Von damaligen Mauern, beseitigten Mauern und fortbestehenden Mauern (nicht nur) in den Köpfen

Auch wenn am heutigen Tag 25 Jahre Öffnung der Mauer gefeiert wird – was danach kam, war und ist oftmals geprägt durch eine negative Berichterstattung und man muss natürlich auch sehen, dass sich das Leben von Millionen Ostdeutschen in den vergangenen 25 Jahre ganz erheblich verändert hat (was man von vielen Westdeutschen nicht unbedingt sagen kann). Mehrere Millionen Menschen haben in dieser Zeit ihren Arbeitsplatz verloren und viele, vor allem die Älteren, haben danach nie wieder richtig einen Fuß auf den arbeitsmarktlichen Boden bekommen. Viele Berufe der ehemaligen DDR und damit auch die dahinter stehenden Biografien der Menschen wurden im Zuge der Wiedervereinigung entwertet. Große Teile der Industrie in den ostdeutschen Bundesländer verschwanden von der Landkarte. Und die Schaffung neuer Strukturen und vor allem neuer Arbeitsplätze erweist sich bis heute als ein schwieriges Unterfangen. Infolgedessen liegen die Löhne in den meisten Branchen auch heute noch teilweise deutlich niedriger als im Westen. Und nicht vergessen werden sollte, dass viele Menschen, gerade jüngere und gut ausgebildete, die ostdeutschen Bundesländer verlassen haben, um dahin zu gehen, wo die Jobs sind. Das führte vor allem in den 1990er Jahren zu einem massiven Entzug von Menschen. So könnte man jetzt weitermachen mit den negativen Aspekten der Folgen der Wiedervereinigung – aber bekanntlich sollte man sich hüten, nur einseitig auf etwas zu schauen. Wo sind die positiven Aspekte?


Vielleicht hilft uns – hinsichtlich der ökonomischen Dimensionen – der folgende Beitrag aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW):
Die Wiedervereinigung – eine ökonomische Erfolgsgeschichte, so ist der DIW Wochenbericht Nr. 40/2014 gleichsam euphemistisch überschrieben, mit Beiträgen von Karl Brenke, Marcel Fratzscher, Markus M. Grabka, Elke Holst, Sebastian Hülle, Stefan Liebig, Maximilian Priem, Anika Rasner, Pia S. Schober, Jürgen Schupp, Juliane F. Stahl und Anna Weiber überschrieben. Bei so vielen Autoren muss das gewichtig sein. In diesem Heft findet sich auch der Artikel Ostdeutschland – ein langer Weg des wirtschaftlichen Aufholens von Karl Brenke. Der schreibt in seiner Einleitung:

»Der wirtschaftliche Rückstand Ostdeutschlands gegenüber Westdeutschland ist 25 Jahre nach dem Fall der Mauer immer noch groß. Beim Bruttoinlandsprodukt je Einwohner werden 71 Prozent und bei der Produktivität etwa drei Viertel des westdeutschen Niveaus erreicht. Der Aufholprozess kommt nur noch sehr langsam voran. Der entscheidende Grund für die geringe Produktivität ist der Mangel an hochqualifizierten Tätigkeiten. Zudem ist die ostdeutsche Wirtschaft vergleichsweise kleinteilig strukturiert. Das verfügbare Einkommen je Einwohner liegt in Ostdeutschland bei 83 Prozent des westdeutschen Wertes. An dieser Relation hat sich seit Ende der 90er Jahre nichts Wesentliches geändert. Die Arbeitslosigkeit ist in Ostdeutschland noch relativ hoch, in den vergangenen Jahren ist sie aber stärker als in Westdeutschland zurückgegangen. Dies ist allerdings zum Teil Folge des schrumpfenden Erwerbspersonenpotentials; besonders deutlich geht die Zahl der Jugendlichen zurück.

