Unbeirrt die Fahne hoch im eigenen sozialpolitischen Schützengraben. Die „fünf Wirtschaftsweisen“ machen auch in Sozialpolitik und das wie gewohnt. Also extrem einseitig

Sie haben es wieder getan. Wie jedes Jahr im oftmals trüben November haben sie ihr Jahresgutachten der Bundesregierung in Gestalt der Bundeskanzlerin höchstpersönlich übergeben. Gemeint sind die umgangssprachlich als „fünf Wirtschaftsweise“ titulierten derzeit vier Herren und eine Dame, die den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bilden. Es handelt sich um ein Gremium der wirtschaftswissenschaftlichen Politikberatung. Der Rat wurde durch ein Gesetz im Jahre 1963 installiert mit dem Ziel einer periodischen Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. In der eigenen Aufgabenbeschreibung des Rates findet man neben der durchaus nachvollziehbaren Aufforderung, sich mit Wirtschaftsthemen zu befassen, u.a. diesen Hinweis: »Aufzeigen von Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung, jedoch ohne Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen.« Das sollten wir uns mal merken.

Das Jahresgutachten 2016/17 steht unter der wie auf einem Wahlplakat gedruckten Überschrift „Zeit für Reformen“. Und gleich im Vorwort, noch vor dem Dank an alle, die irgendwas beigetragen haben, statuieren die Wirtschaftsweisen ihren Anspruch mit energisch daherkommenden Formulierungen: »Im vorliegenden Jahresgutachten skizziert der Rat Reformen für Europa und Deutschland, um die politische Handlungsfähigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu stärken. Jetzt ist die Zeit, diese Reformen umzusetzen.« Wie war das noch mal mit der Formulierung aus der Aufgabenbeschreibung?

Man ist das aus den vielen Jahren zuvor ja schon gewohnt – erneut handeln die Herren und derzeit eine Dame auch weite Teile der Sozialpolitik ab und sie machen genau das, was sie eigentlich nicht sollen: Bestimmte sozialpolitische Maßnahmen nicht nur empfehlen, sondern deren – natürlich baldigste – Umsetzung durch die Politik auch noch mit einer nicht mehr diskussionsbedürftigen Eindeutigkeit zu versehen. Trotz des Gewöhnungseffekts wird man immer wieder in Erstaunen versetzt, dass man sich offensichtlich in unseren komplexen Sozialsystemen mit einer derart schlafwandlerischen Sicherheit bewegen kann, völlig unbeeindruckt von den Widrigkeiten der Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik, die von den Betroffenen und den wirklichen sozialpolitischen Experten wahrgenommen und diskutiert werden.

Auch im diesjährigen Jahresgutachten widmen sie ganze Kapitel der Sozialpolitik. Da gibt es beispielsweise das Kapitel 7: Altersvorsorge: Drei-Säulen-Modell stärken. Das folgende Kapitel 8 befasst sich mit Flüchtlingsmigration: Integration als zentrale Herausforderung. Und dann setzen sie noch einen drauf mit dem Kapitel 9: Keine Kapitulation vor der verfestigten Arbeitslosigkeit. Und natürlich mussten auch sie zur Kenntnis nehmen, dass es eine intensive und sehr kritische Diskussion in unserem Land gibt hinsichtlich der Ungleichheit in der Gesellschaft. Was sie dann in diesem Kapitel verarbeitet haben: Starke Umverteilung, geringe Mobilität. Wen man es bis hierher geschafft hat, dann kommt Entlastung, denn die Weisen verlassen das sozialpolitische Terrain und sie arbeiten sich zum Ausklang an der Energiewende und der Transformation in China ab.

Nun gibt es im Jahresgutachten im ersten Kapitel eine Zusammenfassung, was man sich unter den angeblich notwendigen Reformen so vorstellt. Hier einige der sozialpolitisch besonders relevanten Leckerbissen, die man im Gutachten finden kann (S. 26 ff.):

Das Beschäftigungswachstum sollte in den Mittelpunkt der Bemühungen gestellt werden. »Ein flexibler Arbeitsmarkt mit einer hohen Qualifikation der Arbeitnehmer und entsprechenden Anreizen, produktive Leistung zu erbringen, ist langfristig am besten geeignet, um Beschäftigung sicherzustellen und wirtschaftliche Teilhabe zu gewährleisten.« Und mit welchem Beispiel will der Rat das illustrieren?

