Am 3. Februar wurde in dem Beitrag „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“-Gesetzgebung? Die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ als ein weiteres Lehrbuchbeispiel das gesetzgeberische Vorgehen zur Einführung einer „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ einer kritischen Analyse unterzogen. Der Beitrag wurde mit diesen Worten beendet: »Der Gesetzgeber hat eine schlechte Arbeit mit zahlreichen offensichtlichen Mängeln abgeliefert und das Werkstück muss nicht nur reklamiert werden, sondern entweder wird es ersetzt durch eine funktionierende Fassung oder aber wenn man es einfach nicht kann, dann lässt man es lieber ganz. Und mindestens entschuldigt man sich beim zunehmend frustrierter werdenden Publikum, das an so vielen Stellen mit erheblichen Qualitätsmängeln und krassen Organisationsversagen in unserem Land konfrontiert wird. Dafür ist die als Tiger gedachte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“, der mittlerweile als Bettvorleger auf dem Betonboden der Praxis aufgeschlagen ist, nur ein (weiteres) Beispiel.«
Am gleichen Tag erschien unter der Überschrift Der Stichtag ein Bericht von Doreen Reinhard und August Modersohn aus Ostdeutschland: »Ab 16. März gilt die Impfpflicht im Gesundheitswesen. Die Ost-Länder befürchten eine Kündigungswelle – und denken über umfassende Ausnahmen nach.«