Die Erwartung zur Zeit der Wende, dass der Osten bei Wirtschaftskraft und Lebensstandard rasch zum Westen aufschließen wird, hat sich nicht erfüllt. Sie war auch übertrieben, denn man ging davon aus, dass eine traditionell dünn besiedelte Transformationsregion in relativ kurzer Zeit eine der leistungsfähigsten Ökonomien der Welt einholen könnte. Gleichwohl gibt es große Anpassungsfortschritte. Insbesondere ist in Ostdeutschland eine Re-Industrialisierung gelungen. Eine große Herausforderung stellt der demografische Wandel dar. Die Zahl junger Erwerbspersonen geht in Ostdeutschland deutlich stärker zurück als in Westdeutschland. Um Fachkräfte zu halten oder anzuziehen, muss in Ostdeutschland das Angebot attraktiver Arbeitsplätze mit guter Entlohnung gesteigert werden. Höhere Löhne müssen allerdings mit höherer Produktivität einhergehen und diese wiederum erfordert eine verstärkte Innovationstätigkeit.«

Auch der Beitrag von Maximilian Priem und Jürgen Schupp Alle zufrieden – Lebensverhältnisse in Deutschland, der über die Lebenszufriedenheit der Menschen in Ost- und Westdeutschland auf der Grundlage ihrer eigenen Einschätzung berichtet, kommt zu einem insgesamt erfreulichen Ergebnis:

»25 Jahre nach dem Fall der Mauer haben sich die Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland noch nicht vollständig angeglichen. Das war freilich in realistischer Betrachtung auch nicht zu erwarten. Trotz steigender Lebenszufriedenheit in den neuen Bundesländern konnte der Ost-West-Unterschied noch nicht nivelliert werden. Dies belegen die aktuellsten vom DIW Berlin in Zusammenarbeit mit TNS Infratest Sozialforschung erhobenen Daten der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). Demnach sind Menschen in Ostdeutschland im Jahr 2013 signifikant weniger zufrieden als in Westdeutschland, obwohl ihre Zufriedenheit so hoch ist wie noch nie im Zeitraum der Erhebung, die dort im Juni 1990 – kurz vor der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion – erstmals durchgeführt wurde. Weitere subjektive Indikatoren zeigen Differenzen in der Zufriedenheit mit dem Haushaltseinkommen, der Gesundheit und der Kinderbetreuung. Angeglichen hat sich die Zufriedenheit mit der Wohnung, der Haushaltstätigkeit, Arbeit und Freizeit. Die Menschen in Ostdeutschland sorgen sich stärker um die eigene wirtschaftliche Situation und Kriminalität, während die Sorge um Ausländerfeindlichkeit und den Arbeitsplatz in ganz Deutschland abgenommen hat. Die SOEP-Befragungen zeigen: Die Lebensverhältnisse in Deutschland sind aus Sicht der Menschen weitgehend angeglichen. Trotz etlicher Probleme im Detail, wozu in den nächsten Jahren insbesondere die Entwicklung der Neurenten in Ostdeutschland zählen wird, ist die deutsche Wiedervereinigung eine ungewöhnliche Erfolgsgeschichte.«

Auch das Institut für Wirtschaftsforschung Halle hat ebenfalls im Umfeld des heutigen Tages eine interessante Broschüre veröffentlicht, in der wichtige Forschungsergebnisse aus diesem Institut, das ja seinen Sitz hat in Ostdeutschland hat, über die ökonomischen Folgen der Wiedervereinigung zusammengefasst sind:

IWH: 25 Jahre nach dem Mauerfall: Wirtschaftliche Integration Ostdeutschlands im Spiegel der Forschung am IWH, 2014

Bereits angesprochen wurde die Thematik der Lohnentwicklung in Ostdeutschland. Hierzu gibt es eine neue Veröffentlichung vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) von Universität Duisburg-Essen:

Gerhard Bosch, Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf: 25 Jahre nach dem Mauerfall – Ostlöhne holen nur schleppend auf (= IAQ-Report 2014-15), Duisburg, 2014.