»Ein gutes Beispiel dafür sind die Reformen der Agenda 2010, die in Wechselwirkung mit einer allgemeinen Lohnzurückhaltung dazu beigetragen haben, die Arbeitslosigkeit zu drosseln und damit einen weiteren Anstieg der Einkommensungleichheit zu verhindern. Eine höhere Umverteilung der Einkommen ist somit immer gegen die Schwächung des Anreizes abzuwägen, durch Qualifikationserwerb und Leistungsbereitschaft hohe Markteinkommen zu erzielen.«

An dieser Stelle werden nicht nur diejenigen aufstöhnen, die tagtäglich erfahren müssen, dass die Kombination aus Qualifikationserwerb und Leistungsbereitschaft eben oftmals nicht zu hohen Markteinkommen führen. Es werden sich auch Stimmen zur Wort melden, die zaghaft anfragen, ob nicht mit der Agenda 2010 der Auf- und Ausbau des größten Niedriglohnsektors in Europa einhergegangen ist, worauf Gerhard Schröder noch heute stolz ist.

Aber einfach vom Tisch wissen können die Wirtschaftsweisen natürlich nicht, dass wir ein echtes Ungleichheitsproblem haben. Sonst müsste man zu viele Ökonomen, die darauf hinweisen, für total bescheuert erklären und die Datenlage gibt denen ja auch noch an vielen Stellen recht. Also wählt man die Strategie der Vorwärtsverteidigung. Zuerst hau man so eine Diagnose raus:

»Allerdings ist die Vermögensungleichheit in Deutschland hoch, und die Einkommens- und Vermögenspositionen sind verfestigt.«

Fast schon ist man bereit, Gefühle zu entwickeln, da schlägt die argumentative Guillotine zu:

»Der geringe Aufbau von privaten Nettovermögen hat verschiedene Gründe. So reduziert beispielsweise das bereits umfangreiche Steuer- und Sozialversicherungssystem gerade für einkommenschwächere Haushalte die Anreize und Möglichkeiten zur privaten Vermögensbildung.«

So ist das, wenn man die einkommensschwächeren Haushalte „zu gut“ absichert über den Sozialstaat, sie haben dann einfach keinen Anreiz mehr, privates Vermögen zu bilden. Darauf muss man erst einmal kommen und das sollte man den Betroffenen aber ganz schnell sagen.

Überhaupt kann man an diesem sensiblen Punkt exemplarisch verdeutlichen, wie gespalten der Sachverständigenrat zugleich ist, worauf Markus Sievers in seinem Artikel Wer hört noch auf die Weisen? hinweist. Anders ausgedrückt: Vier gegen einen:

»Grundlegende Differenzen zeigen sich auch in der Debatte über die Gerechtigkeit in Deutschland. Diese Diskussion werde hierzulande intensiv geführt, konstatieren die vier Mehrheitsökonomen. Das aber stößt auf ihr Unverständnis. „Allerdings ist die Ungleichheit im vergangenen Jahrzehnt weitgehend unverändert geblieben.“ Dagegen heißt es in einem Minderheitsvotum von Bofinger: „Bei der Entwicklung der Nettoeinkommen von Personen in Haushalten mit mindestens einem erwerbsfähigen Haushaltsmitglied hat sich seit dem Jahr 1999 eine deutliche Schere herausgebildet.“ Für die zehn Prozent am oberen Rand seien die Einkommen seitdem um zehn Prozent gestiegen, für die am unteren um zehn Prozent gefallen.«

Dass der Sachverständigenrat sogleich der immer wieder geforderten Wiederbelebung der Vermögenssteuer eine Absage erteilt, wird viele nicht wirklich verwundern. Aber was dann tun gegen die Ungleichheit, die sich zudem verfestigt hat?

Man ahnt es schon, da muss dann mal wieder die frühkindliche Bildung ran: »Dazu zählen Maßnahmen, die das Bildungssystem durchlässiger machen, sowie ein verpflichtendes, kostenfreies Vorschuljahr.«

Ja Wahnsinn. Für mehr Durchlässigkeit sind irgendwie alle und der konkrete Vorschlag mit einem „verpflichtenden, kostenfreien Vorschuljahr“ offenbart nicht nur hinsichtlich der Semantik das totale Zurückbleiben der sachverständigen Räte hinter einer jahrelangen Diskussion und Forschung im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Dass man im November 2016 eine Forderung in den Raum stellt, die man vielleicht um die Jahrtausendwende hätte aufstellen können, spricht für die totale Leerstelle, die man hier identifizieren muss.

