Prantl: Bayern, das deutsche Ungarn.
Das alles ist übrigens keineswegs ein deutsches Phänomen. So wird aus Italien berichtet: »In mehreren Städten in Italien haben Anwohner und rechtsextreme Gruppen gewalttätig gegen die Unterbringung von Flüchtlingen demonstriert.« Und besonders hart treiben es die Ungarn, die nicht nur einen vier Meter hohen Grenzzaun nach Serbien errichten lassen, um die Flüchtlinge gar nicht erst auf ungarischen Boden kommen zu lassen, sondern die konsequent den Weg in Richtung Lagerbildung beschritten haben: Ungarn verbannt Flüchtlinge aus den Städten. »Die Bevölkerung soll nicht mehr durch Flüchtlinge „gestört“ werden, so sieht es die ungarische Regierung. Deshalb werden die Migranten in Zeltlagern untergebracht – in Randgebieten wie an der Grenze zu Serbien.« Man könnte ohne Ende fortfahren.

Aer es gibt auch andere, gegenläufige Entwicklungen. Wie bereits erwähnt eine große Welle der Hilfsbereitschaft und des zivilgesellschaftlichen Engagements vor Ort durch unzählige Flüchtlingsinitiativen und auch Widerstand beispielsweise gegen Proteste direkt vor den Flüchtlingsunterkünften. Und auch Teile der  Politik setzen sich ein für eine schnellere und bessere Integration der Flüchtlinge – bzw. der Flüchtlinge, die erwartbar hier bleiben können oder zumindest geduldet werden. Und überall trifft man auf die richtige und wichtige Erkenntnis: Auf die Sprache kommt es an. Man wird nur dann eine halbwegs realistische Chance auf Integration und hierbei vor allem auf Integration in Beschäftigung haben (die wiederum die Vorurteile abzubauen helfen kann, dass diese Menschen nur „auf Kosten“ der anderen leben), wenn die betroffenen Menschen über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.

Hier ist – so wird der eine oder andere einwerfen an dieser Stelle – eben „der“ Staat zuständig, wobei es den in Deutschland so nicht gibt, sondern in föderalen Ausformungen. Wer also ist genau dafür zuständig. Bund- Länder-Gemeinden? Bundesagentur für Arbeit? Bundesamt für Migration und Flüchtlinge? Und schon ist man drin in den Zuständigkeitsfragen, hinter denen in aller Regel Finanzierungsfragen stehen. Wie schwer sich die etablierten Strukturen und Systeme damit tun, kann man an diesem Beispiel erkennen: Schulen kämpfen für Aufnahme von Willkommensklassen, wird aus Berlin berichtet. Mehrere Schulen hatten ihren Bezirken und der Bildungsverwaltung angeboten, Flüchtlingsklassen zu betreuen und erwarteten, dass ihr Engagement begeistert aufgenommen würde. Stattdessen gab es Absagen. Es gebe angeblich „keinen Bedarf“. Das Argument des „fehlenden Bedarfs“ gibt es auch in Berlin-Mitte – ausgerechnet in dem Bezirk, in dem gerade erst hunderte Schulplätze für Erstklässler fehlten.

Auf der anderen Seite gibt es gerade in Bayern, die sich auf einer anderen, der semantischen Ebene gerade eher mit Brandstifterei beschäftigen, zu berichten, dass dort zahlreiche eigene Klassen für Asylbewerber und andere Flüchtlinge eingerichtet worden sind.

Und aus Bayern kommt ein weiteres positives Beispiel. Ein Bestseller hilft Flüchtlingen Deutsch zu lernen, berichtet beispielsweise die Berliner Zeitung über das so genannte „Tannhauser Modell“: »Landauf, landab bekommen Flüchtlinge Deutsch-Unterricht von Ehrenamtlichen, einen Anspruch auf Kurse haben sie zunächst nicht. Drei Lehrer aus Bayern haben dafür ein spezielles Arbeitsbuch entwickelt – und können sich vor der Nachfrage kaum retten.«

Die Geschichte dahinter ist wie so oft in der Welt des Ehrenamtes:

»Zwei ehemalige Schulleiter aus Schwaben geben Flüchtlingen … Sprachunterricht. Sie fanden aber keine speziellen Unterrichtsmaterialien und haben kurzerhand ein eigenes Arbeitsheft entwickelt und drucken lassen – das nun reißenden Absatz findet. Schon nach etwas mehr als einem Monat wurde vom „Deutschkurs für Asylbewerber – Thannhauser Modell“ die dritte Auflage gedruckt. „Ganz Deutschland will dieses Heft“, sagt noch ganz überrascht Karl Landherr, der pensionierte Rektor der Grundschule in der 6000-Einwohner-Stadt Thannhausen.«

Es geht hier um ehrenamtliche Sprachkurse – und die sind verdammt wichtig, denn einen Anspruch auf Integrationskurse gebe es nur für anerkannte Flüchtlinge, was sich derzeit schrittweise erst zu verändern beginnt.

