In Bayern sollen Flüchtlinge jetzt als Ein-Euro-Jobber Schnee schippen und Sekundärtugenden der deutschen Arbeitswelt erlernen. Oder sind es Primärtugenden? Egal, da kann man schon durcheinander kommen

Das ist wieder so eine Meldung, die einen daran erinnert, dass die Lebensweisheit „In der Ruhe liegt die Kraft“ sicher lebenszeitverlängernd wirken kann – wenn man es denn schafft, die Ruhe zu bewahren: Bayern will Asylbewerber mit Ein-Euro-Jobs Arbeitswerte vermitteln. Genau auf so was haben wir gewartet. Aber lassen wir vor jeglicher Bewertung die bayerische Sozialministerin Emilia Müller (CSU) ihren Ansatz vorstellen, wie sich das für eine ordentliche Berichterstattung gehört:
»Bayerns Sozialministerin Müller sieht in Ein-Euro-Jobs eine Möglichkeit, Asylbewerbern die Gepflogenheiten der deutschen Arbeitswelt zu vermitteln. So lernten sie früh wichtige Werte wie Pünktlichkeit, Verantwortlichkeit und Gewissenhaftigkeit kennen, auf die es in der Arbeitswelt dieses Landes ankomme, sagte die CSU-Politikerin in München. Die Flüchtlinge könnten den Hof in der Erstaufnahmeeinrichtung fegen, Schnee räumen oder dem Hausmeister helfen. Die bayerische Sozialministerin fügte hinzu, sollten die Flüchtlinge die Jobs ablehnen, würden ihnen die Leistungen gekürzt. Sanktionen für Unwillige seien wichtig, um die Balance der gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz zu erhalten.«

Sicher wird in den kommenden Monaten in Bayern ganz viel Schnee liegen, um all die jungen, kräftigen Flüchtlinge schippend zu beschäftigen.

„Pünktlichkeit, Verantwortlichkeit und Gewissenhaftigkeit“ – jetzt wissen wir endlich, was in der deutschen Arbeitswelt und auf deutschen Arbeitsplätzen so abgeht. Man könnte anmerken, ein wenig umfassender hätte man sich schon die bayerischen Hinweise auf die deutsche Leitkultur gewünscht. Oder etwas ernsthafter und zugleich frustrierter: Will Frau Müller aus München jetzt die Nahles aus Berlin machen? Denn die hatte sich zu dem Thema Ein-Euro-Jobs, also Arbeitsgelegenheiten, auch schon in einer reichlich verwirrten Art und Weise zu Wort gemeldet, vgl. hierzu die Beiträge Die Bundesarbeitsministerin fordert „Ein-Euro-Jobs“ für Flüchtlinge. Aber welche? Und warum eigentlich sie? Fragen, die man stellen sollte vom 13. Februar 2016 sowie nachfolgend Die Bundesarbeitsministerin macht es schon wieder: „Ein-Euro-Jobs“ für Flüchtlinge ankündigen, die noch nicht im Hartz IV-System sind. Was soll das? vom 23. März 2016.

Und richtig ernsthaft könnte man anmerken, dass die Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz durchaus Sinn machen, vor allem zur Beschäftigung der Menschen, die zu uns gekommen sind und die teilweise Monate warten müssen, bevor sie überhaupt einen Asylantrag stellen dürfen, der dann noch einige Monate bearbeitet wird. Aber weniger wegen der genannten angeblich deutschen Arbeitstugenden, sondern weil es für die meisten von ihnen schlichtweg notwendig ist, da ihnen die Decke auf den Kopf fällt und weil sie arbeiten wollen und das auch durchaus sollten und weil man die Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch koppeln kann mit Sprachkursen und Qualifizierung.