Und der Arbeitsmarkt? Auch hier bleibt man in der eigenen Blase gefangen. Es wird dann zum einen darauf hingewiesen, dass wir mit Blick auf die Erwerbstätigen die bislang höchste Beschäftigtenzahl erreicht haben, zugleich aber ist bis zu den Wirtschaftsweisen das vorgedrungen, was Arbeitsmarktexperten seit vielen Jahren unter Begriffen wie verfestigte und verhärtete Langzeitarbeitslosigkeit diskutieren. Dafür hat man natürlich ein Rezept aus der alten Hausapotheke: »Der Niedriglohnsektor ist für die Bewältigung dieser Herausforderungen der Dreh- und Angelpunkt.« Na klar, das war erwartbar:

»Aufgrund des zu erwartenden Anstiegs des Arbeitsangebots im niedrigproduktiven Bereich, beispielsweise durch den Arbeitsmarkteintritt von anerkannten Asylbewerbern, muss die Aufnahmefähigkeit des Niedriglohnsektors weiter gestärkt werden … Zusätzlichen Maßnahmen, die Neueintritte behindern und Schutzwälle um die bereits Beschäftigen errichten, sollte eine Absage erteilt werden. Um die Arbeitnehmer von übermäßigen Anpassungserfordernissen abzuschirmen, dürften die bestehenden Mechanismen am Arbeitsmarkt wie Kündigungsschutz und Tarifbindung bereits hoch genug sein.«

Bitte? Ist die ganze Diskussion über die seit Jahren abnehmende Tarifbindung etwa an den Wirtschaftsweisen vorbeigegangen? Oder wollen sie das einfach nicht aufrufen?
Ja, natürlich, die Drängler unter den Lesern werden es wissen – jetzt ist der Mindestlohn nicht mehr weit weg.

»Der Mindestlohn stellt dabei eine Hürde für die Aufnahmefähigkeit des Niedriglohnsektors dar, weil er die Entstehung von Arbeitsplätzen für Niedrigproduktive behindert. Diese Hürde ist im derzeitigen Konjunkturaufschwung mit Rekordbeschäftigungsstand und steigenden Löhnen geringer als bei einem Konjunkturabschwung.«

Sie werden sich nie abfinden mit dem Mindestlohn, was auch alles nicht passiert.

Zu den Arbeitsmarkt-Vorschlägen vgl. auch der Beitrag Wirtschaftsweise zur Langzeitarbeitslosigkeit: Deregulierung des Arbeitsmarktes soll helfen von O-Ton Arbeitsmarkt – mit dieser Anmerkung: »Im Übrigen interessant: Die bei fast allen Kapiteln des Gutachtens enthaltene „andere Meinung“ gibt es zum  Thema „verfestigte Arbeitslosigkeit“ nicht.«

Und das nur als Fußnote: Dass man offensichtlich in einem „weisen“ Gutachten am Ende des Jahrs 2016 das hier schreiben kann, zeigt die unauslöschliche Liebe zu völlig altbackenen Positionen:

»Ein erleichterter Zugang in geschützte Dienstleistungsbereiche, etwa durch Abschaffung des Meisterzwangs bei nicht gefahrgeneigten Berufen, könnte die Selbstständigkeit fördern.«

Auch hier hat man entweder die zahlreichen ernüchternden Erkenntnisse hinsichtlich der Nicht-Beschäftigungswirkungen der Deregulierung im Handwerk nicht zur Kenntnis genommen oder man ignoriert die geflissentlich, weil man nicht das kindliche Gottvertrauen in die Deregulierung an sich aufzugeben bereit ist. Dass ist aber selbst für Ökonomen ein trauriges Stück.

Wünschenswert sei eine stärkere Förderung der Qualifikation am unteren Ende der Qualifikationsskala. Und auch hier wird eine offensichtlich seit mehreren Jahrzehnte lebende Leiche ins Feld geführt: »Dies könnte zum Beispiel durch eine stärkere Modularisierung von Ausbildungswegen erreicht werden.« Wann endlich begreift man auch im Rat, dass gerade die breite und auch länger dauernde Ausbildung ein richtiges Pfund ist, das wir (noch) haben in unserem Land und dass die bestehenden Ausbildungen ein sicher wichtiger Faktor für die (noch) guten Rahmenbedingungen darstellen.

