Jobcenter: Von „struktureller Unterfinanzierung“ seit vielen Jahren, „Umschichtungen“ aus dem Geldtopf für Eingliederungsleistungen – und der Beseitigung von „Haushaltswahrheit und -klarheit“

Es gibt in Deutschland mehr als 400 Jobcenter,1 in denen weit über 70.000 Beschäftigte arbeiten. Die sind zuständig für derzeit 5,5 Millionen Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II angewiesen sind. Viele Beschäftigte in diesen letzten Außenposten des Sozialstaats arbeiten unter teilweise nur als kafkaesk zu beschreibenden Anforderungen eines hyperkomplexen, in seiner Tiefe, Breite und Widersprüchlichkeit nur historisch zu verstehenden Regelwerks, im Maschinenraum einer Massenverwaltung, in der existenzielle Leistungen vom Anspruch her geprüft, bewilligt, ausgezahlt und zuweilen auch gekürzt werden müssen. Zugleich sind sie zuständig für die Beratung, Begleitung und Förderung von Menschen, die (wieder) eingegliedert werden sollen auf dem, was der Erwerbsarbeitsmarkt nachfragt. Wenn dort denn eine Nachfrage besteht.

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Wie hoch oder niedrig sind „die“ Löhne? Und wie haben die sich entwickelt? Einfach gestellte Fragen, gar nicht so einfach zu beantworten. Mit dem IAB-Lohnmonitor wird eine weitere Datenquelle zur Verfügung gestellt

Die Löhne spielen individuell und volkswirtschaftlich eine bedeutsame Rolle. So eine Aussage muss man kaum ergänzend begründen, sondern sie erschließt sich aus dem Charakter der Löhne als der Haupteinkommensquelle für Millionen Menschen und ihrer Bedeutung für den privaten Konsum, der in Deutschland allein zu über 50 Prozent zu der am BIP gemessenen volkswirtschaftlichen Wertschöpfung beiträgt.

Und nicht nur die Kaufkraft der privaten Haushalte (und daraus abgleitet der Absatz von Unternehmen) hängt an den Löhnen und ihrer Entwicklung, sondern man denke an dieser Stelle auch an den Tatbestand, dass die großen Sozialversicherungssysteme wie die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund ihrer vor allem lohnbezogenen Beitragsfinanzierung im Umlageverfahren (und die dann auch noch gedeckelt durch Beitragsbemessungsgrenzen) ganz wesentlich abhängig sind von dem (sozialversicherungspflichtigen) Lohnvolumen und seiner Entwicklung.

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Von Dauerkunden der Jobcenter und gar nicht so einfachen Zahlen über die Verweildauer im Leistungsbezug

Schon seit vielen Jahren wird sowohl von den Praktikern in den Jobcentern wie auch seitens der Arbeitsmarktforschung immer wieder über die sogenannten Langzeitleistungsbezieher im SGB II-System diskutiert. Es geht dabei um Menschen, die sich über viele Jahre im Grundsicherungssystem befinden und die dann unter Schlagworten wie „Verfestigung“ und „Verhärtung“ der Hilfebedürftigkeit verhandelt werden. Da geht es um die Suche und Bearbeitung möglicher Ursachen einer jahrelangen Transferleistungsabhängigkeit, es geht aber auch immer wieder um den Vorwurf, dass sich an den Dauerbeziehern zeigen lasse, dass sich Menschen eingerichtet haben im Leistungsbezug und die ihre Bedürftigkeit – die ja Voraussetzung für die Leistung ist – gar nicht beenden wollen.

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