Man könnte an dieser Stelle einfach kopfschüttelnd aufhören, wenn da nicht der erneut sich Bahn brechende Impetus der schwarzen Pädagogik wäre, nach der erst einmal vom Schlechten im Menschen auszugehen ist, vor allem, wenn er aus einer anderen „Kultur“ und ihren Kreisen stammt, die einen nicht kleinen Teil der Debatte über „die“ Flüchtlinge zu beherrschen scheint.

Man kann das verdeutlichen an der aktuellen Diskussion über ein „Integrationsgesetz“, das von der Bundesregierung auf den Weg gebracht werden soll – auch hier taucht der Topos des in die Mangel zu nehmenden Flüchtlings auf, dem man zeigen muss, was eine Harke ist. Aber die Realität stellt sich dann doch etwas komplexer dar.

Wer verweigert eigentlich die Integration – die Flüchtlinge oder der Staat? Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Der Bundesinnenminister meint aber, bereits eine klare Antwort geben zu können:

»Thomas de Maizière hat ein neues Vorhaben: Wer Integrationskurse verweigert und Arbeitsangebote ausschlägt, soll nicht dauerhaft in Deutschland bleiben können – so will es der Bundesinnenminister. Das Ganze soll in ein Integrationsgesetz einfließen, an dem der CDU-Politiker derzeit arbeitet.« So der Beginn eines Artikel von Cathérine Simon und Christiane Jacke von der Nachrichtenagentur dpa unter der Überschrift Die Suche nach den Integrationsblockern.

Und die beiden schütten gleich eine Menge Wasser in den Wein:

»… wie sollen Menschen einen Kurs verweigern, wenn sie gar keinen Platz bekommen, fragen Kritiker. 269 Millionen Euro stellte der Bund 2015 für Integrationskurse bereit – das reichte für 190.000 Teilnehmer. In diesem Jahr sind es 559 Millionen Euro – genug für etwa 300.000 Teilnehmer. Hinzu kommen noch andere Kurse, zum Beispiel von der Bundesagentur für Arbeit (BA).«

Der Bundesinnenminister setze mit seinem Vorstoß ein Gerücht in die Welt und lenke davon ab, dass Asylverfahren zu lange dauerten und Integrationsangebote fehlten, so die Kritiker. Beispielsweise von ProAsyl: Deren Vertreter rechnen mit einem Bedarf von 600.000 bis 800.000 Plätzen in Integrationskursen in diesem Jahr – weit mehr also als vom Bund eingeplant.
Annelie Buntenbach aus dem Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes weist darauf hin, dass die Nachfrage erheblich größer sei als das Angebot an Kursen: Für die zeitweise von der BA finanzierten Deutschkurse etwa hätten sich statt erwarteter 100.000 mehr als 220.000 Menschen angemeldet.
Und auch aus dem BAMF kommen entsprechende Hinweise von ganz oben:

»Der BA-Chef und Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Frank-Jürgen Weise, räumt ein, es gebe eine Lücke beim Angebot … wenn das BAMF es wirklich schaffe, in diesem Jahr den riesigen Berg von offenen Asylverfahren abzuarbeiten, seien wohl eher 500.000 Plätze nötig. Bliebe eine Lücke von 200.000 Plätzen.«

Das Problem ist nicht (nur) bzw. weniger fehlendes Geld, denn im Moment gebe es eher Probleme beim Schaffen von Plätzen und der Suche nach Lehrkräften. Und deren Arbeitsbedingungen:

»Es fehle an Räumen und Lehrern, sagt Simone Kaucher vom Deutschen Volkshochschulverband – dem größten Träger von Integrationskursen. Allein die Volkshochschulen gehen von einem zusätzlichen Bedarf von 5.000 Lehrkräften in diesem Jahr aus. Das Problem: Die Pädagogen verdienten mit 23 Euro pro Unterrichtseinheit zu wenig. Inklusive Vor- und Nachbereitung sei dies „eine Vollzeitbeschäftigung mit um die 1.000 Euro netto“, sagt Kaucher.«

Das wird übrigens – auch auf diesen Seiten – seit Monaten immer wieder beklagt, hier hätte man … Ach ja.