Beim Thema Flüchtlinge finden sich die üblichen salbungsvollen Worte hinsichtlich der besonderen Bedeutung einer Integration in Bildungseinrichtungen und/oder in Jobs. Konkreter:

»Fördermaßnahmen, wie Arbeitsgelegenheiten oder Lohnzuschüsse könnten sich für anerkannte Asylbewerber eher als für andere Arbeitslose als geeignet erweisen, um sie an den Arbeitsmarkt heranzuführen … Die Einstiegshürden in den Arbeitsmarkt sollten niedrig gehalten werden. Denn flexible Beschäftigungsmöglichkeiten, beispielsweise Zeitarbeit und Werkverträge, sowie selbstständige Arbeit bieten Chancen für den Einstieg in den Arbeitsmarkt.«

Und was ist mit dem so wichtigen Feld der Gesundheitspolitik? Auch hier nur altes Gebäck und konsequenterweise zitieren die Wirtschaftsweisen einfach nur noch aus ihren alten Gutachten, wenn es um das von ihnen erneut aufgerufen Ziel geht, „Ineffizienzen“ im Haifischbecken Gesundheitspolitik zu beseitigen:

»Dazu zählen die Stärkung der Vertragsfreiheit durch Ausweitung der Nutzung von Selektivverträgen (JG 2012 Ziffern 629 ff.), der Übergang zur monistischen Krankenhausfinanzierung (JG 2012 Ziffer 635), die Wiedereinführung und ziel- führende Weiterentwicklung der Praxisgebühr (JG 2012 Ziffer 594), die Aufhe- bung des Fremd- und Mehrbesitzverbots von Apotheken (JG 2010 Ziffer 425) und die Ausdehnung von Kosten-Nutzen-Analysen im Arzneimittelbereich auf den Bereich der alternativen Medizin … Das jüngste Urteil des EuGH, das die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland im Widerspruch zu EU-Recht sieht, könnte mehr Wettbewerb unter Apotheken ermöglichen.«

Und mehr als schmunzeln muss man im Jahr 2016, wenn der Rat schreibt: »Außerdem hält der Sachverständigenrat die einkommensunabhängige Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch die Einführung einer Bürgerpauschale mit integriertem Sozialausgleich nach wie vor für die beste Finanzierungsform.« Warum soll man auch seine Meinung ändern, selbst wenn diese Diskussion nun schon seit Jahren beerdigt ist.

Ja, natürlich sagen sie auch was zur Rentenpolitik, die in diesen Tagen so im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit steht. Aber auch hier gilt – man sollte nichts erwarten, was einen irgendwie überraschen könnte und vor allem keine Auseinandersetzung mit dem nun mal komplexen Diskurs über das vielschichtige Alterssicherungssystem. Einige Empfehlung geben sie uns mit auf den Weg:

»Die Folgen des demografischen Wandels in der GRV lassen sich nicht beseitigen, aber abmildern. Dazu ist aus Sicht des Sachverständigenrates eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters nach 2030 notwendig. Angesichts der steigenden ferneren Lebenserwartung bietet sich eine Kopplung an diese an, damit die relative Rentenbezugsdauer über die Zeit nicht weiter ansteigt. Dies würde bis zum Jahr 2080 bei einer Lebenserwartung von 88 Jahren für Männer und 91 Jahren für Frauen zu einem gesetzlichen Renteneintrittsalter von 71 Jahren führen.«

Und wie ist das mit den Selbständigen und deren oftmals nur rudimentär vorhandene Alterssicherung?

»Eine Ausweitung des Versichertenkreises durch eine Pflichtversicherung von Selbstständigen in der GRV ist keine Lösung des Nachhaltigkeitsproblems. Sie dürfte zu einer Leistungsausweitung für die heutige Rentnergeneration führen, während sich das Nachhaltigkeitsproblem für zukünftige Generationen verschärft. Der Sachverständigenrat plädiert hingegen für eine Vorsorgepflicht für Selbstständige, wobei Wahlfreiheit darin bestehen sollte, diese über die gesetzliche oder private Altersvorsorge zu erfüllen.«

Und auch das ist nicht überraschend – der Sachverständigenrat plädiert für eine Stärkung der zweiten und dritten Säule der Alterssicherung in Deutschland, also für einen weiteren Ausbau der kapitalgedeckten Systeme. »Mit einem stärkeren Gewicht auf die betriebliche und private, Riester-geförderte Altersvorsorge wird das System insgesamt krisenfester und federt gleichzeitig verschiedene Risiken ab«, wird einfach mal so behauptet, ohne auch nur zu zucken angesichts der vielfältigen Kritik an so einer Behauptung.

Besonders dreist ist die Bewertung der von vielen als gescheitert eingestuften Riester-Rente:

»In der privaten Altersvorsorge muss es darum gehen, den Verbreitungsgrad der Riester-Rente vor allem bei Geringverdienern zu erhöhen. Dabei dürften die Unkenntnis der Förderberechtigung, die (falsche) Annahme, später auf die Grundsicherung im Alter angewiesen zu sein, Marktintransparenz und fehlende finanzielle Bildung für den unzureichenden Verbreitungsgrad verantwortlich sein. Eine Verbesserung des Finanzwissens, eine allgemeine Förderberechtigung und mehr Transparenz wären daher sinnvoll.«

Die Leute, vor allem die in den unteren Einkommensbereichen, sind einfach zu blöd, die Ästhetik der Riester-Rente in all ihrer Pracht zu verstehen.