Und was ist zur Überbrückung in Tannhausen passiert?

»In Thannhausen wurden vor einem Jahr die beiden früheren Schulleiter gefragt, ob sie sich um die in einem ehemaligen Gasthaus untergebrachten Flüchtlinge aus Afrika kümmern können. Landherr und Hörtrich schauten sich die von Verlagen angebotenen Lehrbücher an und waren unzufrieden: zu hohes Niveau, zu umfangreich, zu teuer, zu wenig Platz für Notizen, keine ergänzenden Erklärungen in Englisch. Zusammen mit der Lehrerin Isabell Streicher entwickelten sie ihr eigenes „Workbook“.«

»Nun wird in der schwäbischen Kleinstadt die frühere Gaststube regelmäßig in ein Klassenzimmer umgewandelt, durchschnittlich etwa 10 … Flüchtlinge nehmen an dem dreimal die Woche angebotenen Deutschkurs teil … Auch aktuelle Themen werden in Thannhausen schnell aufgegriffen. Nachdem in Deutschland bei den heißen Temperaturen der vergangenen Wochen mehrere Flüchtlinge ertrunken sind, gibt es eine Stunde am See, um den Afrikanern die Gefahren beim Schwimmen klar zu machen.«

Weitere Informationen zu „Deutschkurs für Asylbewerber – Thannhauser Modell“ gibt es auf der Webseite www.deutschkurs-asylbewerber.de. Auch der Deutschlandfunk hat diesen Ansatz aufgegriffen und darüber berichtet: Thannhauser Modell – Erfolgreiches Konzept für Deutschunterricht von Flüchtlingen (16.07.2015).

Es gibt so viele andere Orte und Formate, wo und mit denen eine vergleichbar gute Arbeit geleistet wird. Dazu hier die Empfehlung für eine Sendung des Bayerischen Rundfunks:

Ein Ticket für die Zukunft: Junge Asylbewerber an der Berufsschule in Bad Tölz (07.07.2015)
Sie stammen aus Afghanistan, Syrien oder Nigeria – jugendliche Flüchtlinge besuchen die Asylbewerberklasse der Berufsschule Bad Tölz. Dort werden die jungen Männer und Frauen auf eine Berufsausbildung vorbereitet.

Die Reportage vermittelt ein differenziertes und durchaus mit zahlreichen Grautönen ausgestattetes Bild. Und wenn man die Geschichten rekapituliert, dann wird aus einer grundsätzlichen Perspektive klar, was hier in diesem Bereich Not tut: ausreichend Zeit und einen „Kümmerer“, der begleiten kann, Bindungen aufzubauen in der Lage ist, die notwendig sind, um eine halbwegs realistische Einschätzung der Menschen abgeben zu können.
Das aber zeigt zugleich auch bei aller ausgesprochenen Sympathie für Ansätze aus dem ehrenamtlichen Bereich: Wir alle wissen, dass die ehrenamtlichen Strukturen zwar häufig sehr innovativ sind, zugleich muss aber immer wieder zur Kenntnis genommen werden, dass es sich um sehr instabile Strukturen zu handeln scheint, eben aufgrund der Freiwilligkeit und natürlich aufgrund der enormen Personenabhängigkeit. Hier käme jetzt wieder „der“ Staat ins Spiel.

Zur Änderung des Asylrechts. Geduldete werden mehr geduldet, zugleich wird die andere Seite der „Willkommenskultur“ geschärft: Mehr einsperren, Internierung, Flucht als Verbrechen