Die IAQ-Forscher haben interessante Befunde zusammengetragen (vgl. Bosch/Kalina/Weinkopf 2014: 1):

»Die Stundenlöhne in Ostdeutschland haben sich von knapp 54% im Jahr 1992 bis auf 77% im Jahr 2012 an das Westniveau angenähert. Ein Großteil der Annäherung erfolgte in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung; seit 1995 hat sich der Angleichungsprozess deutlich verlangsamt. Ohne Änderungen in der Lohnpolitik werden die Ostlöhne erst im Jahre 2081 das Westniveau erreichen.

Der ostdeutsche öffentliche Dienst ist Vorreiter bei der Angleichung der Löhne; im ostdeutschen produzierenden Gewerbe stockt hingegen schon seit Mitte der 1990er Jahre der Angleichungsprozess.

In beiden Landesteilen hat die Ungleichheit der Lohnverteilung zugenommen. Am stärksten stiegen die oberen Löhne im Osten, am geringsten hingegen die unteren Löhne im Westen. Wir beobachten also nicht mehr alleine einen Aufholprozess des Ostens, sondern auch den Lohnverfall für Geringverdienende im Westen.

Die ostdeutschen Frauen erreichen 2012 bei den mittleren Verdiensten bereits 85,5% des westdeutschen Niveaus. Aufgrund des schnelleren Aufholprozesses bei den Frauenlöhnen ist der gender pay gap in Ostdeutschland erheblich geringer als in Westdeutschland.

Der gesetzliche Mindestlohn kann neuen Schwung in den Aufholprozess bringen, weil erheblich mehr ostdeutsche (29,3%) als westdeutsche Beschäftigte (16,9%) davon profitieren werden.«

Die vom IAQ präsentierten Befunde markieren einen wichtigen Punkt: Wir sind nach 25 Jahren weit weg von einer einheitlichen Asymmetrie zuungunsten des Ostens und zugunsten des Westens. Dies verdeutlicht das folgende Zitat: »Am stärksten stiegen die oberen Löhne im Osten, am geringsten hingegen die unteren Löhne im Westen.«

Vergleichbare Differenzierungen sehen wir auch in der Rentenversicherung, dem wichtigsten Teilbereich des Alterssicherungssystems. Hierzu beispielsweise der Beitrag Geschlechtsspezifische Rentenlücke in Ost und West von Anika Rasner:

»25 Jahre nach dem Mauerfall kommen Männer in Ost- und Westdeutschland in der wichtigsten Säule des deutschen Alterssicherungssystems auf ein vergleichbares Niveau. Im Durchschnitt übertreffen die Renten ostdeutscher Frauen die der Westdeutschen hingegen deutlich. Die geschlechtsspezifischen Unterschiede in den Rentenanwartschaften ostdeutscher Männer und Frauen werden im Kohortenvergleich geringer. Dieser Rückgang ist allerdings weniger das Ergebnis höherer Rentenanwartschaften ostdeutscher Frauen, sondern eher Folge deutlicher Einbußen bei den ostdeutschen Männern. Trotz allem werden die Rentenanwartschaften ostdeutscher Frauen auch in Zukunft deutlich höher als die westdeutscher Frauen liegen. In Westdeutschland bleibt die geschlechtsspezifische Rentenlücke im Kohortenvergleich hingegen konstant groß. Die westdeutschen Frauen der Babyboomer-Jahrgänge können den Abstand zu den Männern trotz zunehmender Erwerbsbeteiligung nur unwesentlich verkleinern« (Rasner 2014: 976).

Diese wenigen Daten mögen genügen, um dafür zu werben, den Blick auf fortbestehende, aber auch neu justierte Mauern gerade in der sozialpolitischen Landschaft zu schärfen, die Vergangenheit zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen, sich aber nicht in ihr zu verlieren.

Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen und Bundesfreiwillige als Budgetbremse für die Rentner? Ein Exkurs über die faktische Kraft der Statistik in der realen Sozialpolitik

Preisfrage: Kann jemand erklären, wie es diejenigen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten oder die als Bundesfreiwillige gute Dinge zu tun versuchen, schaffen, den 20 Millionen Rentenbeziehern in Deutschland ihre Vorfreude auf den Sommer 2015, in dem die nächste Rentenerhöhung ansteht, zu verderben?