Abschließend wieder zurück zu den Planungen des Bundesinnenministers.

»Praktiker fragen sich ohnehin, woher die Annahme kommt, es würden viele Menschen Integrationskurse ablehnen. Sie berichten von einer großen Lernbereitschaft und Wissbegierde bei vielen Flüchtlingen. Eine Statistik zur Zahl der „Integrationsverweigerer“ gibt es auch gar nicht – das räumt das Innenressort offen ein. Und Sanktionen gibt es schon heute: Wer zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet ist, aber nicht hingeht, dem drohen Kürzungen der Sozialleistungen, Bußgelder oder eine Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis.«

Man kann es auch so sagen: Erneut sollen die Menschen auf eine Spur gesetzt werden, die von den eigentlichen Problemen wegführt.

Soll man oder soll man nicht? Und wenn ja, wie? Zur aktuellen Debatte über eine Wohnsitzauflage für Flüchtlinge. Nicht nur in Deutschland

Die neue Verlautbarung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hinsichtlich einer „Sprachlernpflicht“ für Flüchtlinge wurde in diesem Blog bereits hinlänglich gewürdigt und angesichts der Realitäten auf der Angebotsseite wie auch vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Rechtslage hinsichtlich seiner Sinnhaftigkeit mehr als bezweifelt (vgl. dazu den Beitrag Die Annäherung an die Wahrheit liegt zwischen (rhetorischer) schwarzer Pädagogik und (naiver) „Wird schon werden“-Philosophie. Die Forderung nach einer Sprachlernpflicht für Flüchtlinge und die Wirklichkeit der „Schweizer Käse“-Angebote vom 28.03.2016). Aber in dem, was der Minister spätestens im Mai als ein „Integrationsgesetz“ vorlegen will, geht es nicht nur um eine sanktionsbewährte Verpflichtung der Flüchtlinge, die deutsche Sprache zu lernen. Heribert Prantl drückt das in seinem Kommentar Ohne Elan, ohne Mut von oben aus betrachtet so aus: »Das geplante Integrationsgesetz des Innenministers Thomas de Maizière ist ein trauriges Gesetz. Es ist ein Gesetz ohne Elan, ohne Mut, ohne Tatkraft – und ohne auch nur einen Hauch von Vision … Statt an der Größe der Aufgabe orientiert sich der Innenminister offenbar an der Wehrdisziplinarordnung, in der es um Aufsicht, Buße, Verweis, Arrest und Vollstreckung geht. De Maizières Integrationsgesetz diszipliniert und sanktioniert.«

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Die Bundesarbeitsministerin macht es schon wieder: „Ein-Euro-Jobs“ für Flüchtlinge ankündigen, die noch nicht im Hartz IV-System sind. Was soll das?

Erde an Berlin: Was soll das? Bereits am 13. Februar 2016 wurde der Beitrag Die Bundesarbeitsministerin fordert „Ein-Euro-Jobs“ für Flüchtlinge. Aber welche? Und warum eigentlich sie? Fragen, die man stellen sollte in diesem Blog veröffentlicht. Ausgangspunkt war ein Interview, das unter dieser Überschrift veröffentlicht worden ist: Arbeitsministerin Nahles fordert halbe Milliarde Euro mehr für Flüchtlinge. Darin wurde die Ministerin mit diesen Worten zitiert: »Ich möchte zum Beispiel 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge schaffen. Bisher sitzen die Menschen manchmal zwölf Monate herum, ohne etwas tun zu können. Das löst auf allen Seiten Spannungen aus. Wir müssen so früh wie möglich ansetzen, das kann ich aber nur mit Unterstützung des Finanzministers. Es geht hier um 450 Millionen Euro zusätzlich im Jahr.« Diese Forderung überraschte diejenigen, die sich mit der Materie auskennen, das wurde in dem Beitrag auch ausführlich dargelegt. Es konnte sich nur um ein Versehen handeln, denn die Flüchtlinge, die noch nicht in der Zuständigkeit der Jobcenter und des Grundsicherungssystems sind, weil sie unter das Asylbewerberleistungesetz fallen, die kann Frau Nahles gar nicht erreichen, denn zuständig sind hier die Kommunen.