Die Bundestagsabgeordneten haben im Mai 1993 ein Zeichen gesetzt. Sie haben das Grundgesetzt geändert – und zwar ganz vorne, wo eigentlich eherne Grundrechte verankert sind. Es waren bewegte Zeiten, denn hunderttausende Menschen waren vor dem Krieg in Jugoslawien nach Deutschland geflohen, gleichzeitig kamen viele Asylbewerber aus anderen Teilen der Welt und nicht zu vergessen die Zuwanderung seitens der so genannten „Spätaussiedler“ aus der zerfallenden Sowjetunion. Und die mussten alle irgendwie untergebracht und versorgt werden. Parallel durchlief das Land eine mehr als verstörende und ganze Biografien entwertende Wiedervereinigung mit einem Arbeitsmarkt in Ostdeutschland, der gleichsam auseinandergerissen war. In dieser brodeligen Gemengelage kamen ausländerfeindlich motivierte Brandanschläge auf Asylbewerberheime und andere Unterkünfte, in denen Ausländer lebten, hinzu. Die Namen Mölln und Rostock-Lichtenhagen sowie Solingen seien hier nur stellvertretend für die damalige Zeit genannt. Die Politiker hatten Angst, dass ihnen der innenpolitische Laden um die Ohren fliegen könnte. Doch statt sich vor die Menschen zu stellen, die nach Deutschland gekommen sind, hat man ein anderes Zeichen gesetzt. Die damalige Regierung aus Union und FDP verabschiedete mit Unterstützung der SPD ein Gesetz, welches das Grundrecht auf Asyl faktisch abgeschafft hat. Eine große Koalition der Abschottung. Im Dezember 1992 hatten sich Union, FDP und die eigentlich oppositionelle SPD auf eine Neuregelung des Asylrechts verständigt (vgl. dazu auch die Hintergrundinformationen in diesem Beitrag: Einschränkung des Asylrechts 1993). Das Ziel: Die Verfahren sollten beschleunigt und ein „Asylmissbrauch“ verhindert werden. Dazu sollte der ursprünglich schrankenlose Satz in Artikel 16 („Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“) gestrichen und durch einen Artikel 16a ersetzt werden. Als gleichsam perfide technokratische „Spitzenleistung“ erwies sich die Operationalisierung der angestrebten Abschottung, also wie man die Zugbrücke hat hochziehen wollen: So wurde die so genannte „Drittstaatenregelung“ eingeführt, die besagt: Wer über ein EU-Land oder ein anderes Nachbarland Deutschlands einreist, hat keinen Anspruch auf Asyl und kann sofort abgewiesen werden. Die meisten Flüchtlinge scheitern auf diese Weise bereits an den Grenzen Deutschlands. Und um das wasserdicht zu bekommen: Auch Flüchtlinge aus „sicheren Herkunftsstaaten“, also Ländern, in denen keine Verfolgung oder unmenschliche Behandlung droht, haben keinen Anspruch auf Asyl. Dieser kurze Exkurs in die Zeit von vor über zwanzig Jahren ist notwendig, um das, was man nunmehr gemacht hat, besser einordnen zu können.

Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzesentwurf zur „Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ vorgelegt, der im Bundestag zur Verabschiedung stand und von der Mehrheit heute auch angenommen wurde. »Hinter dem technischen Ausdruck verbirgt sich ein perfides Vorhaben: Die Bundesregierung will die Inhaftierung von Schutzsuchenden dramatisch ausweiten«, so Maximilian Popp in seinem Kommentar Flucht als Verbrechen. Die Perfidie des Ansatzes wird in den folgenden Zeilen erkennbar:

»Künftig sollen Flüchtlinge, die mithilfe von Schleppern nach Deutschland gelangen, die Grenzkontrollen umgehen, ihren Pass verloren haben oder falsche Angaben gegenüber Behörden machen, weggesperrt werden können. Also mehr oder weniger alle. Das Gesetz ist der größte Einschnitt in die Flüchtlingsrechte seit dem Asylkompromiss 1993.«

Popp zitiert den Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der behauptet, die Härte gegenüber Neuankömmlingen sei nötig, um „die Zustimmung zur Zuwanderung und der Aufnahme von Schutzbedürftigen in Deutschland zu sichern“. Auch wenn er diese Zuordnung für einem Minister „unwürdig“ hält, sie folgt natürlich im bestehenden System durchaus einer bestimmten Logik, die man nicht sofort von der Hand weisen kann.

Carolin Weidemann hat in ihrem Artikel Bundesregierung will mehr Flüchtlinge einsperren dargelegt, was die gesetzlichen Neuregelungen auf der dunklen Seite des Asylrechts beinhalten. Dazu muss man wissen, dass die Zahl der Abschiebehäftlinge gesunken ist, vor allem seit der Bundesgerichtshof im Sommer 2014 die Inhaftierung von europäischen Binnenflüchtlingen, sogenannte Dublin-Fälle, weitgehend verboten hat. Genau das aber will die Bundesregierung nun wieder ändern:

»Gemäß des Dublin-Abkommens dürfen sich Schutzsuchende lediglich in jenem europäischen Land um Asyl bewerben, das sie zuerst betreten. Wer trotzdem nach Deutschland weiterflieht, soll, nach dem Willen der Bundesregierung, unmittelbar nach der Einreise interniert werden können.

Als Haftgründe gelten laut Gesetzesvorhaben:
falsche oder unvollständige Angaben gegenüber den Behörden,
ein fehlender Pass,
Geldzahlungen an Schlepper
oder die Umgehung von Grenzkontrollen bei der Einreise.
Kurz: alle unvermeidlichen Begleiterscheinungen der Flucht.«

Auch der mittlerweile überarbeitete Entwurf zielt vor allem darauf: eine Ausweitung der Abschiebehaft und die Herstellung der dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen. Die Einwände gegen dieses Ansinnen reichen vom Bundesrat, der „gravierende negative Auswirkungen“ auf die Betroffenen herausstellt bis hin zu der Feststellung, dass in den vergangenen Jahren trotzt sinkender Zahlen an in Abschiebehaft befindlichen Menschen keineswegs weniger Abschiebungen vollzogen wurden, was ja als These sofort in den Raum gestellt wird, wenn man die Leute nicht wegsperrt.

