Erzwingungshaft gegen einen wohnungslosen, drogenabhängigen und im Rollstuhl sitzenden Obdachlosen? Nein, sagt das Amtsgericht in Dortmund

Dortmund ist eine große und bunte Stadt mit vielen tollen Menschen und interessanten Entwicklungen gerade vor dem Hintergrund des montanindustriellen Erbes, mit dem sich diese Stadt des Ruhrgebiets auch in den 2020er Jahren noch herumschlagen muss. Und so, wie man diese Stadt keinesfalls auf den Bundesligisten Borussia Dortmund reduzieren darf, sollte man nicht von dem eigenartigen Verhalten eines Teils der Dortmunder Bürokratie auf alle schließen. Soweit die einschränkende Vorbemerkung, wenn es im Folgenden um ein neues Urteil des Amtsgerichts Dortmund geht.

Mit Beschluss vom 8. Dezember 2021 hat der Dortmunder Richter am Amtsgericht Dröge unmissverständlich festgestellt: »Der Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft wird zurückgewiesen, weil der Betroffene zahlungsunfähig ist.«

Um wen und was geht es hier? »Der betroffene ist drogenabhängiger und obdachloser Rollstuhlfahrer. Die Stadt Dortmund hat in verschiedenen Verfahren gegen den Betroffenen Bußgelder in Höhe von insgesamt 7.325,00 Euro zzgl. Verfahrenskosten festgesetzt.«

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Arm trotz Erwerbsarbeit – und dann auch noch ein kaltes Zuhause. In der EU betrifft das fast drei Millionen Menschen

Derzeit häufen sich solche Berichte: »Verbraucher sollten sich auf einen teureren Winter vorbereiten, denn die Gaspreise steigen seit Monaten.« Und weiter heißt es in dem Beitrag Gaspreise bleiben auf Höhenflug: »Die Großhandelspreise für Erdgas klettern seit Monaten. Das wirkt sich immer stärker auf die Verbraucher aus, denn die regionalen Gasanbieter reagieren mit Preiserhöhungen. Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox haben 32 von ihnen für September und Oktober Preiserhöhungen von durchschnittlich 12,6 Prozent angekündigt. Beim Beheizen eines Einfamilienhauses führe das zu Mehrkosten von 188 Euro im Jahr. Fast die Hälfte aller deutschen Haushalte heizen ihre Wohnung mit Gas.«

Und gerade die ärmeren Menschen leiden besonders unter den steigenden Energiepreisen – hier wurde immer wieder über das Thema „Energiearmut“ berichtet (vgl. als ein Beispiel dazu den Beitrag Aus den Untiefen des Selbstverständlichen: Energiearmut als soziales Risiko und existenzielles Problem vom 20. August 2016).

Vor diesem Hintergrund lassen solche Zahlen aufhorchen: Low wages leave 3 million workers without heating, so ist eine Mitteilung des Europäischen Gewerkschaftsbundes (ETUC) überschrieben.

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Alleinerziehende, Kinder und Armut. (Nichts) Neues von einer alten „unbearbeiteten Großbaustelle“

»Seit Jahren ist Kinderarmut eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Unsere neue Analyse zeigt, dass es im bundesweiten Durchschnitt keine grundlegende Verbesserung gab. Die Corona-Krise droht das Problem der Kinderarmut zu verschärfen.« So begann eine Mitteilung der Bertelsmann Stiftung, die am 22. Juli 2020 unter der leider passenden Überschrift Kinderarmut: Eine unbearbeitete Großbaustelle veröffentlicht wurde. Darüber wurde dann hier – wie über so viele anderen Studien aus den vergangenen Jahren zum Thema Kinderarmut auch – in dem Beitrag Kinderarmut als „unbearbeitete Großbaustelle“. Auch hier wieder bekommt die „Ein-Fünftel“-Gesellschaft viele Gesichter berichtet. Vor einem Jahr hieß es: »Nach wie vor überschattet Armut den Alltag von mehr als einem Fünftel aller Kinder in Deutschland. Das sind 21,3 Prozent bzw. 2,8 Mio. Kinder und Jugendliche unter 18, die oft viele Jahre ihrer Kindheit von Armut bedroht sind. Das ist das Ergebnis eines kombinierten Messansatzes, der sowohl die Armutsgefährdungsquote als auch Kinder im Grundsicherungsbezug berücksichtigt. Die Kinder- und Jugendarmut bleibt trotz der vor der Corona-Krise jahrelang guten wirtschaftlicher Entwicklung ein ungelöstes strukturelles Problem in Deutschland. Damit verbunden sind erhebliche Folgen für das Aufwachsen, das Wohlbefinden, die Bildung und die Zukunftschancen der Kinder.«

Und auch der langjährige Hinweis auf eine ganz besondere „Risikogruppe“, deren Kinder und Jugendliche von oftmals lang anhaltenden Armutslagen betroffen sind, hat im vergangenen Jahr nicht gefehlt: »45,2 Prozent aller Kinder im SGB II-Bezug wachsen bundesweit in einer Ein-Eltern-Familie auf. Diese hohe Armutsbetroffenheit von Kindern in alleinerziehenden Familien zeigt sich in allen Bundesländern«, so die Ausführungen im Factsheet: Kinderarmut in Deutschland (2020).

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