Geht nicht, weil das nichts miteinander zu tun hat?

Dann kennt man nicht wirklich die Tiefen, besser Untiefen der letztendlich nur historisch zu verstehenden Sozialpolitik. Wir haben es zugleich mit einem Lehrbuchbeispiel zu tun, an dem man studieren kann, wie die Dinge alle miteinander verklebt sind. Oder vielleicht hat man schlichtweg auch keine Zeit, sich über solche Zusammenhänge Gedanken machen zu können, denn man geht einem Zweitjob neben seinem eigentlichen Normaljob nach, sicher, weil man so gerne arbeitet – oder? Schauen wir einmal genauer hin, auf beide Sachverhalte.

Die 20 Millionen Rentner in Deutschland müssen sich 2015 mit einer deutlich niedrigeren Rentenerhöhung begnügen als zunächst erwartet. Dies ist auf eine Korrektur der Beschäftigtenstatistik zurückzuführen, die wiederum die Höhe der Rentenanpassung beeinflusst, berichtet Thomas Öchsner in seinem Artikel Rentenerhöhung fällt niedriger aus als erwartet. Nach Angaben von Rentenexperten müsse man davon ausgehen, dass durch diesen statistischen Einmaleffekt der Aufschlag bei den Renten im nächsten Jahr um etwa einen Prozentpunkt niedriger ausfallen wird. Wobei man die an sich erst einmal eher verharmlosend daherkommende Nachricht von einem Prozentpunkt auch so gelesen werden kann bzw. muss:

»Angenommen die Rentenerhöhung würde im Westen und Osten zwei Prozent betragen, käme nur ein Aufschlag von einem Prozent heraus. Bei einer Rente von 1000 Euro würde das Plus also statt 20 Euro nur zehn Euro betragen.«

Wie nun kann es zu einer Halbierung der eigentlich anstehenden Rentenerhöhung – die bescheiden genug ausfällt – kommen? Öchsner führt dazu aus:

»Die Bundesagentur für Arbeit hatte weitgehend unbemerkt zum 30. Juni 2013 drei große Gruppen in die Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten neu aufgenommen. Dazu zählen knapp 300.000 Menschen mit einer Behinderung, die zum Beispiel in Werkstätten arbeiten. Hinzu kommen mehr als 30.000 Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder etwa Berufsbildungswerken beschäftigt sind, sowie knapp 80.000 meist junge Leute, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Dabei handelt es sich überwiegend um Beschäftigte aus dem Niedriglohnbereich – und das schlägt sich in der nächsten und übernächsten Rentenanpassung nieder.« (Nur eine korrigierende Anmerkung: Die Änderung hat nicht im vergangenen Jahr stattgefunden, sondern erst in diesem, also 2014).

Darüber wurde auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ Anfang September kritisch berichtet: »Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass diese zusätzlich rund 400.000 Personen als sozialversicherungspflichtig beschäftigt gelten, nicht nur irgendwie als erwerbstätig, was ja auch Selbständige, geringfügig Beschäftigte oder Beamte sind. Also irgendwie „richtige“ Arbeitnehmer. Nun wird der eine oder die andere fragen, huch, Beschäftigte in Behindertenwerkstätten oder Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst – sind die wirklich „normal“ beschäftigt?« Eine gute und überaus berechtigte Frage. Denn Beschäftigte in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bekommen bekanntlich gar kein „normales“ Entgelt, sondern eine Art Taschengeld und es darf an dieser Stelle nur darauf verwiesen werden, dass es derzeit eine Debatte über die Frage gibt, ob nicht auch diese Beschäftigten Anspruch haben auf den gesetzlichen Mindestlohn (vgl. weiterführend die aktuelle Publikation von Caroline Richter und Alexander Bendel: Zwischen Entgelt und Geltung: Zur Problematik von Lohnsystemen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung, August 2014). Und auch die „Buftdis“, also die im Bundesfreiwilligendienst Tätigen bekommen ja nur ein Handgeld für das, was sie da machen.