Martin Kaul weist in seinem Artikel Schneller und mehr ausweisen auf eine weitere erhebliche Verschärfung hin:

»So sollen Ausländerbehörden künftig etwa mit einem neu geschaffenen „Ausreisegewahrsam“ Flüchtlinge zu deren einfacherer Abschiebung bis zu vier Tage lang festnehmen können. In der Vergangenheit durften Ausländer, die nicht von den Behörden „geduldet“ sind, im Rahmen der Abschiebehaft auch schon festgesetzt werden. Allerdings mussten dafür weitere Gründe vorliegen. Hierbei wurde zumeist das Argument der Fluchtgefahr herangezogen.
Mehr Wiedereinreiseverbote
Mit dem neu geschaffenen Ausreisegewahrsam entfallen solche weiteren Gründe. Hier reicht es im Wesentlichen, dass die Ingewahrsamnahme die Abschiebung vereinfachen kann.«

Und in einem kann man sich ja auf Juristen verlassen – sie können einem Schwarz als Weiß verkaufen, so auch hier: Die vereinfachte Ingewahrsamnahme sei sogar „gut“ für die Betroffenen und eigentlich nur in deren Interesse, denn so könnten Nachtabholungen von Familien vermieden werden, die in der Öffentlichkeit und bei den in diesem Feld engagierten Menschen auf besondere Proteste gestoßen sind. Weitere Verschärfungen sind in den Gesetzesänderungen enthalten, z.B.: Ermittlungen aufgrund aufenthaltsrechtlicher Straftaten braucht die Staatsanwaltschaft nicht mehr zuzustimmen. Wiedereinreiseverbote sollen ebenfalls leichter ausgesprochen werden können. Das richtet sich etwa gegen „Personen aus Staaten des Westbalkans“, wie es beim Innenministerium heißt. Gemeint sind vor allem Sinti und Roma.

Das reiht sich ein in weitere Bausteine einer partiell abschreckenden Ausgestaltung des Umgangs mit bestimmten Flüchtlingen. Stellvertretend hierfür die Ausführungen nicht irgendeinen unmaßgeblichen Menschen, sondern des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Manfred Schmidt, der in einem Interview der FAZ ausführt, das monatliche Taschengeld in Höhe von 140 Euro sollte für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern gestrichen werden. Damit werde der Anreiz für Migranten vor allem aus dem westlichen Balkan gesenkt.

„Wir müssen Menschen, die vermutlich kein Asyl bekommen, sagen, dass sie vom ersten Tag in Deutschland an kein Taschengeld erhalten. Dann würde der Zustrom schnell abnehmen.“

Die 140 Euro, die es in Deutschland während des Asylverfahrens als Taschengeld gebe, seien in etwa der durchschnittliche Monatsverdienst in Südserbien.

Die gesetzlichen Änderungen, die heute verabschiedet wurden, folgen einer ganz bestimmten und nicht unbekannten Logik: Schlechte Flüchtlinge, gute Flüchtlingen. Insofern gilt auch hier: Wo Schatten ist, muss auch Licht sein und insofern werben die Politiker der großen Koalition für die Änderungen mit dem Hinweis, es gebe doch auch zahlreiche Erleichterungen für Flüchtlinge, die bei uns sind, wenn auch nur als Geduldete. Dazu Martin Kaul in seinem Artikel:

»Vereinfachungen im Bleiberecht zielen vor allem auf jüngere und besonders gut integrierte Ausländer ab, die bislang nur geduldet wurden. Sie sollen künftig ein Bleiberecht erhalten können, wenn sie etwa unter 27 Jahre alt sind und mindestens 4 Jahre eine deutsche Schule besucht haben. Bislang mussten sie 6 Jahre Schulbesuch nachweisen.
Auch Familien, die für sich selbst aufkommen können, die ihre Treue zum Grundgesetz bekennen und mit einem Kind seit mindestens 6 Jahren in Deutschland wohnen, können ein Bleiberecht erhalten. Früher mussten es 8 Jahre sein.«

Es gibt also eine schrittweise Reduzierung der zu nehmenden Hürden, wenn man denn hier ist und geduldet wird. Die absehbare Verfestigung ihres Aufenthaltsstatus wird jetzt formal etwas schneller abgebildet. Man kann es auch so zusammenfassen, wie der Artikel Der Bundestag differenziert das Asylrecht weiter aus:

»Erleichterungen soll es für die rund 125 000 Geduldeten in Deutschland geben – also für jene Menschen, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber nicht abgeschoben werden. Sie bekommen nun die Chance auf ein sicheres Bleiberecht. Voraussetzung ist: Der Betroffene lebt schon seit Jahren im Land, spricht ausreichend Deutsch und kann seinen Lebensunterhalt selber sichern.«

Und wie zögerlich man hier insgesamt ist, verdeutlicht nicht nur das Beispiel mit der „Etwas-Absenkung“ der Schwellenwerte, sondern vor allem auch der Nicht-Umgang mit den jungen Flüchtlingen, die man hat gewinnen und vermitteln können in eine Berufsausbildung. Man sollte meinen, offensichtlich eine win-win-Stutation für beide Seiten, dem Individuum wie auch dem Staat. Und in ungezählten Sonntagsreden wird doch derzeit landauf landab beschworen, wie wichtig es sei, gerade die jungen Menschen so schnell wie möglich in Arbeit bzw. vor allem in Ausbildung zu bringen. Aber wie heißt es so schön im erfahrungsgesättigten Volksmund: Links blinken und rechts fahren.

Der Wahrheitsgehalt dieser Weisheit wird auch hier dokumentiert: Chance vertan: Berlin kneift bei Bleiberecht für Azubis mit Duldung, so die Überschrift eines Artikels, der den Finger notwendigerweise auf die offene Wunde legt:

»Die Idee klang gut: Junge Flüchtlinge sollten bis zum Ende ihrer Ausbildung nicht abgeschoben werden. Das Ergebnis ist ernüchternd: Diese Jugendliche sollen nur eine Duldung bekommen und keinen Aufenthaltstitel. Erste Kritik kommt aus Rheinland-Pflalz, die initiatoren dieser Idee.«

Die Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Dauer der Lehrzeit kommt nicht, statt dessen hat der Innenausschuss des Bundestages lediglich für eine Duldungsregelungen votiert – »die bereits nach heute geltendem Recht realisierbar ist.« Dabei ist die Begründung für die eigentlich angestrebte Verbesserung offensichtlich:

»Wenn man junge Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integrieren wolle, müsse man ihnen und ihren Ausbildungsbetrieben garantieren, dass die Jugendlichen mindestens bis zum Ende ihrer Ausbildung in Deutschland bleiben dürfen.
Mit einer Duldung ist das nur bedingt gegeben. Denn die Duldung beschinigt lediglich, dass die Abschiebung vorerst nicht vollzogen werden kann, der Inhaber Deutschland aber eigentlich verlassen muss, sobald die Hinderungsgründe nicht mehr vorliegen. Junge Menschen mit Duldung haben es daher schwer, überhaupt einen Ausbildungsplatz zu finden.«

„Es wäre eine Frage des gesunden Menschenverstandes gewesen, Angebot und Nachfrage hier sinnvoll zusammenzuführen“, so das Argument der rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerin Eveline Lemke. Letztendlich hat das was damit zu tun, dass bei den Entscheidungsträgern immer noch explizit oder implizit der Abschottungsgedanke verankert ist.

Flüchtlinge: Die Entfaltung der Kräfte des „Marktes“ selbst im Elend und die Ausdifferenzierung einer Flucht- und Überlebenshierarchie nach Zahlungsfähigkeit

Sogar im Elend entfalten sich die Kräfte des „Marktes“ und schaffen nicht nur eine ausdifferenzierte Elendshierarchie, sondern die Menschenhändler, die mit Flüchtlingen ihr Geld verdienen, betreiben selbst „professionelles“ Marketing – alles entlang der Ordnungsachse der Zahlungsfähigkeit.
Hierzu der lesenswerte Artikel Auch Menschenhändler betreiben Marketing von Ulrike Scheffer.
Die Menschenhändler »ziehen dabei alle medialen Register. So gibt es Facebook Seiten, auf denen Schleuser Flüchtlingen aus Afrika oder dem Nahen Osten ganz offen ihre Dienste anbieten. Manche posten auch Fotos, die belegen sollen, dass sie ihre „Kunden“ sicher nach Europa transportieren. Die Seiten werden offenbar rege genutzt. Einige erhalten bis zu 50.000 Likes pro Tag. Das berichtet die Internationale Organisation für Migration (IOM) in ihrem neuesten Bericht „Migrationstrends über das Mittelmeer“ (Migration Trends Across the Mediterranean: Connecting the Dots). Darin werden die aktuellen Fluchtrouten und das Geschäft der Schleuser analysiert.«

Libyen ist Hauptstützpunkt der Schleuser-Mafia – schlichtweg deshalb, weil sie hier ungehindert operieren können, denn die öffentliche Ordnung ist praktisch zusammengebrochen. »Rund 80 Prozent aller Flüchtlinge, die über das Mittelmeer nach Italien gelangen, starten von der libyschen Küste – viele in untauglichen und überfüllten Booten.«