Aber auch hier muss wieder auf den Riss hingewiesen werden, der durch den Sachverständigenrat geht. Mit Peter Bofinger stellt ein Wirtschaftsweiser der Mehrheit bei fast allen wichtigen Punkten eine andere Position entgegen. Sieben Minderheitsvoten belegen die tiefen Meinungsverschiedenheiten. Dazu Markus Sievers in seinem Artikel am Beispiel der Riester-Rente:

»Das Mehrheits-Quartett lobt die Einführung der Riester-Rente als wichtigen und richtigen Schritt. Auch diese Einschätzung provoziert Widerspruch. Diese private Vorsorge mit staatlicher Unterstützung habe gerade bei den Menschen mit niedrigen Einkommen nicht zu einem erhöhten Sparaufkommen geführt, so Bofinger. Weil gleichzeitig aber die Leistungen der gesetzlichen Rente gekürzt wurden, drohe verstärkt Altersarmut.«

In Ordnung, alles muss ein Ende haben, so auch der kurze Ausflug in das sozialpolitische Niemandsland des Sachverständigenrats. Das ist insgesamt eine Nullnummer. Und erneut zeigt sich, dass es gut wäre, wenn man ein wirklich kompetentes Gremium zur Begleitung der Sozialpolitik hätte – wenn man ein überhaupt diesen Gremien noch irgendeinen Sinn zuschreiben möchte. Inhaltlich ist das, was man sozialpolitisch aus dem Gutachten serviert bekommt, ein extrem einseitiges und an vielen Stellen völlig von den Forschungsbefunden und den praktischen Erfahrungen in den Sozialsystemen entkoppeltes Gebräu aus angebotsorientierter Ökonomen-Denke, die uns in keinerlei Hinsicht weiterhilft.

Weniger als die Hälfte der Arbeitnehmer arbeiten in Unternehmen mit einem Tarifvertrag. Nicht-tarifgebundene Betriebe dominieren die Wachstumsfelder der Beschäftigung

Alle vier Jahre macht das Statistische Bundesamt eine umfangreiche Verdienststrukturerhebung, die letzte fand im Jahr 2014 statt. Die berücksichtigt Angaben von über einer Million Beschäftigungsverhältnissen in 60.000 Betrieben. Für das Berichtsjahr 2014 wurden erstmals auch die Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten befragt – ein wichtiger Aspekt für das Thema, das hier angesprochen werden soll. Es geht um die Tarifbindung der Arbeitnehmer in den Betrieben, in denen sie arbeiten. Also ob in ihrem Unternehmen ein Branchen- oder Firmentarifvertrag Anwendung findet oder eben nicht. Die Daten zeigen eine deutliche Schieflage hinsichtlich der Betriebsgröße, denn in den Kleinbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten fallen 89 Prozent unter keine tarifvertragliche Regelung. Am anderen Ende des Spektrums ist es genau anders herum, denn in den Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten arbeiten 82 Prozent unter dem Dach eines Tarifvertrags.

Im Jahr 2014 arbeiteten rund 45 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland in einem tarifgebundenen Betrieb, das heißt in einem Betrieb, der entweder einem Branchen- (41 Prozent) oder Firmentarifvertrag (4 Prozent) unterlag. Wie das Statistische Bundesamt nach weiter mitteilt, lag der Anteil der tarifgebundenen Betriebe im Jahr 2014 bei knapp 15 Prozent (vgl. dazu 45 % der Beschäftigten arbeiteten 2014 in tarifgebundenen Betrieben).

Die Abbildung verdeutlicht nicht nur die Zusammenhänge der (Nicht-)Tarifbindung mit der Größe der Unternehmen, sondern zeigt auch die erheblichen Unterschiede auf zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen.

»Das Ausmaß der Tarifbindung der Beschäftigten variierte zwischen den Wirtschaftszweigen stark. In den Bereichen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung (100 %), Energieversorgung (85 %) sowie Erziehung und Unterricht (83 %) war die Tarifbindung am größten. Diese Wirtschaftszweige sind vornehmlich durch die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sowie durch die Beamtenbesoldungsgesetze geprägt. Die niedrigste Tarifbindung der Beschäftigten hatten die Bereiche Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (13 %), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (20 %), Kunst, Unterhaltung und Erholung (21 %), Grundstücks- und Wohnungswesen (22 %), Information und Kommunikation (22 %) sowie das Gastgewerbe (23 %), bei denen jeweils weniger als ein Viertel der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben arbeiteten. Die Tarifbindung ist somit in weiten Teilen des Dienstleistungsbereichs unterdurchschnittlich«, so das Statistische Bundesamt.

