Es geht runter. Zur Entwicklung der Befristungen bei Neueinstellungen

Der Arbeitsmarkt ist keine statische Angelegenheit, sondern ein überaus dynamisches Gebilde. Da geht es raus aus Beschäftigungsverhältnissen und gleichzeitig werden in vielen Betrieben neue Mitarbeiter eingestellt. Und zwar in erheblichem Umfang. Auf der Basis der IAB-Stellenerhebung1 wissen wir, dass beispielsweise im Jahr 2024 die Betriebe in Deutschland rund 4,4 Millionen sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen (ohne Auszubildende und ohne Mini-Jobs) vorgenommen haben.

Und seit vielen Jahren wird darüber kritisch berichtet und diskutiert, dass es „viele“ Befristungen der Beschäftigungsverhältnisse geben würde. Die Befristung ist einer der Merkmale der sogenannten „atypischen Beschäftigung“ (im Sinne einer Abweichung von einem vor langer Zeit einmal fixierten „Normalarbeitsverhältnis“, das verstanden wird als unbefristete, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche, die zudem nicht in Leiharbeit stattfinden darf, um „normal“ zu sein).

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Aus dem Jobwunderland Deutschland: Die Zahl der „atypisch Beschäftigten“ bleibt weiter auf einem hohen Niveau und trifft bestimmte Arbeitnehmer mehr als andere

Man hat sich fast schon daran gewöhnt, an die Erfolgsmeldungen aus dem Jobwunderland Deutschland. So meldet das Statistische Bundesamt am 29. Mai 2019: »Im April 2019 waren nach vorläufigen Berechnungen … etwas über 45 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Gegenüber April 2018 nahm die Zahl der Erwerbstätigen um 488.000 Personen (zu).«

Nun ist das mit den Zahlen bekanntlich immer so eine Sache und man muss in einem ersten Schritt genau prüfen, über was hier eigentlich berichtet wird. Wenn vom Beschäftigungsrekord berichtet wird, dann wird die Zahl der Erwerbstätigen herangezogen. Die Erwerbstätigen sind nun aber eine überaus heterogene Gruppe, vereinfacht gesagt werden hier alle mitgezählt, die irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Jemand, der ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, zählt genau so als ein Erwerbstätiger wie ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, der in einer 40 Stunden-Woche arbeitet. Viele Menschen denken aber, wenn sie hören, wie viele neue Jobs entstanden sind, an „normale“ Jobs – und meinen damit ob bewusst oder unbewusst Vollzeitjobs (und manche gehen sogar „so weit“, davon auszugehen, dass man davon leben kann bzw. können sollte).

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Die Beschäftigungsverhältnisse für Arbeitnehmer in Deutschland werden immer kürzer. Oder doch nicht?

Gerade im „Jobwunderland“ Deutschland ist ein differenzierter Blick nicht nur auf die eine große Zahl an Irgendwie-Beschäftigten wichtig, sondern auf die Art und Weise, wie die Menschen beschäftigt sind, unter welchen Bedingungen und für welche Löhne bzw. Einkommen sie arbeiten gehen (müssen). Dabei wird man immer wieder mit der These konfrontiert, dass die Zahl der „prekär“ Beschäftigten trotz (?) der guten allgemeinen Arbeitsmarktentwicklung zugenommen hat, dass immer mehr Arbeitnehmer von schlechten Arbeitsbedingungen betroffen sind. Und es gibt ja durchaus eine Menge Beispiele gerade aus den Branchen, in denen die Arbeitskräftenachfrage steigt, wo neue Jobs geschaffen werden, die darauf hindeuten, dass es für Millionen Arbeitnehmer düster aussieht.

In diese kritische Diskussionslinie passen dann solche Meldungen: Beschäftigungsverhältnisse zunehmend kürzer: »Die Beschäftigungsverhältnisse für Arbeitnehmer in Deutschland werden immer kürzer.« Grundlage dafür ist die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) auf eine Anfrage der Linken-Politikerin Sabine Zimmermann im Deutschen Bundestag. 

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Ein Höchststand bei den befristeten Arbeitsverträgen und eine Regierung, die etwas dagegen tun will. Das alles in Zeiten der Gleichzeitigkeit von „Fachkräftemangel“ und mehr schlechten Jobs

Das sind solche Meldungen, auf die man in der Bundesregierung derzeit auch liebend gerne verzichten würde: So viele befristete Arbeitsverträge wie nie: »2017 hat es 3,15 Millionen befristete Arbeitsverträge gegeben. Die Hälfte davon ist sogar ohne sachlichen Grund befristet.« Über neun Prozent mehr befristet Beschäftigte innerhalb eines Jahres, das sorgt für einen Rekordstand bei den Verträgen auf Zeit. Vor allem die Befristungen ohne Sachgrund legen kontinuierlich zu. Grund genug für eine genauere Analyse der Zahlen, wie sie von Markus Krüsemann veröffentlicht wurde.

Die neuen Zahlen stammen aus dieser Veröffentlichung aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit: Christian Hohendanner: Reform der befristeten Beschäftigung im Koalitionsvertrag: Reichweite, Risiken und Alternativen, Nürnberg 2018. Darin geht es nicht nur um die Entwicklung der Zahlen, sondern auch um das, was die Bundesregierung hier an gesetzgeberischen Aktivitäten plant und auf den Weg gebracht hat.

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Wenn untere Richter gegen obere Richter rebellieren und die dann von den Richtern noch weiter oben runtergeholt werden: Sachgrundlose Befristungen und das Bundesverfassungsgericht

Eigentlich ist es ganz einfach: Es gibt befristete Arbeitsverträge in zwei Varianten. Der „Normalfall“ einer Befristung wäre beispielsweise der Tatbestand, dass eine Mitarbeiterin in die Elternzeit geht und für den Zeitraum, in dem sie ausfällt, wird ein anderer Arbeitnehmer befristet eingestellt, denn nach Ablauf der Elternzeit hat die zeitweilig ausgestiegene Mitarbeiterin einen Anspruch auf Rückkehr in das Unternehmen und der Vertretungsbedarf entfällt wieder. So eine Befristung wäre eine „mit Sachgrund“. Aber es gibt auch noch eine andere Möglichkeit und die stand in den vergangenen Monaten im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte: die „sachgrundlosen Befristungen“. Die kann man nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bislang bis zu einer Dauer von zwei Jahren machen, innerhalb dieser zwei Jahre ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung möglich, so der § 14 Abs. 2 TzBfG. Dann ist aber Schluss, denn dem Gesetz kann man entnehmen: »Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.«

Nun sollte man meinen, dass das eindeutiger nicht formuliert werden kann. Und dass man darüber nicht weiter diskutieren muss.

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