Verbindungsmänner in Marokko oder Tunesien locken dort gestrandete Flüchtlinge aus Afrika nach Libyen. Und so bitter das jetzt hier klingen mag – es „rechnet“ sich auch für die Flüchtlinge, denn: »… ein Platz auf einem Boot von Marokko nach Spanien (kostet) 1300 Euro, die Überfahrt von Libyen nach Italien durchschnittlich nur 500 Euro.«

Alles eine Frage des Preises – so auch hier inmitten der Elendsökonomie. Nicht nur hinsichtlich der Möglichkeit, überhaupt Zugang zur Flucht zu erkaufen, sondern die konsequente Ökonomisierung dieses „Geschäftsfeldes“ geht sogar soweit, dass man sich „Rundumservicepakete“ kaufen kann. Wenn man denn über das Geld verfügt:

»Schleuser haben … auch Zugang zu Flüchtlingen, die von den libyschen Behörden oder einer der Bürgerkriegsmilizen aufgegriffen wurden. Wer genug Geld hat, kann sich mit ihrer Hilfe aus der Haft freikaufen und doch noch nach Europa weiterreisen.«

Und der folgende Absatz aus dem Artikel verdeutlicht in aller zynischen Reinheit, was mit Elendshierarchie gemeint ist:

»Vor allem Syrern, die meist finanziell besser gestellt sind als Flüchtlinge aus Afrika, bieten die Schleuser Rundumservicepakete für eine Flucht bis an den gewünschten Zielort an. Mittelsleute in Italien organisieren dann beispielsweise die Weiterreise nach Deutschland. Gegen Aufpreis gibt es außerdem Schwimmwesten und Plätze an Deck. Afrikaner reisen dagegen eher unter Deck, wo sie bei einer Havarie nur geringe Überlebenschancen haben.«

Um welche Umsatzdimensionen es hier geht, verdeutlicht die folgende Überschlagsrechnung: Nach den vorliegenden Berichten zahlen Mittelschicht-Syrer bis zu 2000 Euro für einen Platz in einem Boot nach Europa. Für eine Überfahrt mit 450 Passagieren kassierten die Schleuser bis zu eine Million Euro.

Scheffer zitiert aus dem Bericht der IOM, dass sich eine Klassen-Gesellschaft unter den Flüchtlingen herausgebildet hat:

»Es gibt unter Flüchtlingen eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Während Syrer teilweise per Flugzeug zunächst nach Ägypten fliehen und von dort aus über Land die relativ kurze Weiterreise nach Libyen antreten, sind Flüchtlinge aus afrikanischen Staaten oft monatelang unterwegs und reisen unter widrigsten Bedingungen. Weil sie nur selten das Geld für die gesamte Reise aufbringen können, müssen sie Zwischenstopps einlegen und versuchen, Geld für die nächste Etappe zu verdienen. Hauptdrehscheiben sind dabei Agadez in Niger und Gao in Mali. Hier sitzen auch Schleuser, die den Weitertransport organisieren.«

Dass Frauen besonders leiden müssen, wird auch explizit ausgeführt. Von sexuellen Dienstleistungen für die, die ihnen helfen sollen bei der Flucht bis hin zur organisierten Zwangsprostitution ist alles dabei.

Mittlerweile hat sich sogar eine eigene Menschenhändlerindustrie unterhalb der Flüchtlingsindustrie entwickelt, die für Nachschub in den europäischen Bordellen sorgt: In dem IOM-Bericht wird vermerkt, »dass immer mehr Frauen, vor allem aus Nigeria und neuerdings auch aus Kamerun, schon in ihren Heimatländern verschleppt werden, um sie in Europa in die Prostitution zu zwingen. Die IOM spricht von einem Anstieg von 300 Prozent des Frauenhandels zwischen Afrika und Europa im vergangenen Jahr. Den Frauen werde entweder eine Arbeit als Haushaltshilfe versprochen, oder die Entführer drohten ihnen, dass ihrer Familie ein Unglück widerfahre, wenn sie sich widersetzten.«

Übrigens – das Elend ist immer auch noch miteinander verwoben: Derzeit vergeht ja bei uns in der Festung Europa kein Tag, an dem nicht über Griechenland berichtet und gestritten wird. Und dem Land droht bei allen massiven sozialen Verwerfungen, die jetzt schon in Griechenland nach Jahren der Krise beobachtet werden muss, demnächst weitere „Einsparungen“, was bedeutet, dass es den normalen Menschen noch schlechter gehen wird. Gleichzeitig aber entwickelt sich Griechenland zu einer Art „Konkurrent“ zu Italien, was die Verschiebung der Zielrouten der Flüchtlinge angeht. Darauf verweist IOM in einer neuen Pressemitteilung:

»The Greek islands near Turkey’s coast now rival Italy as the top destination for irregular migrants seeking entry into the EU by sea this year, signaling the shift from the central Mediterranean route to the Eastern route. Some 61,000 migrants have arrived by sea to Greece this year, nearly doubling 2014’s full-year total of 34,442. So far, around 65,000 migrants have arrived via the sea route to Italy, according to IOM estimates, which has proven to be a much deadlier passage with at least 1,820 fatalities this year …«.