Diese erheblichen Unterschiede sind nicht folgenlos, findet man doch gerade in den hinsichtlich des Beschäftigungswachstums wichtigen Dienstleistungsbereichen eine unterdurchschnittliche Tarifbindung, mit den bekannten Auswirkungen für die Beschäftigungen bei deren Arbeitsbedingungen, zu denen auch die Entlohnung gehört und die ist im Regelfall niedriger als in den tarifgebundenen Unternehmen.

Auch das IAB veröffentlicht regelmäßig Daten zur Tarifbindung der Beschäftigten. Datenbasis dafür ist das IAB-Betriebspanel. Jährlich werden von Ende Juni bis Oktober bundesweit knapp 16.000 Betriebe aller Wirtschaftszweige und Größenklassen befragt. Die Befragung wird in persönlich-mündlichen Interviews durchgeführt. Die aktuellsten Daten (vgl. Tarifbindung der Beschäftigten, 01.06.2016) zeigen: »2015 arbeiten hochgerechnet etwa 51 Prozent der westdeutschen und 37 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten in Betrieben, die branchentarifgebunden sind. Firmentarifverträge gelten für 8 Prozent der westdeutschen und rund 12 Prozent der ostdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für 41 Prozent der Beschäftigten im Westen und 51 Prozent im Osten gibt es keinen Tarifvertrag.« Die Abbildung verdeutlicht zudem mit Blick auf den Zeitraum von 1996 bis 2015 die abnehmende Tarifbindung sowohl in West- wie in Ostdeutschland sowie die Niveauunterschieden zwischen West uns Ost.

Kein Zutritt mehr? Geringqualifizierte in Arbeitslosigkeit – und in Beschäftigung

Es ist mittlerweile ein Allgemeinplatz in der Arbeitsmarktdiskussion geworden, dass gering qualifizierte Arbeitnehmer immer weniger Chancen haben, eine Beschäftigung zu bekommen oder wenn sie eine haben, dann zu schlechten Bedingungen und mit einer überdurchschnittlichen Gefahr versehen, von Entlassungen betroffen zu sein. Und die neuen Daten aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit scheinen das auch eindrucksvoll und für die Betroffenen schmerzhaft zu belegen: Die (registrierte) Arbeitslosigkeit in Deutschland ist 2015 im zweiten Jahr in Folge gesunken. Die Gesamtquote nach Qualifikationen hat mit 6,6 Prozent den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht.

Und dann kommt ein wichtiger Aspekt: »Je niedriger die Qualifikation, desto höher ist das Arbeitsmarktrisiko. Personen ohne Berufsabschluss sind deshalb von Arbeitslosigkeit besonders betroffen. In dieser Gruppe ist mehr als jeder Fünfte ohne Arbeit. Im Vorjahresvergleich hat ihre Quote im Gegensatz zu den anderen Qualifikationsgruppen zugenommen«, schreiben die Wissenschaftler in ihrem Bericht Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten. Hingegen haben sich die Perspektiven der Akademiker wie auch für Personen mit einer beruflichen Ausbildung verbessert, wenn man das an den rückläufigen Arbeitslosenquoten bemisst. Weiter offensichtlich ist eine arbeitsmarktlicht West-Ost-Spaltung des Landes: Während bei den beruflich Qualifizierten im Westen die Arbeitslosenquote bei 3,8 Prozent liegt, ist sie im Osten trotz eines erneuten Rückgangs mit 7,5 Prozent deutlich höher. Und bei den Geringqualifizierten: Die Arbeitslosenquote ging im Osten im Gegensatz zum Westen leicht zurück, dennoch ist hier fast jeder Dritte ohne Arbeit. Im Westen sind es 18,7 Prozent, im Osten 31,7%. Ganz offensichtlich, so der Blick auf die Zahlen, werden die Geringqualifizierten immer weiter abgehängt, auch in einem ansonsten durchaus positiven Arbeitsmarktumfeld.