Und auf einen weiteren Aspekt wurde damals bereits hingewiesen: Auch die Kommunen können heute schon auf das zurückgreifen, was umgangssprachlich als „Ein-Euro-Jobs“ bezeichnet wird – und einige tun das auch. Denn im Asylbewerberleistungsgesetz gibt es den § 5 AsylbLG. Der ist überschrieben mit: Arbeitsgelegenheiten (AGH). Das ist die korrekte Bezeichnung für die „Ein-Euro-Jobs“, die gleiche Begrifflichkeit findet man auch im SGB II, dort handelt es sich um den § 16d.

Nun gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen den Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und denen nach dem Gesetz, für das Frau Nahles zuständig ist, also dem SGB II. Im Zweifelsfall hilft der Blick in das Gesetz, in diesem Fall in zwei. Hier die Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II, also gleichsam die Nahles-Ein-Euro-Jobs:

§ 16d SGB II Absatz 1: »Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind.«

Und wie lautet die entsprechende Norm im Asylbewerberleistungsgesetz?

§ 5 AsylbLG Absatz 1: »In Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 des Asylgesetzes und in vergleichbaren Einrichtungen sollen Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden … Im übrigen sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde.«

Vereinfacht gesagt: Die Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II sind wesentlicher restriktiver gefasst, denn sie müssen nicht nur zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein, sondern „wettbewerbsneutral“. Man kann sich diese Anforderung so übersetzen: Die Tätigkeiten, die unter dieser Restriktion zulässig sind, müssen möglichst weit weg sein von allen Beschäftigungen, die auf dem „ersten“, also normalen Arbeitsmarkt ausgeübt werden. Das ist natürlich nicht wirklich integrationsfördernd. Aber diese von vielen seit langem kritisierte Einengung durch das Erfordernis der Wettbewerbsneutralität existiert bei den Arbeitsgelegenheiten nach dem AsylbLG förderrechtlich eben nicht. Hier hätte und hat man deutlich mehr Freiheitsgrade bei der konkreten Ausgestaltung der Tätigkeiten, was auch sinnvoll ist.

Vor allem kann man etwas machen, was man bei den „normalen“ Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II nicht darf – man kann Beschäftigung mit Qualifizierung (und allem anderen) mischen. Das ist gerade für die hier interessierenden Flüchtlinge von besonderer Bedeutung, ermöglicht das doch wirklich innovative und sinnvolle Maßnahmenkonzeptionen, denn ein Mix aus praktischer Arbeit, Sprachförderung und andere Qualifizierungselemente ist einer Nur-Beschäftigung (und die dann auch noch möglichst weit weg vom normalen Arbeitsmarkt) vorzuziehen, wenn einem wirklich an Integration gelegen ist.

Und jetzt wird man mit solchen Meldungen konfrontiert: Nahles will mit Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge starten – und man reibt sich angesichts der skizzierten Hintergrundinformationen verwundert die Augen:

»Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will noch in diesem Jahr Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge schaffen, deren Asylverfahren noch laufen … Im Jahr 2017 seien 300 Millionen Euro für diese Arbeitsgelegenheiten vorgesehen, mit denen Flüchtlinge auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden sollen. Wie viel Geld in diesem Jahr dafür benötigt werde, hänge davon ab, wie schnell mit der Umsetzung begonnen werden könne … Flüchtlinge erhalten für diese Zusatzjobs neben den Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine geringe Aufwandsentschädigung. Die Arbeitsgelegenheiten werden mit öffentlichem Geld angeboten und dürfen reguläre Arbeitsplätze nicht verdrängen.«