Die Webseite der International Organization for Migration (IOM): www.iom.int.  Ein Besuch dieser Seite lohnt, man findet eine Fülle an Berichten über die Situation von Flüchtlingen auf der ganzen Welt.

Das Kreuz mit der Praxis vor Ort und dem Nicht-Lernen aus vergangenen Desastern. Flüchtlingsunterkünfte und ihr „Sicherheitspersonal“

Beamen wir uns zurück in den September des vergangenen Jahres. Am Ende dieses Monats wurde in diesem Blog der Beitrag Schutzlos gegenüber denen, die schützen sollen? Vorwürfe gegen private Flüchtlingsheimbetreiber. Und bodenloser Zynismus eines Bürokraten veröffentlicht. Der Hintergrund: Über Vorwürfe, dass es Übergriffe seitens derjenigen, die eigentlich zum Schutz der Menschen da sein sollen, gegeben hat, berichtet das Politikmagazin „Westpol“ (WDR-Fernsehen) in seinem Beitrag Misshandlungen und zu wenig Personal: Vorwürfe gegen privaten Flüchtlingsheimbetreiber in der Sendung am 28.09.2014. Zum Sachverhalt:

»In nordrhein-westfälischen Flüchtlingsheimen soll es zu gewalttätigen Übergriffen des Wachdienstes gekommen sein. Asylbewerber aus einem Flüchtlingsheim in Essen berichten gegenüber Westpol von Prügelattacken und Demütigungen. Westpol liegt außerdem ein ärztliches Attest eines Flüchtlings vor, in dem Verletzungen dokumentiert werden. Auch in einer Unterkunft in Burbach soll es zu Übergriffen des Wachdienstes auf Flüchtlinge gekommen sein. Beide Flüchtlingsunterkünfte werden von der Firma European Homecare betrieben. Das Unternehmen ist einer der größten Betreiber von Flüchtlingsunterkünften in Deutschland. Allein in Nordrhein-Westfalen betreibt es sechs der zentralen landesweiten Erstaufnahmeeinrichtungen.«

Das Unternehmen European Homecare hat seinen Sitz in Essen und wurde 1989 für den Betrieb von Wohnheimen für Asylbewerber und Flüchtlinge gegründet.

Zu diesem Unternehmen berichtete damals das Politikmagazin Westpol weiter:

European Homecare hält sich nach WESTPOL-Recherchen außerdem nicht an die vom Land geforderten und vertraglich vereinbarten Standards für den Betrieb von Flüchtlingswohnheimen. In der Erstaufnahmeeinrichtung in Schöppingen gibt es zu wenig qualifiziertes Personal vor. Es fehlt an Psychologen, Erziehern und Sozialpädagogen. Das räumt European Homecare selbst gegenüber WESTPOL ein, und verweist auf den Anstieg der Flüchtlingszahlen. Auf die Frage, ob European Homecare die vorgeschrieben Standards und den Personalschlüssel im Moment einhalten kann, antwortet Renate Walkenhorst, Pressesprecherin von European Homecare, gegenüber WESTPOL: „Nein, klares Nein. In dieser Notsituation können wir das nicht.“

»Die Übergriffe auf Flüchtlinge wurden nun aber nicht direkt von Mitarbeitern des Unternehmens European Homecare verübt, sondern von Mitarbeitern der privaten Wachfirma SKI, die als Subunternehmen eingesetzt wurde. Doch European Homecare fällt nicht zum ersten Mal auf. Im Jahr 2003 geriet das Unternehmen in Österreich in die Schlagzeilen, durch Übergriffe im Flüchtlingslager Traiskirchen bei Wien. Der Traiskirchener Bürgermeister Fritz Knotzer kritisierte die Zustände in der Flüchtlingsunterkunft scharf: „Seit der Privatisierung der Flüchtlingsbetreuung im Lager sind Gewalt, Totschlag, Vergewaltigung und Korruption an der Tagesordnung. Es ist ein einziges Chaos.“ Deutlicher geht es nicht«, so die Darstellung in dem Beitrag Überforderte Kommunen, überbelegte Unterkünfte, ein Staat, der sich betroffen zeigt von den erwartbaren Folgen der eigenen Abmagerung, aber auch Beispiele, dass es anders gehen kann vom 29.09.2014 in diesem Blog.