Aber dann gibt es auch so eine Aussage: Die »Beschäftigungschancen von formal gering Qualifizierten haben sich keineswegs so ungünstig entwickelt, wie mitunter angenommen wird. Die Arbeitslosigkeit ist leicht rückläufig und es gab zuletzt durchaus Branchen und Tätigkeitsbereiche, in denen formal gering Qualifizierte teils deutliche Beschäftigungszuwächse zu verzeichnen hatten.« Die Einschätzung stammt aus dieser Studie:

Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf (2016): Arbeitsmarktchancen von gering Qualifizierten. IAQ-Report 2016-03, Duisburg: Institut für Arbeit und Qualifikation

Auch diese beiden Wissenschaftler arbeiten sich an der gängigen Argumentation ab:

»Die Beschäftigungschancen von Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelten als eher ungünstig. Der deutsche Arbeitsmarkt benötige vor allem Fachkräfte, ist häufig zu hören. Formal gering Qualifizierte hätten nur eine geringe Produktivität, so dass sich ihre Einstellung für Betriebe häufig nicht lohne. Dies gelte umso mehr, als nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 € pro Stunde zumindest keine legalen Optionen mehr bestünden, den geringen Beitrag von formal gering Qualifizierten zur Wertschöpfung durch eine entsprechend niedrige Entlohnung zu kompensieren.«

Immer wieder wird vor diesem Argumentationshintergrund der Mindestlohn als solcher gerade für die Gruppe der Geringqualifzierten kritisiert und neben Ausnahmeregelungen sogar die Abschaffung gefordert. In jüngster Zeit werden die Flüchtlinge pauschal mit ins Boot genommen, und für eine Aufweichung der Lohnuntergrenze instrumentalisiert. An dieser Stelle weisen Kalina und Bosch aber darauf hin:

»Unberücksichtigt bleibt dabei, dass von den Beschäftigten mit Stundenlöhnen unter 8,50 € nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes in den Jahren 2014 und 2015 jeweils nur deutlich weniger als ein Drittel formal gering qualifiziert war. Die große Mehrheit der Beschäftigten mit Stundenlöhnen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns verfügte über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sogar einen akademischen Abschluss.«

Die Anteile der formal Geringqualifizierten mit Stundenverdiensten unter 8,50 € lagen im Jahr 2014 knapp unterhalb von 30 Prozent und im Jahr 2015 – nach der Einführung des Mindestlohns – leicht über 30 Prozent. Gleichzeitig ist die Zahl der Beschäftigten mit Stundenlöhnen unter 8,50 € deutlich zurückgegangen: Im Jahr 2014 waren davon 3,973 Millionen abhängig Beschäftigte betroffen, nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist deren zahl bis April 2015 auf nur noch 1,364 Millionen Beschäftigte gesunken.

Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wird die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt u.a. vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit beobachtet. Das IAB hat nun neue Zahlen aus dieser Beobachtung veröffentlicht: Philipp vom Berge et al. (2016): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 2). IAB-Forschungsbericht Nr. 12/2016, Nürnberg. Aus der Zusammenfassung nur zwei interessante Befunde: »Ausgabe 2 des Arbeitsmarktspiegels zeigt erstmals, dass der Großteil der Übergänge aus ausschließlich geringfügiger in ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im selben Betrieb erfolgt. Für beschäftigte SGB-II-Leistungsbezieher zeigt sich, dass nach Abklingen der ersten Reaktion auf die Einführung des Mindestlohns im Verlauf des Jahres 2015 die Anzahl der Übergänge in Beschäftigung ohne Leistungsbezug weiter zunimmt. Den Sprung aus der Bedürftigkeit von staatlichen Leistungen schaffen dabei vor allem sozialversicherungspflichtig beschäftigte Leistungsbezieher.«

Wieder zurück zur IAQ-Studie: Der Anteil der Geringqualifizierten in der Bevölkerung ab 18 Jahren ist von gut 24 Prozent im Jahr 1992 auf 17 Prozent 2014 zurückgegangen. Der Anteil an den abhängig Beschäftigten ist im gleichen Zeitraum von 17,5 Prozent auf 10,8 Prozent im Jahr 2009 gesunken, seitdem aber wieder auf 12,1 Prozent gestiegen. (Kalina/Weinkopf 2016: 3).

Der Anteil der gering Qualifizierten an den abhängig Beschäftigten in Deutschland ist langfristig zurückgegangen. Der stärkste Rückgang erfolgte allerdings schon in den 1970er und 1980er Jahren.

Interessant sind die Ergebnisse hinsichtlich der Beschäftigung: »Im Zeitraum 2011–2014 waren die meisten gering qualifizierten Beschäftigten im Bereich Metall-, Elektro-, Fahrzeug- und Maschinenbau, im Handel, im Gesundheitswesen, im Sonstigen Verarbeitenden Gewerbe, im Gastgewerbe, in unternehmensnahen Dienstleistungen und im Bereich Verkehr und Nachrichtenübermittlung tätig.« Es hat aber auch Verschiebungen gegeben: »An Bedeutung gewonnen haben … vor allem das Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung sowie unternehmensnahe und sonstige Dienstleistungen« (S. 9).