Auch der DGB hatte sich Anfang September kritisch zu Wort gemeldet mit einer Pressemitteilung unter der Überschrift Geänderte BA-Statistik: Plötzlich 414.000 Beschäftigte mehr: »Ohne die zusätzlichen Personengruppen wäre nach dem neuen Konzept die sozialversicherte Beschäftigung absolut sogar um 67.000 Personen gesunken. Nun aber wird das Beschäftigungsniveau rein rechnerisch um 347.000 Personen höher ausfallen.« Wie praktisch. Wichtig ist der methodische Einwand des DGB gegen diese statistische „Korrektur“ der Beschäftigtenzahlen:

»Umgangssprachlich wird der Begriff der sozialversichert Beschäftigten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verwendet, die gegen Lohn oder Gehalt am regulären Arbeitsmarkt tätig sind. Das trifft auf viele Menschen in den neu erfassten Personengruppen aber nicht zu. Teilweise werden künftig auch nicht erwerbsfähige Personen mitgerechnet.

So wie bei den jetzt erstmals einbezogenen Menschen mit Behinderung in Behinderten-Werkstätten. Sie können in der Regel (noch) nicht auf dem regulären Arbeitsmarkt tätig sein und erhalten neben einem sehr geringen Einkommen meist Sozialhilfe. Die hier tätigen Menschen mit Behinderung stehen in der Regel in keinem Arbeitsverhältnis. Der Verdienst in den Werkstätten ist gering und liegt im Schnitt unter 200 Euro pro Monat.

Auch bei den Freiwilligendiensten FSJ, FÖJ und BFD handelt es sich um keine klassische Beschäftigung für Lohn und Gehalt. Beim Bundesfreiwilligendienst wird beispielsweise nur eine Art „Taschengeld“ gezahlt – und zwar maximal sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Das sind aktuell 357 Euro im Westen und 300 Euro im Osten.«

Die damalige Kritik auch in meinem Blog-Beitrag auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ bezog sich vor allem auf die methodische Begründung für die Korrektur seitens der BA (vgl. hierzu die Erläuterungen im Monatsbericht der BA auf der Seite 10) und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitsmarktstatistik im engeren Sinne – die nun thematisierten Folgen für die Rentenpolitik hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm. In den zutreffenden Worten des DGB:

»Die Bundesagentur für Arbeit begründet die Änderungen unter anderem mit einer Annäherung an die statistischen Erhebungen der Internatioanlen Arbeitsorgansiation ILO und deren „Erwerbstätigenkonzept“. Mit diesem statistischen Modell werden aber alle Erwerbstätigen erfasst, ganz gleich in welchem Umfang sie arbeiten. Auch Menschen, die nur eine Stunde pro Woche arbeiten oder für ihre Tätigkeit nur Sachleistungen erhalten, fallen unter die ILO-Definition.«

Ein „wunderbarer“ Ansatz, um am Ende das Problem der Arbeitslosigkeit nicht nur zu halbieren, wie es ein Peter Hartz mal in Aussicht gestellt hat, sondern sukzessive ganz zu beseitigen. Also statistisch gesehen, so meine damalige Kommentierung.

Nun aber zurück zum deutschen Rentner und seiner Vorfreude auf die nächste Rentenerhöhung, die durch diese statistische Rumfummelei arg strapaziert wird. Wie läuft hier der Übertragungsmechanismus? Dazu schreibt Öchsner in seinem Artikel:

»Wie kräftig eine Rentenerhöhung ausfällt, hängt maßgeblich davon ab, wie sich die Löhne und Gehälter pro Arbeitnehmer nach den sogenannten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR-Löhne) im Vergleich zum Vorjahr verändert haben. Den Ausschlag für 2015 gibt dabei der Vergleich der Einkommen von 2014 zu 2013. Da 2014 diese Geringverdiener neu in der Statistik hinzukommen, verringert dies den Lohnfaktor in der Rentenformel, was sich im Geldbeutel der 20 Millionen Ruheständler zunächst negativ bemerkbar macht.«