Das Unternehmen European Homecare geriet nach der Berichterstattungswelle in den Medien unter erheblichen Druck. Und man sollte meinen, dass die politischen Verantwortungsträger daraus gelernt haben. Aber das war im September und Anfang Oktober 2014. Heute befinden wir uns am Ende des Monats April 2015 und die Welt sieht dann etwas anders aus.

»Nach dem Skandal um von Wachmännern misshandelte Asylbewerber ist Essen die neue Sicherheitsfirma zu teuer. Pikant: Das Unternehmen gehört der Stadt«, so beginnt ein Artikel von Helke Ellersiek unter der Überschrift Essen ist sich selbst zu teuer. Und das alles hat zu tun mit – European Homeacre, der Protagonist aus dem vergangenen Jahr. Wir werden, wenn man den Beitrag liest, Zeuge des Mechanismus, schnell irgendwie reagieren und dann wieder zurückzufallen auf Start. Zum Sachverhalt:

»Nicht einmal ein Jahr nach dem Skandal um die Asylheime in NRW sind der Stadt Essen die Sicherheitskosten für die Bewohner nun zu teuer geworden. Die Stadt forderte den privaten Betreiber European Homecare Anfang des Jahres auf, sich eine günstigere Sicherheitsfirma für ihre Behelfsunterkünfte zu suchen. Homecare will deshalb den aktuellen Dienstleister RGE im Mai durch die billigere Stölting Holding ersetzen und hat bereits die Kündigungen verschickt.«

Das hat deswegen eine pikante Note, weil man wissen muss, dass die RGE gänzlich der Stadt Essen selbst gehört: Damit ist der Stadt ihr eigener Dienstleister zu teuer. Bis zu 60 Mitarbeitern der RGE droht nun die Kündigung zum 30. April 2015.
Und es gibt schon erhebliche Unterschiede zwischen der städtischen Tochter RGE und der Ersatzlösung Stölting:

»RGE bildet seine Mitarbeiter drei Jahre zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit aus, sie erhalten einen Stundenlohn von 11,84 Euro. Die Mitarbeiter der Stölting hingegen absolvieren nur eine kurze Sachkundeprüfung. Ihr Lohn beträgt 9,35 Euro.«

Und wir erfahren noch einiges mehr:

»Die zuletzt von European Homecare beauftragte Wachfirma SKI stand im Oktober vergangenen Jahres wegen Misshandlungen der Bewohner in der Kritik. Die seither zuständige RGE war bisher nie negativ aufgefallen – im Gegensatz zur privaten Nachfolgerin Stölting Holding, die von Verdi wegen unregelmäßiger Lohnabrechnungen kritisiert wird. Außerdem verhindere sie die Bildung von Betriebsräten.«

Auch der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft kritisiert die Kündigung, berichtet Helke Ellersiek in ihrem Artikel. Die aktuellen Vorgänge in Essen würden zeigen, dass „besonders öffentliche Auftraggeber nichts aus den Geschehnissen gelernt“ hätten. Der Verband hatte in der Vergangenheit schon betont, dass eine qualifizierte Betreuung, wie sie in Asylbewerberheimen nötig ist, „nicht zum Mindestlohn“ erfolgen könne. Der Kostenaspekt dürfe nicht maßgeblich bei der Vergabe der Aufträge sein: Sicherheit sei keine Ware wie jede andere.

Wohl wahr.

Wird die „Vertafelung“ unserer Gesellschaft durch eine unaufhaltsame Effizienzsteigerung auf Seiten der Lieferanten erledigt?

Eine Zeit lang war die – nur mit dem Anstieg von Umsatz und Gewinn von Apple vergleichbare – quantitative Expansion des Tafelwesens in Deutschland für die einen offensichtlicher Indikator der zunehmenden Verarmung in unserem Land, so dass man diese moderne Variante einer Suppenküche braucht, während sich die anderen kritisch abarbeiten an der angeblichen oder tatsächlichen Funktionalität der Tafeln im Sinne einer neuen „Abspeisung“ von Menschen, denen man zu geringe Sozialleistungen gewährt und die man dann auf die fast flächendeckende Versorgungsinfrastruktur der Tafeln verweisen kann, bei denen man sich ja das besorgen kann, was nicht über die staatlichen Leistungen abgedeckt werden kann. Kritische Bücher wurden über die Tafeln verfasst – allen voran von dem Soziologen Stefan Selke. In diesem Umfeld entstand eine eigene Website – Tafelforum -, allerdings ist die (wie so viele andere Webseiten auch), seit einiger Zeit in den Ruhemodus übergegangen. Und anlässlich des 20jährigen Bestehens der Tafeln in Deutschland im Jahr 2013 hatte sich sogar ein „Kritisches Aktionsbündnis 20 Jahre Tafeln“ gebildet, ebenfalls mit einer eigenen Website, die allerdings eingeschlafen ist. Nur auf der Facebook-Seite dieses Aktionsbündnisses gibt es noch sporadische Aktivitäten.

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