Und hinsichtlich der Beschäftigungsentwicklung bilanzieren die beiden Wissenschaftler:

»Im Gastgewerbe hat die Beschäftigung gering Qualifizierter zugenommen, im Zeitraum 1995-1998 bis 2003-2006 sogar stärker als für die Beschäftigten insgesamt. Auch im Bereich Verkehr und Nachrichtenübermittlung stieg die Beschäftigung gering Qualifizierter stärker als für die Beschäftigten insgesamt. Generell verlief die Beschäftigungsentwicklung nach 2003/06 deutlich besser als vorher, sowohl für die gering Qualifzierten als auch für die Beschäftigten insgesamt … Dies ist zunächst überraschend, da es der These widerspricht, dass gering Qualifizierte am Arbeitsmarkt immer seltener gebraucht werden.« (S. 11)

Nicht überraschend: Gering Qualifizierte arbeiten mit fast 21% deutlich häufiger in Minijobs als formal Qualifizierte mit nur gut 10%. Allerdings: »Immerhin ist aber auch die deutliche Mehrheit der gering Qualifizierten (gut 58%) in Vollzeit beschäftigt, was nur etwa zehn Prozentpunkte unter dem Vollzeitanteil aller Beschäftigten liegt.« Und auch die Werte zur Beschäftigungsstabilität überraschen auf den ersten Blick, denn »mit 45,7% (ist) fast die Hälfte der gering Qualifizierten sechs und mehr Jahre im selben Betrieb tätig, was nur etwa zehn Prozentpunkte weniger sind als bei den Beschäftigten insgesamt mit 56,2%.« (S. 13)

Gering Qualifizierte üben keineswegs immer nur Tätigkeiten mit einfachen Anforderungen aus – und umgekehrt werden einfache Tätigkeiten auch häufig von beruflich Qualifizierten ausgeübt. Das Problem: In den einfachen Tätigkeiten werden die gering Qualifizierten häufig von höher Qualifizierten verdrängt. Das, aber auch eine möglicherweise einsetzende Trendumkehr verdeutlicht dieses Zitat aus der IAQ-Studie:

»Anfang der 1990er Jahre wurden jeweils etwa 49% der einfachen Tätigkeiten durch Beschäftigte mit und ohne abgeschlossene Berufsausbildung ausgeübt. Der Anteil der berufsfachlich Qualifizierten in einfachen Tätigkeiten hat bis 2009 deutlich auf rund 63% zugenommen, während der Anteil der gering Qualifizierten auf gut 32% stark zurückging. Seitdem werden einfache Stellen wieder häufiger mit gering Qualifizierten besetzt.« (S. 14)

Die in der Vergangenheit beobachtbare Substitution der Geringqualifizierten durch berufsfachlich Qualifizierte im Bereich einfacher Tätigkeiten ist am aktuellen Rand offensichtlich gestoppt, sicher auch aufgrund der veränderten Angebots-Nachfrage-Relationen bei den qualifizierten Arbeitskräften.

Umgekehrt sind auch gering Qualifizierte keineswegs nur in einfachen Tätigkeiten zu finden. Am aktuellen Rand war mehr als ein Drittel der gering Qualifizierten auf Arbeitsplätzen tätig, die mindestens eine Berufsausbildung voraussetzen, so die IAQ-Forscher.

Das Beschäftigungsbild für die Geringqualifizierten ist also differenzierter als es der erste Blick nahelegt. In diesen weiter gefassten Kontext muss man dann auch die Empfehlungen einordnen:

»Eine deutliche Ausweitung von Maßnahmen zur abschlussbezogenen Aus- und Weiterbildung sowohl auf betrieblicher Ebene als auch im Rahmen der öffentlich geförderten Arbeitsmarktpolitik sind zweifellos wichtige Eckpfeiler. Dabei sollten besondere Anstrengungen darauf gerichtet werden, die Aufstiegsmobilität von Beschäftigten, die unterwertig eingesetzt sind, gezielt zu fördern, um mehr Einstiegspositionen für gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose zu erschließen. Erweiterte Ausnahmen vom Mindestlohn wären u.E. diesbezüglich eher kontraproduktiv. Sie würden die Preiskonkurrenz im Bereich einfacher Tätigkeiten verschärfen, ohne nachhaltige Perspektiven zu bieten.« (Kalina/Weinkopf 2016: 16)