Bevor jetzt aber die Wutwelle zu pulsieren beginnt, muss man auch den folgenden Absatz zur Kenntnis nehmen: »2016 kehrt sich dies jedoch um. Die Rentenerhöhung wird dann entsprechend höher ausfallen, so dass unterm Strich die Rentner durch die statistischen Einmaleffekte nach den zwei Jahren weder besser noch schlechter gestellt sind.« Es sei denn, dass die Zahl der Niedriglöhner weiter ansteigt, in anderen Gruppen, wofür es in der Vergangenheit ja durchaus Beispiele gegeben hat. Wer sich wirklich für das Minenfeld der Berechnung der jährlichen Rentenanpassung interessiert, dem sei hier mein Blog-Beitrag Ein bescheiden gemachter Schluck aus der Pulle – wie die Rentenerhöhung 2014 berechnet wird. Zugleich ein Lehrstück für moderne „Formel-Sozialpolitik“ aus dem Juli 2014 empfohlen.

Fazit: Der Ärger für die Rentner ist berechtigt, aber auf ein „verlorenes Jahr“ begrenzt, wenn denn die optimistische Variante der nachträgliche Korrektur 2016 auch eintritt. Der eigentliche und weiterhin zu kritisierende Effekt der Korrektur der Beschäftigtenstatistik liegt darin, dass die Zahl der „normalen“, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, was ja auch immer ein Qualitätsmerkmal darstellt, verwässert wird.

Aber bleiben wir beim Thema Arbeitsmarkt. Und werfen wir noch einen Blick auf eine ganz besondere Gruppe von Jobs. Den Zweitjobs.

»Nach aktuellen Zahlen der Bundesregierung ergänzten im vergangenen Jahr rund 2,35 Millionen Menschen ihren sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf durch einen abgabenfreien Minijob. Das sind fast doppelt so viele wie vor zehn Jahren«, berichtet Rainer Woratschka in seinem Artikel Zahl der Minijobber hat sich verdoppelt, wobei er – ganz korrekt formuliert – nicht alle Minijobber meint bzw. meinen kann, sondern diejenigen, die das neben einem anderen Job ausüben, also nicht die Gruppe der ausschließlich geringfügig Beschäftigten.

Doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren – darunter mag es Menschen geben, die gerne arbeiten, die vielleicht – aus welchen Gründen – möglichst spät nach Hause kommen wollen. Aber das wird eine überschaubare Gruppe sein. Daneben wird es eine Menge Menschen geben, die auf einen Zuverdienst angewiesen sind, weil sie in ihrem Hauptjob zu wenig Geld verdienen. Wobei das eben nicht nur ganz arme „working poor“ sein müssen, sondern auch viele heutige „Normalverdiener“ brauchen einen Zweitjob, um sich beispielsweise einmal im Jahr einen halbwegs ordentlichen Urlaub leisten zu können. Darüber wissen wir empirisch noch zu wenig bis gar nichts. Aber dass die Verdoppelung der Zweitjobs überwiegend auf arbeitssüchtige Menschen zurückzuführen ist, das glaubt doch wirklich keiner ernsthaft, außer, er oder sie muss es aus beruflichen Gründen so verkaufen.

Geförderter Wildwuchs: Ausbildungslosigkeit auf beiden Seiten der privaten Sicherheitsdienste und das „verständliche“ Totstellen eines abgemagerten Staates

Eine Tätigkeit im privaten Sicherheitsdienst ist der „Beruf“ der Woche – nicht nur vor dem Hintergrund der Übergriffe in nordrhein-westfälischen Flüchtlingsheimen, sondern weil man daran eine ganze Reihe an Strukturproblemen aufzeigen kann und muss. Friseure sind 150 mal qualifizierter als Sicherheitskräfte, so ist ein interessanter Artikel dazu überschrieben. Einige wenige Zahlen mögen genügen, um aufzeigen zu können, das wir hier nicht von Kleinigkeiten sprechen:

»Von den bundesweit rund 185.000 Mitarbeitern haben nur rund 10.000 eine mindestens zweijährige Ausbildung, in NRW sind es rund 2.000 von fast 40.000. Die große Mehrheit hat 30 Stunden Unterricht bei der IHK genossen, bevor sie für Sicherheit und Ordnung sorgt – auch in überfüllten Asylantenheimen, unter angespannten Menschen, deren Sprache sie nicht sprechen, deren Mentalität sie nicht kennen und um deren Traumata sie nicht wissen.«

Und diese Ausbildungslosigkeit betrifft nicht nur diejenigen, die als Beschäftigte der „Sicherheitsdienste“ arbeiten (müssen), sondern auch deren Arbeitgeber.

»Auch wer ein Sicherheitsunternehmen gründen möchte, muss gerade mal 80 Stunden IHK-Unterricht besuchen, dann darf er sein Personal losschicken: in überfüllte Asylcontainer, zu Popkonzerten mit Tausenden aufgewühlten Fans, in die Hochhäuser von Problemvierteln, wo die Security als Hausmeister, de facto aber auch als Streitschlichter fungiert, an Bus- und Bahnsteige, an Flughäfen, vor militärische Anlagen, in den Einzelhandel oder zum Werkschutz.«

„Konsequent“ dazu dann das beobachtbare Lohnniveau für unseren „Beruf“ der Woche:

»Der Großteil der Mitarbeiter erhält in NRW offiziell den Mindestlohn, der bei neun Euro liegt. Zu dem Preis aber lässt sich eine gute Ausbildung kaum finanzieren, so bemängeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer unisono. Psychologische Schulung, differenziertes Deeskalationstraining oder gar Fremdsprachenkenntnisse könne man da nicht erwarten. Und das werde sich nicht ändern, solange Staat und Unternehmen nicht verpflichtet seien, Sicherheitsfirmen nach Qualität statt allein nach Preis auszusuchen, prophezeit Ver.di-Expertin Andrea Becker.«

Doch selbst der Mindestlohn ist nicht sicher und wird in vielen Fällen noch deutlich unterlaufen. Laut BDSW (das ist der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft) bei 20 Prozent, laut Ver.di bei bis zu 40 Prozent der Firmen könne man nicht ausschließen, dass sie systematisch Ungelernte für vier bis fünf Euro anheuerten, so Till-R. Stoldt in seinem Artikel. Hinzu kommt ein beliebte Masche, die man auch aus anderen Niedriglohnbranchen kennt:
In vielen Firmen sei es eher Regel als Ausnahme, dass Mitarbeiter keine fest vereinbarte Arbeitszeit und damit kein fixes Gehalt haben, was natürlich bei der Asymmetrie zwischen den Beschäftigten und ihren Mitarbeitern Umgehungsstrategien beim Mindestlohn ermöglicht und fördert.

In dem Artikel wird der Finger noch in eine andere Wunde gelegt, wenn auf „eine atemberaubende Nachlässigkeit von Bund und Land bei der Überprüfung der Sicherheitsfirmen“ hingewiesen wird – und hier liegt nicht nur der schwarze Peter, sondern die Schuld eindeutig auf Seiten des Staates: »Seit Jahren fordert der Branchenverband, sämtliche Firmen und ihre Mitarbeiter regelmäßig auf deren Zuverlässigkeit zu überprüfen. Aber das interessierte niemanden.«

Beispiel Nordrhein-Westfalen, wo ja die Folgen einer Auslagerung von Schutzaufgaben an private Sicherheitsdienste eine traurige Aktualität bekommen haben aufgrund der Vorfälle in Flüchtlingsheimen:

»Sowohl der BDSW als auch mehrere Gewerkschaften beklagen, sie hätten das NRW-Innenministerium gewarnt – vor Gefahren durch unterqualifiziertes, unkontrolliertes und nur nach Preis ausgewähltes Personal. Schon Ende 2013 hatte auch ein WDR-Team Innenminister Ralf Jäger mitgeteilt, die minimalen Ausbildungs- und Lohnvorgaben für private Sicherheitsleute würden in NRW hundertfach unterlaufen. Im Frühling 2014 hatte dann das Team um den Kölner Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff einem Millionenpublikum vorgeführt, wie überfordert Mitarbeiter mancher Sicherheitsfirmen in Asylantenheimen agieren.«

Es kann wahrlich keiner sagen, dass die Ereignisse gleichsam völlig überraschend vom Himmel gefallen sind.

Man kann es drehen und wenden, wie man will: Das Innenministerium verzichtete darauf, höhere Qualitätsstandards zu definieren oder regelmäßige Kontrollen einzurichten. Und dieses Abtauchen ist auch durchaus „rational“ aus Sicht des Landes:

»Denn: Um die permanent wachsende Branche zu kontrollieren, müsste Personal eingestellt werden. Und das liefe der Ministeriumslinie zuwider, beim Staatspersonal zu sparen und es von Aufgaben zu entlasten – anstatt neue obendrauf zu legen.«

Nun gibt es auch noch die Bundesebene, könnte ein geschundener Vertreter der Landesebene einwerfen. Auch die nimmt der Artikel ins Visier und führt zu Recht aus:

»Vor allem auf Bundesebene sprach noch ein anderer Grund dafür, über die brisante Mischung aus geringer Qualifikation, fehlender Kontrolle und schlechten Arbeitsbedingungen hinwegzusehen: Sie war mit Blick auf den Arbeitsmarkt gewollt. In den Bundesministerien für Arbeit und Wirtschaft versprach man sich von diesem kaum regulierten Niedriglohnbereich (übrigens zurecht) neue Jobs für sonst schwer vermittelbare Ungelernte. Im Umkehrschluss: Durch höhere Anforderungen bei Lohn und Ausbildung drohten Jobs zu verschwinden.«

Wobei die letzte Schlussfolgerung nicht wirklich logisch ist. Nehmen wir einmal an, wir würden die Kosten für die Sicherheitsdienstleistungen nach oben treiben (müssen), um das zu machen, dessen Fehlen heute so beklagt wird. Werden dann überall die Dienstleistungen der Sicherheitsdienste eingestellt? Wird also die Dienstleistung eingespart oder nach Transylvanien verlagert? Wohl kaum.
Aber es gibt einen weiteren Grund dafür, hier nicht genau hinzuschauen, geschweige denn substanziell etwas zu ändern:

„Die gesamte Sicherheitsarchitektur“ des Landes würde zusammenbrechen“ ohne private Sicherheitsfirmen, so wird ein Polizeigewerkschafter zitiert. Sie sind unverzichtbar geworden. Wollte man die Privaten durch Polizisten ersetzen, müsste das Land Hunderte Millionen Euro investieren. Die hat es schlichtweg nicht.

Insofern ist es auch „verständlich“, dass der nordrhein-westfälische Innenminister Jäger (SPD), der durch die Vorfälle in den Flüchtlingsheimen und den Vorwürfen, sein Ministerium wäre schon seit längerem mit den Problemen konfrontiert worden, schwer unter Beschuss geraten ist, lediglich eine Aktivitätssimulation präsentieren konnte:

»Diese Woche verkündete er, fortan müssten sich Mitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften vorab von Polizei oder Verfassungsschutz überprüfen lassen. Über Kontrollen bei anderem Sicherheitspersonal, über höhere Ausbildungsstandards und humanere Arbeitsbedingungen verlor er kein Wort. Wegen drei Übergriffen gegen Asylbewerber wird das unverzichtbare Reservoir billiger Sicherheitsknechte offenbar nicht zur Disposition gestellt.«

Warum sollte er das alles auch zur Disposition stellen? Der (an dieser Stelle) „abgemagerte“ Staat kann es gar nicht, auch wenn einzelne es wollten.