Auch auf die Gefahr hin, im Raumschiff BMAS in Berlin als Nörgler und Spielverderber abgestempelt zu werden, muss dennoch die Frage in den Raum gestellt werden: Was soll das? Das macht offensichtlich keinen Sinn – außer das Bundesarbeitsministerium hat einen neuen, allen anderen bislang aber nicht bekannten Weg gefunden, eines der Grundprobleme des im Föderalismusdurcheinander gefangenen Staates zu lösen: das verfassungsrechtlich vorgegebene Verbot der direkten Finanzierung der Kommunen durch den Bund.

Um diesen Einwurf zu verstehen, muss man sich die leidige, in diesem Fall aber hoch relevante Zuständigkeitsfrage in Erinnerung rufen:

Für die Flüchtlinge am Anfang ist das SGB II, also das Hartz IV-System und mit ihm die Jobcenter, gar nicht relevant. Die Flüchtlinge schlagen erst dann im Hartz IV-System auf, wenn sie als Asylberechtigte anerkannt sind. Am Anfang sind bzw. wären sie theoretisch Asylbewerber – theoretisch deshalb, weil viele von ihnen  Monate warten müssen, bis sie überhaupt einen Asylantrag stellen können beim BAMF, bis dahin sind sie noch nicht einmal Asylbewerber. Da gilt dann aber das Asylbewerberleistungsgesetz. Und für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge beispielsweise in den Erstaufnahmestellen und vor Ort in den Unterkünften sind die Bundesländer und Kommunen zuständig, wobei der Bund an der Finanzierung beteiligt ist, da er den Bundesländern dafür Gelder zur Verfügung stellt, die diese dann in ganz unterschiedlicher Form und Umfang an die Kommunen weiterleiten (sollen).

Was das bedeutet? Wenn Frau Nahles erneut „Ein-Euro-Jobs“ für Flüchtlinge in Aussicht stellt, die aber noch nicht in den Zuständigkeitsbereich „ihrer“ Jobcenter fallen, dann müssen das die Kommunen machen, was die – wie aufgezeigt – auch können (sogar mit mehr Spielräumen als bislang die Jobcenter), aber dann muss die Geldsumme, mit der sie heute hausieren geht, auch bei den Kommunen, die das machen, ankommen.

Also Berlin: Habt ihr irgendeinen Geheimgang von der Bundeskasse direkt in die kommunalen Schatullen gefunden? Wenn nicht – was soll dann das Getue? Eine Begründung wäre schon nett.

Wie wäre es vielmehr mit dieser Konsequenz? Einfach und endlich mal eine echte Instrumentenreform im SGB II hinlegen, mit der endlich die Freiheitsgrade des Handelns vor Ort in der Arbeitsmarktpolitik erhöht werden. Das aktuelle Thema Arbeitsgelegenheiten (AGH) bietet sich als Lehrbuchbeispiel an:

Ein „neuer Kunde“ der Jobcenter hat bereits mit einer innovativen AGH begonnen, also gekoppelt mit Sprachförderung und passgenauen Qualifizierungsbausteinen versehen, die in der Kommune organisiert worden ist. Nun kann diese Maßnahme beim Übergang in das SGB II-System nicht einfach fortgeführt werden – denn förderrechtlich ist hier vieles nicht zulässig, was vorher möglich war.

Was wäre die notwendige Schlussfolgerung? Sicher nicht der Abbruch dessen, was schon begonnen wurde, sondern vielleicht endlich einmal die Entscheidung, die von so vielen Seiten immer wieder kritisierten förderrechtlichen Restriktionen im SGB II abzuräumen. Das wäre ihre Aufgabe, Frau Nahles.

Aber nicht wieder mit imaginären Geldscheinen wedeln, die im Ergebnis wie so oft nicht das Papier wert sein werden, auf dem man von ihnen berichtet hat.